DE3343403C2 - - Google Patents
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- D—TEXTILES; PAPER
- D21—PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
- D21C—PRODUCTION OF CELLULOSE BY REMOVING NON-CELLULOSE SUBSTANCES FROM CELLULOSE-CONTAINING MATERIALS; REGENERATION OF PULPING LIQUORS; APPARATUS THEREFOR
- D21C9/00—After-treatment of cellulose pulp, e.g. of wood pulp, or cotton linters ; Treatment of dilute or dewatered pulp or process improvement taking place after obtaining the raw cellulosic material and not provided for elsewhere
- D21C9/10—Bleaching ; Apparatus therefor
- D21C9/1005—Pretreatment of the pulp, e.g. degassing the pulp
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zum Bleichen eines chemisch hergestellten Cellulosehalbstoffs,
insbesondere eines alkalisch digerierten Halbstoffs. Alkalisch
digerierte Halbstoffe sind z. B. Sulfat-, Polysulfid- und
Natronhalbstoff. Die Bezeichnung Natronhalbstoff umfaßt
Halbstoffe, die in Anwesenheit verschiedener Zusätze mit
Natriumhydroxid als Kochchemikalie digeriert worden sind.
Derartige Zusätze sind z. B. Redox-Katalysatoren, wie Anthrachinon.
Die Erfindung kann auch auf andere chemische Cellulosehalbstoffe,
z. B. Sulfithalbstoff, angewendet werden.
Es wurde gefunden, daß - wenn ein ungebleichter Cellulosehalbstoff
mit Stickstoffdioxid und gasförmigem Sauerstoff
vorbehandelt wird - die Sauerstoffbleiche desselben intensiver
durchgeführt werden kann als wenn der Halbstoff ohne eine
derartige Vorbehandlung direkt mit Sauerstoff gebleicht wird
(siehe z. B. FR-PS 24 83 479). Mit einer Beschickung von 4%
NO₂, berechnet auf das Trockengewicht des Halbstoffes, während
des Vorbehandlungsverfahrens wird die Kappa-Zahl eines aus
Weichholz hergestellten Sulfathalbstoffes von 32 auf etwa 8
gesenkt, ohne daß die Viskosität desselben unter 950 dm³/kg,
d. h. den niedrigsten, normalerweise für einen sauerstoffgebleichten
Halbstoff akzeptierten Wert, fällt. Ohne Durchführung
der Vorbehandlung wird dieselbe Viskosität bereits
erhalten, wenn eine Kappa-Zahl von etwa 16 erreicht ist.
Weitere Vorteile erzielt man, wenn man dem Halbstoff
während des Vorbehandlungsverfahrens zusätzlich zum Stickstoffdioxid
Salpetersäure zuführt. Unter günstigen Bedingungen
kann so die Stickstoffdioxidbeschickung auf 2% vermindert
werden (siehe z. B. DE-OS 32 47 594).
Da Stickstoffoxide, wie NO₂ (N₂O₄) kostspielige Chemikalien
sind, deren Transport und Handhabung die Beachtung sehr
strenger Sicherheitsmaßnahmen erfordert, ist es zweckmäßig,
die Stickstoffoxidmenge, die eingeführt werden muß, möglichst
noch weiter zu verringern.
Dieses Problem wird durch die vorliegende Erfindung
gelöst, die sich auf ein Verfahren zum delignifizierenden
Bleichen wäßriger Cellulosehalbstoffe einschließlich einer
Aktivierungsstufe, in welcher Stickstoffoxide in Form von NO₂
(Stickstoffdioxid) und/oder NO (Stickoxid) und/oder polymere
Formen oder Doppelmoleküle derselben, wie N₂O₄ und N₂O₃,
sowie ein sauerstoffhaltiges Gas und gegebenenfalls Salpetersäure
eingeführt werden; einer anschließenden Waschstufe;
und mindestens einer delignifizierenden Stufe in einem
alkalischen Medium bezieht. Die vorliegende Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß in Verbindung mit diesem Aktivierungsverfahren
dem Cellulosehalbstoff Natriumnitrat in einer
Menge von mindestens 0,15 gMol, zweckmäßig mindestens 0,25 gMol
und vorzugsweise mindestens 0,30 gMol pro kg des den Cellulosehalbstoff
begleitenden Wassers zugeführt wird.
Ungebleichter Halbstoff wird erfindungsgemäß ohne vorherige
Trocknung desselben aktiviert. Beim Aktivieren des
Halbstoffs soll die Halbstoffkonsistenz im Bereich von 8 bis
80%, zweckmäßig 20 bis 60% und vorzugsweise 25 bis 58%,
liegen. Obgleich es bevorzugt wird, ungebleichten Halbstoff
erfindungsgemäß zu behandeln, kann die Erfindung selbstverständlich
auch auf einen Halbstoff angewendet werden, der vorher
gebleicht und/oder einer anderen Behandlungsform, z. B.
einer Behandlung mit Alkali, unterworfen wurde. Der Halbstoff
kann auch mehrmals, z. B. zweimal, erfindungsgemäß behandelt
werden.
Stickstoffdioxid wird entweder in Form von praktisch
reinem NO₂ in dem Reaktor eingeführt oder es bildet sich nach
Zufuhr von Stickoxid und Sauerstoff im Reaktor. Man kann
auch NO₂ plus NO in den Reaktor einführen. Stickstoffdioxid
(NO₂) soll auch Distickstofftetroxid (N₂O₄) und andere polymere
Formen von Stickstoffoxiden umfassen. Mit 1 Mol Distickstofftetroxid
wird wie mit 2 Mol Stickstoffdioxid gerechnet.
Addukte, in welchen Stickoxid anwesend ist, werden in derselben
Weise wie Stickoxid gerechnet. Somit wird Distickstofftrioxid
(N₂O₃) als 1 Mol Stickoxid und 1 Mol Sticksotffdioxid gerechnet.
Möglicherweise sind sauerstoffhaltige Addukte als
Zwischenprodukte anwesend.
Die Mengen, in welchen die Oxide des Stickstoffs zum
Reaktor zugeführt werden, werden dem Ligningehalt, dem
gewünschten Maß an Delignifizierung und dem Maß angepaßt, bis
zu welchem ein Angriff auf die Kohlenhydrate toleriert werden
kann. Bei Berechnung auf Monomerbasis liegen diese Mengen
normalerweise 0,3 bis 0,8 Kilomol, berechnet pro 100 kg Lignin
in dem in die Aktivierungsstufe eintretenden Halbstoff.
Eine gegebene Menge gasförmiger Sauerstoff muß sowohl
bei Zugabe von Stickstoffdioxid (NO₂) als auch bei Zugabe von
Stickoxid (NO) in die Aktivierungsstufe eingeführt werden. Das
sauerstoffhaltige Gas kann Luft sein.
Zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse mit der einfachsten
Apparatur wird der Sauerstoff jedoch vorzugsweise in
Form von praktisch reinem Sauerstoffgas in die Aktivierungsstufe
eingeführt. Man kann auch flüssigen Sauerstoff einführen
und verdampfen, z. B. bei Eintritt in den Reaktor, in welchem
das Aktivierungsverfahren durchgeführt wird. Bei Verwendung
von praktisch reinem Sauerstoff ist weniger NO+NO₂ in
der Gasphase anwesend als bei Verwendung von Luft. Dies bedeutet
auch, daß nur eine geringere Menge an inertem Gas aus
dem Reaktor entfernt und gegebenenfalls behandelt werden muß,
um die Restgase harmlos zu machen.
