Die vorliegende Erfindung betrifft seitenkettenchlorierte
Thiazolinoazetidinonderivate, Verfahren zu deren Herstellung
sowie die Verwendung dieser Derivate zur Synthese von Cephalosporinen.
Der Gegenstand der Erfindung wird in den obigen Ansprüchen
definiert.
Die Herstellung von (in der Seitenkette chlorierten) Thiazolinoazetidinonderivaten
bzw. deren Umwandlung in Cephalosporine
ist z. B. aus folgenden Druckschriften bekannt:
DE-OS 25 35 855, 25 22 142 und 23 52 198;
EP-A-19 387; J. Am. Chem. Soc. 99 (1977), S. 248 ff;
J. Chem. Soc. Comm. 1972, S. 1304 ff; Tetrahedron
Letters 32 (1973), S. 3001 ff. und 21 (1980), S. 781 ff; und
JP-Kokai 52-100 490.
Die in diesen Veröffentlichungen beschriebenen Derivate weisen
aber zum Teil erhebliche strukturelle Unterschiede zu
den Verbindungen gemäß der obigen Formel (I) auf und/oder
lassen sich ausgehend von identischen oder vergleichbaren
Ausgangsverbindungen überhaupt nicht oder nur in wesentlich
schlechteren Gesamtausbeuten in Cephalosporine umwandeln
als dies über die erfindungsgemäßen Verbindungen möglich
ist.
In der folgenden Tabelle I sind spezielle Beispiele für Kombinationen
der Reste R¹ und R³, die in den Verbindungen der
allgemeinen Formeln (Ia), (Ib) und (Ic) vorhanden sein können,
aufgeführt.
Die Thiazolinoazetidinonderivate der Formel (I) können nach
verschiedenen Verfahren hergestellt werden, von denen die
erfindungsgemäßen nachstehend erläutert werden sollen.
Verbindungen der allgemeinen Formel (Ia) lassen sich z. B.
dadurch herstellen, daß man eine bekannte Verbindung der
Foermel (II)
in der R¹ und R³ die vorstehende Bedeutung haben, bei einer
Temperatur von etwa -30 bis etwa +60°C in Gegenwart von
Salzsäure und/oder einer Kombination aus einem Chlorid und
einer Mineralsäure oder organischen Säure bei einer Kathodenstromdichte
von 1 bis 500 mA/cm² und mit einer Strommenge
von etwa 2 bis 50 F pro Mol Verbindung (II) elektrolysiert.
Verwendbare Chloride sind verschiedene herkömmliche Verbindungen,
wie Ammoniumchlorid, Tetramethylammoniumchlorid,
Tetraethylammoniumchlorid, Benzyltrimethylammoniumchlorid
und ähnliche quaternäre Ammoniumchloride, Lithiumchlorid,
Natriumchlorid, Kaliumchlorid und ähnliche Alkalimetallchloride,
Magnesiumchlorid, Bariumchlorid, Calciumchlorid und
ähnliche Chloride von Erdalkalimetallen sowie andere Chloride.
Die Menge der verwendeten Salzsäure und/oder des Chlorids
ist nicht besonders beschränkt, sondern weitgehend variabel.
Gewöhnlich werden sie in einer Menge von etwa 0,5 bis 10
Mol, vorzugsweise etwa 1 bis 8 Mol, pro Mol Verbindung der
Formel (II) verwendet. Die Chloride werden zusammen mit einer
Mineralsäure oder organischen Säure eingesetzt. Beispiele
für geeignete Mineralsäuren sind Schwefelsäure, Natriumhydrogensulfat,
Kaliumhydrogensulfat, Phosphorsäure und Borsäure.
Beispiele für geeignete organische Säuren sind Ameisen-,
Essig-, Propion-, Butter-, Oxal-, Citronen- und ähnliche
Carbonsäuren, p-Toluolsulfonsäure, Methansulfonsäure
und ähnliche Sulfonsäuren. Vorzugsweise verwendet man die
Mineralsäure oder organische Säure in einer Menge von etwa
0,5 bis 10 Mol, insbesondere etwa 1 bis 8 Mol, pro Mol der
Verbindung der Formel (II). Als Reaktionsmedium wird gewöhnlich
ein Gemisch aus Wasser und einem organischen Lösungsmittel
verwendet. Als organische Lösungsmittel eignen sich
verschiedene halogenierungsinerte Lösungsmittel, wie
Methylformiat, Ethylformiat, Methylacetat, Ethylacetat,
Butylacetat, Ethylpropionat und ähnliche Ester, Dichlormethan,
Chloroform, Kohlenstofftetrachlorid, Dichlorethan,
Dibromethan, Chlorbenzol und ähnliche halogenierte Kohlenwasserstoffe,
Diethylether, Dibutylether, Dioxan, Tetrahydrofuran
und ähnliche Ether, Acetonitril, Butyronitril
und ähnliche Nitrile, Pentan, Hexan, Cyclohexan und ähnliche
Kohlenwasserstoffe sowie Kohlenstoffdisulfid.
Die Elektrolyse kann entweder mit kontrolliertem Potential
oder konstantem Strom durchgeführt werden. Die Kathodenstromdichte
liegt im Bereich von etwa 1 bis 500 mA/cm², vorzugsweise
etwa 5 bis 100 mA/cm². Die erforderliche elektrische
Ladung beträgt etwa 2 bis 50 F, vorzugsweise etwa 3 bis 40 F,
pro Mol Ausgangsmaterial, je nach der Konzentration des Substrats, der
Art des Lösungsmittels, der Art und Gestalt des Elektrolysebades.
Verwendbar sind übliche Elektroden, z. B. solche aus Platin, Kohlenstoff,
Edelstahl, Titan oder Nickel. Die Reaktionstemperatur liegt unter dem
Wert, bei dem eine Zersetzung oder Umwandlung des Ausgangsmaterials oder
Reaktionsprodukts erfolgt. Sie beträgt etwa -30 bis +60°C,
vorzugsweise etwa -20 bis +30°C. Das Elektrolysebad kann
mit oder ohne Diaphragma verwendet werden.
