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DE3232576C2 - - Google Patents

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DE3232576C2
DE3232576C2 DE19823232576 DE3232576A DE3232576C2 DE 3232576 C2 DE3232576 C2 DE 3232576C2 DE 19823232576 DE19823232576 DE 19823232576 DE 3232576 A DE3232576 A DE 3232576A DE 3232576 C2 DE3232576 C2 DE 3232576C2
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DE
Germany
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plate
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DE19823232576
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ELEKTRO-DAMEN B.V., BELFELD, NL
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Elektro-Damen Bv Belfeld Nl
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Description

Die Erfindung betrifft eine Boden- oder Wandbelagplatte aus einem starren Trägerkörper und einem auf dessen Oberseite befestigten Belagkörper aus elastischem Material, der eine den Trägerkörper abdeckende Deckplatte, auf dem Trägerkörper aufliegende Abstandshalter mit dazwischen angeordneten Hohlräumen und aus einem Stück mit ihm bestehende, hinterschnittene Ankerkörper aufweist, die in Ausnehmungen des Trägerkörpers ragen und darin mit Hilfe eines die Ausnehmungen praktisch ausfüllenden, erhärteten Bindemittels festgelegt sind.
Eine solche Platte ist bekannt aus der DE-PS 23 29 542. Bei dieser Platte besitzen die Abstandshalter die Form von zylindrischen Zapfen und sind über den gesamten Raum zwischen Deckplatte und Trägerkörper im wesentlichen gleichmäßig verteilt, wobei die hinterschnittenen Ankerkörper im Bereich der Ecken des Belagkörpers angeordnet sind.
Auf Kinderspielplätzen, Sport- oder Tennisplätzen, besteht häufig das Bedürfnis, den Boden witterungsbeständig, stabil und wartungsfrei, dennoch aber federnd oder elastisch so zu gestalten, daß die Härte eines Aufpralles eines springenden Sportlers, Kindes oder anderer Personen gemildert wird. Die bekannte Platte verwendet als Material für den starren Trägerkörper Beton, wobei aber auch Stein und Keramik, gegebenenfalls auch ein Kunststoffmaterial oder ein Kunststein, eingesetzt werden könnten. Die Trägerkörper sind im Verhältnis zur Belagplatte schwer und liegen Fuge an Fuge mit benachbarten Trägerkörpern verlegt fest auf dem Untergrund auf. Der Belagkörper der bekannten Platte besteht aus einem elastischen Material, wie z. B. Kautschuk oder Kunststoff, und besitzt einen derart hohen Dämpfungswert, daß ein gewünschter Fallschutz gewährleistet ist.
Das die hinterschnittenen Ankerkörper des Belagskörpers festlegende Bindemittel kann jedes anorganische oder organische härtende Bindemittel sein, wie z. B. Zement, härtende Kittmassen oder härtende Kunststoffmassen. Dieses Bindemittel wird bei der Herstellung der bekannten Platten in die vorgeformten, als Sackbohrung ausgestalteten Ausnehmungen des Trägerkörpers in ungehärtetem Zustand eingefüllt, worauf der Belagkörper mit seinen hinterschnittenen Ankerkörpern in das Bindemittel soweit eingedrückt wird, daß er auf dem Trägerkörper aufliegt, wobei dann vorzugsweise die freien unteren Enden der Abstandhalter auf der Oberfläche des Trägerkörpers aufliegen. Dabei fließt das noch weiche Bindemittel in die Hinterschneidungen der Vorsprünge ein. Nach dem Aushärten des Bindemittels sind dann Trägerkörper und Belagkörper fest miteinander verbunden.
Durch die luftgefüllten Hohlräume zwischen den Abstandshaltern und den hinterschnittenen Ankerkörpern ergibt sich eine hohe gewünschte Elastizität des Belagkörpers. Es ist bekannt, die hinterschnittenen Ankerkörper, die Abstandshalter und gegebenenfalls auch einen ringsumlaufenden Rand an der Deckplatte, d. h. dem gesamten Belagkörper, einstückig aus Kautschukmaterial herzustellen, vorzugsweise in einer Formpresse.
