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Rollballenpresse
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Aufnehmen, Sammeln,
Formen und Pressen von landwirtschaftlichem Erntegut wie insbesondere Heu und Stroh
zu annähernd zylindrischen Rollballen in einer Ausgestaltung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei Rollballenpressen in einer Ausführung mit einer einzigen Kammer1
wie sie derzeit in landwirtschaftlichen Betrieben Anwendung finden, muß nach Abschluß
der Pressung des Erntegutes in der Kammer die Maschine angehalten werden, um während
des sich anschließenden Bindevorganges die weitere Aufnahme von Erntegut und Zufuhr
zur Kammer zu unterbrechen. Der Bindevorgang benötigt eine erhebliche Zeitdauer,
die teilweise die Zeitdauer des vorausgehenden Ballenbildens erreicht Diese Betriebsunterbrechung
ist insbesondere bei im Lohnbetrieb arbeitenden Maschinen unerwünscht, weil sie
die Maschinenleistung in Rollballen pro Zeiteinheit entsprechend herabsetzt.
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Zur Behebung dieses Problems und zur Schaffung einer Maschine, die
kontinuierlich Erntegut aufnehmen, fertigte Ballen bilden und von Zeit zu Zeit nach
ihrem Binden austragen kann, wurden bereits verschiedene Vorschläge gemacht.
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So veranschaulicht z.B. die DE-OS 27 40 299 eine Maschine mit einer
einzigen Kammer, zwischen deren Guteintrittsöffnung und der Gutaufnahmevorrichtung
ein Zwischenförderer und über diesem ein Pufferraum angeordnet ist. Dieser Pufferraum
soll während
des Bindevorganges eines in der Kammer befindlichen
fertigen Rollballens das bei kontinuierlicher Weiterfahrt der Maschine aufgenommene
Erntegut aufnehmen und zwischenspeichern, bis nach Austragen des fertiggebundenen
Rollballens die Kammer wieder zur Aufnahme von Erntegut zur Verfügung steht. Eine
solche Ausgestaltung ist jedoch nicht in der Lage, das Problem zu lösen, da der
Bindevorgang aufgrund seiner Zeitdauer zur Folge hat, daß sich im Pufferraum bereits
eine Gutmenge ansammeln müßte, die der Menge des nachfolgend zu bildenden Rollballens
wenigstens annähernd entspricht. Da die im Pufferraum gesammelte Erntegutmenge nicht
schlagartig, sondern nur allmählich in die Kammer überführbar ist, halten sich brei
kontinuierlichem Gutaufnahmebetrieb der Maschine Erntegutzufuhr zum Pufferraum und
Erntegutaustrag aus dem Pufferraum während des Überführens von Erntegut aus dem
Pufferraum in die geleerte Kammer annähernd die Waage mit der Folge, daß der Pufferraum
schon nach einmaligem Bindevorgang fortschreitend überfüllt wird.
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Ferner sind Maschinenausführungen vorgeschlagen worden (DE-OS 27 04
982, 27 05 003, 27 05 015 und 27 05 021),bei denen der Hauptkammer, deren Volumen
sich mit fortschreitender Ballenbildung fortschreitend vergrößert, eine kleinere
Vorkammer parallelachsig vorgeschaltet ist,in der während des Bindevorganges für
den Rollballen in der Hauptkammer das kontinuierlich weiter aufgenommene Erntegut
zu einem Vorballen kleineren Durchmessers gewickelt wird, der nach entleerter Hauptkammer
dann dieser zur Fertigstellung zugeführt wird.
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Auch eine derartige Ausgestaltung behebt das Problem nicht wirksam
aus den Gründen, die im Zusammenhang mit deroben erläuterten Maschine bereits dargelegt
wurden. Darüber hinaus bereitet der überführungsvorgang Probleme und erfordert ein-en
außerordentlich hohen Bauaufwand.
