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Fenster oder Tür"
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Die Erfindung betrifft ein Fenster oder eine Tür, bestehend aus einem
Tragrahmen, einem an diesem über Rahmenverbindungselemente gelagerten Halterahmen
und aus einem von diesen beiden Rahmen gehaltenen Mehrscheiben-Isolierglas, dessen
Gewicht von dem Tragrahmen aufgenommen wird, und das mit seinem Rand jeweils unter
Zwischenschaltung einer Scheibendichtung gegen eine Längsleiste des Tragrahmens
sowie eine Längsleiste des Halterahmens anliegt.
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Eine derartige Ausführungsform läßt sich beispielsweise der DE-OS
27 12 691 entnehmen. Der aus Aluminiumprofilen bestehende und einteilig ausgebildete
Halterahmen ist mit dem ebenfalls aus Aluminiumprofilen zusammengesetzten, einteiligen
Tragrahmen über mehrere, die Rahmen-Verbindungselemente bildende Klipsteile verbunden.
Letztere bestehen beispielsweise aus Kunststoff, sind in einer Nut des Halterahmens
mit Abstand nebeneinander festgelegt und greifen mit einem Fuß zwischen zwei eine
Haltenut bildende und senkrecht auf der Verglasungsebene stehende U-Schenkel des
Tragrahmens ein. Diese Klipsteile können auch eine Chromstahl-Einlage aufweisen.
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Bei dieser bekannten Konstruktion besteht das Mehrscheiben-Isolierglas
aus einer üblichen Isolierverglasung, die eine wetterseitige sowie eine raumseitige
Glasscheibe aufweist, die im Randbereich über einen starren Abstandsrahmen starr
und unlösbar miteinander verbunden sind, der zugleich den zwischen den beiden Glasscheiben
eingeschlossenen Luftzwischenraum dampfdicht gegenüber der Atmosphäre abschließt.
Dieser Luftzwischenraum enthält üblicherweise getrocknete Luft oder technische Gase
unter Normaldruck.
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Zur Montage wird diese übliche, einteilige Isolierverglasung in den
Tragrahmen eingesetzt. Anschließend wird der zuvor mit den Klipsteilen bestückte
Halterahmen mit den Füßen der Klipsteile in die genannte Haltenut des Tragrahmens
unter Druck so weit eingeschoben, bis eine selbsttätige Verriegelung erfolgt. Hierdurch
wird der Halterahmen mit seiner an ihm festgelegten Scheibendichtung unter hohem
Druck gegen die Außenseite der wetterseitigen Glasscheibe gedrückt, wodurch die
Isolierverglasung mit ihrer raumseitigen Glasscheibe fest gegen die Scheibendichtung
der genannten Längsleiste des Tragrahmens gepreßt wird. Diese Scheibendichtung am
Tragrahmen kann z.B. ein beidseitig klebendes Dichtungsband sein.
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Diese vorbekannte Ausführungsform wird auch als Druckverglasung bezeichnet.
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Bei einer derartigen, üblich ausgebildeten Isolierverglasung beträgt
der lichte Abstand zwischen den beiden Glasscheiben beispielsweise 12 mm. Ohne Berücksichtigung
des Dämmwerte der Luftschicht wird für eine derartige Isolierverglasung eine Wärmedurchgangszahl
k = 2,6 kcal/m2h0C als empirischer Meßwert angegeben. Dem entspricht ein Daminwert
von 1 = 0,3846. Berücksichtigt
man nun auch den durch die eingeschlossene
Luft definierten Dämmwert, so ist festzustellen, daß sich der sogenannte k-Wert
durch Vergrößerung des Scheibenabstandes verbessern läßt. Umfangreiche Untersuchungen
haben allerdings gezeigt, daß der Wirkungsgrad der Isolierverglasung, d.h. das Verhältnis
von theoretisch zu erwartender und effektiver Isolation, mit größer werdendem Luftzwischenraum
sinkt und zwar wegen der stärkeren Luftumwälzung (Konvektion) im Luftzwischenraum.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf "Glaswelt" 8/1980,Seite 702
bis 704.
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An sich besteht also der Wunsch, den Scheibenabstand und damit den
Luftzwischenraum bev einer üblichen Isolierverglasung zu vergrößern. Bei der Realisierung
dieses Wunsches treten aber folgende Probleme auf: Die Temperaturschwankungen, denen
eine Isolierverglasung ausgesetzt ist, liegen etwa zwischen -10 und +60° C.
