DE3220832C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
nach der Gattung des Patentanspruchs 1 bzw. des
ersten Vorrichtungsanspruchs (Patentanspruch 5).
Es ist bekannt (US-PS 40 60 065)
zur Bestimmung der Abgasrückführrate bei
Dieselmotoren, eine erste zu Zwecken einer Regelung
auswertbare Angabe durch Temperaturmessungen zu gewinnen,
die im Eingangsbereich des Dieselmotors durchgeführt werden
und letztendlich das Massenverhältnis des dem Motor zugeführten
Frischluftstroms zum rückgeführten Abgasstrom angeben.
Durch geeignete Differenzbildung ergibt sich bei der bekannten
Vorrichtung ein als Istwert eingesetztes Signal am Ausgang einer
elektronischen Rechenschaltung für die Abgasrückfführrate, die
an einer Vergleichseinrichtung mit einem in diesem Fall dann
den Sollwert der Abgasrückführrate darstellenden Signal verknüpft wird, mit
der Regelabweichung als Ansteuergröße für ein Stellglied, beispielsweise
ein Ventil in der Abgasrückführleitung. Der Sollwert
kann dabei entweder ein vorgegebener konstanter Wert sein, etwa
eine Vergleichsspannung oder auch ein Signal, welches aus bestimmten
Betriebsraten der Brennkraftmaschine gewonnen wird,
beispielsweise zusammengesetzt aus einem Drehzahlsignal,
einem Einlaß-Vakuumsignal und einem allgemeinen Brennkraftmaschinen-Temperatursignal.
Nachteilig ist bei der bekannten
Vorrichtung, daß die Einstellung einer optimalen Abgasrückführrate
gar nicht versucht wird und, wenn überhaupt mit einem
veränderlichen Sollwert gearbeitet wird, dieser nur ganz allgemein
aus Betriebsraten der Brennkraftmaschine ohne nähere Angaben
hierzu gewonnen wird. Es ist aber, nicht zuletzt aus Gründen
einen immer stärker werdenden Umweltverschmutzung und
aus Gründen einer allgemeinen Energieknappheit unerläßlich,
einen Dieselmotor so genau wie möglich in seinen allgemeinen
Betriebsdaten zu führen und insbesondere die Abgasrückführrate
so genau wie möglich, selbstverständlich mit geringstem Aufwand,
im optimalen Bereich zu halten, wodurch insbesondere auch eine
unzulässige Rauchentwicklung, Unkorrektheiten des Motors, eine
mögliche unvollständige Verbrennung u. dgl. ausgeglichen werden
können.
Es ist ferner bekannt, zur Bestimmung der Abgasrückführrate
mechanisch gesteuerte oder mechanisch geregelte Systeme mit
Luft- und Kraftstoff-Mengenmessungen vorzusehen. Solche Systeme
sind jedoch kompliziert und kostenaufwendig und können erhöhten Alterungseinflüssen
unterworfen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Bestimmung der Abgasrückführrate
bei Dieselmotoren anzugeben, die zur Anwendung
bei beliebigen Arten von Kraftstoffzuführsystemen für Dieselmotoren
geeignet sind und unter Erfassung von Motorreaktionen
eine besonders genaue Regelung der Abgasrückführrate ermöglichen.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Einrichtung durch die kennzeichnenden
Merkmale des verfahrensgemäßen Patentanspruchs 1 und des vorrichtungsgemäßen
Patentanspruchs 5 gelöst.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung
entsteht der Vorteil, daß zur Bestimmung einer maßgeblichen
Regelgröße auf den effektiven Lastzustand der Brennkraftmaschine
abgestellt wird, so daß die Abgasrückführrate so eingestellt werden
kann, daß sie präzise am optimalen Wert für jede Drehzahl
geführt werden kann. Besonders vorteilhaft ist hierbei noch, daß
für die Erfassung des Lastzustands lediglich eine Temperaturmessung
des Abgases, vorzugsweise möglichst nahe am Auslaßventil,
durchgeführt zu werden braucht, da die Erfindung erkannt
hat, daß die optimale Abgasrückführrate in einer eindeutigen
Beziehung zur Abgastemperatur der Brennkraftmaschine steht.
Entsprechende Messungen ergeben daher eine Kurvenschar, die
unmittelbar zur Regelung der optimalen Abgasrückführmenge
herangezogen werden kann.