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Eine Maschinenausführung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 (DE-OS
27 48 777) sieht zwei parallelachsig in unterschiedlicher Höhe hintereinander angeordnete
Kammern etwa gleichen
und dabei annähernd gleichbleibenden Volumens
vor, von denen die vordere untere, der Gutaufnahmevorrichtung nachgeordnete Kammer
zum Sammeln, Formen und Pressen eines Rollballensdient und von denen die rückwärtige
obere Kammer dazu bestimmt ist, den fertiggepreßten, noch ungebundenen Ballen aus
der vorderen Kammer aufzunehmen und zu binden, während bereits die vordere Kammer
wieder mit Erntegut zur Ballenbildung beaufschlagt wird.
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Zum Umsetzen eines fertigen, ungebundenen Rollballens aus der vorderen
Kammer in die rückwärtige Kammer ist es notwendig, beide Kammern oberseitig gleichzeitig
zu öffnen und eine Umsetzvorrichtung vorzusehen, die den Rollballen stirnseitig
erfaßt und aus der vorderen Kammer in die rückwärtige Kammer umlegt. Alsdann sind
beide Kammern wieder zu schließen, wonach dann während der Bildung eines neuen Ballens
in der vorderen Kammer der Rollballen in der hinteren Kammer gebunden werden soll
Auch eine solche Maschine ist baulich außerordentlich aufwendig, erfordert einen
wenngleich verhältnismäßig geringeren Zeitraum der Betriebsunterbrechung während
des Umsetzvorganges und bereitet außerordentliche Schwierigkeiten dadurch, daß beim
Öffnen beider Kammern der fertiggepreßte, jedoch ungebundene Rollballen aus der
Pressung entlassen wird und insbesondere auch beim Umsetzvorgang eine Formveränderung
im Sinne zumindest einer Durchmesservergrößerung erfährt. Wenn sich nicht sogar
beim Umsetzen der ungebundene Rollballen mehr oder weniger stark auflöst, so paßt
er doch nicht mehr in die gleichgroße rückwärtige Kammer, die auch nicht etwa vergrößert
werden kann, weil grundsätzlich die gleiche Kammergröße aus Gründen der Ballenpressung
und des Bindens unter einer Pressung, wie sie in der vorderen Kammer erzielt wurde,
erforderlich ist.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der im
Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, die mit vertretbarem Bau-
und Betriebsaufwand einen vollkontinuierlichen Betrieb ermöglicht und dabei Rollballen
in einer Qualität bildet, die der Qualität von Rollballen entspricht, wie sie von
in die Praxis eingeführten einkammrigen
Maschinen hergestellt werden.
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Zur Lösung der Aufgabe ist die Maschine nach der Erfindung gekennzeichnet
durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale. Hinsichtlich
wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 16 verwiesen.
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Die mit verhältnismäßig geringem Bau-aufwand unter voller oder weitgehender
Verwendung von Aggregaten bekannter einkammriger Maschinen ausführbare Maschine
nach der Erfindung sichert einen ohne Einschränkung kontinuierlichen Gutaufnahme-
und Ballenbildungsbetrieb, wobei jeder Ballen unter gleichen Bedingungen gebildet
wird, wie sie auch bei einkammrigen Maschinen gegeben sind.
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Weitere Einzelleiten ergeDen sich aus der nachfolgenden Beschreibung
und der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung
schematisch näher veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 eine schematische
Darstellung einer ersten Maschinenausführung nach der Erfindung in Seitenansicht,
teilweise im Schnitt, Fig. 2 eine Seitenansicht der Maschine nach Fig. 1 in der
Anfangsphase einer kammerwechselnden Schwenkbewegung des Maschinengehäuses, Fig.
3 eine Seitenansicht der Maschine gemäß Fig. 1 mit zum Auswerfen eines fertigen,
gebundenen Ballens hochgeklapptem Kammersegment, Fig. 4 eine Seitenansicht ähnlich
Fig. 1, teilweise im Schnitt einer zweiten Maschinenausführung nach der Erfindung,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Maschine gemäß Fig. 4 mit zum Auswerfen eines fertigen,
gebundenen Rollballens hochgeklapptem Kammersegment, und Fig. 6 schematische Darstellungen
von Maschinenabbis 8 wandlungen.
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Die in Fig. 1 bis 3 veranschaulichte Maschinenausführung umfaßt ein
über den Boden verfahrbares, sich über Laufräder 1 auf dem Boden abstützendes Maschinengestell
2, das z.B.
