DE3312827C2 - - Google Patents
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- DE3312827C2 DE3312827C2 DE3312827A DE3312827A DE3312827C2 DE 3312827 C2 DE3312827 C2 DE 3312827C2 DE 3312827 A DE3312827 A DE 3312827A DE 3312827 A DE3312827 A DE 3312827A DE 3312827 C2 DE3312827 C2 DE 3312827C2
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B23—MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B23B—TURNING; BORING
- B23B27/00—Tools for turning or boring machines; Tools of a similar kind in general; Accessories therefor
- B23B27/04—Cutting-off tools
- B23B27/045—Cutting-off tools with chip-breaking arrangements
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- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)
- Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Einstechwerkzeug entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Bei einem bekannten Werkzeug der vorgenannten Art, bei dem die Schneidplatte als
Wendeschneidplatte ausgebildet ist, ist die Schneidplattenauflagefläche am Schneid
plattenhalter quer zu diesem gesehen eben ausgebildet und das mit einer Schräg
fläche an einer der gebrochenen Kanten an der Wendeschneidplatte anliegende
Spannglied ist mittels der senkrecht zur Achse der Wendeschneidplatte angeordneten
Spannschraube am Schneidplattenhalter befestigt. Die Ränder der Wendeschneidplatte
weisen jeweils eine schmale Fase auf. Damit sich der innerhalb des Schneidplat
tenhalters befindliche Teil der Wendeschneidplatte unter den beim Bearbeiten eines
Werkstückes auftretenden Kräften nicht von einer Auflagefläche abheben kann, ist
die innen liegende Stirnseite der Wendeschneidplatte am Schneidkörperhalter abge
stützt. Bei sehr großen seitlichen Kräften kann die Wendeschneidplatte quer zu ihrer
Längsachse geringfügig ausweichen. Da die Auflagefläche für die Wendeschneidplatte
und die auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Anlagefläche für das Spann
glied an der Wendeschneidplatte in deren Längsrichtung gesehen parallel verlaufen,
ist eine Bewegung der Wendeschneidplatte in ihrer Längsrichtung unter sehr harten
Betriebsbedingungen nicht ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei hoher Stechtiefe eine sichere Hal
terung der Schneidplatte im Schneidplattenhalter zu schaffen.
Diese Aufgabe wird
durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Hauptanspruches erfindungsgemäß
gelöst. Der auf einer der Längsseiten der Schneidplatte durch die Schrägflächen
bestimmte Keil verläuft derart schräg zu deren Längachse, daß die auf der gleichen
Seite wie die Schneidkante angeordnete Klemmfläche im Bereich dieser Schneidkante
von der Längsachse der Schneidplatte einen kleineren Abstand als im übrigen Be
reich hat. Bei in den Schneidplattenhalter eingesetzter Schneidplatte verläuft die von
der die Schneidfläche aufweisenden Auflagefläche abgewandte Längsseite der
Schneidplatte gegenüber der Längsachse oder der Keilkante der Auflagefläche in
einem zum Schneidplattenhalter offenen spitzen Winkel, so daß dem Herausziehen
der Schneidplatte aus ihrer Arbeitslage im Schneidplattenhalter ein Formschluß in
Keilform entgegensteht. Aufgrund der Ausbildung der Auflagefläche als eine im
Querschnitt keilförmige Mulde wird ein seitliches Ausweichen der im Schneidplat
tenhalter eingespannten Schneidplatte auch bei großen seitlichen Kräften vermieden.
Die Schneidplatte wird im Schneidplattenhalter mit hoher Spannkraft gehalten.
Es ist zwar bekannt, die Auflagefläche für eine Wendeschneidplatte als im Quer
schnitt keilförmige Mulde auszubilden. Die Wendeschneidplatte ist hierbei derart
ausgebildet, daß sie auf beiden Längsseiten der keilförmigen Mulde entsprechende
Schräg- oder Keilflächen aufweist, wobei die von diesen Keilflächen bestimmte
Keilkante parallel zur Längsachse der Wendeschneidplatte verläuft. Auf einer der
Längsseiten sind an den einander gegenüberliegenden Enden der Wendeschneidplatte
je eine Schneidkante vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden Stirnseiten sind
deshalb derart schräg gestellt, daß von der Seite gesehen die Wendeschneidplatte
Trapezform aufweist, wobei die Schneidkanten an den Enden der längeren Seite des
Trapezes angeordnet sind. Die innerhalb des Schneidplattenhalters befindliche Stirn
seite der Wendeschneidplatte kann deshalb nicht zur Verhinderung des Abhebens des
im Schneidplattenhalter befindlichen Endes der Wendeschneidplatte benutzt werden,
was beim Gegenstand der Anspruches 1 jedoch möglich ist (DE-OS 24 55 092).
