DE3310033A1 - Sanitaerschlauch - Google Patents
SanitaerschlauchInfo
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Description
- Sanitärschlauch
- Die Erfindung betrifft einen Sanitärschlauch mit einer zwischen einem Innenschlauch und einem Außenschlauch angeordneten Verstärkungswendel, die unmittelbar oder mittelbar mit den beiden Schläuchen verbunden ist, mit wenigstens einem Anschlußnippel und einer im Bereich wenigstens eines Anschlußnippels sich nur über einen kurzen Bereich erstreckenden zusätzlichen Verstärkungswendel sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung.
- Bei Schläuchen, insbesondere dünnwandigen Schläuchen, ist immer wieder zu beobachten, daß an Biegestellen Einknickungen auftreten. Dies gilt insbesondere im jeweiligen Anschlußbereich, also unmittelbar im Bereich der Anschlußnippel. Solche Einknickungen haben zwangsläufig eine Verringerung des Strömungsquerschnittes und damit eine unerwünschte Durchflußminderung zur Folge.
- Auf die Dauer führen solche Einknickungen zu Ermüdungsbrüchen.
- Es ist daher schon vorgeschlagen worden, in die Schlauchenden jeweils eine dünne Drahtwendel einzuschieben, deren in Einschubrichtung letzte Windung größer ist als der Innendurchmesser des Schlauches, so daß sie an der Stirnseite des Anschlußnippels zur Anlage kommt und eine Verschiebung der Drahtwendel innerhalb des Schlauches verhindert. Eine derartige Drahtwendel hat den Nachteil, daß sie leicht verloren gehen kann. Außerdem ist bei dem Einsatz einer derartigen Drahtwendel der Nachteil in Kauf zu nehmen, daß die in den Anschlußnippel einzulegende Dichtung nippelseitig wegen der in Einschubrichtung letzten Windung der Drahtwendel nicht plan aufliegen kann, was nicht selten zu Dichtproblemen führt.
- Es ist ferner bereits vorgeschlagen worden (vgl. die DE-OS 28 32 763), in die freien Schlauchenden eine dünne Drahtwendel einzuschieben, die nicht von ihrem rückwärtigen Ende, sondern vielmehr im Bereich ihres Einschubendes gehalten werden soll, wozu sie drei unterschiedlich gestaltete bzw. bemessene Bereiche aufweist. Das in Einschubrichtung vordere Drahtende dieser Drahtwendel ist nach innen gezogen und dort hakenförmig oder plattenförmig gestaltet, um einem Einschubwerkzeug als Auflage zu dienen. In dem sich daran anschließenden Wendelbereich ist wenigstens eine Windung vorgesehen, deren Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser des Schlauches ist, so daß sich diese Windung etwas in die Schlauchwandung eindrückt. Daran schließt sich zum freien Schlauchende hin ein aus mehreren Windungen bestehender Wendelbereich an mit Windungen, die kleiner sind, als der Schlauchinnendurchmesser. Die Windungen dieses Bereiches sollen einem örtlichen Knicken des Schlauches entgegenwirken.
- Eine derartige Drahtwendel ist relativ aufwendig in ihrer Herstellung und hat zwangsläufig zumindest bereichsweise eine Verringerung des Durchflußquerschnittes zur Folge.
- Außerdem neigt sie bei Durchströmung des Schlauches auch zu Schwingungen. Und schließlich kann durch sie der Schlauch bei längerem Gebrauch auch von innen beschädigt werden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schlauch der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, bei dem die Knickschutzwendel ohne großen Aufwand herstellbar ist, keine Verringerung des Durchflußquerschnittes zur Folge hat und dennoch einen einwandfreien Knickschutz bildet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Sanitärschlauch der eingangs beschriebenen Art gelöst, bei dem die Knickschutzwendel im wendelförmigen Hohlraum zwischen den Gängen der Verstärkungswendel sowie zwischen Innenschlauch und Außenschlauch angeordnet ist, wobei der aus dem Nippel herausragende Abschnitt der Knickschutzwendel lose in vorgenanntem wendelförmigen Hohlraum angeordnet sein kann. Es ist jedoch auch möglich, daß die Knickschutzwendel zumindest mit dem Außenschlauch verbunden ist.