Vorteilhaft ist ferner, daß das erfindungsgemäße System zur Bestimmung
der Abgasrückführrate die chemisch-thermodynamischen
Motorreaktionen erfaßt, so daß sich automatisch ein Drift-Verhalten
in der richtigen Richtung ergibt, falls ein solches Drift-Verhalten
auftritt. Die Erfindung eignet sich gleichgut für mechanisch
und elektrisch geregelte Pumpen, kann also mit allen Arten von
Pumpen betrieben werden. Besondere Pumpen oder Niederdruck-Kreisläufe
sind nicht erforderlich.
Weiterhin ist vorteilhaft, daß sich das auf
einer Temperaturmessung beruhende Lastsignal zur Regelung
schwankenden Luftdruck von sich aus ausgleicht, da bei geringerer
Luftmasse eine unverändert hohe Kraftstoffmasse zu einem höheren
Temperaturwert des Abgases führt, woraufhin die Anlage
über die von ihr durchgeführte Regelung die Abgasrückführrate
entsprechend korrigiert.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der Erfindung
möglich.
So kann ein schwankender Außentemperatureinfluß
durch eine Differenzbildung der bezüglich des Lastzustandes
gemessenen Abgastemperatur zur Umgebungslufttemperatur
durchgeführt werden, wobei anstelle der Umgebungsluftmessung
in vorteilhafter Weise aber auch eine Temperaturmessung der
Ansaugluft unmittelbar vor dem Einlaßventil in Betracht kommen
kann. Die hierdurch gewonnene Temperaturdifferenz (Abgastemperatur
minus Ansauglufttemperatur-Einlaßventil) hat den Vorteil,
daß sie näher am thermodynamischen Geschehen des Motors liegt.
Setzt man entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung vorliegender
Erfindung das Temperatur-Differenzsignal als Istwert
für die Abgasrückführregelung ein und gewinnt den Sollwert mit
Hilfe einer Luftmengenmessung und der Auswertung der jeweiligen
Motordrehzahl, dann ergibt sich auch in diesem Fall eine einfache
Signalauswertung über Temperatursonden, wobei Temperaturgebertoleranzen,
eventuelle Abweichungen im Spritzbeginn und
Änderungen der Ansauglufttemperatur nur zu sehr kleinen möglichen
λ-Fehlern führen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Abgasrückführanlage
bei Dieselmotoren mit thermischer Steuerung,
Fig. 2 Form von Kurvenverläufen die Abhängigkeit der Abgasrückführrate
sowie der Abgastemperatur von der Belastung der
Brennkraftmaschine für eine gegebene Drehzahl, die
Fig. 3 und Fig. 4
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem ebenfalls die Abgastemperatur als Lastsignal ausgewertet
wird,
und
Fig. 5
Form eines Kennfeldes für verschiedene Drehzahlen die Abhängigkeit
der Abgastemperatur oder der Differenz zwischen Abgastemperatur
und Ansauglufttemperatur über der angesaugten Luftmenge.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, als
Datum für die Last, die als wesentliches Signal bei der Regelung
eines Dieselmotors auf optimale Abgasrückführrate in Betracht
kommt, ein Abgastemperatursignal zu verwenden.
In Fig. 1 ist die Brennkraftmaschine, nämlich der bezüglich seiner
Abgasrückführrate zu regelnde Dieselmotor mit 1 bezeichnet;
in das Ansaugrohr 2 mündet bei 3 die Abgasrückführleitung 40, so
daß sich hinter der Einmündungsstelle etwa bei 4 aufgrund der
sich ergebenden Verwirbelung eine homogene Mischung des angesaugten
Gases ergibt, wobei die etwa in diesem Bereich gemessene
Temperatur T 3 des angesaugten Mischgases, wie weiter unten
noch erläutert, in Verbindung mit weiteren Temperaturmeßsignalen
zur Bestimmung des Istwerts der Abgasrückführrate (bei
diesem Ausführungsbeispiel) herangezogen wird.
Eine weitere Temperaturmeßstelle ist bei 5 zur Messung der Ansauglufttemperatur
T 1 vorgesehen; diese Meßstelle kann hinter
einem gegebenenfalls vorgesehenen Abgasturbolader 6 liegen,
der gestrichelt angedeutet ist; der Turbinenbereich dieses Abgasturboladers
ist im Bereich des Abgasrohrs 7 bei 8 angedeutet.