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mittels einer Deichsel 3 an ein Zugfahrzeug anhängbar ist, eine Gutaufnahmevorrichtung
4 und zwei annähernd zylindrische Kammern 5,6 mit horizontaler Mittelachse 7 undim
wesentlichen konstantem Kammervolumen.
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Die beiden Kammern 5,6 sind vertikal übereinander einem gemeinsamen
Maschinengehäuse 8 zugeordnet, das um eine horizontale Mittelachse 9 um 1800 schwenkbar
ist, um die Kammern 5,6 aus der für die Kammer 6 veranschaulichten unteren Gutbeschickungsstellung
in die für die Kammer 5 veranschaulichte obere Bindestellung und umgekehrt überführen
zu können, wobei die Schwenkrichtung jeweils gleich bleiben oder wechseln kann.
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Beide Kammern 5,6 sind parallelachsig und unmittelbar zueinander benachbart
angeordnet und bilden Baueinheiten, die jeweils unabhängig voneinander bis zum Abschluß
des Pressens, Bindens und Auswerfens eines Rollballens betreibbar sind.
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Die beiden, in ihrem Querschnitt zumindest annähernd zylindrischen
Kammern 5,6 werden bei der Ausführung nach Fig. 1 bis 3 an ihrem Umfang von einer
gemeinsamen, etwa S-förmigen Umfangswand 10 als Preßvorrichtung begrenzt. Die freie
Randkante 11 dieser geschlossenen Umfangswand 10 grenzt an eine Guteintrittsöffnung
12 für die Kammer 5 an, die sich in Umfangsrichtung annähernd von dieser Randkante
11 bis zu einer Querlinie der Umfangswand 10 erstreckt, die mit der Schwenkachse
9 des Maschinengehäuses 8 zusammenfällt. In gleicher Weise grenzt die Randkante
13 der Umfangswand 10 an eine Guteintrittsöffnung 14 an, die sich von dieser Randkante
13 wiederum zu einer Querlinie der Umfangswand 10 erstreckt, die auf der gegenüberliegenden
Wandseite mit der Schwenkachse 9 des Maschinengehäuses 8 zusammenfällt.
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Als Fördervorrichtung ist eine einzige endlose, entlang der Umfangswand
10 in einer Doppel-S-Bewegungsbahn mittels Rollen 15
geführte,
die Kammerinnen- und die Kammeraußenseiten in dichtem Abstand überstreichende Förderkette
16 vorgesehen, die im Bereich der Guteintrittsöffnungen jeweils eine Umlenkrolle
17,18 umläuft und sich etwa über die Kammerbreite erstreckende, über die gesamte
Länge der Förderkette in gleichmäßigen Abständen verteilte Querförderstäbe 19 umfaßt,
auf denen die Rollen 15 jeweils nahe den Enden frei drehbar gelagert sind.
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Die beiden Kammern 5,6 sind jeweils mit einer eigenen Bindevorrichtung
20 bzw. 21 versehen und umfassen ein jeweils etwa einer halben Kammer entsprechendes
und dabei ein Viertel der Seitenkontur des Maschinengehäuses 8 einschließendes Kammersegment
22 bzw. 23, das als Austragvorrichtung für einen Rollballen um eine horizontale
Achse 24 bzw. 25 aufklappbar ist. Dabei ist, wie dies die Fig. 3 veranschaulicht,
lediglich jenes Kammersegment 22 zum Öffnen betätigbar, das sich auf der der Fahrtrichtung
abgewandten Rückseite der Maschine befindet und die jeweils in Bindestellung befindliche
Kammer 5 mitbegrenzt. Zum Hochschwenken dient jeweils ein Druckmittelantrieb 26
bzw. 27.