Die in die Aktivierungsstufe eingeführte Sauerstoffmenge
wird der Menge der darin eingeführten Stickstoffoxide angepaßt,
so daß die Beschickung pro Mol zugeführtem NO₂ mindestens
0,08, zweckmäßig 0,1 bis 2,0 und vorzugsweise 0,15 bis
0,30 Mol O₂ erreicht. Spätere Untersuchungen haben gezeigt, daß die
am meisten bevorzugte Beschickung zwischen 0,25 bis 0,8 Mol O₂ liegt.
Wird statt dessen NO oder eine Mischung aus NO und NO₂
verwendet, dann wird gasförmiger Sauerstoff in einer Menge
eingeführt, die mindestens 0,58, zweckmäßig 0,60 bis 3,0 und
vorzugsweise 0,65 bis 0,85 Mol O₂ pro Mol eingeführtes NO
ausmacht. Ganz besonders günstig sind Mengen von 0,75 bis
1,3 Mol O₂. Bei Verwendung von Stickoxid wird dieses vorzugsweise
portionsweise oder kontinuierlich in solcher Weise
zugeführt, daß Sauerstoff portionsweise oder kontinuierlich
vor beendeter Stickoxidzugabe eingeführt wird. Auf diese
Weise verläuft die Aktivierung glatter als wenn gasförmiger
Sauerstoff erst eingeführt wird, wenn alles Stickoxid in den
Reaktor eingeleitet wurde; dieser Reaktor kann für den
absatzweisen Betrieb oder für den kontinuierlichen Betrieb
mit kontinuierlicher Einführung, Bewegung und kontinuierlicher
Ausführung des Cellulosehalbstoffs und Zufuhr der Gase
konstruiert sein.
Wie erwähnt, besteht das neue und charakteristische Merkmal
der vorliegenden Erfindung in der Zugabe von Natriumnitrat
zum Halbstoff im Zusammenhang mit dem Aktivierungsverfahren.
Das Natriumnitrat wird zweckmäßig in Form einer wäßrigen Lösung
eingeführt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird Natriumnitrat in den Reaktor eingeführt, bevor
die Stickstoffoxide in diesen eingeleitet werden. Wird keine
Salpetersäure eingeführt, so wird die eingeführte Natriumnitratmenge
als Gesamtmenge des analytisch bestimmten Nitrates berechnet.
Die Natriumnitratlösung sollte nicht alkalisch sein,
und entsprechend sollte jedes möglicherweise anwesende Alkali
durch Zugabe einer Säure neutralisiert sein, bevor man die
Natriumnitratlösung dem Cellulosehalbstoff zuführt.
Innerhalb der Grenzwerte, die bezüglich Löslichkeit des
Natriumnitrates und der Wirtschaftlichkeit des Verfahrens
anwendbar sein können, erzielt man eine um so bessere Delignifizierung
je größer die Menge an Natriumnitrat ist. Mit einer
Beschickung von weniger als 0,15 gMol pro kg des den Cellulosehalbstoff
begleitenden Wassers werden keinerlei für die
Praxis bedeutsame Wirkungen erzielt. Eine geeignete Konzentration
liegt bei 0,25 g Mol pro kg Wasser, insbesondere bei
Behandlungstemperaturen über 50°C. Normalerweise wird vorzugsweise eine
Konzentration von mindestens 0,30 gMol pro kg Wasser verwendet.
Eine weitere Verbesserung erhält man mit einer Konzentration
von mindestens 0,6 gMol pro kg Wasser. Wenn der Halbstoff
in der Aktivierungsstufe eine Konzentration von 40% und darunter
hat, wird die Delignifizierung normalerweise mit einer
erhöhten Temperatur und Verweilzeit in der Aktivierungsstufe
verbessert. Ausnahmen von dieser Regel wurden im Fall extrem
hoher Halbstoffkonzentrationen beobachtet. Die obere Grenze
der verwendeten Temperatur wird normalerweise durch die Depolymerisation
der Cellulose gesetzt, die in der Aktivierungsstufe
auftritt und sich in einer verminderten Grenzviskosität
widerspiegelt. Eine Verminderung der grundmolaren
Viskositätszahl um mehr als 25% sollte in dieser Stufe vermieden
werden, wenn die hergestellten Halbstoffe für die Herstellung
von Papieren mit hoher Festigkeit verwendet werden
sollen.
Dieses Absinken der Grenzviskosität sollte normalerweise
auf 5 bis 15% oder weniger begrenzt werden. Die
Temperatur in der Aktivierungsstufe liegt normalerweise im
Bereich von 20 bis 130°C, zweckmäßig 40 bis 110°C und vorzugsweise
50 bis 100°C. Die Verweilzeit sollte normalerweise 15
bis 240 Minuten bei 20 bis 40°C betragen; sie wird bei höheren
Temperaturen zweckmäßig verkürzt, um so die Depolymerisation
der Cellulose in mäßigen Grenzen zu halten. Diese Temperaturgrenzen
gelten bei Einführung von Salpetersäure und vorzugsweise,
wenn die eingeführte Salpetersäuremenge unter 0,05 gMol
pro kg des den Cellulosehalbstoff begleitenden Wassers liegt.
In der bevorzugten Ausführungsform, in welcher die eingeführte
Salpetersäure eine Konzentration über diesem Grenzwert ergibt,
wird die Temperatur verringert, um so einen übermäßigen
Abfall der Viskosität in der Aktivierungsstufe zu vermeiden.
Die Viskosität des Cellulosehalbstoffes sollte nach der Aktivierungsstufe
routinemäßig geprüft werden, und die Bedingungen,
z. B. die Temperatur in dieser Stufe, sollten unter
Berücksichtigung der erhaltenen Werte angepaßt werden.
Nach Durchlaufen der Aktivierungsstufe wird der Halbstoff
von der gebildeten Salpetersäure praktisch frei gewaschen, um
so den Verbrauch großer Alkalimengen bei der Neutralisierung
der Salpetersäure und anderer Säuren in den anschließenden
alkalischen Delignifizierungsstufen zu vermeiden. Der Halbstoff
kann mit Wasser und/oder wäßrigen Lösungen gewaschen
werden, die aus Celluloseherstellungsverfahren oder z. B. aus
den mit der Celluloseherstellung verbundenen Verfahren, z. B.
der Papierherstellung, stammen.
Wenn nur eine mäßige Delignifizierung gewünscht wird,
kann das alkalische Delignifizierungsverfahren ein Alkaliextraktionsverfahren
umfassen. Eine heiße Alkalibehandlung
unter scharfen Bedingungen führt zu einer intensiveren Delignifizierung,
jedoch auf Kosten eines deutlichen Verlustes an
Kohlenhydraten. Man kann auch eine alkalische Behandlung mit
Zugabe eines Peroxids durchführen.
Ein Bleichen mit Alkali und gasförmigem Sauerstoff ist
anderen alkalischen Delignifizierungsstufen sowohl bezüglich
Delignifizierung und Halbstoffausbeute als auch hinsichtlich der Chemikalienkosten
überlegen. Wahlweise kann das Sauerstoffgas-Bleichverfahren
auch mit einem Heißalkalibehandlungsverfahren und/oder
einem alkalischen Behandlungsverfahren unter Peroxidzugabe
kombiniert werden. Dadurch kann der Halbstoff ohne übermäßige
Kohlenhydratverluste intensiv delignifiziert werden.
