DE3124032C1 - Behandlungsmaschine fuer Gegenstaende,insbesondere Etikettiermaschine oder Fueller fuer Behaelter,wie Flaschen - Google Patents
Behandlungsmaschine fuer Gegenstaende,insbesondere Etikettiermaschine oder Fueller fuer Behaelter,wie FlaschenInfo
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Description
i Die Erfindung betrifft eine Behandlungsmaschine für
Gegenstände, insbesondere Etikettiermaschine oder Füller für Behälter, wie Flaschen, bestehend aus einem
Drehtisch mit mindestens zwei kreisbogenförmigen Transportbahnabschnitten für jeweils eine Reihe von
Gegenständen und diesen Transportbahnabschnitten zugeordneten, ortsfesten oder mitlaufenden Behandlungsorganen,
wie Etikettierstationen oder Füllmundstücken, sowie an den Ein- und Auslaufstellen der
Transportbahnabschnitte angeordneten Übergabeeinrichtungen, insbesondere in Form von Ein- und
Auslaufsternen, die an Zu- und Abförderer, insbesondere Bandförderer, anschließen.
Beim Behandeln von Behältern, wie Flaschen, ist ein Kriterium für die Leistungsbegrenzung die maximal
mögliche Transportgeschwindigkeit der Behälter. Ein weiteres Kriterium besteht in dem maximal zulässigen
Lärmpegel. Unter Beachtung dieser Leistungsgrenze der Behandlungsmaschine war es bei verlangter,
größerer Leistung üblich, zwei komplette Behandlungsmaschinen nebeneinander zu installieren. Nach einem
jüngeren Vorschlag kann eine größere Leistung ohne Überschreiten der maximal möglichen Transportgeschwindigkeit
aber auch dadurch erreicht werden, daß ein Drehtisch, der in einer Einerreihe die Gegenstände
an Behandlungsstationen vorbeitransportiert, in zwei bogenförmige Transportbahnabschnitte für jeweils
einen Behälterstrang aufgeteilt wird. Dabei ist jeweils einem Einlauf für den einen Transportstrang ein Auslauf
für den anderen Transportstrang unmittelbar benachbart. Die Übergabeeinrichtungen an den Ein- und
Ausläufen sind als außerhalb des Drehtisches angeordnete Ein- und Auslaufsterne ausgebildet. Bezogen auf
die mittlere Trennungslinie zwischen den beiden kreisbogenförmigen Transportbahnabschnitten befinden
sich die Zu- und Abförderer für die beiden Gegenstandsstränge auf gegenüberliegenden Seiten.
Dadurch ist der Platzbedarf bei im Vergleich zu zwei kompletten Behandlungsmaschinen bei vermindertem
vorrichtungstechnischem Aufwand kaum kleiner. Darüber hinaus sind die Transportbahnabschnitte, die
zwischen dem Ein- und Auslaufstern eines jeden Gegenstandsstranges liegen, für die Bedienungspersonen
nur durch Überqueren des Zu- und Abförderers zugänglich (DE-OS 28 32 039).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Behandlungsmaschine für Gegenstände zu schaffen, die
einen vergleichsweise geringen Platzbedarf hat und bei der die Transportbahnabschnitte für die Bedienungspersonen
leicht zugänglich sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der zu der Übergabeeinrichtung des einen
Transportbahnabschnittes führende Zuförderer und der sich an die Übergabeeinrichtung des anderen Transportbahnabschnittes
anschließende Abförderer nebeneinander und etwa über die Mitte des Drehtisches
verlaufen.
Bei der erfindungsgemäßen Behandlungsmaschine wird der Freiraum zwischen den beiden Transportbahnabschnitten
in der Mitte des Drehtisches für den An- oder Abtransport der noch nicht behandelten oder
behandelten Flaschen ausgenutzt und alle Übergabeeinrichtungen auf einen einzigen engen Bereich am
Umfang beschränkt. Dadurch wird nicht nur Raum für die Aufstellung der Behandlungsmaschine eingespart,
sondern die Bedienungsperson kann den Zu- und Abtransport leicht überwachen und die Behandlungsmaschine ist praktisch auf ihrem gesamten Umfang frei
zugänglich.
