DE3329787A1 - Kolben und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
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Description
Bezeichnung: Kolben und Verfahren zu ihrer Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf Kolben für Brennkraftmaschinen
und Verfahren zu ihrer Herstellung.
In der Brennkammer einer Brennkraftmaschine wird, unabhängig
ob sie sich in Entfernung von dem Kolben befindet oder vom Kolben begrenzt wird, Hitze beim Zünden des Brennstoffs erzeugt,
die Aufgabe des Motors ist es, diese Hitze effizient in nutzbare Motorleistung umzusetzen. Da die Teile, die die
Brennkammer umgeben (der Kolben, der Zylinder oder die Zylinderauskleidung, der Kolbenkopf, die Einlaß- und Auslaßventile)
aus wärmeleitendem Material gefertigt sind, geht ein Teil der durch die Zündung erzeugten Hitze auf Grund von
Wärmeleitung durch diese Teile verloren. Jede Reduzierung der auf diese Weise verlorenen Wärmemengen kann eingesetzt
werden, um den Wirkungsgrad des Motors zu erhöhen und ebenso um die Temperatur in der Brennkammer zu steigern.
Die die Brennkammer umgebenden Teile müssen jedoch selbstverständlich
den in der Brennkammer anfallenden Temperaturen widerstehen können, ohne langzeitig beschädigt zu werden.
Da Kolben gewöhnlich aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt sind, kann es zu Problemen kommen, wenn
die Temperatur in der Brennkammer erhöht wird, da diese Materialen nicht direkt geeignet sind, hohen Temperaturen zu
widerstehen. Zusätzlich ist es, da die Wärme axial vom Kolben nach unten geleitet wird, notwendig, sicherzustellen,
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daß die verschiedenen Teile des Kolbens, wie beispielsweise die Kolbenringe, die Kolbenringnuten und das Hemd aus einem
geeigneten, wärmebeständigen Material gefertigt sind. Hierdurch kann es notwendig werden, komplizierte Verbindungen
einzusetzen, die kostenintensiv sind und die es, für den Fall der Kolbenringnuten, erfordern, sie zu verstärken. Zusätzlich
muß da, wo eine Anzahl von Kolbenringen vorgesehen ist, der oberste, der Brennkammer am nächsten befindliche
Kolbenring aus einem Material gefertigt sein, das hohen Temperaturen widersteht und muß mit einer natürlichen, radialen
Federeigenschaft versehen sein, damit er gegen den Zylinder
oder die Laufbüchsenwand anliegt, da die anfallenden Temperaturen es nicht zulassen, einen separaten Ringexpander vorzusehen.
Nach einem ersten Aspekt der Erfindung bezieht sich diese auf einen Kolben für eine Brennkraftmaschine, der einen
Kopfbereich hat, welcher von dem übrigen Kolben hitzeisoliert über die gesamte oder im wesentlichen die gesamte Fläche des
Kopfbereichs ist. Hierdurch wird die Übertragung von Wärme
von dem Kopfbereich auf den übrigen Kolben reduziert. Der Kopfbereich ist aus einem Material gefertigt, das hitzebeständiger
ist als das Material, aus dem zumindest ein Teil des übrigen Kolbens hergestellt ist.
Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung bezieht sich diese auf ein Verfahren zur Herstellung eines Kolbens für eine
Brennkraftmaschine. Danach wird ein Kolben mit einem Kopfbereich
hergestellt, der vom übrigen Kolben über die gesamte oder einem wesentlichen Teil der gesamten Fläche des Kopfbereichs
hitzeisoliert ist, um hierdurch die Übertragung von Wärme von dem Kopfbereich auf den Rest des Kolbens zu verringern.
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Im folgenden werden einige Ausführungsbeispiele der Erfindung detailliert und im Sinne nicht einschränkender Beispiele
beschrieben, dabei wird auf die Zeichnung Bezug genommen, in dieser zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Kolbens mit einem Kopfbereich, der von dem übrigen Kolben durch eine abgeschlossene
Isolationskammer getrennt ist,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch ein anderes Ausführungsbeispiel eines Kolbens mit einem Kopfbereich,
der von dem übrigen Kolben durch eine abgeschlossene Isolationskammer getrennt ist,
Fig. 3 eine schnittbildliche Darstellung eines ähnlichen Kolbens wie der Kolben nach Figur 2, jedoch
ist der übrige Kolben mit einer Lage aus Metall bedeckt,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Kolben mit einer abgeschlossenen Isolationskammer zwischen dem
Kolbenkopf und dem übrigen Kolben, der Kopfbereich ist über eine Schraubenverbxndung mit dem
übrigen Kolben verbunden,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Kolben, der einen von dem übrigen Kolben durch eine abgeschlossene
Isolationskammer beabstandeten Kopfbereich hat,
Fig. 6 A
und 6 B schematische Darstellungen von aufeinanderfolgenden
Schritte beim Reibschweißen eines Kopfbereichs eines Kolbens an den übrigen Kolben,
um dazwischen eine abgeschlossene Isolationskammer zu schaffen,
Fig. 7 eine schnittbildliche Darstellung eines Kolbens mit einem Kopfbereich, der von dem übrigen KoI-
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ben durch ein Isolationsmaterial isoliert ist, und
Fig. 8 eine Darstellung ähnlich Figur 7, jedoch für eine unterschiedliche Ausführung des Kopfbereichs
und der Isolation zwischen dem Kopfbereich und dem übrigen Kolben.
