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DE3218455C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3218455C2
DE3218455C2 DE19823218455 DE3218455A DE3218455C2 DE 3218455 C2 DE3218455 C2 DE 3218455C2 DE 19823218455 DE19823218455 DE 19823218455 DE 3218455 A DE3218455 A DE 3218455A DE 3218455 C2 DE3218455 C2 DE 3218455C2
Authority
DE
Germany
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caps
cap
stamp
sole
expansion
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19823218455
Other languages
English (en)
Other versions
DE3218455A1 (de
Inventor
Willy 4630 Bochum De Heyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH filed Critical Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH
Priority to DE19823218455 priority Critical patent/DE3218455A1/de
Priority to YU105683A priority patent/YU105683A/xx
Priority to ES83522375A priority patent/ES8405881A1/es
Publication of DE3218455A1 publication Critical patent/DE3218455A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3218455C2 publication Critical patent/DE3218455C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D19/00Provisional protective covers for working space
    • E21D19/04Provisional protective covers for working space for use in drifting galleries
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D11/00Lining tunnels, galleries or other underground cavities, e.g. large underground chambers; Linings therefor; Making such linings in situ, e.g. by assembling
    • E21D11/14Lining predominantly with metal
    • E21D11/36Linings or supports specially shaped for tunnels or galleries of irregular cross-section
    • E21D11/362Linings or supports specially shaped for tunnels or galleries of irregular cross-section for loading areas

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Geology (AREA)
  • Architecture (AREA)
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  • Structural Engineering (AREA)
  • Excavating Of Shafts Or Tunnels (AREA)
  • Door And Window Frames Mounted To Openings (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen hydraulischen Streckenausbau, insbesondere für den Einsatz in Abbaubetrieben, entspre­ chend der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art. Ferner ist die Erfindung auf ein zweckmäßiges Ver­ fahren zum Umrüsten eines solchen hydraulischen Strecken­ ausbaus im Zuge des Streckenvortriebs und Abbaufortschritts gerichtet.
Es ist bekannt, in Abbaustrecken einen hydraulischen Streckenausbau in Gestalt von türstockartigen Rahmen oder auch Schreitgestellen einzubringen, die den Streckenquer­ schnitt im Vortriebsbereich sichern und die mit dem Vortrieb der Strecke mitgeführt werden. Dabei ist es auch bekannt, an den Enden der stempelunterstützten Kappen Seitenkappen gelenkig anzuschließen, welche die Streckenstöße sichern und von hydraulischen Spreizstempeln gegen die Strecken­ stöße angedrückt werden. Die Spreizstempel stützen sich gegen Sohlschwellen ab, auf denen auch die die Kappe tragenden hydraulischen Stützstempel abgestützt sind (DE-OS 23 23 811).
Auch ist es bekannt, in einer Abbaustrecke einen starren Türstockausbau einzubringen, dessen strebseitige Stempel im Strebeingangsbereich für den Durchgang der Antriebs­ station der Strebgewinnungsanlage entfernt werden, nachdem zuvor unter die Kappen ein von Stempeln unterstützter Unterzugträger eingebracht worden ist (GB 9 73 253). An den strebseitigen Enden der Türstockkappen werden als Winkelkappen ausgebildete Seitenkappen gelenkig ange­ schlossen, welche das Hangende am Streb-Streckenübergang unterfangen und von Stempeln unterstützt werden, die sich mit den Unterzugstempeln auf gemeinsamen Fußplatten in der Strecke abstützen. Die Fußplatten sind Bestandteil der Ab­ spannung der Antriebsstation der Strebgewinnungsanlage innerhalb der Strecke.
Schließlich gehört auch ein schreitendes Ausbaugespann für den Ausbau des Streb-Streckenüberganges zum Stand der Technik, bei dem zwischen den das Gespann bildenden Aus­ baugestellen ein Gleitrahmen angeordnet ist, der zur Verlagerung der Antriebs- und Umkehrstation des Streb- und des Streckenförderers dient (DE-AS 23 06 802). Das selbst­ schreitende Ausbaugespann besteht aus rückwärtigen Schild­ ausbaugestellen und vorderen Portalrahmen, durch die der Streckenförderer hindurchgeführt ist, wobei die Schildaus­ baugestelle und die Portalrahmen mit Lemniskatengetrieben ausgestattet sind. Die Kappen der hinteren Schildausbau­ gestelle bestehen aus mehreren gelenkig verbundenen Kappen­ teilen. Dieses Ausbaugespann bildet nicht im eigentlichen Sinne den Streckenausbau, sondern vielmehr ein im Streb­ eingangsbereich in der Strecke stehendes Hilfsausbaugestell, das der Verlagerung der Antriebs- und Umkehrstationen des Streb- und Streckenförderers dient.
