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DE3300729C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3300729C2
DE3300729C2 DE3300729A DE3300729A DE3300729C2 DE 3300729 C2 DE3300729 C2 DE 3300729C2 DE 3300729 A DE3300729 A DE 3300729A DE 3300729 A DE3300729 A DE 3300729A DE 3300729 C2 DE3300729 C2 DE 3300729C2
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DE
Germany
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pieces
wall
head
grooves
head pieces
Prior art date
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DE3300729A
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DE3300729A1 (de
Inventor
Klaus 5828 Ennepetal De Schaefer
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Agalitwerk Milspe Kattwinkel & Co 5820 Gevelsberg De GmbH
Original Assignee
Agalitwerk Milspe Kattwinkel & Co 5820 Gevelsberg De GmbH
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Publication date
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Priority to DE19833300729 priority Critical patent/DE3300729A1/de
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Priority to EP83100949A priority patent/EP0085432B1/de
Priority to AT83100949T priority patent/ATE28538T1/de
Priority to DE8383100949T priority patent/DE3372687D1/de
Publication of DE3300729A1 publication Critical patent/DE3300729A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3300729C2 publication Critical patent/DE3300729C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/14Fastening of cover or lid to box
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/40Wall-mounted casings; Parts thereof or accessories therefor
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/015Boards, panels, desks; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/04Mounting thereon of switches or of other devices in general, the switch or device having, or being without, casing
    • H02B1/041Mechanical coupling for side-by-side mounted apparatus

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Unterputz-Installations­ verteiler für elektrische Einbaugeräte, bestehend aus einem etwa quaderförmigen und an einer Breitseite offenen Korpus mit im Korpus angeordneten, zur Korpus-Längserstreckung quer verlaufenden Geräte- Tragschienen, wobei der Korpus aus zwei, jeweils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Rückwand auf­ weisenden Kopfstücken und einem oder mehreren, zueinander identischen, zu den Kopfstücken profil­ gleichen Zwischenstücken gebildet ist, und wobei die Kopfstücke und die Zwischenstücke mittels an deren Seitenwänden angeformten, zu deren Längser­ streckung quer verlaufenden, hinterschnittene Flanken aufweisenden Nut- und Federverbindungen form­ schlüssig miteinander verbindbar sind, wobei die Kopf­ stücke und die Zwischenstücke Rückwände mit einander falzartig überlappenden Randteilen aufweisen und durch letztere pro Überlappung die überlappenden Rückwand-Randteile zueinander drängende Geräte-Trag­ schienen-Befestigungselemente formschlüssig hindurch­ geführt sind, als Zusatz zu Patent 32 03 437.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Installationsverteiler dieser Art dahingehend zu verbessern, daß auch die mit Gerätefenstern ver­ sehene Geräteabdeckung unterschiedlichen Installations­ verteilergrößen angepaßt werden kann. Dazu soll ledig­ lich die Fertigung von drei Einzelteilen notwendig sein, um eine Vielzahl von Geräteabdeckungsgrößen daraus zusammensetzen zu können. Das Zusammensetzen soll darüber hinaus nicht werksmäßig erfolgen müssen, sondern am Einbauort vom Installateur selbst durch­ geführt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Geräteabdeckung ebenfalls aus zwei, je­ weils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Deck­ wand aufweisenden Kopfstücken und mindestens einem zu den Kopfstücken profilgleichen Zwischenstück gebildet ist, wobei die Wandungen frontseitig einen nach außen abragenden Flanschrand aufweisen, daß die Kopf­ stücke und die Zwischenstücke mittels an deren Seiten­ wänden im vom Flanschrand überdeckten Bereich ange­ ordneter, zu deren Längserstreckung quer verlaufender Nut- und Federverbindungen formschlüssig miteinander lösbar verbindbar sind.