Wie Figur 1 zeigt, hat der Kolben einen Kopfbereich 10, der
aus einem Werkstoff auf Eisenbasis, wie beispielsweise Nickeleisen (zum Beispiel Eisen 738), schweißbarem oder
rostfreiem Stahl gefertigt ist. Der Kopfbereich 10 hat eine halbkugelförmige Brennkammerschale 12 und einen ringartigen,
randseitigen und radial ausgerichteten Flansch 13.
Der übrige Kolben weist auf einen Kolbenkörper 11, der durch Gießen von Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt
ist und Nuten 14 für Kolbenringe, Bohrungen 15 für einen Kolbenbolzen und einen Kolbenmantel 16 hat. Der Kolbenkörper
11 endet an seinem oberen Endbereich in einer halbkugelförmigen Einwölbung 17 und einer ringartigen, randseitigen und
radial verlaufenden Oberfläche 18; diese Oberfläche 18 und die halbkugelförmige Einwölbung 17 sind in ihren Abmessungen
der halbkugelförmigen Brennkammer 12, dem Flansch 13 und dem Kopfbereich 10 ähnlich.
Zwischen dem Kopfbereich 10 und dem Kolbenkörper 11 ist ein
Zwischenteil vorgesehen. Es ist als ringförmige Scheibe 19 ausgeführt und aus einem Eisenmaterial wie beispielsweise
austenitischem Eisen gefertigt. Die Scheibe 19 hat einen ringartigen Kanal 20 in ihrer oberen, radial verlaufenden
Fläche, der sich zwischen ihrem inneren und ihrem äußeren Band befindet und dem Flansch 13 des Kopfbereichs 10 gegenübersteht.
Die untere, radial verlaufende Fläche 21 der
Scheibe 19 ist mit einer Schicht aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung versehen, die an die Oberfläche walzplattiert
ist. Diese Walzplattierung wird erreicht, indem eine Schicht aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung
auf die Oberfläche gebracht wird und dann mittels einer Rolle ein Druck auf die Schicht und die Oberfläche ausgeübt
wird, der ausreichend ist, um die Länge der Schicht zu vergrößern, ihre Dicke zu verringern und eine gute Verbindung
zwischen der Schicht und der Oberfläche zu erhalten. Die Bindung ist ausreichend fest, um allen arbeitsmäßigen Belastungen,
die auf die Scheibe 19 ausgeübt werden, zu widerstehen und ist ausreichend vollständig, um Leckagen von
Gasen zwischen den einzelnen Komponenten zu verhindern. Die Verbindungstechnik kann entweder heiß oder kalt durchgeführt
werden und ist für Lager bekannt.
Der Kopfbereich 10 ist mit der Scheibe 19 und die Scheibe
19 ist mit dem Kolbenkörper 11 durch Schweißung verbunden, die entlang des äußeren Umfangs des Kolbens an Verbindungen
22, 23 zwischen den jeweiligen Teilen verlaufen. Die Schweißung kann mittels der Technik eines Laserstrahl-Schweißens
oder durch Elektronenstrahlschweißen erstellt werden.
Auf Grund der Walzplattierverbindung zwischen dem Aluminium oder der Aluminiumlegierung und der Oberfläche der Scheibe
19 wird eine Bildung von spröden Aluminiumverbindungen verhindert.
Alternativ kann die Verbindung mittels einer Anzahl von winkelversetzten Schrauben erfolgen, die durch den Kopfbereich
und die Scheibe 19 verlaufen und in den Kolbenkörper 11 eingreifen. In diesem Fall sind zwischen den Teilen Dich-
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tungen vorgesehen, um sicherzustellen, daß die Isolationskammer 24 abgeschlossen ist. Die Walzplattierung entfällt
dabei.
Auf Grund dieser Verbindung bilden der Kopfbereich 10 und
der Kolbenkörper 11 zwischen sich eine abgeschlossene, hitzeisolierende Isolationskairaner 24, die sich über im wesentlichen
die gesamte Querschnittsfläche des Kolbenkopfes erstreckt. Der ringförmige Kanal 20 in der Scheibe 19 trägt
dazu bei, die Wärmeübertragung von dem Kopfbereich 10 auf
den Kolbenkörper 11 und durch die Scheibe 19 zu reduzieren. In der Tat bildet dieser Kanal 20 eine zweite Isolationskammer, die konzentrisch zur Isolationskammer 24 ist.
Um die Wärmeübertragung durch diese Kammer 24 zu verringern,
kann der Druck in dieser Kammer 24 unter den atmorphärischen Druck gebracht v/erden, beispielsweise kann in dieser Kammer
24 ein Vakuum ausgebildet sein. Weiterhin wird eine entsprechende Druckverringerung in dem Kanal 20 der Scheibe 19 vorgesehen.
Dies kann dadurch erreicht werden, daß die Verbindungen durch Elektronenstrahlschweißen erstellt werden, weil
diese Schweißung im Vakuum durchgeführt wird und so ein Vakuum in der Kammer 24 während der Ausführung der Schweißungen
gebildet und aufrecht erhalten wird, da die Schweißnähte abdichten und die Bindung zwischen dem Eisenmaterial und dem
Aluminium oder der Aluminiumlegierung der Scheibe 19 vollständig ist.
