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DE3347367A1 - Zusammenklappbarer transportkasten - Google Patents

Zusammenklappbarer transportkasten

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Publication number
DE3347367A1
DE3347367A1 DE19833347367 DE3347367A DE3347367A1 DE 3347367 A1 DE3347367 A1 DE 3347367A1 DE 19833347367 DE19833347367 DE 19833347367 DE 3347367 A DE3347367 A DE 3347367A DE 3347367 A1 DE3347367 A1 DE 3347367A1
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DE
Germany
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side walls
transport box
box according
elements
edges
Prior art date
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Application number
DE19833347367
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English (en)
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DE3347367C2 (de
Inventor
Uwe Wolfgang 4444 Bad Bentheim Friedrich
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Linpac Mouldings Ltd
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Individual
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Publication date
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Priority to AU23249/84A priority patent/AU563416B2/en
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Publication of DE3347367A1 publication Critical patent/DE3347367A1/de
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Publication of DE3347367C2 publication Critical patent/DE3347367C2/de
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    • B65D11/18Containers having bodies formed by interconnecting or uniting two or more rigid, or substantially rigid, components made wholly or mainly of plastics material collapsible, i.e. with walls hinged together or detachably connected
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    • Y10T292/00Closure fasteners
    • Y10T292/48Seals

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Description

83.359,re Essen ,den 27. Dezember 1983
Patentanmeldung
des Herrn
Uwe Wolfgang Friedrich
Liebigstraße
4444 Bad Bentheirn 1
betreffend einen
"Zusammenklappbaren Transportkasten"
Patentanwälte · Dipl.-lng. Hans Dieter Gesthuysen · Dipi.-Phys. Hans Wilhelm von Rohr Essen 1, Huyssonalloe 15, Telefon: 02 01/233917, Telex; 085799 90
Die Erfindung betrifft einen zusammenklappbaren Transportkasten mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Ein zusammenklappbarer Transportkasten der in Rede stehenden Art ist seit längerem bekannt (vgl. die DE-PS 24 36 354). Bei diesem bekannten zusammenklappbaren Transportkasten sind die Seitenwände mit zueinander korrespondierenden. Führungselementen und Führungsausnehmungen sowie Rastelementen versehen, um in auseinandergeklapptem Zustand des Transportkastens eine sichere und stabile Verbindung der Seitenwände miteinander zu erreichen. Die den unmittelbar an der Bodenplatte angelenkten zweiten Seitenwänden zugeordneten Scharniere sind einerseits an der Bodenplatte selbst befestigt, andererseits an der jeweiligen Seitenwand, so daß diese Seitenwände beim Nach innenklappen unmittelbar auf der Bodenplatte des Transportkastens zu liegen kommen. Die über Ränder mittelbar' an die Bodenplatte angelenkten ersten Seitenwände haben an ihrer Unterkante einen etwas größeren Abstand von der Bodenplatte und kommen beim Nachinnenklappen auf den Oberseiten der schon nach innen geklappten zweiten Seitenwände zu liegen. Hier sind im übrigen die Führungsausnehmungen ösenartig ausgebildet, und an den ersten Seitenwänden angeordnet. In diese ösenartig ausgebildeten Führungsausnehmungen greifen in aufgeklapptem Zustand des Transportkastens die an den zweiten Seitenwänden angeordneten Führungselemente ein. Die ösenartig ausgebildeten Führungsausnehmungen bilden vermittels ihrer Ränder also gewissermaßen Anschläge für die zweiten Seitenwände in aufgeklapptem Zustand des Transportkastens. Auf diese Weise wird verhindert, daß die zweiten Seitenwände nach außen geklappt werden können. Es hat sich allerdings gezeigt, daß die ösenartig ausgebildeten Führungsausnehmungen betriebsmäßig nicht in allen Fällen hinreichend zuverlässig sind, nämlich u. U. abbrechen. Auch läßt die Stabilität des bekannten Transportkastens in aufgeklapptem Zustand noch zu wünschen übrig.