Auf diese Weise lassen sich nunmehr die aus wenigen zueinander unterschiedlichen Einzelteilen zusammen­ fügbaren Korpusse unterschiedlicher Höhe, die wieder­ holt lösbar und lediglich durch Zusammensteckung der Einzelteile ohne zusätzliche Elemente herstellbar sind, durch eine entsprechende anpaßbare Geräteab­ deckung sehr einfach am Installationsort komplettieren. Dazu wird jeweils eine Geräteabdeckung aus zwei Kopfstücken oder aus zwei Kopfstücken und mindestens einem Zwischenstück zusammengesetzt, welche Geräteab­ deckungen dann in den Installationsverteiler mündungs­ seitig eingefügt werden, so daß der Flanschrand der Geräteabdeckung die Stirnränder des Installations­ verteilers abdeckt. Es kann hierzu auch vorgesehen sein, daß der Installationsverteilerkasten selbst einen nach innen vorspringenden Flanschrand aufweist, welcher entsprechende Ausnehmungen für die einzu­ schiebenden Nut- und Federverbindungsstücke der Geräteabdeckungen aufweist. Desweiteren kann auch die Geräteabdeckung entweder die Nut- und Feder­ verbindungen des Installationsverteilerkastens mit ihren Seitenwandungen überdecken oder aber durch ent­ sprechende Ausnehmungen in den Seitenwandungen der Geräteabdeckung ein Einsetzen in den Installations­ verteilerkasten über dessen Nut- und Federver­ bindungen ermöglicht werden. Dabei ist es zweck­ mäßig, daß die Nut- und Federverbindungen der Geräteabdeckung außerhalb der Stellen angeordnet werden, an welchen die Nut- und Federverbindung des Installationsverteilerkastens angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist dabei, daß eines der Kopfstücke an den freien Seitenwandteilen angeformte, schlüssellochartige Nuten, das andere Kopfstück aber den Nuten angepaßte und in dieser von der Rückseite her einschiebbare angeformte, schlüsselartige Federn aufweist, während an den Seitenwandendteilen der Zwischenstücke an den einen Stirnenden Nuten und an den anderen Federn angeformt sind.
Weiterhin ist bevorzugt, daß die Deckwände der Kopfstücke und der Zwischenstücke einander falz­ artig überlappende Randteile aufweisen.
Die Kombination der Merkmale gemäß Anspruch 2 und 3 bewirkt, daß zur Herstellung der Geräteabdeckung drei zueinander unterschiedliche Einzelteile erforderlich sind. Dies sind jeweils zwei Kopfstücke unterschied­ licher Nut- und Feder bzw. Randteilgestaltung sowie ein Zwischenstück. Um aus den Einzelteilen eine gut handhabbare Geräteabdeckung zu schaffen, deren Einzel­ teile sich nicht ungewollt selbständig voneinander wieder lösen können, wird vorgeschlagen, daß am mit Federn versehenen Ende der Kopfstücke bzw. Zwischen­ stücke die Deckwand um Wandungsstärke nach außen ver­ setzte Randteile aufweist, die gegenüber den Seiten­ wandstirnenden vorstehen und die mit Lochungen ver­ sehen sind, daß am mit Nuten versehenen Ende der Kopfstücke bzw. Zwischenstücke der Deckwand gegen­ über den Seitenwandstirnenden zurückstehend endet und in die Lochungen der Korrespondenzfläche ein­ setzbare, hinter die Lochwandung einschnappbare, angeformte Rasten aufweist.
Um eine einfache Herstellung zu ermöglichen und optisch ein einwandfreies Erscheinungsbild der Geräte­ abdeckung bei Sicht von der Frontseite her zu er­ möglichen, wird vorgeschlagen, daß der umlaufende Flanschrand des Kopfstückes und des Zwischenstückes am mit Federn versehenen Endteil um das Vorstandsmaß der Federn zurücksteht, während am mit Nuten versehenen Endteil die Nuten von einem entsprechenden Über­ stand des Flanschrandes abgedeckt sind, so daß in der Einbaustellung die Stirnrandkanten der benachbarten Flanschrandteile aneinanderstoßen.
