DE3300729C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Unterputz-Installations
verteiler für elektrische Einbaugeräte, bestehend aus
einem etwa quaderförmigen und an einer Breitseite
offenen Korpus mit im Korpus angeordneten, zur
Korpus-Längserstreckung quer verlaufenden Geräte-
Tragschienen, wobei der Korpus aus zwei, jeweils zwei
Seitenwände, eine Stirnwand und eine Rückwand auf
weisenden Kopfstücken und einem oder mehreren,
zueinander identischen, zu den Kopfstücken profil
gleichen Zwischenstücken gebildet ist, und wobei
die Kopfstücke und die Zwischenstücke mittels an
deren Seitenwänden angeformten, zu deren Längser
streckung quer verlaufenden, hinterschnittene
Flanken aufweisenden Nut- und Federverbindungen form
schlüssig miteinander verbindbar sind, wobei die Kopf
stücke und die Zwischenstücke Rückwände mit einander
falzartig überlappenden Randteilen aufweisen und
durch letztere pro Überlappung die überlappenden
Rückwand-Randteile zueinander drängende Geräte-Trag
schienen-Befestigungselemente formschlüssig hindurch
geführt sind, als Zusatz zu Patent 32 03 437.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Installationsverteiler dieser Art dahingehend zu
verbessern, daß auch die mit Gerätefenstern ver
sehene Geräteabdeckung unterschiedlichen Installations
verteilergrößen angepaßt werden kann. Dazu soll ledig
lich die Fertigung von drei Einzelteilen notwendig
sein, um eine Vielzahl von Geräteabdeckungsgrößen
daraus zusammensetzen zu können. Das Zusammensetzen
soll darüber hinaus nicht werksmäßig erfolgen müssen,
sondern am Einbauort vom Installateur selbst durch
geführt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung
vor, daß die Geräteabdeckung ebenfalls aus zwei, je
weils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Deck
wand aufweisenden Kopfstücken und mindestens einem zu
den Kopfstücken profilgleichen Zwischenstück gebildet
ist, wobei die Wandungen frontseitig einen nach außen
abragenden Flanschrand aufweisen, daß die Kopf
stücke und die Zwischenstücke mittels an deren Seiten
wänden im vom Flanschrand überdeckten Bereich ange
ordneter, zu deren Längserstreckung quer verlaufender
Nut- und Federverbindungen formschlüssig miteinander
lösbar verbindbar sind.
Auf diese Weise lassen sich nunmehr die aus wenigen
zueinander unterschiedlichen Einzelteilen zusammen
fügbaren Korpusse unterschiedlicher Höhe, die wieder
holt lösbar und lediglich durch Zusammensteckung der
Einzelteile ohne zusätzliche Elemente herstellbar
sind, durch eine entsprechende anpaßbare Geräteab
deckung sehr einfach am Installationsort komplettieren.
Dazu wird jeweils eine Geräteabdeckung aus zwei Kopfstücken
oder aus zwei Kopfstücken und mindestens einem
Zwischenstück zusammengesetzt, welche Geräteab
deckungen dann in den Installationsverteiler mündungs
seitig eingefügt werden, so daß der Flanschrand der
Geräteabdeckung die Stirnränder des Installations
verteilers abdeckt. Es kann hierzu auch vorgesehen
sein, daß der Installationsverteilerkasten selbst
einen nach innen vorspringenden Flanschrand aufweist,
welcher entsprechende Ausnehmungen für die einzu
schiebenden Nut- und Federverbindungsstücke der
Geräteabdeckungen aufweist. Desweiteren kann auch
die Geräteabdeckung entweder die Nut- und Feder
verbindungen des Installationsverteilerkastens mit
ihren Seitenwandungen überdecken oder aber durch ent
sprechende Ausnehmungen in den Seitenwandungen der
Geräteabdeckung ein Einsetzen in den Installations
verteilerkasten über dessen Nut- und Federver
bindungen ermöglicht werden. Dabei ist es zweck
mäßig, daß die Nut- und Federverbindungen der
Geräteabdeckung außerhalb der Stellen angeordnet
werden, an welchen die Nut- und Federverbindung des
Installationsverteilerkastens angeordnet sind.
Besonders vorteilhaft ist dabei, daß eines der
Kopfstücke an den freien Seitenwandteilen angeformte,
schlüssellochartige Nuten, das andere Kopfstück aber
den Nuten angepaßte und in dieser von der Rückseite her
einschiebbare angeformte, schlüsselartige Federn aufweist,
während an den Seitenwandendteilen der Zwischenstücke
an den einen Stirnenden Nuten und an den anderen
Federn angeformt sind.
