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DE3317798C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3317798C2
DE3317798C2 DE19833317798 DE3317798A DE3317798C2 DE 3317798 C2 DE3317798 C2 DE 3317798C2 DE 19833317798 DE19833317798 DE 19833317798 DE 3317798 A DE3317798 A DE 3317798A DE 3317798 C2 DE3317798 C2 DE 3317798C2
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DE
Germany
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screw
fastening element
sleeve
element according
thread section
Prior art date
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Expired
Application number
DE19833317798
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English (en)
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DE3317798A1 (de
Inventor
Bernd 4352 Herten De Graewe
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE3317798C2 publication Critical patent/DE3317798C2/de
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B13/00Dowels or other devices fastened in walls or the like by inserting them in holes made therein for that purpose
    • F16B13/12Separate metal or non-separate or non-metal dowel sleeves fastened by inserting the screw, nail or the like
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B13/00Dowels or other devices fastened in walls or the like by inserting them in holes made therein for that purpose
    • F16B13/12Separate metal or non-separate or non-metal dowel sleeves fastened by inserting the screw, nail or the like
    • F16B13/124Separate metal or non-separate or non-metal dowel sleeves fastened by inserting the screw, nail or the like fastened by inserting a threaded element, e.g. screw or bolt

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dowels (AREA)
  • Joining Of Building Structures In Genera (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement für Bauteile, z. B. aus Holz, Metall und Kunststoff oder aus Verbundmaterial, an mit Löchern versehenen Baukörpern oder dergleichen, be­ stehend aus einem Kunststoff-Hülsenspreizdübel und einer Schraube, wobei der Hülsenspreizdübel am freien Ende seines Hülsenteiles einen Stützkragen aufweist, wobei weiterhin das Hülsenteil in Abstand unterhalb des Stützkragens an seinem Außenumfang mit einer eine Wanddickenverringerung bestimmenden Einschnürung versehen ist sowie am Innenumfang eine Ringwulst trägt, und wobei die Schraube im Anschluß an ihre Spitze über einen Teil der Länge ihres Schaftes mit einem Sägezahngewinde versehen ist sowie oberhalb des­ selben und mit Abstand unter ihrem Kopf eine Umfangsrille aufweist, die in einer vorgegebenen, teilweise aus dem Hülsenspreizdübel herausragenden Axialstellung der Schraube mit dem Ringwulst im Hülsenteil verrastbar ist.
Ein Befestigungselement dieser Gattung ist bereits bekannt durch die DE-OS 26 07 338. Es kann in bereits vormontiertem Zustand, also bei schon teilweise in den Dübel eingreifen­ der Schraube, bei manueller oder maschineller Schlageinwir­ kung auf die letztere durch Bohrungen der zu befestigenden Bauteile in Löcher an dem zur Befestigung dienenden Baukörper oder dergleichen eingetrieben werden. Das bekannte Befe­ stigungselement hat zwar den Vorteil, daß sich mit seiner Hilfe hohe Verankerungswerte erzielen lassen, sofern sichergestellt ist, daß es vor Beginn der eigentlichen Aufspreizbewegung des Hülsenspreizdübels seine ordnungsgemäße Endlage in dem Aufnahmeloch des Baukörpers od. dgl. eingenommen hat. Liegen jedoch Umstände vor, die das ordnungsge­ mäße Einbringen der Befestigungselemente in die Aufnahmelöcher am Baukörper od. dgl. beeinträchtigen, bspw. dadurch, daß der Durchmesser der Aufnahmelöcher nicht genügend groß ist und/ oder in diesen noch enthaltene Bohrkleinrückstände das vollstän­ dige Einbringen verhindern, dann ist deren praktische Brauchbar­ keit in Frage gestellt. Da nämlich unter der Schlageinwirkung auf die Schraube der Hülsenteil am Hülsenspreizdübel im Bereich seiner Wanddickenverringerung unter radialer Ausfaltung axial nachgeben kann, dringt die Schraube mit ihrem Sägezahngewinde­ abschnitt ohne wesentliche Behinderung in den aufspreizbaren Längenteil des Hülsenspreizdübels ein und bewirkt damit zwangs­ weise dessen radiales Auseinandergehen, bevor das Befestigungs­ element seine für den Beginn des Aufspreizvorganges vorgesehene Eindringtiefe erreicht hat. Eine ordnungsgemäß spannbare Be­ festigung der Bauteile am Baukörper od. dgl. ist dann aber nicht mehr erreichbar. (Unter "Sägezahngewinde" sind hier alle Gewinde­ formen zu verstehen, bei denen eine Flanke senkrecht oder zumin­ dest steil zur Schraubenachse verläuft und die andere Flanke zur Schraubenachse geneigt ist, wobei die Übergänge von der einen zur anderen Flanke zweckmäßig nicht scharfkantig ausgebildet sind.)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Befestigungsele­ ment der gattungsgemäßen Art zu schaffen, das sich auch unter erschwerten Bedingungen entweder ordnungsgemäß in die zu seiner Aufnahme dienenden Löcher am Baukörper od. dgl. eintreiben läßt, bevor der seine Verankerung bewirkende Aufspreizvorgang des Hülsenspreizdübels einsetzt oder aber die Behinderung des Eintreibvorganges erkennbar macht, bevor sich unerwünschte Verformungen oder sogar Zerstörungen am Hülsenspreizdübel ein­ stellen.
