DE3111692A1 - Einstueckig geformte verschlusskappen zum abdichten eines behaelters, insbesondere einer flasche - Google Patents
Einstueckig geformte verschlusskappen zum abdichten eines behaelters, insbesondere einer flascheInfo
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Description
Patentanwälte
Dipl.-Ing. Dipl.-Chem. Dipl.-lng.
E. Prinz - Dr. G. Hauser - G. Leiser
Ernsbergerstrasse 19 *3 1 1 ICQ*)
8 München 60
24. März 1981
ANCHOR HOCKING CORPORATION
109 North Broad Street
Lancaster/ Ohio 43130 /V.St.A.
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Lancaster/ Ohio 43130 /V.St.A.
Unser Zeichen: A 1852
Einstückig geformte Verschlußkappe zum Abdichten eines Behälters, insbesondere einer Flasche
Die Erfindung bezieht sich auf eine abschraubbare Verschlußkappe für Behälter, wie etwa mit Limonaden oder alkoholischen
Getränken gefüllte Flaschen und insbesondere auf eine einstückig aus Kunststoff hergestellte Verschlußkappe für
Flaschen mit einer Einrichtung zum Anzeigen einer unbefugten Hantierung der Verschlußkappe. Insbesondere bezieht sich die
Erfindung auf eine geformte Verschlußkappe für eine Flasche mit einem sogenannten Sicherungsband zur Anzeige einer unbefugten Hantierung bzw. Manipulation des Verschlusses, welches
zusammen mit der Verschlußkappe während des üblichen Verschlußvorgangs der Flasche aufgebracht wird und eine Abnahme
der Verschlußkappe verhindert, ohne daß klar die.versuchte Abnahme der Verschlußkappe angezeigt wird.
Zum Verschließen von Getränkeflaschen gibt es eine Anzahl
von bekannten Flaschen-Verschlußkappen. Derartige bekannte Verschlußkappen besitzen eine Einrichtung, mit welcher angezeigt
wird, daß versucht worden ist, die Verschlußkappen von den verschlossenen Flaschen abzunehmen. Insbesondere ist eine
Verschlußkappe aus Aluminium bekannt, welche einen Verschlußabschnitt und einen davon abtrennbaren Ring zur Anzeige einer
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unbefugten Hantierung der Verschlußkappe aufweist. Die Aufbringung
dieses Sicherungsrings erfordert allerdings einen separaten Formvorgang während des Aufbringens der Verschlußkappe,
um den Sicherungsring um einen Wulst am Flaschenhals zu verformen.
Demzufolge bezweckt die Erfindung die Schaffung einer einstückig hergestellten, eine Manipulation anzeigenden Verschlußkappe
aus Kunststoff. Die Erfindung bezweckt weiter die Schaffung einer einstückig hergestellten, manipulationssicheren
Verschlußkappe aus Kunststoff, bei welcher die Haltekraft des eine Manipulation anzeigenden Bands während der
Abnahme der Kappe erhöht wird. Schließlich bezweckt die Erfindung die Schaffung einer solchen Verschlußkappe ohne
eine gesonderte Dichteinlage.
leiter bezweckt die Erfindung die Schaffung einer einstückig
hergestellten, eine Manipulation anzeigenden Verschlußkappe mit einem verbesserten Sicherungsband.
Weiter bezweckt die Erfindung die Schaffung einer verbesserten einstückigen, manipulationssicheren Verschlußkappe für
Getränke, welche unter Verwendung bekannter Verschlußmaschinen für Flaschen aufgebracht werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, den obigen Bedürfnissen Abhilfe zu schaffen, wobei diese Aufgabe erfindungsgemäß durch
die Merkmale der Patentansprüche 1 und 12 gelöst wird und
zweckmäßige Ausgestaltungen in den Unteransprüchen enthalten sind.