Weiterhin ist bevorzugt, daß die Deckwände der
Kopfstücke und der Zwischenstücke einander falz
artig überlappende Randteile aufweisen.
Die Kombination der Merkmale gemäß Anspruch 2 und 3
bewirkt, daß zur Herstellung der Geräteabdeckung drei
zueinander unterschiedliche Einzelteile erforderlich
sind. Dies sind jeweils zwei Kopfstücke unterschied
licher Nut- und Feder bzw. Randteilgestaltung sowie
ein Zwischenstück. Um aus den Einzelteilen eine gut
handhabbare Geräteabdeckung zu schaffen, deren Einzel
teile sich nicht ungewollt selbständig voneinander
wieder lösen können, wird vorgeschlagen, daß am mit
Federn versehenen Ende der Kopfstücke bzw. Zwischen
stücke die Deckwand um Wandungsstärke nach außen ver
setzte Randteile aufweist, die gegenüber den Seiten
wandstirnenden vorstehen und die mit Lochungen ver
sehen sind, daß am mit Nuten versehenen Ende der
Kopfstücke bzw. Zwischenstücke der Deckwand gegen
über den Seitenwandstirnenden zurückstehend endet
und in die Lochungen der Korrespondenzfläche ein
setzbare, hinter die Lochwandung einschnappbare,
angeformte Rasten aufweist.
Um eine einfache Herstellung zu ermöglichen und
optisch ein einwandfreies Erscheinungsbild der Geräte
abdeckung bei Sicht von der Frontseite her zu er
möglichen, wird vorgeschlagen, daß der umlaufende
Flanschrand des Kopfstückes und des Zwischenstückes
am mit Federn versehenen Endteil um das Vorstandsmaß
der Federn zurücksteht, während am mit Nuten versehenen
Endteil die Nuten von einem entsprechenden Über
stand des Flanschrandes abgedeckt sind, so daß
in der Einbaustellung die Stirnrandkanten der
benachbarten Flanschrandteile aneinanderstoßen.
Desweiteren ist vorgesehen, daß lediglich ein
Kopfstück und jedes Zwischenstück ein Gerätefenster
aufweist.
Zudem ist vorteilhaft, daß die Kopfstücke
nahe ihren Seitenwandungen Durch- bzw. Eingriffe
für Befestigungsmittel bzw. Türscharniere der
Abdecktür aufweisen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Installationsverteiler für Einbau
geräte in der Vorderansicht, jedoch ohne
frontseitige Abdeckung;
Fig. 2 desgleichen in Seitenansicht, teilweise aufge
brochen mit eingesetzter Geräteabdeckung und
davorgesetzter Gerätetür,
Fig. 3a bis c eine Geräteabdeckung in Vorderansicht
und Seitenansichten,
Fig. 4a und b die Geräteabdeckung vor der Montage von
hinten und in der Seitenansicht gesehen;
Fig. 5a eine Einzelheit der Geräteabdeckung vor der
Montage;
Fig. 5b die Einzelheit nach der Montage;
Fig. 5c eine weitere Einzelheit vor der Montage,
Fig. 5d eine Einzelheit der Fig. 5a in Ansicht A-A
gesehen.
Der Installationsverteiler, der im wesentlichen zur
Unterputzinstallation vorgesehen ist, jedoch auch
auf Putz gesetzt werden kann, besteht im wesentlichen
aus einem etwa quaderförmigen, frontseitig offenen
Korpus 1, einer im Korpus 1 lösbar gehalterten Geräte
abdeckung 2 mit Gerätefenstern 3 und einem angeformten
frontseitigen Rahmen 4, einem Deckel 5 und aus im
Korpus 1 befestigten Gerätetragschienen 6.
Die Geräteabdeckung 2 ist in Fig. 1 und 2 nur schema
tisch dargestellt, während sie in den weiteren Zeichnungs
figuren im einzelnen gezeigt ist.
