-
Die Erfindung bezieht sich auf eine nach oben offene,
-
kastenartige Verpackung zum Stapeln und Transportieren insbesondere
von Pflanzgefäßen.
-
Neben den herkömmlichen Pflanzgefäßen aus Ton gelangen vermehrt Töpfe
aus Kunststoff und zunehmend ein- und mehrfarbig beschichtete Tontöpfe auf den Markt.
Gerade mit Kunstharz glasierte Pflanzgefäße lassen sich nach Farbe sowie Design
variabel gestalten und beispielsweise in ihrem Farbton und/oder ihren Bildmotiven
der jeweiligen Pflanze anpassen. Der nüchterne Nützlichkeits- und Zweckgedanke traditioneller
Töpfe wird hiermit erweitert durch eine das Auge des Betrachters verstärkt ansprechende
und der Schönheit der Pflanze gerechtwerdende Farbgebung und Ausführung des Pflanzgefäßes;
eine Zielsetzung, die die meist dazugehörigen und farblich ebenfalls abgestimmten
Untersetzer noch bekräftigen.
-
Damit sich dem Betrachter die geschmacklich und farblich harmonisch
abgestimmte Einheit aus Pflanze und Topf vermitteln kann, sind Verpackungen erforderlich,
die einen weitestgehenden Einblick nicht nur auf die Pflanze sondern auch auf das
Pflanzgefäß ermöglichen. Gleichzeitig soll aber ein Stapeln, d.h. ein Übereinandersetzen
mehrerer Verpackungen mit darin befindlichen, insbesondere kleinwachsenden Pflanzen
möglich sein. Es sind somit zwei gleichrangige Forderungen zu erfüllen, die bei
Einsatz bekannter Verpackungen einander widersprechen und ausschließen. Eine bekannte
kastenartige Verpackung von weit geringerer Höhe wie das Pflanzgefäß bietet zwar
einen
ungehinderten Einblick auch auf das Gefäß selbst, erlaubt
aber wegen der über die Verpackung hinausragenden Pflanzen kein Stapeln. Eine weitere
bekannte Verpackung mit einer wenigstens der Pflanzenhöhe entsprechenden Abmessung
gestattet zwar das Stapeln, verhindert jedoch den freien Blick auf die Pflanzgefäße.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für
insbesondere in farblich gestaltete Pflanzgefäße eingetopfte Pflanzen zu schaffen,
die ein Stapeln der Verpackungen mit Inhalt möglich macht und einen ausreichend
freien Blick auf die Pflanzgefäße offen läßt.
-
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch in etwa der Pflanzenhöhe
entsprechende Wände, die zumindest abschnittsweise ausgeschnitten sind, sowie einen
Boden mit Einstell-Sitzen, die im Verlauf der Wandausschnitte im Bodenbereich Sichtfenster
aufweisen. Die Abmessung der Stapelverpackung ist somit dem Pflanzenwuchs angepaßt,
der bei den kleinwachsenden Pflanzen nahezu in gleichbleibenden, auch bei den unterschiedlichsten
Pflanzen kaum voneinander abweichenden Grenzen liegt. So läßt sich ein Stapeln und
Transportieren der Verpackung ohne schädigende Einwirkungen auf die Pflanzen erreichen.
-
Bei nur unwesentlich voneinander abweichendem Pflanzenwuchs lassen
sich in derselben Verpackung nicht nur artgleiche, sondern auch artfremde Pflanzen
unterbringen.
-
Das gilt gleichermaßen für artfremde bzw. -gleiche höherwachsende
Pflanzen.
-
Der Boden, der nach einem Vorschlag der Erfindung etwa 1/3 der Gesamthöhe
der Verpackung bzw. wenigstens soviel ausmacht, daß sich ein niedriger Schwerpunkt
einstellt, führt zu einer Verpackung mit guter Standfestigkeit. Der gleichzeitig
offene und freie Blick auf die Töpfe ist durch die Wandausschnitte möglich, die
den Boden nach außen hin freigeben. Zusätzliche Sichtfenster im unteren Teil der
Einstell-Sitze lenken den Blick des Betrachters gezielt auf in Untersetzern abgestellte
Pflanzgefäße. Die in die Bodenfläche tief eingarbeiteten Einstell-Sitze ermöglichen
gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung, daß eingestellte Töpfe lediglich mit
ihren oberen Rändern aus dem Boden herausragen. Die Sitze und die Ausnehmungen der
Sichtfenster führen quasi zu einem in Quer- und Längsstege unterteilten Boden mit
Sichtfenstern jeweils zwischen zwei Quer- oder zwei Längsstegen.
-
Die Erfindung sieht vorzugsweise eine rechteckige Verpakkung mit gschlossenen,
durchgehenden Querwänden und ausgeschnittenen Längswänden vor, deren Querwände auch
noch im Bereich des Bodens ausgeschnitten sein können. In diesem Falle stellt sich
ein umlaufende, allenfalls in den versteiften Übergängen an den Ecken unterbrochene
Sichtöffnung mit an den Querwänden zwischen den Längsstegen gebildeten Sichtfenstern
ein. Die umlaufende Sichtkante setzt allerdings ein stabiles Verpackungsmaterial
voraus.
-
Die Erfindung läßt sich beispielsweise auch mit einer runden Verpackung
realisieren.
-
Ein dicker Boden läßt sich auch durch einen zweigeteilten Boden aus
einem unteren und dazu auf Abstand gehaltenen oberen Boden mit Topf-Einstellöffnungen
ersetzen. Der Raum zwischen den beiden Böden ist hierbei vollkommen frei, und anstelle
der durch die Quer- und Längsstege gebildeten Sichtfenster ergibt sich eine ununterbrochene
Fensteröffnung. Das lagesichere Halten der eingestellten Töpfe erfolgt ausschließlich
über die Einstellöffnungen im oberen Boden.