Mit der Behandlungsmaschine lassen sich verschiedenartige Aufgaben beim Etikettieren und Füllen
erfüllen. So ist es möglich, die Gegenstände, wie Flaschen, aus einem gemeinsamen Speicher über die
Zuförderer in die beiden Transportbahnabschnitte einzuschleusen und hier mit verschiedenen Etiketten zu
versehen und getrennt zurückzuführen, so daß die Flaschen nach den verschiedenen Etiketten sortiert
verpackt werden können. Solche Etikettieraufgaben stellen sich beispielsweise, wenn die mit gleichen
Füllungen versehenen Flaschen mit für das Inland und mit für das Ausland anderen Etiketten versehen werden
sollen. Beim getrennten Zuführen ist es darüber hinaus möglich, auf derselben Etikettiermaschine Flaschen mit
verschiedenartigen Füllungen mit den der Füllart entsprechenden Etiketten zu versehen und ebenfalls
nach Füllart und Etikettierung getrennt aus der Behandlungsmaschine herauszufordern. Auch ist es
möglich, Behälter unterschiedlicher Höhe zu behandeln. Für die Aufgabenstellung braucht nur die Steuerkurve
für die die Behälter zwischen Boden und Kopf einspannenden Klemmorgane auf dem einen Transportbahnabschnitt
ausgetauscht zu werden.
Schließlich ist es auch möglich, in den beiden Transportbahnabschnitten voneinander unabhängig zu
arbeiten, z. B. den einen Transportbahnabschnitt leerlaufen zu lassen. Diese Art des Betriebes ist sinnvoll,
wenn an den an diesem Transportbahnabschnitt angeordneten Stationen Reparaturarbeiten durchgeführt
werden sollen. Die Behandlung auf dem anderen Transportbahnabschnitt kann dann ungestört weitergehen.
Durch Einschalten einer Flaschensperre kann der Leerlauf des Transportbahnabschnittes erreicht werden.
Das Einschalten der Flaschensperre kann automatisiert werden. Vorzugsweise kann das Sperren und Freigeben
einer oder beider Transportbahnabschnitte mit der Leistungsregelung der Behandlungsmaschine kombiniert
werden. In diesem Fall wird die Gegenstandsmenge in einem den Zuförderern vorgeordneten Förderer
und/oder in den Zuförderern durch eine Überwachungseinrichtung (Staufühler) kontrolliert, die in Abhängigkeit
von der Gegenstandsmenge die Förderung der Gegenstände mindestens zu einem der Transportbahnabschnitte
sperrt oder freigibt. Sofern die Behandlungsmaschine als Füller ausgebildet ist, kann dann ohne
Beeinflussung des Füllers (konstante Füllzeit) die Zahl der gefüllten Gegenstände zwischen 100% und 50%
eingestellt werden. Bei dieser Art der Leistungsregelung bleibt die für den Füllvorgang des einzelnen Gegenstandes
optimale Füllzeit unverändert.
Da die Gegenstände für beide Transportbahnabschnitte
über gemeinsame Anschlußförderer an- und abtransportiert werden sollen, die Zu- und Abförderer
für beide Transportbahnabschnitte aber ineinandergeschachtelt sind, sind zum Zwecke einer kreuzungsfreien
Zusammenführung der behandelten und unbehandelten Flaschen die Zuförderer außerhalb des Drehtisches in
einer höheren oder tieferen Ebene als die Abförderer angeordnet und werden kreuzungsfrei übereinander zu
jeweils einem Anschlußförderer geführt.
Ein besonders kompakter Aufbau der Behandlungsmaschine ergibt sich, wenn eine oder vorzugsweise
beide Übergabeeinrichtungen, zu der der Zuförderer führt oder an der sich der Abförderer anschließt, im
Bereich innerhalb des Drehtisches angeordnet sind.
