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DE3236399C2 - Katheter-Anschlußstück - Google Patents

Katheter-Anschlußstück

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Publication number
DE3236399C2
DE3236399C2 DE3236399A DE3236399A DE3236399C2 DE 3236399 C2 DE3236399 C2 DE 3236399C2 DE 3236399 A DE3236399 A DE 3236399A DE 3236399 A DE3236399 A DE 3236399A DE 3236399 C2 DE3236399 C2 DE 3236399C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
bushing
catheter
cannula
socket
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3236399A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3236399A1 (de
Inventor
Isei Fujinomiya Shizuoka Koshi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fuji Terumo Co Ltd
Original Assignee
Fuji Terumo Co Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Fuji Terumo Co Ltd filed Critical Fuji Terumo Co Ltd
Publication of DE3236399A1 publication Critical patent/DE3236399A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3236399C2 publication Critical patent/DE3236399C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/10Tube connectors; Tube couplings
    • A61M39/12Tube connectors; Tube couplings for joining a flexible tube to a rigid attachment

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Anesthesiology (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Hematology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Katheter-Anschlußstück mit einer Nabe (12), die an ihrem Vorderende mit einer Hohlnadel bzw. Kanüle (10) versehen ist, einer abnehmbar auf das hintere Ende der Nabe (12) aufsetzbaren und das Innere der Nabe (12) wasserdicht verschließenden Kappe (14), einer Hülle (16) in Form eines einseitig geschlossen Zylinders zur Aufnahme der Nabe (12) mit der Kanüle (10) voran, während die Hülle (16) selbst über die Außenfläche der Nabe (12) schiebbar ist, wobei der einseitig geschlossene Zylinder in seinem geschlossenen Ende (30) eine Öffnung (32) aufweist, über welche die Kanüle (10) hindurchschiebbar ist, und mit einem Gehäuse (18) in Form eines einseitig geschlossenen Zylinders, welcher über die Hülle (16) von der Seite ihres geschlossenen Endes (30) her aufgeschoben und dabei abnehmbar über den einen Endabschnitt der Hülle (16) aufgesetzt ist.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Katheter-Anschlußstück nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Für die Einführung eines Katheters in ein Blutgefäß bieten sich das Kanülen- oder das Drosselverfahren an. Beim ersten Verfahren werden an einem Blutgefäß eine Punktionsnadel aus einer Innennadel aus rostfreiem Stahl und einer als Außenkanüle dienenden, die Innennadel umschließenden Katheteranordnung angebracht, die Innennadel herausgezogen, der Katheter über das Innere der Außenkanüle in das Blutgefäß eingeführt, um in diesem zu verweilen, anschließend die Außenkanüle herausgezogen und vollständig vom Außenende des Katheters entfernt und am Außenende des Katheters ein Anschlußstück mit einer Verbindungskanüle angebracht. Das zweitgenannte Verfahren besteht darin, daß das Blutgefäß auf chirurgischem Wege im Körper des Patienten freigelegt, im freigelegten Blutgefäß einen Einschnitt ausgeführt und durch den Einschnitt ein Katheter in das Blutgefäß eingeführt wird, um in diesem zu verweilen. Der bei diesem Verfahren verwendete Katheter weist ein an seinem Außenende angeformtes und eine Verbindungskanüle enthaltendes Anschlußstück auf. Das Hohlnadelverfahren wird daher verbreitet bei der kalorienreichen Transfusionstherapie und bei der kontinuierlichen Epiduralanästhesie angewandt.
  • Es wurde bereits eine Vielfalt von Anschlußstücken für das Außenende eines Verweil-Katheters, der nach dem Hohlnadelverfahren beispielsweise in ein Blutgefäß eingeführt werden soll, entwickelt. Beispielsweise ist ein Anschlußstück bekannt, das eine Kanüle, eine um deren Außenfläche am einen Ende herum aufgesetzte Buchse und eine am hinteren Ende der Buchse angebrachte Kappe aufweist. Bei diesem speziellen Anschlußstück kann sich jedoch Staub in dem Bereich absetzen, in welchem die Kanüle und der Katheter miteinander verbunden sind. Bei längerer Verweilzeit des Katheters im Blutgefäß kann sich daher die Möglichkeit dafür ergeben, daß das Blut infolge eines Herausdringens durch den Verbindungsbereich verunreinigt wird oder die Kanüle bricht, der Katheter sich am distalen Ende der Kanüle verbiegt bzw. sich das Anschlußstück ungewollt trennt oder einen Bruch erleidet.
