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DE3312827C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3312827C2
DE3312827C2 DE3312827A DE3312827A DE3312827C2 DE 3312827 C2 DE3312827 C2 DE 3312827C2 DE 3312827 A DE3312827 A DE 3312827A DE 3312827 A DE3312827 A DE 3312827A DE 3312827 C2 DE3312827 C2 DE 3312827C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
insert
support surface
cutting plate
cutting
inclined surfaces
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3312827A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3312827A1 (de
Inventor
Kurt Ganter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hartmetall Werkzeugfabrik Paul Horn GmbH
Original Assignee
Hartmetall Werkzeugfabrik Paul Horn GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Hartmetall Werkzeugfabrik Paul Horn GmbH filed Critical Hartmetall Werkzeugfabrik Paul Horn GmbH
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Priority to CH874/84A priority patent/CH662965A5/de
Priority to GB08404761A priority patent/GB2140718B/en
Priority to FR8403754A priority patent/FR2543859B1/fr
Priority to IT67241/84A priority patent/IT1178881B/it
Publication of DE3312827A1 publication Critical patent/DE3312827A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3312827C2 publication Critical patent/DE3312827C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B27/00Tools for turning or boring machines; Tools of a similar kind in general; Accessories therefor
    • B23B27/04Cutting-off tools
    • B23B27/045Cutting-off tools with chip-breaking arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cutting Tools, Boring Holders, And Turrets (AREA)
  • Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Einstechwerkzeug entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einem bekannten Werkzeug der vorgenannten Art, bei dem die Schneidplatte als Wendeschneidplatte ausgebildet ist, ist die Schneidplattenauflagefläche am Schneid­ plattenhalter quer zu diesem gesehen eben ausgebildet und das mit einer Schräg­ fläche an einer der gebrochenen Kanten an der Wendeschneidplatte anliegende Spannglied ist mittels der senkrecht zur Achse der Wendeschneidplatte angeordneten Spannschraube am Schneidplattenhalter befestigt. Die Ränder der Wendeschneidplatte weisen jeweils eine schmale Fase auf. Damit sich der innerhalb des Schneidplat­ tenhalters befindliche Teil der Wendeschneidplatte unter den beim Bearbeiten eines Werkstückes auftretenden Kräften nicht von einer Auflagefläche abheben kann, ist die innen liegende Stirnseite der Wendeschneidplatte am Schneidkörperhalter abge­ stützt. Bei sehr großen seitlichen Kräften kann die Wendeschneidplatte quer zu ihrer Längsachse geringfügig ausweichen. Da die Auflagefläche für die Wendeschneidplatte und die auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Anlagefläche für das Spann­ glied an der Wendeschneidplatte in deren Längsrichtung gesehen parallel verlaufen, ist eine Bewegung der Wendeschneidplatte in ihrer Längsrichtung unter sehr harten Betriebsbedingungen nicht ausgeschlossen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei hoher Stechtiefe eine sichere Hal­ terung der Schneidplatte im Schneidplattenhalter zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Hauptanspruches erfindungsgemäß gelöst. Der auf einer der Längsseiten der Schneidplatte durch die Schrägflächen bestimmte Keil verläuft derart schräg zu deren Längachse, daß die auf der gleichen Seite wie die Schneidkante angeordnete Klemmfläche im Bereich dieser Schneidkante von der Längsachse der Schneidplatte einen kleineren Abstand als im übrigen Be­ reich hat. Bei in den Schneidplattenhalter eingesetzter Schneidplatte verläuft die von der die Schneidfläche aufweisenden Auflagefläche abgewandte Längsseite der Schneidplatte gegenüber der Längsachse oder der Keilkante der Auflagefläche in einem zum Schneidplattenhalter offenen spitzen Winkel, so daß dem Herausziehen der Schneidplatte aus ihrer Arbeitslage im Schneidplattenhalter ein Formschluß in Keilform entgegensteht. Aufgrund der Ausbildung der Auflagefläche als eine im Querschnitt keilförmige Mulde wird ein seitliches Ausweichen der im Schneidplat­ tenhalter eingespannten Schneidplatte auch bei großen seitlichen Kräften vermieden. Die Schneidplatte wird im Schneidplattenhalter mit hoher Spannkraft gehalten.