Verbindungen der Formel (Ia′), bei denen die Gruppe -CCl₂R¹
in Formel (Ia) durch die Gruppe -CH₂R¹ ersetzt ist und die
Zwischenprodukte auf dem Weg von den Verbindungen der Formel
(Ia) zu Cephalosporinen darstellen, lassen sich z. B. dadurch
herstellen, daß man auf eine vorstehend erhaltene Verbindung
der Formel (Ia) bei einer Temperatur von etwa -50 bis +30°C
Zink in Gegenwart einer niederen Fettsäure einwirken läßt,
wobei die niedere Fettsäure in dem Reaktionssystem in einer
Menge von etwa 1 bis 10 Mol pro Mol Ausgangsverbindung enthalten
ist und man das Zink in einer Menge von etwa 1 bis
10 Mol pro Mol Ausgangsverbindung verwendet.
Verwendbare niedere Fettsäuren sind z. B. Ameisen-, Essig-,
Propion-, Butter- und Valeriansäure. Vorzugsweise verwendet
man etwa 2 bis 4 Mol Fettsäure pro Mol Ausgangsverbindung
und etwa 2 bis 4 Mol Zink pro Mol Ausgangsverbindung. Die
genannte Reaktion wird gewöhnlich in einem organischen Lösungsmittel
durchgeführt. Als Lösungsmittel eignen sich verschiedene,
gegenüber der Ausgangsverbindung und dem Endprodukt
inerte Lösungsmittel, wie Ethylacetat, Methylacetat,
Methylpropionat und ähnliche Ester, Diethylether, Tetrahydrofuran,
Dioxan und ähnliche Ether, Methylenchlorid, Dichlorethan,
Chloroform, Kohlenstofftetrachlorid und ähnliche halogenierte
Kohlenwasserstoffe, Benzol, Toluol, Xylol und
ähnliche aromatische Kohlenwasserstoffe.
Die Verbindungen der allgemeinen Formel (Ib) können hergestellt
werden, indem man eine Verbindung der Formel:
in der X¹ und X² Chlor- oder Wasserstoffatome sind und R¹
und R³ wie oben definiert sind, mit Chlor in einer Menge
von etwa 1 bis 10 Mol pro Mol Ausgangsverbindung bei einer
Temperatur von etwa -50 bis +100°C in einem geeigneten organischen
Lösungsmittel unter Bestrahlen des Reaktionsgemisches
mit Licht umsetzt.
Das Chlor wird gewöhnlich in Form des zweiatomigen Moleküls
eingesetzt.
Verwendbare organische Lösungsmittel sind gegenüber Chlor
inert, wie z. B. Dichlormethan, Dibrommethan, Dichlorethan,
Chloroform, Kohlenstofftetrachlorid und ähnliche halogenierte
Kohlenwasserstoffe, Methylacetat, Ethylacetat, Methylformiat,
Butylacetat, Ethylpropionat und ähnliche Ester, Diethylether,
Dibutylether, Tetrahydrofuran, Dioxan und ähnliche
Ether, Acetonitril, Butyronitril und ähnliche Nitrile,
Pentan, Hexan, Cyclohexan und ähnliche Kohlenwasserstoffe,
Benzol, Toluol, Xylol, Chlorbenzol und ähnliche aromatische
Kohlenwasserstoffe; Kohlenstoffdisulfid oder Gemische dieser
Lösungsmittel. Die Menge an Chlor beträgt vorzugsweise
etwa 1 bis 5 Mol pro Mol Ausgangsverbindung. Erfindungsgemäß
ist es wesentlich, daß die Verbindung der obigen Formel mit
dem Halogen unter Bestrahlung mit Licht umgesetzt wird. Ohne
Einwirkung von Licht kann die Reaktion zwar in gewissem Ausmaß
ablaufen, ergibt jedoch nur äußerst geringe Ausbeuten
an Verbindung der Formel (Ib) und liefert große Mengen an
Nebenprodukten. Selbst wenn das Reaktionsgemisch mit Sonnenlicht
bestrahlt wird, ergibt die Reaktion nur relativ niedrige
und unregelmäßige Ausbeuten an Verbindung der Formel
(Ib). Geeignete Lichtquellen sind z. B. Wolframlampen, wie
sie gewöhnlich für photochemische Reaktionen eingesetzt werden.
Eine bevorzugte Reaktionstemperatur liegt im Bereich
von etwa -20 bis +30°C.
Alternativ können die Verbindungen (Ib) dadurch hergestellt
werden, daß man eine Verbindung der Formel
in der R¹ und R³ wie oben definiert sind und X¹ und X² Wasserstoff-
oder Chloratome sind, in Gegenwart von Salzsäure
und/oder eines Chlorids unter Bestrahlung des Gemisches
mit Licht bei einer Kathodenstromdichte von etwa 1 bis etwa
500 mA/cm² und bei einer Temperatur von etwa -30 bis etwa
+60°C elektrolysiert.
Die oben beschriebenen Lichtquellen können auch für die vorliegende
Elektrolyse verwendet werden. Die Menge an Salzsäure
und/oder Chlorid ist nicht besonders beschränkt, sondern
kann innerhalb eines breiten Bereiches gewählt werden.
Gewöhnlich beträgt sie etwa 0,5 bis 10 Mol, vorzugsweise
etwa 1 bis 5 Mol, pro Mol der Ausgangsverbindung. Die Reaktion
verläuft glatt, wenn das Reaktionssystem eine Mineralsäure
oder organische Säure enthält. Verwendbare Mineralsäuren
und organische Säuren sind z. B. jene, die für die
Elektrolyse der Verbindung (II) eingesetzt werden.
Die Elektrolyse kann entweder mit kontrolliertem Potential
oder konstantem Strom durchgeführt werden. Die Kathodenstromdichte
liegt im Bereich von etwa 1 bis 500 mA/cm², vorzugsweise
etwa 5 bis 100 mA/cm². Die erforderliche elektrische
Ladung beträgt gewöhnlich etwa 2 bis 70 F pro Mol Ausgangsmaterial,
in Abhängigkeit von der Konzentration des Substrats,
der Art des Lösungsmittels, der Art und Form des Elektrolysebades.
Verwendbar sind z. B. herkömmliche Elektroden,
z. B. solche aus Platin, Kohlenstoff, Edelstahl, Titan oder
Nickel. Die Reaktionstemperatur liegt unter dem Wert, bei
dem eine Zersetzung oder Umwandlung des Ausgangsmaterials
oder Reaktionsprodukts erfolgt und beträgt etwa -30 bis
+60°C, vorzugsweise etwa -20 bis +30°C. Das Elektrolysebad
kann mit oder ohne Diaphragma verwendet werden.