- Um ihre Funktion optimal erfüllen zu können, entspricht die Breite der Windungen der Knickschutzwendel zumindest bereichsweise mindestens der halben Breite, vorzugsweise zwei Drittel bis der vollen Breite des wendelförmigen Hohl raumes, in dem die Knickschutzwendel angeordnet ist. Die Windungsbreite kann durchgehend gleich ausgebildet sein. Ihre Breite kann jedoch auch vom Anschlußnippel ausgehend kontinuierlich abnehmen, mit dem Vorteil, daß sich so ein kontinuierlicher Obergang zum knickschutzfreien Schlauchbereich ergibt.
- Die Knickschutzwendel kann beim erfindungsgemäßen Schlauch verschieden lang gewählt werden. Als vorteilhaft hat sich jedoch eine Knickschutzwendel-Länge des aus dem Nippel herausragenden Teils erwiesen, die etwa der 2- bis 10-fachen Länge des Schlauchanschlußnippels entspricht.
- Die Knickschutzwendel kann im Querschnitt im wesentlichen rechteckig ausgebildet sein. Grundsätzlich wäre jedoch auch eine Knickschutzwendel mit Rundprofil verwendbar.
- Der aus dem Anschlußnippel herausragende Abschnitt der Knickschutzwendel kann, wie bereits erwähnt, lose im wendelförmigen Hohlraum angeordnet sein. Die Knickschutzwendel kann jedoch auch mit dem Innenschlauch und/oder dem Außenschlauch verklebt sein, wobei die Knickschutzwendel aus einem relativ harten Kunststoff-Material bestehen, z.B. Hart-PVC oder Polyester, und mit einer losen Hülle aus Weich-PVC ummantelt sein kann, die mit dem Innenschlauch und/oder dem Außenschlauch verbunden sein kann, wie dies auch bei der Verstärkungswendel der Fall sein kann.
- Bei der Herstellung eines Sanitärschlauches gemäß Erfindung wird vorzugsweise so vorgegangen, daß die Knickschutzwendel nach dem Aufbringen der Verstärkungswendel auf den Innenschlauch in den wendelförmigen Zwischenraum eingebracht wird. Der Außenschlauch kann mit oder nach dem Einbringen der Knickschutzwendel aufgebracht werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann der Schlauch in an sich bekannter Weise kontinuierlich hergestellt werden. Vorzugsweise wird die Knickschutzwendel in der doppelten gewünschten Länge aufgebracht und der Schlauch später bei der halben Knickschutzwendel-Länge abgelängt, woraufhin dann die so entstandenen beiden Schlauchenden mit Anschlußnippeln versehen werden.
- Statt einer vorgefertigten Knickschutzwendel kann auch eine Knickschutzwendel verwendet werden, die durch Einformen eines plastischen, sich verfestigenden Materials im wendelförmigen Hohlraum gebildet wird. Dieses Material kann ein elastischer Duroplast sein, ist jedoch vorzugsweise ein Thermoplast. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. So ist ein Einspritzen vom Schlauchende des doppelwandigen Schlauches her möglich. Auch kann- das plastische Material durch eine Ringhülse vor dem Aufextrudieren des Außenschlauches in die Zwischenräume eingedrückt werden. Die Knickschutzwendel kann auch einstückig mit dem Außenschlauch geformt werden, in dem beim Extrudieren des Außenschlauches Schlauchmaterial in die Zwischenräume gedrückt wird, d.h. der Außenschlauch nach innen verdickt wird.
- Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform im Zusammenhang mit der Zeichnung.
- Die Zeichnung zeigt schematisch einen Längsschnitt durch ein Schlauchende mit Knickschutzwendel gemäß Erfindung.
- Das dargestellte Schlauchende weist einen flexiblen Innenschlauch 1 und einen ebenfalls flexiblen, transparenten Außenschlauch 2 sowie eine zwischen den beiden Schläuchen 1, 2 angeordnete Verstärkungswendel 3 auf. Am Schlauchende ist ein von einer Oberwurfmutter 4 hintergriffener Anschlußnippel 5 befestigt.
- In dem wendelförmigen Innenraum, der seitlich von den einzelnen Gängen der Verstärkungswendel 3, nach außen von der Innenwand des Außenschlauches 2 und nach innen von der Außenwand des Innenschlauches 1 begrenzt wird, ist eine zylindrische Knickschutzwendel 6 angeordnet, deren eines Ende innerhalb des Nippels liegt und deren Gesamtlänge bei der dargestellten Ausführungsform etwa dem 5-fachen der Nippel länge entspricht und deren Windungsbreite vom Nippel aus ständig abnimmt.