Zur Vervollständigung der für die Istwertbestimmung der Abgasrückführrate
benötigten Meßdaten ist dann schließlich noch eine
Temperaturmeßstelle 9 vorgesehen, und zwar vor dem Einmündungsbereich
des rückgeführten Abgases in das Ansaugrohr; hiermit
läßt sich die Temperatur T 2 des rückgeführten Abgases bestimmen.
Falls gewünscht, kann, wie bei 10 gestrichelt angedeutet,
dieser räumliche Bereich für die Messung der Temperaturen
T 1, T 2, und T 3 gegenüber der Umgebung wärmeisoliert sein.
In der Darstellung der Fig. 1 sind schließlich noch zwei weitere
Temperaturmeßstellen bei 11 für die Bestimmung der Umgebungslufttemperatur
T 0 und bei 12 für die Bestimmung der Abgastemperatur
T 4 vorgesehen.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf die Gewinnung
einer Istwertangabe für die Abgasrückführrate A. Die
nachstehende Tabelle faßt nochmals die verschiedenen Temperaturangaben
der soeben erwähnten Meßstellen zusammen:
T 0 = Umgebungslufttemperatur
T 1 = Ansauglufttemperatur
T 2 = Temperatur des rückgeführten Abgases
T 3 = Temperatur des angesaugten Mischgases
T 4 = Abgastemperatur
T 1 = Ansauglufttemperatur
T 2 = Temperatur des rückgeführten Abgases
T 3 = Temperatur des angesaugten Mischgases
T 4 = Abgastemperatur
An der Mischstelle der Einmündung der Abgasrückführleitung 40
in das Ansaugrohr gilt, daß die vom Abgas bei der Mischung abgegebene
Wärmemenge gleich ist der von der zugeführten Frischluft
aufgenommenen Wärmemenge, also
Abgas ab = Luft zu (1)
Hieraus wird:
A · CPA · (T 2-T 3) = L · CPL · (T 3-T 1) (2)
Mit A und L ist jeweils die Menge des Abgases bzw. der
Frischluft pro Zeiteinheit bezeichnet; C PA sowie C PL sind die
spezifischen Wärmen der Luft und des Abgases bei konstantem
Druck; es kann davon ausgegangen werden, daß jedenfalls das Verhältnis
der spezifischen Wärmen temperaturabhängig konstant bleibt.
Hiermit ergibt sich für das Abgasrückführverhältnis
bzw. vereinfacht und für T 2 ≠ T 1
In der Darstellung der Fig. 1 ist beispielsweise eine Rechenschaltung
13 zur Bestimmung der tatsächlichen Abgasrückführrate
A (Istwert) angegeben. Diese Rechenschaltung kann im
Grunde beliebig aufgebaut sein; in der dargestellten Form sind
zwei Differenzverstärker 13 a und 13 b vorgesehen, an denen die
Differenz der Temperaturen wie in der Formel angegeben gebildet
wird. Deren Ausgangswerte werden dann einem weiteren
Rechenglied 13 c zugeführt, welches die beiden Temperaturdifferenzen
ins Verhältnis setzt, vorzugsweise ebenfalls ein Differenz-
oder Operationsverstärker, und an dessen Ausgang sich dann der
Istwert A der Abgasrückführrate ergibt.
Aus dem Vorhergehenden erkennt man, daß die beiden Temperaturdifferenzen
T 2-T 3 und T 3-T 1 das Massenverhältnis der
beiden Teilströme (Frischluft und Abgas) bestimmen. Die getroffene
Vereinfachung, daß die spezifischen Wärmen C PL ≈ C PA
annähernd gleich sind, führt lediglich zu hieraus resultierenden
Abweichungen von 2. Ordnung, die u. U. eineichbar sind.
Ein solcher, lediglich auf thermischen Messungen beruhender
Massenmesser arbeitet jedenfalls so lange einwandfrei, wie T 1
ungleich T 2, was bei Saugmotoren immer der Fall ist und auch
bei Ladermotoren gegeben sein dürfte.
Alternativ zum Ausführungsbeispiel der Rechnerschaltung 13
können die Temperaturdifferenzen aber auch dadurch bestimmt
werden, daß man gegeneinandergeschaltete Thermopaare für die
Messung verwendet. Als Thermoelemente kommen mit Vorzug
normale Drahtpaare oder auf dünne Trägerplatten aufgedampfte
Metallschichten in Frage, die sich teilweise überdecken. Solche
Meßelemente sind mechanisch stabil und verfügen über eine
große Oberfläche bezogen auf das Volumen, woraus sich eine
schnelle Ansprechzeit ergibt.
