DE3114674A1 - "handetikettiergeraet" - Google Patents
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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- B65C2210/0037—Printing equipment
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- B65C2210/0045—Printing equipment using printing heads mechanically actuated, e.g. by a hand lever
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- Labeling Devices (AREA)
Description
Patentanwälte /^ 3 1 1 A G 7 4
Dipl.-lng. Dipl.-Chem. Dipl.-lng.
E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser
Ernsbergerstrasse 19
8 München 60
ESSELTE PENDAFLEX CORPORATION 9' APril 1981
71 Clinton Road
Garden City, New York 11530 / V.St.A.
Unser Zeichen: E 10 32
Handetikettiergerät
Die Erfindung bezieht sich auf ein Handetikettiergerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein solches Handetikettiergerät ist bereits aus der DE-PS 23 45 249 bekannt. Bei dem bekannten Gerät verläuft das
Trägerband mit den daran haftenden Selbstklebeetiketten von der an der Geräteoberseite angeordneten Vorratsrolle
innerhalb des Geräts nach unten und nach vorne in Richtung zur vorderen Unterkante des Geräts, wo es an der Spendkante
um nahezu 180° umgelenkt und dann zu einer nahe der hinteren Unterkante des Geräts liegenden Austrittsstelle
geführt wird. Das Gehäuseinnere ist bei dem bekannten Gerät nur durch Abnehmen von Seitenwänden zugänglich. Sollte sich
das Trägerband auf dem Weg von der Vorratsrolle zur Spendkante verklemmen, oder sollte sich unterwünschterweise ein
Schw/Ma
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Selbstklebeetikett vor Erreichen der Spendkante vom Trägerband ablösen, so daß es im Gerätsinneren festklebt, muß
die Gehäuseseitenwand abgeschraubt werden, damit die Störung behoben werden kann. Auch das Druckwerk ist beim bekannten
Gerät nicht ohne weiteres zugänglich, so daß seine Wartung oder auch eine Umstellung auf andere Drucktypen einen relativ
großen Zeitaufwand erfordert.
Mit. Hilfe der Erfindung soll ein Gerät der eingangs geschilderten
Art so ausgestaltet werden, daß es sehr servicefreundlich ist und eine schnelle Umstellung des Druckwerks oder
auch einen einfachen Austausch des Druckwerks gestattet.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Bei einem
mit den erfindungsgemäßen Merkmalen ausgestatteten Handetikettiergerät
kann das Druckwerk als eine eigene Baugruppe mit seinem Rahmen aus dem Gehäuse herausgeschwenkt werden,
so daß dadurch das Gehäuseinnere und insbesondere der Trägerbandweg frei zugänglich sind. Eine durch Verklemmen des Trägerbands
im Gehäuseinneren verursachte Störung kann auf diese Weise sehr leicht beseitigt werden, da das Trägerband nach
dem Herausschwenken des Druckwerks frei zugänglich ist. Beim
Herausschwenken wird aber auch das Druckwerk frei zugänglich, so daß dieses sehr einfach gewartet werden kann. Auch ein
Wechsel von Drucktypen oder ein Austausch des gesamten Druckwerks kann sehr einfach durchgeführt werden, da das Druckwerk
mit seinem Rahmen eine vom Rest des Geräts leicht lösbare Baugruppe darstellt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung beispielshalber erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Handetikettiergeräts,
in der das Druckwerk mit seinem Rahmen die Betriebsstellung einnehmen,
Fig. 2 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Handetikettiergeräts
, bei der das Druckwerk und sein Rahmen aus dem Gehäuse herausgeschwenkt sind, und
Fig. 3 einen schematischen Schnitt längs der Linie III in Fig. 1.