Durch die Verankerung der elastischen Belagplatte über die angeformten Kautschuk-Ankerkörper am starren Trägerkörper ist sogar an den Ankerstellen deshalb eine gute Elastizität erreicht, weil der gesamte Belagkörper bei entsprechender Belastung mit horizontaler Kraftkomponente gegenüber der Oberfläche des starren Trägerkörpers zur Seite wandern kann. Das Kautschukmaterial des Belagkörpers erlaubt durch das Walken infolge der Krafteinwirkung eine seitliche Verschiebung der Oberflächen des Belagkörpers gegenüber den starr und fest liegenden Oberflächen der Trägerkörper. Hierdurch wird die Sicherheitsbelagplatte nach der bekannten Ausführungsform so zweckmäßig und günstig.
Man hat nun fortlaufend nach Verbesserungen der Elastizitäts- oder Nachgiebigkeitswerte derartiger Platten gesucht, wobei schon geringfügige Änderungen gegenüber der Sicherheitsbelagplatte nach der oben genannten deutschen Patentschrift vorgeschlagen worden sind.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Boden- oder Wandbelagplatte der eingangs bezeichneten Art so zu verbessern, daß die Massenherstellung mit einfachen Mitteln vereinfacht und rationalisiert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der hinterschnittene Ankerkörper in der Höhe der freien Enden der Abstandhalter einen Abdeckansatz aufweist, dessen parallel zur Oberfläche des Trägerkörpers verlaufende, die obere Öffnung an der Ausnehmung des Trägerkörpers abdeckende Fläche mindestens gleich groß wie diese Öffnung (25) ist. Das Herstellungsverfahren einer solchen Platte wird deshalb durch diese Maßnahme besonders begünstigt und vereinfacht, weil das Auflegen des aus elastischem Material bestehenden Belagkörpers auf den Trägerkörper schneller erfolgen kann, denn die Ankerkörper können schneller und mit größerer Treffsicherheit der oberen Öffnungen der Ausnehmungen mit Hilfe der Abdeckansätze aufgelegt und sozusagen einjustiert werden. Außerdem wird hierdurch in besserer Weise verhindert, daß flüssiges Bindemittel aus den Ausnehmungen des Trägerkörpers in den Hohlraum, insbesondere neben den hinterschnittenen Ankerkörpern, gelangen kann. Dadurch ist eine Verringerung des Elastizitätswertes im Bereich der Ankerkörper mit Vorteil vermieden. Wenn die Fläche der Abdeckansätze wenig größer als die freie Fläche der Öffnung der Ausnehmungen ist, kann sogar eine Abstützung mit Hilfe des Abdeckansatzes am Ankerkörper erreicht werden, so daß die Dichte der benachbarten Abstandshalter im Bereich der Ankerkörper verringert werden kann; dies insbesondere deshalb, weil der Querschnitt eines Ankerkörpers zumeist größer als der eines Abstandshalters ist.
Besonders vorteilhaft ist die Erfindung weiter dadurch ausgestaltet, daß die Ausnehmung im Trägerkörper als ein vollständig durch diesen hindurchgehendes Loch ausgebildet ist. Es wird hierdurch nicht etwa das Aussehen der Platte gemäß der Erfindung benachteiligt, denn nach oben bzw. vorn zum Benutzer hin sieht man nur die Belagplatte aus elastischem Material, und nach hinten, d. h. vom Betrachter oder Benutzer fortgewandt, kann die Öffnung ohne jede Beeinträchtigung des Aussehens mehr oder weniger groß vorhanden sein, sofern nur der Trägerkörper als Ganzes nicht durch zu viele Ausnehmungen geschwächt ist. Diese Gefahr ist aber in aller Regel nicht gegeben. Die Maßnahme des vollständig durch den Trägerkörper hindurchgehenden Loches, d. h. von seiner einen großen Oberfläche quer hindurch zur anderen Oberfläche, bringt für die Herstellung den Vorteil, daß gegebenenfalls bei mechanischer Massenproduktion der Belagplatte gemäß der Erfindung zunächst die aus elastischem Material bestehende Belagplatte mit den Vorsprüngen, dem Rand, den Ankerkörpern und Abstandshaltern nach oben gerichtet angeordnet wird, darauf der Trägerkörper bei Aufnahme der Ankerkörper in den Ausnehmungen aufgelegt und danach die Ausnehmungen vergossen werden.