  • Ein anderes Anschlußstück für einen Verweil-Katheter umfaßt eine Kanüle, eine auf deren eines Ende aufgesetzte Buchse, eine am hinteren Ende der Buchse angebrachte Kappe, ein abnehmbar um die Buchse herum aufgesetztes, zum Schutze von Kanüle und Katheter dienendes Schutzrohr, ein zur Gewährleistung eines doppelten Schutzes abnehmbar um die Buchse herum aufgesetztes und um die Außenseite des Schutzrohrs herumgelegtes unteres Gehäuse sowie ein abnehmbar um das untere Gehäuse herum aufgesetztes und die Kappe zu ihrem Schutz luftdicht verschließendes oberes Gehäuse. Mit einem Anschlußstück mit diesem Aufbau wird tatsächlich die Möglichkeit einer Verunreinigung des Blutes infolge eines Herausdringens durch den Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter, ebenso wie die Möglichkeit für einen Bruch der Kanüle oder einen Bruch des Katheters am vorderen Abschnitt der Kanüle, ausgeschaltet. Nachteilig daran ist jedoch, daß sich das Zusammensetzen aller dieser genannten Bauteile sehr kompliziert gestaltet. Insbesondere ist die Anwendung des dieses spezielle Anschlußstück verwendenden Katheters sehr umständlich und schwierig, weil dabei der Katheter durch das untere Gehäuse und das Schutzrohr hindurchgeführt, Katheter und Kanüle miteinander verbunden, sodann Schutzrohr und das untere Gehäuse in dieser Reihenfolge um die Buchse herum aufgesetzt, eine Spritze an der Buchse angebracht, eine medizinische Flüssigkeit injiziert, anschließend die Kappe abgenommen und das obere Gehäuse in seine Lage eingesetzt werden müssen.
  • Noch ein anderes Anschlußstück für Verweil-Katheter umfaßt eine Kanüle, eine auf deren eines Ende aufgesetzte Buchse, eine am hinteren Ende der Buchse angebrachte Kappe und einen Schutzzylinder, der vor der Verbindung zwischen der Kanüle und dem Katheter durch letzteren hindurchführbar ist und dessen hinteres Ende nach Herstellung der Verbindung auf die Außenseite der Buchse aufsetzbar ist, während sein anderes Ende so festgelegt wird, daß er den Katheter in seiner Lage hält oder stützt (vgl. JP-GM SHO(1979)-1 32 987). Ähnlich wie beim oben beschriebenen, zweiten bisherigen Katheter werden mit diesem Anschlußstück eine Verunreinigung des Bluts infolge eines Herausdringens durch den Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter sowie ein Bruch der Kanüle oder ein Verbiegen und Brechen des Katheters am Vorderende der Kanüle vermieden. Nachteilig daran ist jedoch, daß das Zusammensetzen dieses Anschlußstücks komplizierte Arbeitsgänge bedingt, bei denen zunächst die Buchse vom Schutzrohr getrennt und auf den Katheter aufgesetzt, der Katheter mit der Kanüle verbunden und danach das Schutzrohr um die Buchse herum aufgesetzt werden müssen. Außerdem kann sich dabei eine Blutverunreinigung infolge eines Herausdringens von Blut über die Seite der Kappe ergeben.
  • Aus der DE-AS 14 91 624 ist ein Injektionskatheter bekannt, der in einer Körperhöhle angeordnet wird, um von dort aus Injektionen in das Körpergewebe durchführen zu können. Dieser Injektionskatheter besteht aus einem langgestreckten Außenkatheterrohr, einem verschiebbaren Stopfen und einem Innenkatheterrohr. An dem Stopfen ist eine Kappe befestigt, außerdem kann der Stopfen in seinen beiden Endstellungen innerhalb des Außenkatheterrohrs durch Einrasten mittels Arretiermitteln festgehalten werden. An dem Innenkatheter ist eine Injektionsnadel zum Einspritzen von Medikamenten in den Körper eines Patienten befestigt. Um beim Einführen des Katheters in eine Körperhöhlung mit der Nadel nicht unbeabsichtigt Verletzungen hervorzurufen, ist der Innenkatheter dort mit dem Stopfen soweit im Außenkatheter zurückgezogen, daß die Injektionsnadel vollständig bedeckt ist. Bei diesem bekannten Injektionskatheter wird aber das Problem nicht angesprochen, einen Anschluß an einen bereits im Körper deponierten, einfach rohrförmig oder schlagförmig ausgebildeten Katheter herzustellen.
  • Die US-PS 32 04 634 zeigt einen Katheter mit einer durch das Ende des Katheters schiebbaren Nadel und einem Griff bzw. einer Buchse. Darüber hinaus ist dort zwar noch eine Kappe als Schutz für die Nadel vorgesehen, doch wird auch dort die Möglichkeit eines Anschlusses an einen im Körper deponierten Katheter nicht gezeigt.
  • Die US-PS 37 14 945 zeigt eine Anordnung, wobei ein Katheter gemeinsam mit einer in ihm geführten Nadel in den Körper eines Patienten, beispielsweise in ein Blutgefäß, eingeführt wird. Dabei geht es um eine spezielle Anordnung von Verbindungselementen, durch die die Handhabung erleichtert und durch die beispielsweise Katheter und Nadel mit einer Hand voneinander getrennt werden können. Auch dort ist ein Schutzgehäuse für die Nadel- Katheteranordnung aufsteckbar vorgesehen, doch gibt auch diese Schrift weiter keine Anregung zur Gestaltung eines Anschlußstücks für einen im Körper deponierten Katheter.