Verschiedene Behandlungsmaschinen lassen sich in Reihe anordnen. In einem solchen Fall sind zwischen
dem Zuförderer und dem Abförderer, dem entsprechenden Transportbahnabschnitt des Drehtisches nach- oder
vorgeordnet, eine oder mehrere andere Behandlungsmaschinen in Reihe angeordnet. Ist z. B. die in
Transportrichtung erste Behandlungsmaschine ein Füller, dann kann die nächste Behandlungsmaschine ein
Schließer und die dritte Behandlungsmaschine eine Etikettiermaschine sein. Bei diesen weiteren Behandlungsmaschinen
läßt sich das Erfindungsprinzip ebenfalls verwirklichen.
Nach einem weiteren Vorschlag kann eine als Etikettiermaschine ausgebildete Flaschenbehandlungsmaschine
mit zwei insbesondere innerhalb des Drehtisches liegenden und zwischen den Transportbahnabschnitten
und dem über die Mitte des Transporttisches verlaufendem Zu- und Abförderer angeordneten Übergabeeinrichtung
für eine zweifache Etikettierung (Rumpf- und Rückenetikett) verwendet werden, indem
die beiden Übergabeeinrichtungen zusammen mit ihrem Antrieb und ihren Führungsweichen ausgebaut und die
Steuerung der die Behälter beim Transport haltenden und im Bereich der Übergabeeinrichtungen lösenden
Klemmorgane gegen eine andere Steuerung, die die Klemmorgane zum Halten der Behälter auch im Bereich
der Übergabeeinrichtungen ansteuert, und die die Behälter beim Transport in bestimmte Drehstellungen
drehende Drehsteuerung im Bereich der zweiten Etikettierstation gegen eine andere, die Behälter in eine
für die zweite Etikettierung passende Drehstellung drehende Drehsteuerung ausgewechselt wird. Bei
Verwendung einer derart umgerüsteten Etikettiermaschine stören der über die Drehtellermitte hinweggeführte,
nicht benutzte Zuförderer und Abförderer nicht, da sie in einem für die Behandlung der Flaschen nicht
benutzten Bereich zwischen den benutzten Ein- und Auslauf sternen liegen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Im einzelnen zeigt
F i g. 1 eine als Etikettiermaschine ausgebildete
Flaschenbehandlungsmaschine in schematischer Darstellung in Aufsicht,
Fig.2 die Flaschenbehandlungsmaschine gemäß
F i g. 1 nach Umrüstung in schematischer Darstellung und in Aufsicht,
F i g. 3 die Behandlungsmaschine gemäß F i g. 1 mit Zu- und Abförderer in Seitenansicht,
Fig.4 die Behandlungsmaschine gemäß Fig. 1 mit
Zuförderer für den einen kreisbogenförmigen Transportbahnabschnitt in Seitenansicht,
Fig.5 die Behandlungsmaschine gemäß Fig. 1 mit
dem Zuförderer für den anderen Transportbahnabschnitt in Seitenansicht,
Fig.6 die Behandlungsmaschine gemäß Fig. 1 mit
einem Abförderer für den einen Transportbahnab- to schnitt in Seitenansicht,
Fig.7 die Behandlungsmaschine gemäß Fig. 1 mit
einem Abförderer für den anderen Transportbahnabschnitt
in Seitenansicht,
Fig.8 eine als Füller ausgebildete Behandlungsmaschine
in Kombination mit Schließern und Etikettiermaschinen in schematischer Darstellung in Aufsicht und
F i g. 9 und 10 verschiedene Flaschen im Bereich der
Klemmorgane auf zwei verschiedenen Transportbahnabschnitten.