Der Erfindung liegt vornehmlich die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen hydraulischen Streckenausbau so auszu­ bilden, daß er sich in einfacher Weise und ohne Hangend­ entlastung den jeweiligen örtlichen Verhältnissen anpassen läßt und vorteilhafterweise nach dem Baukastenprinzip aus wenigen, weitgehend einheitlichen Bauteilen zusammengestellt und umgerüstet werden kann. Ferner bezweckt die Erfindung ein Verfahren zum Umrüsten eines hydraulischen Strecken­ ausbaus entsprechend den sich beim Streckenvortrieb bzw. beim Abbaufortschritt ändernden Verhältnissen. Der erfin­ dungsgemäße Streckenausbau ist insbesondere für den Einsatz in Abbaustrecken bestimmt und kann hier bei vorgesetzter Abbaustrecke bis zum Abwurf der Strecke hinter dem Streb mit hoher Stützwirkung stehen bleiben.
Die vorgenannte Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen hydraulischen Streckenausbau erfindungsgemäß mit den im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Der erfindungsgemäße Streckenausbau wird in seiner Grund­ form aus einfachen türstockartigen Ausbaueinheiten oder an der Sohle geschlossenen Ausbaurahmen gebildet, die aus Sohlschwellen, hydraulischen Stempeln und plattenförmigen Kappen von rechteckiger Grundform bestehen. Die platten­ förmigen Kappen bilden hierbei die zentralen Bauteile des nach dem Baukastenprinzip aufgebauten Streckenausbaus. Die Anordnung der Gelenkanschlüsse an den beiden gegenüber­ liegenden Enden der Kappen ermöglicht es, an den Kappen je nach Erfordernis ein- oder beidseitig Seitenkappen oder aber auch gleichartige Kappen anzuschließen, wie dies vor allem im Bereich des Strebeingangs oder im Bereich eines Streckenabzweigs zweckmäßig ist. Da die Kappen an jedem Ende auch mehrere Stempelkopflager aufweisen, läßt sich unter jedes Kappenende je nach Bedarf ein hydraulischer Einzelstempel oder aber eine Stempelgruppe setzen. Damit ist eine einfache Anpassung des erfindungsgemäßen Strecken­ ausbaus sowohl bezüglich seiner Gestaltung als auch bezüg­ lich seiner Stützkraft möglich. Insbesondere ergibt sich auch die Möglichkeit, die Ausbaurahmen im Zuge des Strecken­ vortriebs und des Abbaufortschritts durch Änderung der Stempelanordnung den jeweiligen Verhältnissen entsprechend umzubauen, ohne daß die Kappen vom Hangenden gelöst zu werden brauchen und der Ausbau seine Stützwirkung verliert.
Es empfiehlt sich, die plattenförmigen Kappen so auszu­ bilden, daß sie an jedem Kappenende eine Reihe mit min­ destens drei gleichartigen Stempelkopflagern aufweisen. Ferner weisen die Kappen zweckmäßig auch in ihrem mittleren Bereich mindestens ein Stempelkopflager auf, vorzugsweise mindestens eine Reihe von in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander angeordnete Stempelkopflager, an denen ebenfalls hydraulische Stempel angesetzt werden können. Sämtliche Stempelkopflager der Kappe bestehen zweckmäßig aus einfachen Lagerkalotten. Die hydraulischen Stempel brauchen hierbei mit ihren balligen Stempelköpfen lediglich in die Lagerkalotten eingeführt zu werden, ohne daß eine zusätzliche Sicherung der Stempelköpfe in den Lagerkalotten unbedingt erforderlich ist. Das Setzen und Umrüsten der Ausbaurahmen gestaltet sich auf diese Weise äußerst einfach.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind auch die Sohl­ schwellen der Streckenausbaurahmen jeweils mit mehreren Stempelfußlagern, vorzugsweise mit zwei Reihen von Stempel­ fußlagern, versehen, wobei jede Reihe mindestens zwei oder drei in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander angeordnete Stempelfußlager umfaßt. Die Anordnung von zwei Fußlager-Reihen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn bei einem an der Sohle offenen Rahmenausbau die Sohlschwellen von schmalen Stempelfußplatten gebildet werden. Werden dagegen Sohlschwellen verwendet, die den Rahmenausbau an der Sohle zu einem Viereckrahmen schließen, genügt im allgemeinen die Anordnung nur einer einzigen Stempelfußlager-Reihe an jedem Ende der Sohlschwelle. Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Sohlschwellen auch im mittleren Bereich mindestens ein Stempelfußlager, vorzugsweise eine Stempelfußlager-Reihe, erhalten. Auch die Stempelfußlager werden zweckmäßig von Lagerkalotten gebildet. Die vorgenannte Ausgestaltung der Sohlschwellen erlaubt ebenfalls ein rasches und einfaches Setzen und Umrüsten des hydraulischen Streckenausbaus in Anpassung an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten. Ferner empfiehlt es sich, auch die Sohlschwellen an ihren beiden Enden mit Gelenkanschlüssen für den lösbaren Anschluß von Seitenkappen oder Verlängerungsteilen od. dgl. zu versehen. Im Hinblick auf die Vereinheitlichung und Vereinfachung besonders vorteilhaft ist es, wenn die Sohlschwellen und die Kappen gleich ausgebildet werden. Aus dem gleichen Grund ist es vorteilhaft, wenn sämtliche Seitenkappen gleich ausgebildet und ihre Gelenkanschlüsse so ausgestaltet werden, daß die Seitenkappen wahlweise an den Kappen oder an den Sohlschwellen angeschlossen werden können. Dabei werden zweckmäßig an beiden Enden der Seitenkappe sowie vorteilhafterweise auch im Mittelbereich der Seitenkappe Gelenkanschlüsse vorgesehen.
Insbesondere mit Hilfe der vorgenannten Standard-Bauteile läßt sich ein hydraulischer Streckenausbau verwirklichen, bei dem zumindest an dem einen Ende der Kappe zwei gelenkig miteinander verbundene Seitenkappen gelenkig angeschlossen sind, die zwischen ihren endseitigen Gelenkanschlüssen über mindestens einen Lenker verbunden sind, wobei an einer der beiden Seitenkappen, vorzugsweise der an der Kappe angeschlossenen Seitenkappe, mindestens ein hydraulischer Spreizstempel angreift, welcher gleichzeitig beide Seitenkappen in fester Anlage am Streckenstoß hält. Der genannte Spreizstempel kann sich dabei auf der Sohlschwelle des oder der Stützstempel in einem Fußgelenk abstützen. Andererseits kann sich der Spreizstempel aber auch in einem Fußgelenk an einer Seitenkappe abstützen, die an der Sohlschwelle endseitig in einem Anschlußgelenk angeschlossen ist. Weitere zweckmäßige Gestaltungsmerkmale eines solchen Streckenausbaus sind in den einzelnen Unteransprüchen aufgeführt.
Die Erfindung umfaßt ferner ein Verfahren zum Umrüsten eines von einzelnen Ausbaurahmen gebildeten hydraulischen Streckenausbaus im Zuge des Streckenvortriebs und Abbaufortschritts, wobei die aus Stempeln, Kappen und Sohlschwellen bestehenden Stützrahmen im Streckenvortriebsbereich eingebracht und im Abstand hinter der Ortsbrust nachfolgend so umgerüstet werden, daß insbesondere auch im Bereich des Streb-Streckenübergangs der Streckenquerschnitt zuverlässig gesichert wird. Die erfindungsgemäßen Verfahrensmerkmale sind in den Ansprüchen 21 bis 24 aufgeführt und ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht eine Abbaustrecke zusammen mit dem Strebeingangsbereich und mit den hier angeordneten Maschineneinrichtungen, wobei der Streckenausbau aus Gründen der Übersichtlichkeit fortgelassen ist;
Fig. 2 bis 6 jeweils einen Querschnitt durch die Strecke in den Querschnittsebenen II bis VI der Fig. 1;
Fig. 7 einen Querschnitt nach Linie VII-VII der Fig. 2;
Fig. 8 eine Draufsicht auf die in den Fig. 2 und 7 gezeigten, als Stempelfußplatten ausgebildeten Sohlschwellen;
Fig. 9 eine erfindungsgemäße Kappe oder Sohlschwelle in Draufsicht auf ihre die Stempellager aufweisende Seite.
