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DE3110023C2 - Vorrichtung zum Fixieren von Kathetern oder dergleichen - Google Patents

Vorrichtung zum Fixieren von Kathetern oder dergleichen

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Publication number
DE3110023C2
DE3110023C2 DE19813110023 DE3110023A DE3110023C2 DE 3110023 C2 DE3110023 C2 DE 3110023C2 DE 19813110023 DE19813110023 DE 19813110023 DE 3110023 A DE3110023 A DE 3110023A DE 3110023 C2 DE3110023 C2 DE 3110023C2
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DE
Germany
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plate
catheter
block
feet
Prior art date
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Application number
DE19813110023
Other languages
English (en)
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DE3110023A1 (de
Inventor
Bernhard Dr.med. 5630 Remscheid Ibach
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Description

60
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Fixieren von Kathetern o. dgl. an der Körperaustrittsöffnung mittels eines Halters, welcher durch eine Stützeinrichtung im Abstand über der Körperaustritts-Öffnung fixiert ist, wobei die Stützeinrichtung im seitlichen Abstand von der Körperaustrittsöffnung auf der Körperoberfläche befestigbar und in Umfangsrichtung des Katheters o. dgL mindestens einseitig offen ist, nach Patent 29 47 826.
Der Erfindung hegt die Aufgabe zugrunde, durch eine besondere Ausbildung des Halters es einem Arzt oder einer behandelnden Person zu ermöglichen, die Fixiereinrichtung der Körperform und -größe anzupassen, wobei der Katheter o.dgl. dennoch einwandfrei festgehalten werden solL
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß die die Stützeinrichtung bildenden abgewinkelten Stützen als Einzelteile ausgebildet und an der Platte o. dgL lösbar anbringbar sind.
Es ist auch möglich, daß die lösbar angebrachten Stützen eine unterschiedliche Länge aufweisen. Hierdurch kann die fixierte Vorrichtung den Körperformen bzw. der Körperoberfläche auch dann einwandfrei angepaßt werden, w«nn der Körper Rundungen, wie z. B. in der Kopfgegend, oder bei Verwendung eines Nasenkatheters, aufweist und die Fixierung der Füße Schwierigkeiten bereitet
Die freien — also inneren — Enden der Stützen können abtrennbar sein. Auch ist es möglich, daß die als Füße ausgebildeten Enden der Stützen mit einer Selbstklebeschicht, vorzugsweise Selbstklebefolie, versehen sind. Die z.B. beim Transport durch eine Klebefolie geschützte Klebeschicht oder -folie wird vor Gebrauch abgerissen oder abgetrennt, so daß die entsprechende Klebeschicht oder -folie freiliegt Die freien Enden der Stützen können mindestens an einem Seitenrand mit in entsprechenden Schlitzen o. dgl. in der Platte o. dgl. einrastenden Rastmittel, z. B. Rastzähnen, versehen sein. Eine derartige Einrastung soll nur so vorgenommen werden, daß nach dem Hochziehen der Stützen im Schlitz bei Erreichen der notwendigen Länge die Stütze z. B. abgeschnitten werden kann; es muß jedoch mit Sicherheit verhindert werden, daß die Stütze sich aus der Einsatzstellung in der Platte löst
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Platte o.dgl. als sich parallel zur Körperoberfläche erstreckender Block ausgebildet Hierbei können zahlreiche Ausführungsformen für eine derartige Platte vorgesehen werden; entscheidend kommt' es nur darauf an, daß die Platte über die Stützvorrichtung von der Körperoberfläche im Abstand gehalten und auch in bezug auf die Körperoberfläche fest arretiert wird.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform kann der Block als Teil eines Kegelstumpfes ausgebildet sein, an dessen Außenfläche die freien Enden der Stützen anklebbar sind. Auch ist es möglich, daß der Block annähernd halbrund ausgebildet oder mit vier Ecken versehen ist und schräg verlaufende Kanäle zur Aufnahme der Stützen aufweist
Nach einer weiteren abgewandelten Ausführungsform der Erfindung können an den Füßen plattenförmige Elektroden, z. B. für ein Elektrokardiogramm, anbringbar sein. Diese üblicherweise papier- oder kartondicken Elektroden werden dann einfach zwischen den Fuß und die Haut des Patienten eingebracht
Nach der Erfindung wird auch eine besonders vereinfachte Form für die Verbindung von Katheter und Halter vorgeschlagen; diese Ausführungsform besteht darin, daß zum Befestigen des Katheters o. dgl. ein in angezogener Stellung sich selbst zentrierendes Kunststoffband vorgesehen ist. Derartige Kunststoffbänder werden häufig zum Verschließen von Kunststoffsäcken oder Kunststoffhüllen verwendet; sie können aus einem deformierbaren Band bestehen oder sie können auch
aus einem Band bestehen, dessen freies Ende mit Vorsprüngen versehen ist welche nach Durchziehen durch eine öse an den ösenrändern festgehalten werden. Auch auf diese Weise ist eine zuverlässige Arretierung des Katheters o. dgL erreichbar.