Die in der Zeichnung dargestellte, als Etikettiermaschine
ausgebildete Flaschenbehandlungsmaschine weist einen sich in Richtung der Pfeile drehenden
Drehtisch 1 auf, der aus einem unteren Teil 2 und einem oberen Teil 3 besteht. Der untere Teil 2 trägt am
äußeren Rand in einer Reihe angeordnete Drehteller 4. Der obere Teil 3 trägt den Drehtellern zugeordnete
Einspannköpfe 5, die gegen die Drehteller heb- und senkbar sind, so daß Flaschen zwischen Drehteller 4 und
Spannköpfen 5 drehfest einspannbar sind. Die Drehteller 4 sind durch eine nicht dargestellte Steuerung
drehgesteuert, so daß die Flaschen auf ihrem Transport in bestimmte Drehstellungen drehbar sind. Am Transportweg
sind ferner auf beiden Seiten Bürsten 6,7,8,9 sowie in Transportrichtung jeweils vor den Bürsten 6 bis
9 eine Etikettierstation 10,11 angeordnet.
Der von den für die Flaschen Klemmorgane bildenden Drehtellern 4 und Spannköpfen 5 vorgegebene
Transportweg des Drehtisches 1 ist in zwei etwa halbkreisförmige Transportbahnabschnitte aufgeteilt.
Dem in der Fig. 1 unten dargestellten Transportbahnabschnitt werden über einen Zuförderer 31 die zu
etikettierenden Flaschen 13 zugefördert. Die Flaschen gelangen dabei über eine Einteilschnecke 14 und einen
Transportstern 15 zu einer als Einlaufstern 16 ausgebildeten Übergabeeinrichtung, die in Verbindung
mit einer Führungsweiche 17 die Flaschen 13 teilungsgerecht an den Drehtisch 1 übergibt, der die übernommenen
Flaschen 13 zwischen Drehteller 4 und Spannkopf 5 einspannt. Beim Passieren der ersten Etikettierstation
10 wird ein Etikett auf die Flaschen 13 übertragen, das beim weiteren Transport zwischen den Bürsten 6, 7
vollständig an die Flasche angelegt wird. Dabei wird die Flasche durch die Drehsteuerung um ihre eigene Achse
verdreht. Die auf diese Art und Weise etikettierten Flaschen gelangen dann in eine als Auslaufstern 18 und
Führungsweiche 19 ausgebildete Übergabeeinrichtung. Damit die Flaschen hier übernommen werden können,
ist es erforderlich, daß die Steuerung für die Klemmorgane 4, 5 gelöst wird. Die Übergabeeinrich- eo
tung 18, 19 übergibt die Flaschen 13 an einen zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 des Drehtisches 1
etwa über dessen Mitte verlaufenden Abförderer 20.
Dem in der F i g. 1 oben dargestellten anderen Transportbahnabschnitt werden die Flaschen 21 von
einem Zuförderer 12 zugeführt, der wie der Abförderer 20 zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 des
Drehtisches 1 und etwa über dessen Mitte geführt ist.
Vom Zuförderer 12 gelangen die Flaschen 21 über eine zwischen dem Ober- und Unterteil 2, 3 angeordnete
Einteilschnecke und einer aus Einlaufstern 23 und Führungsweiche 24 bestehenden Übergabeeinrichtung
in den Transportbahnabschnitt, wo sie zwischen Drehteller 4 und Spannkopf 5 eingespannt werden. In
dieser eingespannten Lage werden sie an der Etikettierstation 11 vorbeibewegt und in den Bereich der Bürsten
8, 9 gebracht, wo unter Eigendrehung das Etikett vollständig angelegt wird. Von diesem Transportbahnabschnitt
gelangen die Flaschen 21 über eine weitere aus Auslaufstern 25 und Führungsweiche 26 bestehende
Übergabeeinrichtung und einen weiteren Stern 27 auf den Abförderer 28.