Es ist zwar bekannt, die Auflagefläche für eine Wendeschneidplatte als im Quer­ schnitt keilförmige Mulde auszubilden. Die Wendeschneidplatte ist hierbei derart ausgebildet, daß sie auf beiden Längsseiten der keilförmigen Mulde entsprechende Schräg- oder Keilflächen aufweist, wobei die von diesen Keilflächen bestimmte Keilkante parallel zur Längsachse der Wendeschneidplatte verläuft. Auf einer der Längsseiten sind an den einander gegenüberliegenden Enden der Wendeschneidplatte je eine Schneidkante vorgesehen. Die einander gegenüberliegenden Stirnseiten sind deshalb derart schräg gestellt, daß von der Seite gesehen die Wendeschneidplatte Trapezform aufweist, wobei die Schneidkanten an den Enden der längeren Seite des Trapezes angeordnet sind. Die innerhalb des Schneidplattenhalters befindliche Stirn­ seite der Wendeschneidplatte kann deshalb nicht zur Verhinderung des Abhebens des im Schneidplattenhalter befindlichen Endes der Wendeschneidplatte benutzt werden, was beim Gegenstand der Anspruches 1 jedoch möglich ist (DE-OS 24 55 092).
Die zur Achse der Wendeschneidplatte schräge Anordnung der von den Schräg- oder Keilflächen bestimmten Keilkante bei der erfindungsgemäßen Schneidplatte hat auch denVorteil, daß die Schneidkante jeweils etwas breiter als die Schneidplatte ausge­ bildet werden kann, ohne die Schneidkante beim Bearbeiten der Schneidplatte zu beschädigen. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausbildung der Schneidplatte und des dieser angepaßten erfindungsgemäßen Schneidplattenhalters kann eine extrem große Stechtiefe bei einem Einstechwerkzeug erreicht werden, da die Schneidplatte auf­ grund ihrer Bauform und der Bauform des Schneidplattenhalters sicher gehalten ist. Die Schneidplatte kann über einen großen Teil ihrer Länge gehalten werden, wo­ durch die Gefahr des Druckes aufgrund seitlich darauf wirkender Kräfte vermindert wird.
Der Anspruch 2 ist auf eine als Wendeschneidplatte ausgebildete Schneidplatte gerichtet.
Eine Verbesserung der Klemmkraft zum Festhalten der Schneidplatte im Schneid­ plattenhalter kann durch die Merkmale des Anspruches 3 erzielt werden, wodurch eine zusätzliche Keilwirkung zur Verbesserung der Klemmwirkung durch Verschieben eines Keiles in Längsrichtung der Schneidplatte vorhanden ist. Durch einen verhält­ nismäßig kleinen Bauteil kann hierbei eine verhältnismäßig große Spannkraft erzeugt werden.
Die Merkmale der Anspruches 4 werden bei einer Bauform angewandt, bei welcher der über die Schneidplatte überstehende Teil des Schneidplattenhalters verhältnis­ mäßig nieder ausgebildet werden soll, damit die Abfuhr von Bearbeitungsspänen beim Bearbeiten eines Werkstückes möglichst wenig gehindert wird. Trotz geringer Bauhöhe sind hohe Spannkräfte übertragbar.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. In dieser ist ein insbesondere zum Bearbeiten von Nuten bestimmtes Einstechwerkzeug als Aus­ führungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht,
Fig. 2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht entsprechend Fig. 1 unter Auslassung von Teilen,
Fig. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV in Fig. 1 in größerem Maßstab,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines in Fig. 1 dargestellten Teiles,
Fig. 6 und 7 einen in Fig. 1 gezeigten anderen Teil in gleicher Darstellung wie in Fig. 1 bzw. in Draufsicht jeweils in größerem Maßstab.
