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DE3105217C2 - Befestigungsvorrichtung an lösbar miteinander verbindbaren Beschlag- oder Ausstattungsteilen und Verfahren zur Herstellung derselben - Google Patents

Befestigungsvorrichtung an lösbar miteinander verbindbaren Beschlag- oder Ausstattungsteilen und Verfahren zur Herstellung derselben

Info

Publication number
DE3105217C2
DE3105217C2 DE3105217A DE3105217A DE3105217C2 DE 3105217 C2 DE3105217 C2 DE 3105217C2 DE 3105217 A DE3105217 A DE 3105217A DE 3105217 A DE3105217 A DE 3105217A DE 3105217 C2 DE3105217 C2 DE 3105217C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
section
receiving opening
bore
fastening device
transverse bore
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3105217A
Other languages
English (en)
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DE3105217A1 (de
Inventor
Rudolf Dipl.-Wirtsch.-Ing. 3548 Arolsen Wilke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE3105217A priority Critical patent/DE3105217C2/de
Priority to US06/347,881 priority patent/US4607973A/en
Priority to EP19820101005 priority patent/EP0058391B1/de
Publication of DE3105217A1 publication Critical patent/DE3105217A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3105217C2 publication Critical patent/DE3105217C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B3/00Fastening knobs or handles to lock or latch parts
    • E05B3/02Fastening knobs or handles to the spindle by pinning or riveting
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T403/00Joints and connections
    • Y10T403/60Biased catch or latch
    • Y10T403/602Biased catch or latch by separate spring
    • Y10T403/604Radially sliding catch

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Injection Moulding Of Plastics Or The Like (AREA)

Abstract

Befestigungsvorrichtung an lösbar miteinander verbindbaren Beschlag- oder Ausstattungsteilen, die einander zugeordnete erste und zweite Teile aufweisen, wobei jedes erste Teil wenigstens eine Aufnahmeöffnung aufweist und das zweite Teil entweder wenigstens ein in die Aufnahmeöffnung einführbares Segment aufweist oder als Ganzes ein in die Aufnahmeöffnung einführbares Segment bildet, und wobei die Befestigungsvorrichtung aus wenigstens einem im Segment verschiebbar gelagerten, federnd nach außen vorstehenden Sperrstift und wenigstens einer im ersten Teil ausgebildeten, quer zur Achse der Aufnahmeöffnung angeordneten und von dieser bis zur Außenfläche des ersten Teil erstreckten Querbohrung besteht, in die der Sperrstift beim Einführen des Segments in die Aufnahmeöffnung federnd und von außen lösbar einrastet, und wobei die Querbohrung einen an die Aufnahmeöffnung grenzenden Innenabschnitt mit einem wenigstens dem Außenquerschnitt des Sperrstifts entsprechenden Querschnitt und einen an den Innenabschnitt und an die Außenfläche des ersten Teils grenzenden Außenabschnitt mit einem im Vergleich zum Innenabschnitt erheblich reduzierten Querschnitt aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung und ein Verfahren zur Herstellung des die Aufnahmeöffnung aufweisenden Beschlag- oder Ausstattungsteils einer derartigen Vorrichtung durch Spritzguß.
  • Unter die Bezeichnung "Beschlag- oder Ausstattungsteile" sind insbesondere Beschlagteile wie Drücker- oder Griffteile für Türen oder Fenster und sanitäre Ausstattungsteile wie die Haltearme von zweiteiligen Handtuchhaltern, Unterteile und Deckkappen von Seifenschalen, Zahnputzglashaltern, Ablagen od. dgl. zu verstehen. Allen diesen Teilen ist gemeinsam, daß sie jeweils ein erstes Teil mit einer Aufnahmeöffnung und ein zweites Teil aufweisen, das entweder ein in die Aufnahmeöffnung einführbares Segment enthält oder aus einem an einer Wand od. dgl. zu befestigenden, als Ganzes in die Aufnahmeöffnung einführbaren Segment in Form eines Unterteils od. dgl. besteht, das von einem ersten Teil in Form eines Oberteils od. dgl. abgedeckt bzw. allseitig umschlossen wird. Eine Befestigungsvorrichtung für derartige Beschlag- oder Ausstattungsteile ist häufig derart ausgebildet, daß ein Sperrstift im verbundenen Zustand der beiden Teile in eine Querbohrung einrastet und die beiden Teile im Bedarfsfall mit Formschluß zusammenhält. Ein Lösen der beiden Teile voneinander ist dadurch möglich, daß der Sperrstift mittels eines von außen in die Querbohrung eingeführten Werkzeugs aus dieser herausgedrückt wird. Dabei wird häufig als störend empfunden, daß die Verbindung der beiden Teile mit einer Vielzahl von Werkzeugen lösbar und infolgedessen nicht ausreichend gegen Vandalismus und Diebstahl gesichert ist.
  • Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung (DE-PS 10 29 702) werden dadurch verbessert, daß Querbohrungen vorgesehen werden, die einen an die Aufnahmeöffnung grenzenden, den Sperrstift aufnehmenden Innenabschnitt und einen im Durchmesser erheblich reduzierten Außenabschnitt aufweisen, durch den der Sperrstift nur mit Hilfe eines Spezialwerkzeugs, z. B. eines dünnen Stahlstifts, zurückgedrängt werden kann. Diese bekannten Vorrichtungen dienen allerdings zur Befestigung eines Türdrückers an einer Rosette, so daß der Innenabschnitt der Querbohrung aus einer umlaufenden Nut in der Rosette bestehen muß, damit der Drücker drehbar in der Rosette gelagert werden kann. Außerdem ist der Querschnitt der Aufnahmeöffnung der Rosette vergleichsweise groß, da die Aufnahmeöffnung in diesem Fall den gesamten Drücker aufnimmt. Eine Folge davon ist, daß sich der ringnutförmige Innenabschnitt der Querbohrung leicht mit einem Drehmeißel od. dgl. herstellen läßt. Soll der Innenabschnitt der Quernut dagegen, wie dies bei Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung häufig erwünscht ist (US-PS 20 59 319), die Form einer Bohrung mit einem nur dem Querschnitt des Sperrstifts entsprechenden Querschnitt aufweisen, und die Aufnahmeöffnung nur einen vergleichsweise kleinen Querschnitt besitzen, um beispielsweise einen Drücker mit einem Vierkant zu verbinden, dann ist eine entsprechend einfache Herstellung des Innenabschnitts der Querbohrung mit Hilfe eines Drehmeißels od. dgl. nicht möglich. Bei der Herstellung derartiger Beschlag- oder Ausstattungsteile aus Kunststoff durch Spritzguß wären abgesetzte Querbohrungen dieser Art nur mit Hilfe aufwendiger Spritzformen mit beweglichen, das Entformen ermöglichenden Teilen realisierbar.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Befestigungsvorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung derart auszubilden, daß das Herstellen der Querbohrung erleichtert wird. Außerdem soll ein Verfahren zur Herstellung der die Aufnahmebohrung aufweisenden Querbohrung angegeben werden, das auf einfache Weise eine Herstellung der Beschlag- und Ausstattungsteile aus Kunststoff durch Spritzguß ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 bzw. 14 vorgesehen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist die Querbohrung in einem Füllstück ausgebildet oder durch dieses begrenzt. Dadurch ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß ihr Innenabschnitt nicht von innen, d. h. von der Aufnahmeöffnung her angebracht werden muß, was um so schwieriger wäre, je kleiner der Durchmesser der Aufnahmeöffnung ist. Das erfindungsgemäße Verfahren bringt den Vorteil mit sich, daß bei der Herstellung der die Aufnahmeöffnung aufweisenden Beschlag- oder Ausstattungsteile aus Kunststoff durch Spritzguß keine aufwendigen Werkzeuge benötigt werden, weil die Aufnahmeöffnung während des Spritzvorgangs lediglich mit einem ihrer Form entsprechenden Kern ausgefüllt werden braucht, was den Spritzvorgang wesentlich vereinfacht.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
  • Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung an zwei Türdrückerteilen in auseinandergezogener Darstellung;
  • Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1;
  • Fig. 3 schematisch die Anordnung des in Fig. 1 dargestellten Füllstücks in einer Spritzform;
  • Fig. 4 einen Schnitt durch eine Weiterbildung der Befestigungsvorrichtung nach Fig. 1;
  • Fig. 5 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung an zwei Stoßgriffen für Türen; und
  • Fig. 6 eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung an den beiden Armen eines zweiteiligen Handtuchhalters.
  • Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung an einem Türdrückerpaar, das ein erstes Drückerteil 1 mit einer Aufnahmeöffnung 2 und ein diesem zugeordnetes zweites Drückerteil aufweist, von dem in Fig. 1 nur ein in die Aufnahmeöffnung 2 einführbares Segment in Form eines Drückerdorns 3 dargestellt ist, der auf irgendeine Weise mit dem nicht dargestellten Drückerteil verbunden ist. Der Drückerdorn 3 besitzt einen Vierkantquerschnitt und ist mit enger Toleranz in die einen entsprechenden Querschnitt aufweisende Aufnahmeöffnung 2 einführbar. Zur lösbaren Befestigung des Drückerdorns 3 am Drückerteil 1 weist dieser an seinem freien Ende einen Sperrstift 4 auf, der verschiebbar im Drückerdorn 3 gelagert ist und mit einem Ende in eine Öffnung 5 des Drückerdorns 3 ragt, in der außerdem eine Druckfeder 6 gelagert ist, die den Sperrstift 4 nach außen zu drücken sucht. Das in die Öffnung 5 ragende Ende des Sperrstifts 4 weist eine Querschnittsverbreiterung auf, die ein völliges Herausziehen des Sperrstifts aus dem Drückerdorn 3 verhindert. Die Länge der Öffnung 5 und die Länge des in der Normalstellung nach Fig. 1 von der Oberfläche des Drückerdorns 3 nach außen ragenden Teils des Sperrstifts 4 sind so bemessen, daß der Sperrstift 4 gegen den Druck der Druckfeder 6 so weit in die Öffnung 5 gedrückt werden kann, daß sein äußeres Ende mit der Oberfläche des Drückerdorns 3 bündig abschließt.
  • Das Drückerteil 1 weist in seinem Griffstück, dessen Achse in Fig. 1 im wesentlichen horizontal verläuft, eine Stahleinlage 8 auf, an die längs einer Schweißnaht 9 ein hülsenartiges Füllstück 10 angeschweißt ist, welches die Aufnahmeöffnung 2 hülsen- bzw. tassenartig umschließt. An ihrem der Schweißnaht 9 zugewandten Ende weist das Füllstück 10 eine senkrecht zu seiner Achse 11 und parallel zur Achse des Griffstücks verlaufende Querbohrung 12 auf, die einen an die Aufnahmeöffnung 2 grenzenden Innenabschnitt 14 mit einem dem Außenquerschnitt des Sperrstifts 4 entsprechenden Querschnitt und einen an den Innenabschnitt und die Außenfläche des Drückerteils 1 grenzenden Außenabschnitt 15 mit einem im Vergleich zum Innenabschnitt 14 wesentlich kleineren Querschnitt aufweist.
  • Beim Zusammenfügen der beiden Drückerteile wird der Drückerdorn 3 bezüglich der Aufnahmeöffnung 2 derart angeordnet, daß der Sperrstift 4 nach dem Einschieben des Drückerdorns 3 in dem Innenabschnitt 14 einrastet und dadurch die beiden Drückerteile spielfrei miteinander verbindet. Ein Lösen dieser Verbindung ist dadurch möglich, daß von außen her ein Stahlstift mit kleinem Durchmesser in den Außenabschnitt 15 der Querbohrung 12 eingeführt und so lange nach innen gedrückt wird, bis der Sperrstift 4 aus dem Innenabschnitt 14 herausgetreten ist und infolgedessen der Drückerdorn 3 aus der Aufnahmeöffnung 2 herausgezogen werden kann.
