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DE69711139T2 - Nadelvorrichtung mit einhändig aktiviertem Nadelschutz - Google Patents

Nadelvorrichtung mit einhändig aktiviertem Nadelschutz

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Publication number
DE69711139T2
DE69711139T2 DE69711139T DE69711139T DE69711139T2 DE 69711139 T2 DE69711139 T2 DE 69711139T2 DE 69711139 T DE69711139 T DE 69711139T DE 69711139 T DE69711139 T DE 69711139T DE 69711139 T2 DE69711139 T2 DE 69711139T2
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DE
Germany
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needle
locking arm
locking
distal end
cannula
Prior art date
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DE69711139T
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William J. Allen
Jeffrey A. Stein
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Becton Dickinson and Co
Original Assignee
Becton Dickinson and Co
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Publication date
Application filed by Becton Dickinson and Co filed Critical Becton Dickinson and Co
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Publication of DE69711139T2 publication Critical patent/DE69711139T2/de
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Description

    1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einhändig aktivierbare Sicherheits-Nadelsperren für hypodermische Nadeln, Katheternadeln und andere medizinische Einrichtungen, um unbeabsichtigte Nadelstiche verhindern zu helfen.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Unbeabsichtigte Stiche mit einer benutzten Nadelkanüle können Krankheiten übertragen. Dementsprechend lehrt der Stand der Technik zahlreiche Nadelanordnungen und medizinische Vorrichtungen mit Sicherheitsschilden, die zum Verhindern unbeabsichtigten Kontakts mit der Nadelspitze nach Verwendung der medizinischen Vorrichtung angebracht werden können. Einige bekannte Sicherheitsschilde bilden einen starren Zylinder, der in proximaler Richtung teleskopartig über eine benutzte Nadelkanüle angeordnet werden kann. Diese Vorrichtungen sind wirksam, jedoch erfordern sie einen zweihändigen Vorgang, bei dem das medizinische Personal das medizinische Instrument mit einer Hand hält und den Nadelschild mit der anderen Hand manuell vorbewegt. Nadelschilde dieses Typs, die über Spritzenkolben passen, sind ferner kostspielig, da für jede einzelne Spritzenkolbengröße ein entsprechender Schild vorgesehen sein muß.
  • Eine Nadelschildvorrichtung, die einhändige Aktivierung erfordert, ist in US-A-5 411 492 offenbart.
  • Neben Nadelschildvorrichtungen, die zweihändige Vorgänge erfordern, lehrt der Stand der Technik auch automatische Nadelschildvorrichtungen, die keine ein-oder zweihändige Aktivierung erfordern. Diese Nadelschildanordnungen haben ebenfalls wesentliche Nachteile. Insbesondere kann der Schild unbeabsichtigterweise aktiviert werden, wodurch das unbenutzte Instrument für den beabsichtigten Zweck unbrauchbar ist. Ferner wird bei zahlreichen Vorgängen, die Nadeln und hypodermische Spritzen verwenden, die Nadel zuerst verwendet, um einen Phiolenstopfen zu durchstechen und Medizin in die Spritze zu ziehen, und anschließend zum Injizieren der Medizin in den Patienten verwendet. Automatisch aktivierbare Nadelschilde können jedoch während des Füllens aktiviert werden und das Ausgeben der Medizin unmöglich machen. Einige automatische Sicherheitsschilde bedecken in ihrer Ausgangsposition die Spitze der Nadel, wodurch es dem medizinischen Personal erschwert ist, genau zu erkennen, wo die Nadel im Patienten plaziert wird, und/oder die Eindringtiefe der Nadel in den Patienten zu erkennen. Dies ist besonders problematisch, wenn die Nadel zum Ansaugen von Blut oder zum Eintritt in eine Vene für die Verabreichung von Medizin vorgesehen ist. Ferner lassen einige der automatischen Vorrichtungen, die zunächst die Nadelspitze bedecken, die Nadel sicher geschützt erscheinen, obwohl der Schild nur wenig oder keinen Widerstand gegen unbeabsichtigten Kontakt bietet. Selbst im nicht kontaminierten Zustand kann eine hypodermische Nadel ein Instrument sein, das einem unvorbereiteten Benutzer eine schmerzhafte Punktionswunde zufügen kann.