Die erfindungsgemäße Verschlußkappe ist eine billig herstellbare,
einstückige Kappe aus Kunststoff, welche hinsichtlich des Aufzeigens einer unbefugten Hantierung die Funktionen
der oben beschriebenen Metallkappe erfüllt. Die Verschlußkappe beinhaltet einen Dicht- bzw. Verschlußabschnitt sowie
ein Sicherungsband bzw. einen Sicherungsring zur Anzeige einer unbefugten Manipulation. Die Verschlußkappe kann
mittels automatischer Verschlußmaschinen für Flaschen in
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einem Verschlußvorgang aufgebracht werden, in welchem sowohl die Flasche durch die Verschlußkappe abgedichtet als auch
gleicnzeitig das Sicherungsband ohne das Erfordernis von Nachverformungsvorgängen aufgebracht wird.
Das Band ist derart aufgebracht, daß es auf dem Flaschenhals verriegelt ist, und daß jeglicher Versuch, den Verschlußabschnitt
der Kappe abzunehmen, klar infolge einer Abtrennung des Bands vom Kappenverschlußabschnitt angezeigt wird.
Eine außerordentlich vorteilhafte Eigenschaft des erfinduigsgemäßen
Bands der Verschlußkappe besteht in einer Zunahme der Halterung des Sicherungsbands bzw. Sicherungsrings auf dem
Flaschenhals, wenn die Kraft zur Abnahme der Verschlußkappe erhöht wird. Diese Eigenschaft der Verschlußkappe gewährleistet
eine zwangsläufige Manipulationsanzeige unabhängig von den Anstrengungen, die während einer unbefugten Abnahme der
Verschlußkappe gemacht werden, um die Kappe ohne Durchtrennung des Sicherungsbands abzunehmen.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen
Fig. 1 eine Ansicht einer mit einer erfindungsgemäßen Verschlußkappe
verschlossenen Flasche,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Verschlußkappe und der verschlossenen Flasche in
aufgelöster Darstellung,
Fig. 3, 4 und 5 Vertikalschnitte einer Verschlußkappe,
Fig. 6 ein Vertikalschnitt einer verschlossenen Flasche entlang der Linie VI-VI von Fig. 5,
Fig. 7 ein Horizontalschnitt entlang der Linie VII-VlI
von Fig. 5,
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer verschlossenen Flasche zu ^BfiSÄJ?!! der Abnahme der Kappe,
Fig. 9 eine horizontale Schnittansicht entlang der Linie IX-IX von Fig. 8 zur Erläuterung der Verstärkung
der Eingriffsstellung der am Sicherungsband vorgesehenen Nasen mit einem Fläschenwulst während der
Abnahme der Verschlußkappe,
Fig. 10 eine vertikale Schnittansicht zur Erläuterung der Abnahme der Verschlußkappe von der Flasche,
Fig. 11 eine der Fig. 10 entsprechende perspektivische Ansicht,
Fig. 12 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Verschlußkappe, welche die Flasche unter Druck verschließt,
Fig. 13 ein Vertikalschnitt der verschlossenen Flasche nach Fig. 12,
Fig. 14 eine horizontale Schnittansicht der verschlossenen Flasche von Fig. 12 entlang der Linie XIV-XIV von
Fig. 13 sowie
Fig. 15 eine vertikale Schnittansicht entlang der Linie
XV-XV von Fig. 13.
Die Erfindung bezieht sich auf eine einstückig aus Kunststoff geformte Verschlußkappe, welche auf gefüllte Flaschen durch
automatische und mit einer hohen Betriebsgeschwindigkeit arbeitende Verschlußmaschinen aufgebracht wird. Die auf diese
Weise aufgebrachte Verschlußkappe stellt dann einen gegen unbefugtes Hantieren gesicherten Verschluß dar. Wenn in unbefugter
Weise versucht wird, die Verschlußkappe zu öffnen, so zeigt dieser Verschluß automatisch an, daß eine Manipulation
am Verschluß vorgenommen worden ist. Bei einem bekannten , gegen unbefugtes Hantieren gesicherten Verschluß wird ein
solcher Versuch durch ein Sicherungsband oder einen Sicherungsring angezeigt, welcher bei einem unbefugten Hantieren
vom Verschluß abgetrennt wird.
