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Rollballenpresse
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Aufnehmen, Sammeln,
Formen und Pressen von landwirtschaftlichem Erntegut wie insbesondere Heu und Stroh
zu annähernd zylindrischen Rollballen in einer Ausgestaltung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei Rollballenpressen in einer Ausführung mit einer einzigen Kammer,
wie sie derzeit in landwirtschaftlichen Betrieben Anwendung finden, muß nach Abschluß
der Pressung des Erntegutes in der Kammer die Maschine angehalten werden, um während
des sich anschließenden Bindevorganges die weitere Aufnahme von Erntegut und Zufuhr
zur Kammer zu unterbrechen. Der Bindevorgang benötigt eine erhebliche Zeitdauer,
die teilweise die Zeitdauer des vorausgehenden Ballenbildens erreicht.
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Diese Betriebsunterbrechung ist insbesondere bei im Lohnbetrieb arbeitenden
Maschinen unerwünscht, weil sie die Maschinenleistung in Rollballen pro Zeiteinheit
entsprechend herabsetzt.
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Zur Behebung dieses Problems und zur Schaffung einer Maschine, die
kontinuierlich Erntegut aufnehmen, fertigte Ballen bilden und von Zeit zu Zeit nach
ihrem Binden austragen kann, wurden bereits verschiedene Vorschläge gemacht.
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So veranschaulicht z.B. die DE-OS 27 40 299 eine Maschine mit einer
einzigen Kammer, zwischen deren Guteintrittsöffnung und der Gutaufnahmevorrichtung
ein Zwischenförderer und über diesem ein Pufferraum angeordnet ist. Dieser Pufferraum
soll während
des Bindevorganges eines in der Kammer befindlichen
fertigen Rollballens das bei kontinuierlicher Weiterfahrt der Maschine aufgenommene
Erntegut aufnehmen und zwischenspeichern, bis nach Austragen des fertiggebundenen
Rollballens die Kammer wieder zur Aufnahme von Erntegut zur Verfügung steht. Eine
solche Ausgestaltung ist jedoch nicht in der Lage, das Problem zu lösen, da der
Bindevorgang aufgrund seiner Zeitdauer zur Folge hat, daß sich im Pufferraum bereits
eine Gutmenge ansammeln müßte, die der Menge des nachfolgend zu bildenden Rollballens
wenigstens annähernd entspricht. Da die im Pufferraum gesammelte Erntegutmenge nicht
schlagartig, sondern nur allmählich in die Kammer überführbar ist, halten sich bei
kontinuierlichem Gutaufnahmebetrieb der Maschine Erntegutzufuhr zum Pufferraum und
Erntegutaustrag aus dem Pufferraum während des Uberführens von Erntegut aus dem
Pufferraum in die geleerte Kammer annähernd die Waage mit der Folge, daß der Pufferraum
schon nach einmaligem Bindevorgang fortschreitend überfüllt wird.
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Ferner sind Maschinenausführungen vorgeschlagen worden (DE-OS 27 04
982, 27 05 003, 27 05 015 und 27 05 021),brei denen der Hauptkammer, deren Volumen
sich mit fortschreitender Ballenbildung fortschreitend vergrößert, eine kleinere
Vorkammer parallelachsig vorgeschaltet ist,in der während des Bindevorganges für
den Rollballen in der Hauptkammer das kontinuierlich weiter aufgenommene Erntegut
zu einem Vorballen kleineren Durchmessers gewickelt wird, der nach entleerter Hauptkammer
dann dieser zur Fertigstellung zugeführt wird.
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Auch eine derartige Ausgestaltung behebt das Problem nicht wirksam
aus den.Gründen, die im Zusammenhang mit der oben erläuterten Maschine bereits dargelegt
wurden. Darüber hinaus bereitet der überführungsvorgang Probleme und erfordert einen
außerordentlich hohen Bauaufwand.