Wenn in der Kammer 24 ein reduzierter Druck vorliegt, wird hierdurch der Kopfbereich 10 gegen den Kolbenkörper 11 gegen
die Wirkung von Trägheitskräfte im oberen Totpunkt gezogen.
Alternativ kann der Druck so bemessen sein, daß bei Arbeitstemperatur der Druck in der Kammer 24 gleich oder im wesent-
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lichen gleich dem atmosphärischen Druck ist, damit verhindert wird, daß in der Kammer 24 ein oberhalb des Atmosphärendrucks
liegender Druck vorhanden ist, wodurch eine Kraft aufträte, die den Kopfbereich 10 vom Kolbenkörper 11 trennt.
Wird der Kolben in einem schneilaufenden oder mittelschnei1-laufenden
Dieselmotor angeordnet, insbesondere in einem Einspritzmotor, so findet die Verbrennung in der Brennkammerschale
12 statt. Der Wärmeübergang von der Brennkammer 12 nach unten durch den Kolbenkörper 11 ist auf Grund der vorgesehenen
Kammer 24 beträchtlich reduziert.
Um darüberhinaus die· Wärmestrahlung in der Kammer zu reduzieren,
können die Oberflächen der Kammer 24 poliert oder gefärbt werden. Zusätzlich oder alternativ kann ein die
Wärmestrahlung reduzierendes Material in der Kammer 24 und in Form von beispielsweise einer Sandwichanordnung von
Schichten aus einem reflektierenden Material und Glimmer oder in Form einer dreidimensionalen, netzartigen Matrix
aus einem reflektierenden Material vorgesehen werden.
Auf Grund dieser Verringerung des Wärmeübergangs wird die Temperatur des Kopfbereichs 10 erhöht und die Temperatur des
Kolbenkörpers 11 reduziert. Beispielsweise kann der Kolbenkopf eines Temperatur von 700 bis 800 Grad Celsius annehmen,
während der Kolbenkörper 11 150 Grad Celsius hat. Dadurch wird auch die Zylinderkopftemperatur erhöht, es wird angenommen,
daß die Temperaturerhöhungen für einen mittelschnelllaufenden, turbogeladenen Motor eine Erhöhung der Ausgangsleistung
von etwa 2,7% im Vergleich zu einem entsprechenden Motor liefern, der nicht die oben beschriebenen Kolben aufweist,
die Brennstoffzufuhr ist dabei gleich.
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Zusätzlich zum erhöhten Wirkungsgrad des Motors und dem reduzierten
Brennstoffverbrauch gibt es eine Anzahl von sekundären Vorteilen, die dadurch auftreten, daß der Kopfbereich
des Kolbens in den in der Zeichnung beschriebenen Weisen isoliert wird. Mögliche Vorteile können sein:
1. Einfacheres Starten und weniger an kaltem Auspuffgas
auf Grund eines schnelleren Temperaturanstiegs im Kopfbereich.
2. Verringertes Arbeitsgeräusch auf Grund von geringerem
Nacheilen der Zündung, dies erlaubt eine kontrolliertere Verbrennung und geringere Kolbentemperaturen, die
wiederum geringere Kaltpassungen und damit verbesserte Führung und reduziertes Materialgeräusch ermöglichen.
3. Eine Reduzierung in der Ringtemperatur, die eine höhere Position des oberen Kolbenrings ermöglicht, dies führt
zu einer reduzierten Kolbenlänge und einem geringeren Totvolumen im oberen Totpunkt (top land dead volume).
ο Reduzieren eines Brennens und Rissigwerdens des Kopfbereichs,
insbesondere im Bereich der Brennkammerlippe, da die Möglichkeit besteht, andere Materialien als Aluminium
oder Aluminiumlegierungen zu verwenden.
40*» 5. Reduzierung des Niveaus der Kolbenkörpertemperatur und
der Temperaturgradienten, was zu geringeren Spannungen und geringerer thermischer Dehnung führt.
6. Da die Kolbenkörpertemperatur reduziert ist, können die Abdichtungsmittel des Kolbens, die gewöhnlich als Kolbenringe
oder Abstreifringe ausgeführt sind, ausgeklügelter ausgebildet werden, um eine bessere Abdichtung zu erreichen.
Es können Materialien verwendet werden, die den hohen, in diesem Bereich des Kolbens normalerweise anfallenden
Temperaturen nicht standhalten.
7. Eine verbesserte Abdichtung wird durch eine breitere
mögliche Materialauswahl erreicht, die Anzahl der Kolben-
ringe kann reduziert werden, eine Verstärkung der Nuten der Kolbenringe kann entfallen und die Kolbenringe können
näher am Kopf des Kolbens angeordnet werden, wodurch der Kolben besser ausgenutzt und die axiale Länge bei derselben
Ausgangsleistung möglicherweise reduziert werden kann.
8. Die Möglichkeit, unkonventionelle Materialien für den
Kolbenkörper 11 einzusetzen, schließt die Möglichkeit der Verwendung von Kunststoffen ein.
Ein ähnlich dem oben in Bezug auf Figur 1 beschriebenen Kolben ausgebildeter Kolben für einen Dieselmotor mit einem
Zylinder und Ansaugladung gab die in der Tabelle 1 zusammengefaßten Ergebnisse.