  • Zwar lehrt der Stand der Technik zahlreiche Nadelschildstrukturen, jedoch besteht weiter ein Bedarf an einer einfachen, unkomplizierten, zuverlässigen, leicht herstellbaren Nadelanordnung, die unabhängig, einhändig aktivierbar und mit verschiedenen medizinischen Instrumenten verwendbar ist.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Nadelanordnung mit einer einhändig aktivierbaren Nadelsperre gemäß Anspruch 1. Die nadelsperre weist eine Nadelkanüle mit einem proximalen Ende, einem distalen Ende und einem durchgehenden Lumen auf, das die Längsachse definiert. Ein Nadelansatz mit einem inneren Hohlraum, der an einem offenen proximalen Ende des Ansatzes endet, ist mit der Nadelkanüle verbunden, so daß das Lumen in Fluidverbindung mit dem inneren Hohlraum steht. Ein Führungselement mit einer durchgehenden Rückhaltenut ist mit dem Nadelansatz verbunden. Ein länglicher Sperrarm mit einem proximalen und einem distalen Ende weist ein Sperrelement an seinem distalen Ende auf. Das Sperrelement weist ein proximales Ende und einen Nadeldurchlaß mit einer Längsachse auf. Der Sperrarm ist innerhalb der Nut des Führungselements angeordnet und die Nadelkanüle ist wenigstens teilweise in dem Sperrelement angeordnet. Der Sperrarm ist aus wenigstens einer ersten Rückzugsposition, in der das distale Ende der Kanüle vollständig durch das Sperrelement verläuft, so daß das distale Ende der Nadelkanüle freiliegt, in eine zweite, ausgefahrene Position bewegbar, in der das Sperrelement das distale Ende der Nadelkanüle umgibt, um einen unbeabsichtigten Kontakt mit dem distalen Ende der Nadelkanüle zu verhindern. Es ist eine Verriegelungsstruktur vorgesehen, um eine Bewegung des Sperrarms aus der zweiten, ausgefahrenen Position zu verhindern. Die Verriegelungsstruktur wird durch Bewegen des Sperrarms in die zweite, ausgefahrene Position aktiviert. Eine Fingerkontaktfläche ist an der Sperre vorgesehen, um Fingerdruck auf den Sperrarm aufzubringen und diesen in die zweite, ausgefahrene Position zu bewegen.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Nadelanordnung mit einer an einer hypodermischen Spritze angebrachten einhändig aktivierbaren Nadelsperre.
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der nadelanordnung von Fig. 1 bei entferntem Nadelschild.
  • Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die Nadelschildanordnung von Fig. 2, welche den Sperrarm in der Rückzugsposition zeigt.
  • Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Nadelanordnung von Fig. 2, welche das Sperrelement in der ausgefahrenen Position zeigt.
  • Fig. 5 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Nadelanordnung von Fig. 4.
  • Fig. 6 ist eine Querschnittsdarstellung der Nadelanordnung von Fig. 4 entlang der Linie 6-6.
  • Fig. 7 ist eine Draufsicht auf den Sperrarm der erfindungsgemäßen Nadelanordnung.
  • Fig. 8 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Sperrarms von Fig. 7.
  • Fig. 9 ist eine Seitenansicht der Anordnung aus Nadelkanüle, Nadelansatz und Führungselement gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 10 ist eine teilweise geschnittene Darstellung der Anordnung von Fig. 9 entlang der Linie 10-10.
  • Fig. 11 ist eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Nadelschild.
  • Fig. 12 ist eine Querschnittsdarstellung des nadelschilds von Fig. 11 entlang der Linie 12-12.
  • Fig. 13 ist eine teilweise geschnittene Seitendarstellung eines alternativen erfindungsgemäßen Sperrarms.
  • Fig. 14 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel der Nadelanordnung der Fign.
  • 1-12, bei dem der Nadelansatz und das Führungselement einstückig ausgebildet sind.
  • Fig. 15 ist ein anderes alternatives Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, bei dem der Spritzenzylinder und der Nadelansatz einstückig ausgebildet sind.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Zwar wird die Erfindung durch zahlreiche Ausführungsbeispiele in zahlreichen verschiedenen Formen realisiert, jedoch werden in den Zeichnungen bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt und im einzelnen beschrieben, wobei die vorliegende Offenbarung lediglich als beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung anzusehen ist, jedoch diese nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele einschränkt. Der Rahmen der Erfindung ist durch die zugehörigen Ansprüche definiert.
