DE3115477A1 - Fuenfseitig geschlossene raumzelle, insbesondere aufnahmebox fuer muellsammelgefaesse - Google Patents
Fuenfseitig geschlossene raumzelle, insbesondere aufnahmebox fuer muellsammelgefaesseInfo
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Description
- Fünfseitig geschlossene Raumzelle, insbesondere
- Aufnahmebox für Müllsammelgefäße Beschreibung: Die Erfindung bezieht sich auf eine fünfseitig geschlossene Raumzelle mit wenigstens einer im Bereich der sechsten Raumzellenseite liegenden Beschickungs- und Entnahmeöffnung und einer letztere wahlweise verschließenden oder freigebenden, zwischen einer Schließlage und einer Offnungsstellung betätigbaren Abdeckung, insbesondere auf eine Aufnahmebox für Müllsammelgefäße.
- Derartige Aufnahmeboxen in Gestalt fünfseitig geschlossener Raumzellen, deren sechste Seite eine mittels einer angelenkten Tür wahlweise zu öffnende und zu verschließende Beschickungs- und Entnahmeöffnung bildet, sind bekannt. Hifig handelt es sich bei dem Korpus solcher Boxen um Betonfertigteile mit einem Boden, zwei Seitenwänden, einer Rückwand und einer oberseitigen Abschlußwand, während im Bereich der Frontseite sich die Beschickungs- und Entnahmeöffnung befindet und eine letztere wahlweise verschließende, an einer Seitenwandstirnkante angelenkte Tür vorgesehen ist. Die Müllsammelgefäße sind entweder an einer Halterung der Tür aufgehängt und mithin beim öffnen der Tür mit dieser aus dem Innenraum der Box zum Zwecke der Befüllung herausschwenkbar, oder in einer Kipphalterung der Boxen so aufgenommen, daß die Behälteroberseiten mit dem Deckel um eine im Bereich des Behälterbodens liegende Kippachse aus dem Innenraum herausgeschwenkt werden können.
- Die vorbekannten Behälterboxen haben sich grundsätzlich bewährt. Sie erscheinen jedoch insofern unbefriedigend, als ihre Aufstellung angesichts der an einer Seitenwandstirnkante angelenkten und aus der Frontseite herausschwenkbaren Tür viel Platz erfordert und darüber hinaus derartige Boxen auch häufig als das Gesamtbild störend empfunden werden.
- Durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale ist demgegenüber eine Raumzelle gemäR Oberbegriff dieses Anspruchs geschaffen worden, die sich am Aufstellplatz durch minimalen Platzbedarf auszeichnet und angesichts ihrer Ausbildung als für den Unterflureinbau bestimmtes Fertigbauelement darüber hinaus den ästhetischen Forderungen genügt, die insbesondere bei der Aufstellung in Wohnanlagen mit großer Bebauungsdichte erhoben werden müssen.
- Bei der Erfindung handelt es sich um eine im Boden von beispielsweise Gehwegen oder Vorplätzen versenkbare Raumzelle, von der bei bestimmungsgemäßem Einbau nur die Abdeckung der Beschickungs- und Entnahmeöffnung sichtbar ist. Lediglich beim Beschicken einer derartigen Raumzelle, beispielsweise beim Einfüllen von Haushaltsmüll in ein in der Raumzelle aufgenommenes Müllsammelgefäß muß die Beschickungsöffnung freigegeben und, um ein einfaches Einbringen des Haushaltsmüll in das Müllsammelgefäß zu ermöglichen, letzteres mittels der Hebebühne um ein vorbestimmtes Maß angehoben und nach der Beschickung wieder abgesenkt werden. Nur zum Zwecke der Entleerung der Müllsammelgefäße müssen die vollständig angehoben werden, in welchem Falle der Innenraum der Box im Bereich der Beschickungs- und Entnahmeöffnung durch die Hebebühne abgeschlossen ist, bis das entleerte Müllsammelgefäß wieder in die Aufnahmebox eingebracht und letztere durch die oberseitige Abdeckung verschlossen wird.