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MOTORZUSTAND | 2000 U/min. | Isoliert bei gleicher Aufladung |
KOLBEN | STANDARD | 0,55 |
Ladedruck bar |
0,55 | 15.69 (+ 1%) |
Luftfluß gm/s |
15.54 | 0.463 (- 4.7%) |
Brennstoffluß gm/s |
0.468 | 33.9 (+ 1.9%) |
Luft/Brennstoff Verhältnis |
32.0 | 379 (+ 25°C) |
Auslaßtemperatur 0C |
354 | 6.93 (+ 7.9%) |
Wärmefluß zum Auslaß, KW |
6.42 | 8.80 (+ 8.0%) |
i m e ρ bar |
8.15 |
Die in Klammern gesetzten Angaben geben den gegenüber einem
Standardkolben gemessenen Unterschied an.
Standardkolben gemessenen Unterschied an.
CO
Dies zeigt, daß es möglich ist, den Brennstoffverbrauch bis
zu 5% zu senken und die Wärmeabgabe über den Auslaß um einen Betrag zu senken, der 8% der Bremsleistung entspricht.
Es ist verständlich, daß die Walzdruckverbindung beim Ausführungsbeispiel
nach Figur 1 wichtig dahingehend ist, daß eine tatsächlich abgedichtete Verbindung zwischen dem Eisenmaterial
des Kopfbereichs 10 und dem Aluminium oder der Aluminiumlegierung des Kolbenkörpers 11 erreicht wird, da
das Walzplattieren eine vollständige Bindung zwischen dem
Aluminium oder der Aluminiumlegierung der Scheibe 19 und dem Eisenmaterial der Scheibe 19 sicherstellt. Auf Grund der
vorteilhaften Eigenschaften dieser Verbindung könnte es möglich sein, den Kopfbereich 10 aus einer Scheibe eines
Eisenmaterials zu fertigen, das mit einem Aluminium oder einer Aluminiumlegierung walzplattiert ist. Dabei ist das
Aluminium oder die Aluminiumlegierung in einem zentralen Bereich entfernt oder nicht vorgesehen, so daß lediglich
ein randseitiger Ring dieses Materials vorliegt. Die Brennkammerschale 12 ist im zentralen Bereich ausgebildet. Der
randseitige Ring ist direkt mit dem Kolbenkörper 11 verbunden, um den Kopfbereich am Kolbenkörper 11 zu halten, eine
Scheibe 19 ist dann nicht nötig. Der Ring aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung kann in jeder gewünschten Dicke gefertigt
werden und einen darin ausgebildeten Kanal ähnlich dem Kanal 20 in der Scheibe 19 haben, der jedoch dem Kolbenkörper
11 gegenübersteht.
In Figur 2 sind die den Figuren 1 und 2 gemeinsamen Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, diese Teile werden
nicht im einzelnen beschrieben. Gemäß Figur 2 ist ein Kopfbereich 30 aus einem NickeIchrommaterial und mit einer
Brennkammerschale 31, einem radial verlaufenden Flansch 32
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und einem axial sich erstreckenden, anschließenden Flansch 3 3 gefertigt. Der Raum unterhalb, des Kopfbereichs 30 ist mit
einem Matrixmaterial 34 angefüllt, das reflektierende Eigenschaften
und geringe Wärmeleitung · in axialer Richtung aufweist. Der Kopfbereich 30 und das Material 34 sind mit der
Endfläche 17 des Kolbenkörpers 11 verbunden, dabei ist eine Abdichtung zwischen dem freien Ende des anhängenden Flansches
33 und der oberen Fläche 17 des Kolbenkörpers 11 erreicht worden, es wird eine abgeschlossene Isolationskammer 24
ausgebildet.
Wie zuvor kann der Innendruck in dieser Kammer unter dem atmosphärischen Druck liegen, beispielsweise kann in der
Kammer 24 Vakuum herrschen.
Im praktischen Betrieb arbeitet der Kolben nach Figur 2 ebenso wie der Kolben nach Figur 1 und mit denselben Vorteilen
und Gutschriften. Das Matrixmaterial 34 liefert eine Abstützung für den Kopfbereich 30 und verhindert zugleich
die Übertragung von Wärmestrahlung durch die Kammer 24 ebenso wie es die Wärmeübertragung durch Konvektion durch diese
—»v Kammer 3 4 verringert.
Auch in Figur 3 sind die in den Figuren 1, 2 und 3 gleichen
Teile nicht im einzelnen beschrieben und mit den gleichen Bezugsziffern versehen. In Figur 3 ist die obere Fläche 17
des Kolbenkörpers 11 mit einer Aluminium-Silizium-Legierung beschichtet, dabei wird die bereits oben unter Bezug auf
Figur 1 beschriebene Walzplattierungstechnik verwendet. Der anhängende Flansch 33 wird mit der Schicht 35 verbunden
und es wird eine Kammer 24 erstellt, die, wie zuvor, evakuiert werden kann.
Der in Figur 4 gezeigte Kolben hat einen Kopfbereich 40 aus einem resistenten Material mit einer oberen Oberfläche
41, die eine Brennkammerschale 42 umfaßt und mit einem anschließenden
Kolbenmantelbereich 43, der den Kolbenmantel des Kolbens bildet. Der Rest des Kolbens 44, der aus Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung gefertigt ist, hat eine ringförmige Außenfläche, in der ein Gewinde ausgebildet ist,
das sich in Eingriff mit einem entsprechenden Gewinde 45 am unteren Ende des Zylindermantelbereichs 43 des Kopfbereichs
40 befindet. Dadurch wird eine Kammer 24 zwischen dem Zylinderkörper 44 und dem Kopfbereich 40 geschaffen. Diese
Kammer 24 kann evakuiert werden und/oder ein reflektierendes
Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit wie oben beschrieben aufnehmen.