Man erzielt überlegene Ergebnisse besonders bezüglich der
Selektivität bei niedrigen Ligningehalten (niedrige Kappa-
Zahl), wenn dem Cellulosehalbstoff in der Aktivierungsstufe
neben Natriumnitrat auch Salpetersäure zugefügt wird. Dabei
können Natriumnitrat und Salpetersäure zusammen in ein und
derselben Lösung zugeführt werden, oder Salpetersäure und
Natriumnitrat können in Form getrennter Lösungen zugegeben
werden. Im Hinblick auf die Verfahrenskontrolle wird die
erste Alternative bevorzugt. Die zugefügte Salpetersäuremenge
sollte 0,05 bis 1,2, zweckmäßig 0,10 bis 1,0 und vorzugsweise
0,20 bis 0,80 gMol pro kg des den Cellulosehalbstoff begleitenden
Wassers betragen. "Selektivität" wird in der vorliegenden
Anmeldung als die Viskosität bei einer gegebenen Kappa-Zahl definiert.
Die Salpetersäure wird in Form einer wäßrigen Lösung zugefügt.
Wenn der Aktivierungsstufe keine anderen Säuren zugefügt werden, beträgt
die gesamte Nitratkonzentration z. B. 0,45 gMol pro kg begleitendem Wasser,
und die Wasserstoffionenkonzentration liegt bei 0,20 gMol pro kg Wasser,
wenn die Natriumnitratbeschickung 0,25 gMol pro kg Wasser und die Salpetersäurebeschickung
0,20 gMol pro kg Wasser betragen. Weiterhin wird ein
bestimmter Prozentsatz des eingeführten Stickstoffoxids, z. B. 70 bis 85
Mol-% (berechnet als Monomere), während der Aktivierungsstufe in Salpetersäure
umgewandelt. Die gebildete Salpetersäure ist in der Bezeichnung
"eingeführte Menge" nicht eingeschlossen.
Eingeschlossen in die zugeführten Mengen an Natriumnitrat und Salpetersäure
sind dagegen die in die Aktivierungsstufe durch Rückführung von
Laugen, z. B. Waschlaugen, die beim Aktivierungsverfahren und/oder den anschließenden
Alkalistufen erhalten oder in anderer Weise aus dem Verfahren
zurückgewonnen werden, eingeführten Mengen.
Somit können die im Natriumnitrat anwesenden Natriumionen aus der alkalischen
Delignifizierungsstufe vollständig oder teilweise, z. B. durch Waschen,
Pressen und/oder Austausch, zurückgewonnen werden. Weiter ist
auch eine Rückführung von Lauge zu dieser Stufe zweckmäßig,
so daß die Menge an Natriumionen und, in entsprechenden
Fällen, auch die Nitratmenge größer ist als wenn eine solche
Rückführung weggelassen wird. In der Praxis wird das Nitrat
in das Verfahren eingeführt, indem man es aus der Aktivierungsstufe
überführt. Eine Rückführung ermöglicht außerdem, daß
die Gesamtmenge an dem Verfahren z. B. in Form von NaOH,
oxidierter Weißlauge, Natriumcarbonat und/oder Natriumhydrogencarbonat
zugeführtem Alkali wesentlich verringert werden kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren ergibt weiterhin den Vorteil,
daß ein Überschuß an Natriumionen im Vergleich zu den
Nitrationen in den zurückgeführten Laugen, z. B. in den dem
Cellulosehalbstoff während des Aktivierungsverfahrens zugeführten
Laugen, vermieden wird.
Es ist sowohl wirtschaftlich vorteilhaft als auch praktisch
möglich, das im Natriumnitrat anwesende Nitrat vollständig
oder teilweise aus der Aktivierungsstufe, z. B. durch
Waschen, Pressen und/oder Austausch, zurückzugewinnen. Um
die Nitratkonzentration in der aus der Aktivierungsstufe
zurückgewonnenen Lösung zu erhöhen, die sowohl freie Salpetersäure
als auch Natriumnitrat enthält, ist es auch in dieser
Stufe zweckmäßig, die erhaltene verbrauchte Lauge anschließend
zu einer wahlweisen Einstellung ihrer Zusammensetzung
durch Zugabe von Säure, Alkali und/oder Natriumnitrat zurückzuführen.
Zur Erhöhung der Wasserstoffionenkonzentration der Lösung,
die dem Cellulosehalbstoff während des erfindungsgemäßen Aktivierungsverfahrens
zugeführt wird, kann Salpetersäure verwendet
werden. Oft ist es jedoch wirtschaftlich vorteilhafter, eine
andere Mineralsäure, z. B. Schwefelsäure und/oder schweflige
Säure, zu verwenden, die dem Verfahren in einem geeigneten
Stadium zugegeben wird. Die Säure kann direkt dem Aktivierungsverfahren
oder aber den zurückgewonnenen Laugen zugeführt
werden, die dann beim Aktivierungsverfahren entweder direkt
oder über eine Waschstufe oder durch Rückführung mit dem Cellulosehalbstoff
in Berührung gebracht werden.
Bei Verwendung von schwefliger Säure kann diese mit den
alkalisch reagierenden Ablaugen aus dem Verfahren gemischt
werden. Ein sauerstoffhaltiges Gas, z. B. Luft, kann dem System
zweckmäßig zugeführt werden, um die Sulfitionen zu Sulfat zu
oxidieren. An Stelle von schwefliger Säure kann auch gasförmiges
SO₂ verwendet werden, wodurch man unnötige Verdünnungen
vermeidet. Dem System können auch salzsäurehaltige Lösungen
zugeführt werden, z. B. saure, aus dem Bleichen von Cellulosehalbstoff
erhaltene Ablaugen, vorzugsweise eine aus dem abschließenden
Bleichen eines erfindungsgemäß hergestellten
Halbstoffs erhaltene Ablauge. Die dem System zugeführte Menge
an Salzsäure und anderen, chlorhaltigen Verbindungen muß
mehr oder weniger drastisch eingeschränkt werden, was von den
verwendeten Konstruktionsmaterialien und der zur Rückgewinnung
der verbrauchten Lauge und zu deren Verbrennung verwendeten
Apparatur abhängt, um das Risiko einer Schädigung
der Vorrichtung aufgrund von Korrosion zu vermeiden. Die dem
System zugeführte, zulässige Salzsäuremenge wird auch vom
Chloridgehalt des Holzes und vom Verfahren im allgemeinen
beeinflußt, z. B. davon, ob die aus der Aktivierungsstufe erhaltene
Lauge die zu verbrennende Lauge - ganz oder teilweise - begleitet
oder nicht, oder ob diese saure Ablauge in einen Behälter gegeben
oder anderweitig behandelt wird.