Verbindungen der Formel (Ib′), bei denen die Gruppe -CCl₂R¹
in Formel (Ib) durch -CH₂R¹ ersetzt ist, und die wie die
Verbindungen der Formel (Ia′) Zwischenprodukte darstellen,
lassen sich ebenfalls dadurch herstellen, daß man auf eine
Verbindung der Formel (Ib) Zink in Gegenwart einer niederen
Fettsäure einwirken läßt. Diese Reaktion kann unter denselben
Bedingungen durchgeführt werden, wie sie zur Herstellung
von Verbindungen der Formel (Ia′) aus Verbindungen der Formel
(Ia) eingesetzt werden.
Die Verbindungen der Formel (Ic) lassen sich durch Umsetzen
einer basischen Verbindung mit der vorstehend erhaltenen
Verbindung der Formel (Ib) in an sich bekannter Weise herstellen.
Beispiele für geeignete Basen sind organische Amine, wie
z. B. Dimethylamin, Diethylamin, Triethylamin, Ethyldiisopropylamin,
Piperidin, Lutidin, Pyridin, 1,5-Diazabicyclo[5,4,0]
undecen-5, 1,5-Diazabicyclo[4,3,0]nonen-5 und ähnliche organische
Amine. Die Menge der Base ist nicht besonders beschränkt,
sondern innerhalb eines breiten Bereichs variierbar.
Gewöhnlich beträgt sie etwa 0,5 bis 10 Mol, vorzugsweise
etwa 1 bis 5 Mol, pro Mol Verbindung der Formel (Ib).
Die Reaktion kann entweder in einem organischen Lösungsmittel
oder in einer der genannten Basen durchgeführt werden,
die als Lösungsmittel wirkt. Als organische Lösungsmittel sind
verschiedene, gegenüber der Ausgangsverbindung und dem
Endprodukt inerte Lösungsmittel geeignet, z. B. Methylenchlorid,
Chloroform, Kohlenstofftetrachlorid, Dichlorethan,
Dibromethan und ähnliche halogenierte Kohlenwasserstoffe,
Diethylether, Dibutylether, Tetrahydrofuran, Dioxan
und ähnliche Ether, Pentan, Hexan, Heptan, Octan und ähnliche
Kohlenwasserstoffe, Benzol, Chlorbenzol, Toluol,
Xylol und ähnliche aromatische Kohlenwasserstoffe. Obwohl
die Reaktion bei Raumtemperatur oder erhöhter Temperatur
oder unter Kühlen durchführbar ist, beträgt die Temperatur
gewöhnlich etwa -30 bis +80°C, vorzugsweise etwa 20 bis
60°C.
Verbindungen der Formel (Ic′), bei denen die Gruppe -CCl₂R¹
in der Formel (Ic) durch die Gruppe -CH₂R¹ ersetzt ist und
die ebenfalls Zwischenprodukte auf dem Weg zur Cephalosporinen
darstellen, können dadurch hergestellt werden, daß
man auf eine Verbindung der Formel (Ic) Zink in Gegenwart
einer niederen Fettsäure einwirken läßt. Diese Reaktion kann
unter denselben Bedingungen durchgeführt werden, wie sie
zur Herstellung von Verbindungen der Formel (Ia′) unter Einwirkung
von Zink auf Verbindungen der Formel (Ia) in Gegenwart
einer niederen Fettsäure angewandt werden.
Die nach dem vorstehenden Verfahren erhaltenen erfindungsgemäßen
Verbindungen der allgemeinen Formel (I) können leicht
aus dem Reaktionsgemisch abgetrennt und auf übliche Weise
z. B. durch Lösungsmittelextraktion oder Säulenchromatographie,
gereinigt werden.
Die beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren ergeben die
Endprodukte in hohen Ausbeuten unter milden Bedingungen
nach einfachen Methoden. Ferner kann die Abtrennung und
Reinigung der Endprodukte leicht durchgeführt werden,
und es bestehen keine Probleme hinsichtlich der Beseitigung
von Nebenprodukten. Die erfindungsgemäßen Verfahren
sind daher äußerst wirtschaftlich.
Die erfindungsgemäßen Verbindungen der Formel (I) sind wertvolle
Zwischenprodukte zur Herstellung von
Cephalosporin-Antibiotika.
Beispielsweise können antimikrobielle Cephalosporine der
Formel (V) aus Verbindungen der Formel (Ia′) nach dem folgenden
Reaktionsschema hergestellt werden. Die erfindungsgemäßen
Verbindungen der Formel (Ia) wiederum sind Ausgangsprodukte
zur Synthese von Verbindungen der Formel (Ia′).
Hierbei sind R¹ und R³ wie vorstehend definiert, R⁴
bedeutet einen gegebenenfalls substituierten Aryl- oder
aromatischen heterocyclischen Rest, X³ ist ein Halogenatom
und Y ist ein Halogenatom oder die Gruppe -SR⁴
(wobei R⁴ wie oben definiert ist).
Die Reaktion zwischen den Verbindungen (Ia′) und (III)
erfolgt gewöhnlich in einem wasserhaltigen Lösungsmittel.
Verwendbare wasserhaltige Lösungsmittel sind z. B. wasserhaltiges
Dimethylsulfoxid oder Dioxan. Obwohl die relative
Menge von Lösungsmittel und Wasser nicht besonders beschränkt
ist, wird das Lösungsmittel zumindest in einer
Menge verwendet, bei der die Verbindungen (Ia′) und (III) in
dem wasserhaltigen Lösungsmittel löslich sind. Der Wassergehalt
des wasserhaltigen Lösungsmittels ist nicht besonders
beschränkt, sondern weitgehend variabel. Gewöhnlich
beträgt er das etwa 1- bis 500fache, vorzugsweise etwa
10- bis 100fache, des Gewichts der Verbindung (Ia′). Die
Menge der Verbindung (III), bezogen auf die Verbindung (Ia′),
ist nicht besonders beschränkt, sondern innerhalb eines
breiten Bereichs variabel. Die Verbindung (III) wird jedoch
gewöhnlich in einer Menge von etwa 1 bis 10 Mol, vorzugsweise
etwa 1 bis 4 Mol, pro Mol der Verbindung (Ia′) eingesetzt.
Die Reaktion erfolgt gewöhnlich bei einer Temperatur
von etwa -10 bis +60°C, vorzugsweise bei oder um
Raumtemperatur. Die in der Reaktion einzusetzende Verbindung
(III) wird dadurch erhalten, daß man das entsprechende
Disulfid mit einer äquimolaren Menge Halogen in Kohlenstofftetrachlorid
oder einem ähnlichen inerten Lösungsmittel
umsetzt. Entweder die dabei erhaltene und aus dem
Reaktionsgemisch isolierte Verbindung (III) oder aber das
Reaktionsgemisch selbst können dann in der Reaktion eingesetzt
werden.