Auch in Figur 5 sind die den Figuren 1 und 5 gemeinsamen Teile mit denselben Bezugsziffern versehen und werden nicht
im einzelnen beschrieben. In Figur 5 ist ein Zwischenteil in Form eines Hohl Zylinders 50 vorgesehen, das aus einem
Material auf Eisenbasis gefertigt ist. Der untere Teilbereich dieses Zylinders 50 hat Nuten 14 für Kolbenringe,
das obere Ende schließt mit einer flachen, ringförmigen Oberfläche ab.
Zur Herstellung des Kolbens wird das zylindrische Teil 50 in eine Form gebracht und der Kolbenkörper 11 um dieses
Teil 50 gegossen, so daß der Zylinder 50 und der Kolbenkörper 11 sicher miteinander verbunden werden. Der Kopfbereich
10 wird dann mit der oberen Fläche des Zylinderteils 50 verbunden, da dieses sich bis unterhalb des oberen Endes des
Kolbenkörpers 11 erstreckt, wird eine Kammer 24 zwischen dem Kopfbereich 10 und dem Kolbenkörper 11 gebildet. Die Verbindung
wird durch Verwendung eines Elektronenstrahls oder eines
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Laserstrahls, wie oben beschrieben, erstellt. Zusätzlich kann, wie bereits oben beschrieben, die Kammer 24 evakuiert
werden.
Die Unterfläche des Kolbenkopfes 10 des Kolbens nach Figur 5 ist mit einem kreisförmigen Wulst 51 versehen, der einen
zylindrischen Block 52 aus Siliziumnitrid oder einem anderen geeigneten, lastaufnehmenden Isolationsmaterial aufnimmt.
Er ist zwischen dem Kolbenkopf 10 und dem Kolbenkörper 11 angeordnet. Dies dient dazu, den Kopfbereich bei erhöhten
Kolbentemperaturen zu tragen, so daß axiale Belastungen vom Kopfbereich 10 auf den Kolbenkörper 11 übertragen werden.
Das Siliziumnitrid ist ein schlechter Wärmeleiter und hat deshalb schlechte Eigenschaften für den Wärmetransport vom
Kolbenbereich 10 zum Kolbenkörper 11.
In den Figuren 6 A und 6 B ist schematisch ein unterschiedliches Verfahren gezeigt, nach dem die Kammer 24 ausgebildet
werden kann. In diesem Fall ist der Kolbenkörper 11 aus zwei Teilen gefertigt, ein unteres Teil 61 ist aus Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung hergestellt, ein oberes Teil 62 ist aus einem Material auf Eisenbasis gefertigt. Das obere
Teil 62 ist im allgemeinen in seiner Form zylindrisch und ist mit dem unteren Teil 61 durch vier Schraubbolzen 6
verbunden, die durch das obere Teil 62 verlaufen und in das untere Teil 61 eingeschraubt sind, dabei ist eine Unterlagscheibe
aus Fasern zwischen diesen beiden Teilen vorgesehen.
Die obere Fläche des oberen Teils 62 ist mit einem randseitigen,
ringförmigen Bereich 64 versehen, der aufgerauht ist.
Der Kopfbereich 10 kann mit einer Brennkammerschale (nicht
dargestellt) ausgebildet werden. Die untere Oberfläche des
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Kopfbereichs 10 ist mit einem randseitigen, ringartig anhängenden
Bereich 65 versehen, der eine aufgerauhte untere Oberfläche hat.
Der Kopfbereich 10 ist, wie in Figur 6 B gezeigt ist, auf das untere Teil 62 des Kolbenkörpers 11 nach unten aufgepreßt,
die beiden Teile werden gegeneinander gedreht. Zwischen den aufgerauhten Flächen 6 4 und 65 wird Wärme erzeugt,
es wird eine Reibschweißung zwischen dem Kopfbereich 10 und dem Kolbenkörper 11 ausgebildet. Da die Oberfläche
65 einen Vorsprung aufweist, wird eine abgeschlossene Kammer 24 zwischen dem Kopfbereich und dem Kolbenkörper 11 erhalten.
Diese Kammer 24 hat die in Bezug auf die Figur 1 beschriebenen Vorteile. Wenn die Reibschweißung im Vakuum durchgeführt
wird, ist die Kammer 24 evakuiert.
In Figur 7 sind wiederum die den Figuren 1 und 7 gemeinsamen
Teile mit denselben Bezugsziffern versehen und werden nicht
im einzelnen beschrieben. Der Kolben nach Figur 7 hat einen Kopfbereich 10, der aus Siliziumnitrid gefertigt ist und
eine äußere zylindrische Oberfläche 70 aufweist, deren Durchmesser geringer ist als der Durchmesser des Kolbenkörpers 11.
Eine ringförmige Ausnehmung 71 ist um das obere Ende des Kopfbereichs 10 herum ausgeführt.