Wenn Stickoxid und/oder Stickstoffdioxid aus Ammoniak als
Ausgangsmaterial hergestellt werden, wird Salpetersäure als
Nebenprodukt gebildet. Diese Salpetersäure kann in vorteilhafter
Weise im Aktivierungsverfahren, vorzugsweise in Kombination
mit der aus der Aktivierungsstufe zurückgewonnenen, verbrauchten
Lauge verwendet werden. Eine Herstellung von Stickoxid
und Salpetersäure an Ort und Stelle erlaubt die Erzielung
einer äußerst glatten Reaktion während des Aktivierungsverfahrens,
das leicht durch geregelte, progressive Zufuhr von
Stickoxid und Sauerstoff kontrolliert werden kann, so daß der
gesamte Cellulosehalbstoff mit den Gasen in wirksamen Kontakt
kommt und eine örtliche Überhitzung innerhalb des Reaktors
vermieden wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform, in welcher Salpetersäure
in einer Menge von 0,05 bis 1,2 gMol pro kg begleitenden
Wassers zugeführt wird, werden die Natriumnitratbeschickung
und die Salpetersäurebeschickung nach den folgenden Definitionen
berechnet, wenn die Einführung von Natriumnitrat
und/oder Salpetersäure ganz oder teilweise in Form von Verfahrenslaugen,
z. B. den aus dem Halbstoff ausgewaschenen
Laugen, erfolgt. Die eingeführte Natriumnitratmenge, berechnet
in Mol, wird definiert als Natriummenge in Mol, wobei
eine Korrektur (Abnahme der Natriummenge) für solche Natriumionen
eingeführt wird, die den Anioinen starker, möglicherweise
anwesender Säuren äquivalent sind. Solche Anionen sind z. B.
Chlorid, das aus dem Holz stammen kann, und möglicherweise
auch aus dem verwendeten, chlorhaltigen Bleichmitteln und
Hydrogensulfat (HSO₄-) und Sulfat (SO₄2-), wobei das letzgenannte
Ion zwei Natriumionen entspricht. Sulfat und Hydrogensulfat
können in das System zweckmäßig in Form von Schwefelsäure
eingeführt werden, um den Prozentsatz an freier
Säure in der zur Aktivierungsstufe geführten Lösung zu erhöhen.
Es kann eine Abfallsäure verwendet werden, die aus der
Herstellung von Chlordioxid, aus dem Trocknen von elementarem
Chlor oder aus Wäscheranlagen stammt. Wenn in der alkalischen
Stufe eine Schwefelverbindungen enthaltende Lösung, z. B. oxidierte
Weißlauge, verwendet wird, kann dies i. a. eine Einführung
von Sulfat und Hydrogensulfat in das System verursachen.
Dagegen bleibt die Anwesenheit von Carboxylatanionen
völlig unbeachtet, was aufgrund der Tatsache gerechtfertigt
ist, daß die Azidität der Lösung gemäß dieser Ausführungsform
so hoch ist, daß Carbonsäuren in der Praxis als nicht dissoziiert
angesehen werden können. Durch diese letztgenannte
Approximierung wird die eingeführte Salpetersäuremenge definiert
als Gesamtmenge des Nitrates, das z. B. durch Reduktion
zu Nitrit und anschließende colorimetrische Bestimmung minus
der oben definierten Menge an Natriumnitrat analytisch bestimmt
wird.
Die Salpetersäure kann dann eingeführt werden, um die Aktivierung
mit Stickstoffoxiden und dem sauerstoffhaltigen Gas und Natriumnitrat zu
beenden, so daß z. B. der Cellulosehalbstoff mit einer salpetersäurehaltigen
Lösung aus dem Aktivierungsreaktor oder einer Zone desselben gespült
wird. Die Säure kann dem System auch zugeführt werden, während die
Behandlung mit diesen Chemikalien erfolgt. Bei der Delignifizierung
hat es sich jedoch am vorteilhaftesten erwiesen, dem
Halbstoff die Säure zuzusetzen, bevor er mit den Stickstoffoxiden
in Berührung gebracht wird. Bei einer geeigneten Ausführungsform
wird der Halbstoff mit einem Überschuß einer
Salpetersäure und Natriumnitrat enthaltenden Lösung imprägniert,
und der Überschuß wird vom Halbstoff, z. B. durch Filtrieren
und/oder Pressen desselben, abgetrennt.
Ein charakteristisches Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die Tatsache, daß man mit der gleichen Zugabe
von Stickstoffoxiden und gasförmigem Sauerstoff und mit den
gleichen Reaktionsparametern generell höhere Konzentrationen
von NO und NO₂ in der Gasphase erhält, als wenn kein Natriumnitrat
anwesend ist. Eine Erhöhung von Halbstoffkonsistenz
und Temperatur führt zu einem erhöhten Restgasgehalt. Versuche
haben gezeigt, daß der Feuchtigkeitsgehalt des Halbstoffs, die
Temperatur der Aktivierungsstufe und die Mengen an Salpetersäure,
Stickstoffoxiden und gasförmigem Sauerstoff, die in
das System eingeführt werden, so eingestellt sein sollten,
daß nach Verstreichen der halben Aktivierungszeit die Menge
des in der Gasphase anwesenden NO+NO₂ mindestens 0,08 Millimol
pro l Gas, gemessen bei atmosphärischem Druck und einer
Temperatur von 25°C, beträgt. Bei der Herstellung von Halbstoffen
mit einem sehr hohen Maß an Delignifizierung sollte
dieser Gehalt mindestens 0,15, vorzugsweise 0,20 Millimol pro
l, betragen. Es wurde gefunden, daß der Hauptteil der in das
System eingeführten Stickstoffoxide schnell verbraucht wird,
wenn ein Überschuß an gasförmigem Sauerstoff im Reaktor anwesend
ist, daß jedoch bei Anwesenheit von Natriumnitrat dieser
Verbrauch gegen Ende der Aktivierungsperiode sehr langsam
erfolgt. Dies beruht möglicherweise auf der Tatsache, daß
Stickoxid aus dem Cellulosehalbstoff aufgrund einer nicht bekannten
Reaktion abgespalten wird. Auf dieselbe unbekannte Weise
wird diese Reaktion durch die Anwesenheit von Natriumnitrat
begünstigt, was eine Erklärung für die überraschenden, erfindungsgemäß
erzielten technischen Effekte darstellen könnte.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, die Temperatur des
Cellulosehalbstoffes während einer letzten Stufe, z. B. wenn
80% der Aktivierungszeit verstrichen sind, zu verringern.
Zweckmäßig erfolgt diese Temperaturverringerung so, daß die
Temperatur unter 40°C fällt und z. B. auf 10 bis 35, zweckmäßig
20 bis 30°C gehalten wird, und daß die Verweilzeit bei
einer Temperatur unter 40°C z. B. 10 bis 120, vorzugsweise 15
bis 60 Minuten beträgt. Das Abkühlen kann indirekt, z. B.
durch Kühlen der Gasphase, oder durch Einführung von kaltem,
z. B. flüssigem Sauerstoff in das System erfolgen. Man kann
auch ein Abdampfen des Wassers durch Vermindern des Druckes
anwenden.
Der größte Teil der erfindungsgemäß in das System eingeführten
Stickstoffoxide liefert Salpetersäure. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird die ganze oder ein
Teil der in der Aktivierungsstufe verwendeten Salpetersäure
aus dieser Stufe zurückgewonnen. Die Salpetersäure wird in
per se bekannter Weise, z. B. durch Waschen und/oder Austausch,
zurückgewonnen. Die Rückgewinnung kann aber auch durch Pressen
des Halbstoffes, vorzugsweise nach Verdünnung mit Wasser
und/oder einer wäßrigen Lösung, durchgeführt werden. Zweckmäßig
wird die Salpetersäure nach dem Gegenstromprinzip zurückgewonnen,
indem man den Halbstoff nach der Aktivierungsstufe mit der aus
dieser Stufe erhaltenen Ablauge in Berührung bringt, und zwar mit abnehmender
Konzentration hinsichtlich der Salpetersäure. Die zurückgewonnene
Salpetersäure kann zweckmäßig zum Imprägnieren des
Halbstoffs vor der Aktivierungsstufe verwendet werden, wobei
der Halbstoff progressiv mit einer Ablauge mit ansteigender
Salpetersäurekonzentration in Berührung gebracht wird. Diese
Gegenstromimprägnierung des Halbstoffes erfolgt vorzugsweise
nach einem Waschen oder Austauschen aus der Halbstoffwaschlauge,
die aus der Digerierung des Celluloseausgangsmaterials
stammt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird die Kochlauge
gewaschen oder aus dem Halbstoff durch verbrauchte, aus
der Alkalistufe erhaltene Lauge ersetzt, wobei diese verbrauchte
Lauge ihrerseits im wesentlichen bei der Imprägnierung des
Halbstoffes mit der verbrauchten, aus der Aktivierungsstufe
erhaltenen Lauge entfernt wird.
