DE3246885C2 - Verfahren zur Herstellung von Calciumhydrogenphosphatdihydrat - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von CalciumhydrogenphosphatdihydratInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
Calciumhydrogenphosphatdihydrat gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und eine letzteres enthaltende Masse. Das
erfindungsgemäß erhältliche Calciumhydrogenphosphatdihydrat
verfügt über eine verbesserte Monofluorphosphatkompatibilität.
Calciumhydrogenphosphatdihydrat wird in zahnmedizinischen
Pasten und Pulvern seit vielen Jahren als Poliermittel
eingesetzt.
Zu diesem Zweck verwendetes Calciumhydrogenphosphatdihydrat
wird gebräuchlicherweise dadurch hergestellt, daß zunächst
eine Löschkalktrübe mit Phosphorsäure umgesetzt wird, wobei
sich Calciumhydrogenphosphatdihydrat als Niederschlag
ausscheidet, der dann von der Mutterlauge abgetrennt, getrocknet
und zum feinpulvrigen Endprodukt vermahlen wird.
Ein Hauptproblem, das bei der Verwendung von Calciumhydrogenphosphatdihydrat
in Zahnpastaformulierungen auftritt,
ist, daß das Calciumhydrogenphosphatdihydrat zum Abbinden
und Klumpigwerden neigt. Tritt ein solches Verfestigen,
Abbinden und/oder Klumpigwerden in Zahnpastaformulierungen
auf, so wird es schwierig bis unmöglich, eine solcherart
formulierte Zahnpasta aus der Tube herauszudrücken, in
der die Zahnpastaformulierungen gebräuchlicherweise auf
den Markt gebracht werden.
Eine weitere Schwierigkeit im Umgang mit Calciumhydrogenphosphatdihydrat
in Zahnpastamassen trat mit dem zunehmenden
Einsatz von Monofluorphosphatadditiven in solchen
Zahnpastaformulierungen auf. Versuche haben gezeigt, daß
die Monofluorphosphatkomponenten in der Masse mit dem
Calciumhydrogenphosphat chemisch reagieren, wobei die
Monofluorphosphatkomponenten, die zunächst wasserlöslich
sind, in wasserunlösliche Substanzen überführt werden.
Da jedoch die angestrebte Wirkung der Monofluorphosphatzusätze
in Zahnpastaformulierungen wesentlich auf die
wasserlösliche Form dieser Additive gegründet ist, hat
sich als wichtigste Aufgabe auf diesem Gebiet in den
letzten Jahren herausgestellt, Zahnpastaformulierungen
zu entwickeln, bei denen ein wirksamer und ausreichend
großer Anteil der ursprünglich eingesetzten Monofluorphosphatkomponenten
im wasserlöslichen Zustand verbleiben.
Der Terminus "Monofluorphosphatkompatibilität" ist auch
im Rahmen der vorliegenden Erfindung in gebräuchlicher
Weise dahingehend zu verstehen, daß er die Tendenz entsprechender
Formulierungen bezeichnet, Monofluorphosphatkomponenten
auchn über längere Lagerungszeit hinaus im
wasserlöslichen Zustand zu halten.
Die Monofluorphosphatkompatibilität kann für bestimmte
Formulierungen nach den verschiedensten Verfahren bestimmt
werden. Vorzugsweise wird die Monofluorphosphatkompatibilität
einer Formulierung in der Weise bestimmt, daß eine
tatsächlich zum gewerblichen Einsatz gelangende Formulierung
hergestellt wird, diese für eine vorbestimmte Verweilzeit
unter vorgegebenen und überwachten Bedingungen gelagert
wird und anschließend der Anteile an wasserlöslicher Monofluorphosphatkomponente
bestimmt wird, der in der Formulierung
nach der Lagerung verbleibt. Alternativ kann eine
Modellformulierung hergestellt werden, beispielsweise aus
dem zu prüfenden Calciumhydrogenphosphatdihydrat, Glycerin
und einer vorgegebenen Menge einer Monofluorphosphatkomponente,
beispielsweise Natriummonofluorphosphat, die dann
beschleunigt dadurch gealtert werden kann, daß die Modellformulierung
mindestens eine Stunde lang bei erhöhter Temperatur
gelagert wird. Anschließend wird der in der Formulierung
unter diesen Bedingungen verbleibende Anteil an
wasserlöslichem Monofluorphosphat bestimmt. Selbstverständlich
sind dem Fachmann zahlreiche weitere Verfahren
zur Bestimmung der relativen Monofluorphosphatkompatibilität
der verschiedenen Prüflinge von Calciumhydrogenphosphatdihydrat
bekannt.