Die Lösung dieser Aufgabe wird nach dem Kennzeichen des Anspruchs 1 dadurch erreicht, daß die Umfangrille am Schaft der Schraube in einem Be­ reich zwischen dem Sägezahngewinde und einem Schraub­ nagelgewinde liegt, das sich am Schaft unterhalb des Kopfes befindet, daß die Umfangseinschnürung am Hülsenteil des Hülsenspreizdübels an wenigstens zwei sich diametral gegenüberliegenden Umfangsstellen durch längsverlaufende Rippen oder Stege abgesteift ist, und daß die Ringwulst im Hülsenteil unterhalb der Umfangseinschnürung sowie der Rippen oder Stege an­ geordnet ist.
Durch diese Ausgestaltung eines Befestigungselementes er­ gibt sich der wesentliche Vorteil, daß beim Eintreibvor­ gang die Kraftübertragung zwischen der Schraube und dem Hülsenspreizdübel in einem Bereich stattfindet, der eine hohe Formstabilität sowohl in axialer als auch in radia­ ler Richtung aufweist und dadurch die Bildung von Stau­ chungen und Faltungen sicher ausschließt. Andererseits wird aber auch gewährleistet, daß der Hülsenteil des Hül­ senspreizdübels über seinen Stützkragen in gewissem Um­ fang zu einer mittelbaren Zugkraftübertragung auf das zu befestigende Bauteil herangezogen werden kann, bevor die Schraube ihre eingetriebene Endstellung erreicht hat, und zwar ohne Beeinträchtigung der radialen Ausfaltungsmög­ lichkeit des Hülsenteils im Bereich seiner Umfangsein­ schnürung im endgültigen Einbauzustand des Befestigungs­ elementes. Schließlich wird der Aufspreizvorgang des Hül­ senspreizdübels beim endgültigen Eintreiben der Schraube in diesen noch dadurch optimiert, daß jede eine Axialver­ längerung relativ zum Hülsenspreizdübel auslösende Schlag­ einwirkung auf die Schraube über das Schraubnagelgewinde zugleich auch eine Relativdrehung im Hülsenspreizdübel auslöst und dadurch unter Vermittlung des in den Spreiz­ bereich desselben vordringenden Sägezahngewindes eine gleichmäßige Aufspreizung des Hülsenspreizdübels auf seinem gesamten Umfang hervorbringt. Die Drehung der Schraube bewirkt eine Verringerung des Eintreibwiderstan­ des. Dadurch, daß das Schraubnagelgewinde geführt ist, wird ein seitliches Ausbrechen verhindert.
Das erfindungsgemäße Befestigungselement kann nach An­ spruch 2 so ausgebildet werden, daß die Länge des Schraub­ nagelgewindeabschnittes am Schaft größer als die Länge des Sägezahngewindeabschnittes an diesem bemessen ist. So kann sich nach Anspruch 3 der Sägezahngewindeabschnitt über eine Länge erstrecken, die mindestens 25% der Schaftlänge der Schraube entspricht, während der Schraub­ nagelgewindeabschnitt eine Länge hat, die mindestens 45% der Schraubschaftlänge beträgt.