- Selbstverständlich sind derartige Raumzellen auch als Reihen-oder Gruppenanlagen installierbar. Desgleichen versteht es sich von selbst, daß diese Raumzellen, jedenfalls bei hinreichenden Querschnitten, besteigbar sein müssen, etwa zum Zwecke der Reinigung. Insoweit sollte der Hebebühnenboden abnehmbar oder hochklappbar ausgebildet sein.
- Obgleich für die Ausgestaltung der Vertikalführung für die Hebebühne vielfältige Möglichkeiten offenstehen, hat es sich nach einem ausgestaltenden Merkmal der Erfindung als zweckmäßig erwiesen, im Bereich wenigstens einer Raumzellenwand eine sich über die gesamte Zellenhöhe erstreckende, im wesentlichen senkrecht zum Zellenboden verlaufende Führung für die Hebebühne anzuordnen. So kann es sich bei dieser Hebebühnenführung um zwei im Abstand parallel zueinander verlaufende Profil schienen mit sich in einer Parallelebene zu der die Führung aufnehmenden Zellenwand erstreckenden Führungsflanschen handeln und der Hebebühne können mit diesen Führungsflanschen zusammenwirkende Führungsmittel zugeordnet sein, etwa in der Weise, daß mit jedem Führungsflansch Führungsmittel zusammenwirken, von denen das jeweils untere als auf der zur Hebebühne hinweisenden Seite an den Führungsflanschen angreift und das jeweils obere die Führungsflanschen auf der von der Hebebühne entfernten Seite hintergreift. Bei diesen Führungsmitteln der Hebebühne kann es sich um Gleitführungen oder auch mit Vorteil um Führungsrollen handeln. Eine solche Ausgestaltung der Hebebühnenführung ermöglicht es, große Lasten aufzunehmen, wobei in allen Betriebslagen die Hebebühne im wesentlichen parallel zum Zellenboden bleibt.
- An sich stehen auch für die Ausgestaltung der Mittel zum wahlweisen Heben und Absenken der Hebebühne vielfältige Möglichkeiten offen. Insbesondere können mechanisch, elek-¼ trisch, hydraulisch oder pneumatisch betätigte Antriebe bzw. Kombinationen aus solchen Antriebsmitteln Verwendung finden. Als besonders einfach hat sich, nach einem ausgestaltenden Merkmal der Erfindung, im Bereich der Vertikalführung für die Hebebühne die Anordnung einer Seilwinde mit einem an die Hebebühne angeschlossenen Seilzug erwiesen.
- Diese Seilwinde kann mittels einer Kurbel betätigbar sein, welche in einem sich in Richtung der Kurbeldrehachse erstreckenden Führungsrohr aufgenommen und zwischen einer ausgezogenen Gebrauchslage und einer eingeschobenen Ruhestellung verschiebbar ist. Nach einem weiteren Ausgestaltungsmerkmal ist die Seilwinde seitlich von der Vertikalführung für die Hebebühne angeordnet und zum Führen des Seilzuges ist wenigstens eine am oberen Ende der Hebebühnenführung vorzugsweise symmetrisch zu den im Abstand voneinander verlaufenden Führungsbahnen angeordnete Umlenkrolle vorgesehen. Dabei kann sich das die teleskopartig ausziehbare Kurbel aufnehmende Führungsrohr durch die Seilwinde hindurch und in deren Drehachse erstrecken, so daß zwischen Kurbel und Seilwinde keine Umlenkmechanismen erforderlich sind. Zweckmäßig ist dabei, wenn das die teleskopartig ausziehbare Kurbel aufnehmende Führungsrohr im Winkel zu der vertikal verlaufenden Hebebühnenführung so angeordnet ist, daß die in die Gebrauchslage ausgezogene Kurbel sich divergierend zu einer vertikalen Symmetrieebene der Hebebahnenführung erstreckt.
- Eine Seilwinde zum wahlweisen Heben und Senken der Hebebühne kann jedoch beispielsweise mittels einer über eine Ratsche oder ein Sperrklinkengetriebe auf die Seilwindenachse wirkenden Hebels, aber auch in vielfältiger anderer Weise betätigbar sein.