Die zur Reaktion zwischen der Verbindung (IV) und Ammoniak
verwendeten organischen Lösungsmittel umfassen eine Vielzahl
von inerten Lösungsmitteln. Bevorzugt sind Dimethylformamid,
Dimethylacetamid und ähnliche nicht-protische
polare Lösungsmittel, wobei Dimethylformamid besonders
bevorzugt ist.
Die Menge der Verbindung (IV), bezogen auf Ammoniak,
ist nicht besonders beschränkt, sondern kann innerhalb
eines breiten Bereichs variiert werden. Gewöhnlich wird
Ammoniak in einer Menge von etwa 1 bis 3 Mol, vorzugsweise
etwa 1,5 Mol, pro Mol der Verbindung (IV) verwendet. Im
allgemeinen verläuft die Reaktion glatt bei einer Temperatur
von etwa -78 bis +20°C, vorzugsweise etwa 10 bis +5°C.
In den so hergestellten Cephalosporinen (V) ist Y entweder
-SR⁴ oder Halogen, je nach der Art der Gruppe R⁴.
Verbindungen (V), bei denen Y die Gruppe -SR⁴ ist, werden
unter Verwendung von Verbindungen (IV) erhalten, bei denen
R⁴ Pentachlorphenyl, 2-Benzothiazolyl, 1,3,4-Thiadiazol-5-
yl oder substituiertes 1,3,4-Thiadiazol-5-yl oder
1,2,3,4-Tetrazol-5-yl oder substituiertes 1,2,3,4-Tetrazol-
-5-yl ist. Nach der Cyclisierung der Verbindung (IV)
zu der Verbindung (V) ist es möglich, in der 3′-Stellung
eine Mercaptothiadiazol- oder Mercaptotetrazolgruppe einzuführen,
die oft als Seitengruppe für Cephalosporin-
Antibiotika verwendet wird. Cephalosporine (V), bei denen
Y ein Halogen ist, können als Zwischenprodukte zur Herstellung
von Verbindungen verwendet werden, bei denen verschiedene
Substituenten durch übliche Austauschreaktion
eingeführt werden können.
Die antimikrobiell wirksamen Cephalosporine der Formeln
(VI), (VII) und (VIII) können aus Verbindungen der Formel
(I′) hergestellt werden.
Hierbei sind R¹, R² und R³ wie oben definiert und X⁴ ist
ein Halogenatom.
Nach beendeter Umsetzung können die unter Verwendung der
erfindungsgemäßen Verbindungen hergestellten Cephalosporine
zur Abtrennung auf übliche Weise extrahiert und dann durch
Umkristallisieren oder Säulenchromatographie gereinigt werden.
Die obigen Verfahren ergeben Cephalosporine in hoher
Ausbeute und hoher Reinheit nach einfachen Methoden.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
Beispiel 1
1 g Natriumchlorid wird in 3 ml Wasser gelöst. Die Lösung
wird mit 0,07 ml konzentrierter Schwefelsäure, 5 ml Methylenchlorid
und 50 mg der Verbindung (IV), bei der R¹
Phenyl (im folgenden: Ph) und R³ CH₃ ist, versetzt, um
einen Elektrolyten herzustellen. Unter Verwendung von Platinelektroden
(3 cm²) wird die Elektrolyse etwa 2 Stunden
bei einem konstanten Strom von 30 mA, 1,6 bis 1,8 V und
25°C durchgeführt. Hierauf extrahiert man das Reaktionsgemisch
mit 30 ml Methylenchlorid. Der Extrakt wird nacheinander
mit wäßrigen Lösungen von Natriumsulfit, Natriumhydrogencarbonat
und Natriumchlorid gewaschen und dann
über Natriumsulfat getrocknet. Durch Abdestillieren des
Lösungsmittels unter vermindertem Druck erhält man 74 mg
einer hellgelben Flüssigkeit. Diese wird der Säulenchromatographie
an Silicagel mit Benzol/Ethylacetat (5 : 1)
als Entwickler unterworfen, wodurch 62,5 mg (96%) einer Verbindung
der Formel (Ia) erhalten werden, bei der R¹ Ph und
R³ CH₃ bedeutet.
IR (cm-1) 1780, 1745.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 3,75, (s, 3H), 3,81 (s, 2H), 5,14
(S, 2H), 5,41 (s, 1H), 6,05 (s, 2H),
7,3-7,9 (m, 5H).
Beispiel 2
300 mg einer Verbindung der Formel (Ia), bei der R¹ Ph
und R³ CH₃ bedeutet, 100 mg Zinkpulver und 2 ml Methylenchlorid
werden miteinander vermischt und auf 0 bis
-5°C abgekühlt. Hierauf werden 0,5 ml Essigsäure zugegeben
und das erhaltene Gemisch 30 Minuten gerührt. Anschließend
gibt man unter Kühlen 15 ml Ether zu, trennt die organische
Phase ab, wäscht nacheinander mit Wasser, einer wäßrigen
Natriumhydrogencarbonatlösung und gesättigter wäßriger
Natriumchloridlösung und trocknet über Natriumsulfat. Der
durch Abdestillieren des Lösungsmittels unter vermindertem
Druck erhaltene Rückstand wird durch Säulenchromatographie
an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat (10 : 1) als Entwickler
gereinigt, wodurch eine Verbindung der Formel (Ia′), bei
der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, in einer Ausbeute von
94,5% erhalten wird.
IR (CHCl₃, cm-1) 1774, 1744.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 3,71 (s, 3H), 3,78 (s, 2H), 3,83 (s, 2H),
(S, 2H), 5,09 (s, 2H), 5,37 (s, 1H),
5,88 (m, 2H), 7,22 (s, 5H).
Beispiel 3
50 mg einer Verbindung der Formel (Ia), bei der R¹ Ph und
R³ PhCH₂ bedeutet, 14 mg Zinkpulver und 0,7 ml Methylenchlorid
werden miteinander vermischt und auf 0 bis -5°C gekühlt.
Hierauf gibt man 0,2 ml Essigsäure zu und rührt das
Gemisch 30 Minuten. Nach dem weiteren Verfahren von Beispiel
2 wird eine Verbindung der Formel (Ia′), bei der R¹
Ph und R³ PhCH₂ bedeutet, in einer Ausbeute von 92,5% erhalten.