  • In den Fig. 1-12 ist eine Nadelanordnung 20 mit einer einhändig aktivierbaren Nadelsperre dargestellt, die eine Nadelkanüle 21 mit einem proximalen Ende 22, einem distalen Ende 23 und einem durchgehenden Lumen aufweist. Das distale Ende 23 weist eine geschärfte distale Spitze 25 auf. Ein Nadelansatz 27 mit einem inneren Hohlraum 28, der an einem offenen proximalen Ende 29 des Ansatzes endet, ist mit dem proximalen Ende der Nadelkanüle 21 verbunden, so daß das Lumen in Fluidverbindung mit dem inneren Hohlraum des Ansatzes steht. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der innere Hohlraum 28 kegelstumpfförmig.
  • Ein Führungselement 31 ist mit dem Nadelansatz verbunden und weist eine Rückhaltenut 32 auf. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Führungselement an dem Nadelansatz unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Verfahrens, beispielsweise Kleber, Ultraschallschweißen und dergleichen, angebracht werden. Bei geringen Produktionsmengen ist das Anbringen des Führungselements an einer existierenden Nabe aus Kostengründen erwünscht. Es fällt in den Rahmen der vorliegenden Erfindung, einen Ansatz und ein Führungselement einstückig geformt und einteilig vorzusehen. Bei großen Produktionsmengen kann es vorteilhaft sein, den Nadelansatz und das Führungselement aus einteilig einstückig geformtem Thermoplast herzustellen, wie in Fig. 14 dargestellt. Die Rückhaltenut im Führungselement ist im wesentlichen axial orientiert und derart bemessen, daß sie einen langgestreckten Sperrarm 37 aufnimmt, wie im folgenden näher beschrieben. Der langgestreckte Sperrarm weist ein proximales Ende 38 und ein distales Ende 39 auf. Das distale Ende des Sperrarms weist das Sperrelement 40 mit einem distalen Ende 41, einem proximalen Ende 43 und einem Nadeldurchlaß 44 auf. Der langgestreckte Sperrarm, einschließlich des Sperrelements, ist vorzugsweise einstückig aus dem selben Material gebildet. Jedoch können das Sperrelement und der Sperrarm separat geformt und durch ein beliebiges geeignetes Mittel wie Kleber, Ultraschallschweißen und Reibschluß- oder Schnappverbindung miteinander verbunden werden. Der Sperrarm und das Sperrelement können ebenfalls separat ausgebildet werden und durch ein separates Teil, beispielsweise eine Metallklammer, verbunden werden. Der Sperrarm ist in der Rückhaltenut 32 des Führungselements 31 und die Nadelkanüle 21 ist in dem Nadeldurchlaß 44 des Sperrelements 40 angeordnet das Rückhaltenutführungselement 31 ist derart bemessen und ausgerichtet, daß es den langgestreckten Sperrarm aufnehmen kann.
  • Der langgestreckte Sperrarm 37 ist aus wenigstens einer ersten Rückzugsposition, wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt, in der das distale Ende 23 der Nadelkanüle vollständig durch das Sperrelement verläuft, so daß das distale Ende der Nadelkanüle freiliegt, in eine zweite, ausgefahrene Position nach den Fig. 4 und 5 bewegbar, in der das Sperrelement das distale Ende 23 und die geschärfte distale Spitze 25 der Nadelkanüle umschließt, um unbeabsichtigten Kontakt mit dem distalen Ende der Nadelkanüle zu verhindern.
  • Der Sperrarm weist eine Fingerkontaktfläche auf, um das einhändige Aktivieren des Sperrarms aus der ersten Rückzugsposition der Fig. 2 und 3 in die zweite, ausgefahrene Position der Fig. 4 und 5 bewegen zu können. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Fingerkontaktfläche 47 am proximalen Ende des langgestreckten Sperrarms vorgesehen. Diese Position der Fingerkontaktfläche wird bevorzugt, da sie die von der scharfen Nadelspitze am weitesten entfernte Position ist. Der Sperrarm kann einhändig von der ersten Rückzugsposition in die zweite, ausgefahrene Position bewegt werden, indem die Spritze in einer Hand gehalten wird und mit dem Daumen oder dem Zeigefinger der haltenden Hand auf die Fingerkontaktfläche 47 gedrückt wird. Die Fähigkeit zu einer einhändigen Operation ist ein wichtiger Faktor der vorliegenden Erfindung, da es der die Injektion vornehmenden Person ermöglicht, die andere Hand für andere Zwecke, beispielsweise das Aufbringen von Druck auf eine Vene zu verhindern des Blutens, zu verwenden.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß eine Nadelanordnung derart bemessen sein kann, daß sie mit verschiedenen Größen von Spritzen verwendbar ist, beispielsweise mit Spritzen mit einer Kapazität von 3 ml oder von 5 ml.
  • Ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung sieht eine Verriegelungseinrichtung zum Verhindern des Bewegens des Sperrarms aus der zweiten, ausgefahrenen Position, in welche die Verriegelungseinrichtung durch Bewegen des Sperrarms in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wird. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist das Sperrelement ferner eine Sperrwand 49 am distalen Ende 41 des Sperrelements auf. Die Sperrwand 49 weist eine Sperrwandöffnung 50 auf, die Teil des Nadeldurchgangs 44 ist, jedoch einen verringerten Durchmesser hat, der größer als der Nadelkanülendurchmesser und kleiner als der Durchlaßdurchmesser ist, so daß sie eine ringförmige Leiste 51 bildet. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel schließt die Verriegelungseinrichtung das distale Ende des Sperrarms, das eine distale Längsachse 45 bildet, und das proximale Ende des Sperrarms ein, das eine proximale Längsachse 46 definiert. Der Sperrarm ist derart konfiguriert, daß die distale Längsachse und die proximale Längsachse einen stumpfen Winkel A miteinander bilden, so daß bei in der zweiten, ausgefahrenen Position befindlichem Sperrarm das distale Ende der Nadelkanüle proximal von der Sperrwand 49 und aus der Flucht mit der Sperrwandöffnung 50 angeordnet ist, wie am besten in den Fig. 4 und 6 dargestellt. Da das distale Ende 23 der nadelkanüle nicht mehr auf die Sperrwandöffnung 50 ausgerichtet ist, führt jeder Versuch; den Sperrarm aus der zweiten, ausgefahrenen Position zu bewegen, dazu, daß die scharfe Spitze 25 der Nadelkanüle in den ringförmigen Leistenbereich 51 der Sperrwand einbettet, um ein neuerliches Freilegen des distalen Endes der Nadelkanüle zu vermeiden. Dies ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, da die Verriegelungseinrichtung ohne zusätzliche Teile und Strukturen wie Riegel, Leisten, Klinken und dergleichen ausgebildet ist, welche zur Verteuerung und Verkomplizierung führen und die Zuverlässigkeit nachteilig beeinflussen können. Die Einfachheit der vorliegenden Erfindung ist durch die Tatsache deutlich gemacht, daß eine Nadelanordnung üblicherweise aus zwei Komponenten, einem Ansatz und eine Nadel, besteht, während die vorliegende Erfindung eine vollständige Nadelanordnung mit einer einhändig aktivierbaren Nadelsperre mit nur vier Komponenten schafft, einer Nadelkanüle, einem Ansatz, einem Führungselement und einem langgestreckten Sperrarm. Wenn das Führungselement und der Nadelansatz einteilig geformt sind, besteht die vorliegende Erfindung aus nur drei Komponenten.
  • Zwar ist es für die praktische Anwendung der Erfindung nicht erforderlich, jedoch ist vorzugsweise eine zweite, redundante Komponente für die Verriegelungseinrichtung vorgesehen, um der Bewegung des Sperrarms aus der zweiten, ausgefahrenen Position in die erste Rückzugsposition weiter entgegenzuwirken.