- Wenngleich im Rahmen der Erfindung auch Raumzellen in Form von Konstruktionen aus Stahlblech denkbar sind, wobei angesichts des bestimmungsgemäßen Unterflureinbaues jedoch Sicherheit gegen Auftrieb, etwa infolge Druckwasser, gewährleistet sein muß, hat sich die an sich bekannte Ausbildung als in einer Schalung abgegossenes und ausgehärtetes Fertigbauelement aus Beton oder einem anderen plastisch in die Schalung einbringbaren Werkstoff als vorteilhaft erwiesen, wobei vom Boden zu der gegenüberliegenden Beschickungs- und Entnahmeöffnung hin schwach divergierend zueinander verlaufende Innenwände im Hinblick auf die Zweckbestimmung nicht störend wirken, aber ein einfaches Ausschalen der Fertigbauelemente ermöglichen.
- Der Entnahme- und Beschickungsöffnung kann eine letztere umschließende Aufkantung zugeordnet sein, die vorzugsweise aus einem Winkelprofil besteht, deren jeweils einer Flansch mit den Innenwänden der Zelle flächenbündig verläuft und vertikal nach oben gerichtet ist, um das Eindringen von Oberflächenwasser in die Raumzelle zu verhindern. Im Interesse einer zweckmäßigen Bedienbarkeit ist es von Vorteil, die begeh- oder befahrbare Abdeckung im Bereich der die Vertikalführung für die Hebebühne aufnehmenden Zellenwand im Bereich deren oberer Stirnkante anzulenken.
- Eine Ausführungsforn der Erfindung soll nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen erläutert werden. In schematischen Ansichten zeigen: Fig. 1 eine als Aufnahmebox ausgebildete Raumzelle mit vertikal verfahrbarer Hebebühne und einem auf letzterer aufgenommenen Müllsammelgefäß in der Einbaulage in einer Schnittansicht mit vertikalem Schnittverlauf, Fig. 2 die Aufnahmebox in einer Ansicht wie in Fig. 1, jedoch mit der oberseitigen Abdeckung in der Offnungsstellung und hochgefahrener Hebebühne mit dem Müllsammelgefäß und Fig. 3 ebenfalls eine Schnittansicht der Aufnahmebox mit gegenüber Fig. 2 um 900 versetztem Schnittverlauf (Blickrichtung gem. Pfeil III in Fig. 2).
- Bei der in den Zeichnungen veranschaulichten Raumzelle 10 handelt es sich um eine als Betonfertigteil ausgebildete Aufnahmebox für Müllsammelbehälter 11, die am Aufstellplatz im nur angedeuteten Boden 12 versenkt angeordnet ist. Die Aufnahmebox ist fünfseitig geschlossen und die im Verhältnis zur Vertikalerstreckung der vier Seitenwände 13, 13T und 14, 14t kleinere Kantenlänge aufweisende Stirnwand 15 bildet den Boden der Aufnahmebox, der gegenüberliegend die Beschikkungs- und Entnahmeöffnung 16 angeordnet ist. Diese Beschikungs- und Entnahmeöffnung ist von einer Aufkantung 17 in Gestalt eines Winkelprofils umschlossen, wobei jeweils ein Flansch 18 dieses Winkelprofils fest und flüssigkeitsdicht mit den oberen Stirnkanten 19 der Seitenwände verbunden ist und der andere Flansch 20 des Winkelprofils mit den Innenwänden fluchtend nach oben gerichtet ist.
- Im Bereich der oberen Stirnkante 19 der einen Seitenwand 14 ist mittels Scharnieren 24 ein zwischen der Schließlage nach Fig. 1 und der Öffnungsstellung nach Fig. 2 verschwenkbaren Deckel 25 angelenkt. Zum Erleichtern des Öffnens und Schließens dieses Deckels ist ein in seinen Einzelheiten hier nicht weiter interessierender Gewichtsausgleich vorgesehen, etwa mittels im Bereich der Scharniere angeordneter vorgespannter Torsionsfedern. Die Offnungsstellung ist durch einen über einen Seilzug 26 in hier im einzelnen nicht interessierender Weise vermittelten Anschlag begrenzt.