IR (CHCl₃, cm-1) 1775, 1737.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 3,75 (s, 2H), 3,85 (s, 2H), 4,95, 5,10,
5,25 (alle s, 1H, insgesamt 3H), 5,10
(s, 2H), 5,95 (m, 2H), 7,25 (bs, 10H).
Beispiel 4
In 0,5 ml Methylenchlorid werden 50 mg einer Verbindung
der Formel (Ia), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
gelöst. Die Lösung wird dann mit 1,5 ml Methylenchlorid
versetzt, das mit Chlor gesättigt ist. Hierauf bestrahlt
man das Gemisch mit einer 750-W-Wolframlampe und läßt die
Reaktion 1 Stunde bei 20 bis 27°C ablaufen. Die Reaktionsflüssigkeit
wird dann in Eiswasser gegossen, um die Methylenchloridschicht
abzutrennen, die nacheinander mit wäßriger
Natriumthiosulfatlösung und gesättigter wäßriger
Natriumchloridlösung gewaschen und anschließend über
Natriumsulfat getrocknet wird. Der durch Abdestillieren
des Lösungsmittels unter vermindertem Druck erhaltene Rückstand
wird durch Säulenchromatographie an Silikagel mit
Benzol/Ethylacetat (9 : 1) gereinigt, wodurch 50,05 mg
(86%) einer Verbindung der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und
R³ CH₃ bedeutet, erhalten werden.
IR (cm-1) 1770, 1760.
NMR (CDCl₃, δ, ppm 3,80 (s, 3H), 3,89 (bs, 2H), 4,12
(s, 2H), 5,12 (s, 1H), 6,10 (d, 1H),
6,28 (d, 1H), 7,2-7,5 (m, 3H), 7,5-7,8
(m, 2H).
Beispiel 5
Das Verfahren von Beispiel 4 wird wiederholt, jedoch verwendet
man Kohlenstoffdisulfid anstelle von Methylenchlorid.
Hierbei werden 47,43 mg (81,5%) einer Verbindung der
Formel (Ib), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, erhalten,
die durch IR und NMR identifiziert wird.
Beispiel 6
Das Verfahren von Beispiel 4 wird wiederholt, jedoch verwendet
man Ethylacetat anstelle von Methylenchlorid. Hierdurch
erhält man 47,72 mg (82,0%) einer Verbindung der Formel (Ib),
bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, die durch IR
und NMR identifiziert wird.
Beispiel 7
Das Verfahren von Beispiel 4 wird wiederholt, jedoch verwendet
man 50 mg einer Verbindung der Formel (Ia), bei der
R¹ Ph und R³ PhCH₂ bedeutet. Hierbei erhält man 53,38 mg
(93%) einer Verbindung der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und
R³ PhCH₂ bedeutet.
IR (CHCl₃, cm⁻1) 1782, 1743.
NMR (CDCl₃, w, ppm) 3,88 (bs, 2H), 4,10 (s, 2H), 5,17
(s, 1H), 5,21 (s, 2H), 6,04 (d, 1H),
6,21 (d, 1H), 7,08-7,83 (m, 10H).
Beispiel 8
In 10 ml Methylenchlorid werden 50 mg einer Verbindung der
Formel (Ia), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
gelöst. Hierauf gibt man 7 ml einer gesättigten wäßrigen
Natriumchloridlösung und 0,2 ml konzentrierte Schwefelsäure
zu und rührt das Gemisch. Unter Verwendung von Platinelektroden
(1,5 × 2 cm) wird die Elektrolyse 3 Stunden
bei Raumtemperatur durchgeführt, wobei man die Lösung
rührt und mit einer 750-W-Wolframlampe bestrahlt. Anschließend
trennt man die Methylenchloridschicht von dem
Reaktionsgemisch ab, extrahiert die wäßrige Schicht mit
Methylenchlorid, gibt den Extrakt zu der Methylenchloridschicht
und trocknet über Natriumsulfat. Durch Abdestillieren
des Lösungsmittels unter vermindertem Druck erhält
man einen Rückstand, der durch Säulenchromatographie an
Silikagel mit Benzol/Ethylacetat (9 : 1) als Entwickler
gereinigt wird. Hierdurch erhält man 57,03 mg (98%) einer
Verbindung der Formel (Ib), in der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet.
Die Verbindung wird durch IR und NMR
identifiziert und ist identisch mit der Verbindung von
Beispiel 4.
Beispiel 9
In 8 ml Methylenchlorid werden 50 mg einer Verbindung der
Formel (Ia), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, gelöst.
Ein H-förmiges Elektrolysebad, das durch ein
Diaphragma in eine Anoden- und eine Kathodenkammer unterteilt
ist, wird in der ersten Kammer mit der Lösung und
in der anderen Kammer mit 8 ml Methylenchlorid beschickt.
Hierauf bringt man 7,8 ml gesättigte wäßrige Natriumchloridlösung
und 0,2 ml konzentrierte Schwefelsäure in die
Anoden- bzw. Kathodenkammer ein. Nach dem weiteren Verfahren
von Beispiel 8 erhält man 56,44 mg (97%) einer Verbindung
der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet.
Die Verbindung wird durch IR und NMR identifiziert und ist
identisch mit der von Beispiel 4.
Beispiel 10
Das Verfahren von Beispiel 8 wird wiederholt, jedoch verwendet
man Ethylacetat anstelle von Methylenchlorid. Hierbei
erhält man 55,86 mg (96%) einer Verbindung der Formel (Ib),
bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet. Die Verbindung wird durch
IR und NMR identifiziert und ist identisch mit der von Beispiel
4.
Beispiel 11
Das Verfahren von Beispiel 8 wird wiederholt, jedoch verwendet
man 7 ml 1%ige Salzsäure anstelle von gesättigter wäßriger
Natriumchloridlösung und Schwefelsäure. Hierbei erhält
man 56,15 mg (96,5%) einer Verbindung der Formel (Ib), bei
der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet. Die Verbindung wird durch
IR und NMR identifiziert und ist identisch mit der von Beispiel
4.
Beispiel 12
Das Verfahren von Beispiel 8 wird wiederholt, jedoch verwendet
man eine Verbindung der Formel (Ia), bei der R¹ Ph und
R³ PhCH₂ bedeutet. Hierbei erhält man 55,68 mg (97%) einer
Verbindung der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und R³ PhCH₂ bedeutet.