Es ist nun erforderlich, bei gegebener Drehzahl die so gewonnene
Abgasrückführrate A der Last Pe der Brennkraftmaschine zuzuordnen.
Entsprechend einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung wird als gutes Maß für die Belastung des Motors
die Abgastemperatur T 4 (oder, wenn eine Angabe bezüglich der
Umgebungslufttemperatur einbezogen werden soll, die Temperaturdifferenz
T 4-T 0) verwendet. Die Verwendung der Abgastemperatur
T 4 als Lastmaß ist besonders vorteilhaft, wenn man
einen konstanten bzw. nach Kennfeld exakt eingehaltenen Spritzbeginn
voraussetzen kann, wobei eine solche Temperaturmessung
schwierig durchzuführende Motordrehmomentmessungen vermeidet.
Alternativ könnte für die Lastbestimmung des Motors gegebenenfalls
noch die Verstellhebellage oder die Spritzdauer in Frage
kommen.
Die Richtigkeit des Ansatz, für die Lastangabe die Abgastemperatur
heranzuziehen, läßt sich den in Fig. 2 gezeigten
Kurvenverläufen entnehmen, die schematisch über der Last Pe
den Verlauf der Abgasrückführrate (Kurve I) sowie der Abgastemperatur
T 4 bzw. des Thermes T 4-T 0 (Kurve II) zeigen.
Die angegebenen A-Sollkurven und T 4 (- T 0-Sollkurven) gelten
für eine Drehzahl (n = konst.).
Das Temperatursignal T 4 ist in der Lage, schwankenden Außenluftdruck
mindestens teilweise auszugleichen, da bei geringer
Luftmasse L eine unverändert hohe Kraftstoffmasse zu höherem
T 4 führt, welches die Anlage über die Änderung der Abgasrückführrate
A entsprechend korrigiert.
Auch eventuelle Ungenauigkeiten im Motor (undichte Kolben und
Ventile, was insgesamt zu einer geringeren Luftmenge führen
könnte; bzw. schlechte Düsen und als deren Folge eine unvollständige
Verbrennung) werden durch die thermische Gesamtsteuerung
ebenfalls ausgeglichen, so daß unzulässiger Rauch vermieden,
mindestens erheblich vermindert wird.
Eine schwankende Außentemperatur läßt sich durch die Differenzbildung
von T 4-T 0 erfassen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß
zur Korrektur der gewonnenen thermischen Daten eine typische
Bauteil-Temperatur des Motors selbst, etwa durch Messung der
Temperatur am Auslaßventilsitz herangezogen werden kann, wodurch
es gelingt, den thermischen Zustand des Motors richtig
zu erfassen.
Ferner ist bei der Messung von T 1 und T 2 darauf zu achten, daß
sich die Teilströme stromauf nicht beeinflussen, also genügend
lange Meßstrecken vorhanden sind. Am Ort der T 3-Messung ist
eine homogene Mischung der Teilströme sicherzustellen, was
mit Hilfe von Wirbelblechen im Ansaugrohr oder durch andere,
eine hinreichende Mischung sicherstellende Mittel erzielt werden
kann. Die T 4-Messung ist so durchzuführen, daß der dynamische
Energieinhalt der Strömung des Abgases in reproduzierbarer
Weise erfaßbar ist.
Trotz der im Prinzip vergleichsweise langsamen Temperaturmessung
ist das Zeitverhalten einer solchen thermischen Steuerung
vergleichsweise günstig, auch wenn man davon ausgeht,
daß sich im Vergleich zu den anderen Temperaturmessungen
eine relativ schnelle Änderung der Abgastemperatur T 4 ergibt.
Beim Saugmotor ist im übrigen T 1 als Ansauglufttemperatur
quasi-konstant, T 2 ändert sich wegen der Wärmekapazität der
Leitungen nur langsam und T 3 schwankt mit der Regelgeschwindigkeit
der ARF-Anlage, die etwa im Bereich zwischen 0,3-1 sec.
liegt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung
besteht darin, daß zur Verbesserung des Regelverhaltens
eine Vorsteuerung über die Verstellhebellage des Pumpenreglers
angewendet wird, wobei bei geringeren Genauigkeitsanforderungen
u. U. ausschließlich auf die Verstellhebellage als Lastdatum auch
abgestellt werden kann.