So ist beispielsweise aus der Druckschrift US 22 87 699 A1
bekannt, Calciumhydrogenphosphatdihydrat durch den Zusatz
kleiner Anteile eines Alkalimetallpyrophosphats zur Mutterlauge
bei vorgegebenem pH-Wert während der Herstellung des
Calciumhydrogenphosphats zu stabilisieren. Im einzelnen
offenbart diese Druckschrift, daß nach der Fällung des
Calciumhydrogenphosphats in der Mutterlauge eine geringe
Menge eines Alkalimetallpyrophosphats zugesetzt und die
gesamte Trübe anschließend kurz erhitzt werden soll, wobei
insgesamt ein pH-Wert der Mutterlauge von größer als 7
aufrechterhalten werden soll.
Alternativ kann der Niederschlag während des anschließenden
Waschens nachbehandelt werden.
Weiterhin ist dem Fachmann bekannt, daß auch andere Formen von
Pyrophosphaten zur Stabilisierung von Calciumhydrogenphosphat
herangezogen werden können.
Ein Verfahren zur Herstlelung von Calciumhydrogenphosphatdihydrat
ist ferner aus der US 32 94 486 A1 bekannt. Gemäß dem
dort beschriebenen und beanspruchten Verfahren werden beispielsweise
Phosphorsäure und eine calciumionenhaltige Lösung
gleichzeitig derart zusammengegeben, daß bei der Ausfällreaktion
ein pH-Wert von 2,0 bis 6,0 eingehalten wird. Nachdem
die gesamte Phosphorsäure zugesetzt ist, wird der pH-Wert des
Reaktionsproduktes auf 6,0 bis 8,0 durch Zugabe beispielsweise
von restlicher calciumionenhaltiger Lösung eingestellt. Der
pH-Wert der am Ende dieses Verfahrens erhaltenen Lösung liegt
somit im letztgenannten Bereich.
Hinsichtlich der Stabilisierung von Calciumhydrogenphosphatdihydrat
ist es aus der US 20 18 410 bekannt, für diesen Zweck
Magnesiumphosphat, Magnesiumstearat oder Magnesiumsulfat zur
Anwendung zu bringen.
Im Lichte dieses Standes der Technik wurde nun überraschenderweise
und unerwarteterweise festgestellt, daß eine hohe
Monofluorphosphatkompatibilität erzielt werden kann, wenn die
Calciumhydrogenphosphatdihydratbildung bei einem pH-Wert im
Bereich von größer als ca. 2,2 bis kleiner als ca. 5,5 beendet
wird und daß der Zusatz von Pyrophosphorsäure zur Erzielung
einer guten Monofluorphosphatkompatibilität nicht als essentiell
angesehen werden kann.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe der Schaffung eines
Verfahrens zur Herstellung eines Calciumhydrogenphosphats mit
verbesserter Monofluorphosphatkompatibilität wird durch das
Verfahren gemäß der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Überraschend und erfindungswesentlich ist der der Erfindung
zugrunde liegende Gedanke, daß für das Calciumhydrogenphosphatdihydrat
eine verbesserte Monofluorphosphatkompatibilität
dadurch erzielt werden kann, daß die Bildungsreaktion
des Calciumhydrogenphosphatdihydrats bei einem pH im
Bereich von größer als ca. 2,2 bis kleiner als ca. 5,5
beendet wird. Nach einer Ausgestaltung dieses Verfahrens
der Erfindung wird die Reaktion bei einem pH im Bereich
von ungefähr 3,0 bis ungefähr 3d,5 beendet.