Die zur Achse der Wendeschneidplatte schräge Anordnung der von den Schräg- oder
Keilflächen bestimmten Keilkante bei der erfindungsgemäßen Schneidplatte hat auch
denVorteil, daß die Schneidkante jeweils etwas breiter als die Schneidplatte ausge
bildet werden kann, ohne die Schneidkante beim Bearbeiten der Schneidplatte zu
beschädigen. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausbildung der Schneidplatte und des
dieser angepaßten erfindungsgemäßen Schneidplattenhalters kann eine extrem große
Stechtiefe bei einem Einstechwerkzeug erreicht werden, da die Schneidplatte auf
grund ihrer Bauform und der Bauform des Schneidplattenhalters sicher gehalten ist.
Die Schneidplatte kann über einen großen Teil ihrer Länge gehalten werden, wo
durch die Gefahr des Druckes aufgrund seitlich darauf wirkender Kräfte vermindert
wird.
Der Anspruch 2 ist auf eine als Wendeschneidplatte ausgebildete Schneidplatte
gerichtet.
Eine Verbesserung der Klemmkraft zum Festhalten der Schneidplatte im Schneid
plattenhalter kann durch die Merkmale des Anspruches 3 erzielt werden, wodurch
eine zusätzliche Keilwirkung zur Verbesserung der Klemmwirkung durch Verschieben
eines Keiles in Längsrichtung der Schneidplatte vorhanden ist. Durch einen verhält
nismäßig kleinen Bauteil kann hierbei eine verhältnismäßig große Spannkraft erzeugt
werden.
Die Merkmale der Anspruches 4 werden bei einer Bauform angewandt, bei welcher
der über die Schneidplatte überstehende Teil des Schneidplattenhalters verhältnis
mäßig nieder ausgebildet werden soll, damit die Abfuhr von Bearbeitungsspänen beim
Bearbeiten eines Werkstückes möglichst wenig gehindert wird. Trotz geringer Bauhöhe
sind hohe Spannkräfte übertragbar.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. In dieser ist
ein insbesondere zum Bearbeiten von Nuten bestimmtes Einstechwerkzeug als Aus
führungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht entsprechend Fig. 1 unter Auslassung von Teilen,
Fig. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV in Fig. 1 in größerem Maßstab,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines in Fig. 1 dargestellten Teiles,
Fig. 6 und 7 einen in Fig. 1 gezeigten anderen Teil in gleicher Darstellung wie in
Fig. 1 bzw. in Draufsicht jeweils in größerem Maßstab.
Ein Schneidplattenhalter 1 hat einen zum Einspannen in eine nicht darge
stellte Werkzeugmaschine dienenden Schaft 2 und auf seiner in der Zeich
nung linken Seite einen schmalen, über den Schaft 2 vorspringenden Stützteil
3. Auf dem Stützteil 3 ist eine hohle Auflagefläche 4 angebracht, die im
Querschnitt V-förmig ausgebildet ist, wobei die tiefste Stelle in Längsrich
tung des Schneidplattenhalters 1 verläuft und wobei die Auflagefläche von
der Seite gesehen in der Mitte unterbrochen sein kann. Die Auflagefläche 4
erstreckt sich über den Stützteil 3 hinaus in Richtung zum Schaft 2 in den
Körper des Schneidplattenhalters 1 hinein und ist gegenüber der Längsachse
des quaderförmigen Schaftes 2 schräg angeordnet, wobei das vom Schaft 2
abgewandte Ende des Stützteiles 3 höher als das diesem zugewandte Ende
ist. Die Auflagefläche 4 endet in einer gegenüber dieser vertieft angeordne
ten Querbohrung 5. Oberhalb des innerhalb des Schneidplattenhalters 1 be
findlichen Teiles der Auflagefläche 4 ist eine ebene Stützfläche 6 vorgese
hen, die im Winkel zur Auflagefläche 4 verläuft, wobei der zwischen den
beiden Flächen 4 und 6 gebildete Winkel in Richtung zum Stützteil 3 offen
ist. Im Bereich des inneren Endes der Stützfläche 6 und unterhalb dieser
Stützfläche ist ein vorstehender Stützteil 7 vorgesehen. Neben der Stützfläche
6 befindet sich eine parallel zu dieser verlaufende Aufnahmebohrung 8.