- Im Bereich der Seitenwand 14 an deren oberer Stirnkante 19 der Deckel 25 angelenkt ist, befindet sich eine aus zwei im Abstand parallel zueinander verlaufenden Winkelprofilen 30, 30' bestehende Vertikalführung 31 für eine Hebebühne 32.
- Jede dieser Profilschienen besitzt einen parallel zu der genannten Seitenwand 14 der Raumzelle und im Abstand von dieser verlaufenden Führungsflansch 33, 33'. Die Führungsflanschen der beiden Profilschien-en erstrecken sich auf voneinander entfernten Seiten der Vertikalführung. Die als Kragarm ausgebildete Hebebühne 32 ist mittels je zwei in vertikalem Abstand voneinander angeordneter Führungsrollen 34, 35 und 34', 35' im Bereich der beiden vertikal verlaufenden Führungsschienen geführt. Die jeweils obere Führungsrolle 34, 34' hintergreift die Führungsrlanschen 33, 33' der Profilschienen, während die jeweils untere Führungsrolle 35, 35' der Hebebühne 32 sich auf der zum Innenraum der Raumzelle hinweisenden Seite an den genannten Führungsflanschen abstützt.
- Als Mittel zum Heben und Senken der Hebebühne zwischen den aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Stellungen dient eine Seilwinde 40 in Verbindung mit einem an der Hebebühne 32 angeschlossenen Seilzug 41, der über zwei ortsfeste Führungsrollen 42, 43 geführt ist, die im Bereich der Beschickungs-und Entnahmeöffnung 16 ortsfest angeordnet sind und eine Umlenkung des mit seinem Zugseilabschnitt in der Mitte zwischen den beiden Führungsschienen 30, 30' vertikal geführten Seilzuges zur Seilwinde 40 hin vermitteln. Die Seilwinde ist, wie Fig. 3 zeigt, seitlich von der Hebebühnenführung 31 angeordnet und mittels einer Handkurbel 45 betätigbar. Diese Handkurbel ist mit ihrem in der Drehachse liegenden Stabteil 46 in einem Führungsrohr 47 teleskopartig verschiebbar aufgenommen. Das Führungsrohr 47 erstreckt sich in der Drehachse der Seilwinde 40 und verläuft im Winkel zu einer Vertikalebene durch die Hebebühnenführung 31, so daß in der aus Fig. 3 ersichtlichen Betriebslage der die Drehkraftübertragung vermittelnde Stab 46 der Kurbel 45 divergierend zu der genannten Vertikalebene der Hebebühnenführung verläuft und sich der Betätigungsgriff 48 der Kurbel im Abstand von einem auf der Hebebühne aufgenommenen Müllsammelgefäß 11 befindet.
- Im übrigen ist der Seilwinde 40 eine hier hinsichtlich ihrer Ausgestaltung nicht interessierende Sperreinrichtung zum lösbaren Arretieren der Hebebühne in der aus Fig. 3 ersichtlichen Stellung zugeordnet.
Claims (16)
- Patentansprüche: 1. Fünfseitig geschlossene Raumzelle mit wenigstens einer im Bereich der sechsten Raumzellenseite liegenden Beschickungs-und Entnahmeöffnung und einer letztere wahlweise verschließenden oder freigebenden, zwischen einer Schließlage und einer öffnungsstellung betätigbaren Abdeckung, insbesondere Aufnahmebox für Müllsammelgefäße, gekennzeichnet durch die Ausbildung als für den Unterflureinbau ausrelegtes Fertigbauelement (10) mit in der Einbaulaze den Raumzellenboden bildender Stirnwand (15) und nach oben weisender Beschickungs- und Entnahmeöffnung (16) mit zugeordneter Abdeckung (25), die begeh- bzw. befahrbar auszebildet ist, sowie dadurch, daß eine etwa parallel zum Raumzellenboden im wesentlichen über die gesamte Raumzellenhöhe verfahrbare Hebebühne (32) vorgesehen ist.