Die in F i g. 1 dargestellte Etikettiermaschine kann auch zum Foliieren des Flaschenhalses und Flaschenkopfes
benutzt werden. In diesem Fall ist aber der Auslaufstern 18 durch einen anderen, in F i g. 1 rechts
gestrichelt dargestellten Auslaufstern 61 und einen Übergabestern 62 ersetzt. Die in der Zeichnung nicht
dargestellten Anstreif- und Glättelemente sind dann im Bereich der Auslaufsterne 25, 61 und/oder Übergabesterne
27,61 angeordnet.
In der Behandlungsmaschine gemäß F i g. 1 können die Abförderer 20,28 auch zweisträngig ausgeführt sein,
wobei am Eingang der Abförderer eine Sortiereinrichtung vorgesehen ist, die von einer Überwachungseinrichtung
angesteuert wird, die die Behälter auf ordnungsgemäße Etikettierung und/oder Füllung kontrolliert.
Aus den F ig. 3 bis 7 ist der Verlauf der Zuförderer 11,
12 und der Abförderer 20,28 zu entnehmen. Zuförderer 11,12 und Abförderer 20, 28 gehen aus bzw. schließen
sich an gemeinsame Anschlußförderer 29, 30 an. Aufgrund der unterschiedlichen Niveaus, in denen die
parallel zueinander verlaufenden Zu- und Abförderer 11, 12, 20, 28 angeordnet sind, werden die Flaschen
kreuzungsfrei auf die gemeinsamen Anschlußförderer 29,30 übernommen bzw. überführt.
Sofern der Auslaufstern 18 und der Einlaufstern 23 zwischen dem Unterteil 2 und dem Oberteil 3 des
Drehtisches 1 angeordnet sind, erfolgt ihr Antrieb über eine horizontale, zwischen dem Unterteil 2 und dem
Oberteil 3 geführten, in Fig.2 nur strichpunktiert angedeutete Welle, die von einer außerhalb des
Drehtisches 1 liegenden, am Maschinenantrieb angeschlossenen Welle 32 angetrieben wird und an die
miteinander in Eingriff stehenden Zahnräder 33 angeschlossen ist. Sofern die Behandlungsmaschine
einsträngig betrieben werden soll, also die Überführungseinrichtungen 18, 19, 23, 24 ausgebaut werden
sollen, ist es erforderlich, auch diese horizontale Antriebswelle auszubauen, damit die Flaschen ungestört
den Bereich der Überführungseinrichtungen 18,19, 23, 24 passieren können.
Um die Etikettierungsmaschine gemäß F i g. 1 für die
zweifache Etikettierung, z. B. mit Rumpf- und Rückenetikett, verwenden zu können, werden die zwischen dem
Unterteil 2 und dem Oberteil 3 des Drehtisches 1 angeordneten Übergabeeinrichtungen 18, 19, 23, 24
ausgebaut und die Steuerungen für die Klemmorgane 4, 5 im Bereich der Übergabeeinrichtungen und die
Drehsteuerung im Bereich der zweiten Etikettierstation 11 geändert Üblicherweise besteht die Änderung darin,
daß die entsprechenden Steuerkurvenstücke ausgewechselt werden, so daß die Flasche auch im Bereich der
ausgebauten Übergabeeinrichtungen 18, 19, 23, 24 eingespannt gehalten bleibt und im Bereich der zweiten
Etikettierstation die Flasche mit der noch nicht etikettierten Seite der Etikettierstation Ii zugekehrt
wird.
Der Zuförderer 12 und der Abförderer 20 im mittigen Bereich des Drehtisches 1 brauchen nicht demontiert zu
werden, da sie außerhalb des Transportweges der Flaschen liegen und deshalb die Behandlung (Etikettierung)
nicht stören. Es muß lediglich durch eine Sperre 34, 35 oder durch Stillsetzen des Zuförderers 12 dafür
gesorgt werden, daß über ihn keine Flaschen in den to Bereich des Drehtisches 1 gelangen.