Nach der Lehrmeinung kann die Monofluorphosphatkompatibilität
dadurch verbessert werden, daß Pyrophosphorsäure
zum Reaktionsgemisch gesetzt wird, während die Reaktion
gleichzeitig im pH-Wertbereich von ca. 4,9 bis zu ca. 5,5
abgeschlossen wird. Überraschenderweise wurde nun festgestellt,
daß eine verbesserte Monofluorphosphatkompatibilität
auch ohne den Zusatz von Pyrophosphorsäure erhalten
werden kann.
Der Zusatz von Pyrophosphorsäure kann zwar bei der Verbesserung
der Stabilität des Produktes durchaus hilfreich sein,
er ist aber nicht essentiell im Hinblick auf die Erzielung
einer ausreichend guten Monofluorphosphatkompatibilität.
Es hat sich gezeigt, daß zu diesem Zweck auch andere Säuren
als die Pyrophosphorsäure dem Reaktionsgemisch zugesetzt
werden können. Solche Säuren, die mit der gleichen Wirkung
zugegeben werden können, sind beispielsweise die folgenden:
Orthophosphorsäure, Polymetaphosphorsäure, cyclische Trimetaphosphorsäure
und cyclische Tetrametaphosphorsäure, Triphosphorsäure,
Schwefelsäure, Tetraphosphorsäure und andere.
Wenn mit Säurezusatz gearbeitet wird, kann die Säure während
oder nach der Zugabe der Löschkalktrübe zur Calciumdihydrogenphosphatlösung
erfolgen, wobei jejdoch eine Zugabe der Säure
nach vollständigem Abschluß der Zugabe der Löschkalktrübe
bevorzugt wird. Dabei kann die Menge der zugesetzten Säure
im Bereich von ca. 0,1 Gew.-% bis zu ca. 1,0 Gew.-%, bezogen
auf das herzustellende Calciumhydrogenphosphatdihydrat,
erfolgen. Die Menge des Zusatzes kann im Bereich von ca. 0,1
Gew.-% bis zu ca. 1,0 Gew.-% liegen, bezogen auf das herzustellende
Calciumhydrogenphosphatdihydrat.
Unabhängig davon, ob nun ein Säurezusatz beim Verfahren der
Erfindung erfolgt oder nicht, wird die Bildungsreaktion,
nach der gemäß dem Verfahren der Erfindung das Calciumhydrogenphosphatdihydrat
gebildet wird, bei einem pH im Bereich
von größer als ca. 2,2 bis kleiner als ca. 5,5 beendet.
Die Versuche haben gezeigt, daß die Bildung der Calciumhydrogenphosphatdihydratkristalle
während der Zugabe der Löschkalktrübe
zur Calciumdihydrogenphosphatlösung bereits bei
einem pH von ungefähr 2,2 beginnt. Die Kristallausbeute ist
bei einem derart kleinen pH jedoch noch relativ gering.
Die Calciumhydrogenphosphatdihydratkristalle, die im pH-
Bereich zwischen ca. 2,2 und ca. 3,2 gebildet werden, zeigen
tendentiell einen hohen Grad an Monofluorphosphatkompatibilität,
wobei jedoch bei weiterem Zusatz von Löschkalktrübe
und zunehmend besserer Ausbeute auch der pH ansteigt. Mit
anderen Worten, mit zunehmendem pH-Wert nehmen auch die
Ausbeuten zu.