- 2. Raumzelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich wenigstens einer Raumzellenwand (14) eine sich über die gesamte Zellenhöhe erstreckende, im wesentlichen senkrecht zum Zellenboden verlaufende Führung (31) für die Hebebühne (32) angeordnet ist und daß Mittel (40, 41) zum wahlweisen Heben und Absenken der Hebebühne vorgesehen sind.
- 3. Raumzelle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (31) für die Hebebühne (32) aus zwei im Abstand parallel zueinander verlaufenden Profilschienen (30, 301) mit sich in einer Parallelebene zu der die Führung aufnehmenden Zellenwand (14) erstreckenden Führungsflanschen (33, 331) und aus damit zusammenwirkenden Führungsmitteln (31', 35) und (34t, 351) der Hebebühne besteht.
- 4. Raumzelle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mit jedem Führungsflansch zwei im Abstand übereinander angeordnete Führungsmittel (34, 35) und (34, 351) zusammenwirken, von denen das jeweils untere auf der zur Hebebühne (32) hinweisenden Seite an den Führungsrlanschen angreift und das jeweils obere die Führungsflanschen auf der von der Hebebühne entfernten Seite hintergreift.
- 5. Raumzelle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel der Hebebühne (32) Gleitführungen sind.
- 6. Raumzelle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel der Hebebühne (32) Führungsrollen (34, 35) und (34t, 351) sind.
- 7. Raumzelle nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum wahlweisen Heben und Senken der Hebebühne (32) ein mechanisch, elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch betätigter Antrieb bzw. eine Kombination aus solchen Antriebsmitteln dient.
- 8. Raumzelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb zum wahlweisen Heben und Senken der Hebebühne (32) eine im Bereich der Vertikalführung (31) angeordnete Seilwinde (40) mit einem an die Hebebühne angeschlossenen Seilzug (41) aufweist.
- 9. Raumzelle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilwinde (40) mittels einer Kurbel (45) betätigbar ist, welche in einem sich in Richtung der Kurbeldrehachse erstreckenden Führungsrohr (47) aufgenommen und zwischen einer ausgezogenen Gebrauchslage und einer eingeschobenen Ruhestellung teleskopartig verschiebbar ist.
- 10. Raumzelle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilwinde (40) seitlich von der Vertikalführung (31) für die Hebebühne (32) angeordnet ist und daß zum Führen des Seilzuges (41) wenigstens eine am oberen Ende der Hebebühnenführung vorzugsweise symmetrisch zu den im Abstand voneinander verlaufenden Führungsbahnen angeordnete Umlenkrolle (41) dient.
- 11. Raumzelle nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich das die teleskopartig ausziehbare Kurbel (45) aufnehmende Führungsrohr (47) durch die Seilwinde (40) hindurch und in deren Drehachse erstreckt.
- 12. Raumzelle nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das die teleskopartig ausziehbare Kurbel (45) aufnehmende Führungsrohr (47) so im Winkel zu der vertikal verlaufenden Hebebühnenführung (31) angeordnet ist, daß die in die Gebrauchslage ausgezogene Kurbel sich nach oben divergierend zu einer vertikalen Symmetrieebene der Hebebühnenführung fort erstreckt.
- 13. Raumzelle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Seilwinde (40) mittels einer über eine Ratsche oder ein Sperrklinkengetriebe auf die Seilwindenachse wirkenden Hebels betätigbar ist.
- 14. Raumzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch die an sich bekannte Ausbildung als in einer Schalung abgegossenes und ausgehärtetes Fertigbauelement (10) aus Beton oder einem anderen plastisch in eine Schalung einbringbaren Werkstoff.
- 15. Raumzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch eine die Entnahme- und Beschickungsöffnung (16) umschließende Aufkantung (17), die vorzugsweise aus einem Winkelprofil besteht, dessen einer Flansch (20) mit den Innenwänden der Zelle flächenbündig angeordnet ist und sich vertikal nach oben erstreckt.
- 16. Raumzelle nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die begeh- bzw. befahrbare Abdeckung (25) im Bereich der die Vertikalführung (31) für die Hebebühne (32) aufnehmenden Zellenwand (14) angelenkt ist.
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Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE3115477A1 true DE3115477A1 (de) | 1982-11-04 |
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ID=6130323
Family Applications (1)
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