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Das Maschinengehäuse 8 besteht im wesentlichen aus zwei im Abstand
zueinander parallelen, zugleich die Stirnwände der Kammern 5,6 bildenden Seitenwänden,
die in der Zeichnung fluchtend hintereinanderliegen. An diesen Seitenwänden des
Maschinengehäuses 8, die z.B. mit der Umfangswand 10 verschweißt sind, sind Führungsbahnen
28 angebracht, die sich nahe und entlang der Kontur der Seitenwände erstrecken und
z.B. von U-förmigen Schienen gebildet sind, in die Führungsmittel, z.B. Rollen 29,
am oberen Ende eines Schrägförderers 30 eingreifen, der dazu dient, von der Gutaufnahmevorrichtung
4 am Maschinengestell 2 aufgenommenes Erntegut etwa auf die Höhe der Schwenkachse
9 des Maschinengehäuses 8 hoch- und der Guteintrittsöffnung 14 der in Gutbeschickungsstellung
befindlichen Kammer 6 zuzufördern. Der Schrägförderer 30 ist
dabei
um eine horizontale Querachse 31 im Ubergangsbereich zur Gutaufnahmevorrichtung
4 schwenkbar abgestützt.
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Wie sich aus der Zeichnung ergibt, sind das Maschinengehäuse 8 und
die Kammern 5,6 mitsamt ihren Förder-, Preß-, Binde- und Austragvorrichtungen 10,11,12,16,20,21,
22,23 in im wesentlichen punktsymmetrischer Anordnung zur horizontalen Schwenkachse
9 des Maschinengehäuses 8 ausgeführt, so daß bei Durchführung einer 180°-Schwenkbewegung
die Kammer 5 an die Stelle der Kammer 6, die Guteintrittsöffnung 12 an die Stelle
der Guteintrittsöffnung 14, die Bindevorrichtung 20 an die Stelle der Bindevorrichtung
21 gelangt,usw.
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Im Betrieb der Maschine wird Erntegut vom Boden durch die Gutaufnahmevorrichtung
4 aufgenommen und durch den Schrägförderer 30 zur Guteintrittsöffnung 14 der in
Gutbeschickungsstellung befindlichen Kammer 6 gefördert. Das sich in der Kammer
6 sammelnde Erntegut wird durch die Förderkette 16 umgewälzt und im Zuge der fortschreitenden
Befüllung mit Gut durch die Förderkette und insbesondere durch die Umfangswand 10
zu einem Rollballen gepreßt. Sobald ein Rollballen fertiggepreßt ist, wird das Maschinengehäuse
8 mittels eines nicht näher veranschaulicnten Schwenkantriebes um die Schwenkachse
9 um 1800 geschwenkt, so daß die mit dem Rollballen gefüllte Kammer 6 -an -die Stelle
der Kammer 5 in Bindestellung gelangt, während die bis dahin leere Kammer 5 nunmehr
in Gutbeschickungsstellung kommt und bei fortgesetztem kontinuierlichem Gutaufnahmebetrieb
mit Erntegut beschickt wird. Während dieses fortgesetzten Beschickungsbetriebs wird
der Rollballen in der in Bindestellung befindlichen Kammer gebunden und anschließend
durch öffnen des Kammersegments 2Z ausgeworfen. Sobald dann wieder ein Rollballen
in der unteren Kammer fertiggepreßt ist, wiederholt sich der vorbeschriebene Kammerwechsel,
usw.
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Wie der Fig. 2 entnommen werden kann, wird der Schrägförderer 30
beim
Schwenken des Maschinengehäuses 8 in seinen Führungen 28 geführt und abgestützt,
so daß der Schrägförderer 30 nach Abschluß des Schwenkvorganges wiederum seine in
Fig. 1 bzw. 3 veranschaulichte Betriebslage einnimmt. Der Schwenkvorgang für das
Maschinengehäuse kann in wenigen Sekunden ausgeführt werden,für die gegebenenfalls
die Maschine angehalten werden kann, um anschließend sofort weiterzufahren.
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Die Ausgestaltung der Maschine'nach Fig. 4 und 5 unterscheidet sich
nur in Nachstehendem von der Maschinenausführung nach Fig. 1 bis 3, weshalb für
gleiche Teile auch gleichdBezugszeichen beibehalten wurden.
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Die S-förmige Umfangswand 10' endet jeweils etwa an einer gedachten
vertikalen Ebene durch die Schwenkachse 9 des Maschinengehäuses 8 an Randkanten
11' bzw. 13' mit der Folge, daß sich die Guteintrittsöffnung 14' der in Gutbeschickungsstellung
befindlichen Kammer 6' nahe dem Boden befindet. In entsprechender diametraler Anordnung
zur Schwenkachse 9 des Maschinengehäuses 8 liegt dementsprechend die Guteintrittsöffnung
12' zur Kammer 5'.