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Bekannte manipuliersichere Verschlüsse dieser Art verwenden metallische Verschlußkappen, wie etwa Kappen aus Aluminium,
mit einem topfförmigen Verschlußabschnitt der Kappe und einem
daran entsprechend zeitweilig befestigten Sicherungsring, welcher ein unbefugtes Hantieren anzeigt. Diese bekannten
Verschlußkappen werden auf die gefüllten Flaschen mittels komplizierten automatischen Maschinen aufgebracht, welche
nach dem Aufbringen der Kappen die metallische Verschlußhülse der Kappe falzen oder in sonst einer Weise verformen,
so daß das Sicherungsband verriegelt wird.
Nach Maßgabe der Erfindung wird der Metallverschluß durch
eine einstückig geformte Kunststoffkappe ersetzt, die sowohl den topfförmigen Verschlußkappenabschnitt sowie eine
damit einstückige Sicherung oder Sicherungsband beinhaltet, welches ein unbefugtes Hantieren anzeigt.
Ein charakteristisches Merkmal der Metallkappen besteht darin;
daß diese auf gefüllte Behälter mittels automatischen Verschlußitiaschinen aufgebracht werden können, die mit einer
hohen Geschwindigkeit arbeiten. Auch die erfindungsgemäße
Verschlußkappe besitzt diesen Vorteil, so daß sie maschinell mit einer großen Geschwindigkeit und bei geringen Kosten aufgebracht
werden kann, wobei zugleich der Vorteil gegeben ist, daß es sich bei der Verschlußkappe um eine einfache und preiswerte
einstückige Verschlußkappe aus Kunststoff handelt.
Die in den Fig. 1 bis 11 dargestellte Verschlußkappe umfaßt
eine einlagenfreie Abdichteinrichtung, wie etwa eine Reihe von konzentrischen Dichtringen 2 auf der Unterseite des Kappendeckels
3 zur Bildung eines dichten Verschlusses zwischen der Kappe 1 und der Stirnfläche 4 des Halses 6 der Flasche
Am unteren Rand der Kappenhülse 8 ist ein Sicherungsband 7 durch eine Anzahl von relativ dünnen und abreißbaren Stegen
9 befestigt. Aus im einzelnen nachfolgend noch näher beschriebenen
Gründen sind die Stege 9 an diametral angeordneten Abschnitten des Bands 7 und in einem Abstand zu den Griffnasen
10 für die Flasche am Band 7 angeordnet. Auf diese Weise sind,
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ΑΛ
wie deutlich aus den Fig. 7 und 9 hervorgeht. Gruppen von mehreren
Stegen 9 in einem Winkelabstimd von 180° voneinander
angeordnet. Die Stege 9 halten das Sicherungsband 7, welches ein unbefugtes Hantieren anzeigt, auf dem Dichtabschnitt des
Verschlusses 1 während des Aufbringens der Kappe und im Verschlußzustand bis die Flasche für den Gebrauch geöffnet wird,
wobei nicht abgerissene Stege anzeigen, daß am Kappenverschluß nicht hantiert worden ist.
Das Sicherungsband umfaßt ein Paar mit der Flasche zusammenwirkende
Nasen 10, welche über die Flasche 5 gedrückt werden und hinter einen korrespondierenden Wulst 11 auf der Flasche
5 einschnappen, wie aus den Fig. 3, 4 und 5 hervorgeht. Während des Aufbringens der Verschlußkappe 1 auf die Flasche 5,
wird vorzugsweise eine mit dem Verschluß 1 zusammenwirkende ringförmige Einspanneinrichtung 12 verwendet, um die Abwärtsbewegung
des Sicherungsbands 7 über den Flaschenwulst 11 während des Verschließens sicherzustellen. Die mit dem Band
zusammenwirkende Fläche 13 der Einspanneinrichtung 12 verhindert ein vorzeitiges Reißen der Bandstege 9 während des
Verschließens der Flasche.
Die mit der Flasche zusammenwirkenden Teile an dem Sicherungsband 7 umfassen ein Paar von Nasen 10, deren Mitte je in
einem Winkelabstand von 90° von den Befestigungsstegen 9
entfernt ist. Zwei solche Nasen 10 sind in Kombination mit dem oben beschriebenen Paar von Gruppen der das Band befestigenden
Stege 9 vorgesehen. Diese besondere Anordnung der Stege 9 und der Nasen 10 bedingt eine verbesserte Sicherungswirkung für die Anzeige eines unbefugten Hantierens, wie nachfolgend
unter Bezugnahme insbesondere der Fig. 7 bis 11 näher beschrieben ist.