Im übrigen ist ein zusammenklappbarer Transportkasten mit zwei Deckeln bekannt (vgl. die DE-PS 27 34 964), die in aufgeklapptem Zustand einerseits das in dem Transportkasten transportierte Gut abdecken, andererseits die Stabilität des
Gesrthtiysen & von- Rohr · · * - -
Transportkastens insgesamt erhöhen. Auch dieser Transportkasten ist aber noch stabilitätsmäßig verbesserbar. Außerdem ist der durch die Deckel erzielte Schutz gegen Diebstahl aus dem Transportkasten nicht optimal, da die Deckel sehr leicht geöffnet werden können.
Ausgehend von dem zuvor erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei dem zusammenklappbaren Transportkasten der eingangs erläuterten Art die Stabilität in aufgeklapptem Zustand, die Zuverlässigkeit und die Transportsicherheit zu verbessern.
Der erfindungsgemäße zusammenklappbare Transportkasten, bei dem die zuvor aufgezeigte Augabe gelöst ist, ist gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Erfindungsgemäß sind also die bislang von den Rändern der ösenartig ausgebildeten Führungsausnehmungen gebildeten Anschläge nun in flächenmäßig wesentlich größeren Anschlagleisten zusammengefaßt, über die einerseits die Stabilität des Transportkastens in aufgeklapptem Zustand wesentlich verbessert und andererseits die Zuverlässigkeit durch verminderte Abbruchgefahr wesentlich erhöht ist. Ein zusätzlicher Vorteil der erfindungsgemäß vorgesehenen Anschlagleisten liegt darin, daß diese in zusammengeklapptem Zustand des Transportkastens als parallel zur Bodenplatte verlaufende äußere Schutzleisten für die Scharnierbereiche der zweiten Seitenwände dienen.
Eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt, wird durch die Merkmale des Anspruchs 2 gekennzeichnet. Bei einem so ausgestalteten Transportkasten sind also im wesentlichen über die gesamte Länge der Ränder der Seitenwände verlaufende Nut/Feder-Verbindungen vorgesehen, so daß eine ganz großflächige Verriegelung der Seitenwände gegeneinander in aufgeklapptem Zustand des Transportkastens erfolgt.
Gesthuysen &vorrftohr"··* *··*
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lehre sind in den Ansprüchen 3 und 4 beschrieben. Weisen also die Führungselemente einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt auf und sind ggf. sogar in einem spitzen Winkel zur Richtung der Klappbewegung der zweiten Seitenwände angeordnete Anlageflächen vorgesehen, so erfolgt von selbst eine Justierung der Seitenwände zueinander beim Aufklappen des Transportkastens.
Die Stabilität in aufgeklapptem Zustand, insbesondere aber die Zuverlässigkeit des erfindungsgemäßen Transportkastens wird weiter verbessert durch die Ausgestaltung gemäß dem Merkmal des Anspruchs 5 und/oder des Anspruchs δ.
Eine besonders bevorzugte, weil nämlich in aufgeklapptem Zustand besonders verwindungssteife Konstruktion des erfindungsgemäßen Transportkastens ergibt sich, wenn die Merkmale des Anspruchs 7 verwirklicht sind. Die gewissermaßen reißverschiußartig ineinander eingreifenden Formschlußaufweitungen einander zugeordneter Verstärkungsrippen führen dazu, daß in aufgeklapptem Zustand die Seitenwände in Richtung senkrecht zur Bodenplatte praktisch keine Relativbewegungen zueinander ausführen können. Die gegenseitige Lage der Seitenwände ist durch die Formschlußaufweitungen in Richtung senkrecht zur Bodenplatte formschlüssig festgelegt. Damit können auch sehr schwere Lasten in dem erfindungsgemäßen Transportkasten getragen werden, ohne daß durch Verwindung der Seitenwände die Gefahr besteht, daß sich die Seitenwände voneinander lösen.
Hinsichtlich der Verwirklichung der Rastelemente sind besonders bevorzugte Ausführungsformen durch die Merkmale der Ansprüche 8 und/oder 9 und/oder 10 gekennzeichnet. Insbesondere eine Ausführung der Rastelemente in einem kohlenstoffverstärktem Kunststoff führt zu einer sehr hohen Zuverlässigkeit der Rastelemente bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit. Im übrigen ist es'alternativ natürlich auch möglich, die Rastelemente einstückig in den zweiten Seitenwänden (oder in den ersten Seitenwänden) auszubilden, wobei dann allerdings auch für die Rastelemente vorwiegend das Material des Transportkastens insgesamt verwendet werden muß.