Es ist zwar schon eine ähnliche Herstellungsweise früher bekannt gewesen, bei welcher auch der Belagkörper mit seiner durchgehenden Fläche nach unten aufgelegt und der starre, verhältnismäßig schwere Trägerkörper zum Schluß angesetzt und verbunden wurde, bei diesem bekannten Verfahren mußte aber eine dünne Zwischenplatte genau einjustiert dazwischengelegt werden, nämlich über die freien Ende der Abstandshalter, damit der flüssige Beton, Zement oder dergleichen nicht in die Hohlräume zwischen den Abstandshaltern und Ankerkörper einfließen konnte.
Wenn nun der Abdeckansatz am Ankerkörper eine größere Fläche als die der Öffnung der Ausnehmung hat, dann ergibt sich eine solche Abdeckung von Leckagekanälen von selbst. Es ist deshalb zweckmäßig, wenn gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die dem Belagkörper zugewandte Öffnung der durchgehenden Ausnehmung kleiner ist als die gegenüberliegende Öffnung der durchgehenden Ausnehmung. Im Schnitt hat letzteres dann die Gestalt eines Trapezes, wobei die kleinere Öffnung der Ausnehmung gerade so groß sein muß, daß die radialen Ansätze oder Vorsprünge des Ankerkörpers durch die Öffnung hindurchschiebbar sind. Besonders stabil und einfach zu fertigen ist eine Ausführungsform, bei der nach weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung der Abdeckansatz am Ankerkörper als mit der Deckplatte des Belagkörpers direkt verbundener Kegelstumpf ausgebildet ist, dessen kleinere Stirnfläche dem Trägerkörper zugewandt und größer ist als die dem Belagkörper zugewandte Öffnung der durchgehenden Ausnehmung. Man erkennt bei dieser Ausführungsform, daß durch das Verfüllen der Ausnehmungen mit dem flüssigen Bindemittel während der Herstellung von oben, d. h. von der Seite des starren Trägerkörpers her, ohne Gefahr einer Leckage des Bindemittels in die Hohlräume zwischen den Abstandshaltern die Befestigung erfolgen kann. Der Abdeckansatz am jeweiligen Ankerkörper bildet sozusagen beim Umdrehen der gesamten Belagplatte gemäß der Erfindung vom Benutzungszustand in den Herstellungszustand, wenn also der Belagkörper zuunterst liegt, den unteren Verschluß des durchgehenden Loches. Das um den in dieses Loch ragenden Ankerkörper herumgegossene Bindemittel wird also von dem Abdeckansatz in dem gewünschten Raum gehalten, bis es erhärtet ist und damit der Ankerkörper fest mit dem Trägerkörper verbunden ist.