Ein zusammengesetztes Zwischenteil 72 wird aus einem oberen, hohlen, ringförmigen Teil 73 gebildet, das beispielsweise
aus Invar (oder einem anderen, geeigneten Material, das einen thermischen Ausdehnungskoeffizienten hat, der in
Nähe oder geringfügig unterhalb des Wertes des Kopfmaterials
liegt, gefertigt) und ist koaxial mit dem unteren, ringförmigen, hohlen Teil 74 mit diesem verbunden, letzteres wird
aus 45% Nickeleisen gefertigt. Die beiden Teile können durch
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Schweißen verbunden werden. Das untere Teil 74 hat ein Schraubgewinde/ das in Eingriff mit einem entsprechenden
Gewinde 75 steht, das umlaufend am oberen Bereich des Kolbenkörpers 11 vorgesehen ist. Die innere Oberfläche des
zusammengesetzten Teils 72 hat einen Durchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser des Kopfbereichs 10, so daß
ein ringförmiger Spalt 76 zwischen den beiden Teilen entsteht.
Eine Anzahl von Stahlscheiben 77 mit großer Oberflächenrauhigkeit ist zwischen der unteren Oberfläche des Kopfbereichs
10 und der oberen Oberfläche des Kolbenkörpers 11 vorgesehen. Der Kopfbereich 10 wird nach unten auf diese
Scheiben 7 7 aufgepreßt, wenn das Teil 72 auf den Kolbenkörper 11 durch Anlage eines Flansches des oberen Teils 43 an
der ringförmigen Ausnehmung 71, die um den Kopfbereich 10
läuft, aufgeschraubt wird. Der ringförmige Spalt 76 ist mit
einem faserigen keramischen Isolationsmaterial gefüllt.
Sowohl die Stahlscheiben 77 als auch die keramische, faserige Isolation können durch ein dreidimensionales Matrixmaterial
ersetzt werden, das eine geringe thermische Leitfähigkeit und ein hohes Reflektxonsvermogen hat.
In Figur 8 sind schließlich auch die in den Figuren 1 und
gemeinsamen Teile mit denselben Bezugsziffern versehen und werden nicht im einzelnen beschrieben. Der Kolben nach Figur
8 hat einen Kopfbereich 10 aus Siliziumnitrid, der einen nach außen vorspringenden Flansch 80 aufweist, dessen Außendurchmesser
dem Außendurchmesser des Kolbenkörpers 11 entspricht. Die untere Oberfläche des Kopfbereichs 10 ist mit
einer kreisförmigen Aussparung 81 versehen.
α ■ α · ·
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Ein Zwischenteil 82 aus ferritischem Eisen ist mit der unteren
Oberfläche des Flansches 80 verbunden und hat einen Innendurchmesser, der größer ist als der Außendurchmesser
des anhängenden Teils des Kopfbereichs 10, so daß ein ringförmiger
Spalt 83 zwischen diesen Teilen ausgebildet wird. Das Teil 82 ist auch mit dem Kopfbereich 10 durch eine abgestufte
Hartlötung verbunden, die sich im Spalt 83 befindet und durch aufeinanderfolgende, konzentrische Lagen von
aneinanderliegenden, miteinander verbundenen Materialien gebildet ist, die beispielsweise beginnend von der Kopfseite
Si3N4, Aluminiumoxid, Ni3Al und ein Hartlötmaterial sind.
Dies ermöglicht es, ein keramisches Material mit dem Metallmaterial durch eine Folge von Materialien zu verbinden, die
miteinander verbindbar sind und vergleichbare Eigenschaften aufweisen.
Der Hohlraum 81 im Kolbenkopf 10 enthält ein keramisches faseriges Isolationsmaterial oder ein Matrixmaterial mit
einer geringen thermischen Leitfähigkeit und einem hohen
Reflektionsvermögen.
Ein abgestuftes, schmelzverbundenes (defused) Eisenschichtmaterial
84 ist zwischen der oberen Fläche 17 des Kolbenkörpers und der unteren Fläche des Kopfbereichs 10 und des
Teils 82 angeordnet. Die unterste Oberfläche der Schicht ist mit einer Aluminiumlegierung walzplattiert auf seiner
Oberfläche, dadurch ist es möglich, die Schichtstruktur 84 durch Schweißen mit der oberen Fläche 17 des Kolbenkörpers
11 zu verbinden.
Da das Teil 82 aus einem ferritischen Eisen ist, kann es direkt mit dem abgestuften, angegossenen Eisenschichtmaterial
84 verbunden werden. In den Ausführungsbeispielen nach den
Figuren 7 und 8 wird die Isolationswirkung durch Isolationsmaterialien erreicht, die zwischen dem Kopfbereich 10 und
dem Kolbenkörper 11 angeordnet sind. Es wird davon ausgegangen, daß diese Anordnung ähnliche Vorteile hat und ähnliche
Möglichkeiten bietet, um die Konstruktion des übrigen Kolbens zu ändern, wie dies bei den Ausführungsbeispielen nach den
Figuren 1 bis 6 der Fall ist.
Der Kolben kann mit einem mittigen, kolbenähnlichen Teil versehen
sein, um das Volumen der Brennkammer zu verändern, wenn der Kolben sich dem oberen Totpunkt nähert, wodurch
ein zusätzlicher Druck in der Brennkammer erreicht wird. In diesem Falle ist es innerhalb des Bereichs der Erfindung,
das bewegbare ρ kolbenähnliche Teil auf einem der unterschiedlichen
Wege, die oben unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert wurden, zu isolieren.