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Gestbuysen & von Rohr' · · "··
Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige Bedeutung zukommt, ist der erfindungsgemäße Transportkasten durch das Merkmal des Anspruchs 12 besonders transportsicher und diebstahlgeschützt. Bei dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportkastens empfiehlt sich weiter als besonders vorteilhaft die Verwirklichung der Merkmale des Anspruchs 13. Eine ganz besonders große Stabilität in aufgeklapptem Zustand wird auch bezüglich der Deckel bei Verwirklichung der Merkmale des Anspruchs 14 erzielt. Bei Verwirklichung dieser Merkmale wird nämlich auch für die Deckel eine über die volle Länge der Seitenränder durchlaufende Nut/Feder-Verbindung mit den Seitenwänden vorgegeben.
Im übrigen empfiehlt es sich auch, die Deckel des erfindungsgemäßen Transportkastens nicht nur mit den Seitenwänden, sondern auch miteinander zu verriegeln. Wie eine solche Verriegelung erfolgen kann, wird durch die Merkmale des Anspruchs 15 beschrieben. Weitere Ausgestaltungen dieser Verriegelung der Deckel miteinander sind in den Ansprüchen 16 und 17 beschrieben. Auch für die Verriegelung der Deckel miteinander wird also der Weg einer Nut/Feder-Verbindung gewählt.
Um die Deckel des erfindungsgemäßen Transportkastens bei geschlossenem Transport— kasten leicht öffnen zu können, empfiehlt sich eine Ausgestaltung gemäß dem Merk— mal des Anspruchs 18.
Eingangs ist erläutert worden, daß die Transpcrtsicherheit bzw. Diebstahlsicherheit für Transportkästen der in Rede stehenden Art eine wichtige Rolle spielt. Hier empfiehlt sich nun eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Transportkastens die durch das Merkmal des Anspruchs 19 gekennzeichnet ist. Alternativ oder zusätzlich können auch die Merkmale des Anspruchs 20 verwirklicht sein. Erfindungsgemäß wird also die "offene" Seite des Transportkastens bezüglich der Seitenwände und der Deckel so vorbereitet, daß bei geschlossenen Deckeln diese Seite leicht plombiert werden kann. Wie im einzelnen solche Plomben aussehen können ist bekannt.
Im zuvor erläuterten Zusammenhang ist eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige Bedeutung zukommt, auf eine für die Anwendung bei erfindungsgemäßen Transportkosten besonders geeignete Plombe gerichtet. Das Merkmal des Anspruchs 21 erläutert den grundsätzlichen Aufbau einer solchen Plombe, während die Merkmale der Ansprüche 22 und 23 besonders vorteilhafte Gestaltungen dieser Plombe beschreiben. Wesentlich ist, daß die endseitig an der erfindungsgemäß vorgesehenen Plombe angeordneten federbelasteten Spreizelemente dazu führen, daß die Endender Plombe lediglich in die entsprechenden Einstecköffnungen in den Deckeln oder Seitenwänden des erfindungsgemäßen Transportkastens eingesteckt werden müssen, sich nach Einstecken aufspreizen und dann nicht mehr herausgezogen werden können. Die Ausgestaltung gemäß Anspruch 22 ist mit der im wesentlichen Y-artigen Form besonders für die diebstahlsichere Plombierung durch Verbindung der beiden Deckel mit je einer Seitenwand geeignet, während die Plombe gemäß dem Merkmal des Anspruchs 23 besonders für eine diebstahlsichere Plombierung des erfindungsgemäßen Transportkastens durch Verbindung der beiden Deckel miteinander geeignet ist.
In jedem Fall gilt für die bei dem erfindungsgemäßen Transportkasten besonders vorteilhaft einsetzbaren Plomben, daß diese aus biegsamem Kunststoffmaterial bestehen sollten, wie das in Anspruch 24 erläutert ist.