Bei einer derartigen Ausführungsform ist es besonders vorteilhaft, wenn die Fläche der Oberseite des Trägerkörpers kleiner als die Innenfläche der Deckplatte ist und der Rand des Belagkörpers den Trägerkörper außen teilweise umgreift. Erst wenn die Innenfläche der Deckplatte, d. h. die Fläche am Grund der Abstandshalter, größer als die Oberfläche des Trägerkörpers ist, auf welchen der Belagkörper aufgelegt wird, ist das Ansetzen des Randes des Belagkörpers an die Deckplatte in der beschriebenen Weise möglich, das nämlich nicht mehr einen Rand besitzt, der in der Höhe der freien Enden der Abstandshalter endet. Zwar könnte dieser Rand nach wie vor in dieser Höhe enden, es ist erfindungsgemäß aber besonders bevorzugt, wenn der Rand des Belagkörpers außen den Trägerkörper ein Stück weit übergreift, etwa bis zur halben oder dreiviertel Eintauchtiefe der Ankerkörper in die Ausnehmungen des Trägerkörpers. Dann liegt die Belagplatte gemäß der Erfindung nicht mehr mit den Nachbarplatten Fuge an Fuge dicht an, sondern anstelle der Fugen sind breite Spalte vorgegeben entsprechend der doppelten Dicke des jeweiligen Randes. Auf diese Weise erreicht man an den Kreuzpunkten, an welchen die Ecken vier benachbarter Platten aneinanderstoßen, eine größere Nachgiebigkeit oder Elastizität. Überdies können Niederschläge zwischen den Platten gut abfließen und durch den den Trägerkörper im oberen Bereich übergreifenden Teil auch nicht in den Hohlraum zwischen Trägerkörper und Belagkörper gelangen.
Weitere Vorteile, ausgestaltende Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigt
Fig. 1 im Schnitt abgebrochen die Ansicht einer Ecke einer Bodenplatte, etwa entlang der Linie A-A der Fig. 3,
Fig. 2 eine ähnliche Ansicht wie die der Fig. 1, wobei jedoch eine andere Ausführungsform verwendet wird,
Fig. 3 eine Draufsicht auf den Belagkörper von unten und innen,
Fig. 4 eine abgebrochene Schnittansicht entlang der Linie B-B in Fig. 3 und
Fig. 5 eine ähnliche Darstellung wie bei den Fig. 1 und 2, wobei jedoch eine weitere andere Ausführungsform dargestellt und die Anordnung auf dem Kopf stehend gezeigt ist.
Die hier dargestellte Platte dient als Fallschutzplatte und ist daher eine Bodenbelagplatte, die aus einem starren Trägerkörper 3 aus Beton und einem auf dessen Oberseite 22 befestigten Belagkörper 1 aus Kautschuk besteht. Dieser Kautschuk- oder Gummibelagkörper 1 besteht seinerseits aus einer Deckplatte 2, deren Innenfläche 23, d. h. also die Fläche innerhalb der lichten Weite zwischen den Rändern 7, etwa gleich groß ist wie die Oberseite 22 des starren Trägerkörpers 3; er besteht ferner aus einstückig mit der Deckplatte 2 ausgebildeten und auf dem starren Trägerkörper 3 aufliegenden Abstandshaltern 6 in Kegelstumpfform. An den Rändern 7 des Belagkörpers 1 sind außerdem Auflagestützen 24 um den Umfang etwa gleichmäßig verteilt angeordnet, wobei zusätzlich in den Ecken der Bodenbelagplatte hinterschnittene Ankerkörper 5 angebracht sind. Zwischen den Ankerkörpern 5 und den Abstandshaltern 6 ergeben sich folglich Hohlräume 21 zur Erhöhung der Nachgiebigkeit oder Elastizität der Gummibelagplatte 1 gegenüber der schweren und starren Betonplatte, welche den starren Trägerkörper 3 bildet.
Im Bereich der hinterschnittenen Ankerkörper 5 weist der starre Trägerkörper 3 Ausnehmungen 4 auf, in welche die Ankerkörper 5 ragen, weil diese eine senkrecht zur Innenfläche 23 der Deckplatte 2 gerichtete Erstreckung D haben, die etwa doppelt so groß ist wie die in derselben Richtung liegende Erstreckung d der Abstandshalter 6.