Die Verbindung wird durch IR und NMR identifiziert
und ist identisch mit der von Beispiel 7.
Beispiele 13 bis 20
Die Verfahren der Beispiele 4 bis 12 werden unter Verwendung
der in Tabellen II und III genannten Verbindungen der Formel
(Ia) wiederholt, wodurch Verbindungen (Beispiele 13 bis 16)
der Formel (Ib), in der R¹ und R³ die in Tabelle II genannte
Bedeutung haben, mit den dort genannten Eigenschaften
und Verbindungen (Beispiele 17 bis 20) der Formel (Ib′),
in der R¹ und R³ die in Tabelle III genannte Bedeutung haben,
mit den dort genannten Eigenschaften erhalten werden.
Beispiel 21
886 mg einer Verbindung der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und
R³ CH₃ bedeutet, 264 mg Zinkpulver und 11,5 ml
Methylenchlorid werden miteinander vermischt und auf 0 bis
-5°C abgekühlt. Hierauf gibt man 3,3 ml Essigsäure zu und
rührt das Gemisch 30 Minuten. Anschließend werden unter
Kühlen 15 ml Ether zugegeben, worauf man die organische
Schicht abtrennt, nacheinander mit Wasser, gesättigter
wäßriger Natriumhydrogencarbonatlösung und gesättigter wäßriger
Natriumchloridlösung wäscht und über Natriumsulfat
trocknet. Der durch Abdestillieren des Lösungsmittels unter
vermindertem Druck erhaltene Rückstand wird durch Säulenchromatographie
an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat
(10 : 1) als Entwickler gereinigt. Hierdurch erhält man eine
Verbindung der Formel (Ib), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
in einer Ausbeute von 95%.
IR (CHCl₃, cm⁻1) 1770, 1740.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 374 (s, 3H), 3,89 (bs, 4H), 4,14
(s, 2H), 5,07 (s, 1H), 5,95 (bd, 1H,
J=4, 5 Hz), 6,12 (d, 1H, J=4,5 Hz)
7,23 (s, 5H).
Beispiel 22
Ein Gemisch aus 50 mg einer Verbindung der Formel (Ib), bei
der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, 15 mg Zinkpulver und 0,7 ml
Ethylacetat wird auf 0 bis -5°C abgekühlt. Hierauf gibt man
0,2 ml Essigsäure zu und rührt das Gemisch 30 Minuten. Nach
dem weiteren Verfahren von Beispiel 21 erhält man eine Verbindung
der Formel (Ib′), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
in einer Ausbeute von 96,5%, Die Verbindung wird durch IR
und NMR identifiziert und ist identisch mit der von Beispiel
21.
Beispiel 23
Ein Gemisch aus 50 mg einer Verbindung der Formel (Ib), bei
der R¹ Ph und R³ PhCH₂ bedeutet. 12,4 mg Zinkpulver und 0,7
ml Methylenchlorid wird auf 0 bis -5°C gekühlt und 30 Minuten
gerührt. Nach dem weiteren Verfahren von Beispiel 21
erhält man eine Verbindung der Formel (Ib′), bei der R¹ Ph
und R³ PhCH₂ bedeutet, in einer Ausbeute von 94%.
IR (CHCl₃, cm⁻1) 1780, 1740.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 3,82 (s, 2H), 3,88 (bs, 2H),
4,05 (s, 2H), 5,12 (s, 1H),
5,20 (s, 2H), 5,90 (bd. 1H, J=4, 2Hz),
6,07 (d, 1H, J=4,2 Hz), 7,25 (bs, 10H).
Beispiel 24 (Bezugsbeispiel)
In 0,6 ml Methylenchlorid werden 55 mg einer Verbindung
der Formel (Ib′), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
gelöst. Hierauf gibt man 88 µl Triethylamin zu
und rührt das Gemisch 2 Stunden bei Raumtemperatur. Anschließend
versetzt man mit 5 ml Ether, wäscht das Gemisch
nacheinander mit Wasser, 10prozentiger Salzsäure
und gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung, trocknet
die Etherschicht über Natriumsulfat und destilliert das
Lösungsmittel unter vermindertem Druck ab. Der Rückstand
wird durch Säulenchromatographie an Silikagel gereinigt,
wodurch eine Verbindung der Formel (Ic′), bei der R¹ Ph und
R³ CH₃ bedeutet, als farbloses öliges Produkt in einer Ausbeute
von 98% erhalten wird.
IR (cm⁻1) 1770, 1720.
NMR (CDCl₃, w, ppm) 3,76 (s, 3H), 3,90 (s, 2H)
4,07 (bs, 2H), 4,63 (bs, 2H),
5,83 (d, 1H), 6,03 (bd, 1H),
7,25 (s, 5H).
Beispiele 25 bis 29
Nach dem Verfahren von Beispiel 24 werden unter Verwendung
der in Tabelle IV genannten Verbindungen der Formeln (Ib)
und (Ib′) unter den dort genannten Bedingungen die in Tabelle
V aufgeführten Verbindungen der Formeln (Ic) bzw.
(Ic′) mit den in den Tabellen IV bzw. V genannten Ausbeuten
und Eigenschaften hergestellt.
Beispiele 30 bis 37
Die in Tabelle VI genannten Verbindungen der Formeln (Ic)
und (Ic′) werden unter Verwendung der entsprechenden Verbindungen
der Formeln (Ib) und (Ib′) als Ausgangsmaterialien
nach dem Verfahren von Beispiel 24 hergestellt.
Ein Gemisch aus 50 mg einer Verbindung der Formel (1c), in
der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet, 14 mg Zinkpulver
und 0,7 ml Methylenchlorid wird auf 0 bis -5°C gekühlt,
mit 0,2 ml Essigsäure versetzt und 30 Minuten gerührt.
Hierauf gibt man 15 ml Ether unter Kühlen zu, trennt
die organische Schicht ab, wäscht sie nacheinander mit Wasser,
gesättigter wäßriger Natriumhydrogencarbonatlösung
und gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung und trocknet
über Natriumsulfat. Der durch Abdestillieren des Lösungsmittels
unter vermindertem Druck erhaltene Rückstand
wird durch Säulenchromatographie an Silikagel mit Benzol/
Ethylacetat (10 : 1) gereinigt. Hierbei erhält man eine
Verbindung der Formel (Ic′), bei der R¹ Ph und R³ CH₃ bedeutet,
in einer Ausbeute von 91%.