Natriumnitrat und gegebenenfalls Salpetersäure können in
verschiedener Weise zur Verwendung im erfindungsgemäßen Verfahren
zurückgewonnen werden. Die Detailkonstruktion der dabei
verwendeten Apparatur ist abhängig von für die Umgebung annehmbaren
Emissionswerten, den Kosten der verschiedenen relevanten
Chemikalien, z. B. Natriumhydroxid und andere Alkaliformen,
der Verfügbarkeit von Salpetersäure aus der eigenen Herstellung
und den Kosten für billige Schwefelsäure, z. B. Abfallschwefelsäure, und
Wasserdampf sowie von der Zinshöhe und dem zum Kauf z. B.
einer Laugenrückgewinnungsanlage, z. B. Waschpresse,
zur Verfügung stehenden Kapital. Beim normalen Verfahren wird
der Halbstoff mit Wasser aus einer externen Quelle gewaschen,
wobei bei der Beschreibung von Waschverfahren auch Verfahrensablaugen
und Abfallösungen aus anderen Verfahren oder
Vorrichtungen, die nicht Teil des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind, eingeschlossen sind. Zur Erzielung der besten Wirkung
beim Waschen des Halbstoffs kann dieser in bekannter Weise
in Kombination mit dem Waschverfahren gepreßt werden. Zweckmäßig
kann die aus dem Verfahren zurückgewonnene Lauge für
Verdünnungszwecke, z. B. vor der alkalischen Delignifizierungsstufe,
zurückgeführt werden. In ähnlicher Weise wird die aus
dem Verfahren zurückgewonnene Lauge zum Ausspülen des
Halbstoffs aus der Aktivierungsvorrichtung und den alkalischen
Stufen zurückgeführt. Es können auch andere interne Rückführungssysteme
angewendet werden, ungeachtet des Waschsystems
im allgemeinen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird
Natriumnitrat in wäßriger Lösung bei kontinuierlichem Betrieb
zurückgewonnen, indem man den Halbstoff in solcher Weise
wäscht, daß mindestens 70%, zweckmäßig mindestens 80% und
vorzugsweise mindestens 90% des zum System zugeführten Waschwassers
zu einer Laugenrückgewinnungsanlage geleitet werden,
die sich stromabwärts von der alkalischen Delignifizierungsstufe
in Richtung der Halbstoffbewegung befindet; der alkalische
Ausfluß aus dieser Anlage wird, vorzugsweise nach Rückführung
innerhalb der alkalischen Stufe und/oder der Laugenrückgewinnungsanlage,
in Teilströme geteilt. Ein Teilstrom
aus mindestens 40%, zweckmäßig mindestens 50% und vorzugsweise
mindestens 70% des gesamten Ausflusses wird dadurch
zum Waschen der sauren verbrauchten Lauge aus der Aktivierungsstufe
verwendet. Dies kann in der Laugenrückgewinnungsanlage
erfolgen, die sich zwischen der Aktivierungsstufe und der alkalischen
Stufe befindet. Ein weiterer Teilstrom wird um die
Aktivierungsstufe und die zuletztgenannte Laugenrückgewinnungsanlage
herumgeleitet und dem Halbstoff zu dessen Waschen vor
der Aktivierungsstufe zugeleitet, wobei dieser andere Teilstrom
hauptsächlich dazu verwendet wird, um verbrauchte Kochlauge
zu entfernen; er wird vorzugsweise mit dem Halbstoff in Berührung
gebracht, bevor der Ausfluß aus der stromabwärts von
der Aktivierungsstufe liegenden Laugenrückgewinnungsanlage
mit dem Halbstoff aus dem Kochverfahren in Berührung gebracht
wird.
Bezüglich des abschließenden Bleichens des Halbstoffs
und der Natriumionenrückgewinnung ist es besonders zweckmäßig, das
Alkali aus dem Halbstoff zu entfernen, bevor dieser die Anlage
verläßt. Dies kann erreicht werden, indem man einen Teilstrom
der verbrauchten, aus der Aktivierungsstufe ausgewaschenen
Lauge transferiert und zum Waschen in der Laugenrückgewinnungsanlage
stromabwärts von der alkalischen Delignifizierungsstufe
verwendet.
Zur Entfernung von jegliche, im Halbstoff nach dessen
Behandlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren verbleibenden
Lignin wird der Halbstoff zweckmäßig durch bekannte abschließende
Bleichverfahren, z. B. unter Verwendung von einem oder
mehreren der Bleichmittel Peroxid, Chlordioxid, Hypochlorit
und gegebenenfalls Chlor, behandelt.
Die erfindungsgemäße Behandlung eines Cellulosehalbstoffs
bietet zahlreiche Vorteile. Erfindungsgemäß führt die Zugabe
von Natriumnitrat zu einer wesentlich verbesserten Delignifizierung
nach der alkalischen Stufe, wenn die gleichen
Mengen an Stickstoffoxiden verbraucht werden. Dies ist sehr bemerkenswert,
da verdünnte Natriumnitratlösungen im fraglichen Temperaturbereich
und bei Temperaturen wesentlich oberhalb dieses
Bereiches sehr stabil sind, und weil Natriumnitrat in Lösung
normalerweise ohne Zugabe von Stickstoffoxid keinerlei Aktivierungswirkung.
Auch die mit Mischungen aus Salpetersäure
und Natriumnitrat unter bevorzugten Bedingungen erzielte Wirkung
ist vernachlässigbar, wenn keine Stickstoffoxide zugefügt
werden.
Es ist weiterhin überraschend, daß in der alkalischen
Sauerstoffgas-Bleichstufe die Depolymerisation
der Kohlenhydrate, insbesondere der Cellulose, in dieser
Stufe erheblich verzögert wird, wenn während der Aktivierungsstufe
eine geeignete Natriumnitratmenge anwesend ist. Diese
Schutzwirkung ist besonders empfindlich außergewöhnlich, wenn neben dem
Natriumnitrat auch Salpetersäure in der Aktivierungsstufe anwesend
ist. So erhält man trotz eines gewissen Maßes an Depolymerisation
(Viskositätsverlust) in der Aktivierungsstufe nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren unter optimierten Bedingungen
einen Halbstoff mit deutlich höherer Viskosität nach der Sauerstoffgasstufe
als bei einem Halbstoff mit demselben Ligningehalt
(Kappa-Zahl), der durch Aktivierung in Abwesenheit von
Natriumnitrat behandelt wurde. Offenbar führt die Aktivierung
zu einer anderen chemischen Reaktion neben einer verbesserten
Ligninauflösung, die den Abbau der Cellulose in einer anschließenden
Sauerstoffgas-Bleichstufe stark verzögert.