Claims (46)
- .:»"..***..*·.·* *"" bl-PL.-iNG. ALEX STENG ERKaiser-Friedrich-Ring 70 DIPL.-ING. WOLFRAM WATZKED-4000 DÜSSELDORF Il DIPL.-ING. H E I N Z J. RINGEUROPEAN PATENT ATTORNEYS Unser Zeichen: 2 4 542 Datum: yj m AugUSt 1983Anmelder: AE PLC, Cawston House, Cawston, Rugby, Warwickshire CV22 7SB, EnglandBezeichnung: Kolben und Verfahren zu ihrer HerstellungAnsprücheKolben für eine Brennkraftmaschine mit einem Kopfbereich, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10; 30; 40) von den übrigen Bereichen des Kolbens hitzeisoliert (wärmeisoliert) ist über den gesamten oder im wesentlichen gesamten Bereich des Kolbenkopfes, urr. die Übertragung von Wärme vom Kolbenkopf auf die übrigen Bereiche des Kolbens zu reduzieren, dabei ist der Kopfbereich (10; 30; 40) aus einem Material ge-■ fertigt, das hitzebeständiger ist als das Material,aus dem mindestens ein Teil der übrigen Bereiche des Kolbens (11; 44) gefertigt ist.
- 2. Kolben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daßder Kopfbereich (10; 30; 40) mit den übrigen Bereichen des Kolbens nur entlang seiner Peripherie verbunden ist und daß er von den übrigen Bereichen des Kolbens (11; 44) im Abstand angeordnet ist, wobei eine abge-Telefon (0211) 57 2131 ■ Telex-85 88429 pate d · Telegrammadresse: Rheinpatent ■ PostsAeckkonto Köln (BLZ 370100 50) 227610 - 503schlossene Isolationskammer (24) geschaffen wird, die sich im wesentlichen über die gesamte Fläche des Kolbenkopfes erstreckt.
- 3. Kolben nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationskammer (24) nicht unterteilt ist.
- 4. Kolben nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationskammer (24) in zwei oder mehrere, konzentrische, radial beabstandete Teile unterteilt ist.
- 5. Zylinder nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck in der Isolationskammer (24) unterhalb des atmosphärischen Druckes liegt.
- 6. Kolben nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolationskammer (24) unter Vakuum steht.
- 7. Kolben nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Oberfläche der Isolationskammer (24) derart behandelt ist, daß die Temperaturstrahlung verringert wird.
- 8. Kolben nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich in der Isolationskammer (24) mindestens ein Material befindet, das die Temperaturstrahlung innerhalb der Isolationskammer (24) reduziert.
- 9. Kolben nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß dieses mindestens eine Material ein reflektierendes Matrixmaterial (34) aufweist.
- 10. Kolben nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß dieses mindestens eine Material eine Sandwichanordnuncf von reflektierenden Schichten und isolierenden Materialien aufweist.33/9787
- 11. Kolben nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich im Inneren der Isolationskammer (24) ein nicht-hitzeleitendes Trägermaterial (51) befindet, das axiale Belastungen vom Kopfbereich (10) zu den übrigen Bereichen des Kolbens (11) überträgt.
- 12. Kolben nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht-hitzeleitende Trägermaterial (51) eine Scheibe aus Siliziumnitrid (51) aufweist, die koaxial zur Kolbenachse angeordnet ist.
- 13. Kolben nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinderkopf einstückig mit einem oberen Teilbereich des übrigen Kolbens gefertigt ist, die abgeschlossene Isolationskammer (24) hierzwischen ausgeführt ist und das einstückige Teil mit einem tieferen Bereich des übrigen Kolbens verbunden ist.
- 14. Kolben nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) separat von dem übrigen Kolben gefertigt ist und daß zwischen diesen Teilen eine Verbindungsstelle vorgesehen ist.
- 15. Kolben nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstelle durch Schweißen oder Löten erhalten ist.
- 16. Kolben nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstelle eine mechanische Verbindung ist.
- 17. Kolben nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsstelle durch eine Klebeverbindung gefertigt ist.
- 18. Kolben nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß ein ringförmiges Zwischenteil (19; 50) zwischen dem Randbereich des Kopfbereichs (10) und dem Randbereich des übrigen Kolbens (10) vorgesehen ist.
- 19. Kolben nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenteil ein ringförmiges, unterlagscheibeähnliches Teil (19) ist, das zwischen beabstandeten, radial verlaufenden, randseitigen Oberflächen des Kolbenkopfes und dem übrigen Kolben angeordnet ist.
- 20. Kolben nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß das unterlagscheibenähnliche Teil (19) mit einer ringförmigen Einprägung (20) auf einer seiner radial verlaufenden Oberflächen versehen ist, und zwar zwischen der inneren und der äußeren Kante dieser Oberflächen, wodurch eine Übertragung von Wärme durch das unterlagscheibenförmige Teil (19) zu den übrigen Kolben beeinträchtigt wird.
- 21. Kolben nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenteil (50) eine hohl-zylindrische Form aufweist und mit einem oberen Ende des übrigen Kolbens verbunden ist, so daß eine Fortsetzung von dessen zylindrischer Kolbenfläche ausgebildet wird und daß dieses zylindrische Zwischenteil (50) sich axial unterhalb des Endes des übrigen Kolbens erstreckt und mit dem Kopfbereich verbunden ist.