  • Bei aus Kunststoff bestehenden Türdrückerpaaren der beschriebenen Art sind das Füllstück 10 und die Stahleinlage 8 allseitig mit einem Mantel 16 aus Kunststoff umspritzt. Um dabei die Herstellung der aus Fig. 1 ersichtlichen Drückerteille 1 zu vereinfachen bzw. zu ermöglichen und vor allem aufwendige Spritzgußformen zu vermeiden, wird erfindungsgemäß auf folgende Weise vorgegangen. Es wird zunächst das Füllstück 10 hergestellt und an die Stahleinlage 8 angeschweißt, sofern eine solche vorgesehen ist. In dem Füllstück wird eine senkrecht zur Achse 11 verlaufende Bohrung 17 ausgebildet, die den der Querbohrung 12 gegenüberliegenden, in Fig. 3 linken Wandabschnitt des Füllstücks 10 vollständig durchsetzt, in dem die Querbohrung 12 aufweisenden, in Fig. 3 rechten Wandabschnitt des Füllstücks 10 dagegen nur eine Blindbohrung bildet, die gemäß Fig. 1 und 2 nach innen geöffnet ist und einen Wandabschnitt 21 des Füllstücks 10 stehen läßt. Das Füllstück 10 und die Stahleinlage werden nun, wie in Fig. 3 schematisch dargestellt ist, in eine Spritzform 18 eingelegt, und das freie Ende der Aufnahmeöffnung 2 wird auf einen Kern 19 von entsprechendem Querschnitt aufgesteckt, der das Füllstück festhält und gleichzeitig die Aufnahmeöffnung 2 und die Bohrung 17 abdeckt. Demnach werden das Füllstück 10 und die Stahleinlage 8 mit flüssigem Kunststoff umspritzt, der in das Formnest 20 der Form 18 und infolgedessen auch von außen in die Bohrung 17 eindringt. Der Innenabschnitt 14 der Querbohrung 12 bleibt dabei frei von Kunststoff, da einerseits die Aufnahmeöffnung 2 ausgefüllt ist und andererseits der Innenabschnitt 14 am rückwärtigen Ende durch den dünnen Wandabschnitt 21 verschlossen ist.
  • Nach der Herausnahme des Spritzteils wird abschließend der Außenabschnitt 15 der Querbohrung 12 hergestellt, indem der beim Spritzen erhaltene Wandabschnitt des Mantels 16 und der Wandabschnitt 21 von außen her durchbohrt werden.
  • Wie Fig. 1 und 3 zeigen, befindet sich die Querbohrung 12 vorzugweise nicht, wie es an sich üblich wäre, an der bei der Montage an der Tür unteren Seite des Drückerteils 1, sondern in einem mittleren Abschnitt nahe des inneren Bogens. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß die Lage der Querbohrung 12 unabhängig davon ist, ob es sich um ein rechtszeigendes oder linkszeigendes Drückerteil handelt, was die Lagerhaltung erheblich vereinfacht und vor allem bei Kombinationen aus Drückerteil und Druckknöpfen oder unterschiedliche farbigen Drückerteilen wesentliche Vorteile bietet.
  • Soll die Querbohrung 12 dagegen jeweils an der Unterseite des Drückerteils 1 angeordnet sein, wird vorzugsweise nach Fig. 4 vorgegangen, die ein Drückerteil 22 in einer im Vergleich zu Fig. 1 um 90° gedrehten Stellung zeigt. Das Drückerteil 22 weist wie das Drückerteil 1 eine Aufnahmeöffnung 2, ein Füllstück 10 und einen Kunststoff-Mantel 16 auf. Im Gegensatz zu Fig. 1 und 3 ist jedoch die Achse eines Innenabschnitts 23 der Querbohrung sowohl senkrecht zur Achse 11 der Aufnahmebohrung 2 als auch senkrecht zur Achse 24 eines Griffteils des Drückerteils 22 angeordnet. Außerdem wird vor dem Spritzvorgang in die der Bohrung 17 nach Fig. 3 entsprechende Bohrung 25 ein Stopfen 26 gesteckt, der aus Metall oder einem anderen Material besteht, das sich nicht mit dem zu umspritzenden Kunststoff verbindet, so daß die Bohrung 25 nicht mit Kunststoff gefüllt werden kann.
  • Nach Vollendung des Spritzvorgangs kann der Außenabschnitt der Querbohrung entweder analog Fig. 3 von rechts her angebracht werden, in welchem Fall der Innenabschnitt 23 und der nachträglich angebrachte Außenabschnitt die Querbohrung bilden. Oder der Außenabschnitt wird in Fig. 4 von links her durch den der Bohrung 25 gegenüberliegenden Wandabschnitt gebohrt, bis die Bohrung 25 erreicht ist und der Stopfen 26 durch die so geschaffene Bohrung hindurch nach innen weggeschlagen und entfernt werden kann. In diesem Fall besteht die mit dem Sperrstift 4 zusammenwirkende Querbohrung aus der den Innenabschnitt bildenden Bohrung 25 und dem nachträglich gebohrten Außenabschnitt. Das nachträgliche Anbringen des Außenabschnitts erfolgt somit bei dieser Ausführungsform in Abhängigkeit davon, für welche Art von Tür das Drückerteil 22 verwendet werden soll.