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Jeder Kammer 5', 6' ist eine eigene, am Maschinengehäuse 8 abgestützte
Gutaufnahmevorrichtung 4' zugeordnet, von denen die der Kammer 6' zugeordnete Gutaufnahmevorrichtung
4' die Beschickung der Kammer mit Erntegut übernimmt. Die jeweils der in Bindestellung
befindlichen Kammer 5' zugeordnete Gutaufnahmevorrichtung 4' ist außer Betrieb.
Diese Ausgestaltung vereinfacht die Ausführung des Maschinengehäuses und enthebt
der Notwendigkeit des Vorsehens eines Schrägförderers.
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Da die Umfangswand 10' bei jeder Kammer etwa nur einen halbzylindrischen
Raum begrenzt, ist jeder Kammer 5',6' ein zusätzliches, kreisbogenabschnittförmiges
Umfangswandstück 10" mit eigener Förderkette 16" zugeordnet, das sich an die jeweils
benachbarte Guteintrittsöffnung 12' bzw. 14' einschließt und die Umfangsbegrenzung
der Kammern 5',6' vervollständigt. Die
Förderkette 16' durchläuft
nach wie vo eine Doppel-S-Bahn, wenngleich entsprechend der Abänderung der Umfangswand
10' mit verkürzter Bahnlänge. Die Bindeorrichtungen sind mit 20' bzw. 21' lediglich
schematisch angedeutet. Die Funktionsweise der Maschine nach Fig. 4 und 5 entspricht
der oben zur Maschinenausführung nach Fig. 1 bis 3 beschriebenen.
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Die Fig. 6 bis 8 veranschaulichen in einer sich praktisch nur auf
die Darstellung der Fördermittel beschränkenden Skizzierung Abwandlungsmöglichkeiten
verschiedener Art.
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So veranschaulicht die Fig. 6 eine der Maschinenausführung nach Fig.
1 bis 3 in praktisch allen Einzelheiten entsprechende Ausgestaltung, bei der lediglich
eine Förderkette 160 vorge-;sehen ist, deren Trum 160' bzw. 160" zugleich den Schrägförderer
bildet und dementsprechend einen gesonderten Schrägförderer 30 ersetzt.
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Die Fig. 7 veranschaulicht eine Ausführung, bei der jede Kammer 50
bzw. 60 eine von der anderen Kammer unabhängige Umfangsbegrenzung mit jeweils unabhängigen
Förderketten 260-bzw. 360 aufweist. Ansonsten entspricht diese Ausführung im wesentlichen
der nach Fig. 4 und 5 jedoch mit dem Unterschied, daß aufgrund der Unabhängigkeit
gesonderte Wandteile 10" und Förderketten 16" entbehrlich sind.
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Eine praktisch vollständig der Ausgestaltung nach Fig. 4 und 5 entsprechende
Ausführung veranschaulicht die Fig. 8 mit dem Unterschied, daß in Fig. 8 ebenfalls
die Umfangsbegrenzung jeder Kammer 50' bzw. 60' von der Umfangsbegrenzung der anderen
Kammern unabhängig und dabei aus Teilbereiche des Kammerumfangs einnehmenden Bauteilen
gebildet ist, wie das durch die Förderketten 260', 260" bzw. 360?, 360" versinnbildlicht
wird.
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Anstelle von feste Umfangswände überlaufenden Förderketten können
auch dicht nebeneinander drehbar gelagerte Förder-
und Preßrollen,
-walzen od.dgl. vorgesehen sein, und es versteht sich weiterhin, daß in Abwandlung
der vorbeschriebenen Ausführungen auch solche mit Förder- und Preßbändern zur Anwendung
kommen können, und zwar sowohl mit einer Anordnung, die den Kammern ein konstantes
Volumen vorgibt, als auch mit einer Anordnung, bei der sich das Kammervolumen mit
fortschreitendem Gutfüllungsgrad fortschreitend vergroßert.
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