Dabei zeigt sich ferner, daß Kristalle, die bei pH-Werten
von über ca. 3,3 gebildet werden, eine geringere Monofluorphosphatkompatibilität
besitzen als jene Kristalle, die bei
niedrigeren pH-Werten gebildet werden, wobei jedoch die
mittlere Gesamtmonofluorphosphatkompatibilität der Gesamtmischung
aller gebildeten Kristalle noch bis zu einem pH-
Wert von ca. 4,9 überraschend hoch ist. Eine noch immer
annehmbar gute Monofluorphosphatkompatibilität kann sogar
bis zu pH-Werten von 5,5 für den Abschluß der Reaktion
erhalten werden. Wenn die Reaktion am oberen Ende des
vorstehend diskutierten pH-Wertbereiches abgebrochen
und beendet wird, wird vorzugsweise eine geringe Menge
einer Säure zu der Trübe gegeben, und zwar nach dem
Zusatz der Löschkalktrübe, um einen geringeren "Schluß-
pH-Wert" einzustellen. Wie die Versuche zeigen, kann
durch Einstellung solch niedrigerer Schluß-pH-Werte eine
signifikante Tendenz zur Verbesserung der Monofluorphosphatkompatibilität
erzielt werden. In Fällen jedoch,
in denen eine geringere Ausbeute zugunsten einer deutlich
verbesserten Monofluorphosphatkompatibiliität aufgenommen
werden kann, werden vorzugsweise jedoch End-pH-Werte für
den Abschluß der Reaktion bei Zugabe der Löschkalktrübe
im Bereich von ca. 3,3 oder kleiner eingestellt.
Der zur Durchführung des Verfahrens der Erfindung eingesetzte
Kalk ist der gleiche Drehrohrofenkalk oder Schachtofenkalk,
der auch bei der herkömmlichen Durchführung des Verfahrens
zur Herstellung von Calciumhydrogenphosphat eingesetzt wird.
Die Löschkalktrübe wird durch Eintragen dieses Kalks entweder
in Wasser oder in rückgeführte Mutterlauge oder in
ein Gemisch aus Wasser und Mutterlauge hergestellt, wobei
die Mutterlauge die rückgeführte flüssige Phase ist, die
nach dem Abtrennen des Produkt-Calciumhydrogenphosphatdihydrats
aus der Produkttrübe erhalten wird. Die Kalkkonzentration
wird auf einen Wert im Bereich von ca. 100 bis ca.
150 g CaO/l eingestellt. Die Herstellung der Kalktrübe durch
Eintragen des Kalks erfolgt bei einer Temperatur im Bereich
von ca. 70°C bis zu ca. 74°C. Bei höheren als den angegebenen
Konzentrationen neigt die Kalktrübe zum Gelatinieren, wodurch
die Trübe nur noch schwer zu handhaben ist. Bei Konzentrationen,
die unter dem angegebenen Bereich liegen, wird das Verfahren
zu unwirtschaftlich, da das Massenverhältnis zwischen Wirkstoff
und nichtnutzbarer Masse zu ungünstig wird.
Die so hergestellte Löschkalktrübe wird dann zur Bildung
der Calciumdihydrogenphosphatlösung in vorgelegte Phosphorsäure
eingetragen.
Die zur Durchführung des Verfahrens eingesetzte Säure ist
vorzugsweise eine dem Reinheitsgebot der Lebensmittelvorschriften
entsprechende Phosphorsäure mit einer Ausgangskonzentration
von vorzugsweise ca. 85%. Dem Gemisch der
Löschkalktrübe und der Phosphorsäure können unterschiedliche
Anteile rückgeführter Mutterlauge zugesetzt werden. Die im
Einzelfall speziell festzulegenden Anteile können durch einfache
Vorversuche oder theoretische Überlegungen vom Verfahrenstechniker
ohne weiteres ermittelt werden. Die Analysenwerte
für die Zusammensetzung der Calciumdihydrogenphosphatlösung
liegen ungefähr in dem folgenden Bereich:
Die vorstehend wiedergegebene Konzentrationsbereichsgrenzen
sind als typische Beispiele zu verstehen und nicht als einschränkend
kritische Konzentrationsgrenzen. Der Fachmann
erkennt dabei ohne weiteres, daß er sowohl zu höheren als
auch zu niedrigeren Konzentrationen übergehen kann, wenn
dies im Rahmen seines jeweiligen Gesamtverfahrens vorteilhaft
ist, vorausgesetzt, daß das im Einzelfall erhaltene
Reaktionsgemisch den Erwartungen und Anforderungen, die
der Verfahrenstechniker im Einzelffall an die Lösung
stellt, erfüllt.