  • Die US-PS 37 92 703 zeigt eine Katheter-Einsetzeinheit, wobei eine Vorrichtung vorgesehen ist, um einen Katheter in einer Fluchtlinie mit der Bohrung einer hohlen Nadel zu halten. Außerdem ist eine rohrförmige Stütze vorgesehen, die durch die Bohrung des Katheters gesteckt wird, um während des Einsetzens des Katheters diesen genau koaxial zur Nadel zu halten. Auch diese Schrift zeigt jedoch kein Anschlußstück der eingangs genannten Art.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Katheter-Anschlußstück gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 so auszugestalten, daß es eine einfache und schnelle Verbindung zwischen einer Kanüle und einem im Körper eines Patienten deponierten Katheter zuläßt, ein sicheres Abdichten der Kappe gewährleistet und gleichzeitig die Möglichkeit einer Verunreinigung infolge von Blutleckage durch den Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter sowie die Möglichkeit für einen Bruch des Katheters im Verbindungsbereich am vorderen Ende der Kanüle ausschließt. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Die Anbringung des erfindungsgemäßen Anschlußstücks am Katheter erfolgt in der Weise, daß das Gehäuse abgenommen, das Außenende eines gegebenen Katheters mit der über das geschlossene Ende der Hülse vorgeschobenen Kanüle verbunden und die Buchse bis zum vollen Anschlag aus der Hülse herausgezogen werden, wobei der Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter vollständig in das Innere der Hülse gezogen werden kann. Durch Abnehmen der Kappe und Verbinden z. B. einer Spritze mit der Buchse wird dann der Katheter für das Injizieren z. B. einer medizinischen Flüssigkeit vorbereitet. Nach der Injektion oder Infusion kann die Kappe wieder aufgesetzt werden, und das Gehäuse kann in seine vorgesehene Lage gebracht werden, um bis zur nächsten Benutzung eine Undichtigkeit des Katheters zu verhindern.
  • Die erwähnten Arretiermittel umfassen beispielsweise zwei miteinander in Eingriff gelangende Teile, die einmal an der Außenfläche der Buchse und zum anderen an der Innenfläche der Hülse angeformt sind. Einer dieser Teile kann eine flache Ausnehmung oder ein Vorsprung einer gegebenen Länge und so ausgebildet sein, daß er ein Verschieben des anderen Eingriffteils auf ihm bis zu einem Anschlag oder Einrasten an seinem einen oder anderen Ende erlaubt.
  • Die in der distalen Stirnwand der genannten Hülse ausgebildete Öffnung dient zur sicheren Halterung des Katheters in seiner Einzugsstellung, nachdem der Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter vollständig in das Innere der Hülse gezogen worden ist. Der Durchmesser dieser Öffnung ist daher geringfügig größer als der Außendurchmesser des Katheters. Im Verlaufe des Hineinziehens des genannten Verbindungsbereichs in die Hülse besteht daher eine Möglichkeit dafür, daß die Kante des Katheters am geschlossenen Ende der Hülse abstößt und sich infolgedessen trennt oder löst. Dieses Risiko muß ausgeschaltet werden. Vorzugsweise ist daher die Kreiskante an der Stelle, an welcher die die Öffnung im geschlossenen Ende der Hülse begrenzende Wandfläche die Außenfläche dieses geschlossenen Endes schneidet, so weit abgerundet oder angefast, daß der Katheter ungehindert in die Hülse einziehbar ist. Zusammengepaßte (komplementäre) Schraubgewinde, zusammengepaßte Konusse oder andere Formen von Kupplungen können für die Verbindung zwischen Buchse und Kappe sowie zwischen Buchse und Spritze verwendet werden. Besonders bevorzugt werden komplementäre Gewinde, weil in diesem Fall beispielsweise die Spritze mit unbedingter Zuverlässigkeit am Katheter-Anschlußstück befestigt werden kann. Zur Ermöglichung der Anwendung dieser speziellen Kupplungsart dürfen sich Buchse und Hülse, die verschiebbar zusammengesetzt sind, nicht relativ zueinander drehen. Es ist nämlich schwierig, z. B. die Buchse und die Kappe miteinander zu verbinden, oder voneinander zu trennen und gleichzeitig die Hülse zueinander drehen zu können. Demzufolge ist es in diesem Fall erforderlich, der Buchse keinen kreisförmigen, sondern einen ovalen oder eckigen Querschnitt zu erteilen und das Innere der Hülse mit einem angepaßten bzw. komplementären Querschnitt auszubilden. Die Buchse ist in diesem Fall axial in die Hülse einschiebbar, während sie an einer Drehung relativ zur Hülse gehindert wird. Wenn Buchse und Kappe beispielsweise anstatt einer Gewindepaarung mittels komplementärer Konusse miteinander verbunden werden sollen, müssen Buchse und Hülse drehbar miteinander verbunden sein.
  • Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
  • Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine typische Ausführungsform eines Katheter-Anschlußstücks mit Merkmalen nach der Erfindung im Zustand vor seiner Anwendung,
  • Fig. 2 einen Längsschnitt durch das Anschlußstück nach Fig. 1 mit abgenommenem Gehäuse und in dem mit einem Katheter verbundenen Zustand,
  • Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 2,
  • Fig. 4 einen Längsschnitt durch das Anschlußstück nach Fig. 1, wobei der Verbindungs- Bereich zwischen Hohlnadel bzw. Kanüle und Katheter aus der Stellung gemäß Fig. 2 in die Hülse hineingezogen, die Kappe abgenommen und die Spritze angebracht worden sind,
  • Fig. 5 einen Längsschnitt durch das Anschlußstück, wobei die Kappe wieder entsprechend dem Zustand nach Fig. 1 aufgesetzt und das Gehäuse über die Kappe aufgeschoben ist, und
  • Fig. 6 und 7 Teillängsschnittansichten zur Veranschaulichung wesentlicher Teile anderer Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die in den Fig. 1-5 dargestellte Ausführungsform eines Anschlußstücks für einen Verweil-Katheter besteht grundsätzlich aus fünf Teilen, nämlich einer Kanüle 10, einer Buchse 12, einer Kappe 14, einer Hülse 16 und einem Rohr-Gehäuse 18. Die Kanüle 10 besteht beispielsweise aus einem Röhrchen aus rostfreiem Stahl, und sie besitzt keine scharfe Schneidfläche oder -kante, sondern vielmehr an ihrem Vorderende eine stumpfe Kante. Die an ihrem Vorderende die Kanüle 10 tragende Buchse 12 ist aus einem thermoplastischen Kunstharz, wie Polypropylen, Polyethylen oder Polyvinylchlorid, geformt. Die Kappe 14 ist am hinteren Ende der Buchse 12 angebracht. Sie sitzt dabei mit derart festem Sitz auf der Buchse 12, daß deren Inneres wasserdicht verschlossen ist. Die Verbindung zwischen Kappe 14 und Buchse 12 erfolgt mittels komplementärer Gewinde, wobei ein dem einen Gewinde entsprechender Flansch 20 an der Außenfläche der Kante der Buchse 12 angeformt ist, während ein die Buchse 12 umschließendes Innengewinde 22 im Inneren der Kappe 14 ausgebildet ist. Weiterhin ist an der Innenfläche des hinteren Endes der Buchse 12 eine sich zur Endfläche hin erweiternde, kreisrunde Konusfläche ausgebildet, während an der Kappe 14 ein der Konusfläche 26 komplementär angepaßter und sich an die Innenfläche der Buchse 12 anlegender, konischer Vorsprung 28 angeformt ist, wobei Buchse 12 und Kappe 14 mittels der komplementären Konusflächen (zusätzlich) miteinander verbindbar sind. Die Hülse 16 ist ein Zylinder aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden thermoplastischen Kunstharz, wie Polypropylen, Polyethylen oder Polyvinylchlorid, der am einen Ende mit einer Stirnwand 30 versehen ist, die Buchse 12 von der Seite der Kanüle 10 her aufzunehmen vermag und sich um die Außenfläche der Buchse 12 herum anlegt. In der Stirnwand 30 ist eine Öffnung 32 vorgesehen, über welche die Kanüle 10 herausschiebbar ist. Das Gehäuse 18 ist ein einseitig geschlossener Zylinder aus demselben thermoplastischen Kunstharz, der an der einen Seite ein geschlossenes Ende 34 aufweist, die Hülse 16 mit ihrem distalen Ende 30 voran aufzunehmen vermag und abnehmbar über das eine Ende der Hülse 16 aufgesetzt ist.
  • Die Buchse 12 und die Hülse 16 besitzen gegebene Längen l 2 bzw. l 3, so daß sich die Buchse innerhalb der Hülse 16 ungehindert aus der Stellung, in welcher die Kanüle 10 über die Öffnung 32 bis zu einer vorgegebenen Länge l 1 gemäß Fig. 1 nach außen vorgeschoben ist, in die Stellung zu bewegen vermag, in welcher sie sich gemäß Fig. 4 vollständig innerhalb der Hülse 16 befindet. An der Außenfläche der Buchse 12 sowie an der Innenfläche der Hülse 16 sind ineinander eingreifende Mittel angeformt, welche die Buchse und die Hülse 16 bei ihrer Relativbewegung zum einen in der Stellung, in welcher die Kanüle 10 gemäß Fig. 1 vollständig aus der Öffnung 32 herausgeschoben ist, und zum anderen in der Stellung anzuhalten vermögen, in welcher die Kanüle 10 gemäß Fig. 4 vollständig in die Hülse 16 zurückgezogen ist. Bei der dargestellten Ausführungsform bestehen die Eingriffmittel aus jeweils zwei Paaren von Vorsprüngen 40 a, 42 a, die jeweils paarweise an der Seite 36 und der gegenüberliegenden Seite 38 der Außenfläche der Buchse 12 mit einer ausreichend großen Höhe ausgebildet sind, um an der Innenfläche der Hülse 16 bei über die gegebene Länge von l 4 auseinandergezogenen Teilen anzugreifen, sowie je zwei Paaren von gemäß Fig. 2 und 3 außerhalb der Vorsprünge ausgebildeten Ausnehmungen 40 b, 42 b. Zwischen den Vorsprüngen 40 a, 42 a sind flache Vertiefungen 36, 38 ausgebildet, die zwischen der Außenfläche der Buchse 12 und der Innenfläche der Hülse 16 Freiräume festlegen. Die Eingreifmittel an der Hülse 16 bestehen aus einem Paar von Vorsprüngen 48, die paarweise jeweils an den entsprechenden Seiten 44, 46 der Innenfläche mit einer solchen Höhe ausgebildet sind, daß sie, wie erwähnt, an der Außenfläche der Buchse 12 anliegen. Die genannten Eingreifmittel müssen in mindestens einem Teil der Umfangserstreckung von Buchse 12 und Hülse 16 ausgebildet sein. Bei der dargestellten Ausführungsform sind diese Mittel in zwei einander gegenüberliegenden Bereichen vorgesehen.