Ein Schneidplattenhalter 1 hat einen zum Einspannen in eine nicht darge­ stellte Werkzeugmaschine dienenden Schaft 2 und auf seiner in der Zeich­ nung linken Seite einen schmalen, über den Schaft 2 vorspringenden Stützteil 3. Auf dem Stützteil 3 ist eine hohle Auflagefläche 4 angebracht, die im Querschnitt V-förmig ausgebildet ist, wobei die tiefste Stelle in Längsrich­ tung des Schneidplattenhalters 1 verläuft und wobei die Auflagefläche von der Seite gesehen in der Mitte unterbrochen sein kann. Die Auflagefläche 4 erstreckt sich über den Stützteil 3 hinaus in Richtung zum Schaft 2 in den Körper des Schneidplattenhalters 1 hinein und ist gegenüber der Längsachse des quaderförmigen Schaftes 2 schräg angeordnet, wobei das vom Schaft 2 abgewandte Ende des Stützteiles 3 höher als das diesem zugewandte Ende ist. Die Auflagefläche 4 endet in einer gegenüber dieser vertieft angeordne­ ten Querbohrung 5. Oberhalb des innerhalb des Schneidplattenhalters 1 be­ findlichen Teiles der Auflagefläche 4 ist eine ebene Stützfläche 6 vorgese­ hen, die im Winkel zur Auflagefläche 4 verläuft, wobei der zwischen den beiden Flächen 4 und 6 gebildete Winkel in Richtung zum Stützteil 3 offen ist. Im Bereich des inneren Endes der Stützfläche 6 und unterhalb dieser Stützfläche ist ein vorstehender Stützteil 7 vorgesehen. Neben der Stützfläche 6 befindet sich eine parallel zu dieser verlaufende Aufnahmebohrung 8.
Auf der Auflagefläche 4 liegt eine im wesentlichen quaderförmige Wende­ schneidplatte 9 mit ihrer der Auflagefläche 4 angepaßten Auflagefläche auf. Zwischen der Wendeschneidplatte 9 und der Stützfläche 6 befindet sich ein Spannelement oder ein Spannglied 10, das einen keilförmigen Spannteil 11 hat. Der Spannteil 11 ist über einen Brückenteil 12 mit einem im wesent­ lichen büchsenförmigen Befestigungsteil 13 verbunden (Fig. 2), der mittels einer Spannschraube 14 im Körper des Schneidplattenhalters 1 befestigt ist, wobei die Spannschraube 14 innerhalb des Befestigungsteiles 13 und innerhalb des Schneidplattenhalters 1 je ein andersgängiges Gewinde hat. Der Befesti­ gungsteil 13 ist so lang ausgebildet, daß ein seitliches Kippen des Spannglie­ des 10 mit Sicherheit verhindert wird.
Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte Wendeschneidplatte hat an zwei in Längsrichtung einander diagonal gegenüberliegenden Ecken je eine Schneid­ kante 15 und 16. Wie in Fig. 7 dargestellt, sind die Schneidkanten 15 und 16 geringfügig breiter als der dazwischen liegende Teil der Wendeschneidplatte.
Deren die Schneidkanten 15 und 16 aufweisenden Stirnseiten 17 bzw. 18 sind jeweils schräg zur Längsachse der Wendeschneidplatte 9 angeordnet, so daß diese von der Seite gesehen nach Art eines Rhombus ausgebildet ist. Die Wendeschneidplatte 9 hat auf ihrer in Fig. 6 oberen und unteren Seite Schrägflächen 19 und 20 bzw. 21, 22, die jeweils unter gleichem Winkel angeordnet sind. Die in Fig. 6 oberen Schrägflächen 19 und 20 sind im Bereich der Stirnseite 17 kleiner als im Bereich der Stirnseite 18. Bei den unteren Schrägflächen 21, 22 ist dies umgekehrt. Die von den Schrägflächen 19, 20 und 21, 22 gebildeten, gedachten Kanten verlaufen parallel zueinan­ der, aber jeweils schräg zur Längsachse der Wendeschneidplatte 9, wogegen deren Ober- und Unterseiten nach Fig. 6 parallel zueinander verlaufen. Die Schrägflächen 19, 20 und 21, 22 bilden im Querschnitt gesehen jeweils einen Winkel von etwa 120° und können im Bereich ihrer größten Breite eine Kante bildend zusammenstoßen.
Wie in Fig. 2 dargestellt, liegen die Schrägflächen 21, 22 auf der Auflage­ fläche 4 auf. Der Spannteil 11 des Spanngliedes 10 befindet sich zwischen der Stützfläche 6 und der Oberseite der Wendeschneidplatte 9. Der Befesti­ gungsteil 13 des Spanngliedes 10 ist in die Aufnahmebohrung 8 eingesetzt und mit Hilfe der Spannschraube 14 mit dem Schneidplattenhalter 1 verbun­ den. Die Stirnseite 18 der Wendeschneidplatte 9 steht an dem Stützteil 7 des Schneidplattenhalters 1 an.