Bei der Ausführungsform der Fig. 1 sind die Ausnehmungen 4 im Trägerkörper 3 als eine Art Sackbohrungen ausgeführt, während bei der Ausführungsform nach Fig. 2 und 5 die Ausnehmung 4 ganz durch den Trägerkörper 3 hindurchgeht. Man erkennt, daß die Öffnung 25 der Ausnehmung 4, welche der Deckplatte 2 zugewandt ist, bei der Ausführungsform nach Fig. 1 größer als die in Richtung parallel zur Oberseite 22 des Trägerkörpers 3 verlaufenden Fläche eines Abdeckansatzes 8 am Ankerkörper 5 ist; während bei den Ausführungsformen nach den Fig. 2 und 5 die Öffnung 25 eine kleinere Fläche als die Fläche des Abdeckansatzes 8 hat bzw. der Durchmesser der Öffnung 25, sofern es sich um eine runde Öffnung handelt, kleiner ist als der Durchmesser des Abdeckansatzes 8, sofern dieser ebenfalls etwa rund ist. Bei der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 5 liegt daher der Abdeckansatz 8 der Ankerkörper 5 auf der Oberseite 22 des Trägerkörpers auf, während bei der Ausführungsform der Fig. 1 der Abdeckansatz 8 oben in die Ausnehmung 4 eingetaucht ist. Bei der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 ist der Abdeckansatz 8 am Ankerkörper 5 eine Scheibe oder ein im Mittelbereich radial nach außen ragender Ring, so daß sich gemäß Fig. 1 dieser Ring weitgehend in der Ausnehmung 4 oben befindet und nur noch zu einem sehr geringen Teil nach oben heraussteht.
Betrachtet man die Querschnittsansichten der Ankerkörper wie in den Fig. 1, 2 und 5, dann erkennt man dort, daß die Abdeckansätze 8 jeweils in der Höhe der freien Enden der Abstandshalter 6 angeordnet sind. Während im übrigen die Fig. 1 und 2 lediglich den Belagkörper 1 aufgelegt und die Ankerkörper 5 teilweise in die Ausnehmungen 4 des starren Trägerkörpers 3 hineinragend zeigen, ist in Fig. 5 das Bindemittel 10 gezeigt, mit welchem die Ankerkörper 5 im Trägerkörper 3 festgelegt werden.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 2 und 5 ist die Ausnehmung 4 im Trägerkörper 3 als ein vollständig in Richtung quer zur Trägerkörperoberfläche 22 hindurchgehendes Loch ausgebildet. Dabei ist die dem Belagkörper 1 zugewandte Öffnung 25 der durchgehenden Ausnehmung 4 kleiner als die gegenüberliegende Öffnung 26 der Ausnehmung 4. Mit anderen Worten ist die Form der Ausnehmung 4 kegelstumpfförmig, und die Öffnung 25 mit dem kleineren Durchmesser ist dem Belagkörper 1 zugewandt, während die Öffnung 26 mit dem größeren Durchmesser auf der gegenüberliegenden Seite liegt, die später auf dem Grund des mit den Belagplatten gemäß der Erfindung zu bestückenden Bodens zu liegen kommt.
Aus Fig. 5 erkennt man auch, daß der Abdeckansatz 8 des Ankerkörpers 5 direkt mit der Deckplatte 2 des Belagkörpers 1 verbunden ist und die Gestalt eines Kegelstumpfes hat, dessen kleinere Stirnfläche dem Trägerkörper 3 zugewandt ist, dennoch aber noch größer ist bzw. bei rundem Querschnitt einen größeren Durchmesser aufweist als die Öffnung 25 der Ausnehmung 4, welche dem Belagkörper 1 zugewandt ist.