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Bei einem Luftzwischenraum von 12 mm ergibt sich daraus eine Volumen
schwankung des in der Isolierverglasung eingeschlossenen Luftvolumens von 3,08 l/m2
Scheibenfläche. Bei einem Luftzwischenraum von 16 mm erhöht sich die Volumenschwankung
bereits auf 4,10 l/m2 Scheibenfläche. Ein größerer Luftzwischenraum erhöht somit
die Pumpbewegungen, also den sogenannten Doppelscheibeneffekt der Isolierglasscheibe
beträchtlich. Damit erhöhen sich die mechanischen Belastungen der Randabdichtung
und die optischen Verzerrungen. Der übliche Luftzwischenraum von 12 mm wurde also
als Optimum zwischen Aufwand, Effekt und Scheibenbelastungen gefunden (a.a.O.).
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Besonders nachteilig ist ferner, daß der äußere Randverbund von üblichen
Isolierverglasungen eine wesentliche Verschlechterung des k-Wertes darstellt, der
im Randzonenbereich ca. 5,0 betrifft.
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Ausgehend von dem eingangs erläuterten Fenster bzw. der Tür liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, zur Verbesserung des k-Wertes den Abstand der
beiden Glasscheiben zu vergrößern, jedoch ohne dadurch die mechanischen Belastungen
der Randabdichtung der Glasscheiben zu erhöhen und/oder optische Verzerrungen aufgrund
einer Durchwölbung der Glasscheiben in Kauf nehmen zu müssen.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch folgende Merkmale gelöst:
a) Der Halterahmen ist am Tragrahmen über die Rahmenverbindungselemente senkrecht
zur Rahmenebene verschiebbar gelagert; b) die beiden Scheibendichtungen bilden auf
dem gesamten Scheibenumfang einen dampfdichten Abschluß; c) zwischen den beiden
Rahmen ist ein Rahmen-Dichtungsprofil angeordnet, das den Verschiebespalt zwischen
den beiden Rahmen überbrückt, eine die Verschiebung zulassende bzw. kompensierende
Elastizität, Dehnfalte o.dgl. aufweist und den Luftzwischenraum zwischen den beiden
Glasscheiben über den gesamten Rahmenumfang gegenüber der Außen atmosphäre dampfdicht
abschließt.
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Durch die CH-PS 584 342 ist zwar ein Isolierglas bekanntgeworden,
das aus zwei mit Abstand voneinander angeordneten Glasscheiben besteht, die im Randbereich
durch gas- und flü.ssigkeitsdichte Mittel untrennbar miteinander verbunden sind
und so zwischen den Glasscheiben eine geschlossene Kammer bilden. Dabei ist zumindest
eine der beiden Glasscheiben um eine Schwenkachse beweglich, die am unteren Rand
verläuft, um dadurch Druckänderungen in der geschlossenen Kammer zu kompensieren.
Während bei diesem Stand der Technik das vorstehend erörterte Problem durch eine
bestimmte Gestaltung der Isolierverglasung selbst gelöst werden soll, weist die
Erfindung einen völlig anderen Weg. Denn erfindungsgemäß werden erstmalig die beiden
die Isolierverglasung bildenden Glasscheiben nicht mehr unlösbar miteinander verbunden
, sondern zwei verschiedenen Rahmenkonstruktionen zugeordnet, die relativ gegeneinander
verschiebbar angeordnet sind. Der dampfdichte Abschluß des zwischen den beiden Glasscheiben
eingeschlossenen Luftvolumens gegenüber der Außenatmosphäre erfolgt erfindungsgemäß
nicht mehr durch eine die beiden Glasscheiben
unmittelbar und untrennbar
miteinander verbindende Dichtung.
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Vielmehr sind hierfür erfindungsgemäß drei Dichtungen vorgesehen und
zwar einmal die beiden auch bei dem vorbekannten Fenster bzw. der vorbekannten Tür
vorhandenen Scheibendichtungen sowie das erstmalig vorgesehene Rahmen-Dichtungsprofil,
mit dem der Verschiebespalt zwischen den beiden Rahmen überbrückt wird.
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In einer speziellen Ausführungsform können sich die beiden Glasscheiben
über je eine Scheibendichtung an je einer im Luftzwischenraum angeordneten Glasleiste
abstützen. Dabei sitzt die eine Glasleiste am Halterahmen und die andere Glasleiste
am Tragrahmen. Bei dieser Konstruktion kann dann das Rahmen-Dichtungsprofil zwischen
den beiden genannten Glasleisten angeordnet werden. Diese Konstruktion ist zwar
verhältnismäßig aufwendig und dementsprechend teuer, hat aber den Vorteil, daß sich
die beiden Glasscheiben ausglasen lassen, ohne auch das Rahmen-Dichtungsprofil entfernen
zu müssen.