Schließlich empfiehlt sich für ganz außerordentlich große Belastungen eines erfindungsgemäßen Transportkastens eine Version, die durch die Merkmale des Anspruchs 25 gekennzeichnet ist. Diese Version läßt sich insbesondere bei einer außen fachwerkartigen Struktur der Seitenwände des erfindungsgemäßen Transportkastens verwirklichen, da die Zusatz-Verriegelungselemente besonders zweckmäßig mit von den Seitenwänden abragenden Fachwerkleisten zusammenzuwirken vermögen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt
Gesthuysen &·νοη -Rohr' · - - -
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines zusammenklappbaren Transportkastens in
perspektivischer Ansicht, in schematischer Darstellung, Fig. 2 in Draufsicht, vergrößert den Eckbereich II aus Fig. 1,
Fig. 3 den Eckbereich aus Fig. 2 in erweiterter Darstellung mit schräg eingeklappter zweiter Seitenwand,
Fig. 4 rein schematisch den Schnitt IV - IV aus Fig. 3,
Fig. 5 den Eckbereich II eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Transportkastens in etwa Fig. 3 entsprechender Darstellung,
Fig. 6 den Gegenstand aus Fig. 5 in etwa Fig. 4 entsprechender Darstellung,
Fig. 7 ausschnittweise einen Schnitt durch den Gegenstand aus Fig. 1 entlang der Linie VII - VII,
Fig. 8 in perspektivischer Ansicht, ausschnittweise vergrößert den Bereich VII aus Fig. 1 mit eingesetzter Plombe und
Fig. 9 in perspektivischer Ansicht, ausschnittweise vergrößert den Bereich IX aus Fig. 1 mit eingesetzter Plombe.
Der in Fig. 1 dargestellte zusammenklappbare Transportkasten 1 besteht aus einer Bodenplatte 2 und je zwei paarweise einander gegenüber angeordneten ersten und zweiten Seitenwänden 3, 4, die über Scharniere 5 an die Bodenplatte 2 angelenkt und nach innen klappbar sind. In zusammengeklapptem Zustand liegen die ersten Seitenwände 3 über den zweiten Seitenwänden 4. Zur Verbindung miteinander in aufgeklapptem Zustand des Transportkastens 1 sind die Seitenwände 3, 4 mit in Fig. 1 nicht erkennbaren Führungselementen 6, 7 und mit Rastelementen 8 versehen.
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Deutlich erkennbar ist in Fig. 1, daß die ersten Seitenwände 3 an ihren in aufgeklapptem Zustand senkrecht zur Bodenplatte verlaufenden Rändern mit im wesentlichen über die gesamte Länge der Ränder verlaufenden Anschlagleisten 10 für die zweiten Seitenwände 4 versehen sind.
Anhand der Fig. 2 bis 6 soll nun das bei dem erfindungsgemäßen Transportkasten 1 zur Verbindung der Seitenwände 3, 4 dienende Verbindungs- und Verriegelungssystem erläutert werden.
Wie die Fig. 3 und 4 besonders deutlich zeigen, sind die Führungselemente 6 an den Anschlagleisten 10 als im wesentlichen über die gesamte Länge der Anschlagleisten 10 verlaufende, nach innen vorragende Leisten ausgebildet, sind an den senkrecht zur Bodenplatte 2 verlaufenden Rändern der zweiten Seitenwände 4 zu den Anschlagleisten 10 und Führungselementen 6 an den ersten Seitenwänden 3 komplementär ausgebildete Anschlagleisten 11 und Führungselemente 7 vorgesehen und greifen die Führungselemente 6, 7 in aufgeklappten Zustand der Seitenwände 3, 4 als Nut/Feder-Verbindungen ineinander.
Aus Fig. 2 ergibt sich deutlich, daß die Führungselemente 65 7 einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweisen und daß die in aufgeklapptem Zustand der Seitenwände 3, 4 aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen 12 der Führungselemente 6, 7 in einem spitzen Winkel zur Richtung der Klappbewegung der zweiten Seitenwände 4 angeordnet sind. Die Richtung der Klappbewegung der zweiten Seitenwände 4 ist in den Fig. 2 und 4 durch einen Doppelpfeil angedeutet.