- Die Knickschutzwendel 6 weist einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Ihre Ganghöhe entspricht der der Verstärkungswendel 3. Der Außendurchmesser der Knickschutzwendel 6 entspricht etwa dem der Verstärkungswendel 3, so daß der Außenschlauch 2 im wesentlichen ungewellt einerseits auf der Verstärkungswendel 3 und andererseits auf der Knickschutzwendel 6 aufliegt.
- Das eine Ende der Knickschutzwendel 6 ist innerhalb des Nippels 5 angeordnet und dort zusammen mit dem Innenschlauch 1, dem Außenschlauch 2 und der dazwischen angeordneten Verstärkungswendel 3 verbunden, beispielsweise verklebt. Das andere Ende 7 der Knickschutzwendel 6 ist, was in der Zeichnung nur schematisch angedeutet wurde, abgestumpft ausgebildet, um Verletzungen der beiden anliegenden Schläuche 1, 2 zu vermeiden.
- Bei der dargestellten Ausführungsform liegen die beiden Schläuche 1, 2 dicht an der im Querschnitt im wesentlichen rechteckigen Knickschutzwendel 6 an. Die Knickschutzwendel 6 kann jedoch auch fest mit dem Außenschlauch 2 verbunden oder mit diesem einstückig ausgebildet sein.
- Außerdem ist es möglich und in Abhängikeit vom Material, aus dem die Knickschutzwendel 6 gefertigt wurde, auch vorteilhaft, die Knickschutzwendel 6 mit einem weichen PVC-Mantel zu umgeben, der mit dem Außenschlauch 2 und/oder dem Innenschlauch 1 verklebt sein kann.
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Claims (12)
- Anspruche Sanitärschlauch S Sanitärschlauch mit einer zwischen einem Innenschlauch und einem Außenschlauch angeordneten Verstärkungswendel, die unmittelbar oder mittelbar mit den beiden Schläuchen verbunden ist, mit wenigstens einem Anschlußnippel und einer im Bereich wenigstens eines Anschlußnippels angeordneten, sich nur über einen kurzen Bereich erstreckenden Knickschutzwendel, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) im wendelförmigen Hohlraum zwischen den Gängen der Verstärkungswendel (3) sowie zwischen dem Innenschlauch (1) und dem Außenschlauch (2) angeordnet ist.
- 2. Sanitärschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der aus dem Nippel (5) herausragende Abschnitt der Knickschutzwendel (6) lose im wendelförmigen Hohlraum angeordnet ist.
- 3. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) mindestens mit dem Außenschlauch (2) verbunden ist.
- 4. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Knickschutzwendel (6) zumindest bereichsweise mindestens der halben Breite, vozugsweise zwei Drittel bis der vollen Breite des wendelförmigen Hohl raumes entspricht.
- 5. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des aus dem Anschlußnippel (5) herausragenden Teils der Knickschutzwendel (6) etwa der 2- bis 10-fachen Länge des Anschlußnippels (5) entspricht.
- 6. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) einen Querschnitt aufweist, der im wesentlichen dem eines liegenden Rechtseckes e-ntspricht.
- 7. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) mit dem Innenschlauch (1) und/ oder dem Außenschlauch (2) verklebt ist.
- 8. Sanitärschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) aus einem relativ harten Material besteht und eine weiche Ummantelung aufweist, die vorzugsweise mit dem Innenschlauch (1) und/oder dem Außenschlauch (2) verbunden ist.
- 9. Verfahren zur Herstellung des Sanitärschlauches nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) nach dem Aufbringen der Verstärkungswendel (3) auf den Innenschlauch (1) in den wendelförmigen Zwischenraum eingebracht wird.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenschlauch (2) mit oder nach dem Einbringen der Knickschutzwendel (6) aufgebracht wird.
- 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch in an sich bekannter Weise kontinuierlich hergestellt wird und die Knickschutzwendel (6) in der doppelten gewünschten Länge aufgebracht wird und der Schlauch bei der halben Knickschutzwendel-Länge abgelängt wird und dann die so entstandenen Schlauchenden mit Nippeln (5) versehen werden.
- 12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickschutzwendel (6) zwischen die Verstärkungswendel (3) durch Einformen eines plastischen, sich verfestigenden Materials gebildet wird.
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Also Published As
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