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Es können auch Glashalteelemente vorgesehen sein, die die eine Glasscheibe
im Halterahmen und die andere Glasscheibe im Tragrahmen halten und sie gegen die
ihr zugeordnete Scheibendichtung drücken. Dabei können der Halterahmen mit den die
eine Glasscheibe beaufschlagenden Glashalteelementen und der Tragrahmen mit den
die andere Glasscheibe beaufschlagenden Glashalteelementen bestückt sein. Die Glashalteelemente
können aber auch in einer Trag- und Halterahmen umschließenden Rahmenkonstruktion
angeordnet sein. In diesem Fall können dann die beiden Glasscheiben mit der ihnen
zugeordneten, im Luftzwischenraum angeordneten Glasleiste über ein Bindemittel,
beispielsweise Butylkautschuk, verbunden sein.Die erfindungsgemäße Ausführungsform
kann so insgesamt in einer umschließenden Rahmenkonstruktion angeordnet sein.
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Die erfindungsgemäß vorgesehenen Glashalteelemente können unter Federspannung
bestehende Scheren, Scharniere o.dgl. sein, die sich jeweils auf der zum Luftzwischenraum
gewandten Seite der beiden Glasscheiben abstützen. Sind jedoch Trag- und Halterahmen
mit
den Glashalteelementen bestückt, können letztere vorzugsweise aus Chromstahl bestehende
Federleisten sein, die mit einem Druckschenkel gegen die der zugeordneten Scheibendichtung
abgewandte Seite der Glasscheibe anliegen. Grundsätzlich können die Glashalteelemente
aber auch aus Neopren-Leisten o.dgl. bestehen.
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Schließlich ist es auch möglich, die Glasscheiben in je einem im Trag-
bzw. Halterahmen vorgesehenen Falzbett festzulegen, das z.B. mit Silikon ausgespritzt
wird.
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Die Rahmen-Verbindungselemente können beispielsweise Scheren oder
Scharniere sein. Sie können aber auch im Querschnitt angenähert V-förmige Federleisten
sein. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß beim Parallelversetzen des Halterahmens
gegenüber dem Tragrahmen keinerlei Reibungskräfte auftreten. Es wäre aber auch möglich,
daß die Rahmenverbindungselemente ein an dem einen der beiden Rahmen vorgesehenes
Steckteil aufweisen, das in einem an dem anderen Rahmen vorgesehenen Führungsteil
gleitend geführt sind. Dabei können Steck- und Führungsteil einen integralen Bestandteil
der Rahmen darstellen; sie können aber auch separate, z.B. aus Kunststoff bestehende
Teile darstellen, die an den beiden Rahmen befestigt sind.
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Die Rahmenverbindungselemente können erfindungsgemäß auch so ausgestaltet
sein, daß der Halterahmen mit einem Gleitschenkel den Tragrahmen über- oder untergreift.
Dabei können dann zwischen den eine Relativbewegung gegeneinander ausübenden Rahmenteilen
Rollen, Kugeln o.dgl. vorgesehen werden.
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Das Rahmen-Dichtungsprofil sowie die Rahmen-Verbindungselemente müssen
nicht unbedingt separate Bauteile darstellen. Sie können vielmehr auch zu einem
einstückigen Bauteil integriert sein.
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Dieses kann z.B. aus einer die beiden Rahmen miteinander verbindenden
Stahlfeder bestehen, die in ein Dichtungsprofil einvulkanisiert ist. Die Stahlfeder
nimmt dann die von dem Halterahmen ausgeübten Kräfte (Eigengewicht, Sog- und Druckbelastungen
durch
Wind u.dgl.) auf und leitet sie in den Tragrahmen ab. Das
genannte einstückige Bauteil könnte schließlich auch noch den Haltekorb umfassen.
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Ferner besteht die Möglichkeit, daß der Halterahmen, der Tragrahmen
und das Rahmen-Dichtungsprofil gemeinsam durch ein einstückiges Kunststoffteil gebildet
sind.
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Erfindungsgemäß kann ein den maximalen Verschiebeweg des Halterahmens
gegenüber dem Tragrahmen nach außen und/oder innen begrenzender Anschlag vorgesehen
werden.
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Einleitend war bereits festgestellt worden, daß sich bei größerem
Luftzwischenraum bzw. Scheibenabstand eine nachteilige Luftumwälzung einstellt.