Als in fertigungstechnischer Hinsicht vorteilhaft hat es sich gemäß der Erfindung erwiesen, wenn nach Anspruch 4 der Schraubenschaftbereich zwischen dem Sägezahngewinde­ abschnitt und dem Schraubnagelgewindeabschnitt als gewin­ deloser, glatter Schaftabschnitt ausgebildet ist. Abge­ sehen davon, daß auf diese Art und Weise die Ausräumung der unterschiedlichen Gewindeabschnitte wesentlich er­ leichtert wird, kann so auf einfache Art und Weise auch die die axiale Vormontagestellung der Schraube im Hülsen­ spreizdübel bewirkende Umfangsrille geschaffen werden.
Nach Anspruch 5 ist vorgesehen, daß der gewindelose, glatte Schaftabschnitt die Umfangsrille bildet.
Nach einem weiteren wesentlichen Erfindungsmerkmal ist gemäß Anspruch 6 vorgesehen, daß der Schraubnagelgewinde­ abschnitt und der Sägezahngewindeabschnitt wenigstens an­ nähernd übereinstimmende Außendurchmesser haben. In Ver­ bindung mit dem Ringwulst am Innenumfang des Hülsenspreiz­ dübels wird auf diese Art und Weise nicht nur eine genügend sichere axiale Kraftübertragung zwischen der Schraube und dem Hülsenspreizdübel beim Eintreibvorgang des Befesti­ gungselements gewährleistet, sondern beim anschließenden Einbringen der Schraube in den Hülsenspreizdübel auch die Drehimpulse der Schraube relativ zum Hülsenspreizdübel intensiviert.
Der Anspruch 7 sieht vor, daß der Außendurchmesser des Schraubnagelgewindeabschnittes größer als der Außendurch­ messer des Sägezahngewindeabschnittes ist.
Nach Anspruch 8 ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Durchmesser der Umfangsrille gleich dem oder größer als der Kerndurchmesser des Sägezahngewindeabschnittes ist. Nach Anspruch 9 kann ferner der Kerndurchmesser des Schraubnagelgewindeabschnittes gleich dem oder größer als der Kerndurchmesser des Sägezahngewinde­ abschnittes ausgeführt werden, wobei er aber höchstens dem Durchmesser der Umfangsrille entspricht.
Ein anderes Weiterbildungsmerkmal der Erfindung läuft nach Anspruch 10 noch darauf hinaus, daß einerseits die Umfangsrille im Schraubenschaft und andererseits die Ringwulst im Hülsenspreiz­ dübel jeweils eine im wesentlichen quer zur Längsachse gerichtete Stützschulter sowie eine gegenüber der Längsachse flach geneigte Kegelflanke haben. Ist dabei die Stützschulter am Schraubenschaft der Schraubenspitze und die Stützschulter im Hülsenteil des Hülsenspreizdübels dessen Stützkragen zugewendet, dann wird hierdurch das sichere Eintreiben des gesamten Befestigungsele­ mentes in das zu seiner Aufnahme dienende Loch begünstigt. Haben andererseits die geneigten Kegelflanken am Schraubenschaft und dem Hülsenteil des Hülsenspreizdübels eine solche Lage, daß ihr kleinster Durchmesser dem Schraubenkopf bzw. dem Stützkragen des Hülsenspreizdübels zugewendet ist, dann wird hierdurch die Mög­ lichkeit eines Herausziehens der Schraube aus dem Hülsenspreiz­ dübel begünstigt, sofern das Befestigungselement sich nur in vormontiertem Zustand befindet und noch nicht eingebaut ist.
In manchen Fällen kann es sich auch als wichtig erweisen, wenn erfindungsgemäß nach Anspruch 11 der Innendurchmesser des Hülsen­ spreizdübels im Bereich seines Hülsenteils wenigstens oberhalb der Ringwulst geringfügig kleiner als der Außendurchmesser des Schraubnagelgewindeabschnitts ausgeführt ist. Die Drallwirkung der Schraube bei deren Ein­ dringbewegung in den Hülsenspreizdübel wird dadurch nämlich wei­ ter verbessert.
Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Befestigungselementes ergeben sich aus den Ansprüchen 12 bis 15, wobei die Maßnahme nach Anspruch 13 bewirkt, daß der glatte Schaftabschnitt bei endgültig in den Hülsen­ spreizdübel eingetriebener Schraube am Innenumfang des Hülsenteils über den gesamten Umfang desselben hinweg dicht anliegt und damit die Gewähr geboten ist, daß sich im Bereich der Umfangseinschnürung des Hülsenteils einstel­ lende radiale Faltungen nur in Auswärtsrichtung entstehen können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter Aus­ führungsbeispiele näher erläutert. Hierbei zeigt
Fig. 1 im Längsschnitt die erfindungsgemäße Ausbildung für einen Hülsenspreizdübel,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Hülsenspreizdübel nach Fig. 1 entlang der Linie II-II,
Fig. 3 in Seitenansicht eine erfindungsgemäße Schraube für das Zusammenwirken mit einem Hülsenspreizdübel nach Fig. 1 und 2,
Fig. 4 ein aus einem Hülsenspreizdübel nach den Fig. 1 und 2 und einer Schraube nach Fig. 3 vormontiertes Befesti­ gungselement, eingetrieben durch die Bohrung eines zu befestigenden Bauteils in ein Loch eines tragenden Baukörpers in einer Zwischenmontagestellung,
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Anordnung, jedoch in der Endmontagestellung, während
Fig. 6 in einer der Fig. 3 entsprechenden Darstellung eine abge­ wandelte Ausführungsform einer Schraube wiedergibt.
In Fig. 1 der Zeichnung ist ein Hülsenspreizdübel 1 darge­ stellt, der am freien Ende seines Hülsenteils 2 einen radialen Stützkragen 3 aufweist, der eine zentrale, sich nach einwärts konisch verjüngende Ausnehmung 4 hat.
Mit Abstand unterhalb des Stützkragens 3 sind in den Außen­ umfang des Hülsenteils 2 Einschnürungen 5 eingeformt, derart, daß über den Längenbereich dieser Einschnürungen 5 das Hülsen­ teil eine verringerte Wanddicke hat.
Wie besonders deutlich die Fig. 2 zeigt, erstrecken sich jedoch die Einschnürungen 5 nicht um den gesamten Umfang des Hülsenteils 2 herum, sondern sie sind jeweils so über einen Umfangsteil hin­ weg verlaufend vorgesehen, daß an sich diametral gegenüberlie­ genden Umfangsseiten des Hülsenteils 2 benachbart den Ein­ schnürungen 5 längsverlaufende Rippen oder Stege 7 stehen bleiben. Diese Rippen oder Stege 7 wirken dabei als Zugstreben, d. h., sie erhöhen die Zugfestigkeit des Hülsenteils 2 im Bereich seines die Umfangseinschnürungen 5 enthaltenden Längenbereichs.
An die konische Ausnehmung 4 im Stützkragen 3 des Hülsenteils 2 schließt sich koaxial ein zylindrischer Durchlaß 8 an, der nach unten durch eine Ringwulst 9 begrenzt ist, die sich innerhalb des Hülsenteils 2, und zwar mit gewissem Abstand unterhalb der Einschnürungen 5 befindet. Diese Ringwulst wird einerseits in Richtung zum Stützkragen 3 hin durch eine Stütz­ schulter 10 begrenzt, die auf einer Normalebene zur Längsachse des Hülsenspreizdübels 1 liegt. Andererseits weist sie aber auch noch eine gegenüber der Längsachse geneigte Kegelflanke 11 auf, die so angeordnet ist, daß sie eine nach unten diver­ gierende Kegelfläche begrenzt. An den Ringwulst 9 schließt sich nach unten und koaxial zur Längsachse des Hülsenspreiz­ dübels 1 ein Durchlaß 12 an, der nach abwärts eine leicht konische Verjüngung hat.