Wenn, wie in Fig. 8 dargestellt ist, die Kappe 1 abgenommen wird, wird sie auf dem Flaschengewinde 14 nach oben gedreht,
so daß eine entsprechend nach oben gerichtete Hubkraft auf die Bandstege 9 ausgeübt wird. Wie am besten aus Fig. 9 hervorgeht,
bewirkt diese nach oben wirkende Kraft ein Strecken des Bands 7, wodurch das Band 7 eine ovale oder langgestreckte
Form einnimmt und die Nasen 10 diametral nach innen und
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unter den Flaschenwulst 11 gezogen sowie die Stege 9 nach
außen bewegt werden. Je größer die nach oben wirkende Kraft an den Stegen 9 ist, desto stärker ist die zusätzliche
Verriegelung der Nasen 10. Dadurch wird der Halt des
Bands 7 auf der Flasche 5 gesichert, wobei die Nasen 10 unter dem Wulst 11 verbleiben,bis die Stege 9 reißen, wodurch
die Kappe 1 vom Hals der Flasche 5 abgenommen werden kann. Ein Wulst 15 ist etwas unterhalb des unteren Rands des Bands
7 angeordnet. Während der oben beschriebenen Abnahme der Kappe verhindert dieser zusätzliche Wulst 15 eine Verwindung
des Bands 7 in Axialrichtung nach unten, da die Lage des Bands 7 auf die in Fig. 5 strichpunktierte Lage 7' begrenzt
ist. Diese Begrenzung des Bands 7 nach unten während der Abnahme der Kappe sichert weiter den Halt des Bands 7
und die gewünschte Anzeige während der Abnahme der Kappe. Eine andere Anzahl von Stegen und Nasen kann verwendet werden
beispielsweise jeweils eine(r) oder drei, usw.
In den Fig. 12 bis 15 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Verschlußkappe dargestellt, die eine Kappe 20 mit im
wesentlichen denselben allgemeinen Merkmalen und Wirkungen aufweist, jedoch in besonderer Weise für die Verwendung auf
einem allgemein bekannten Hals einer Getränkeflasche angepaßt ist, wie er bei Kunststoff flaschen Verwendung findet.
Die Kappe 20 besitzt einen ähnlichen Deckel 21 und eine Hülse 22 mit einer auf der Unterseite des Verschlußdeckels 21
vorgesehenen einlagenfreien und unter Druck wirkenden Dichtung seinrichtung. Die Druckdichtung umfaßt einen kreisförmigen
Dichtstopfen 24, welcher mit der Innenwand 25 des Flaschenhalses 26 zusammenwirkt sowie eine kreisförmige Rippe
27, welche mit der Stirnfläche 28 des Flaschenhalses 26 zusammenwirkt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Sicherungsband
29 zum Aufzeigen eines unbefugten Hantierens mittels diametral in einem Abstand zueinander angeordneten Stegen
befestigt, wobei ein Paar von Nasen 31 in der in Fig. angegebenen Position vorgesehen ist.
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Die Versetzung der Stege 30 und der Nasen 31 über dem Kreisumfang gewährleistet die oben beschriebene Bandhalterung
während der Kappenabnahme. Das Band 29 ist unterhalb der Kappenhülse 22 in der in den Fig. 13 und 15 dargestellten
Weise angeordnet. Diese Anordnung schützt das Band 29 gegen ein unbeabsichtigtes Abreißen während der Kappenaufbringung,
wenn die Nasen 31 am Band 29 nach unten über den Haltewulst 32 am Flaschenhals 26 einschnappen. Am Flaschenhals kann in
einem Abstand ein zweiter Wulst oder Flansch 33 vorgesehen sein, um einen Halt des Bands 29 nach unten in der Weise zu
bewirken, wie es in Verbindung mit dem Wulst 15 an der Flasche
5 beschrieben worden ist.