  • Die im geschlossenen Ende 30 der Hülse 16 ausgebildete Öffnung 32 besitzt einen solchen Durchmesser D, daß dann, wenn die über die Öffnung 32 herausgeschobene und an ihrem Vorderende mit einem Verweil-Katheter 52 verbundene Kanüle 10 in die Hülse zurückgezogen wird, der auf die Kanüle aufgesetzte Katheter, dessen Außendurchmesser sich entsprechend vergrößert hat, ohne weiteres durch die Öffnung hindurchziehbar ist. Das Gehäuse 18 besitzt eine vorgegebene Länge l 5, so daß es von der Seite der Kappe 14 her auf die Außenfläche des einen Endes der Hülse 16 aufschiebbar ist und Buchse 12 und Kappe 14 umschließt, wenn die Kanüle 10 in die Hülse 16 zurückgezogen ist, die Buchse 12 wird dabei durch den Eingriff zwischen den der Kanüle 10 benachbarten Ausnehmungen 40 b und den Vorsprüngen 48 relativ zur Hülse 16 zum Anschlag gebracht, während die Kappe an der Buchse 12 festgelegt ist (vgl. Fig. 5). Die die Öffnung 32 im geschlossenen Ende 30 der Hülse 16 bildende Wandfläche ist abgerundet, damit der Verweil-Katheter 52 ruckfrei und ungehindert in die Hülse 16 hineinziehbar ist und gleichzeitig eine mögliche Verformung des bereits in die Hülse 16 eingezogenen Katheters 52 unter von außen über die Öffnung 32 einwirkenden Kräften verhindert wird. Gemäß Fig. 3 ist die Hülse 16 in einem solchen Zustand auf die Außenfläche der Buchse 12 aufgeschoben, daß eine relative Drehung zwischen beiden Teilen verhindert wird. Die Mittel zur Verhinderung einer solchen relativen Drehung können aus Flachseiten 54, 56 in mindestens einer Position oder beispielsweise in zwei Positionen an der Außenfläche der Buchse sowie komplementären, an der Innenfläche der Hülse 16 angeformten Flachseiten 58, 60 (vgl. Fig. 3) bestehen. Wahlweise können zu diesem Zweck zusammengepaßte, axial verlaufende Stege und Nuten in jeweils zumindest paariger Anordnung an Buchse 12 und Hülse 16 vorgesehen sein.
  • Das Gehäuse 18 ist so ausgebildet, daß es im einen Zustand über die Außenfläche des einen Endteils der Hülse 16 aufschiebbar und im anderen Zustand von der Hülse 16 abziehbar und über deren anderen Endabschnitt aufschiebbar ist. Um zu verhindern, daß das Gehäuse die Hülse 16 unter Verhinderung einer Trennung umfaßt und mit der Innenfläche seines geschlossenen Endes 34 am Vorderende der Kanüle 10 anstößt und dieses Vorderende beschädigt, weist die Hülse 16 an ihrer Außenfläche einen Flansch 62 größeren Durchmessers auf. Beim Aufschieben auf die Hülse 16 kommt somit das Gehäuse 18 in Anlage gegen den Flansch 62. Auf beiden Seiten des Flansches 62 sind mindestens drei, bei der dargestellten Ausführungsform vier axial verlaufende Stege 64 ausgebildet, die zur Führung des Gehäuses 18 dienen. Neben den gegenüberliegenden Seiten des Flansches 62 kann jeweils eine umlaufende Ringnut ausgebildet sein, während am offenen Ende des Gehäuses 18 entsprechende umlaufende Ringstege ausgebildet sein können, so daß durch den Eingriff zwischen den Nuten und den Stegen das Gehäuse 18 auf der Hülse 16 festgehalten wird.