Wenn die Löschkalktrübe und die Phosphorsäure unter den
oben erläuterten Bedingungen zusammengebracht werden, tritt
eine chemische Reaktioin ein, die zur Bildung einer Calciumdihydrogenphosphatlösung
führt. Der zumindest im wesentlichen
vollständige Abschluß dieser Reaktion läßt sich daran erkennen,
daß ein stationärer pH-Wert in der Größenordnung
von ca. 11,0 bis zu ca. 2,0 auftritt.
Die Herstellung der Calciumdihydrogenphosphatlösung kann als
kontinuierliches Verfahren, als diskontinuierliches Verfahren
oder als halbkontinuierliches Verfahren durchgeführt
werden. Dies gilt auch für das Gesamtverfahren zur Herstellung
des Calciumhydrogenphosphatdihydrats.
Nach Herstellung der Calciumdihydrogenphosphatlösung wird
zusätzliche Löschkalktrübe zur Bildung der Calciumhydrogenphosphatdihydrattrübe
zugesetzt. Diese Reaktion ist exotherm
und muß unter Außenkühlung zur Regelung der Reaktionstemperatur
durchgeführt werden. Die Reaktionstemperatur sollte
auf einen Wert von ca. 50°C oder darunter eingeregelt sein.
Aus der in dieser Weise hergestellten Calciumhydrogenphosphatdihydrattrübe
wird das Calciumhydrogenphosphatdihydratprodukt
durch Abtrennen von der Mutterlauge aufgearbeitet. Die dabei
anfallende Mutterlauge kann in der oben beschriebenen Weise
wieder zum Anfang des Verfahrens zurückgeführt oder kann alternativ
verworfen werden.
Das Abtrennen des Calciumhydrogenphosphatdihydratproduktes
von der Trübe ist nicht kritisch und kann prinzipiell nach
verschiedenen an sich bekannten Verfahren durchgeführt werden.
Genannt seinen Dekantieren, Zentrifugieren und Filtrieren,
wobei jedoch bei den gegebenen Verhältnissen das Dekantieren
aufgrund seiner einfachen Durchführbarkeit bevorzugt
wird.
Nach dem Abtrennen des Calciumhydrogenphosphatdihydrats
aus der Trübe wird der abgetrennte Anteil getrocknet,
vermahlen und mit einem Stabilisator vermischt.
Dem Calciumhydrogenphosphatdihydrat typischerweise zugesetzte
Stabilisatoren dienen dem Zweck der Unterdrückung
der Tendenz zum Verbacken und Verklumpen, die durch Dehydratisierung
in nichtstabilisiertem Calciumhydrogenphosphatdihydrat
auftreten. In der Praxis haben sich zahlreiche
Stabilisatoren für diesen Zweck als geeignet erwiesen.
Als Beispiele für solche Stabilisatoren seien die folgenden
genannt: Magnesiumhydrogenphosphat, Magnesiumphosphat,
Magnesiumstearat und Magnesiumsulfat. Diese Substanzen
werden auch im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erfindung
vorzugsweise eingesetzt.
Der Stabilisator wird in Mengen von ca. 0,5 bis ca. 5,0
Gew.-% eingesetzt, bezogen auf das Gewicht des Calciumhydrogenphosphatdihydrats.
Insbesondere werden als Stabilisatoren
im Rahmen des Verfahrens gemäß der Erfindung
Dimagnesiumphosphattrihydrat, Magnesiumphosphatoctahydrat
und deren Gemische verwendet.
Vorzugsweise erfolgt der Zusatz des Stabilisators zum Calciumhydrogenphoshatdihydrat
durch trockenes Vermischen
der beiden Komponenten nach dem Trocknen des Calciumhydrogenphosphatdihydrats
oder nach dem Trocknen und Mahlen des
Calciumhydrogenphosphatdihydrats. Der Rahmen der Erfindung
wird dadurch jedoch nicht verlassen, daß der Stabilisator
beispielsweise bereits der Produkttrübe vor dem Abtrennen
des Calciumhydrogenphosphatdihydrats zugesetzt wird. Das
gleiche gilt für ein "nasses" Einarbeiten des Stabilisators
in das Calciumhydrogenphosphatdihydrat vor dem Trocknen
und Mahlen.