Auf der Auflagefläche 4 liegt eine im wesentlichen quaderförmige Wende
schneidplatte 9 mit ihrer der Auflagefläche 4 angepaßten Auflagefläche auf.
Zwischen der Wendeschneidplatte 9 und der Stützfläche 6 befindet sich ein
Spannelement oder ein Spannglied 10, das einen keilförmigen Spannteil 11
hat. Der Spannteil 11 ist über einen Brückenteil 12 mit einem im wesent
lichen büchsenförmigen Befestigungsteil 13 verbunden (Fig. 2), der mittels
einer Spannschraube 14 im Körper des Schneidplattenhalters 1 befestigt ist,
wobei die Spannschraube 14 innerhalb des Befestigungsteiles 13 und innerhalb
des Schneidplattenhalters 1 je ein andersgängiges Gewinde hat. Der Befesti
gungsteil 13 ist so lang ausgebildet, daß ein seitliches Kippen des Spannglie
des 10 mit Sicherheit verhindert wird.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte Wendeschneidplatte hat an zwei in
Längsrichtung einander diagonal gegenüberliegenden Ecken je eine Schneid
kante 15 und 16. Wie in Fig. 7 dargestellt, sind die Schneidkanten 15 und 16
geringfügig breiter als der dazwischen liegende Teil der Wendeschneidplatte.
Deren die Schneidkanten 15 und 16 aufweisenden Stirnseiten 17 bzw. 18 sind
jeweils schräg zur Längsachse der Wendeschneidplatte 9 angeordnet, so daß
diese von der Seite gesehen nach Art eines Rhombus ausgebildet ist. Die
Wendeschneidplatte 9 hat auf ihrer in Fig. 6 oberen und unteren Seite
Schrägflächen 19 und 20 bzw. 21, 22, die jeweils unter gleichem Winkel
angeordnet sind. Die in Fig. 6 oberen Schrägflächen 19 und 20 sind im
Bereich der Stirnseite 17 kleiner als im Bereich der Stirnseite 18. Bei den
unteren Schrägflächen 21, 22 ist dies umgekehrt. Die von den Schrägflächen
19, 20 und 21, 22 gebildeten, gedachten Kanten verlaufen parallel zueinan
der, aber jeweils schräg zur Längsachse der Wendeschneidplatte 9, wogegen
deren Ober- und Unterseiten nach Fig. 6 parallel zueinander verlaufen. Die
Schrägflächen 19, 20 und 21, 22 bilden im Querschnitt gesehen jeweils einen
Winkel von etwa 120° und können im Bereich ihrer größten Breite eine
Kante bildend zusammenstoßen.
Wie in Fig. 2 dargestellt, liegen die Schrägflächen 21, 22 auf der Auflage
fläche 4 auf. Der Spannteil 11 des Spanngliedes 10 befindet sich zwischen
der Stützfläche 6 und der Oberseite der Wendeschneidplatte 9. Der Befesti
gungsteil 13 des Spanngliedes 10 ist in die Aufnahmebohrung 8 eingesetzt
und mit Hilfe der Spannschraube 14 mit dem Schneidplattenhalter 1 verbun
den. Die Stirnseite 18 der Wendeschneidplatte 9 steht an dem Stützteil 7
des Schneidplattenhalters 1 an.