Schließlich ist es in einer weiteren Ausgestaltung möglich, bei
Brennkraftmaschinen, die zur Erzielung guter Abgaswerte über
Spritzbeginn-Regelvorrichtungen verfügen, in Verbindung mit
vorliegender Erfindung aus diesen Vorrichtungen stammende
Signale zu verwenden, also beispielsweise Spritzbeginn- und
Spritzdauer (SD-Signale). In Kombination mit der beschriebenen
Abgasrückführratenmessung kann dann eine Spritzdauermessung
als Lastinformation genügen.
Es versteht sich, daß die Verknüpfung der gewonnenen Temperaturdaten
als Sollwerte sowohl über Kennfelder als auch über
Kennlinien, in Abweichung bzw. Ergänzung der weiter vorn erwähnten
Rechenschaltung 13 durchgeführt werden kann. Diese
Rechenschaltung ist dann noch durch einen nachgeschalteten Regler
14 zu ergänzen, dem an seinem einen Eingang der Istwert
der Abgasrückführrate A von der Rechenschaltung 13 und an
seinem anderen Eingang das insofern als Sollwert mit dem Istwert
zu verknüpfende Lastsignal zugeführt sind. Zwischen die
Temperaturmeßstelle für die Abgastemperatur T 4 und dem Regler
14 kann noch ein weiteres Rechenteil 15 geschaltet sein, beispielsweise
ein einfaches Addierglied, um, falls gewünscht, die
Verknüpfung mit der Umgebungstemperatur T 0 vorzunehmen.
Der Ausgang des Reglers 14 ist dann, wie gestrichelt angedeutet,
auf das Stellglied 16 in der Abgasrückführleitung 40 rückgeführt,
welches ein Regelventil in beliebiger Ausbildung sein kann. Im
Ansaugrohr 2 kann alternativ und ergänzend ebenfalls noch ein
Regelventil 16′ vorgesehen sein, womit sich die
effektive Abgasrückführrate vom Ausgang des Reglers 14 auf
den gewünschten Wert einstellen läßt.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung besteht schließlich noch darin, daß man entsprechend
den Darstellungen in den Fig. 3, 4 und 5 zwar ebenfalls zur
Regelung der Abgasrückführrate A bei einem Dieselmotor auf
die Abgastemperatur T 4 abgestellt, gegebenenfalls als Temperaturdifferenz
Abgastemperatur T 4-Ansauglufttemperatur T 1 (beim
Saugmotor) bzw. Abgastemperatur T 4-Lufttemperatur hinter
dem Lader bei einem Motor mit Turbolader. Der in den Fig. 3,
4 und 5 dargestellte Teilaspekt vorliegender Erfindung beruht
auf der Erkenntnis, daß zunächst ein Kennlinienfeld
erstellt wird, welches in Form von Kurvenscharen die Abgastemperatur
T 4 bzw. den Differenzwert T 4-T 1 in Abhängigkeit
zur Last der Brennkraftmaschine, der angesaugten Luftmasse L
sowie der Motordrehzahl n zeigt, dabei ist das Kennlinienfeld in Fig. 5
dargestellt. Ein Meßaufbau, der gleichzeitig in schematischer
Darstellung des Prinzipaufbau einer Brennkraftmaschine zeigt,
ist in Fig. 3 angegeben. Vorgesehen und dem Motor 1′ zugeordnet
ist ein Luftmengenmesser 20 am Einlaß des Ansaugrohrs 2′, der
den Mengenanteil der Frischluft an der der Brennkraftmaschine
zugeführten Gesamtluftmenge feststellt. Ein Drehzahlmeßgerät
21, welches an seinem Ausgang eine drehzahlproportionale Rechteckimpulsfolge
erzeugen kann sowie ein Stellventil 22 in der
Abgasrückführleitung 40′, welches vom Regler für die Abgasrückführrate
beaufschlagt ist desweiteren dazu vorgesehen.
Legt man die Prinzipdarstellung der Fig. 3 zunächst als Meßschaltung
aus, dann ergeben sich Kurvenverläufe für jeweils
unterschiedliche Belastungen p e der Brennkraftmaschine bei jeweils
konstanter Drehzahl, die das Verhalten der Abgastemperatur
T 4 bzw. des Differenzwertes T 4-T 1 bei Änderung der Abgasrückführrate
zeigen.