Fig. 1 läßt eine Abbaustrecke 1 erkennen, die mittels einer Vortriebsmaschine 2 in einer Lagerstätte, z. B. einem Steinkohlen- oder Braunkohlenflöz aufgefahren wird. Die Abbaustrecke 1 ist dem Gewinnungsstreb 3 vorgesetzt und wird hinter dem Gewinnungsstreb bei 4 abgeworfen. Die Vortriebs- und Abbaurichtung ist durch den Pfeil A angegeben. In der Abbaustrecke 1 ist ein Streckenförderer 5, z. B. ein Kettenkratzförderer, verlegt, der das beim Vortrieb der Abbaustrecke 1 anfallende Haufwerk abfördert und es in einen weiteren Streckenförderer 6 austrägt, der in einer rechtwinklig zur Abbaustrecke 1 verlaufenden Strecke 7 liegt. Bei im Einfallen stehendem Gewinnungsstreb 3 wird die Strecke 7 söhlig im Gestein aufgefahren. Das Einfallen des Gewinnungsstrebs ist durch den Pfeil E bezeichnet. Der Gewinnungsstreb ist mit einem hydraulischen Schreitausbau, hier Ausbauschilden 8 bekannter Bauart ausgerüstet. Der vor dem Abbaustoß 9 liegende Strebförderer 10 trägt das von einer Gewinnungsmaschine 11 gewonnene Haufwerk im Übergangsbereich zur Abbaustrecke 1 in einen weiteren Streckenförderer 12 aus, der das Haufwerk dem Streckenförderer 6 zuführt. Das Flöz 1 kann in bekannter Weise im Scheibenbau abgebaut werden. Dabei wird die untere Scheibe im Gewinnungsstreb 3 von der Gewinnungsmaschine 11 abgebaut, während die darüberliegende Scheibe im rückwärtigen Bereich des Schildausbaus 8 im bekannten Abzugsverfahren hereingewonnen und über einen weiteren Strebförderer 13 zu dem Streckenförderer 12 abgefördert wird.
In die Abbaustrecke 1 wird auf ganzer Länge zwischen der Ortsbrust 14 und dem abgeworfenen Bereich 4 ein hydraulischer Streckenausbau eingebracht, der im Zuge der Vortriebsarbeit an der Ortsbrust gesetzt, später im Abstand hinter der Ortsbrust und insbesondere im Bereich der Strecke 7 und des Strebs 3 umgebaut und schließlich hinter dem Streb 3 wieder geraubt wird. Der hydraulische Streckenausbau ist dabei so ausgebildet, daß er im Vortriebsbereich der Vortriebsmaschine 2 mit hoher Setzkraft gesetzt und dann ohne Entlastung in der nachfolgend beschriebenen Weise umgerüstet werden kann.
Fig. 2 zeigt den Streckenausbau, wie er im Vortriebsbereich der Abbaustrecke 1 eingebracht wird. Der Streckenausbau besteht aus einzelnen türstockartigen Bauen, die von hydraulischen Stützstempeln 15, einer plattenförmigen Kappe 16 und Sohlschwellen 17 in Gestalt von Stempelfußplatten gebildet werden. Die Stützstempel 15 stützen sich in Stempelfußlagern auf den beiden Sohlschwellen 17 ab. Sie sind so gegeneinander geneigt, daß ihr Fußabstand größer ist als ihr Kopfabstand an der Kappe 16. Infolgedessen wird zwischen den Stützstempeln 15 ein ausreichend großer Arbeitsraum für die Vortriebsmaschine 2 gebildet.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf eine einzelne Sohlschwelle 17. Es ist zu erkennen, daß die Sohlschwelle 17 insgesamt sechs Stempelfußlager 18 in Form von Lagerkalotten aufweist, die in zwei Reihen angeordnet sind. Jede Reihe umfaßt demgemäß drei in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander angeordnete Stempelfußlager 18. Die beiden Stützstempel 15 werden mit ihren balligen Stempelfüßen in die mittleren Lagerkalotten 18′ der zur Streckenaußenseite hin liegenden Reihe gesetzt.
Fig. 7 zeigt zwei in Richtungen der Streckenachse hintereinanderstehende Baue mit ihren Stützstempeln 15, Kappen 16 und Sohlschwellen 17. Es ist erkennbar, daß die Sohlschwellen an ihren Enden fest angeordnete Kupplungskrallen 19 und 20 aufweisen, wobei die an der einen Seite angeordnete Kupplungskralle 19 nach unten und die an der gegenüberliegenden Seite angeordnete Kupplungskralle 20 nach oben gerichtet ist, so daß sich die Sohlschwellen 17 der hintereinanderstehenden Baue jeweils mit ihren Kupplungskrallen 19 und 20 über- und unterfassen, wodurch die Sohlschwellen gegeneinander verriegelt werden.