Die Fig. 3 und 4 sowie die Fig. 5 und 6 zeigen deutlich, daß die Führungselemente 6, 7 senkrecht zu den Anschlagleisten 10, 11 verlaufende Verstärkungsrippen 13 aufweisen. Die aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen 12 der Führungselemente 6, 7 sind bei dem in den Fig. 2, 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Transportkastens 1 durch die freien Ränder der Verstärkungsrippen 13 gebildet. Demgegenüber weisen einige der Verstärkungsrippen 13 bei dem
Gesthayseh & von -Rohr ■ - "
in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Transportkastens über die in aufgeklapptem Zustand der Seitenwände 3, 4 aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen 12 der Führungselemente 6, 7 hinausragende Formschlußaufweitungen 14 auf. Das läßt insbesondere Fig. 5 sehr gut erkennen. Die die Formschlußaufweitungen 14 aufweisenden Verstärkungsrippen 13 einander zugeordneter Führungselemente 6, 7 sind zu den Verstärkungsrippen 13 des jeweils anderen Führungselementes 7, 6 versetzt, daß die Formschlußaufweitungen 14 reißverschlußartig zwischen die Verstärkungsrippen 13 greifen (Fig. 6). Bei aufgeklapptem Transportkasten 1 kommen also die Führungselemente 6, 7 in Richtung senkrecht zur Bodenplatte 2 in einen formschlüssigen Eingriff miteinander, so daß eine vertikale Relativbewegung der Seitenwände 3, 4 gegeneinander verhindert wird.
Aus Fig. 1 ergibt sich weiterhin, daß die Rastelemente 8 als gesonderte Einsatzteile ausgebildet und in den zweiten Seitenwänden 4 angeordnet sind. Nur angedeutet ist in Fig. 1 hingegen, daß den Rastelementen 8 in den zweiten Seitenwänden 4 an den Anschlagleisten 10 der ersten Seitenwände 3 entsprechende Rastausnehmungen 15 zugeordnet sind. Die Rastelemente 8 bestehen im übrigen im dargestellten Ausführungsbeispiel einstückig aus einem elastischen Kunststoff, nämlich einem kohlenstoffverstärkten Kunststoff, der zur Vorspannung der Rastelemente 8 bereichsweise als Blattfeder geformt ist.
Die Fig. 1 und 7 zeigen insoweit eine besonders bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportkastens 1 als an der Oberseite jeweils einer ersten Seitenwand 3 ein Deckel 16 schwenkbar angelenkt ist, wobei einerseits die Deckel 16 entlang der zweiten Seitenwände 4, andererseits die zweiten Seitenwände 4 entlang der in aufgeklapptem Zustand freien Ränder mit bei geschlossenen Deckeln 16 miteinander in Eingriff stehenden Verbindungselementen .17, 18 versehen sind. Die Verbindungselemente 17 an den Deckeln 16 sind als im wesentlichen über die gesamte Länge der Deckel 16 verlaufende Verbindungsleisten ausgebildet, während die Verbindungselemente 18 an den Seitenwänden 4 als im wesentlichen über die gesamte Länge der Seitenwände 4 verlaufende Verbindungsnuten zur Aufnahme der Verbindungsleisten ausgebildet sind.
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Fig. 1 zeigt im übrigen andeutungsweise, daß die Deckel 16 nahe den in geschlossenem Zustand einander zugewandten Rändern mit Bedienungshandgriffen 19 versehen sind. Das ergibt sich etwas deutlicher auch noch aus Fig. 9.
Aus den Fig. 8 und 9 in Verbindung mit Fig. 1 ergibt sich weiterhin, daß die Deckel 16 an den in geschlossenem Zustand einander zugewandten Rändern mit Einstecköffnungen 20 für eine Plombe 21 versehen sind. Auch nahe den Seitenrändern sind die Deckel mit Einstecköffnungen 20 für eine Plombe 21 versehen, wobei sich aus Fig. 8 ergibt, daß auch die zweiten Seitenwände 4 nahe den in aufgeklapptem Zustand freien Rändern mit Einstecköffnungen 20 für die Plombe 21 versehen sind.