Desweiteren ist vorgesehen, daß lediglich ein Kopfstück und jedes Zwischenstück ein Gerätefenster aufweist.
Zudem ist vorteilhaft, daß die Kopfstücke nahe ihren Seitenwandungen Durch- bzw. Eingriffe für Befestigungsmittel bzw. Türscharniere der Abdecktür aufweisen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Installationsverteiler für Einbau­ geräte in der Vorderansicht, jedoch ohne frontseitige Abdeckung;
Fig. 2 desgleichen in Seitenansicht, teilweise aufge­ brochen mit eingesetzter Geräteabdeckung und davorgesetzter Gerätetür,
Fig. 3a bis c eine Geräteabdeckung in Vorderansicht und Seitenansichten,
Fig. 4a und b die Geräteabdeckung vor der Montage von hinten und in der Seitenansicht gesehen;
Fig. 5a eine Einzelheit der Geräteabdeckung vor der Montage;
Fig. 5b die Einzelheit nach der Montage;
Fig. 5c eine weitere Einzelheit vor der Montage,
Fig. 5d eine Einzelheit der Fig. 5a in Ansicht A-A gesehen.
Der Installationsverteiler, der im wesentlichen zur Unterputzinstallation vorgesehen ist, jedoch auch auf Putz gesetzt werden kann, besteht im wesentlichen aus einem etwa quaderförmigen, frontseitig offenen Korpus 1, einer im Korpus 1 lösbar gehalterten Geräte­ abdeckung 2 mit Gerätefenstern 3 und einem angeformten frontseitigen Rahmen 4, einem Deckel 5 und aus im Korpus 1 befestigten Gerätetragschienen 6.
Die Geräteabdeckung 2 ist in Fig. 1 und 2 nur schema­ tisch dargestellt, während sie in den weiteren Zeichnungs­ figuren im einzelnen gezeigt ist.
Der Korpus 1 ist aus zwei, jeweils zwei parallele Seitenwände 7, eine Stirnwand 8 und eine Rückwand 9 aufweisenden Kopfstücken 10 und 11, sowie aus einem den Kopfstücken entsprechend profilierten Zwischen­ stück 12 lösbar zusammengefügt. Die Kopfstücke 10 und 11 und das Zwischenstück 12 sind jeweils einstückig aus Kunststoff hergestellt. Zur lösbaren Verbindung des Zwischenstückes 12 mit den Kopfstücken 10 und 11 sind an deren Seitenwänden angeordnete Nut- und Feder­ verbindungen vorgesehen. Hierzu sind an den Seiten­ wänden 7 des Kopfstückes 10 rechtwinklig zur Längs­ erstreckung der Seitenwände 7 gerichtete Nuten 13 angeformt, während an den Seitenwänden des Kopf­ stückes dem Nutenprofil angepaßte und angeformte Federn 14 vorgesehen sind. Das Zwischenstück hat an einem Stirnende der Seitenwände angeformte Nuten 13 und am anderen Stirnende angeformte Federn 14, welche von der Frontseite her auf bzw. in die ihnen benach­ barten Federn 14 bzw. Nuten 13 der Kopfstücke 10 und 11 gesteckt sind. Die Nuten 13 und dementsprechend die Federn 14 haben hinterschnittene Flanken 15. Die Rückwände der Kopfstücke 10 und 11 sowie des Zwischen­ stückes 12 haben falzartig ausgebildete, miteinander überlappende Randteile 16, 17. Durch letztere sind, beispielsweise als Blechschrauben ausgebildete, Be­ festigungselemente 18 zur lösbaren Halterung der Geräte­ tragschienen 6 hindurchgeführt, die zugleich die einander überlappenden Randteile aufeinanderpressen und eine unbeabsichtigte Lageänderung in Richtung der Nuten 13 und Federn 14 sicher verhindern. Die nach Art von Nut und Feder ausgebildeten Steckverbindungen sowie die einander überlappenden Randteile 16 und 17 