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Eine Maschinenausführung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (DE-OS
27 48 777) sieht zwei parallelachsig in unterschiedlicher Höhe hintereinander angeordnete
Kammern etwa gleichen
und dabei annähernd gleichbleibenden Volumens
vor, von denen die vordere untere, der Gutaufnahmevorrichtung nachgeordnete Kammer
zum Sammeln, Formen und Pressen eines Rollballensdient und von denen die rückwärtige
obere Kammer dazu bestimmt ist, den fertiggepreßten, noch ungebundenen Ballen aus
der vorderen Kammer aufzunehmen und zu binden, während bereits die vordere Kammer
wieder mit Erntegut zur Ballenbildung beaufschlagt wird.
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Zum Umsetzen eines fertigen, ungebundenen Rollballens aus der vorderen
Kammer in die rückwärtige Kammer ist es notwendig, beide Kammern oberseitig gleichzeitig
zu öffnen und eine Umsetzvorrichtung vorzusehen, die den Rollballen stirnseitig
erfaßt und aus der vorderen Kammer in die rückwärtige Kammer umlegt. Alsdann sind
beide Kammern wieder zu schließen, wonach dann während der Bildung eines neuen Ballens
in der vorderen Kammer der Rollballen in der hinteren Kammer gebunden werden sol:
Auch eine solche Maschine ist baulich außerordentlich aufwendig, erfordert einen
wenngleich verhältnismäßig geringeren Zeitraum der Betriebsunterbrechung während
des Umsetzvorganges und bereitet außerordentliche Schwierigkeiten dadurch, daß beim
Öffnen beider Kammern der fertiggepreßte, jedoch ungebundene Rollballen aus der
Pressung entlassen wird und insbesondere auch beim Umsetzvorgang eine Formveränderung
im Sinne zumindest einer Durchmesservergrößerung erfährt. Wenn sich nicht sogar
beim Umsetzen der ungebundene Rollballen mehr oder weniger stark auflöst, so paßt
er doch nicht mehr in die gleichgroße rückwärtige Kammer, die auch nicht etwa vergrößert
werden kann, weil grundsätzlich die gleiche Kammergröße aus Gründen der Ballenpressung
und des Bindens unter einer Pressung, wie sie in der vorderen Kammer erzielt wurde,
erforderlich ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, die mit vertretbarem Bau-
und Betriebsaufwand einen vollkontinuierlichen Betrieb ermöglicht und dabei Rollballen
in einer Qualität bildet, die der Qualität von Rollballen entspricht, wie sie von
in die Praxis eingeführten einkammrigen
Maschinen hergestellt werden.
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Zur Lösung der Aufgabe ist die Maschine nach der Erfindung gekennzeichnet
durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Hinsichtlich
wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 12 verwiesen.
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Die mit verhältnismäßig geringem Bauaufwand unter voller oder weitgehender
Verwendung von Aggregaten bekannter einkammriger Maschinen ausführbare Maschine
nach der Erfindung sichert einen ohne Einschränkung kontinuierlichen Gutaufnahme-
und Ballenbildungsbetrieb, wobei jeder Ballen unter gleichen Bedingungen gebildet
wird, wie sie auch bei einkammrigen Maschinen gegeben sind.
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Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
und der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung
schematisch näher veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine Draufsicht
auf eine Maschine in einer ersten Ausführung nach der Erfindung,teilweise im Schnitt,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Maschine in einer zweiten Ausführung nach der Erfindung,
teilweise im Schnitt, un Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Maschine in einer dritten
Ausführung nach der Erfindung, teilweise im Schnitt.
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Die in Fig. 1 veranschaulichte Maschine umfaßt ein in der Zeichnung
nur Degrenzt sichtbares Maschinengestell 1. mit zwei vorzugsweise gleichachsig angeordneten
Laufrädern 1' und einer Deichselkonstruktion 2, wie sie bei als Anhängemaschine
ausgebildeter Maschine benötigt wird. Die Maschine besitzt zwei auf dem Maschinengestell
1 bei der Ausführung nach Fig. 1 koaxial und unmittelbar benachbart angeordnete
zylindrische Kammern 3,4 mit horizontaler Mittelachse. Die
Ausbildung
der beiden Kammern 3,4 ist untereinander gleich und beispielsweise so, wie sie in
der DE-PS 27 30 040 bzw.