Das in Fig. 1 dargestellte Handetikettiergerät enthält ein Gehäuse 1, an dem ein Griff 2 angebracht ist. Unterhalb des
Griffs 2 befindet sich ein Bedienungshebel 3, der zu Betätigung des Geräts von Hand gegen den Griff 2 gezogen werden
kann; der Bedienungshebel 3 dreht sich dabei um die Achse Im Innern des Gehäuses 1 ist ein Antriebszahnrad 5 drehbar
gelagert, das nur schematisch mit gestrichelten Linien dargestellt ist. Dieses Antriebszahnrad 5 wird über eine nicht
dargestellte Antriebsverbindung vom Bedienungshebel 3 gedreht, wenn dieser gegen den Griff 2 gezogen wird. Wenn der Bedienungshebel
3 losgelassen wird, kehrt er unter der Einwirkung einer nicht dargestellten Feder wieder in seine Ausgangslage von
Fig. 1 zurück, wobei er das Antriebszahnrad 5 in der entgegengesetzten Richtung dreht.
Das Antriebszahnrad 5 steht mit einem ebenfalls nur schematisch dargestellten Zahnsegment 6 in Eingriff, das drehfest mit einem
Druckwerk 7 verbunden ist. Das Druckwerk 7 ist um eine Achse drehbar gelagert. Wenn sich also das Antriebszahnrad 5 dreht,
dreht sich aufgrund seines Eingriffs mit dem Zahnsegment 6 auch das Druckwerk 7 um die Achse 8. Am Umfang des Druckwerks
liegen Zähne eines ebenfalls nur schematisch dargestellten Zahnrads 9, das ein an einer Druckwalze 10 angebrachtes weiteres
Zahnrad 11 kämmt.
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An der Geräteoberseite befindet sich ein Schacht 12 zur
Aufnahme einer Vorratsrolle 13 eines mit Selbstklebeetiketten
14 versehenen Trägerbandes 15. An die Unterkante des Schachts 12 ist ein Kurvenkörper 16 angeformt, dessen Zweck noch erläutert
wird. Der Schacht 12 kann um eine fest mit dem Gehäuse 1 verbundene Achse 17 aus der in Fig. 1 dargestellten
Stellung in die in Fig. 2 dargestellte Stellung nach oben geschwenkt werden. In der in Fig. 1 dargestellten Stellung
wird der Schacht 12 mittels einer Einrastvorrichtung 18 festgehalten.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, verläuft das Trägerband 15 mit den daran haftenden Selbstklebeetiketten 14 von der Vorratsrolle
13 aus nach unten, und es wird zwischen dem Druckwerk 7 und der Druckwalze 10 hindurch zu einer Spendkante 19
geführt, an der sich die Selbstklebeetiketten 14 aufgrund der starken Abknickung des Trägerbandes 15 von diesem ablösen.
In Fig. 1 ist ein vom Trägerband 15 abgelöstes Selbstklebeetikett 14 dargestellt, das sich in einer Spendstellung
unterhalb einer um eine Achse 20 drehbaren Anpreßwalze 21 befindet.
Eine nicht dargestellte Transportvorrichtung sorgt dafür, daß während eines Arbeitszyklus, also während des Schwenkens des
Bedienungshebels 3 gegen den Griff 2 und der Rückkehr des Bedienungshebels in die in Fig. 1 dargestellte Ausgangslage,
das Trägerband 15 so bewegt wird, daß ein Selbstklebeetikett 14 vom Druckwerk 7 bedruckt und dann in die in Fig. 1 dargestellte
Spandstellung unterhalb der Anpreßwalze 21 gebracht wird.
Das Druckwerk 7 ist in einem Rahmen 22 angebracht, der um die Achse 20 der Anpreßwalze 21 aus der Stellung von Fig. 1
in die Stellung von Fig. 2 aus dem Gehäuse herausgeschwenkt
werden kann. Der Rahmen 22 besteht aus zwei Seitenteilen 23,
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von denen in den Seitenansichten der Figuren 1 und 2 natürlich nur eines zu erkennen ist. Zwischen den beiden Verbindungsteilen
23 erstreckt sich eine Verbindungsstange 24; auch die Achse 8 des Druckwerks 7 erstreckt sich zwischen den
beiden Seitenteilen 23.