Mit den Sperren 34, 35, die den Weitertransport der Flaschen unterbrechen, kann aber auch eine automatische
Leistungsregelung der Maschine, in Verbindung mit einer Überwachungseinrichtung 36 erfolgen, die als
Staufühler an dem gemeinsamen Förderer 29 für beide Zuförderer 12, 31 vorgesehen ist. Stellt die Überwachungseinrichtung
36 eine zu geringe Anzahl von Flaschen fest, um beide Zuförderer 12,31 zu beschicken,
wird eine der Sperren 34,35 eingelegt Die Drehzahl des Drehtisches 1 und die mit ihre synchron arbeitenden
übrigen Teile der Behandlungsmaschine brauchen nicht in der Drehzahl herabgesetzt zu werden. In diesem Fall
wird durch Einlegen einer der Sperren 34, 35 die Leistung der gesamten Behandlungsmaschine um 50%
vermindert. Eine derartige Leistungsregelung ist vor allem bei Füllern von Vorteil, die nach Möglichkeit mit
konstanter Drehzahl betrieben werden sollen. Nur bei konstanter Drehzahl ist nämlich gewährleistet, daß die
für die Füllung einer Flasche optimale Füllzeit eingehalten wird.
Im Ausführungsbeispiel der Fig.8 ist eine als Füller
ausgebildete Flaschenbehandlungsmaschine mit in Reihe angeordneten anderen Behandlungsmaschinen dargestellt.
Von einem ersten Zuförderer 37 gelangen die Flaschen über Einlaufsterne 38, 39 in den einen
Transportbahnabschnitt des Drehtisches des Füllers 40. Über einen außerhalb des Drehtisches angeordneten
Auslaufstern 41 gelangen die gefüllten Flaschen zu einem Schließer 42, der die Flaschen über einen
Zwischenstern 43 an einen Drehtisch 44 einer Etikettiermaschine übergibt, der die Flaschen zum
Übertragen des Etiketts an einer Etikettierstation 45 vorbeitransportiert Über einen Auslaufstern 46 und
einen Umlenkstern 47 gelangen die Flaschen auf einen Abförderer 49, der zwischen dem Ober- und Unterteil
des Drehtisches des Füllers etwa mittig verläuft.
Von einem zweiten Zuförderer 50 gelangen die Flaschen über eine zwischen Oberteil und Unterteil des
Drehtisches 44 angeordnete und aus Einlaufstern 51 und Führungsweiche 52 bestehende Überführungseinrichtung
in den anderen Transportbahnabschnitt des Drehtisches 44 des Füllers. Die gefüllten Flaschen
werden mittels eines Auslaufsterns 53 an einen Schließer 54 übergeben, von dem die Flaschen über
einen Zwischenstern 55 auf den Drehtisch 56 einer Etikettiermaschine gelangen. Der Drehtisch 56 transportiert
die Flaschen an einer Etikettierstation 57 vorbei, die die Etiketten auf die Flaschen überträgt Vom
Drehtisch 56 gelangen die Flaschen über einen Auslaufstern 58 und einen weiteren Stern 59 auf einen
Abförderer 60.
Sofern Behälter unterschiedlicher Höhe verarbeitet werden sollen, ist für die Klemmorgane im Bereich des
einen oder anderen Transportbahnabschnittes eine Steuerkurve vorgesehen, deren Niveau den Klemmkopf
in einer Lage hält, von der aus der Hub gleich dem Hub im Bereich des anderen Transportbahnabschnittes ist. In
Fig.9 und 10 ist dieser Unterschied zwischen den beiden Transportbahnabschnitten schematisch dargestellt.