IR (CHCl₃, cm-1) 1770, 1720.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) (s, 3H), 3,90 (s, 2H),
4,07 (bs, 2H), 4,63 (bs, 2H),
5,83 (d, 1H, J=4,5Hz),
6,03 (bd, 1H, J=4,5Hz), 7,25 (s, 5H).
Beispiel 39
Ein Gemisch aus 50 mg einer Verbindung der Formel (Ic), bei
der R¹ Ph und R³ PhCH₂ bedeutet, 15,2 mg Zinkpulver und 0,2
ml Methylenchlorid wird auf 0 bis 5°C gekühlt, mit 0,2 ml
Essigsäure versetzt und 30 Minuten gerührt. Nach dem weiteren
Verfahren von Beispiel 38 erhält man eine Verbindung
(Ic′), in der R¹ Ph und R³ PhCH₂ bedeutet, in einer Ausbeute
von 95%.
IR (CHCl₃, cm⁻1) 1780, 1725.
NMR (CDCl₃, δ, ppm) 3,89 (s, 2H), 4,06 (bs, 2H),
4,64 (bs, 2H), 5,78 (d, 1H, J=4,3Hz),
6,03 (bd, 1H, J=4,3Hz), 7,30 (bs, 10H).
In 1,3 ml Dioxan werden 65 mg 2-(3-Benzyl-7-oxo-4-thia-
2,6-diazabicyclo[3,2,0]hepta-2-en-6-yl)-3-chlormethyl-3-
butensäure-benzylester der Formel
zu einer gleichmäßigen Lösung gelöst, die mit 0,13 ml Wasser
versetzt wird.
Ein Reaktor wird mit 98 mg 2-Benzothiazolyldisulfid und
5 ml Dioxan beschickt und durch Eintauchen in ein Heißwasserbad
erhitzt, um eine gleichmäßige Lösung zu bilden, die
mit 0,40 ml einer Kohlenstofftetrachloridlösung von Chlor
versetzt wird. Der Reaktion wird einige Zeit geschüttelt,
worauf man den Reaktorinhalt in die oben erhaltene Dioxanlösung
gießt und 30 Minuten bei Raumtemperatur rührt. Das
erhaltene Reaktionsgemisch wird mit 20 ml Ethylacetat verdünnt,
mit gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung gewaschen,
über Natriumsulfat getrocknet und eingeengt. Der
Rückstand wird an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat (8 : 1)
als Entwickler chromatographiert, wobei 81,5 mg (91%)
2-(3-Phenylacetamid-4-(2-benzothiazolyldithio)-2-azetidinon-
1-yl)-3-chlormethyl-3-butensäure-benzylester der
Formel
erhalten wird.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,66 (s, 2H), 4,15 und 4,39
(ABq, 2H, 11Hz), 5,14 (s, 2H),
5,0-5,4 (m, 3H), 5,50 (s, 1H),
5,55 (d, 1H, 4Hz),
6,92 (d, 1H, 8Hz),
7,1-7,6 (m, 12H), 7,6-8,0 (m, 2H).
Beispiele 41 bis 50
Verbindungen der Formel (IV), in denen R¹, R³ und R⁴ wie in
Tabelle VII definiert sind, werden gemäß Beispiel 40 aus
den entsprechenden Verbindungen (Ia′) mit den in Tabelle
VII genannten Ausbeuten und Eigenschaften hergestellt.
Beispiel 51
Das Verfahren von Beispiel 40 wird wiederholt, jedoch ersetzt
man Dioxan als Lösungsmittel durch Dimethylsulfoxid.
Hierbei erhält man 2-(3-Phenylacetamid-4-(2-benzothiazolyldithio)-
2-azetidinon-1-yl)-3-chlormethyl-3-butensäure-
benzylester in einer Ausbeute von 89%.
Die Analyse der Verbindung ist identisch mit der von Beispiel
40.
Beispiel 52
In 1,5 ml Dioxan werden 50 mg 2-(3-Benzyl-7-oxo-4-thia-
2,6-diazabicyclo[3,2,0]hepta-2-en-6-yl)-3-chlormethyl-3-
butensäure-benzylester zu einer gleichförmigen Lösung
gelöst, die mit 0,15 ml Wasser versetzt wird.
Ein Reaktor wird mit 42 mg 2-Benzothiazolyldisulfid, 32 mg
Jod und 5 ml Dioxan beschickt und durch Eintauchen in ein
Heißwasserbad erhitzt. Hierbei erhält man eine gleichförmige
Lösung, die mit der oben erhaltenen Dioxanlösung
versetzt und 30 Minuten bei Raumtemperatur umgesetzt
wird. Durch weitere Verarbeitung des Reaktionsgemischs
gemäß Beispiel 40 erhält man 2-(3-Phenylacetamid-4-(2-
benzothiazolyldithio)-2-azetidinon-1-yl)-3-chlormethyl-3-
butensäure-benzylester in einer Ausbeute von 80%.
Die Analyse der Verbindung ist identisch mit der von Beispiel
40.
Beispiel 53
(1) In 0,5 ml Dimethylformamid werden 30 mg 2-(3-Phenylacetamid-
4-(2-benzothiazolyldithio)-2-azetidinon-1-yl)-
3-chlormethyl-3-butensäure-benzylester der Formel
zu einer gleichförmigen Lösung gelöst und auf -30°C gekühlt.
Hierauf gibt man 40 µl (etwa 2 Mol) einer Lösung
von Ammoniak in Dimethylformamid zu, rührt das Gemisch
1 Stunde und versetzt mit 4 Tropfen 5prozentiger Salzsäure.
Das Gemisch wird kräftig gerührt, bis es Raumtemperatur
erreicht. Hierauf verdünnt man das Gemisch mit 5 ml Ethylacetat,
wäscht mit gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung,
trocknet über Natriumsulfat und engt ein. Der Rückstand
wird an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat (15 : 1)
chromatographiert, wobei 24,4 mg (85%) 7-Phenylacetamid-
3-(benzothiazol-2-yl-thiomethyl)-3-cephem-4-carbonsäurebenzylester
der Formel
erhalten werden.
IR (Nujol, cm⁻1) 3315, 1765, 1715, 1655.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,60 (s, 4H)
4,16 und 4,83 (ABq, 2H, 13Hz),
4,88 (d, 1H, 5Hz), 5,30 (s, 2H),
5,78 (dd, 1H, 5Hz, 9Hz),
6,38 (d, 1H, 9Hz),
7,1-7,6 (m, 12H), 7,6-8,0 (m, 2H).