Die Verbindungsstange 24 bildet zusammen mit dem Kurvenkörper
16 am Schacht 12 eine Anpreßvorrichtung, die das Druckwerk
7 in der in Fig. 1 dargestellten Stellung festhält, wenn der Schacht 12 mittels der Einrastvorrichtung 18 in der Stellung
von Fig. 1 festgehalten ist. Der Kurvenkörper 16 ist so geformt, daß er in der Stellung von Fig. 1 eine nach unten
gerichtete Kraft auf die Verbindungsstange 24 ausübt, so daß der Rahmen 22 mit dem Druckwerk 7 spielfrei festgehalten wird,
während er nach Verschwenken des Schachts 12 um die Achse 17 in die in Fig. 2 dargestellte Stellung außerhalb des Kreisbogens
liegt, den die Verbindungsstange 24 beschreibt, wenn
der Rahmen 22 um die Achse 20 der Anpreßwalze 21 geschwenkt wird. Daher kann der Rahmen 22 mit dem Druckwerk 7 erst nach
Schwenken des Schachts 12 in die in Fig. 2 dargestellte Stellung aus der Stellung von Fig. 1 in die Stellung von Fig. 2
bewegt werden. Die zum Antreiben des Druckwerks 7 vorgesehene Zahnradverbindung aus dem Zahnrad 5 und dem Zahnsegment 6
steht in der Stellung von Fig. 1 in Eingriff, während der Eingriff in der Stellung von Fig. 2 nicht vorhanden ist.
Zur Begrenzung des Schwenkwegs des Rahmens 22 aus dem Gehäuse 1 ist ein Federbügel 25 vorgesehen, der einen mit
dem Rahmen 22 verbundenen Schenkel· 26 und einen mit dem Gehäuse verbundenen Schenkel 27 aufweist.
Damit verhindert wird, daß sich das Druckwerk 7 dreht, während es mit dem Rahmen 22 aus dem Gehäuse 1 herausgeschwenkt
ist, ist eine Sperrvorrichtung vorgesehen, die das Drehen des Druckwerks 7 um die Achse 8 in der Stellung von Fig. 2 ver-
hindert. Diese Sperrvorrichtung enthält eine am Druckwerkumfang 7 angebrachte Nase 28 und eine Klinke 29, die von
einer Feder 30 so belastet ist, daß sie sich in den Darstellungen von Fig. 1 und Fig. 2 im Uhrzeigersinn um eine Achse
zu drehen versucht. In der Stellung von Fig. 1 wird die Klinke 29 von einem fest mit dem Gehäuse verbundenen Stift
gegen die Wirkung der Feder 30 so weit zurückgedrückt, daß sie außerhalb des Wegs liegt, den die Nase 28 beschreibt, wenn
sich das Druckwerk 7 dreht. Sobald der Rahmen 22 aus dem Gehäuse 1 herausgeschwenkt wird, dreht die Feder 30 die
Klinke 29 in die in Fig. 2 dargestellte Stellung, in der die Nase 28 gegen die Klinke 29 stößt, so daß sich das Druckwerk
nicht um die Achse 8 drehen kann. Dadurch wird gewährleistet, daß die relative Lage des Zahnrads 5 und des Zahnsegments 6
beim Herausschwenken des Rahmens 22 aus dem Gehäuse 1 und beim Zurückschwenken nicht verändert wird.
Als Alternative zu der beschriebenen Ausführung der Sperrvorrichtung
kann das Druckwerk 7 auch mittels einer nicht dargestellten Drehfeder in einer definierten Grundstellung
gehalten werden, wenn das Druckwerk 7 aus dem Gehäuse 1 herausgeschwenkt ist. Auch mittels einer solchen Drehfeder
kann verhindert werden, daß das Druckwerk 7 in der herausgeschwenkten Position unbeabsichtigterweise verdreht wird und
beim Zurückschwenken eine Lage einnimmt, in der der richtige Eingriff des Zahnrads 5 und des Zahnsegments 6 nicht gewährleistet
ist. Da die Drehfeder das Druckwerk 7 in der definierten Grundstellung hält, wird mit Sicherheit beim Zurückschwenken
des Druckwerks 7 in das Gehäuse 1 die Zahnverbindung richtig in Eingriff gebracht.