  • Diese Komponente der Verriegelungseinrichtung wird ohne zusätzliche Komponenten und durch Ausbildendes Führungselements und des Sperrarms mit verschiedenen Kombinationen von Vorsprüngen und Ausnehmungen, die ein Drücken des Sperrarms durch das Führungselement in distaler Richtung durch Aufbringen von Fingerdruck auf die Fingerkontaktfläche 47 ermöglichen. Jedoch sind die Vorsprünge und Ausnehmungen derart ausgebildet, daß ein Rückstellen des Sperrarms in die erste Rückzugsposition mit Kräften, die normalerweise mit der Betätigung der Erfindung einhergehen, nicht möglich ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist die Verriegelungseinrichtung ferner Seitenwände 52 und 53 des Führungselements auf, die Vorsprünge 57 und 58 aufweisen, welche zum Zusammenwirken mit einem erhabenen Vorsprung 59 am Sperrarm 37 ausgebildet sind. Der erhabene Vorsprung 59 ist keilförmig und am proximalen Ende größer als am distalen Ende. Wenn auf den Sperrarm Druck aufgebracht wird, um den Sperrarm aus der ersten Rückzugsposition in die zweite, ausgefahrene Position zu bewegen, bewirkt die distale Bewegung des Sperrarms einen Kontakt des erhabenen Vorsprungs 59 mit den Vorsprüngen 57 und 58 des Führungselements. Es ist zusätzliche Kraft erforderlich, um den erhabenen Vorsprung an den Führungselementvorsprüngen vorbei zu bewegen. Sobald dies geschieht, springen die Vorsprünge in ihre Originalpositionen zurück, und die Leiste 61 am Vorsprung 57 und die Leiste 62 am Vorsprung 58 bilden eine Verriegelungsverbindung in bezug auf die Rückwand 63 des erhabenen Vorsprungs 59, um Bewegung des Sperrarms proximal aus der zweiten, ausgefahrenen Position zu verhindern, wie in Fig. 4 dargestellt.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Vorsprünge 57 und 58 des Führungselements und der erhabene Vorsprung 59 des Sperrarms derart ausgebildet, daß, wenn der Sperrarm distal in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wird, die Vorsprünge 52 und 53 am Ende des erhabenen Vorsprungs 59 vorbei schnappen und ein hörbares Geräusch erzeugen, um eine hörbare Anzeige dahingehend zu liefern, daß der zweite Sperrarm in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wurde. Vorzugsweise sind zwei Vorsprünge am Führungselement vorgesehen, jedoch ist ein Vorsprung ausreichend und fällt in den Rahmen der vorliegenden Erfindung.
  • Das bevorzugte Ausführungsbeispiel weist ferner eine Einrichtung zum visuellen Feststellen der Tatsache, daß sich der Sperrarm 37 in der zweiten, ausgefahrenen Position befindet, auf, wobei die Einrichtung ein Farbsegment 90 am Sperrarm 37 und wenigstens ein Farbsegment am Führungselement aufweist. Bei diesem Ausführungsbeispiel befinden sich zwei Farbsegmente 91 am Führungselement 31. Wenn der Sperrarm sich in der zweiten ausgefahrenen Position befindet, fluchten das Farbsegment 90 und die Farbsegmente 91, wie am besten in Fig. 4 dargestellt, um ein durchgehendes querverlaufendes Farbband zu bilden. Jede Farbe, einschließlich schwarz und weiß, kann zur Bildung der Farbsegmente verwendet werden. Grün wird jedoch bevorzugt, da es allgemein als Anzeige von Sicherheit akzeptiert ist. Wenn daher die grünen Farbsegmente genau ausgerichtet sind, ist die erfindungsgemäße Nadelanordnung sicher mit dem Sperrarm in der zweiten, ausgefahrenen Position verriegelt.
  • Die vorliegende Erfindung weist ferner vorzugsweise eine Struktur zum lösbaren Halten des Sperrarms in der ersten Rückzugsposition auf. Diese Funktion kann erreicht werden, indem der Sperrarm und die Rückhaltenut im Führungselement so bemessen sind, daß sie Reibschluß aufweisen. Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel, bei dem das distale Ende und das proximale Ende des Sperrarms Längsachsen bilden, die miteinander einen stumpfen Winkel bilden, bewirkt die nicht gerade Ausbildung des Sperrarms beim Eindringen in eine für einen geraden Sperrarm bemessene Nut den Reibschluß, welcher den Sperrarm daran hindert, sich unter weniger als der gewünschten Kraft distal zu bewegen. Ferner ist eine Ausnehmung 64 im Sperrarm zum Aufnehmen des Vorsprungs 58 des Führungselements vorgesehen, wenn der Sperrarm sich in der Rückzugsposition befindet. In dieser Position muß der Sperrarm nicht eng in der Rückhaltenut gehalten sein. Daher werden die Kunststoffteile während des langen Zeitraums zwischen Herstellung und Gebrauch nicht belastet. Beim Aufbringen von Kraft auf den Sperrarm, um diesen distal zu bewegen, bewegt sich der Vorsprung 58 den schrägen Bereich 65 der Ausnehmung 64 hinauf, um die zum Bewegen des Sperrarms in distale Richtung erforderliche Kraft unmittelbar zu erhöhen. Diese zur Erhöhung der Kraft vorgesehene Struktur hält den Sperrarm in der Rückzugsposition. Die Form des Vorsprungs 58 und des schrägen Bereichs 65 kann ferner derart konfiguriert sein, daß ein hörbarer Klick erzeugt wird, wenn der Vorsprung 58 die Ausnehmung 64 verläßt, wodurch dem medizinischen Personal weiter angezeigt wird, daß der Sperrarm sich in Richtung der zweiten, ausgefahrenen Position bewegt. Der Sperrarm kann ferner durch eine Rippe 34 am Sperrarm und einen Vorsprung oder eine Ausnehmung im Führungselement (nicht dargestellt) lösbar in der ersten Rückzugsposition gehalten sein, wobei zusätzliche Kraft zum Bewegen der Rippe 34 an dem Vorsprung oder der Ausnehmung vorbei erforderlich ist.