Den besonderen Vorteil dieser Ausführungsform nach Fig. 5 erkennt man im Hinblick auf das Herstellungsverfahren, weshalb die Anordnung bei Fig. 5 auch umgekehrt zu der nach den Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Bei der Herstellung wird nämlich auf den mit 27 bezeichneten Boden bzw. einen Werkzeugtisch der Belagkörper 1 so aufgelegt, daß seine später dem Benutzer zugewandte Oberfläche direkt auf dieser Arbeitsoberfläche 27 zu liegen kommt und die Abstandshalter 6 sowie die Ankerkörper 5 senkrecht nach oben ragen. Alsdann wird eine mit entsprechenden Ausnehmungen 4 in Gestalt kegelstumpfförmiger, durch den Trägerkörper 3 hindurchgehender Löcher, versehene Betonplatte als starrer Trägerkörper 3 so aufgelegt, daß die der Verankerung dienende Verdickung 9 am freien Ende des Ankerkörpers 5 zunächst durch die kleine Öffnung 25 hindurchgesteckt wird und die Oberseite 22 des starren Trägerkörpers 3 auf die jetzt obenliegenden freien Enden der Abstandshalter 6 aufgelegt wird. Hierbei liegen nun die Ränder der kleinen Öffnung 25 an der Ausnehmung 4 auf dem Abdeckansatz 8 des Ankerkörpers 5 sozusagen für das Bindemittel 10 dichtend auf. Hierdurch ist eine Art Trichter und teilweise vom Ankerkörper 5 eingenommener Einfüllraum vorgegeben, der nun mit dem flüssigen Bindemittel 10 vergossen wird. Durch den Abdeckansatz 8 des Ankerkörpers 5 kann das flüssige Bindemittel 10 nicht in die Hohlräume 21 fließen, und dennoch ist nicht eine separate Abdeckplatte erforderlich, wie das bei älteren Herstellungsverfahren vorgeschlagen wurde. Der fließdichte Raum innerhalb der kegelstumpfförmigen Ausnehmung 4 ist allein durch die Ausgestaltung des Ankerkörpers, hier insbesondere des Abdeckansatzes 8, gebildet.
Wenn das Bindemittel 10 in dem Raum der Ausnehmung 4 gemäß Fig. 5 ausgehärtet ist, wird die dort gezeigte Belagplatte auf den Kopf gestellt, und es ergibt sich dann in etwa die Anordnung der Fig. 2, wobei dann allerdings Trägerkörper 3 und Belagkörper 1 fest miteinander verbunden sind, und zwar über die Ankerkörper 5 mit Hilfe des Bindemittels 10.

Claims (5)

1. Boden- oder Wandbelagplatte aus einem starren Trägerkörper (3) und einem auf dessen Oberseite (22) befestigten Belagkörper (1) aus elastischem Material, der eine den Trägerkörper (3) abdeckende Deckplatte (2), auf dem Trägerkörper (3) aufliegende Abstandshalter (6) mit dazwischen angeordneten Hohlräumen (21) und aus einem Stück mit ihm bestehende, hinterschnittene Ankerkörper (5) aufweist, die in Ausnehmungen (4) des Trägerkörpers (3) ragen und darin mit Hilfe eines die Ausnehmungen (4) praktisch ausfüllenden, erhärteten Bindemittels (10) festgelegt sind, dadurch gekennzeichnet, daß der hinterschnittene Ankerkörper (5) in der Höhe der freien Enden der Abstandshalter (6) einen Abdeckansatz (8) aufweist, dessen parallel zur Oberseite (22) des Trägerkörpers (3) verlaufende, die obere Öffnung (25) an der Ausnehmung (4) des Trägerkörpers (3) abdeckende Fläche mindestens gleich groß wie diese Öffnung (25) ist.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (4) im Trägerkörper (3) als ein vollständig durch diesen hindurchgehendes Loch ausgebildet ist (Fig. 2 und 5).
3. Platte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Belagkörper (1) zugewandte Öffnung (25) der durchgehenden Ausnehmung (4) kleiner ist als die gegenüberliegende Öffnung (26) der durchgehenden Ausnehmung (4) (Fig. 2 und 5).
4. Platte nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdeckansatz (8) am Ankerkörper (5) als mit der Deckplatte (2) des Belagkörpers (1) direkt verbundener Kegelstumpf ausgebildet ist, dessen kleinere Stirnfläche dem Trägerkörper (3) zugewandt und größer ist als die dem Belagkörper (1) zugewandte Öffnung (25) der durchgehenden Ausnehmung (4) (Fig. 5).
5. Platte nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche der Oberseite (22) des Trägerkörpers (3) kleiner als die Innenfläche (23) der Deckplatte (2) ist und der Rand (7) des Belagkörpers (1) den Trägerkörper (3) außen teilweise umgreift.
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