Die Verwendung einer Drehfeder zum Halten des Druckwerks 7 in.einer definierten Grundstellung hat auch noch den Vorteil,
daß das Druckwerk 7 in der herausgeschwenkten Position gegen die Kraft der Feder so verdreht werden kann, daß die Drucktypen
für Kontroll- und Reinigungszwecke leicht zugänglich werden.
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Die mit einer Drehfeder ausgestattete Alternative ist in Fig. 3 dargestellt/ in der das Druckwerk 7 und der Rahmen
22 nur schematisch angedeutet sind. Wie der Darstellung zu entnehmen ist, ist um die Achse 8 des Druckwerks 7 eine
als Schraubenfeder ausgeführte Drehfeder 33 geschlungen, die mit einem Ende 34 mit der Achse 8 und mit dem anderen Ende
35 mit dem Druckwerk 7 in Eingriff steht. Das Ende 34 stützt \ sich dabei auf einem an der Achse 8 angebrachten Stift 36
ab, während sich das Ende 35 in einer im Druckwerk 7 angebrachten Ausnehmung 37 an einer Innenfläche dieser Ausnehmung
37 abstützt. Die Drehfeder 33 übt auf das Druckwerk 7 eine Kraft aus, die das Druckwerk 7 in der Darstellung von Fig.
im Uhrzeigersinn vorspannt. Dadurch wird erreicht, daß das Druckwerk 7 nach dem Herausschwenken aus dem Gehäuse 1 in
eine Grundstellung gedreht wird. Die Grundstellung wird durch einen am Druckwerk 7 angebrachten Anschlag 38 und einen im
Rahmen 22 angebrachten Schlitz 39 festgelegt, der längs eines Bogens um die Achse des Druckwerks 7 verläuft. Die Länge des
Schlitzes bestimmt dabei den maximalen Drehweg des Druckwerks 7. Der Anschlag 38 und der Schlitz 39 sind in den
Figuren 1 und 2 dargestellt, wobei sich das Druckwerk 7 jeweils in der Grundstellung befindet.
Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist der Weg, den das Trägerband mit den Selbstklebeetiketten 14 von der Vorratsrolle 13 zur
Spendkante 19 durchläuft, von der Gehäusevorderseite her gut
zugänglich, wenn das Druckwerk 7 aus dem Gehäuse 1 herausgeschwenkt ist. Sollte sich das Trägerband 15 im Gehäuseinneren
verklemmt haben oder sollte sich ein Selbstklebeetikett 14 vorzeitig im Gerät vom Trägerband 15 abgelöst haben, dann
können solche Störfälle aufgrund der freien Zugänglichkeit .des Gehäuseinneren sehr schnell behoben werden. Da der
Rahmen 22, abgesehen vom leicht entfernbaren Federbügel 25,
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nur an der Achse 20 der Anpreßwalze 21 mit dem Gehäuse 1 verbunden ist, kann er ohne großen Aufwand vollständig vom
Gehäuse 1 getrennt werden. Dies ermöglicht einen einfachen Austausch des Druckwerks, falls beispielsweise mit dem Gerät
Selbstklebeetiketten mit einer anderen Schriftart bedruckt werden sollen. Wegen der guten Zugänglichkeit des herausgeschwenkten
Druckwerks können die am Druckwerkumfang angebrachten Drucktypen auch sehr einfach gereinigt werden.