  • Zwar ist die erfindungsgemäße Nadelanordnung zur Verwendung mit zahlreichen medizinischen Vorrichtungen, einschließlich Blutsammelvorrichtungen, geeignet, ist sie in den Fig. 1-5 in Zusammenhang mit einer hypodermischen Nadel 67 dargestellt. Die Spritze 67 weist einen Spritzenzylinder 68 mit einem langgestreckten zylindrischen Körper auf, der eine Kammer 69 zum Aufnehmen von Fluid bildet. Der Zylinder hat ein offenes proximales Ende 70, ein distales Ende 71 und eine kegelstumpfförmige Spitze, die sich vom distalen Ende erstreckt und einen durchgehenden Durchlaß aufweist, der in Fluidverbindung mit der Kammer steht. Die kegelstumpfförmige Spitze des Spritzenzylinders greift reibschlüssig in den kegelstumpfförmigen Hohlraum des bevorzugten Nadelansatzes 27 an. Zum Zweck des Ansaugens von Fluid in den und des Ausgebens aus der Kammer 69 weist die Spritze einen langgestreckten Kolben 75 mit einem distalen End 76 auf, der einen Stopfen 77 aufweist, welcher in fluiddichtem gleitend verschiebbaren Eingriff mit dem Inneren der Kammer steht.
  • Es fällt in den Rahmen der vorliegenden Erfindung, einen Nadelansatz vorzusehen, der einstückig mit einem Spritzenzylinder aus thermoplastischem Material oder Glas ausgebildet ist, wie in Fig. 15 dargestellt. Bei dieser Ausbildung sind die Spitze des Spritzenzylinders, die sich vom distalen Ende des Zylinders erstreckt, und der Nadelansatz sind ein und dasselbe Element. Bei dieser Ausbildung ist die Nadel vorzugsweise an dem Ansatz-/Spritzenzylinder unter Verwendung eines Klebers angebracht, so daß die Nadel nicht vom Spritzenzylinder entfernt werden kann. Diese Ausbildung ist ideal geeignet für vorgefüllte Spritzen, die üblicherweise mit einer permanent angebrachten Nadelkanüle ausgebildet sind.
  • Die bevorzugte Nadelanordnung weist ferner einen langgestreckten Nadelschild 80 mit einem distalen Ende 81, einem proximalen Ende 82 und einem Hohlraum 83 zum Aufnehmen der nadelkanüle auf. Das proximale Ende des Nadelschilds ist so konfiguriert, daß es lösbar an einem Bereich des Führungselements angreift, um den Nadelschild in einer nadelschutzposition zu halten, während sich der Sperrarm in der ersten Rückzugsposition befindet. Der Nadelschild ist derart konfiguriert, daß, wenn der Sperrarm sich in der zweiten, ausgefahrenen Position befindet, der Nadelschild nicht mit der Nadelanordnung verbunden werden kann. Der Nadelschild 80 ist lösbar mit dem Führungselement durch die Vorsprünge 85 und 86 am proximalen Ende des Nadelschilds verbunden, welche mit komplementären Ausnehmungen 33 des Führungselements zusammenwirken. Der Nadelschild 80 weist ferner eine proximale obere Öffnung auf, die zum Aufnehmen des Sperrarms ausgebildet ist, so daß eine im wesentlichen vollständige Abschirmung der Nadelkanüle gegeben ist. Der Nadelschild kann daher die Nadelkanüle effektiv vor Beschädigung und unbeabsichtigtem Kontakt vom Zeitpunkt der Herstellung bis zum Gebrauchszeitpunkt, zu dem der Nadelschild entsorgt wird, schützen. Nachdem das Sperrelement in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wurde, kann der Nadelschild nicht länger mit der erfindungsgemäßen Nadelanordnung verwendet werden.