Zum besseren Verständnis wird auf folgendes hingewiesen:
Durch viereckige Meßpunkte markierte Lastkurven beziehen
sich auf eine konstante Drehzahl von 800 min-1, durch ein
Kreuzchen markierte Meßpunkte - die dann jeweils zu einzelnen
Kurvenverläufen miteinander verbunden sind - geben verschiedene
Lastkurven bei konstanter Drehzahl von n = 1000 min-1
an. Kreisförmige Markierungen beziehen sich auf Lastkurven
bei der konstanten Drehzahl von n = 2000 min-1 und Lastkurven
mit dreieckförmigen Markierungen ergebenn Meßwerte, die bei
konstanter Drehzahl von n = 3000 min-1 gefahren worden sind.
Zum besseren Verständnis weisen die einzelnen Kennlinien an
ihren rechten Endpunkten in der Zeichenebene jeweils die für
diesen Kennlinienverlauf maßgebende und insoweit auch konstante
Lastangabe der betreffenden Brennkraftmaschine auf, wobei
längs der jeweiligen Kennlinie nach links in der Zeichenebene
fortschreitend bei sich zunächst nur allmählich ändernder, nämlich
ansteigender Abgastemperatur T 4 die der Brennkraftmaschine
entsprechend zugeführte Frischluftmenge L geringer
wird, d. h. die Abgasrückführrate ansteigt.
Es ist nun möglich, in diese einzelnen Kennlinien jeweils die
Differenztemperatur T 4-T 1 für die optimale Abgasrate einzutragen
und dann die Punkte bei konstanter Drehzahl (dick durchzogene
Linien) miteinander zu verbinden. Es ergeben sich
dann in der Darstellung der Fig. 5 mit III-VI bezeichnete, jeweils
die Drehzahlen 800 min-1, 1000 min-1, 2000 min-1 und
3000 min-1 betreffende Kurvenverläufe, die ferner erkennen
lassen, daß sich eindeutiger Zusammenhang zwischen der Differenztemperatur
T 4-T 1 bzw. der reinen Abgastemperatur und
der angesaugten Luftmasse ergibt.
Entsprechend diesem Teilaspekt
der Erfindung wird für die optimale Abgasrückführrate
A längs dieser Linien geregelt, wobei die Darstellung
der Fig. 4 ein mögliches Ausführungsbeispiel eines Blockschaltbilds
für eine solche Abgasrückführregelung zeigt. Man erkennt,
daß auch in diesem Fall die Abgastemperatur verwendet wird,
hier jedoch als dem Lastsignal entsprechender Istwert und zur
Verknüpfung mit einem Sollwert der Abgasrückführrate dem Vergleichs-
oder Addierknoten 23 zugeführt wird. Der die dem Lastsignal
entsprechende Temperaturdifferenz T 4-T 1 ermittelnde Block
ist ein Temperatursensor 24. Zur Ermittlung einer Soll-Differenztemperatur
wird so vorgegangen, daß eine Rechenschaltung
25 den entsprechenden Sollwert aus den ihr zugeführten Signalen
der jeweils augenblicklich gemessenen angesaugten Luftmasse
und der Motordrehzahl n ermittelt. Der Sensor 25 zur Bestimmung
der angesaugten Luftmenge kann daher dem in Fig. 3 gezeigten
Luftmengenmesser 20 entsprechen, während der Geber 26 für
Motordrehzahl n vom Block 21 in Fig. 3 gebildet sein kann.
Beim Addierknoten 23 erfolgt dann der Vergleich der Soll-Differenztemperatur
aus Luftmenge und Motordrehzahl mit der Ist-Differenztemperatur.
Weicht die Solltemperatur von der Isttemperatur ab, dann
öffnet oder schließt der der Vergleichsstelle 23 nachgeschaltete
Abgasrückführregler 27 das Ventil 22 in der Abgasrückführleitung
40′ entsprechend. Ist der Istwert größer als der Sollwert,
dann ergibt sich eine stärkere Schließung des Ventils 22, wodurch
sich die angesaugte Luftmasse verändert. Aus der neuen Luftmasse
und der Motordrehzahl wird nun eine neue Soll-Differenztemperatur
ermittelt und diese erneut mit der ebenfalls neuen
Ist-Differenztemperatur verglichen. Die Verstellung erfolgt so
lange, bis Soll- und Istwert übereinstimmen.