Hierzu 9 Blatt Zeichnungen 230 244/641
Claims (8)
1. Behandlungsmaschine für Gegenstände, insbesondere Etikettiermaschine oder Füller für Behälter,
wie Flaschen, bestehend aus einem Drehtisch mit mindestens zwei kreisbogenförmigen Transportbahnabschnitten
für jeweils eine Reihe von Gegenständen und diesen Transportbahnabschnitten zugeordneten,
ortsfesten oder mitlaufenden Behandlungsorganen, wie Etikettierstationen oder Füllmundstücken,
sowie an den Ein- und Auslaufstellen der Transportbahnabschnitte angeordneten Übergabeeinrichtungen,
insbesondere in Form von Ein- und Auslaufsternen, die an Zu- und Abförderer,
insbesondere Bandförderer anschließen, dadurch gekennzeichnet, daß der zu der Übergabeeinrichtung
(23,24) des einen Transportbahnabschnittes führende Zuförderer (12) und der sich an die
Übergabeeinrichtung (19, 18) des anderen Transportbahnabschnittes
anschließende Abförderer (20) nebeneinander und etwa über die Mitte des Drehtisches (1) verlaufen und daß sämtliche Zu- und
Abförderer (31, 12, 20, 28) auf derselben Seite des Drehtisches (1) angeordnet sind und nebeneinander ■*:
verlaufen.
2. Behandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuförderer (31, 12)
außerhalb des Drehtisches (1) in höheren oder tieferen Ebenen als die Abförderer (20, 28)
angeordnet und kreuzungsfrei übereinander zu einem Anschlußförderer (29,30) geführt sind.
3. Behandlungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der
Übergabeeinrichtungen (18, 19, 23, 24), zu der der Zuförderer (12) führt oder an der sich der
Abförderer (20) anschließt, im Bereich innerhalb des Drehtisches (1) angeordnet ist.
4. Behandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
dem Zuförderer (37,50) und dem Abförderer (49,60), dem entsprechenden Transportbahnabschnitt des
Drehtisches (1) nach- oder vorgeordnet, eine oder mehrere andere Behandlungsmaschinen (42, 45, 54,
57) in Reihe angeordnet sind.
5. Behandlungsmaschine als Etikettiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zuförderer (12, 31) sich an einem gemeinsamen Förderer (29) anschließen und
eine die Gegenstandsmenge auf dem Förderer (29) und/oder auf den Zuförderern (12,31) kontrollierende
Überwachungseinrichtung in Form eines Staufühlers (36) vorgesehen ist, die in Abhängigkeit von der
Gegenstandsmenge die Förderung der Gegenstände mindestens zu einem der Transportbahnabschnitte
sperrt oder freigibt.
6. Verwendung einer als Etikettiermaschine ausgebildeten Flaschenbehandlungsmaschine mit
zwei insbesondere innerhalb des Drehtisches liegenden und zwischen den Transportbahnabschnitten
und den über die Mitte des Drehtisches verlaufenden Zuförderer und Abförderer angeordneten Übergabeeinrichtungen
für die zweifache Etikettierung (Rumpf- und Rückenetikett) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Übergabeeinrichtungen
(18, 19, 23, 24) ausgebaut und die Steuerung der die Behälter (13) beim Transport
haltenden und im Bereich der Übergabeeinrichtungen (18, 19, 23, 24) lösenden Klemmorgane (4, 5)
gegen eine andere Steuerung, die die Klemmorgane (4,5) zum Halten auch im Bereich der Übergabeeinrichtungen
(18, 19, 23, 24) veranlaßt, und die die Behälter (13) beim Transport im Bereich der zweiten
Etikettierstation (11) in bestimmte Drehstellung drehende Drehsteuerung gegen eine andere, die
Behälter (13) in eine für die zweite Etikettierung passende Drehstellung drehende Drehsteuerüng
ausgewechselt werden.
7. Verwendung einer als Etikettiermaschine ausgebildeten Flaschenbehandlungsmaschine nach
Anspruch 1 mit getrennten Abförderern (20,28) für verschiedenartige Etikettierungen der Behälter auf
den beiden Transportbahnabschnitten.
8. Verwendung einer als Füller ausgebildeten Behandlungsmaschine nach Anspruch 1 für verschiedenartige
Füllungen der Behälter und insbesondere verschiedenartige Etikettierungen mit voneinander
getrennten Zu- und Abförderern (12,31,20,28).
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