In der Zeichnung sind mehrere Beispiele der Erfindung dargestellt; sie werden nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine Ausführungsform in Seitenansicht,
F i g. 2 eine zweite Ausführungsform in Draufsicht,
Fig.3 eir Detail einer dritten Ausführungsform in Draufsicht,
F i g. 4 einen Schnitt gemäß Linie 4-4 in F i g. 3,
Fig.5 eine Seitenansicht eines Teils einer vierten Ausführungsform,
F i g. 6 eine Ansicht gemäß linie 6-6 in F i g. 5,
Fig.7 ein Detail einer fünften Ausführungsform in Schrägansicht
An einem rechteckigen, als Platte ausgebildeten würfelartigen Block 1, dessen Höhe geringer ist als dessen sich senkrecht zur Zeichenebene erstreckende Länge sind drei Stützfüße 2,3 und 4 angebracht die aus Kunststoffstreifen bestehen und sich in der nicht gezeigten Draufsicht auf einen Bogengradwinkel von etwa 120 bis 130° erstrecken, so daß die einzelnen Stützen 2, 3 und 4 jeweils einen Bogengradwinkel von etwa 40° miteinander einschließen.
An den Enden dieser streifenförmigen Stützen 2 bis 4 sind jeweils horizontal verlaufende Füße 5, 6, 7 einstückig angebracht; an der Unterseite dieser Füße sind Selbstklebeschichten 8, 9, 10 vorgesehen, die jeweils durch eine Deckfolie 11,12 und 13 bis vor dem unmittelbaren Gebrauch geschützt sind.
Bei Benutzung dieser Fixiervorrichtung werden zunächst die Deckfolien 11 — 13 abgezogen und dann die Vorrichtung so über der Wunde fixiert daß die der Seitenfläche 14 gegenüberliegende Seitenfläche des Blockers 1 in etwa über der Wundöffnung oder der öffnung zum Einführen eines Katheters liegt
An der der Wand 14 gegenüberliegenden Wand wird nun der Katheter angelegt und mit einem nicht gezeigten Katgutfaden durch die Locher 15 und 16 mit der Vorrichtung fest verbunden.
Bei der in Fig.2 dargestellten Ausführungsform verteilen sich die Stützen 20, 21 und 22 in etwa in gleichem Bogenwinkel um den Mittelpunkt der nicht gezeigten Einführungsstelle für einen Katheter.
Auch in diesem Fall bestehen die Stützen aus streifenförmigem Kunststoff; sie sind geringfügig federnd ausgebildet und haben Füße 23,24 und 25, die in Draufsicht annähernd kreisförmig sind. Durch die Kreisform der Füße wird die Auflagefläche der Stütze vergrößert; abgesehen davon wird dadurch auch die Klebefläche (siehe F i g. 1) der Füße vergrößert Wie mit strichierten Linien angedeutet, kann eine plattenförmigeElektrode 26, die z. B. die Stärke eines dicken Papiers hat und die in etwa den gleichen Durchmesser wie die Füße 23—25 aufweist, unter einem Fuß 25 auf der Haut des Patienten fixiert werden. Derartige Elektroden 26, die z. B. für ein Elektrokardiogramm vorgesehen sind, haben wie die Füße 23—25 mindestens auf einer Seite eine Selbstklebeschicht, die wiederum durch eine Schutzfolie abgedeckt ist. Über die Leitung 27 kann die Elektrode dann mit dem elektrischen Gerät verbunden werden.
Auch in diesem Fall sind die Stützen 20 bis 22 mit einem Block 28 fest verbunden; dieser Block weist rechtwinklig zueinander verlaufende Seitenflächen 29, 30 und 31 auf und hat in Richtung auf die Arretierstelle des Katheters oder einer anderen Tube eine annähernd kreisförmige Ausnehmung 3Z Im Scheitel der Ausnehmung ist eine öse oder eine anderweitige Befestigungssteile 33 für ein Kunststoffband 34 angebracht Das Kunststoffband weist an einem Ende eine öse 35 und an seinem freien Ende Vorsprünge 36 auf. Das freie Etode
mit den Vorsprüngen 36 wird durch die öffnung 35 durchgezogen; die Vorsprünge 36 verhindern, daß das nunmehr den Katheter umschlingende Kunststoffband sich selbsttätig löst
Bei der in Fig.3 und Fig.4 dargestellten Ausführungsform ist eine annähernd halbkreisförmige zylindrische Platte 40 vorgesehen, welche die mit dem Kreuz 41 angedeutete Stelle zum Einführen des Katheters umgibt und drei Schlitze 42, 43 und 44 aufweist in welche die gesondert gefertigten Stützen 45, 46 und 47 hineingedrückt werden können. Die Schlitze 42—44 haben eine Tiefe, die annähernd der Stärke der Stützen 45—47 entspricht
Die freien Enden der Stützen 45—46 weisen jeweils an ihren Seitenrändern hakenförmige Vorsprünge 48 auf, die zwar ein Hineinziehen der Stützen 45—47 in die Schlitze 42—44 in Richtung auf die Behandlungsstelle 41 ermöglichen, jedoch verhindern, daß die Stützen in entgegengesetzter Richtung herausrutschen.