  • Wie in Fig. 13 dargestellt, weist ein alternativer Sperrarm 137 der Erfindung ein proximales Ende 138 und ein distales Ende 139 auf. Der Sperrarm weist ein Sperrelement 140 mit einem distalen Ende 141, einem proximalen Ende 142 und einem Nadeldurchlaß 144 auf. Diese alternative Nadelanordnung funktioniert im wesentlichen genau wie die Nadelanordnung der Fig. 1-12, mit der Ausnahme, daß der Nadeldurchlaß 144 im allgemeinen durchgehend über die gesamte Länge des Sperrelements verläuft. Wenn das Sperrelement in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wird, drückt die scharfe Spitze der Nadelkanüle fest gegen die Seitenwände des Nadeldurchlasses, so daß jeder Versuch, den langgestreckten Sperrarm 137 aus der zweiten, ausgefahrenen Position in die erste Rückzugsposition zu bewegen, dazu führt, daß die Nadelkanüle sich in die Seitenwand des Nadeldurchlasses 144 einbettet, um eine proximale Bewegung des Sperrarms zu verhindern.
  • Fig. 14 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Nadelschildanordnung, das zuvor ausführlich erörtert wurde, wobei der Nadelansatz 227 und das Führungselement 231 einstückig als ein Teil vorzugsweise aus thermoplastischem Material gebildet sind.
  • Fig. 15 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, das zuvor bereits erörtert wurde, wobei der Nadelansatz 327 und der Spritzenzylinder 368 einstückig als einteiliges Ansatz-/Spritzenzylinderelement 326 ausgebildet ist. Die Nadelkanüle 321 ist permanent an dem Ansatz-/Spritzenzylinderelementvorzugsweise unter Verwendung von Klebern wie Epoxidkleber angebracht. Das Führungselement 321 wird entweder vor oder nach dem Anbringen der Nadelkanüle 321 direkt mit dem Ansatz-/Spritzenzylinderelement 326 verbunden.

Claims (10)

1. Nadelanordnung (20) mit einer einhändig aktivierbaren Nadelsperre, mit:
- einer Nadelkanüle (21) mit einem proximalen Ende (22), einem distalen Ende (23), und einem durchgehenden Lumen, das eine Längsachse definiert;
- einem Nadelansatz (27) mit einem inneren Hohlraum, der an einem offenen proximalen Ende des Ansatzes endet, wobei der Ansatz mit der Nadelkanüle derart verbunden ist, daß das Lumen in Fluidverbindung mit dem inneren Hohlraum steht;
- einem mit dem Nadelansatz verbundenen Führungselement (31) mit einer sich durch diese erstreckenden Haltenut (32);
- einem langgestreckten Sperrarm (31) mit einem proximalen Ende (38) und einem distalen Ende (34), wobei das distale Ende des Sperrarms ein Sperrelement (40) mit einem distalen Ende (41), einem proximalen Ende (43) und einem durchgehenden Nadeldurchlaß (44) mit einer Längsachse, wobei der Sperrarm in der Nut des Führungselements angeordnet ist und die Nadelkanüle wenigstens teilweise in dem Sperrelement angeordnet ist, wobei der Sperrarm aus wenigstens einer ersten Rückzugsposition, in der das distale Ende der Kanüle sich vollständig durch das Sperrelement erstreckt, so daß das distale Ende der Nadelkanüle freiliegt, in eine zweite, ausgefahrene Position bewegbar ist, in der das Sperrelement das distale Ende der Kanüle umgibt, um einen unbeabsichtigten Kontakt mit dem distalen Ende der Kanüle zu verhindern;
einer Fingerkontaktfläche (47) am Sperrarm zum Aufbringen von Fingerdruck auf den Sperrarm, um den Sperrarm in die zweite, ausgefahrene Position zu bewegen;
- einer Verriegelungseinrichtung zum Verhindern der Bewegung des Sperrarms aus der zweiten, ausgefahrenen Position, wobei die Verriegelungseinrichtung durch die Bewegung des Sperrarms in die zweite, ausgefahrene Position aktiviert wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
- die Verriegelungseinrichtung das distale Ende (34) des Sperrarms (37), das eine distale Längsachse bildet, und das proximale Ende (38) des Sperrarms (37), das eine proximale Längsachse bildet, umfaßt, wobei der Sperrarm derart ausgebildet ist, daß die distale Längsachse und die proximale Längsachse unter einem stumpfen Winkel (A) zueinander angeordnet sind, und daß, wenn das proximale Ende des Sperrarms sich in der Nut befindet, die Nadeldurchlaßlängsachse nicht auf die Nadelkanülenlängsachse ausgerichtet ist.