Ein wichtiger, in der Praxis erzielter Vorteil besteht
darin, daß die Chemikalienkosten für das Aktivierungsverfahren
im Vergleich zu bisher bekannten Verfahren drastisch verringert
werden. Diese Einsparungen der Chemikalienkosten zeigen
sich auf verschiedene Weise, was davon abhängt, ob Stickstoffoxide
gekauft (Stickstoffdioxid ist als Handelsprodukt erhältlich)
oder in der Zellstoffabrik aus Ammoniak hergestellt
werden.
Verglichen bei derselben Halbstoffviskosität und demselben
Ligningehalt nach der alkalischen Deliginifizierungsstufe
ermöglicht es die vorliegende Erfindung, die Einführung von
Stickstoffoxiden gegenüber dem üblichen Verfahren, in welchem
der Halbstoff mit Wasser imprägniert wird, wenn Stickstoffoxide
und gasförmiger Sauerstoff zugeführt werden auf etwa 25% zu
senken. Die nötige Menge an Natriumnitrat und - in der am
meisten bevorzugten Ausführungsform - an Salpetersäure kann
während des Verfahrens zurückgewonnen werden, weil in der
Aktivierungsstufe Salpetersäure gebildet und am Ende dieser
Stufe zurückgewonnen werden kann und weil Natriumionen in dem
zur Alkalistufe zugeführten Alkali anwesend sind. Normalerweise
werden die Natriumionen durch Verbrennen der verbrauchten, aus
dem Verfahren erhaltenen Lauge zurückgewonnen.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, 80
oder mehr % der im Halbstoff nach dem Kochen verbleibenden
Ligninmenge zu entfernen, wobei gute Halbstoffeigenschaften
und extrem niedrige Chemikalienkosten beibehalten werden.
Ein Beispiel für die Art und Weise, in welcher bevorzugte
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens in die
Praxis umgesetzt werden können, wird in Fig. 1 dargestellt.
Um die praktische Anwendung der vorliegenden Erfindung
und insbesondere die Art genauer zu erläutern, in welcher die
Flüssigkeit eingeführt wird, um in der Aktivierungsstufe eine
ausreichende Natriumnitratmenge zu erhalten, wird auf das
Blockschema von Fig. 1 verwiesen.
Der Halbstoff wird aus dem Kocher 1 durch Leitung 2 zur
Laugenrückgewinnungsanlage 3 geleitet. Leitung 2, durch welche
der Halbstoff geleitet wird, erstreckt sich durch das gesamte
Blockschema. Die Laugenrückgewinnungsanlage 3 ist zweckmäßig
integral mit dem Kocher 1 zusammengebaut. Der Halbstoff wird
aus der Laugenrückgewinnungsanlage 3 durch den Siebraum 4
geleitet; dann wird er zur Laugenrückgewinnungsanlage 5 übergeführt
und von dort zum Aktivierungsreaktor 6, in welchen
Stickstoffoxide und gasförmiger Sauerstoff (in der Zeichnung
nicht dargestellt) eingeleitet werden. Dann wird der Halbstoff
durch die Laugenrückgewinnungsanlage 7, den alkalischen Delignifizierungsreaktor
8, in welchen Alkali, z. B. Natriumhydroxid,
umd gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung gasförmiger Sauerstoff eingeleitet
werden (in der Zeichnung nicht dargestellt), und schließlich
zur Laugenrückgewinnungsanlage 9 geleitet.
Bei einem geeigneten Flüssigkeitstransportsystem wird
der Halbstoff nur im Gegenstrom gewaschen, wobei Wasser nur
durch Leitung 10 zugeführt wird, die an die Laugenrückgewinnungsanlage
9 angeschlossen ist. Die vom Halbstoff ausgewaschene
Lauge wird im Gegenstrom durch die gesamte Anlage geleitet.
Die aus der Laugenrückgewinnungsanlage 9 entfernte
Lauge, die normalerweise leicht alkalisch ist, wird durch
Leitung 11 zur Laugenrückgewinnungsanlage 7 geführt, um den
Gehalt an saurer verbrauchter Lauge, die aus der Aktivierungsstufe
6 stammt, aus dem Halbstoff auszuwaschen. Die erhaltene
Lauge wird durch Leitung 12 zur Laugenrückgewinnungsanlage 5
geleitet, in welcher praktisch alle verbrauchte, im Halbstoff
anwesende Kochlauge von diesem ausgewaschen und der Halbstoff
mit Natriumnitrat und möglichst auch mit der in der zugeführten
Laugen anwesenden Salpetersäure imprägniert wird. Der Ausfluß
der Laugen aus Anlage 5 wird durch Leitung 13 zur Laugenrückgewinnungsanlage
3 geleitet, in welcher die Lauge zum
Auswaschen von verbrauchter Kochlauge aus dem Halbstoff verwendet
wird. Die ersetzte, im wesentlichen verbrauchte Kochlauge
enthaltende Lauge wird durch Leitung 14 entfernt und
normalerweise zum Verdampfen und Verbrennen in einen Sodarückgewinnungskocher
geleitet. Ein Teilstrom der durch Leitung
13 geführten Lauge kann zweckmäßig zum Verdünnen der Halbstoffsuspension
vor dem Sieben des Halbstoffes verwendet werden
und wird durch Leitung 15 geführt. Die Laugenrückgewinnungsanlagen
3 und 5 können beim Arbeiten nach den Gegenstromprinzip
durch eine einzige Anlage ersetzt werden, und der Siebraum
4 kann sich an einer anderen Stelle, z. B. hinter dem alkalischen
Delignifizierungsreaktor 8, befinden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
soll eine gegebene Menge Salpetersäure dem System zugeführt
werden und während der Aktivierungsstufe anwesend sein. Normalerweise
wird die beabsichtigte Salpetersäuremenge dem Halbstoff
durch dessen in der Laugenrückgewinnungsanlage 5 durchgeführte
Imprägnierung durch die durch Leitung 12 zugeführte
Lauge zugefügt. Es kann jedoch notwendig sein, dem
System eine andere Mineralsäure als Salpetersäure zuzuführen.
Dies gilt insbesondere bei Verwendung geringer Beschickungen
an Stickstoffoxiden. Diese Mineralsäure wird dem Halbstoff in
der Laugenrückgewinnungsanlage 5 oder in Leitung 2 unmittelbar
vor dem Aktivierungsreaktor 6 zugegeben. Vom Gesichtspunkt
des Chemikalienausgleichs ist es oft vorteilhaft, einen
Teilstrom der Lauge in Leitung 11 zu entfernen und diesen
durch Leitung 16 zur Laugenrückgewinnungsanlage 5 zu führen.
Die Lauge wird dem Halbstoff, berechnet in Richtung seines
Transports, an einem Ort vor der Einführung der sauren
verbrauchten Lauge aus der Laugenrückgewinnungsanlage 7 zugeführt.