In den Fig. 8 und 9 ist die jeweils verwendete Plombe 21 rechts nochmals schematisch herausgezeichnet. Die Plomben 21 sind als endseitig mit federbelasteten Spreizelementen 22 versehene Verbindungsstreifen 23 ausgebildet. Die im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 verwendete Plombe 21 weist an einem Ende zwei im wesentlichen parallel angeordnete Spreizelemente 22 und am anderen Ende ein Spreizelement 22 auf; wie diese Plombe 21 in die Einstecköffnungen 20 am Transportkasten 1 einzustecken ist, ergibt sich aus Fig. 8.
Die in Fig. 9 dargestellte Plombe 21 mit zwei Spreizelementen 22 und im wesentlichen U-förmiger Ausbildung dient zur Verbindung der beiden Deckel 16 miteinander.
Schließlich zeigt Fig. 5 insoweit eine besonders bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportkastens 1 für schwere Transportbedingungen, als die ersten Seitenwände 3 hier mit weiteren, die zweiten Seitenwände 4 in aufgeklappten Zustand von außen hinterfassenden Zusatz-Verriegelungselementen 24 versehen sind.
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Gesihuysen & veto Röhr ' · " - -"
Aus Fig. 1 ergibt sich im übrigen noch, daß in den ersten Seitenwänden 3 Tragöffnungen 25 vorgesehen sind, die aus Gründen der Diebstahlsicherung einen Mittelsteg 26 aufweisen.
Der gesamte Transportkasten 1, der zuvor im einzelnen erläutert worden ist, besteht aus einem thermoplastischen, spritzfähigen Kunststoff, kann aber natürlich auch aus Holz, Metall oder anderen Materialien bestehen.
COPY
Leorseite -

Claims (25)

GöSthuysen & vOrl Rohr " Patentansprüche:
1. Zusammenklappbarer Transportkasten, bestehend aus einer Bodenplatte und je zwei paarweise einander gegenüber angeordneten, ersten und zweiten Seitenwänden, wobei die Seitenwände über Scharniere an die Bodenplatte angelenkt und nach innen klappbar sind und in zusammengeklapptem Zustand die ersten Seitenwände über den zweiten Seitenwänden liegen, wobei ferner die Seitenwände zur Verbindung miteinander in aufgeklapptem Zustand mit Führungselementen und ggf. mit Rastelementen versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Seitenwände (3) an ihren in aufgeklapptem Zustand senkrecht zur Bodenplatte (2) verlaufenden Rändern mit im wesentlichen über die gesamte Länge'der Ränder verlaufenden Anschlagleisten (10) für die zweiten Seitenwände (4) versehen sind.
2. Transportkasten nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (6) an den Anschlagleisten (10) als im wesentlichen über die gesamte Länge der Anschlagleisten (10) verlaufende, nach innen vorragende Leisten ausgebildet sind, daß an den senkrecht zur Bodenplatte (2) verlaufenden Rändern der zweiten Seitenwände (4) zu den Anschlagleisten (10) und Führungselementen (6) an den ersten Seitenwänden (3) komplementär ausgebildete Anschlagleisten (11) und Führungselemente (7) vorgesehen sind und daß die Führungselemente (6, 7) in aufgeklapptem Zustand der Seitenwände (3, 4) als Nut/Feder-Verbindungen ineinandergreifen.
3. Transportkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (6, 7) einen im wesentlichen dreieckigen Querschnitt aufweisen.
4. Transportkasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in aufgeklapptem Zustand der Seitenwände (3, 4) aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen (12) der Führungselemente (6, 7) in einem spitzen Winkel zur Richtung der Klappbewegung der zweiten Seitenwände (4) angeordnet sind.
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5. Transportkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (6, 7) senkrecht zu den Anschlagleisten (10, 11) verlaufende Verstärkungsrippen (13) aufweisen.
6. Transportkasten nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen (12) der Führungselemente (6, 7) durch die freien Ränder der Verstärkungsrippen (13) gebildet sind.