Der Korpus 1 ist aus zwei, jeweils zwei parallele
Seitenwände 7, eine Stirnwand 8 und eine Rückwand
9 aufweisenden Kopfstücken 10 und 11, sowie aus einem
den Kopfstücken entsprechend profilierten Zwischen
stück 12 lösbar zusammengefügt. Die Kopfstücke 10 und
11 und das Zwischenstück 12 sind jeweils einstückig
aus Kunststoff hergestellt. Zur lösbaren Verbindung
des Zwischenstückes 12 mit den Kopfstücken 10 und 11
sind an deren Seitenwänden angeordnete Nut- und Feder
verbindungen vorgesehen. Hierzu sind an den Seiten
wänden 7 des Kopfstückes 10 rechtwinklig zur Längs
erstreckung der Seitenwände 7 gerichtete Nuten 13
angeformt, während an den Seitenwänden des Kopf
stückes dem Nutenprofil angepaßte und angeformte
Federn 14 vorgesehen sind. Das Zwischenstück hat an
einem Stirnende der Seitenwände angeformte Nuten 13
und am anderen Stirnende angeformte Federn 14, welche
von der Frontseite her auf bzw. in die ihnen benach
barten Federn 14 bzw. Nuten 13 der Kopfstücke 10 und
11 gesteckt sind. Die Nuten 13 und dementsprechend die
Federn 14 haben hinterschnittene Flanken 15. Die
Rückwände der Kopfstücke 10 und 11 sowie des Zwischen
stückes 12 haben falzartig ausgebildete, miteinander
überlappende Randteile 16, 17. Durch letztere sind,
beispielsweise als Blechschrauben ausgebildete, Be
festigungselemente 18 zur lösbaren Halterung der Geräte
tragschienen 6 hindurchgeführt, die zugleich die
einander überlappenden Randteile aufeinanderpressen und
eine unbeabsichtigte Lageänderung in Richtung der Nuten
13 und Federn 14 sicher verhindern. Die nach Art von
Nut und Feder ausgebildeten Steckverbindungen sowie
die einander überlappenden Randteile 16 und 17 der Rückwände
sind so ausgebildet, daß sie mit den Außenseiten des
Korpusses 1 fluchten. Anstelle eines einzigen Zwischen
stückes 12 können beliebig viele hintereinander ange
ordnete und miteinander lösbar verbundene Zwischenstücke
zwischen die Kopfstücke 10 und 11 eingefügt werden.
Es ist aber auch möglich, zur Bildung eines Korpusses
nur die beiden Kopfstücke 10 und 11 miteinander zu ver
binden. Die Geräteabdeckung 2 besteht ebenso aus zwei
Kopfstücken und einem Zwischenstück, wobei die Teilung
entsprechend der Teilung des Korpusses 1 gewählt ist.
In die frontseitige Öffnung des Korpusses 1 kann ein
einstückig ausgebildeter Rahmen 4 eingesetzt und mit
dem Korpus verbunden sein, an dem der ebenfalls ein
stückige Deckel 5 lösbar angeschraubt ist. Der Rahmen 4
kann aber auch mit der Geräteabdeckung 2 einstückig
ausgebildet sein, so daß der Rahmen entsprechend der
Mehrfachteilung der Geräteabdeckung geteilt ist. Deckel
5 und Rahmen 4 können mittels Schnappverbindungen ge
haltert werden. Anstelle des Deckels 5 kann am Rahmen
4 auch eine Tür angelenkt sein.
Gemäß Zeichnungsfiguren 3a bis 5d besteht die Geräte
abdeckung 2 jeweils aus zwei Kopfstücken 20, 21, die
jeweils zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine
Deckwand aufweisen. Ferner ist ein Zwischenstück 22
vorgesehen. Dabei gehen die Wandungen frontseitig in
einen nach außen abragenden Flanschrand 4′, 4′′,
4′′′ über. Die Kopfstücke 20, 21 und das Zwischenstück
22 sind mittels an deren Seitenwänden im vom Flanschrand
4 überdeckten Bereich angeordneter, zu deren Längs
erstreckung quer verlaufender Nut-und Federverbindungen
formschlüssig miteinander lösbar verbindbar. Eines
der Kopfstücke weist dazu an den freien Seitenwandend
teilen angeformte, schlüssellochartige Nuten 23, das
andere Kopfstück 21 aber diesen Nuten 23 angepaßte und
in diese von der Abdeckungsrückseite her einschiebbare,
angeformte, schlüsselartige Federn 24 auf. An den
Seitenwandendteilen des Zwischenstückes 22 sind eben
falls einenends Nuten 24 und andernends Federn 23 an
geformt bzw. ausgebildet. Weiterhin weisen die Deck
wände der Kopfstücke 20, 21 und des Zwischenstückes 22
einander falzartig überlappende Randteile 25, 26 auf.