Gemäß Fig. 1 ist auf dem Sicherungsband 7 eine Beschriftung vorgesehen. Nach neuen Bestimmungen in einigen Ländern kann
eine derartige Beschriftung als Ersatz für bislang eingesetzte Steuerstempel verwendet werden. Diese entsprechende Angabe
auf einem einzelnen Behälter informiert, daß die erforderlichen Bestimmungen eingehalten worden sind, wobei der
entsprechende Code mitbeinhaltet ist. Eine derartige Beschriftung kann durch eine Prägung des Bandes oder unter Verwendung
sonstiger drucktechnischer Verfahren erfolgen. Ein besonders vorteilhaftes Verfahren zum Aufbringen einer derartigen
Beschriftung besteht in der Verwendung eines Laser-Geräts oder in der Verwendung von erhitzten Prägestempels.
Das erfindungsgemäße Sicherungsband ist insbesondere in diesem Zusammenhang sehr vorteilhaft, weil es den Anforderungen
Rechnung trägt, welche ein Haltern des Bands auf dem Behälter erfordern, nachdem dieser geöffnet worden ist. Wie bereits
in einem vorhergehenden Abschnitt näher beschrieben, verbleibt das erfindungsgemäße Sicherungsband 7 auf dem Behälter
bzw. der Flasche, nachdem der Verschlußdeckel abgenommen worden ist.
Die beschriebene manipuliersichere Verschlußkappe ist ersichtlich in einfacher Weise herstellbar und kann unter Verwendung
vorhandener Flaschenverschlußmaschinen aufgebracht
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werden, die mit einer hohen Geschwindigkeit arbeiten. Das manipuliersichere Band besitzt hinsichtlich der Nase und
der Stege einen neuen Aufbau, welcher die Halterung des Bandes auf einer Flasche sicherstellt, wodurch eine zwangsläufige
und zuverlässige Anzeige einer unbefugten Hantierung erfolgt.
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Leerseite
Claims (22)
1.) Einstückig geformte Verschlußkappe zum Abdichten eines
Behälters, insbesondere einer Flasche, welche einen mit einem Schraubgewinde versehenen Hals und einen unterhalb
des Schraubgewindes angeordneten Wulst aufweist, gekennzeichnet durch einen Deckel (3; 21) mit einer abwärts
gerichteten, mit Schraubgewinde versehenen Hülse (8; 22), eine Dichteinrichtung (2; 24, 27), ein am Boden der Hülse
(8; 22) mittels in Abständen zueinander angeordneten, abbrechbaren Steggliedern (9; 30) lösbar befestigtes kreisförmiges
Sicherungsband (7; 29) zum Anzeigen eines unbefugten Hantierens der Verschlußkappe (1; 20) und durch
eine am Sicherungsband (7; 29) vorgesehene, vom Band vorspringende und mit dem Flaschenwulst (11; 32) während der
Abnahme der Verschlußkappe zusammenwirkende Einrichtung (10; 31) .
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2. Verschlußkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die vorspringende Einrichtung (10; 31) und die abbrechbaren Stegglieder (9; 30) in einem Abstand zueinander angeordnet
und derart ausgebildet sind, daß die Haltekraft zum Sicherungsband (7; 29) unmittelbar oberhalb der vorspringenden
Einrichtung (10; 31) im Vergleich zur Haltekraft außerhalb des Bereichs der vorspringenden Einrichtung (10; 31)
geringer ist.
3. Verschlußkappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stegglieder einen oder mehrere Stege (9; 30) aufweisen und die vorspringende Einrichtung (10; 31) eine oder
mehrere Nasen aufweist, welche in einem Abstand zu den Stegen (9; 30) angeordnet sind.
4. Verschlußkappe nach Anspruch 3/ dadurch gekennzeichnet,
daß die Stegglieder zwei diametral und in einem Abstand zueinander angeordnete Stege (9; 30) aufweisen und die vorspringende
Einrichtung zwei Nasen (10; 31) umfaßt, welche je auf etwa dem halben Weg zwischen den Stegen (9; 30) und
diametral zueinander angeordnet sind.
5. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsband (7; 29) in einem Abstand
radial außerhalb der Hülse (8; 22) angeordnet ist.
6. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsband (7; 29) unterhalb der
Hülse (8; 22) angeordnet ist.
7. Verschlußkappe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsband (7; 29) eine zum Zusammenwirken mit
einem runden Werkzeug (12) bestimmte Fläche am oberen Abschnitt aufweist.
8. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichteinrichtung (2; 24, 27) als einstückige
einlagenfreie Dichteinrichtung aus Kunststoff ausgebildet ist. 1300S1/0675
— *3 —
9. Verschlußkappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet/
daß die Dichteinrichtung eine Anzahl von Dichtrippen (2) auf der Unterseite des Kappendeckels (3) aufweist.
10. Verschlußkappe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichteinrichtung einen kreisförmigen Stopfen (24) aufweist, welcher an der Unterseite des Kappendeckels
(21) angeordnet ist und mit der Behältermündung zusammenwirkt.
11. Verschlußkappe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rippen (2) einen im wesentlichen dreieckfÖrmigen Querschnitt aufweisen.
12. Abgedichtete Verpackung, gekennzeichnet durch einen Behälter mit einem mit Schraubgewinde versehenen Hals (6; 25)
sowie einem unterhalb des Schraubgewindes befindlichen Wulst (11; 32), eine mit dem Schraubgewinde des Behälters zusammenwirkende
Verschlußkappe (1; 20), welche einen Deckel (3; 21) und eine abwärts gerichtete, mit einem Schraubgewinde versehene
Hülse (8; 22) aufweist, eine Dichteinrichtung (2; 24, 27) auf der Verschlußkappe, ein am Boden der Hülse (8; 22) mittels
in Abständen zueinander angeordneten abbrechbaren Stegen (9; 30) lösbar befestigtes Sicherungsband (7; 29) zur Anzeige eines
unbefugten Hantierens der Verschlußkappe sowie durch eine am Band vorgesehene, vom Band vorspringende und mit dem Behälterwulst
(11; 32) während der Abnahme der Verschlußkappe (1; 20) zusammenwirkende Einrichtung (10; 31).
13. Verpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (9; 30) wenigstens ein Paar diametral im Abstand
voneinander an dem Sicherungsband (7; 29) angeordneter Stege aufweisen, und daß die vorspringende Einrichtung ein Paar
von Nasen (10; 31) aufweist, welche diametral im Abstand
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voneinander zwischen dem Paar von Stegen (9; 30) angeordnet sind.
14. Verpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (9; 30) zwei Gruppen von Stegen aufweisen, wobei
die Gruppen diametral zueinander angeordnet sind.
die Gruppen diametral zueinander angeordnet sind.
15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die vorspringende Einrichtung zwei Nasen (10; 31) aufweist,
welche je etwa auf halbem Weg zwischen den Gruppen von Stegen (9; 30) und diametral zueinander angeordnet sind.
welche je etwa auf halbem Weg zwischen den Gruppen von Stegen (9; 30) und diametral zueinander angeordnet sind.
16. Verpackung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsband (7; 29) radial außerhalb
der Hülse (8; 22) angeordnet ist.
17. Verpackung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungsband (7; 29) unterhalb der
Hülse (8; 22) angeordnet ist.
18. Verpackung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Behälter einen zweiten Wulst (15; 33) aufweist, welcher in einem Abstand unterhalb des ersten Wulsts (11;
32) und unterhalb des Sicherungsbands (7; 29) angeordnet ist.
19. Verschlußkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß auf das Sicherungsband (7; 29) eine kennzeichnende Beschriftung aufgebracht ist.
20. Verschlußkappe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Sicherungsband (7; 29) eine eingeprägte Beschriftung
vorgesehen ist.
21 . Verschlußkappe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Sicherungsband (7; 29) eine durch Laserstrahlen
aufgebrachte Beschriftung vorgesehen ist.
aufgebrachte Beschriftung vorgesehen ist.
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22. Verschlußkappe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Sicherungsband (7; 29) eine unter Hitzeeinwirkung eingeprägte Beschriftung vorgesehen ist.
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