Die in der Grundform etwa rechteckige Kappe 16 weist an ihren beiden Enden jeweils einen Gelenkanschluß 21 für den Anschluß einer Seitenkappe 22 auf. Außerdem ist die Kappe 16 mit aus Lagerkalotten bestehenden Stempelkopflagern 23 versehen. Wie Fig. 9 zeigt, ist an jedem Ende der Kappe 16 in Nähe des Gelenkanschlusses 21 eine Reihe solcher Stempelkopflager 23 vorgesehen, wobei jede Reihe drei gleichartige Stempelkopflager 23 umfaßt, die in Richtung der Streckenachse gegeneinander versetzt sind. Eine weitere Reihe von aus Lagerkalotten bestehenden Stempelkopflagern ist in der Kappenmitte vorgesehen. Die beiden Stützstempel 15 werden mit ihren balligen Stempelköpfen in die kalottenförmigen Stempelkopflagern der äußeren Reihen eingeführt. Diese Stempelkopflager sind in Fig. 9 mit 23′ bezeichnet.
Die Seitenkappen 22 weisen an ihren beiden Enden ebenfalls Gelenkanschlüsse 24 und 25 auf, mit denen sie an den Gelenkanschlüssen 21 der Kappe 16 höhenverschwenkbar angeschlossen werden können. Wie Fig. 2 zeigt, ist an dem anderen Ende der mit der Kappe 16 verbundenen Seitenkappen 22 eine weitere Seitenkappe 22 angelenkt. Sämtliche vier Seitenkappen 22 sind von gleicher Ausbildung. Sie bestehen aus Platten, deren Länge kleiner ist als diejenige der Kappen 16. Die Seitenkappen 22 weisen außerdem in der Mitte zwischen ihren Enden einen weiteren Gelenkanschluß 26 auf. Zwischen die beiden miteinander verbundenen Seitenkappen 22 ist ein starrer Lenker 27 eingeschaltet, der an den Gelenkanschlüssen 26 angeschlossen ist. Zugleich ist an dem Gelenkanschluß 26 der mit der Kappe 16 unmittelbar verbundenen Seitenkappe 22 ein hydraulischer Spreizstempel 28 angeschlossen, der die Seitenkappen 22 gegen die Streckenstöße andrückt. Über die Lenker 27 werden die unteren Seitenkappen 22 am Streckenstoß gehalten.
Sämtliche vorgenannten Anschlußgelenke sind vorzugsweise als einfache Bolzengelenke ausgebildet.
Die hydraulischen Spreizstempel 28 stützen sich mit ihren balligen Stempelfüßen ebenfalls auf den Sohlschwellen 17 ab, und zwar gemäß Fig. 8 in dem Stempelfußlager 18′′ der zur Streckeninnenseite hin liegenden Reihe.
Die im Streckenvortriebsbereich eingebrachten Baue gemäß Fig. 2 werden im Zuge des Streckenvortriebs umgebaut. Fig. 3 zeigt die Ausbildung dieser Baue in einem gewissen Abstand hinter der Vortriebsmaschine 2. Zwischen die beiden Sohlschwellen 17 wird gemäß Fig. 3 eine Sohlschwelle 29 gelegt, die der Kappe 16 entspricht und an ihren beiden Enden demgemäß ebenfalls Gelenkanschlüsse 21 aufweist und außerdem mit drei Reihen von kalottenförmigen Stempelfußlagern in der Anordnung der Fig. 9 versehen ist. Anschließend werden zwischen die Sohlschwellen 29 und die zunächst noch von den Stützstempeln 15 unterstützte Kappe vier hydraulische Stützstempel 15′ gesetzt und durch hydraulische Druckbeaufschlagung verspannt. Die Stützstempel 15′ werden in die freien Lagerkalotten 23 der beiden endseitigen Reihen eingeführt, und zwar sowohl an der Kappe 16 als auch an der Sohlschwelle 29. Die neu gesetzten Stützstempel 15′ stehen im wesentlichen bankrecht. Durch die Sohlschwelle 29 werden die Türstockbaue an der Streckensohle zu einem Rahmen geschlossen. Die Sohlschwellen 29 bilden das Auflager für den Streckenförderer 5. Nachdem die Stützstempel 15 mit ihren Stempelfußplatten 17 entfernt worden sind, werden an den beiden Enden der Sohlschwelle 29 Seitenkappen 22 in den Anschlußgelenken 21 angeschlossen. Diese Seitenkappen entsprechen den mit der Kappe 16 verbundenen Seitenkappen 22. Die hydraulischen Spreizstempel 28 werden mit ihren Stempelfüßen an den mittleren Anschlußgelenken 26 der Seitenkappen 22 angeschlossen, so daß sie sich über diese Seitenkappen gegen die Streckensohle abstützen. Bei der in Fig. 3 gezeigten Anordnung ist an dem einen (linken) Ende der Sohlschwelle 29 nur eine einzige Seitenkappe 22 angeschlossen, die sich mit ihrem freien Ende gegen den Streckenstoß abstützt. Am anderen Ende der Sohlschwelle 29 sind zwei Seitenkappen 22 angebaut, die über einen die mittleren Anschlußgelenke 26 verbindenden Lenker 30 verbunden sind. Die den Spreizstempel 28 abstützende Seitenkappe 22 liegt hier flach auf der Streckensohle, während die andere Seitenkappe 22 durch den Lenker 30 am Streckenstoß gehalten wird.