  • Das vorstehend beschriebene Katheter-Anschlußstück wird in dem in Fig. 1 dargestellten Zustand zur Benutzung geliefert. Für den Versand wird das Anschlußstück, dessen Teile sämtlich zusammengesetzt und vollständig in das Gehäuse 18 eingeschoben sind, in einen gasdurchlässigen Verpackungsbeutel gelegt. Der Beutel wird hierauf verschlossen und mit gasförmigem Ethylenoxid sterilisiert.
  • Im folgenden ist die Anwendung dieses Anschlußstücks erläutert. Das Anschlußstück wird mit einem gegebenen Katheter 52 verbunden, nachdem letzterer beispielsweise nach dem Hohlnadelverfahren in ein Blutgefäß eingeführt worden ist. Von dem im Zustand gemäß Fig. 1 vorliegenden Anschlußstück wird dann das Gehäuse 18 entfernt. An der dabei freigelegten Kanüle 10 wird gemäß Fig. 2 der Katheter 52 unmittelbar angebracht. Nach der Verbindung der Kanüle 10 mit dem Katheter 52 wird die noch auf die Buchse aufgesetzte Kappe 14 mit den Fingern erfaßt und von der Hülse 16 zurückgezogen, bis letztere zum Stillstand kommt, wobei der Verbindungsbereich zwischen Kanüle 10 und Verweil-Katheter 52 in die Hülse 16 hineingezogen wird. Da die einlaufseitige Kante der Öffnung 32 dabei abgerundet oder abgeschrägt ist, bleibt die Kante des Katheters 52 nicht am geschlossenen Ende 30 der Hülse 16 hängen. Der Katheter 52 kann daher ungehindert durch die Öffnung hindurchgezogen werden. Die Möglichkeit für eine Beschädigung des Katheters 52 an der Außenfläche während des Hindurchziehens durch die Öffnung ist unwahrscheinlich. Während des Zurückziehens der Kappe 14, bis die Hülse 16 - wie beschrieben - vollständig zum Stillstand kommt, verschiebt sich die Buchse 12 innerhalb der Hülse 16, wobei die an der Innenfläche der Hülse 16 angeformten Vorsprünge 48 auf der Außenfläche der Buchse 12 zwischen deren an ihrer Außenfläche angeformten Vorsprüngen 40, 42 entlanggleiten und sich schließlich über die Vorsprünge 40 a hinausbewegen und in die Ausnehmungen 40 b eintreten, so daß die Buchse 12 relativ zur Hülse 16 angehalten wird. Anschließend kann die Kappe 14 durch Drehen abgenommen werden, während ein Vorderendabschnitt einer Spritze 55 für die vorgesehene Zufuhr einer medizinischen Flüssigkeit gemäß Fig. 4 angeschlossen wird. Wenn das Anschlußstück mit einem in das Blutgefäß eingeführten Katheter verwendet wird, bleibt der Katheter 52 bis zum Anbringen der Spritze 55 beispielsweise mittels einer Klemme oder der Fingerspitzen verschlossen, um einen Austritt von Blut zu verhindern. Vor dem Anschließen der Spritze 55 wird die Buchse 12 mit einer Heparin enthaltenden physiologischen Salzlösung gefüllt, um ein Eindringen von Luft in das Innere der Buchse 12 zu verhindern. Nach der Zufuhr der medizinischen Flüssigkeit werden das Basisende des Katheters 52 mittels Klemmen verschlossen, die Spritze 55 abgenommen, sodann die Kappe 14 wieder aufgesetzt und das vom einen Ende des Anschlußstücks abgenommene Gehäuse 18 auf das andere Ende der Hülse 16 aufgeschoben, so daß es die Kappe 14 und die aus der Hülse 16 herausgezogene Buchse 12 umschließt. Hierauf ist ein Behandlungszyklus mittels des Katheters abgeschlossen. Das Anbringen der Kappe 14 und der Spritze 55 an der Buchse 12 oder das Abnehmen dieser Teile von der Buchse 12 kann erfolgen, indem die Hülse 16 mit der Hand festgehalten wird, weil sich die Buchse 12 nicht relativ zur Hülse 16 drehen kann.
  • Die Mittel zur Beendigung einer Bewegung zwischen Buchse und Hülse können einmal an der Außenfläche der Buchse und zum anderen an der Innenfläche angeformt sein, so daß sich Buchse und Hülse über eine vorgegebene Strecke gegeneinander verschieben können und dann an jedem Ende der so vorgegebenen Strecke in gegenseitige Anschlag-Berührung gelangen. Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform sind die Anschlagmittel an der Außenfläche der Buchse 112ausgebildete Vorsprünge 142 sowie an der Innenfläche der Hülse 116 ausgebildete (axiale) Nuten 136 einer vorbestimmten Länge und an beiden Enden der Nuten 136 mit einer größeren Tiefe als derjenigen der Nuten ausgebildete Ausnehmungen 140. Wenn die Verbindung zwischen Buchse 112 und Kappe beispielsweise mittels komplementärer Konusse anstelle der komplementären Gewinde erfolgt, kann sich die Buchse 112 relativ zur Hülse 116 drehen. Buchse 112 und Hülse 116 können somit unter Ermöglichung einer relativen Drehung zwischen ihnen miteinander verbunden sein. Ein Flansch 162 weist längs seiner beiden Seiten vorgesehene Ringnuten auf, während das Gehäuse 118 an der Innenfläche seiner offenen Endkante einen entsprechenden Ringsteg 168 aufweist. Das Gehäuse 118 kann somit durch Einrasten des Ringstegs 168 in die betreffende Ringnut 166 auf der Hülse 116 festgelegt werden.