Die Erfindung ist im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Aus einem im Drehrohrofen hergestellten Kalk und destilliertem
Wasser wird eine Löschkalktrübe mit einer Konzentration
von ca. 125 g CaO/l hergestellt. Diese Löschkalktrübe wird
unter ständigem Rühren in eine den Lebensmittelgesetzen
entsprechend reine 34prozentige Phosphorsäure eingetragen.
Dabei bildet sich eine klare Calciumdihydrogenphosphatlösung,
die ca. 18 Gew.-% P₂O₅ und 3 Gew.-% CaO enthält und einen
pH-Wert von ca. 1,0 aufweist.
Anschließend wird zusätzliche Löschkalktrübe unter ständigem
Rühren eingetragen. Der Zusatz der Löschkalktrübe zur Lösung
wird bis zum Erreichen eines pH-Wertes von 6,3 fortgesetzt.
Anschließend wird noch 30 min gerührt. Danach wird ein
Schluß-pH von 6,8 gemessen. Während des gesamten Prozesses
wird die Temperatur im Reaktionsgemisch auf einem Wert im
Bereich von 40°C bis 42°C einschließlich gehalten, und zwar
unter Außentemperierung auf einem temperaturgeregelten Wasserbad.
Das auf diese Weise erhaltene Calciumhydrogenphosphatdihydrat
wird anschließend abfiltriert, bei 50°C getrocknet, vermahlen
und mit 2 Gew.-% Magnesiumphosphat vermischt.
Eine Zahnpasta-Standardformulierung mit einem Monofluorphosphatanfansgehalt
von 1000 ppm (ausgedrückt als ppm F-)
wird anschließend unter Verwendung des erhaltenen
Calciumhydrogenphosphatdihydrats hergestellt und drei Wochen
bei 49°C gealtert. Nach diesen drei Wochen wird der verbliebene
Anteil an wasserlöslichem Monofluorphosphat in der
Standardformulierung bestimmt. Die Ergebnisse sind in der
Tabelle I zusammengefaßt.
Das im Beispiel 1 beschriebene Verfahren wird mit der Abänderung
wiederholt, daß der End-pH nach Abschluß der Löschkalkreaktion
5,8 und der Schluß-pH 6,3 beträgt.
In der in den vorstehenden Beispielen beschriebenen Weise
wird ein Calciumhydrogenphosphatdihydrat hergestellt, jedoch
mit der Abänderung, daß der Zusatz der Löschkalktrübe bei
einem pH-Wert von 5,3 ("End-pH") beendet wird, während der
Schluß-pH, also der pH-Wert, der sich n ach 30 min Rühren
nach Abschluß des Zusatzes der Löschkalktrübe einstellt,
6,0 beträgt. Die Ergebnisse sind in der Tabelle I dargestellt.
Caalciumhydrogenphosphatdihydrat wird in der in den vorangegangenen
Beispielen beschriebenen Weise hergestellt, jedoch
mit der Abänderung, daß der End-pH auf 3,2 und der Schluß-
pH auf 3,0 eingestellt werden. Die Ergebnisse sind in der
Tabelle I dargestellt.
Das im Beispiel 4 beschriebene Verfahren wird zur Überprüfung
der Reproduzierbarkeit ohne jede Abänderung wiederholt. Die
bei diesem zweiten separaten Lauf errhaltenen End-pH-Werte
und Schluß-pH-Werte sind die gleichen, die auch bei dem
Verfahren gemäß Beispiel 4 erhalten werden. Die Ergebnisse
sind im einzelnen in der Tabelle I zusammengefaßt.
Calciumhydrogenphosphatdihydrat wird in der im Beispiel
1 beschriebenen Weise mit der Abänderung hergestellt,
daß 0,2 Gew.-% Orthophosphorsäure, bezogen auf das Endprodukt,
nach Abschluß der Zugabe der Löschkalktrübe
zugesetzt werden. Nach dem Abschluß der Zugabe der Löschkalktrübe
und vor dem Zusatz der Säure beträgt der pH-Wert
5,8 (End-pH-Wert). Nach der Zugabe der Säure wird die
Trübe noch weitere 30 min gerührt. Danach wird ein pH-
Wert von 5,7, der Schluß-pH-Wert, gemessen. Die Ergebnisse
sind in der Tabelle I zusammengefaßt.