Es versteht sich, daß beim Umbau der Türstockbaue die Anordnung der Seitenkappen 22 in Anpassung an die jeweiligen Gegebenheiten unterschiedlich sein kann. Unter Umständen genügt es, wenn sowohl an der Kappe 16 als auch an der Sohlschwelle 29 zu beiden Seiten jeweils nur eine einzige Seitenkappe 22 vorgesehen wird. Falls auch die Seitenstöße der Abbaustrecke 1 gesichert werden müssen, empfiehlt sich die in Fig. 3 gezeigte Anordnung der Seitenkappen. Der Transport der verschiedenen Teile des hydraulischen Streckenausbaus kann innerhalb der Abbaustrecke 1 mittels einer Einschienenhängebahn erfolgen. Diese ist in Fig. 3 schematisch bei 33 angedeutet.
Im Bereich der Abzweigung zur Strecke 7 kann der Streckenausbau nach Fig. 3 wieder umgebaut werden, wie dies in Fig. 4 gezeigt ist. Hierbei werden zunächst die auf der Seite der Strecke 7 befindlichen Seitenkappen 22 mit den Spreizstempeln 28 entfernt, wobei die Stempel 15′ gesetzt bleiben. Anschließend wird an die Kappe 16 in ihrem Anschlußgelenk 21 eine entsprechende Kappe 16 angebaut, während mit der Sohlschwelle 29 eine gleichartige Sohlschwelle 29 im Anschlußgelenk verbunden wird. Zwischen die angebaute Kappe 16 und Sohlschwelle 29 werden dann im Eingangsbereich der Strecke 7 hydraulische Stützstempel 15′′ gesetzt. Das Umrüsten des Streckenausbaus erfolgt also auch hier ohne Hangendentlastung.
In der Strecke 7 kann ein hydraulischer Streckenausbau eingebracht werden, der z. B. dem in Fig. 3 gezeigten Ausbau entspricht.
Die Fig. 5 zeigt eine weitere Ausführungsvariante des Streckenausbaus, wie er auf den Bereich zwischen der Strecke 7 und dem Streb 3 vorgesehen werden könnte. Die Umrüstung des Ausbaus von der Anordnung nach Fig. 4 in den Zustand nach Fig. 5 läßt sich so durchführen, daß zunächst hydraulische Stützstempel 15′′′ in Schräglage unter die Kappe 16 gesetzt werden, wobei sie mit ihren balligen Stempelköpfen in die entsprechenden Lagerkalotten 23 am streckenseitigen Ende der Kappe 16 einfassen, während ihre balligen Stempelfüße in die Lagerkalotten 23 der mittleren Reihe (Fig. 9) eingreifen. Die Sicherung des Streckenstoßes auf der Seite der Strecke 7 erfolgt dann entsprechend Fig. 3 mit Hilfe der Seitenkappen 22 und der Spreizstempel 28.
Im Strebeingangsbereich läßt sich der Streckenausbau entsprechend Fig. 6 umrüsten. Hierbei werden die an der Kappe 16 und an der Sohlschwelle 29 strebseitig angeordneten Seitenkappen 22 nach oben geklappt und zwischen die Seitenkappen 22 weitere hydraulische Stützstempel 15′′′′ in der dargestellten Anordnung gesetzt, wobei diese Stützstempel 15′′′′ an dem mittleren Anschlußgelenk 26 der oberen Seitenkappe 22 angreifen können. Der eine der beiden Stützstempel 15′′′′ läßt sich an dem mittleren Gelenk 26 der mit der Sohlschwelle 29 verbundenen Seitenkappe 22 anschließen, während der zweite Stützstempel 15′′′′ mit seinem Stempelfuß entweder an dem freien Ende der anderen Seitenkappe 22 oder, wie dargestellt, an einem Stempelschuh 31 dieser Seitenkappe angreifen kann. An den freien Enden der oberen Seitenkappen 22 der Ausbaurahmen können Stützschuhe 32 angebaut werden, die den unteren Ausbauschild 8 im Streb 3 abstützen und beim Schreitvorgang führen. Der Strebförderer 10 ist hier mit seiner Antriebsstation 10′ bis in die Abbaustrecke 1 herausgeführt, so daß er das Haufwerk unmittelbar auf den Streckenförderer 12 wirft.