  • Bei der beschriebenen Ausführungsform können die Anschlag- oder Arretiermittel dadurch gebildet sein, daß der Buchse 212 über eine vorgegebene Länge, abzüglich der beiden Endabschnitte, ein vorgegebener kleinerer Durchmesser erteilt wird, Einrast-Ringnuten 240 eines noch kleineren Durchmessers an jedem der beiden Enden des dünneren Abschnitts 236 ausgebildet werden und ein entsprechender bzw. komplementärer Ringsteg 242 an der Innenfläche der Hülse 216 vorgesehen wird. Wahlweise können diese Mittel dadurch gebildet werden, daß zwei Ringmagnete in einem vorgegebenen Abstand an der Außenfläche der Buchse befestigt werden und ein weiterer Ringmagnet an der Innenfläche der Hülse angebracht wird.
  • Wie vorstehend beschrieben, umfaßt somit das erfindungsgemäße Anschlußstück eine eine vorgegebene Länge besitzende Buchse, die an ihrem distalen Ende mit einer Kanüle versehen ist und an deren proximalem Ende eine Kappe angebracht ist, eine Hülse, welche die Buchse mit der Kanüle voran aufzunehmen vermag, an ihrem distalen Ende eine Endwand mit einer Öffnung zur Ermöglichung eines Hindurchschiebens und Zurückziehens der Kanüle aufweist, und ein wahlweise auf das eine oder andere Ende der Hülse aufschiebbares Gehäuse. Wenn das Anschlußstück beispielsweise zu einem Mediziner geliefert wird, ist die Kanüle durch das Gehäuse geschützt. Vor der Benutzung braucht der Mediziner lediglich das Gehäuse abzunehmen. Daraufhin ist die über die Öffnung vorgeschobene Kanüle zugänglich und somit schnell und sehr einfach mit einem Katheter verbindbar. Nach Herstellung dieser Verbindung wird die Kappe mit den Fingern erfaßt und von der Hülse zurückgezogen, so daß der Verbindungsbereich zwischen Kanüle und Katheter in die Hülse hineingezogen wird. Da das geschlossene Ende der Hülse den Katheter in seiner Lage sichert, wird ein möglicher Bruch der Kanüle durch von außen einwirkende Kräfte, ebenso wie ein Bruch des Katheters am Verbindungsbereich mit der Kanüle oder ein Herabrutschen des Katheters, sicher vermieden. Nach der Zufuhr von medizinischer Flüssigkeit über den Katheter kann das Gehäuse von der anderen Seite her auf die Hülse aufgeschoben werden, so daß es die Kappe und die Buchse umschließt. Aufgrund der beschriebenen Konstruktion kann die Zahl der Bauteile des Anschlußstücks verkleinert werden. Da weiterhin das Gehäuse eine doppelte Schutzwirkung bietet, kann die anderenfalls mögliche Verunreinigung aufgrund eines Hindurchsickerns von Blut über die Seite der Kappe bei längerem Verweilen des Katheters im Körper des Patienten verhindert werden. Die Erfindung bietet damit einen außerordentlich großen Nutzeffekt.
  • Wenn an der Außenfläche der Buchse und der Innenfläche der Hülse Vorsprünge bzw. Ausnehmungen ausgebildet sind, wird eine ungewollte Trennung zwischen Buchse und Hülse verhindert, und die Verbindung des Katheters mit der Anschluß- Kanüle wird vereinfacht. Da gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung die die Öffnung im geschlossenen Ende der Hülse begrenzende, die Außenfläche der Hülse schneidende Wandfläche an der Kante der Öffnung abgerundet bzw. abgeschrägt ist, kann der Katheter ungehindert in die Hülse hineingezogen werden, wobei deren geschlossenes Ende den Katheter in seiner Lage sichert. Aufgrund der auf diese Weise erreichten sicheren Halterung wird der Einfluß einer von außen einwirkenden Kraft, die die Verbindung zwischen Katheter und Kanüle zu trennen bestrebt ist, wirksam ausgeschaltet, während der Katheter selbst an einem Durchbiegen gehindert wird. Da gemäß einer anderen Weiterbildung die Buchse und die Hülse unter Verhinderung einer relativen Drehung zwischen ihnen miteinander verbunden sind, können die Kappe oder die Spritze mittels eines Gewindes mit der Buchse verbunden werden. Dabei besteht keine Möglichkeit für ein ungewolltes Trennen der Kappe von der Buchse.