Durch die besondere Art dieser lösbaren Befestigung der Stützen ist eine Anpassung von deren Länge auf die jeweilige Behandlungsstelle ohne weiteres möglich.
Es ist auch möglich, die Platte 40 nur mit einer oder mit zwei Stützen fest zu verbinden und lediglich die zwei weiteren oder die letzte Stütze verschiebbar, also in ihrer Länge veränderbar anzubringen.
Nach der in Fig.5 und Fig.6 dargestellten Ausführungsform findet eine teilringförmige Platte 50 Verwendung, die eine kegelstumpfartige Außenfläche 51 aufweist und im übrigen zylindrisch ausgeschnitten
to ist. Dieser zylindrische Ausschnitt 53 läuft parallel zur äußeren Kante 54 der Platte 50.
Die einzelnen Stützen 55, 56 und 57 weisen an ihrer jeweiligen Unterseite 58 Klebefolien auf, durch welche die einzelnen Stützen 54 bis 56 auf die kegelstumpfförmige Außenfläche 51 aufgeklebt werden können. Auch hier ist eine unterschiedliche Länge der einzelnen Stützen ohne weiteres erreichbar und es erfolgt ein Abtrennen oder Abschneiden der freien Enden der einzelnen Stützen nach deren Ankleben an der Platte 50.
Bei der in F i g. 7 dargestellten Ausführungsform sind die einzelnen Stützen nicht dargestellt, vielmehr handelt es sich bei der Platte 60 um einen Block mit vier Ecken 61,62,63 und 64, welcher schräg verlaufende Kanäle 65, 66 und 67 aufweist in die die nicht gezeigten Stützen in vorbestimmter Länge eingeführt werden können. Durch entsprechende Vorsprünge durch ein Einrasten o. dgl. kann verhindert werden, daß die einzelnen Stützen aus ihren Kanälen wieder herausrutschen. In jedem Fall muß gewährleistet sein, daß die Stützen nach ihrer Fixierung in der Platte 60 auch diese Stellung beibehalten.
Bei den Ausführungsformen nach F i g. 1 sowie 3 bis 7 ist die Arretierung des Katheters oder der Tube nicht mehl dargestellt. Hierfür können Kunststoffbänder, wie in F i g. 2 dargestellt, oder auch Katgutfäden Verwendung finden.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Fixieren von Kathetern o. dgL an der Körperaustrittsöffnung mittels eines Halters, welcher durch eine Stützeinrichtung im Abstand über der Körperaustrittsöffnung fixiert ist, wobei die Stützeinrichtung im seitlichen Abstand von der Körperaustrittsöffnung auf der Körperoberfläche befestigbar und in Umfangsrichtung des Katheters
o. dgL mindestens einseitig offen ist, nach Patent '° 2947826, dadurch gekennzeichnet, daß die die Stützeinrichtung bildenden abgewinkelten Stützen als Einzelteile (45,46,47) ausgebildet und an der Platte (40) o. dgl. lösbar anbringbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn- 's zeichnet, daß die lösbar angebrachten Stützen (45, 46,47) eine unterschiedliche Länge aufweisen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Stützen (45,46,47) abtrennbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 —3, dadurch gekennzeichnet, daß die als Füße (5, 6, 7) ausgebildeten Enden der Stützen (2, 3, 4) mit einer Selbstklebeschicht (8,9,10), vorzugsweise Selbstklebefolie, versehen sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1—3, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Stützen (45,46,47) mindestens an einem Seitenrand mit den entsprechenden Schlitzen (42,43,44; 65,66, 67) o. dgl. in der Platte o. dgl. einrastenden ^o Rastmitteln, z. B. Rastzähnen (48), versehen sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1—5, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte o. dgl. als sich parallel zur Körperoberfläche erstreckender Block (1; 14; 28; 50; 60) ausgebildet ist
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Block als Teil eines Kegelstumpfes ausgebildet ist, an dessen Außenfläche die freien Enden der Stützen anklebbar sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (60) annähernd halbrund ausgebildet oder mit vier Ecken versehen ist und schräg verlaufende Kanäle (65, 66, 67) zur Aufnahme der Stützen aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (14, 28) o.dgl. aufrechtstehend und mindestens an ihrer Innenfläche (32) annähernd halbrund ausgebildet ist
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1—9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Füßen (5,6, 7; 23, 24, 25) plattenförmige Elektroden (26), z. B. für ein Elektrokardiogramm, anbringbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zum Befestigen des Katheters o. dgl. ein in angezogener Stellung sich selbst arretierendes Kunststoffband (34) vorgesehen ist.
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