Leerseite
Claims (11)
- Patentanwälte οι 1 Λ Ρ 7 /Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Dipl.-Ing.E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. LeiserErnsbergerstrasse 198 München 60ESSELTE PENDAFLEX CORPORATION 9. April 1981Clinton RoadGarden City, New York 11530 / V.St.A.Unser Zeichen: E 1032Patentansprüche1,] Handetikettiergerät zum Bedrucken und Ausgeben von auf einem Trägerband haftenden Selbstklebeetiketten, mit einem Gehäuse, das an seinem Hinterende einen Griff und einen gegen diesen Griff verschwenkbaren Bedienungshebel aufweist, einem im vorderen Bereich des Gehäuses untergebrachten, vom Bedienungshebel antreibbaren Druckwerk und einer in dem Gehäuse befindlichen, vom Bedienungshebel antreibbaren Transportvorrichtung, die das Trägerband von einer Vorratsrolle zum Druckwerk und zu einer Spendkante transportiert, an der sich die Selbstklebeetiketten vom Trägerband ablösen und in eine Spendstellung unterhalb einer am vorderen Ende der Unterseite des Gehäuses drehbar gelagerten Anpreßwalze gelangen, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckwerk in einem Rahmen (22) angebracht ist, der zum Herausschwenken des Druckwerks (7) aus dem Gehäuse (1) um eine nahe dem unteren Ende der Stirnseite des Gehäuses (1) angeordnete Achse (20) verschwenkbar mit dem Gehäuse (1) verbunden ist, und daß der Rahmen (22) im Gehäuse (1) verriegelbar ist.Schw/Ma31HG74
- 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (20), um die der Rahmen (22) verschwenkbar ist, die Achse der Anpreßwalze (21) ist.
- 3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verriegelung des Rahmens (22) im Gehäuse (1) ein zwischen einer Anpreßstellung und einer Freigabestellung verschwenkbarer Kurvenkörper (16) mit dem Gehäuse (1) verbunden ist, der in der Anpreßstellung auf einen am Rahmen (22) angebrachten Anschlag (24) einwirkt und in der Freigabestellung außerhalb des Kreisbogens liegt, den der Anschlag (24) beim Herausschwenken des Druckwerks (7) aas dem Gehäuse (1) beschreibt.
- 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (24) von einer Verbindungsstange gebildet ist, die sich zwischen zwei Seitenteilen (23) des Rahmens (22) erstreckt.
- 5. Gerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurvenkörper (16) an die Unterkante eines die Trägerband-Vorratsrolle (13) aufnehmenden Schachts (12) angeformt ist, der um eine starr mit dem Gehäuse (1) verbundene Achse (17) verschwenkbar ist.
- 6. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Gehäuse (1) und dem Rahmen (22) eine Begrenzungsvorrichtung zur Begrenzung des Verschwenkwegs des Druckwerks (7) aus dem Gehäuse (1) angebracht ist.
- 7. Gerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungsvorrichtung aus einem Federbügel (25) besteht, der einen mit dem Rahmen (22) verbundenen Schenkel (26) und einen mit dem Gehäuse (1) verbundenen Schenkel (27) aufweist.31UG74
- 8. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckwerk (7) ein um eine Achse (8) drehbares Rotatxonsdruckwerk ist, das über eine Zahnradverbindung (5, 6) vom Bedienungshebel (3) angetrieben ist, die in der eingeschwenkten Stellung des Druckwerks (7) in Eingriff steht und beim Herausschwenken des Druckwerks (7) aus dem Gehäuse (1) außer Eingriff kommt.
- 9. Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung (28, 29) vorgesehen ist, die das Druckwerk (7) in der herausgeschwenkten Position gegen Verdrehen um die Achse (8) sichert.
- 10. Gerät nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine Drehfeder (33), die mit einem Ende mit der Achse (8) des Rotationsdruckwerks und mit dem anderen Ende mit dem Rotatxonsdruckwerk selbst in Eingriff steht und das Rotatxonsdruckwerk kraftschlüssig in einer vorbestimmten Grundstellung hält.
- 11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehfeder (33) eine im Inneren des Rotationsdruckwerks und dessen Achse (8) herumgeführte Schraubenfeder ist.
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Family Applications (1)
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Also Published As
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