Claims (10)

1. Katheter-Anschlußstück mit einer an ihrem distalen Ende mit einer Kanüle versehenen Buchse,
einer am proximalen Ende der Buchse abnehmbar befestigten, das Innere der Buchse wasserdicht abschließenden Kappe,
einer auf die Außenseite der Buchse aufschiebbaren Hülse, in welcher die Buchse verschiebbar angeordnet ist,
wobei die Buchse und die Hülse an ihren Außen- bzw. Innenoberflächen jeweils mit Arretiermitteln versehen sind, welche die Buchse und die Hülse jeweils in den Endpositionen ihrer Verschiebung gegeneinander pressen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kanüle (10) an ihrem distalen Ende eine stumpfe Kante zum Aufstecken eines Katheters (52) aufweist,
daß die Hülse (16; 116; 216) in Form eines Zylinders ausgebildet ist, dessen proximales Ende zur Aufnahme der Buchse (12; 112; 212) offen ist und dessen distales Ende von einer Stirnwand (30) mit einer in ihrer Mitte angeordneten Öffnung (32) gebildet ist, durch welche die Kanüle (10) nach außen durchschiebbar ist,
daß die Buchse (12; 112; 212) und die Hülse (16; 116; 216) derartige Längen besitzen, daß die Buchse (12; 112; 212) innerhalb der Hülse (16; 116; 216) aus einer Stellung, in der die Kanüle (10) aus der Hülse (16; 116; 216) vollständig nach außen vorgeschoben ist, in eine Stellung verschiebbar ist, in welcher die Kanüle (10) vollständig in das Innere der Hülse (16; 116; 216) eingezogen ist,
wobei die Arretiermittel (40 a, 40 b, 42 a, 42 b, 48; 140, 142; 240, 242) die Buchse (12; 112; 212) und die Hülse (16; 116; 216) in diesen beiden Stellungen jeweils gegeneinander pressen und wobei in der eingezogenen Stellung der Kanüle (10) die Verbindungsstelle der Kanüle mit dem Katheter (52) vollständig in die Hülse (16; 116; 216) eingezogen ist, und
daß ein Gehäuse (18; 118) in Form eines einseitig geschlossenen Zylinders vorgesehen ist, das die Hülse (16; 116; 216) mit deren distaler Abschlußwand (30) voran umgibt und dabei auf der Hülse (16; 116; 216) abnehmbar aufgesteckt ist.
2. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Arretiermittel vorgesehen sind, von denen das eine Arretiermittel (40 a, 40 b, 42 a, 42) an der Außenfläche der Buchse (12) und das andere Arretiermittel (48) an der Innenfläche der Hülse (16) angeordnet ist und von denen das eine Arretiermittel zwei Vorsprünge (40 a, 42 a) und eine zwischen diesen Vorsprüngen ausgebildete flache Ausnehmung (36, 38) umfaßt, und daß das eine Arretiermittel mit dem anderen in Eingriff bringbar ist.
3. Anschlußstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das andere, an der Innenfläche der Hülse angeformte Arretiermittel (48) zwei den beiden Vorsprüngen an der Außenfläche der Buchse (12) korrespondierend angeordnete Vorsprünge aufweist.
4. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die Öffnung (32) in der distalen Stirnwand (30) der Hülse (16; 116; 216) begrenzende Wandfläche an ihrer Öffnungskante abgerundet ist.
5. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (16) auf die Außenfläche der Buchse (12) aufgeschoben ist und dabei eine solche Konfiguration (54, 56, 58, 60) aufweist, daß eine relative Drehung zwischen Hülse und Buchse verhindert wird.
6. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiermittel an der Außenfläche der Buchse (12) angeformte Vorsprünge (142) sowie axiale Nuten (136) einer vorgegebenen Länge und an den beiden Enden der Nuten (136) auf eine größere Tiefe eingestochene Ausnehmungen (140) umfassen.
7. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiermittel einen mit einer vorgegebenen Länge an der Buchse (212), ausgenommen ihre beiden Endabschnitte, ausgebildeten Abschnitte kleineren Durchmessers, an den beiden Enden des dünneren Abschnitts (236) ausgebildete, umlaufende Einrastnuten (240) eines noch kleineren Durchmessers und komplementäre umlaufende Vorsprünge (242) an der Innenfläche der Hülse (216) umfassen.
8. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchse (12) an der Außenseite ihres offenen Endes mit einem Flansch (20) versehen ist, der mittels einer Schraubbewegung mit der Kappe (14) verbindbar ist.
9. Anschlußstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Verhinderung einer Relativdrehung der Hülse (16) auf der Außenfläche der Buchse (12) eine in mindestens einem Abschnitt der Außenfläche der Buchse (12) ausgebildete Flachseite (54, 56) und eine entsprechende, an der Innenfläche der Hülse (16) ausgebildete Flachseite (58, 60) umfassen.
10. Anschlußstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche der Hülse (16, 116) mindestens ein Flansch (62; 162) angeformt ist.
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