  • Die beschriebene Befestigungsvorrichtung läßt sich analog zur Verbindung von Beschlagteilen in Form von Stoßgriffen 27, 28 für eine Tür 29, insbesondere eine Glastür ( Fig. 5) anwenden. Der erste Stoßgriff 27 weist ein hülsen- bzw. tassenartiges Füllstück 30 mit einer Aufnahmeöffnung 31 auf, das von einem aufgespritzten Kunststoff-Mantel 32 umgeben ist und an dem von der Tür abgewandten Ende eine Ringnut 33 aufweist, die verhindert, daß der Mantel 32 vom Füllstück 30 abgezogen werden kann. Analog zu Fig. 1 ist der Stoßgriff 27 mit einer Querbohrung 34 versehen, die einen Innenabschnitt 35 mit vergleichsweise großem und einen Außenabschnitt 36 mit einem vergleichsweise kleinen Innenquerschnitt aufweist. Der Innenabschnitt 35 ist dabei in der Wandung des Füllstücks 30 nach Art einer Blindbohrung ausgebildet.
  • Der zweite Stoßgriff 29 enthält ein hülsen- bzw. tassenförmiges Füllstück 37, das von einem aufgespritzten Kunststoff- Mantel 38 umgeben ist und dem von der Tür 29 abgewandten Ende eine Ringnut 39 aufweist, die verhindert, daß der Mantel 38 vom Füllstück 37 abgezogen werden kann. In das Füllstück 37 ist von der anderen Türseite her eine Befestigungsschraube 40 geschraubt, die einen im Füllstück 37 angeordneten Gewindeabschnitt und einen gewindefreien Abschnitt 41aufweist, der im montierten Zustand des Stoßgriffs 28 die Tür 29 und eine in deren Bohrung eingesetzte Zentrierungshülse 42 durchragt, einen Sechskantkopf 43 trägt und über diesen hinaus verlängert ist. An dem von der Tür 29 abgewandten Ende dieses Abschnitts 41 ist ein Sperrstift 44 gelagert, der dem Sperrstift 4 nach Fig. 1 entspricht und im gefügten Zustand in den Innenabschnitt 35 der Querbohrung 34 einrastet.
  • Die Montage der beiden Stoßgriffe 27 und 28 beginnt damit, daß der Stoßgriff 28 in der aus Fig. 5 ersichtlichen Weise an die Tür 29 angesetzt wird. Danach wird von der anderen Türseite her die Befestigungsschraube 40 aufgeschraubt, bis sich ein fester Sitz des Stoßgriffs 28 ergibt und der Abschnitt 43 eine solche Winkelstellung einnimmt, daß beim Aufschieben der Aufnahmeöffnung 31 der Sperrstift 44 in den Innenabschnitt 35 der Querbohrung 34 einrasten kann. Um in jedem Fall eine derartige Winkelstellung zu ermöglichen, sind entweder der Gewindeabschnitt der Befestigungsschraube 40 und/oder das zugehörige Aufnahmeteil des Füllstücks 37 und/oder die Zentrierungshülse 42 ausreichend deformierbar und dazu beispielsweise aus geringfügig nachgiebigen Kunststoffen hergestellt. Abschließend wird die Aufnahmeöffnung 31 bis zum Einrasten des Sperrstifts 44 auf den Abschnitt 41 aufgeschoben, so daß die beiden Stoßgriffe 27 und 28 fest miteinander verbunden sind, jedoch durch Einführung eines Stahlstifts oder dergleichen in den Außenabschnitt 36 der Querbohrung 34 wieder voneinander getrennt werden können.