Einstückig an den Hülsenteil 2 angeformt weist der Hülsenspreiz­ dübel 1 noch die Spreizschenkel 13 und 14 auf, die an ihrem Außenumfang eine Mehrzahl eingeformte Kerben 15 haben sowie gegeneinander durch wellen- oder trapezförmig verlaufende Schlitze 16 abgegrenzt sind, die sich etwa über die halbe Länge des Hülsenspreizdübels 1 erstrecken. Im Bereich der Schlitze 16 sind jedoch die Spreizschenkel 13 und 14 an mehreren Stellen über als Sollbruchstellen wirksame Stege 17 miteinander ver­ bunden.
Über den gesamten mit den Schlitzen 16 versehene Längenbereich hinweg wird zwischen den beiden Spreizschenkeln 13 und 14 des Hülsenspreizdübels 1 ein Durchlaß 18 eingegrenzt, der sich von oben nach unten stark konisch verjüngt, sowie nach unten in einen Durchlaß 19 von quadratischem Querschnitt einmündet.
In Fig. 3 ist eine Schraube 20 dargestellt, die an ihrem einen Ende einen verdickten Kopf 21, bspw. einen Senkkopf, trägt, während sie an ihrem anderen Ende mit einer angeformten Spitze 22 versehen ist. Der Schraubenschaft 23 ist über einen an die Spitze 22 anschließenden Längenabschnitt 24 mit einem Sägezahn­ gewinde 25 versehen, während er auf einem vom Kopf 21 ausgehenden Längenbereich 26 ein Schraubnagelgewinde 27 aufweist. Während das Sägezahngewinde 25 mit einer verhältnismäßig flach verlaufen­ den Steigung versehen ist, weist das Schraubnagelgewinde 27 eine relativ steil verlaufende Steigung auf. Erkennbar ist auch, daß die Länge des Schraubnagelgewindeabschnittes 26 am Schaft 23 der Schraube 20 größer ist als die Länge des Sägezahngewinde­ abschnittes 24 an diesem. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel beträgt dabei das Längenverhältnis etwa 2 : 1.
Auf dem zwischen den beiden Längenabschnitten 24 und 26 lie­ genden dritten Längenabschnitt 28 weist der Schaft 23 der Schraube 20 eine Umfangsrille 29 auf, die bspw. durch eine Eindrehung in einem glatt zylindrischen, also gewindelosen Längenteil 30 gebildet werden kann. Dabei hat die Umfangsrille 29 eine zur Ringwulst 9 im Hülsenspreizdübel 1 komplementäre Querschnittsgestalt, d. h. sie wird einerseits durch eine Stützschulter 31 begrenzt, die auf einer Normalebene zur Längs­ achse der Schraube liegt und hat andererseits eine geneigte Flanke 32, die einen Kegelmantel bildet.
Im Kopf 21 der Schraube 20 befindet sich noch ein Werkzeug­ eingriff 33, bspw. ein Radialschlitz oder ein Kreuzschlitz.
Der Außendurchmesser 34 des Sägezahngewindes 25 ist kleiner als der Außendurchmesser 35 des Schraubnagelgewindes 27.
Der Kerndurchmesser 36 des Schraubenschaftes 23 im Bereich des Sägezahngewindes 25 ist vorzugsweise ebenfalls kleiner als der Kerndurchmesser des Schraubenschaftes im Bereich des Schraub­ nagelgewindes 27. Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, den Kerndurchmesser des Schaftes 23 im Bereich des Schraubnagelgewindes 27 auf den Kerndurchmesser 36 im Bereich des Sägezahngewindes 25 abzustimmen.
Auch im Bereich der Umfangsrille 29 kann der Kerndurchmesser des Schraubenschaftes 23 so gewählt werden, daß er mindestens gleich dem Kerndurchmesser 36 im Bereich des Sägezahngewindes 25 ist. Vorzugsweise ist jedoch im Bereich der Umfangsrille 29 der Durchmesser des Schaftes 23 größer als in dem Längen­ bereich 24, auf welchem sich das Sägezahngewinde 25 befindet.
Aus Fig. 4 ist ersichtlich, daß durch Einsetzen der Schraube 20 in den Hülsenspreizdübel 1 ein Befestigungselement 37 ge­ bildet werden kann, mit dessen Hilfe sich Bauteile 38, bspw. aus Holz, Metall und Kunststoff oder aber auch aus Verbundmaterial an Baukörpern 39, bspw. an Mauern von Gebäuden, sicher anbringen lassen.