-
In die Verpackung können auch Austauschböden eingelegt sein. Bei unterschiedlichen
Abmessungen der Pflanzgefäße, läßt sich durch einfachen Austausch der Bodeneinlage
mit angepaßten Sitzen dieselbe Verpackung beliebig verwenden.
-
Zum leichten Entnehmen der fest in den Sitzen der Verpakkung aufgenommenen
Töpfe, sind die Topfaufnahmen mit zwei sich diametral gegenüberliegenden Griffmulden
versehen, die aus Platz- und Stabilitätsgründen vorteilhaft diagonal in den Boden
eingearbeitet sind. Damit sich die Verpackung beim Stapeln in eine Kiste oder einen
Karton platzsparend, d.h. den Wänden eng anliegend unterbringen lassen, befinden
sich taschenartige und sich von den Außenseiten der Querwände nach innen ausbuchtende
Handmulden bzw. in den Innenseiten der Querwände der Verpakkung Ausnehmungen, in
die eine Bedienungsperson von oberhalb der Verpackung hineingreift.
-
Der sicheren Lage beim Übereinanderstellen mehrerer Verpackungen dient
die Maßnahme, in die untere Fläche des Bodens eine der Kontur der Wandstege entsprechende
Vertiefung einzulassen. Die Wände der jeweils unteren Verpakkung greifen bzw. rasten
somit in diese Vertiefungen ein, womit eine Formschlußverbindung zwischen den Verpackungen
vorliegt.
-
Als Material für die gegebenenfalls farbige Verpackung dient bevorzugt
Styropor. Grundsätzlich eignen sich aber alle Materialien, die leicht und ausreichend
widerstandsfähig sowie weitestgehend wasserfest sind, damit insbesondere das zwischenzeitlich
erforderliche Gießen der Pflanzen nicht zur Zerstörung der Verpackung führt.
-
Die Erfindung erlaubt es, die durchgehenden äußeren Wandflächen der
Verpackung, also im wesentlichen die Querwände, als Beschriftungsträger für beispielsweise
Händlerangaben, Firmenaufdrucke, Inhaltsangaben etc. zu benutzen. Die Beschriftung
läßt sich mittels Etikett oder ähnlichem Aufkleben bzw. mit einem Siebdruckverfahren
direkt aufdrucken.
-
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels des näheren beschrieben. Es
zeigen: Fig. 1 eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Stapelverpackung;
Fig.
2 eine Draufsicht des Gegenstandes gerliäß ig. 1; und Fig. 3 eine Seitenansicht
des Gegenstandes gemäß Fig.l.
-
Die rechteckige Verpackung 1 besteht aus Querwänden 2 und teilweise
ausgeschnittenen Längswänden 3. Zum Handhaben der Verpackung 1 besitzen die ansonsten
durchgehenden Querwände 2 Handmulden 4, die sich von den Außenseiten der Querwände
2 bis in das Innere der Verpackung ausbuchten. Die Längswände 3 sind hingegen in
weiten Bereichen bis zum Boden 5 der Verpackung 1 ausgeschnitten. Die ausgeschnittenen
Wandabschnitte 6 erstrecken sich dabei nahezu über die gesamte Länge der Verpackung
und lediglich in den Übergängen an den Ecken bleiben noch Wandreste 3a übrig.
-
In dem Boden 5, dessen Dicke wenigstens ein Drittel der Gesamthöhe
H der Verpackung 1 ausmachen sollte, befinden sich zum Aufnehmen von Pflanzgefäßen
7 Topfsitze 8 (Fig. 2). Jeweils zwei sich diametral und vorzugsweise diagonal gegenüberliegende
Griffmulden 11 an den Topfsitzen 8 erleichtern das Einstellen und Entnehmen eines
Pflanzgefäßes 7. Die Pflanzgefäße 7 mit ihren Untersetzern 12 ragen lediglich noch
mit ihren Rändern 13 aus dem Boden 5 hervor (Fig. 1). Damit liegt ein fester und
sicherer Sitz für die bepflanzten Töpfe 7 vor.
-
Da die Längswände 3 auch im Bereich des Bodens 5 noch ausgeschnitten
sind, und zwar in einer den Wandabschnitten 6 oberhalb des Bodens 5 entsprechenden
Länge, ist der Blick auf die eingestellten Töpfe 7 und deren Untersetzer 12 frei.
Es bilden sich hierbei Sichtfenster 14, die jeweils von Querstegen 15 bzw. außen
von den Wandresten 3a begrenzt sind. Die Querstege 15 und ebenfalls die Längsstege
16 ergeben sich aus den Abständen zwischen den einzelnen Topfsitzen 8. Wegen der
kreisrunden Ausnehmungen der Topfsitze 8 und der zusätzlichen Griffmulden 11 verlaufen
die Stege 15, 16 mit unregelmäßiger Außenkontur (Fig. 2). Sofern die Verpackung
1 im Bereich des Bodens umlaufend ausgeschnitten ist, sind die querseitigen Sichtfenster
von jeweils zwei Längsstegen 16 begrenzt.
-
In der unteren Fläche des Bodens 5 befinden sich umlaufend und unterhalb
der verbleibenden Wände 2, 3a der Verpackung 1 Vertiefungen 17. Beim Übereinandersetzen
mehrerer Verpackungen 1 zu einem Stapel setzt sich immer die oberste Verpackung
mit der zu den Wandstegen deckungsgleichen Vertiefung 17 auf den Wänden 2, 3a ab,
womit sich ein Formschluß zwischen den einzelnen Verpackungen einstellt, die sich
dermaßen lagegesichert besonders unproblematisch transportieren lassen.
-
2 md