Man kann auch einen Teilstrom der Lauge in Leitung 11
direkt zur Laugenrückgewinnungsanlage 3 leiten (in der Zeichnung
nicht dargestellt). Sowohl das oben beschriebene, reine
Gegenstromwaschverfahren durch die gesamte Anlage als auch
die im folgenden beschriebenen Alternativen mit teilweisem Abzweigen
der Lauge aus der Alkalistufe haben den Vorteil, daß
die beim Verdampfen der verbrauchten, durch Leitung 14 abgezogenen
Lauge aufgewendete Energie auf einem niedrigen Wert
gehalten werden kann, ohne große Mengen organischer Substanz
in den Behälter zu entlassen.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform, die bezüglich
der Energie weniger wirtschaftlich ist, wird ebenfalls Wasser
dem Halbstoff durch Leitung 17, die an die Laugenrückgewinnungsanlage
7 angeschlossen ist, zugeführt. Bei der Planung
einer neuen Anlage zwecks Anwendung der vorliegenden Erfindung
ist die Anlage zweckmäßig sowohl mit Leitung 16 als auch mit
Leitung 17 versehen. Dies erhöht die Flexibilität der Anlage,
insbesondere beim Start der Anlage und wenn sich die Arbeitsbedingungen,
z. B. aufgrund einer Änderung der notwendigen
Halbstoffqualität und Änderungen der Gesetze und Vorschriften
bezüglich Umweltschutz, verändern. Nach diesem Alternativverfahren
kann man die Überführung der alkalischen Ablauge
durch Leitung 11 zur Laugenrückgewinnungsanlage 7 vollständig
weglassen und diese verbrauchte Lauge insgesamt zum Waschen
des Halbstoffes in der Laugenrückgewinnungsanlage 5 und/oder
3 verwenden. Dabei wird dem Halbstoff durch Leitung 17 Wasser
oder eine wäßrige Lösung in ausreichender Menge zugeführt,
um einen großen Teil der während des Aktivierungsverfahrens
gebildeten Salpetersäure auszuwaschen, die dann durch
Leitung 12 zur Laugenrückgewinnungsanlage 5 geleitet wird, um
dem Verfahren erneut zugeführt zu werden.
Ein weiteres Verfahren zur Erzielung der gewünschten
Menge an Natriumionen beim Aktivieren des Halbstoffs und, nach der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung, der gewünschten
Menge Salpetersäure besteht darin, Teilströme der verbrauchten
Laugen aus dem Verfahren abzuziehen und die anorganischen
Ionen oder organische Substanz zu entfernen, bevor die verbrauchte
Lauge zum Verfahren zurückgeführt wird. Diese Entfernung
kann mittels bekannter Membranverfahren, z. B. Dialyse,
Ultrafiltration und Umkehrosmose, Adsorptionsverfahren, Ionenaustauschverfahren
oder Abtrennverfahren auf der Basis von
ionenaustauschenden Membranen erreicht werden. Man kann auch
ein Naßverbrennen der Ablaugen mit oder ohne vorhergehende
Konzentration durch Abdampfen oder Gefrieren des anwesenden
Wassers zu Eis anwenden.
Der Einfachheit halber ist die interne Zirkulation der
Laugen in den verschiedenen Stufen zwecks Erhöhung des Feststoffgehaltes
der Laugen in der Zeichnung nicht dargestellt
worden.
Versuche unter Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
und die dabei erzielten Ergebnisse sind in den folgenden
Arbeitsbeispielen dargestellt, wobei der absatzweise
Betrieb in einer Laboratoriumsapparatur beschrieben wird und
auch der kontinuierliche Betrieb im großtechnischen Maßstab
simuliert werden soll. Der absatzweise Betrieb im Laboratorium
liefert normalerweise gute Anhaltspunkte dafür, wie sich das
Verfahren in einer kontinuierlichen Apparatur von großem Maßstab
verhält.
Ungebleichter, aus Weichholz, hauptsächlich Kiefer, hergestellter
Sulfathalbstoff mit einer Kappa-Zahl von 34,3
und einer Grenzviskosität von 1197 · dm³/kg wurde erfindungsgemäß
behandelt, d. h. der Halbstoff wurde mit 0,4 M
Natriumnitratlösung imprägniert und auf eine Halbstoffkonsistenz
von 31% gepreßt. Der Halbstoff wurde in einem Zerfaserer
zerfasert und in einem Rotationsreaktor eingeführt, der
dann evakuiert und auf 47°C erhitzt wurde. Dann wurde der
Halbstoff durch Zugabe von 2% NO₂, bezogen auf das Halbstoffgewicht,
aktiviert, wobei das Stickstoffdioxid in drei
Portionen innerhalb von 5 Minuten durch Verdampfen von flüssigem
N₂O₄ eingeführt wurde. Dann wurde gasförmiger Sauerstoff in
drei Portionen innerhalb von 3 Minuten eingeführt, so daß der
Gesamtdruck auf 90% des atmosphärischen Druckes anstieg. Die
Reaktion wurde nach 60 Minuten durch Verdünnen des Halbstoffs
und Waschen mit Wasser unterbrochen.
Dann wurde der Halbstoff einem Sauerstoffgas-Bleichverfahren
bei 105°C und einer Halbstoffkonsistenz von 12% sowie
einer NaOH-Beschickung von 10%, bezogen auf den ursprünglichen
trockenen Halbstoff, unterworfen. Der Sauerstoffgasdruck
betrug 0,15 MPa. Als Schutzmittel wurde 0,2% Mg, berechnet
auf das Trockengewicht des Halbstoffs, verwendet.
Dieses wurde in Form eines Magnesiumkomplexes zusammen mit
der verbrauchten Bleichlauge zugeführt. Die Reaktionszeit
betrug in Test 1 50 Minuten und in Test 2 100 Minuten, beides
jeweils gemäß der vorliegenden Erfindung.
In ähnlicher Weise erfolgten die Vergleichstests A und
B, in welchen der Halbstoff statt mit der Natriumnitratlösung
mit Wasser imprägniert wurde. In den Vergleichstests C und D
wurde der Halbstoff statt dessen mit Salpetersäure derselben
Molalität wie der des in Test 1 und 2 verwendeten Natriumnitrats
imprägniert.
In allen Tests wurden Viskosität und Kappa-Zahl der
hergestellten Halbstoffe gemäß SCAN bestimmt.
Die Testbedingungen und die erzielten Ergebnisse sind in
Tabelle 1 aufgeführt.
Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, erhält man eine verbesserte
Delignifizierung, wenn man den Halbstoff mit Natriumnitratlösung
anstelle von Wasser imprägniert, wobei diese Verbesserung
sich in einer niedrigeren Kappa-Zahl widerspiegelt.
Dies ist überraschend, da Nitrationen in verdünnten wäßrigen
Lösungen äußerst stabil sind. Trotz der verbesserten Delignifizierung
wurde nach der Sauerstoffgasstufe eine hohe Viskosität
erhalten. Die Delignifizierung war noch besser, wenn das
Natriumnitrat durch Salpetersäure ersetzt wurde, obgleich in
diesem Fall eine erhöhte Depolymerisation des Halbstoffes
erfolgte, was sich in der niedrigeren Viskosität widerspiegelte.
Die Halbstoffviskosität nach einer 100 Minuten langen
Sauerstoffgasbleiche lag unter dem Wert, der normalerweise
für Sulfatpapierhalbstoffe üblicher Qualität als annehmbar angesehen
wird. Die höchste Selektivität wurde in den erfindungsgemäß
durchgeführten Tests erhalten.
In diesen Tests wurde ein ungebleichter, aus 90% Weichholz
und 10% Hartholz, im wesentlichen Birke, hergestellter
Sulfathalbstoff hergestellt. Das Weichholz bestand aus 70%
Kiefer und 30% Rottanne. Die Kappa-Zahl des Halbstoffes betrug
36,5 und seine Viskosität 1240 dm³/kg. In den erfindungsgemäß
durchgeführten Tests 3 bis 11 wurde der Halbstoff mit
wäßrigen Lösungen imprägniert, die durch Lösen von Natriumnitrat
in Salpetersäure zwecks Erzielung der in Tabelle 2
genannten Molalität bezüglich NaNO₃ und HNO₃ hergestellt worden
waren. In den erfindungsgemäß durchgeführten Tests 12 bis 14
wurde Natriumnitrat in wäßriger Lösung verwendet. Die Halbstoffkonsistenz
betrug 33%. Der Halbstoff wurde wie in
Beispiel 1 aktiviert. Die NO₂-Beschickung wurde im Vergleich
zu Beispiel 1 auf 1% verringert.