2. Nadelanordnung nach Anspruch 1, bei der die Verriegelungseinrichtung das Sperrelement eine Sperrwand, die eine durchgehende Öffnung aufweist, enthält, wobei die Sperrwandöffnung effektiv kleiner als der Nadeldurchlaß ist.
3. Nadelanordnung nach Anspruch 1, bei der die Verriegelungseinrichtung einen Vorsprung an dem Sperrarm aufweist, der derart ausgebildet ist, daß der Sperrarm durch die Nut des Führungselements in distaler Richtung, jedoch nicht in proximaler Richtung bewegbar ist.
4. Nadelanordnung nach Anspruch 1, mit einer Einrichtung zum lösbaren Halten des Sperrarms in der ersten Rückzugsposition.
5. Nadelanordnung nach Anspruch 4, bei der die Einrichtung zum lösbaren Halten des Sperrarms in der ersten Rückzugsposition einen Vorsprung am Führungselement aufweist, der in eine Ausnehmung im Sperrarm eingreift, wobei der Vorsprung und die Ausnehmung derart geformt sind, daß sie den Sperrarm in der ersten Rückzugsposition halten und das Bewegen in die zweite, ausgefahrene Position erlauben, wenn distal gerichteter Fingerdruck auf den Sperrarm aufgebracht wird.
6. Nadelanordnung nach Anspruch 1, ferner mit einem langgestreckten Nadelschild mit einem distalen Ende, einem proximalen Ende und einem dazwischen befindlichen Hohlraum zum Aufnehmen der Kanüle, wobei das proximale Ende des Nadelschilds derart ausgebildet ist, daß es lösbar an einem Bereich des Führungselements angreift, um den Nadelschild in einer Nadelschutzposition zu halten, während der Sperrarm sich in der ersten Rückzugsposition befindet, und wobei der Nadelschild nicht in der Lage ist, an dem Führungselement anzugreifen, wenn sich der Sperrarm in der zweiten, ausgefahrenen Position befindet.
7. Nadelanordnung nach Anspruch 1, in Kombination mit einem Spritzenkörper mit einem länglichen zylindrischen Körper, der eine Kammer zum Halten von Fluid bildet, einem offenen proximalen Ende, einem distalen Ende und einer sich von dem distalen Ende aus erstreckenden Spitze mit einem durchgehenden Spitzendurchlass, der in Fluidverbindung mit der Kammer steht, wobei die Spitze des Spritzenkörpers in dem Hohlraum des Nadelansatzes angeordnet ist.
8. Nadelanordnung nach Anspruch 1, bei der der Nadelansatz einstückig mit einem Spritzenkörper ausgebildet ist, der einen länglichen zylindrischen Körper, der eine Kammer zum Halten von Fluid bildet, ein offenes proximales Ende und ein distales Ende aufweist, wobei der Nadelansatz mit dem distalen Ende des Spritzenkörpers derart einstückig ausgebildet ist, daß die Kammer und das Lumen der Kanüle in Fluidverbindung stehen.
9. Nadelanordnung nach Anspruch 1, ferner mit einer Einrichtung zum Liefern einer hörbaren Anzeige, wenn der langgestreckte Sperrarm distal in die zweite, ausgefahrene Position bewegt wird.
10. Nadelanordnung nach Anspruch 1, ferner mit einer Einrichtung zum visuellen Anzeigen, daß der langgestreckte Sperrarm sich in der zweiten, ausgefahrenen Position befindet.
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