Die Wendeschneidplatte 9 wird mittels des keilförmigen Spannteiles 11 auf ihre Auflagefläche 4 gedrückt und kann wegen ihrer an der Auflagefläche 4 anliegenden Schrägflächen 21, 22 seitlich nicht ausweichen. Da die auf der Auflagefläche 4 aufliegenden Schrägflächen 21, 22 der Wendeschneidplatte 9 im Bereich des innerhalb des Schneidplattenhalters 1 befindlichen Teiles der Wendeschneidplatte 9 kleiner sind als im Bereich der Schneidkante 15, ist der Abstand der Oberseite der Wendeschneidplatte 9 von der Auflagefläche 4 innerhalb des Schneidplattenhalters 1 größer als außerhalb dieses Halters, so daß die Wendeschneidplatte 9 trotz ihrer zueinander parallelen Ober- und Unterseite im in den Schneidplattenhalter 1 eingebauten Zustand nach Art eines Keiles wirkt.
Die auf einander gegenüberliegenden Längsseiten der Wendeschneidplatte 9 angeordneten Schrägflächen 19, 20 und 21, 22 sind jeweils den gleichen Winkel bildend V-förmig angeordnet und entsprechen zwei Flächen eines Keiles oder eines Prismas, wobei die durch die auf einer Längsseite angeord­ neten Schrägflächen bestimmte, gedachte Kante mindestens teilweise abge­ schrägt oder abgeflacht ist oder die gedachte Spitze des V mindestens teil­ weise abgeschnitten ist.
Die Wendeschneidplatte 9 hat eine obere Längsseite 23, eine untere Längs­ seite 24 und seitliche Längsseiten 25 und 26.

Claims (4)

1. Einstechwerkzeug mit einer länglichen Schneidplatte (9), die auf einer Längs­ seite (23) an einem Ende eine Schneidkante (15) und auf ihrer gegenüberlie­ genden Längsseite (24) unter gleich bleibendem Winkel zueinander angeordnete und eine Art Keil bildende Schrägflächen (21, 22) hat, und mit einem Schneid­ plattenhalter (1), der eine der Breite der Schneidplatte angepaßte Schneid­ plattenauflagefläche (4), eine der Stirnseite (18) der Schneidplatte (9) angepaßte und deren Abheben von der Auflagefläche (14) verhindernde Stützstelle (7) sowie ein mittels einer Spannschraube (14) festlegbares Spannglied (10) hat, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägflächen (21, 22) von dem Ende der Schneidplatte (9) aus gesehen, an dem die auf der gegenüberliegenden Längsseite (23) befindliche Schneidkante (15) angeordnet ist, zum andern Ende hin schmäler werden und daß die Schneidplattenauflagefläche (4) am Schneidplattenhalter (1) der Boden einer den Schrägflächen (21, 22) der Schneidplatte ange­ paßte und im Querschnitte V-förmige Vertiefung ist.
2. Einstechwerkzeug, bei dem die Schneidplatte (9) als Wendeschneidplatte ausgebildet ist, an deren beiden Enden an jeweils einander diagonal gegen­ überliegenden Ecken je eine Schneidkante (15, 16) vorgesehen ist und auf deren einander gegenüberliegenden, durch die Schneidkanten bestimmten Längsseiten Schrägflächen (19 bis 22) angeordnet sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die auf der gleichen Seite wie eine der Schneidkanten (16) angeordneten Schrägflächen (21, 22) sich von dieser Schneidkante aus gesehen zum gegenüberliegenden Ende hin verbreitern.
3. Einstechwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schneidplattenhalter (1) auf der der Auflagefläche (4) gegen­ überliegenden Seite eine geneigt zur Auflagefläche angeordnete Stützfläche (6) für die Anlage des Spanngliedes (10) hat, wobei der von den beiden Flächen gebildete Winkel nach außen offen ist, und daß das Spannglied im wesentlichen in Achsrichtung der Schneidplatte (9) bewegbar ist.
4. Einstechwerkzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannglied einen Spannteil (11) und einen daneben angeordneten Befesti­ gungsteil (13) hat, der büchsenförmig ausgebildet ist und zur Aufnahme der Spannschraube (14) dient.
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