Claims (7)
1. Verfahren zur Bestimmung der Abgasrückführrate
bei Dieselmotoren, wobei ein Sollwert
der Abgasrückführrate verglichen wird mit einem auf den Brennkraftmaschinenzustand
bezogenen Istwert und die Regelabweichung
auf ein Stellglied in der den Abgasbereich mit dem Luftzuführungsbereich
verbindenden Abgasrückführleitung zur Einwirkung
gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Abgastemperatur
(T 4) als Maß für den Lastzustand der Brennkraftmaschine
erfaßt und zur Regelung der Abgasrückführrate bei sich ändernden
Sollwert ausgewertet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Istwertbestimmung der Abgasrückführrate Temperaturmessungen
durchgeführt werden bezüglich der Ansauglufttemperatur
(T 1) vor der Mischstelle der angesaugten Luft
mit dem abgeführten Abgas, der Temperatur des rückgeführten
Abgases (T 2) in der Abgasrückführleitung (40) vor der Mischstellung
und bezüglich der Temperatur des angesaugten Mischgases
(T 3) hinter der Mischstelle und daß die gewonnenen Temperaturwerte
der Formel (T 2-T 3)/(T 3-T 1) folgend miteinander
verknüpft und dem einen Eingang eines Reglers zugeführt
werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß dem anderen Eingang des Reglers die den Lastzustand
des Dieselmotors angebende Abgastemperatur (T 4), gegebenenfalls
als Differenztemperatur (T 4-T 0) zur Umgebungslufttemperatur
oder zur Ansauglufttemperatur unmittelbar vor
dem Einlaßventil, zugeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß aus
der Abgastemperatur (T 4), gegebenenfalls als Differenztemperatur
zur Ansauglufttemperatur (T 4-T 1) in Abhängigkeit
zur Last, zur angesaugten Luftmenge und zur Motordrehzahl
angebenden Kennlinien Kurvenverläufe für optimale Abgasrückführrate
bei konstanter Drehzahl ermittelt und längs dieser
Kurvenverläufe dadurch ein Stellglied (22) in der Abgasrückführleitung
angesteuert wird, daß eine aus augenblicklich gemessener
angesaugter Luftmasse und Motordrehzahl (n) bestimmte
Soll-Differenztemperatur zusammen mit der Abgastemperatur
als Lastsignal einer Vergleichsstelle (23) zugeführt wird,
der ein das Abgasrückführventil verstellender Regler (27)
nachgeschaltet ist.
5. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß im Abgasrohr (7) der Brennkraftmaschine
stromauf zur Ausmündungsstelle der Abgasrückführleitung
(40, 40′) eine Temperaturmeßstelle zur Ermittlung der
für den Lastzustand der Brennkraftmaschine maßgebenden Abgastemperatur
(T 4) vorgesehen ist, deren Ausgangswert einem
Regler zur Beaufschlagung eines Stellglieds in der Abgasrückführleitung
(4, 4′) zugeführt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, auch zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Rechenschaltung (13) vorgesehen ist,
die die am Eingang der Brennkraftmaschine gemessenen Temperaturen
(T 1, T 2, T 3) Kennfeldern oder Kennlinien folgend
miteinander derart verknüpft, daß sich ein Istwertsignal der
Abgasrückführrate ergibt, welches dem anderen Eingang des
mit dem Abgastemperatursignal (T 4) beaufschlagten Reglers
(14) zugeführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, zur Durchführung des Verfahrens
nac Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Luftmengenmesser
(25) sowie ein Geber (26) für Motordrehzahl vorgesehen
wird, deren Ausgangswerte in einer Rechenschaltung (25) zur
Bildung einer Soll-Differenztemperatur des Abgases zur angesaugten
Luftmenge verknüpfbar und einer Vergleichsstelle
(23) zuführbar sind, derem anderen Eingang als Lastsignal
die Abgastemperatur (T 4) der Brennkraftmaschine, gegebenenfalls
als Differenzsignal Abgastemperatur (T 4) minus Ansauglufttemperatur
(T 1) zugeführt ist, mit einem der Vergleichsstelle
(23) nachgeschalteten Regler (27) für die Abgasrückführrate.
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