Das im Beispiel 6 beschriebene Verfahren wird mit der Abänderung
wiederholt, daß sowohl der End-pH als auch der
Schluß-pH-Wert auf einen Wert von 5,6 eingestellt wird.
Das im Beispiel 6 beschriebene Verfahren wird mit der Abänderung
wiederholt, daß statt der Orthophosphorsäure
Pyrophosphorsäure zugesetzt und der End-pH-Wert auf 5,8
und der Schluß-pH-Wert auf 5,4 eingestellt werden.
Das im Beispiel 8 beschriebene Verfahren wird mit der Abänderung
wiederholt, daß der End-pH-Wert und der Schluß-
pH-Wert auf gleiche Werte eingestellt werden.
Das im Beispiel 8 beschriebene Verfahren wird identisch
reproduziert. Es werden gleiche Beträge für den End-
pH-Wert und den Schluß-pH-Wert erhalten.
Die zur Kontrolle dienenden Vergleichs-Standardproben,
die in all diesen Beispielen verwendet werden, stammen
aus ein und derselben identischen Quelle.
Die in der Tabelle I wiedergegebenen Daten zeigen, daß
ein Calciumhydrogenphosphatdihydrat mit ausgeprägter
Monofluorphosphatkompatibilität erhältlich ist, wenn
bei der Ausfällung des Produktes ein Schluß-pH-Wert
eingestellt wird, der in dem als erfindungswesentlich
beanspruchten pH-Wert-Bereich liegt. Dabei ist es prinzipiell
jeodch von untergeodneter bis keiner Bedeutung,
ob diese pH-Werte in Gegenwart oder in Abwesenheit
zusätzlicher Pyrophosphorsäure erfolgen.
Claims (6)
1. Verfahren zur Herstellung von Calciumhydrogenphosphatdihydrat,
wobei man eine Löschkalktrübe in vorgelegte
Phosphorsäure einträgt, beide zu einer
Calciumhydrogenphosphatdihydrat-Trübe umsetzt und das
gebildete Calciumhydrogenphosphhatdihydrat aus der Trübe
abtrennt,
dadurch gekennzeichnet,
daß man
- a) zunächst die Löschkalktrübe in die vorgelegte Phosphorsäure unter Zwischenbildung einer Calciumdihydrogenphosphatlösung mit einem stationären pH-Wert von ca. 1 bis ca. 2 einträgt und
- b) erst dann die Calciumdihydrogenphosphatlösung mit weiterer Löschkalktrübe sowie gegebenenfalls mit einer Säure bis zum Erreichen eines Schluß-pH-Wertes von größer als ca. 2,2 bis kleiner als ca. 5,5 versetzt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß man in der Verfahrensstufe (b) eine Säure einsetzt,
bei der es sich nicht um Pyrophosphorsäure handelt.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß man in der Verfahrensstufe b) als Säure Orthophosphorsäure,
Polymetaphosphorsäure, Trimetaphosphorsäure,
Tetrametaphosphorsäure, Schwefelsäure, Triphosphorsäure
oder Tetraphosphorsäure einsetzt.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß man in der Verfahrensstufe b) einen Schluß-pH-Wert
von ca. 3,0 bis ca. 3,5 einstellt.
5. Calciumhydrogenphosphatdihydrat-Masse, bestehend aus
einem Gemisch aus getrocknetem und vermahlenem Calciumhydrogenphosphatdihydrat
und einem Stabilisator,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Calciumhydrogenphosphatdihydrat ein nach dem
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 hergestelltes
ist.
6. Calciumhydrogenphosphatdihydrat-Masse nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß es als Stabilisator Magnesiumhydrogenphosphat, Magnesiumphosphat,
Magnesiumstearat und/oder Magnesiumsulfat,
insbesondere in einer
Menge von ca. 0,5 Gew.-% bis ca. 5,0 Gew.-%, bezogen auf
das Calciumhydrogenphosphatdihydrat, enthält.
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