der Rückwände sind so ausgebildet, daß sie mit den Außenseiten des Korpusses 1 fluchten. Anstelle eines einzigen Zwischen­ stückes 12 können beliebig viele hintereinander ange­ ordnete und miteinander lösbar verbundene Zwischenstücke zwischen die Kopfstücke 10 und 11 eingefügt werden. Es ist aber auch möglich, zur Bildung eines Korpusses nur die beiden Kopfstücke 10 und 11 miteinander zu ver­ binden. Die Geräteabdeckung 2 besteht ebenso aus zwei Kopfstücken und einem Zwischenstück, wobei die Teilung entsprechend der Teilung des Korpusses 1 gewählt ist. In die frontseitige Öffnung des Korpusses 1 kann ein einstückig ausgebildeter Rahmen 4 eingesetzt und mit dem Korpus verbunden sein, an dem der ebenfalls ein­ stückige Deckel 5 lösbar angeschraubt ist. Der Rahmen 4 kann aber auch mit der Geräteabdeckung 2 einstückig ausgebildet sein, so daß der Rahmen entsprechend der Mehrfachteilung der Geräteabdeckung geteilt ist. Deckel 5 und Rahmen 4 können mittels Schnappverbindungen ge­ haltert werden. Anstelle des Deckels 5 kann am Rahmen 4 auch eine Tür angelenkt sein.
Gemäß Zeichnungsfiguren 3a bis 5d besteht die Geräte­ abdeckung 2 jeweils aus zwei Kopfstücken 20, 21, die jeweils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Deckwand aufweisen. Ferner ist ein Zwischenstück 22 vorgesehen. Dabei gehen die Wandungen frontseitig in einen nach außen abragenden Flanschrand 4′, 4′′, 4′′′ über. Die Kopfstücke 20, 21 und das Zwischenstück 22 sind mittels an deren Seitenwänden im vom Flanschrand 4 überdeckten Bereich angeordneter, zu deren Längs­ erstreckung quer verlaufender Nut-und Federverbindungen formschlüssig miteinander lösbar verbindbar. Eines der Kopfstücke weist dazu an den freien Seitenwandend­ teilen angeformte, schlüssellochartige Nuten 23, das andere Kopfstück 21 aber diesen Nuten 23 angepaßte und in diese von der Abdeckungsrückseite her einschiebbare, angeformte, schlüsselartige Federn 24 auf. An den Seitenwandendteilen des Zwischenstückes 22 sind eben­ falls einenends Nuten 24 und andernends Federn 23 an­ geformt bzw. ausgebildet. Weiterhin weisen die Deck­ wände der Kopfstücke 20, 21 und des Zwischenstückes 22 einander falzartig überlappende Randteile 25, 26 auf. An dem mit Federn 24 versehenen Ende des Kopfstückes 21 bzw. des Zwischenstückes 22 ist die Deckwandung um Wandungsstärke nach außen versetzt, um so das Randteil 26 zu bilden. Dieses Randteil 26 steht gegenüber den Seitenwandstirnenden vor. Darüber hinaus ist es mit Lochungen 27 versehen. An dem mit den Nuten 23 versehenen Ende des Kopfstückes 20 bzw. des Zwischen­ stückes 22 ist die Deckwand gegenüber den Seitenwand­ stirnenden zurückgesetzt und an ihren Randkanten mit rückwärtig von der Deckwand abstrebenden Rasten 28 versehen. Bei der Montage der Einzelteile werden die Federn 24 in die Nuten 23 eingeschoben und zur Ver­ riegelung der Endlage die Rasten 28 durch die Lochungen 27 hindurchgeführt, so daß sie hinter die Lochwandungen der Lochungen 27 einschnappen können. Damit ist die Verbindung der Einzelteile verriegelt, wobei selbst­ verständlich ein nachträgliches absichtliches Lösen der Einzelteile voneinander möglich bleibt.