An dem mit Federn 24 versehenen Ende des Kopfstückes
21 bzw. des Zwischenstückes 22 ist die Deckwandung
um Wandungsstärke nach außen versetzt, um so das
Randteil 26 zu bilden. Dieses Randteil 26 steht
gegenüber den Seitenwandstirnenden vor. Darüber hinaus
ist es mit Lochungen 27 versehen. An dem mit den Nuten
23 versehenen Ende des Kopfstückes 20 bzw. des Zwischen
stückes 22 ist die Deckwand gegenüber den Seitenwand
stirnenden zurückgesetzt und an ihren Randkanten mit
rückwärtig von der Deckwand abstrebenden Rasten 28
versehen. Bei der Montage der Einzelteile werden die
Federn 24 in die Nuten 23 eingeschoben und zur Ver
riegelung der Endlage die Rasten 28 durch die Lochungen
27 hindurchgeführt, so daß sie hinter die Lochwandungen
der Lochungen 27 einschnappen können. Damit ist die
Verbindung der Einzelteile verriegelt, wobei selbst
verständlich ein nachträgliches absichtliches Lösen
der Einzelteile voneinander möglich bleibt.
Der umlaufende Flanschrand 4′ bzw. 4′′′ des Kopf
stückes und 4′′ des Zwischenstückes ist am mit den
Federn 24 versehenen Endteil des jeweiligen Einzel
teiles um das Vorstandsmaß der Federn zurückver
setzt. Demgegenüber ist am mit den Nuten 23 ver
sehenen Endteil der entsprechenden Einzelteile je
weils die Nut 23 von einem entsprechenden Überstand
des Flanschrandes abgedeckt, so daß frontseitig ein
einheitliches Erscheinungsbild der Geräteabdeckung erzeugt
wird. Zweckmäßigerweise weist lediglich ein Kopfstück,
nämlich das in der Zeichnung obere sowie jedes Zwischen
stück ein Gerätefenster 3 auf. Im übrigen sind in den
Deckwandungen der Kopfstücke Durchgriffe 29, die zur
Befestigung von Türscharnieren oder dergleichen für
die entsprechende Abdecktür 5 dienen können.
In Fig. 4a und 4b ist die Geräteabdeckung vor der
Montage dargestellt, wobei die einzelnen Verbindungs
elemente deutlich ersichtlich sind. Zur Erreichung des
Montagezustandes gemäß Fig. 3a bis c wird das Zwischen
stück 22 zunächst mit den Nuten 23 über die Federn 24
des Kopfstückes 21 geschoben, bis die Rasten 28 in die
entsprechenden Lochungen 27 eingreifen und hinter den
Lochwandrändern verrasten. Danach wird das weitere Kopf
stück in entsprechender Weise mit den Nuten 23 auf
die Federn 24 des Zwischenstückes 22 aufgeschoben
und die Verrastung mittels des Durchgriffes der Rasten
28 durch die Lochungen 27 erreicht. In den Fig.
5a bis d sind Einzelheiten des Nut- und Federverbindungs
mechanismus sowie des Rastmechanismus dargestellt.
Die Tür 5 kann, wie in Fig. 2 gezeigt, in die Ver
tiefung der Abdeckung 2 bündig eingesetzt werden und
entweder über Achsstummel schwenkbar an der Abdeckung 2
befestigt oder über Schnappverbindungselemente lösbar
eingefügt sein. Sofern der Kasten 1 unter Putz einge
baut werden soll, kann ein Aufputzrahmen mittels der
Schrauben 30 an der Abdeckung einstellbar befestigt
werden, der rückwärtig abstrebende Befestigungslappen
aufweist. In diesen Rahmen wird dann die identische Tür
5 entsprechend eingesetzt. Über Schrauben 30, die in
kastenseitige Abstandhalter 31 eingeschraubt werden,
wird die Abdeckung 2 mit den Schlitzen 32 der Ausnehmung
29 geschoben, wobei der Schraubenschaft im Schlitz 32 ge
führt ist und der Schraubenkopf durch die Ausnehmung 29
geschoben wird, so daß er für ein Werkzeug zugänglich
frontseitig vor der Abdeckungsstirnfläche liegt. Nach
entsprechender Positionierung, wenn der Flanschrand 4
bündig auf den Randkanten des Kastens aufliegt, wird
diese Lage durch Festziehen der Schrauben 30 fixiert.
In gleicher Weise können zudem die entsprechend
geschlitzten Befestigungslappen eines Putzausgleichs
rahmens mit befestigt werden.