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in den DE-OSen 27 44 538 und 31 46 304 für einkammrige Maschinen dargestellt
und beschrieben sind. Die Kammern können jedoch auch jede andere geeignete Konstruktion
besitzen, z.B. eine solche mit Förder- und Preßriemen oder -walzen am Umfang.
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Bevorzugt sind Kämmerausbildungen mit zumindest annähernd konstantem
Kammervolumen, jedoch ist es auch hier möglich, eine Ausführung zu wählen, bei der
sich das Kammervolumen mit fortschreitendem Bilden eines Rollballens fortschreitend
vergrößert.
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Jeder Kammer 3,4 ist eine gesonderte Gutaufnahmevorrichtung 5,6 vorgeordnet,
die wiederum irgendeine bekannte oder geeignete Ausführung aufweisen kann.
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Beide Kammern sind je mit einer gesonderten Förder- und Preßvorrichtung
7,8 bzw. 9,10 versehen, die bei dem dargestellten Beispiel von einer Querstab-Förderkette
7 bzw. 9 und einer zylindrischen Umfangswand 8 bzw. 10 gebildet ist, die einen zylindrischen
Gutaufnahme-, Sammel- und Preßraum umgrenzt Dieser ist jeweils über eine Guteintrittsöffnung
zugänglich, die aus der Zeichnung nicht ersichtlich ist, sich im wesentlichen über
die Kammerbreite erstreckt und im unteren Kammerbereich der Gutaufnahmevorrichtung
5 bzw. 6 zugewandt ist.
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Beide Kammern 3,4 haben ferner je eine eigene Bindevorrichtung 11,12,
die irgendeine geeignete oder bekannte Ausgestaltung haben kann, z.B. entsprechend
der DE-OS 27 49 611.
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Schließlich besitzt jede Kammer eine eigene Austragvorrichtung für
fertige, gebundene Roll-ballen, die bei dem dargestellten Beispiel darin besteht,
daß die Kammer 3 bzw. 4 jeweils im wesentlichen zweiteilig ausgebildet und einen
der Fahrtrichtung abgewandten rückwärtigen Teil besitzt, der mittels eines Hubantriebs
13 bzw. 14 zum öffnen der Kammer hochklappbar ist.
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Die zu jeder Kammer 3,4 gehörendt Vorrichtungen 5,6;7,9;11,12; 13,14
sind von einem zentralen, über eine Zapfwelle od.dgl.
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mit dem Zugfahrzeug verbindbaren zentralen Eingangsgetriebe 15 her
wahlweise antreibbar, und zwar mit Hilfe von nicht näher dargestellten Antriebsübertragungsmitteln
Dementsprechend können die mit in gemeinsamer Höhe verlaufenden Mittelachsen nebeneinander
angeordneten Kammern 3,4 voneinander unabhängig abwechselnd zeitlich nacheinander
mit Erntegut beschickt sowie jeweils bis zum Abschluß des Pressens und des Bindens.
eines Rollballens betrieben werden, z.B.
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in der Weise, daß zunächst die Kammer 3 mit Erntegut beaufschlagt
wird, bis der. in dieser gebildet'e Rollballen zu banden ist. Zu diesem Zeitpunkt
wird nunmehr die Kammer 4 bei kontinuierlichem Maschinenbetrieb mit Erntegut beaufschlagt,
währenddessen in der Kammer 3 der Bindevorgang abläuft. Sobald der fertiggebundene
Rollballen aus der Kammer 3 ausgeworfen worden ist und der Bindevorgang für den
Ballen in der Kammer 4 eingeleitet werden kann, erfolgt wieder ein Wechsel in der
Kammerbeaufschlagung usw. Dieser Wechsel wird durch Betätigung der Deichsel 2 eingeleitet,
die als WechsEldeichsel ausgebildet ist, deren Zugpunkt 16 aus einer Lage etwa mittig
vor der ersten Kammer 3 in eine Lage etwa mittig vor der zweiten Kammer 4 umstellbar
ist. Mit einer derartigen Umstellung gelangt die bislang mit einem-aufzunehmenden
Schwad in Flucht laufende Gutaufnahmevorrichtung 5 in eine Stellung seitlich neben
dem Schwad: während die Gutaufnahmevorrichtung 6 in Aufnahmeflucht gelangt bzw.
umgekehrt. Die Betätigung der Wechseldeichsel kann mit Hilfe eines Druckmittelzylinders
17 vorgenommen werden.