Die Bedingungen, unter welchen das Sauerstoffgas-Bleichverfahren
durchgeführt wurde, waren dieselben wie in Beispiel
1. Zur Erzielung einer niedrigeren Kappa-Zahl wurden auch
Tests mit einer Verweilzeit in der Sauerstoffgasstufe von
200 Minuten durchgeführt.
Die Vergleichstests E bis G erfolgten in derselben Weise mit
einem mit Wasser imprägnierten Halbstoff, während der in Vergleichstests
H bis K verwendete Halbstoff mit 0,7 M Salpetersäure
imprägniert war. Die Testbedingungen und Ergebnisse
sind in Tabelle 2 aufgeführt.
Die erfindungsgemäßen Tests 12 bis 14, die mit einem nur
mit Natriumnitrat imprägnierten Halbstoff durchgeführt wurden,
zeigen, daß die Delignifizierung nach der Sauerstoffgas-Bleichstufe
intensiver ist als bei einem mit Wasser imprägnierten
Halbstoff, selbst bei einer Stickstoffdioxidbeschickung von
nur 1%; diesen Vorteil erzielt man ohne irgendeine erhöhte
Depolymerisation der Kohlenhydrate im Halbstoff, was sich in
den Viskositätswerten widerspiegelt.
Wie aus den Tests 3 bis 5 ersichtlich, ist die mit einer
Lösung, die sowohl Natriumnitrat als auch Salpetersäure (0,5 M
NaNO₃ + 0,2 M HNO₃) enthält, erzielte Delignifizierung intensiver
als eine solche, die man nach Imprägnieren des Halbstoffs
mit einer 0,7 M NaNO₃-Lösung erzielt. Die Delignifizierung
wurde unter den verwendeten Bedingungen weiter verbessert,
wenn die Konzentrationen von Natriumnitrat und Salpetersäure
auf 0,35 gMol pro kg Wasser der beiden Komponenten verändert
wurde. Bei einer intensiven Delignifizierung in der
Sauerstoffgasstufe, d. h. unter Bedingungen, die bezüglich
Wirtschaftlichkeit und Auswirkung auf die Umwelt von größter
Bedeutung sind, ergab diese Mischung eine deutliche Verbesserung
bezüglich der Selektivität, verglichen sowohl mit einem
wasserimprägnierten Halbstoff als auch mit einem nur mit Natriumnitrat
derselben Gesamtmolarität imprägnierten Halbstoff.
Die Selektivität war auch der mit 0,7 M HNO₃ erhaltenen überlegen.
Wie aus Tests 9 bis 11 ersichtlich, wurde die niedrigste
Kappa-Zahl nach der Sauerstoffgas-Bleichstufe mit einer Lösung
erzielt, die sowohl bezüglich zugefügtem Natriumnitrat als
auch bezüglich zugefügter Salpetersäure 0,7molal war. Dadurch
war die Selektivität bei niedrigen Kappa-Zahlen höher als in
den anderen Tests der Reihe. Im Vergleich zu Angaben in früheren
Veröffentlichungen ist es überraschend, daß man eine Kappazahl
unter 7 erhalten kann, während man eine Viskosität über
950 dm³/kg aufrechterhält und nur 1% NO₂ in das System einführt.
Claims (10)
1. Verfahren zum delignifizierenden Bleichen eines
wasserhaltigen Cellulosehalbstoffes einschließlich
einer Aktivierungsstufe mit Zugabe von Stickstoffoxiden
in Form von NO₂ und/oder NO und/oder polymeren
Formen oder Doppelmolekülen derselben, wie N₂O₄ und
N₂O₃, und mit Zugabe eines sauerstoffhaltigen Gases
und gegebenenfalls mit Zugabe von Salpetersäure,
einer anschließenden Waschstufe und mindestens einer
Delignifizierungsstufe in einem alkalischen Medium,
dadurch gekennzeichnet, daß Natriumnitrat
dem Cellulosehalbstoff bei dessen Aktivierung
in einer Menge von mindestens 0,15 gMol, zweckmäßig
mindestens 0,25 gMol und vorzugsweise mindestens
0,30 gMol pro kg des den Cellulosehalbstoff begleitenden
Wassers zugefügt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Natriumnitrat dem Cellulosehalbstoff vor der
Zufuhr der Stickstoffoxide zugegeben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die im Natriumnitrat anwesenden Natriumionen
ganz oder teilweise aus der Delignifizierungsstufe
zurückgewonnen werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das im Natriumnitrat anwesende Nitrat ganz
oder teilweise aus der Aktivierungsstufe zurückgewonnen
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß Salpetersäure dem Aktivierungsverfahren in
einer Menge von 0,05 bis 1,2, zweckmäßig 0,10 bis
1,0 und vorzugsweise 0,20 bis 0,80 gMol pro kg des
den Cellulosehalbstoff begleitenden Wassers zugeführt
wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Verfahren statt Salpetersäure eine
andere Mineralsäure zugeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß Natriumnitrat für die Aktivierungsstufe
beim kontinuierlichen Betrieb in wäßriger Lösung
zurückgewonnen wird, indem man den Halbstoff in
solcher Weise wäscht, daß mindestens 70%, zweckmäßig
mindestens 80% und vorzugsweise mindestens 90% des
eingesetzten Waschwassers in eine Laugenrückgewinnungsanlage
eingeführt werden, die sich stromabwärts
von der alkalischen Delignifizierungsstufe in
Halbstoffrichtung befindet, und daß der alkalische
Ausfluß aus dieser Anlage, vorzugsweise nach erneuter
Zirkulierung innerhalb der Alkalistufe und/oder
Laugenrückgewinnungsanlage, in Teilströme unterteilt
wird, wobei ein Teilstrom, der mindestens 40%,
zweckmäßig mindestens 50% und vorzugsweise mindestens
70% des gesamten Ausflusses umfaßt, zum Waschen der
verbrauchten sauren Lauge aus der Aktivierungsstufe
verwendet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Teilstrom der verbrauchten, in der Aktivierungsstufe
ausgewaschenen Lauge zur Laugenrückgewinnungsanlage
überführt wird, die sich stromabwärts
von der alkalischen Delignifizierungsstufe befindet,
und für Waschzwecke in dieser Anlage verwendet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Feuchtigkeitsgehalt des in die Aktivierungsstufe
eingeführten Halbstoffes, die Temperatur
dieser Stufe und die darin eingeführten Mengen an
Natriumnitrat, Salpetersäure, Stickstoffoxiden und
gasförmigen Sauerstoff so eingestellt werden, daß
nach Verstreichen der halben Aktivierungszeit die
Menge an NO und NO₂ in der Gasphase wenigstens 0,08,
zweckmäßig wenigstens 0,15 und vorzugsweise wenigstens
0,20 Millimol pro l beträgt.
10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß auf die Aktivierungs- und Waschstufe eine
Delignifizierungsstufe in der Art einer alkalischen
Sauerstoffgas-Behandlung folgt.
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