Zur Vormontage des Befestigungselementes 37 wird die Schraube 20 mit ihrem Schaft 23 soweit axial in den Hülsenspreizdübel 1 eingeschoben, daß ihre Umfangsrille 29 in den Ringwulst 9 des Hülsenspreizdübels 1 einrastet, wie das die Fig. 4 zeigt.
Das auf diese Weise vormontierte Befestigungselement läßt sich durch eine Bohrung 40 im Bauteil 38 in ein vorgefertigtes Loch 41 des Baukörpers 39 eintreiben, indem bspw. Hammerschläge auf den Kopf 21 der Schraube 20 ausgeübt werden. Dabei gelangt das Befestigungselement 37 zunächst in die aus Fig. 4 ersicht­ liche Montagestellung, in welcher der Hülsenspreizdübel 1 mit seinem Stützkragen 3 gegen die Außenseite des zu befestigenden Bauteils 38 zur Anlage kommt. Dabei werden einerseits über die in ihrer Dicke verringerten Wandungsteile 6 und andererseits über die in deren Bereich längsverlaufende Rippen oder Stege 7 Zugkräfte auf den Stützkragen 3 ausgeübt, die das Bauteil 38 dicht gegen den Baukörper 39 anzudrücken suchen.
Erst wenn das Bauteil 38 am Baukörper 39 dicht anliegt, wird durch weitere Schlageinwirkungen auf den Kopf 21 der Schraube 20 die Abstützung derselben am Ringwulst 9 des Hülsenspreizdübels 1 überwunden, indem nämlich die Stützschulter 31 der Umfangsrille 29 von der Stützschulter 10 des Ringwulstes 9 abgleitet.
Dabei dringt dann die Schraube 20 immer tiefer in den Hülsen­ spreizdübel 1 ein, während zugleich ihr Schraubnagelgewinde 27 in den Ringwulst 9 einschneidet. Bei dem Schlag auf den Schraubenkopf 21 wird dann der Schraube 20 über das Schraub­ nagelgewinde 27 ein Drehimpuls relativ zum Hülsenspreizdübel 1 aufgezwungen, dergestalt, daß sich der Sägezahngewindeabschnitt 25 der Schraube 20 axial und unter gleichzeitiger Drehung zunächst in den konischen Durchlaß 18 und anschließend in den quadrati­ schen Durchlaß 19 des Hülsenspreizdübels 1 verlagert, wie das der Vergleich zwischen den Fig. 4 und 5 deutlich macht. Hier­ durch werden dann die Spreizschenkel 13 und 14 des Hülsenspreiz­ dübels 1 gleichmäßig radial auseinandergedrängt, indem die als Sollbruchstellen wirkenden Verbindungsstege 17 im Bereich der Längsschlitze 16 zerreißen. Durch die Kerben 15 verankern sich dabei die Spreizschenkel 13 und 14 des Hülsen­ spreizdübels 1 in den Wandungen des Loches 41 am Baukörper 39.
Obwohl die in ihrer Dicke verminderten Wandungen 6 am Hülsenteil 2 des Hülsenspreizdübels 1 zusammen mit den längsverlaufenden Rippen oder Stegen 7 eine sichere Zugkraftübertragung auf den Stützkragen 3 gewährleisten, bleibt die Möglichkeit erhalten, daß sich im Bereich dieser in ihrer Dicke verringerten Wandungen 6 sowie der Stege bzw. Rippen unter Einwirkung von Druckkräften Knautschzonen bilden können. Unter der Einwirkung von Druck­ kräften entstehen dort dann nach auswärts gegen die Wandung der Bohrung 40 gerichtete Radialfalten, die eine Verminderung der wirksamen Länge des Hülsenspreizdübels 1 in seinem aus dem Baukörper 39 herausragenden Bereich zur Folge haben, ohne daß dadurch die Verankerungswerte beeinträchtigt werden, so daß Prellschläge auf den Stützkragen 3 nicht in den Spreizbereich des Dübels übertragen werden.