  • Eine Kontrolle der richtigen Winkelstellung des Abschnitts 41 ist u. a. dadurch möglich, daß die Aufnahmeöffnung 31 an ihrem äußeren Ende zu einem Sechskantloch erweitert ist, das nur bei richtiger Stellung des Abschnitts 41 auf den Sechskantkopf 43 paßt.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 6 sind zwei Ausstattungsteile in Form von Handtuchhalter-Armen 46 und 47 vorgesehen, die lösbar miteinander verbunden sind. Der erste Arm 46 weist analog zu Fig. 1 eine Aufnahmeöffnung 48 auf, die von einem Füllstück 49 in Form einer hohlzylindrischen Hülse umgeben ist, welche in einer Mittelbohrung 50 des einen Endes des Arms 46 befestigt ist und einen über dieses Ende nach außen ragenden Abschnitt aufweist, der drehbar in einer koaxialen Bohrung eines Unterteils 51 angeordnet ist. Das Unterteil 51 ist mittels Schraublöcher 52 durchragenden Schrauben an einer Wand oder dergleichen befestigt und mit einer aufgesetzten Deckkappe 53 abgedeckt, die entsprechende Bohrungen zur Aufnahme des Füllstücks 49 aufweist. Das dem ersten Arm 46 zugewandte Ende des zweiten Arms 47 weist eine Mittelbohrung 54 auf, in die ein zylindrischer Dorn 55 eingesetzt ist, der einen über das Ende des Arms 47 hinausragenden Abschnitt aufweist, welcher ein drehbar in die Aufnahmeöffnung 48 einsetzbares Segment darstellt und an seinem äußeren Ende einen Sperrstift 56 entsprechend dem Sperrstift 4 nach Fig. 1 trägt. Im montierten Zustand der beiden Arme 46 und 47 rastet dieser Sperrstift 56 hinter der im Arm 46 befindlichen Hinterkante des Füllstücks 49 in einem Freiraum 57 ein, der an dieser Stelle durch die etwas über die Hinterkante hinaus verlängerte Mittelbohrung 50 des Arms 46 gebildet ist und einen Innenabschnitt einer quer zur Achse der Aufnahmeöffnung 48 angeordneten Querbohrung darstellt. Damit die hierdurch zwischen den beiden Armen 46 und 47 gebildete Verbindung wieder gelöst werden kann, weist die dem Sperrstift 56 gegenüber liegende Wandung des Arms 46 eine Bohrung 58 mit einem im Vergleich zum Sperrstift 56 kleinen Querschnitt auf, die zusammen mit dem Freiraum 57, dessen Querschnitt mindestens dem Querschnitt des Sperrstifts 56 entsprechen muß, eine Querbohrung bildet, die der Querbohrung 12 nach Fig. 1 entspricht. Auch bei dieser Ausführungsform ergibt sich der Vorteil, daß der Innenabschnitt der Querbohrung mit einfachen Mitteln herstellbar ist und keine aufwendigen Maßnahmen beim Spritzgießen des Arms 46 erforderlich sind.
  • Damit der Dorn 55 nach dem ersten Eindrücken des Sperrstifts 56 aus dem Unterteils 51 herausgezogen werden kann, ohne daß der Sperrstift 56 in das von dem Füllstück 49 nicht abgedeckten Schraubloch 52 einrastet, weist das Unterteil entsprechend Fig. 6 eine an die Länge des Sperrstifts 56 angepaßte Längsnut 72 auf.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Beispielsweise ist es auch bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 5 möglich, erst den Kunststoff- Mantel 16 bzw. 38 der Beschlag- oder Ausstattungsteile im Spritzgußverfahren herzustellen und dann analog zu Fig. 6 in den fertigen Mantel die Füllstücke 10 bzw. 30 nachträglich einzusetzen und festzukleben, festzuschrauben oder auf andere Weise zu befestigen. Dabei ergibt sich der Vorteil, daß im Füllstück keine Blindbohrungen vorgesehen werden brauchen, da die Bohrungen durchgehen können, und daß die Außenabschnitte der Querbohrungen beim Spritzvorgang in dem äußeren Kunststoff-Mantel der Teile ausgebildet werden können, d. h. nicht gebohrt werden brauchen. Außerdem können wie bei der Herstellungsart nach Fig. 1 bis 6 einfache Spritzformen verwendet werden.
  • Das Material, aus dem die Füllstücke bestehen, kann weitgehend frei gewählt werden. In vielen Fällen wird vorgezogen, Füllstücke aus Metall bzw. Stahl vorzusehen, damit die Funktion auch im Brandfall erhalten bleibt, was insbesondere bei Anwendung der erfindungsgemäßen Beschläge an Feuerschutztüren wichtig ist.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf verschiedene Weise abgewandelt werden können. Anstelle des Stopfens 26 in Fig. 4 läßt sich beispielsweise eine auf die Bohrung 25 aufgesetzte Kappe vorsehen, die nach dem Umspritzen des Füllstücks 10 lediglich durchbohrt werden braucht.