Der umlaufende Flanschrand 4′ bzw. 4′′′ des Kopf­ stückes und 4′′ des Zwischenstückes ist am mit den Federn 24 versehenen Endteil des jeweiligen Einzel­ teiles um das Vorstandsmaß der Federn zurückver­ setzt. Demgegenüber ist am mit den Nuten 23 ver­ sehenen Endteil der entsprechenden Einzelteile je­ weils die Nut 23 von einem entsprechenden Überstand des Flanschrandes abgedeckt, so daß frontseitig ein einheitliches Erscheinungsbild der Geräteabdeckung erzeugt wird. Zweckmäßigerweise weist lediglich ein Kopfstück, nämlich das in der Zeichnung obere sowie jedes Zwischen­ stück ein Gerätefenster 3 auf. Im übrigen sind in den Deckwandungen der Kopfstücke Durchgriffe 29, die zur Befestigung von Türscharnieren oder dergleichen für die entsprechende Abdecktür 5 dienen können.
In Fig. 4a und 4b ist die Geräteabdeckung vor der Montage dargestellt, wobei die einzelnen Verbindungs­ elemente deutlich ersichtlich sind. Zur Erreichung des Montagezustandes gemäß Fig. 3a bis c wird das Zwischen­ stück 22 zunächst mit den Nuten 23 über die Federn 24 des Kopfstückes 21 geschoben, bis die Rasten 28 in die entsprechenden Lochungen 27 eingreifen und hinter den Lochwandrändern verrasten. Danach wird das weitere Kopf­ stück in entsprechender Weise mit den Nuten 23 auf die Federn 24 des Zwischenstückes 22 aufgeschoben und die Verrastung mittels des Durchgriffes der Rasten 28 durch die Lochungen 27 erreicht. In den Fig. 5a bis d sind Einzelheiten des Nut- und Federverbindungs­ mechanismus sowie des Rastmechanismus dargestellt.
Die Tür 5 kann, wie in Fig. 2 gezeigt, in die Ver­ tiefung der Abdeckung 2 bündig eingesetzt werden und entweder über Achsstummel schwenkbar an der Abdeckung 2 befestigt oder über Schnappverbindungselemente lösbar eingefügt sein. Sofern der Kasten 1 unter Putz einge­ baut werden soll, kann ein Aufputzrahmen mittels der Schrauben 30 an der Abdeckung einstellbar befestigt werden, der rückwärtig abstrebende Befestigungslappen aufweist. In diesen Rahmen wird dann die identische Tür 5 entsprechend eingesetzt. Über Schrauben 30, die in kastenseitige Abstandhalter 31 eingeschraubt werden, wird die Abdeckung 2 mit den Schlitzen 32 der Ausnehmung 29 geschoben, wobei der Schraubenschaft im Schlitz 32 ge­ führt ist und der Schraubenkopf durch die Ausnehmung 29 geschoben wird, so daß er für ein Werkzeug zugänglich frontseitig vor der Abdeckungsstirnfläche liegt. Nach entsprechender Positionierung, wenn der Flanschrand 4 bündig auf den Randkanten des Kastens aufliegt, wird diese Lage durch Festziehen der Schrauben 30 fixiert. In gleicher Weise können zudem die entsprechend geschlitzten Befestigungslappen eines Putzausgleichs­ rahmens mit befestigt werden.
Die Nut- und Federverbindungen können ebenso als Abstandhalter dienen, wie die Abstandhalter 32, wozu lediglich eine angepaßte Bemessung notwendig ist.