Soll das Befestigungselement gelöst werden, dann ist lediglich notwendig, die eingeschlagene Schraube 20 durch Benutzung eines geeigneten Werkzeuges aus dem Hülsenspreizdübel heraus­ zudrehen. Hierbei wirkt dann das Sägezahngewinde 25 der Schraube 20 mit den Wandungsinnenflächen des Hülsenspreiz­ dübels 1 zusammen und stellt sicher, daß die Schraube 20 mindestens bis in ihre der Fig. 4 entsprechende Ausgangsstellung zurückgedreht werden kann. Aus Fig. 6 geht noch hervor, daß an der Schraube 20 das Schraubnagelgewinde 27 nicht bis dicht an den Kopf 21 herangeführt werden muß, sondern auch mit einem Abstand von demselben enden kann. Der dem Kopf 21 benachbarte Schaftteil 42 wird dann glatt zylindrisch ausgebildet und hat zweckmäßig einen Durchmesser, der dem Innendurchmesser des Hülsenteils 2 im Bereich der in ihrer wirksamen Dicke ver­ minderten Wandungsteile 6 entspricht.
Die Schraube 20 nach Fig. 6 unterscheidet sich von den Schrauben 20 nach den Fig. 3, 4 und 5 und auch noch dadurch, daß ihre Umfangs­ rille 29 nicht durch eine Eindrehung gebildet wird, sondern einfach durch einen glatt zylindrischen Schaftteil 43 geringer Länge bestimmt ist, welcher zwischen dem das Schraubnagelge­ winde 27 und das Sägezahngewinde 25 aufweisenden Längenabschnitt liegt.
Besonders bei der Verwendung einer Schraube 20 der aus Fig. 6 ersichtlichen Art zur Bildung eines auch einen Hülsenspreizdübel 1 nach den Fig. 1 und 2 umfassenden Befestigungselementes nach den Fig. 4 und 5 ist es wichtig, daß der Innendurchmesser des Durchlasses 8 im Hülsenteil 2 möglichst eng dem Durchmesser des glatt zylindrischen Schaftteils 42 der Schraube 20 angepaßt ist. Wird dann zwecks Vormontage des Befestigungselementes 37 die Schraube 20 im Hülsenspreizdübel 1 in der aus Fig. 4 er­ sichtlichen Stellung verrastet, dann schneidet sich ihr Schraub­ nagelgewindeteil 27 schon mit den Kämmen seiner Gewindegänge auf der Länge des Durchlasses 8 in die Wandungen des Hülsenteils 2 am Hülsenspreizdübel 1 ein. Das Drehverhalten der Schraube 20 relativ zum Hülsenspreizdübel 1 bei der End- bzw. Fertigmontage des Befestigungselementes 37 durch Schlageinwirkung auf die Schraube 20 wird auf diese Art und Weise noch weiter verbessert.
Die Ringwulst 9 braucht nicht zwingend als umlaufende ringförmige Rippe ausgebildet sein. Sie kann Unterbre­ chungen aufweisen, die zweckmäßig der Zahl der Gewinde­ gänge und der Steigung des Schraubnagelgewindes 27 entspre­ chen. Es ist auch möglich, den Hülsenteil 2 zumindest ober­ halb der Ringwulst 9 mit einem dem Schraubnagelgewinde 27 der Schraube 20 entsprechendem Innengewinde zu versehen.