Die Wendeschneidplatte 9 wird mittels des keilförmigen Spannteiles 11 auf
ihre Auflagefläche 4 gedrückt und kann wegen ihrer an der Auflagefläche 4
anliegenden Schrägflächen 21, 22 seitlich nicht ausweichen. Da die auf der
Auflagefläche 4 aufliegenden Schrägflächen 21, 22 der Wendeschneidplatte 9
im Bereich des innerhalb des Schneidplattenhalters 1 befindlichen Teiles der
Wendeschneidplatte 9 kleiner sind als im Bereich der Schneidkante 15, ist
der Abstand der Oberseite der Wendeschneidplatte 9 von der Auflagefläche 4
innerhalb des Schneidplattenhalters 1 größer als außerhalb dieses Halters, so
daß die Wendeschneidplatte 9 trotz ihrer zueinander parallelen Ober- und
Unterseite im in den Schneidplattenhalter 1 eingebauten Zustand nach Art
eines Keiles wirkt.
Die auf einander gegenüberliegenden Längsseiten der Wendeschneidplatte 9
angeordneten Schrägflächen 19, 20 und 21, 22 sind jeweils den gleichen
Winkel bildend V-förmig angeordnet und entsprechen zwei Flächen eines
Keiles oder eines Prismas, wobei die durch die auf einer Längsseite angeord
neten Schrägflächen bestimmte, gedachte Kante mindestens teilweise abge
schrägt oder abgeflacht ist oder die gedachte Spitze des V mindestens teil
weise abgeschnitten ist.
Die Wendeschneidplatte 9 hat eine obere Längsseite 23, eine untere Längs
seite 24 und seitliche Längsseiten 25 und 26.
Claims (4)
1. Einstechwerkzeug mit einer länglichen Schneidplatte (9), die auf einer Längs
seite (23) an einem Ende eine Schneidkante (15) und auf ihrer gegenüberlie
genden Längsseite (24) unter gleich bleibendem Winkel zueinander angeordnete und
eine Art Keil bildende Schrägflächen (21, 22) hat, und mit einem Schneid
plattenhalter (1), der eine der Breite der Schneidplatte angepaßte Schneid
plattenauflagefläche (4), eine der Stirnseite (18) der Schneidplatte (9) angepaßte und
deren Abheben von der Auflagefläche (14) verhindernde Stützstelle (7) sowie ein
mittels einer Spannschraube (14) festlegbares Spannglied (10) hat, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (21, 22) von dem Ende der
Schneidplatte (9) aus gesehen, an dem die auf der gegenüberliegenden Längsseite (23)
befindliche Schneidkante (15) angeordnet ist, zum andern Ende hin schmäler
werden und daß die Schneidplattenauflagefläche (4) am Schneidplattenhalter
(1) der Boden einer den Schrägflächen (21, 22) der Schneidplatte ange
paßte und im Querschnitte V-förmige Vertiefung ist.
2. Einstechwerkzeug, bei dem die Schneidplatte (9) als Wendeschneidplatte
ausgebildet ist, an deren beiden Enden an jeweils einander diagonal gegen
überliegenden Ecken je eine Schneidkante (15, 16) vorgesehen ist und auf
deren einander gegenüberliegenden, durch die Schneidkanten bestimmten
Längsseiten Schrägflächen (19 bis 22) angeordnet sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß die auf der gleichen Seite wie eine der Schneidkanten (16)
angeordneten Schrägflächen (21, 22) sich von dieser Schneidkante aus gesehen
zum gegenüberliegenden Ende hin verbreitern.
3. Einstechwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Schneidplattenhalter (1) auf der der Auflagefläche (4) gegen
überliegenden Seite eine geneigt zur Auflagefläche angeordnete Stützfläche
(6) für die Anlage des Spanngliedes (10) hat, wobei der von den beiden
Flächen gebildete Winkel nach außen offen ist, und daß das Spannglied im
wesentlichen in Achsrichtung der Schneidplatte (9) bewegbar ist.
4. Einstechwerkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Spannglied einen Spannteil (11) und einen daneben angeordneten Befesti
gungsteil (13) hat, der büchsenförmig ausgebildet ist und zur Aufnahme der
Spannschraube (14) dient.
Priority Applications (5)
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- 1984-03-12 FR FR8403754A patent/FR2543859B1/fr not_active Expired
- 1984-03-15 IT IT67241/84A patent/IT1178881B/it active
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