  • Zusätzlich zu den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 6, bei denen jedes erste Teil jeweils eine Aufnahmeöffnung aufweist, in die das zweite Teil ganz oder teilweise eingeführt wird, ist es möglich, das erste Teil mit zwei oder mehr Aufnahmeöffnungen zu versehen und jeder Aufnahmeöffnung ein zweites Teil oder zwei Segmente eines einzigen Teils zuzuordnen. Das Oberteil beispielsweise einer Ablage oder eines Zahnglashalters könnte an seiner Rückseite mit zwei Aufnahmeöffnungen versehen sein, die auf je ein stopfen- oder klotzartiges, an der Wand angebrachtes Segment aufgesetzt und mittels der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung an diesem befestigt werden. Jedes dieser Segmente bildet dabei ein Teil, das als Ganzes in die Aufnahmeöffnung eingesetzt wird. Entsprechend könnte eine Anzahl von ersten, je eine Aufnahmeöffnung aufweisende Teilen vorgesehen sein, die einem zweiten Teil zugeordnet sind, das eine Vielzahl von in die Aufnahmeöffnungen einführbaren Segmenten aufweist, so daß ein zweites Teil mit einer Vielzahl von ersten Teilen kombiniert werden kann.
  • Anstelle der anhand Fig. 3 beschriebenen Verfahrensweise könnte schließlich auch vorgesehen sein, im Füllstück 10 nur die Bohrung 17 vorzusehen und diese beim Spritzvorgang abzudecken bzw. mit einem Stopfen auszufüllen.

Claims (18)

1. Befestigungsvorrichtung an lösbar miteinander verbindbaren Beschlag- oder Ausstattungsteilen, die einander zugeordnete erste und zweite Teile aufweisen, wobei jedes erste Teil wenigstens eine Aufnahmeöffnung aufweist und das zweite Teil entweder wenigstens ein in die Aufnahmeöffnung einführbares Segment aufweist oder als Ganzes ein in die Aufnahmeöffnung einführbares Segment bildet, und wobei die Befestigungsvorrichtung aus wenigstens einem im Segment verschiebbar gelagerten, federnd nach außen vorstehenden Sperrstift und wenigstens einer im ersten Teil ausgebildeten, quer zur Achse der Aufnahmeöffnung angeordneten und von dieser bis zur Außenfläche des ersten Teils erstreckten Querbohrung besteht, in die der Sperrstift beim Einführen des Segments in die Aufnahmeöffnung federnd und von außen lösbar einrastet und die einen an die Aufnahmeöffnung grenzenden Innenabschnitt mit einem wenigstens dem Außenquerschnitt des Sperrstifts entsprechenden Querschnitt und einen an den Innenabschnitt und an die Außenfläche des ersten Teils grenzenden Außenabschnitt mit einem im Vergleich zum Innenabschnitt erheblich reduzierten Querschnitt aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (2, 31, 48) in einem in das erste Teil eingelegten und in diesem befestigten Füllstück (10, 30, 49) ausgebildet ist, der Innenabschnitt (14, 23, 35, 57) der Querbohrung (12, 34) im Füllstück (10, 30) ausgebildet oder von diesem (49) begrenzt ist und der das Füllstück umgebende Wandabschnitt des Beschlag- oder Ausstattungsteils (1, 32, 46) den Außenabschnitt (15, 36, 58) der Querbohrung aufweist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (49) aus einer Hülse besteht und der Innenabschnitt (57) der Querbohrung von der Hinterkante der Hülse begrenzt ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenabschnitt (23) aus einem zur Aufnahmeöffnung (2) hin offenen Sackloch besteht und der das Sackloch begrenzende Wandabschnitt (21) eine als Verlängerung des Außenabschnitts (15) ausgebildete Durchbohrung aufweist.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile (1) Türdrückerteile sind, wobei der Sperrstift (4) am äußeren Ende eines am zweiten Türdrückerteil befestigten Drückerdorns (3) gelagert ist, während das erste Türdrückerteil (1) die Aufnahmeöffnung (2) für den Drückerdorn (3) und die Querbohrung (12) aufweist.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drückerteile aus Kunststoff bestehen und die Aufnahmeöffnung (2) und die Querbohrung (12) in einem mit Kunststoff (16) umspritzten Füllstück (10) des Drückerteils (1) ausgebildet sind.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (10) das Sackloch und eine diesem gegenüberliegende, mit ihm koaxiale und denselben Querschnitt aufweisende zweite Bohrung (17) aufweist, und daß der Außenabschnitt (15) und der Sperrstift (4) wahlweise dem Sackloch oder der Bohrung (17) zugeordnet sind.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Querbohrung (12) senkrecht zur Achse (11) der Aufnahmeöffnung (2) und parallel zur Achse des Griffstücks des Drückerteils (1) angeordnet ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschlagteile aus zwei Stoßgriffen (27, 28) bestehen, wobei der Sperrstift (44) am äußeren, gewindefreien Abschnitt (41) einer in den zweiten Stoßgriff (28) einschraubbaren Befestigungsschraube (40) gelagert ist, während der erste Stoßgriff (27) die Aufnahmeöffnung (31) für den gewindefreien Abschnitt (41) der Befestigungsschraube (40) und die Querbohrung (34) aufweist.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßgriffe (27, 28) aus Kunststoff bestehen und die Aufnahmeöffnung (31) und die Querbohrung (34) in einem im ersten Stoßgriff (27) befestigten, mit Kunststoff umspritzten Füllstück (30) ausgebildet sind.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (10, 30, 49) aus Metall besteht.
11. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Außenwand des Füllstücks (30) eine Umfangsnut (33) ausgebildet ist.
12. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Ausstattungsteile aus zwei Armen (46, 47) eines Handtuchhalters bestehen, wobei der Sperrstift (56) am freien Ende eines zylindrischen, im zweiten Haltearm (47) befestigten Dorns (55) gelagert ist, während die Aufnahmeöffnung (48) aus der zylindrischen Mittelbohrung einer in dem ersten Haltearm (46) befestigten Hülse (49) besteht, deren im ersten Haltearm (46) angeordnete Hinterkante einen den Innenabschnitt der Querbohrung bildenden Freiraum (57 ) begrenzt.
13. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Füllstück (10) mit einer Stahleinlage ( 8) des ersten Teils verbunden ist.
14. Verfahren zur Herstellung des die Aufnahmeöffnung aufweisenden Beschlag- oder Ausstattungsteils einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13 durch Spritzguß, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Aufnahmeöffnung (2, 31) aufweisendes Füllstück (10, 30) hergestellt, die die Aufnahmeöffnung (2, 31) umgebende Wand des Füllstücks (10, 30) zwecks Herstellung des Innenabschnitts (14, 35) der Querbohrung (12, 34) mit einer senkrecht zur Achse der Aufnahmeöffnung (2, 31) verlaufenden, wenigstens den auf der einen Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31 ) befindlichen Wandabschnitt vollständig durchsetzenden Bohrung (17) versehen, in die Aufnahmeöffnung (2, 31) ein denselben Querschnitt wie diese aufweisender Kern eingesetzt wird, das Füllstück (10, 30) mit Kunststoff umspritzt und dabei das Eindringen von Kunststoff in die Bohrung (17) wenigstens auf einer Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31) verhindert und anschließend zumindest der auf einer Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31) durch das Umspritzen erhaltene Wandabschnitt (16, 32) des Beschlag- oder Ausstattungsteils (1, 27) nach Herausnahme des Kerns zwecks Herstellung des Außenabschnitts (15, 36) der Querbohrung (12, 34) von außen her mit einem Querschnitt durchbohrt wird, der erheblich kleiner als der Querschnitt der Bohrung (17) ist.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Umspritzen die Bohrung (17) mit einem Stopfen (26) versehen, nach dem Umspritzen der an den Stopfen (26) grenzende, durch das Umspritzen erhaltene Wandabschnitt des Beschlag- oder Ausstattungsteils nach Herausnahme des Kerns zwecks Herstellung des Außenabschnitts der Querbohrung durchbohrt und anschließend der Stopfen (26) mittels eines durch den Außenabschnitt der Querbohrung eingeführten Werkzeugs entfernt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Umspritzen die Bohrung (17) auf der Außenseite mit einer Kappe abgedeckt und nach dem Umspritzen der an die Kappe grenzende, durch das Umspritzen erhaltene Wandabschnitt des Beschlag- oder Ausstattungsteils und die Kappe nach Herausnahme der Kerns zwecks Herstellung des Außenabschnitts der Querbohrung durchbohrt werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß nur in dem auf der einen Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31) befindliche Wandabschnitt eine Bohrung (17) vorgesehen und während des Spritzvorgangs das Eindringen von Kunststoff in diese Bohrung (17) verhindert wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (17) auf der einen Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31) durchgehend, auf der anderen Seite der Aufnahmeöffnung (2, 31) dagegen als Sackloch (23) ausgebildet und bei Anwendung desselben als Innenabschnitt der Querbohrung auch der das Sackloch begrenzende Wandabschnitt (21) mit einem Querschnitt durchbohrt wird, der erheblich kleiner als der Querschnitt der Bohrung (17) ist.
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