Hinter dem Streb 3 kann der hydraulische Streckenausbau geraubt und die Abbaustrecke 1 abgeworfen werden.
Der vorstehend beschriebene Streckenausbau mit den Kappen 16 und den gleich ausgebildeten Sohlschwellen 29 sowie mit den Seitenkappen 22 besteht weitgehend aus einheitlichen Bauteilen und läßt sich ohne Entlastung den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Die in den Fig. 2 bis 6 gezeigten Gestaltungsformen stellen vorteilhafte Ausführungsbeispiele dar. Selbstverständlich sind mit Hilfe der beschriebenen Bauteile auch andere Ausgestaltungsformen des Ausbaus mit unterschiedlicher Anzahl an Stütz- und Spreizstempeln der einzelnen Türstockbaue oder Ausbaurahmen möglich.

Claims (23)

1. Hydraulischer Streckenausbau, insbesondere für den Einsatz in Abbaubetrieben, bestehend aus Ausbaurahmen, deren plat­ tenförmige Kappen endseitig Stempelkopflager für hydrauli­ sche Stützstempel aufweisen, die sich in Stempelfußlagern auf Sohlschwellen abstützen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • - Die Kappen (16) weisen an ihren beiden den Strecken- Seitenstößen zugewandten Enden jeweils mindestens einen Gelenkanschluß (21) für den lösbaren Anschluß von gegen die Firste oder den Streckenstoß schwenk­ baren Seitenkappen (22) auf;
  • - die Kappen (16) weisen an ihren beiden Endbereichen jeweils mehrere in Richtung der Streckenachse gegen­ einander versetzte Stempelkopflager (23) für sie unterfangende Stempel (15, 15′, 15′′, 15′′′) auf;
  • - die Seitenkappen (22) weisen an ihren beiden Enden Gelenkanschlüsse (24, 25) auf.
2. Streckenausbau nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kappen (16) an je­ dem Kappenende eine Reihe mit mindestens drei gleich­ artigen Stempelkopflagern (23) aufweisen.
3. Streckenausbau nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kappen (16) auch im mittleren Bereich mindestens ein Stempelkopf­ lager (23), vorzugsweise mindestens eine Reihe von in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander an­ geordneten Stempelkopflagern aufweisen.
4. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stempelkopflager (23) aus Lagerkalotten bestehen.
5. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sohlschwellen (17, 29) jeweils mit mehreren Stempel­ fußlagern (18, 23), vorzugsweise mit zwei Reihen von Stempelfußlagern versehen sind, wobei jede Reihe min­ destens zwei oder drei in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander angeordnete Stempelfußlager um­ faßt.
6. Streckenausbau nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sohlschwellen (29) auch im mittleren Bereich mindestens ein Stempelfuß­ lager (23), vorzugsweise mindestens eine Reihe von in Richtung der Streckenachse im Abstand zueinander an­ geordneten Stempelfußlagern aufweisen.
7. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Stempelfußlager aus Lagerkalotten bestehen.
8. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 5 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sohlschwellen (29) an ihren Enden Gelenkanschlüsse für den lösbaren Anschluß von Seitenkappen (22) auf­ weisen.
9. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kappen (16) und die Sohlschwellen (29) untereinander gleich ausgebildet sind.
10. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Sohlschwellen (17) aus schmalen Stempelfußplatten be­ stehen.
11. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sohlschwellen bzw. die Stempelfußplatten (17) fest angeordnete Kupplungskrallen (19, 20) aufwei­ sen.
12. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Seitenkappen (22) auch im mittleren Bereich mindestens einen Gelenkan­ schluß (26) für den Anschluß eines Stempels und/oder eines Lenkers (27, 30) aufweisen.
13. Streckenausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der Kappe (16) und der Sohlschwelle (29) in den Gelenkanschlüssen (21) jeweils mindestens eine Seitenkappe (22) angeschlossen ist, wobei sämtliche Seitenkappen (22) untereinander gleich ausgebildet sind.