Claims (7)

1. Unterputz-Installationsverteiler für elektrische Einbaugeräte, bestehend aus einem etwa quaderförmigen und an einer Breitseite offenen Korpus mit im Korpus ange­ ordneten, zur Korpus-Längserstreckung quer verlaufenden Geräte-Tragschienen, wobei der Korpus aus zwei, jeweils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Rückwand auf­ weisenden Kopfstücken und einem oder mehreren, zueinander identischen, zu den Kopfstücken profilgleichen Zwischen­ stücken gebildet ist, wobei die Kopfstücke und die Zwischenstücke mittels an deren Seitenwänden angeformten, zu deren Längserstreckung quer verlaufenden, hinter­ schnittene Flanken aufweisenden Nut- und Federverbindungen formschlüssig miteinander verbindbar sind, wobei die Kopfstücke und die Zwischenstücke Rückwände mit einander falzartig überlappenden Randteilen aufweisen und durch letztere pro Überlappung die überlappenden Rückwand- Randteile zueinander drängende Gerätetragschienen- Befestigungselemente formschlüssig hindurchgeführt sind, nach Patent 32 03 437, dadurch gekennzeichnet, daß die Geräteabdeckung (3) ebenfalls aus zwei, jeweils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Deckwand auf­ weisenden Kopfstücken (20, 21) und mindestens einem zu den Kopfstücken profilgleichen Zwischenstück (22) ge­ bildet ist, wobei die Wandungen frontseitig einen nach außen abragenden Flanschrand (4′, 4′′, 4′′′) aufweisen, daß die Kopfstücke (20, 21) und die Zwischenstücke (22) mittels an deren Seitenwänden im vom Flanschrand (4′, 4′′, 4′′′) überdeckten Bereich angeordneter, zu deren Längserstreckung quer verlaufender Nut- und Feder­ verbindungen formschlüssig miteinander lösbar verbindbar sind.
2. Installationsverteiler nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet daß eines der Kopfstücke (20 bzw. 21) an den freien Seitenwandteilen angeformte, schlüssel­ lochartige Nuten (23), das andere Kopfstück (21 bzw. 20) aber den Nuten (23) angepaßte und in dieser von der Rückseite her einschiebbare angeformte, schlüssel­ artige Federn (24) aufweist, während an den Seiten­ wandendteilen der Zwischenstücke (22) an den einen Stirnenden Nuten (23) und an den anderen Federn (24) angeformt sind.
3. Installationsverteiler nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckwände der Kopfstücke (20, 21) und der Zwischenstücke (22) einander falzartig überlappende Randteile (25, 26) aufweisen.
4. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am mit Federn (24) versehenen Ende der Kopfstücke (20, 21) bzw. Zwischenstücke (22) die Deckwand um Wandungsstärke nach außen versetzte Randteile (26) aufweist, die gegenüber den Seitenwandstirnenden vorstehen und die mit Lochungen (27) versehen sind, daß am mit Nuten (23) versehenen Ende der Kopfstücke (20, 21) bzw. Zwischenstücke (22) der Deckwand gegenüber den Seitenwandstirnenden zurückstehend endet und in die Lochungen (27) der Korrespondenzfläche ein­ setzbare, hinter die Lochwandung einschnappbare, angeformte Rasten (28) aufweist.
5. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende Flanschrand (4′, 4′′, 4′′′) des Kopfstückes (20, 21) und des Zwischenstückes (22) am mit Federn (24) ver­ sehenen Endteil um das Vorstandsmaß der Federn (24) zurücksteht, während am mit Nuten (23) versehenen Endteil die Nuten (23) von einem entsprechenden Überstand des Flanschrandes abgedeckt sind, so daß in der Einbaustellung die Stirnrandkanten der be­ nachbarten Flanschrandteile aneinanderstoßen.
6. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich ein Kopfstück (20, 21) und jedes Zwischenstück (22) ein Gerätefenster (3) aufweist.
7. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke (20, 21) nahe ihren Seitenwandungen Durch- bzw. Eingriffe (29) für Befestigungsmittel bzw. Tür­ scharniere der Abdecktür (5) aufweisen.
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