Die Nut- und Federverbindungen können ebenso als
Abstandhalter dienen, wie die Abstandhalter 32, wozu
lediglich eine angepaßte Bemessung notwendig ist.
Claims (7)
1. Unterputz-Installationsverteiler für elektrische
Einbaugeräte, bestehend aus einem etwa quaderförmigen
und an einer Breitseite offenen Korpus mit im Korpus ange
ordneten, zur Korpus-Längserstreckung quer verlaufenden
Geräte-Tragschienen, wobei der Korpus aus zwei, jeweils
zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Rückwand auf
weisenden Kopfstücken und einem oder mehreren, zueinander
identischen, zu den Kopfstücken profilgleichen Zwischen
stücken gebildet ist, wobei die Kopfstücke und die
Zwischenstücke mittels an deren Seitenwänden angeformten,
zu deren Längserstreckung quer verlaufenden, hinter
schnittene Flanken aufweisenden Nut- und Federverbindungen
formschlüssig miteinander verbindbar sind, wobei die
Kopfstücke und die Zwischenstücke Rückwände mit einander
falzartig überlappenden Randteilen aufweisen und durch
letztere pro Überlappung die überlappenden Rückwand-
Randteile zueinander drängende Gerätetragschienen-
Befestigungselemente formschlüssig hindurchgeführt sind,
nach Patent 32 03 437, dadurch gekennzeichnet,
daß die Geräteabdeckung (3) ebenfalls aus zwei, jeweils
zwei Seitenwände, eine Stirnwand und eine Deckwand auf
weisenden Kopfstücken (20, 21) und mindestens einem zu
den Kopfstücken profilgleichen Zwischenstück (22) ge
bildet ist, wobei die Wandungen frontseitig einen nach
außen abragenden Flanschrand (4′, 4′′, 4′′′) aufweisen,
daß die Kopfstücke (20, 21) und die Zwischenstücke (22)
mittels an deren Seitenwänden im vom Flanschrand
(4′, 4′′, 4′′′) überdeckten Bereich angeordneter, zu deren
Längserstreckung quer verlaufender Nut- und Feder
verbindungen formschlüssig miteinander lösbar verbindbar
sind.
2. Installationsverteiler nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet daß eines der Kopfstücke (20 bzw. 21)
an den freien Seitenwandteilen angeformte, schlüssel
lochartige Nuten (23), das andere Kopfstück (21 bzw.
20) aber den Nuten (23) angepaßte und in dieser von
der Rückseite her einschiebbare angeformte, schlüssel
artige Federn (24) aufweist, während an den Seiten
wandendteilen der Zwischenstücke (22) an den
einen Stirnenden Nuten (23) und an den anderen
Federn (24) angeformt sind.
3. Installationsverteiler nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Deckwände der
Kopfstücke (20, 21) und der Zwischenstücke (22)
einander falzartig überlappende Randteile (25, 26)
aufweisen.
4. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am mit Federn
(24) versehenen Ende der Kopfstücke (20, 21) bzw.
Zwischenstücke (22) die Deckwand um Wandungsstärke
nach außen versetzte Randteile (26) aufweist, die
gegenüber den Seitenwandstirnenden vorstehen und
die mit Lochungen (27) versehen sind, daß am mit
Nuten (23) versehenen Ende der Kopfstücke (20, 21)
bzw. Zwischenstücke (22) der Deckwand gegenüber
den Seitenwandstirnenden zurückstehend endet und
in die Lochungen (27) der Korrespondenzfläche ein
setzbare, hinter die Lochwandung einschnappbare,
angeformte Rasten (28) aufweist.
5. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der umlaufende
Flanschrand (4′, 4′′, 4′′′) des Kopfstückes (20, 21)
und des Zwischenstückes (22) am mit Federn (24) ver
sehenen Endteil um das Vorstandsmaß der Federn (24)
zurücksteht, während am mit Nuten (23) versehenen
Endteil die Nuten (23) von einem entsprechenden
Überstand des Flanschrandes abgedeckt sind, so daß
in der Einbaustellung die Stirnrandkanten der be
nachbarten Flanschrandteile aneinanderstoßen.
6. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich ein
Kopfstück (20, 21) und jedes Zwischenstück (22)
ein Gerätefenster (3) aufweist.
7. Installationsverteiler nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfstücke
(20, 21) nahe ihren Seitenwandungen Durch- bzw.
Eingriffe (29) für Befestigungsmittel bzw. Tür
scharniere der Abdecktür (5) aufweisen.
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