14. Hydraulischer Streckenausbaurahmen, bestehend aus ei­ ner Kappe, hydraulischen Stützstempeln, die die Kappe an ihren Enden unterfangen, und mindestens einer Sohl­ schwelle, auf der die Stützstempel abgestützt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zu­ mindest an dem einen Ende der Kappe (16) zwei gelenkig miteinander verbundene Seitenkappen (22) gelenkig an­ geschlossen sind, die zwischen ihren endseitigen Ge­ lenkanschlüssen (24, 25) über mindestens einen Lenker (27, 30) verbunden sind, wobei an einer der beiden Seitenkappen mindestens ein hydraulischer Spreizstem­ pel (28) angreift.
15. Streckenausbaurahmen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der hydraulische Spreizstempel (28) an der mit der Kappe (16) verbun­ denen Seitenkappe (22), vorzugsweise in dem Lenkerge­ lenk (26), angeschlossen ist.
16. Streckenausbaurahmen nach Anspruch 14 oder 15, da­ durch gekennzeichnet, daß sich der Spreizstempel (28) zusammen mit den Stützstempeln auf der gemeinsamen Sohlschwelle (17, 29) abstützt.
17. Streckenausbaurahmen nach Anspruch 14 oder 15, da­ durch gekennzeichnet, daß sich der Spreizstempel (28) in einem Fußgelenk an einer Seitenkappe (22) abstützt, die an der Sohlschwelle (29) endseitig in einem Anschlußgelenk angeschlossen ist.
18. Streckenausbaurahmen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß an der an der Sohl­ schwelle (29) angeordneten Seitenkappe (22) eine wei­ tere Seitenkappe (22) gelenkig angeschlossen ist, und daß beide Seitenkappen über mindestens einen gelenkig eingeschalteten Lenker (27, 30) verbunden sind.
19. Streckenausbaurahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß an der stempelunterstützten Kappe (16) im Streb­ eingangsbereich an dem strebseitigen Anschlußgelenk (21) eine stempelunterstützte Seitenkappe (22) oder eine gleichartige stempelunterstützte Kappe (16) an­ geschlossen ist, die an ihrem strebseitigen Ende min­ destens einen Stützschuh (32) für die Seitenabstüt­ zung eines im Strebeingangsbereich angeordneten Streb­ ausbaugestells, insbesondere eines Ausbauschildes (8), trägt.
20. Verfahren zum Umrüsten eines von einzelnen Ausbaurah­ men gebildeten hydraulischen Streckenausbaus im Zuge des Streckenvortriebs und Abbaufortschritts, wobei die aus Stempeln, Kappen und Sohlschwellen bestehen­ den Ausbaurahmen im Streckenvortriebsbereich gesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß im Streckenvortriebsbereich die hydraulischen Stützstempel (15) gegeneinander geneigt so zwischen Stempelfußplatten (17) und die gemeinsame Kappe (16) gesetzt werden, daß ihr Fußabstand größer ist als ihr Kopfabstand, und daß im Abstand hinter der Ortsbrust (14) der Strecke zwischen die Stempelfußplatten (17) Sohlschwellen (29) gelegt und zwischen diese Sohl­ schwellen (29) und die Kappe (16) weitere Stützstem­ pel (15′) gesetzt werden, worauf die zuvor mit Nei­ gung gesetzten Stützstempel (15) und ihre Stempelfuß­ platten (17) entfernt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Streckenvortriebs­ bereich an den Kappen (16) Seitenkappen (22) in An­ schlußgelenken (21) angeschlossen werden, die von hy­ draulischen Spreizstempeln (28) unterstützt werden, welche sich ebenfalls gegen die Stempelfußplatten (17) abstützen, und daß im Abstand hinter der Strecken- Ortsbrust (14) diese Spreizstempel (28) auf Seiten­ kappen (22) abgestützt werden, die endseitig an den Sohlschwellen (29) angeschlossen werden.
22. Verfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß im Strebeingangs­ bereich unter die Kappen (16) zum Strebeingang ge­ neigte Stützstempel (15′′′) gesetzt werden, die sich im mittleren Bereich auf den Sohlschwellen (29) ab­ stützen und die Kappe (16) in Nähe ihres strebseiti­ gen Endes unterfangen.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Strebeingangsbe­ reich an die Kappen (16) und die Sohlschwellen (29) Seitenkappen (22) gelenkig angeschlossen werden, wo­ bei zwischen diese Seitenkappen (22) weitere Stütz­ stempel (15′′′′) gesetzt werden.
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