(2) In 0,6 ml Dimethylformamid werden 43,6 mg 2-(3-Phenylacetamid-
4-(2-benzothiazolyldithio)-2-azetidinon-1-yl)-
3-chlormethyl-1-butensäurebenzylester zu einer gleichförmigen
Lösung gelöst, die man auf -25°C kühlt und mit
15 µm 28prozentigem Ammoniakwasser versetzt. Das Gemisch
wird 1 1/2 Stunden gerührt, dann mit 4 Tropfen 5prozentiger
Salzsäure versetzt und kräftig gerührt, bis es Raumtemperatur
erreicht. Hierauf verdünnt man das Gemisch mit
5 ml Ethylacetat, wäscht mit gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung,
trocknet über Natriumsulfat und engt ein.
Durch Reinigen des Rückstands mittels Säulenchromatographie
an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat (15 : 1) erhält
man 29,3 mg (72%) 7-Phenylacetamid-3-(benzothiazol-2-yl-
thiomethyl)-3-cephem-4-caronsäurebenzylester. Die Analyse
der Verbindung ist identisch mit der von Beispiel 53
(1).
Beispiele 54 bis 61
Nach dem Verfahren von Beispiel 53 werden unter Verwendung
der in Tabelle VIII genannten Verbindungen der Formel (IV)
unter den dort genannten Reaktionsbedingungen die in Tabelle
IX genannten Verbindungen der Formel (V) hergestellt.
Beispiel 62
Die Reaktion in Beispiel 62 erfolgt nach folgendem Schema:
In 0,4 ml Dimethylformamid werden 20 mg 2-(3-Phenylacetamid-
4-pentachlorphenyldithio-2-azetidinon-1-yl)-3-chlormethyl-
3-butensäurebenzylester zu einer gleichförmigen
Lösung gelöst, die man auf -25°C kühlt und mit 20 µl
(etwa 20 Mol) einer Lösung von Ammoniakgas in Dimethylformamid
versetzt. Das Gemisch wird 1 Stunde gerührt,
worauf man 3 Tropfen 5prozentige Salzsäure zugibt und
das Gemisch kräftig rührt, bis es Raumtemperatur erreicht.
Hierauf verdünnt man mit 5 ml Ethylacetat, wäscht
mit gesättigter wäßriger Natriumchloridlösung, trocknet
über Natriumsulfat und engt ein. Durch Säulenchromatographie
des Rückstands an Silikagel mit Benzol/Ethylacetat
(10 : 1) erhält man 2 Verbindungen, nämlich (1) 6,6 mg
(35%) 7-Phenylacetamid-3-pentachlorphenylthiomethyl-3-
cephem-4-carbonsäurebenzylester und (2) 5,5 mg (45%)
7-Phenylacetamid-3-chlormethyl-3-cephem-4-carbonsäurebenzylester.
Verbindung (1)
IR (Nujol, cm⁻1) 3250, 1775, 1710, 1650.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,36 und 3,80 (ABq, 2H, 18Hz),
3,64 (s, 2H),
3,82 und 4,28 (ABq, 2H, 13Hz)
4,94 und 5,20 (ABq, 2H, 13Hz),
4,95 (d, 1H, 5Hz),
5,77 (dd, 1H, 5Hz, 9Hz)m
6,18 (d, 1H, 9Hz), 7,37 (s, 5H).
Verbindung (2)
IR (Nujol, cm⁻1) 1790, 1730, 1680.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,32 und 3,60 (ABq, 2H, 18Hz),
3,53 (s, 2H),
4,31 und 4,45 (ABq, 2H, 12Hz),
4,86 (d, 1H, 5Hz), 5,20 (s, 2H),
5,77 (dd, 1H, 5Hz, 9Hz),
6,43 (d, 1H, 9Hz), 7,27 (s, 5H),
7,33 (s, 5H.
Beispiel 63
Die Reaktion erfolgt in diesem Beispiel nach folgendem
Schema:
In 0,5 ml Dimethylformamid werden 31 mg 2-(3-Phenylacetamid-
4-(4-nitrophenyldithio)-2-azetidinon-1-yl)-3-chlormethyl-
3-butensäuremethylester zu einer gleichförmigen Lösung
gelöst, die man auf -25°C kühlt und mit 58 µl (etwa
2 Mol) einer Lösung von Ammoniakgas in Dimethylformamid
versetzt. Das erhaltene Gemisch wird 1 Stunde gerührt, mit
5 Tropfen 5prozentiger Salzsäure versetzt und kräftig gerührt,
bis es Raumtemperatur erreicht. Hierauf verdünnt
man mit 5 ml Ethylacetat, wäscht mit gesättigter wäßriger
Natriumchloridlösung, trocknet über Natriumsulfat und engt
ein. Durch Säulenchromatographie des Rückstands an Silikagel
mit Benzol/Ethylacetat (5 : 1) erhält man 14,5 mg
(66%) 7-Phenylacetamid-3-chlormethyl-3-cephem-4-carbonsäuremethylester.
IR (Nujol, cm⁻1) 1785, 1730, 1680.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,38 und 3,60 (ABq, 2H, 18Hz),
3,60 (s, 2H), 3,83 (s, 3H),
4,40 und 4,57 (ABq, 2H, 12Hz),
4,95 (d, 1H, 5Hz),
5,78 (dd, 1H, 5Hz, 9Hz),
6,18 (d, 1H, 9Hz), 7,27 (s, 5H).
Beispiele 64 bis 66
Das Verfahren von Beispiel 53 wird wiederholt, jedoch verwendet
man Verbindungen der Formel
in der R¹, R³ und R⁴ die in Tabelle X genannte Bedeutung
haben, zur Herstellung von Cephemverbindungen der Formel
in der R¹ und R³ wie in Tabelle X definiert sind.
Die erhaltenen 7-Phenoxyacetamid-3-chlormethyl-3-cephem-4-
carbonsäurebenzylester ergeben folgende Spektren:
IR (Nujol, cm⁻1) 1790, 1730, 1690.
NMR (δ, CDCl₃, ppm) 3,50 und 3,55 (ABq, 2H, 18Hz),
4,40 und 4,53 (ABq, 2H, 12Hz),
4,52 (s, 2H), 4,97 (d, 1H, 5Hz),
5,29 (s, 2H),
5,73 (dd, 1H, 5Hz, 9Hz),
6,48 (d, 1H, 9Hz), 7,32 (s, 5H),
6,7-7,6 (m, 5H).