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Die Ausführungsform gemäß Fig. 2 unterscheidet sich lediglich durch
nachfolgende Abänderungen von der Ausführung nach Fig. 1, weshalb für die gleichbleibenden
Teile auch gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Anstelle gesonderter Gutaufnahmevorrichtungen
ist beiden Kammern 3,4 eine gemeinsame Gutaufnahmevorrichtung 18 an dem Maschinengestell
19 vorge-
ordnet, das im übrigen mit einer festen Deichsel 20 versehen
ist. Diese gemeinsame Gutaufnahmevorrichtung 18 hat etwa die Breite einer Kammer
bzw. eine Breite, wie sie zur Aufnahme eines Gutschwads geeignet ist. Dabei ist
zwischen der Gutaufnahmevorrichtung 18 und den Guteintrittsöffnungen beider Kammern
3,4 ein Zwischenförderer 21 zur abwechselnden Gutzuführung zu einer von beiden Kammern
3 oder 4 angeordnet, der bei dem dargestellten Beispiel als in Dreh- und Förderrichtung
umkehrbare Querförderschnecke ausgebildet ist. An den beiden Enden der Querförderschnecke
21 sind jeweils Leitwände 22,23 vorgesehen, die zu den jeweils seitlich äußeren
Begrenzungen der Guteintrittsöffnungen der Kammern hinführen. Ferner ist zwischen
dem Zwischenförderer 21 und den Guteintrittsöffnungen beider Kammern je eine Breitverteilervorrichtung
24,25 vorgesehen, die dafür Sorge trägt, daß der einseitig gelenkte Erntegutstrom
in annähernd gleichmäßiger Breitenverteilung in die Eintrittsöffnung der jeweils
beaufschlagten Kammer 3 oder 4 gelangt. Auch bei dieser Ausführung sind gesonderte
Bindevorrichtungen vorgesehen, die allerdings nicht näher dargestellt sind.
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Die Maschinenausführung nach Fig. 3 sieht ein Maschinengestell 26
vor, das itit einer Dreirad-Bodenabstützung versehen ist. Die beiden Kammern 3,4
entsprechen hinsichtlich ihrer eigenen Ausgestaltung den Kammern in Fig. 1 und 2,
weisen jedoch eine entgegen Fahrtrichtung V-förmig divergierende Anordnung auf ihrem
Maschinengestell auf. Zur abwechselnden zeitlich nacheinander erfolgenden Beaufschlagung
der Kammern 3 oder 4 ist den winklig aneinand-ergrenzenden Guteintrittsöffnungen
der beiden Kammern ein dreieckförmiger Flach förderer 27 vorgeordnet, der mit seiner
Zulaufseite quer zur Fahrtrichtung der Gutaufnahmevorrichtung 18 nachgeordnet ist
und in der Förderrichtung winklig umstellbare Förderorgane 28 aufweisen kann. Statt
dessen oder zusätzlich dazu ist den Guteintrittsöffnungen beider Kammern 3,4 eine
um eine vertikale Mittelachse 29 in der Art einer Weichenzunge umschwenkbare Leitwand
30 zugeordnet, die in ihrer veranschaulichten End-
stellung die
Guteintrittsöffnung der Kammer 3 versperrt und durch Umschwenken in eine Stellung
bringbar ist, in der sie die Guteintrittsöffnung der Kammer 4 abschließt. Diese
Leitwand kann als einfaches Leitblech ausgebildet sein, kann jedoch. auch noch einen
Förderer, z.B. in Gestalt eines Förderbandes bilden, dessen dem anlaufenden Erntegutstrom
zugewandtes Trum jeweils in Richtung zur freiliegenden Guteintrittsöffnung hin Förderwirkung
ausübt.
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