7. Transportkasten nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsrippen oder einige der Verstärkungsrippen (13) der Führungselemente (6, 7) über die in aufgeklapptem Zustand der Seitenwände (3, 4) aneinander zur Anlage kommenden Anlageflächen (12) der Führungselemente (6, 7) hinausragende Formschlußaufweitungen (14) aufweisen und daß die die Formschlußaufweitungen (14) aufweisenden Verstärkungsri.ppen (13) eines Führungselementes (6) reißverschlußartig zwischen die Verstärkungsrippen (13) des anderen Führungselementes (7) greifen und umgekehrt.
8. Transportkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (8) als gesonderte Einsatzteile ausgebildet und vorzugsweise in den zweiten Seitenwänden (4) angeordnet sind.
9. Transportkasten nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß den in den zweiten Seitenwänden (4) angeordneten Rastelementen (8) an den Anschlagleisten (10) der ersten Seitenwände (3) entsprechende Rastausnehmungen (15) zugeordnet sind.
10. Transportkasten nach Anspruch 8 oder 9, daß die Rastelemente (8) einstückig aus einem elastischen Kunststoff, vorzugsweise einem kohlenstoffverstärkten Kunststoff, bestehen.
11. Transportkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, . daß die Rastelemente einstückig in den zweiten Seitenwänden ausgebildet sind.
& vbrr Rohr" - ■ "
12. Transportkasten, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Oberseite jeweils einer ersten Seitenwand (3) ein Deckel (16) schwenkbar angelenkt ist.
13. Transportkasten nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Deckel (16) entlang der zweiten Seitenwände (4), andererseits die zweiten Seitenwände (4) entlang der im aufgeklappten Zustand freien Ränder mit bei geschlossenen Deckeln (16) miteinander in Eingriff stehenden Verbindungselementen (17, 18) versehen sind.
14. Transportkasten nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsgelemente (17) an den Deckeln (16) als im wesentlichen über die gesamte Länge der Deckel (16) verlaufende Verbindungsleisten und die Verbindungselemente (18) an den Seitenwänden (4) als im wesentlichen über die gesamte Länge der Seitenwände (4) verlaufende Verbindungsnuten zur Aufnahme der Verbindungsleisten ausgebildet sind oder umgekehrt.
15. Transportkasten nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckel an den in geschlossenem Zustand einander zugewandten Rändern mit ineinander eingreifenden Nut/Feder-Verbindungen versehen sind.
16. Transportkasten nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß über die Länge der Ränder der Deckel zwei zueinander komplementäre Arten von Nut/Feder-Verbindungen vorgesehen sind.
17. Transportkasten nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut/Feder Verbindungen spiegelsymmetrisch zur Deckelebene in geschlossenem Zustand ausgebildet sind.
18. Transportkasten nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckel (16) nahe an den in geschlossenem Zustand einander zugewandten Rändern mit Bedienungsöffnungen oder Bedienungshandgriffen (19) versehen sind.
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19. Transportkasten nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckel (16) an den in geschlossenem Zustand einander zugewandten Rändern mit Einstecköffnungen (20) od. dgl. für eine Plombe (21) versehen sind.
20. Transportkasten nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Deckel (16) nahe den Seitenrändern, andererseits die zweiten Seitenwände (4) nahe den im aufgeklappten Zustand freien Rändern mit Einstecköffnungen (20) od. dgl. für eine Plombe (21) versehen sind.
21. Transportkasten nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Plombe (21) als endseitig mit federbelasteten Spreizelementen. (22) versehener Verbindungsstreifen (23) ausgebildet ist.
22. Transportkasten nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Plombe (21) an einem Ende zwei im wesentlichen parallel angeordnete Spreizelemente (22) und am anderen Ende ein Spreizelement (22) aufweist.
23. Transportkasten nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Plombe (21) zwei Spreizelemente (22) aufweist und im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist.
24. Transportkasten nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Plombe (21) aus biegsamem Kunststoffmaterial.besteht.
25. Transportkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet," daß die ersten Seitenwände (3) mit weiteren, die zweiten Seitenwände (4) in aufgeklapptem Zustand von außen hinterfassenden Zusatz-Verriegelungselementen (24) versehen sind.
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