Claims (15)

1. Befestigungselement für Bauteile, z. B. aus Holz, Metall und Kunststoff oder aus Verbundmaterial, an mit Löchern versehenen Baukörpern oder dergleichen, bestehend aus einem Kunststoff-Hülsenspreizdübel und einer Schraube, wobei der Hülsenspreizdübel am freien Ende seines Hülsen­ teiles einen Stützkragen aufweist, wobei weiterhin das Hülsenteil im Abstand unterhalb des Stützkragens an seinem Außenumfang mit einer eine Wanddickenverringerung bestim­ menden Einschnürung versehen ist sowie am Innenumfang eine Ringwulst trägt, und wobei die Schraube im Anschluß an ihre Spitze über einen Teil der Länge ihres Schaftes mit einem Sägezahngewinde versehen ist sowie oberhalb desselben und mit Abstand unter ihrem Kopf eine Umfangs­ rille aufweist, die in einer vorgegebenen, teilweise aus dem Hülsenspreizdübel herausragenden Axialstellung der Schraube mit dem Ringwulst im Hülsenteil verrastbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umfangsrille (29) am Schaft (23) der Schraube (20) in einem Bereich (28) zwischen dem Sägezahngewinde (25) und einem Schraubnagelgewinde (27) liegt, das sich am Schaft (23) unterhalb des Kopfes (21) befindet,
daß die Umfangseinschnürung (5) am Hülsenteil (2) des Hül­ senspreizdübels (1) an wenigstens zwei sich diametral ge­ genüberliegenden Umfangsstellen durch längsverlaufende Rippen oder Stege (7) abgesteift ist;
und daß die Ringwulst (9) im Hülsenteil (2) unterhalb der Umfangseinschnürung (5) sowie der Rippen oder Stege (7) angeordnet ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (26) des Schraubnagelgewindeabschnitts (26) am Schaft (23) größer als die Länge (24) des Sägezahnge­ windeabschnitts (25) an diesem bemessen ist.
3. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Sägezahngewindeabschnitt (25) über eine Länge (24) erstreckt, die mindestens 25% der Schaftlänge der Schraube (20) entspricht, während der Schraubnagel­ gewindeabschnitt (26) eine Länge (26) hat, die minde­ stens 45% der Schraubenschaftlänge beträgt.
4. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenschaftbereich (28) zwischen dem Säge­ zahngewindeabschnitt (25) und dem Schraubnagelgewinde­ abschnitt (26) als gewindeloser, glatter Schaftab­ schnitt (30, 43) ausgebildet ist.
5. Befestigungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der gewindelose, glatte Schaftabschnitt (43) die Um­ fangsrille (29) bildet.
6. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubnagelgewindeabschnitt (26) und der Säge­ zahngewindeabschnitt (25) wenigstens annähernd überein­ stimmende Außendurchmesser (35 bzw. 34) haben.
7. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser (35) des Schraubnagelgewindeab­ schnitts (26) größer als der Außendurchmesser (34) des Sägezahngewindeabschnitts (25) ist.
8. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser der Umfangsrille (29, 43) gleich dem oder größer als der Kerndurchmesser (36) des Säge­ zahngewindeabschnittes (25) ist.
9. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kerndurchmesser des Schraubnagelgewindeabschnit­ tes (26) gleich dem oder größer als der Kerndurchmesser (36) des Sägezahngewindeabschnittes (25) ausgeführt ist, höchstens aber dem Durchmesser der Umfangsrille (29, 43) entspricht.
10. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Umfangsrille (29) im Schraubenschaft (23) und andererseits die Ringwulst (9) im Hülsenspreiz­ dübel (1) jeweils eine im wesentlichen quer zur Längs­ achse gerichtete Stützschulter (10 bzw. 31) sowie eine gegenüber der Längsachse flach geneigte Kegelflanke (11 bzw. 32) haben.
11. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des Hülsenspreizdübels (1) im Bereich seines Hülsenteils (2) wenigstens oberhalb der Ringwulst (9) geringfügig kleiner als der Außen­ durchmesser des Schraubnagelgewindeabschnittes (26) ausgeführt ist.
12. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Hülsenteil (2) mindestens oberhalb der Ringwulst (9) mit einem dem Schraubnagelgewinde (27) der Schraube (20) entsprechendem Innengewinde versehen ist.
13. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringwulst (9) Unterbrechungen aufweist, die vorzugsweise parallel oder annähernd parallel zur Dübelachse verlaufen.
14. Befestigungselement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der Unterbrechungen der Zahl der Gewinde­ gänge des Schraubnagelgewindes (27) entspricht und die Unterbrechungen entsprechend der Schraubnagelgewinde- Steigung geneigt zur Dübelachse verlaufen.
15. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenschaft (23) zwischen dem oberen Ende des Schraubnagelgewindeabschnittes (26) und dem Schrauben­ kopf (21) wiederum einen glatten Schaftabschnitt (42) aufweist, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser am Hülsenteil (2) des Hülsenspreizdübels (1) oberhalb der Ringwulst (9) entspricht.
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