- 22. Kolben nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das zylindrische Zwischenteil (50) mit mindestens einer Nut (14) für einen Kolbenring gefertigt ist.
- 23. Kolben nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich mit einem ringartigen, sich anschließenden, randseitigen Flansch gefertigt ist, der in einen mit ihm zusammenwirkenden, ringförmigen Falz im übrigen Kolben eingreift und mit diesem verbunden ist.
- .24. Kolben nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch mit mehreren Nuten für Kolbenringe gefertigt ist.
- 25. Kolben nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) von den übrigen Bereichen des Kolbens (11) durch mindestens eine Schicht eines isolierenden Materials (77; 84) beabstandet ist.
- 26. Kolben nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß das isolierende Material ein Isoliermaterial aus keramischen Fasern ist.
- 27. Kolben nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß das isolierende Material mindestens zwei Stahlscheiben (77) mit hoher Oberflächenrauhigkeit aufweist.
- 28. Kolben nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Isoliermaterial ein netzförmiges Matrixmaterial (84) aufweist.
- 29. Kolben nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das isolierende Material ein abgestuftes Hartlotmaterial aufweist.3329797
- 30. Kolben nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich eine im allgemeinen zylindrische Außenoberfläche (70) aufweist, die radial nach innen von einem ringförmigen Zwischenstück (72; 82) beabstandet ist, wodurch dazwischen ein Raum geschaffen wird, der mit einem isolierenden Material (76; 83) gefüllt ist.
- 31. Kolben nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (72) einen radial nach innen gerichteten Flansch an seinem oberen Ende aufweist, der in eine entsprechende, ringförmige Ausnehmung (71) am Kopfbereich eingreift, um den Kopfbereich (10) am übrigen Kolben (11) zu halten.
- 32. Kolben nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) einen radial nach außen gerichteten Flansch (80) aufweist, der auf dem Zwischenstück (82) anliegt, und daß der Kopfbereich und das Zwischenstück von den übrigen Kolben im Abstand angeordnet und mit ihm verbunden sind durch ein isolierendes Material (84), das sich über den Bereich des Kolbenkopfes erstreckt.
- 33. Kolben nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (72; 82) aus einem austennitischen Eisen, einem schweißbaren oder einem rostfreien Stahl gefertigt ist.
- 34. Kolben nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich (10) aus einer schweißbaren Stahlplatte oder einer Nickel-Eisenlegierung gefertigt ist.— "7 —
- 35. Kolben nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß der übrige Kolben (11) aus Aluminium, einer Aluminiumlegierung oder aus einem Kunststoff gefertigt ist.
- 36. Verfahren zur Herstellung eines Kolbens für eine Brennkraftmaschine , gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte des Herstellens des Kolbens mit einem Kopfbereich, der vom übrigen Kolben über die gesamte oder im wesentlichen die gesamte Fläche des Zylinderkopfes thermisch isoliert ist, um den Wärmeübergang von dem Kopfbereich zum übrigen Kolben zu reduzieren.
- 37. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß eine abgeschlossene Isolationskammer zwischen dem Kopfbereich und dem übrigen Kolben ausgebildet wird und daß sich die Isolationskammer über im wesentlichen die gesamte Fläche des Kopfbereichs erstreckt.
- 38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich in einem Stück mit einem unteren Teil des übrigen Kolbens gefertigt wird, daß dazwischen eine abgeschlossene Kammer ausgebildet wird und daß daraufhin dieses einstückige Teil mit dem unteren Teil des übrigen Kolbens verbunden wird.
- 39. Verfahren nach Anspruch 36, gekennzeichnet durch eine von dem übrigen Kolben separate Herstellung des Kopfbereichs und durch ein Verbinden dieses Kopfbereichs mit den übrigen Kolben, um eine abgeschlossene Isolationskammer zwischen diesen Teilen zu schaffen.
- 40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung durch ein Zwischenteil erfolgt, das zwischen dem Kopfbereich und dem übrigen Kolben angeordnet ist.
- 41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich mit dem Zwischenteil verbunden und daß das Zwischenteil mit dem übrigen Kolben verbunden wird.
- 42. Verfahren nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich aus einem Material auf Eisenbasis und der übrige Kolben aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt sind, daß verfahrensmäßig das Zwischenteil aus einem Material auf Eisenbasis hergestellt wird, daß eine Schicht einer Aluminiumlegierung an diejenige Oberfläche des Zwischenteils walzplattiert wird, die mit dem übrigen Kolben verbunden ist und daß danach der Kopfbereich mit dem Zwischenteil und das Zwischenteil mit dem übrigen Kolben verschweißt werden, wobei die Schweißungen sich um den gesamten umfang des Kolbens erstrecken, um die Kammer abzudichten.
- 43. Verfahren nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißungen mittels eines Laserstrahls oder eines Elektronenstrahls ausgeführt werden.
- 44. Verfahren nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenteil mit dem übrigen Kolben verbunden wird, indem es in eine Kolbenform gebracht wird und schmelzflüssiges Kolbenmaterial in die Form eingegossen wird, sodaß der übrige Kolben um das Zwischenteil herum gegossen wird.
- 45. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß ein teilweises oder vollständiges Vakuum in der Kammer erzeugt wird.Il »0 «β ·
- 46. Verfahren nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfbereich direkt mit dem restlichen Kolben verbunden wird.- 10 -
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