Durch diesen Luftkreislauf entsteht ein unerwünschter Wärmetransport von der Rauminnenseite
zur Wetteraußenseite. Dieser Effekt wird um so stärker, je geringer die Reibung
der beiden Luftschichten aneinander ist, also je größer der Luftzwischenraum wird
(a.a.O.). Deshalb wird erfindungsgemäß die Möglichkeit vorgesehen, im Luftzwischenraum
der Verglasung eine oder mehrere, parallel zur Rahmenebene liegende transparente
Scheiben, Kunststoffplatten oder gespannte Folien abzustellen.
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Hierdurch erfolgt eine Unterteilung des Luftzwischenraumes in mehrere
verhältnismäßig schmale Luftkammern und damit eine erhebliche Reduzierung der nachteiligen
Konvektion. Dabei ist für die zusätzlich abgestellten Scheiben keine separate Abdichtung
erforderlich. Vielmehr können die transparenten Scheiben mit ihrem Rand z.B. in
einen Haltekorb gesteckt werden, der beispielsweise aus Kunststoff bestehen kann
und einfach in den in Rede stehenden Luftzwischenraum eingesetzt wird. Dabei kann
der Tragrahmen mit dem Haltekorb einstückig ausgebildet sein. Anstelle des Haltekorbes
könnten auch örtliche Distanzhalter vorgesehen werden, die bei horizontalem Zusammenbau
des Verglasungspaketes jeweils zwischen den Scheiben eingelegt und untereinander
verklipst werden.
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Die im Luftzwischenraum der Verglasung angeordneten Scheiben,
Kunststoffplatten
oder Folien können auch eingefärbt, bedampft oder beschichtet sein. Außerdem kann
der Luftzwischenraum der Verglasung mit getrockneter Luft, Edel- oder Schwergasgemischen
evakuiert sein.
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In einer zweckmäßigen Ausführungsform können Trag- und/oder Halterahmen
einen umlaufenden Kanal aufweisen, der mit einem feuchtigkeitsabsorbierenden, rieselfähigen
Material gefüllt ist, mit dem Luftzwischenraum in gasaustauschender Verbindung steht
und zumindest eine von außen zugängliche, gasdicht verschließbare Einfüll- bzw.
Entleerungsöffnung aufweist. Sieht man eine oben liegende Einfüllöffnung und eine
im Rahmen unten angeordnete Entleerungsöffnung vor, dann läßt sich das feuchtigkeitsabsorbierende
Material beispielsweise durch Einleitung von Druckluft aus dem genannten Kanal herausdrücken
und durch neu eingefülltes Material ersetzen. Üblicherweise ist die Kapazität des
Materials für die Aufnahme von Feuchtigkeit nach etwa 10 Jahren erschöpft.
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Während eine übliche Isolierverglasung dann beschlägt und durch eine
neue Verglasung ersetzt werden muß, läßt sich bei der erfindungsgemäßen Konstruktion
die Materialfüllung in einfacher Weise ersetzen.
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Um Trag- und Halterahmen auch in ihren Rahmenecken, also im Gehrungsstoß,
dampfdicht auszubilden, ist es vorteilhaft, wenn im Eckbereich des Trag- und/oder
Halterahmens in die entsprechenden Rahmenprofile Winkelstücke eingeschoben sind,
die in ihrer Mantelfläche nach außen offene Dichtungsnuten aufweisen, die mit einer
von außen zugänglichen Dichtungsmasse-Einspritzöffnung und mit einem Luftaustritt
in Verbindung stehen. Letzterer dient als Durchfluß/Füll-Kontrollöffnung. Soll bei
der Konstruktion in den genannten Rahmen ein umlaufender Kanal zur Aufnahme von
feuchtigkeitsabsorbierendem Material vorgesehen sein, dann werden Winkelstücke verwendet,
die mit einem durchlaufenden Hohlraum versehen sind. Die genannten Dichtungsnuten
verlaufen zweckmäßig ringförmig um die Schenkel der Winkelstücke herum , um eine
einwandfreie dampfdichte Ausbildung zu gewährleisten.
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Der Tragrahmen kann einen Schutzrahmen aufweisen, der das Rahmen-Dichtungsprofil
nach außen abdeckt sowie für den Halterahmen eine Zentrierung und/oder Abstützung
bildet. Dabei kann der Schutzrahmen aus Kunststoff bestehen, um eine Kältebrücke
zwischen Halte- und Tragrahmen zu verhindern. Es ist aber auch möglich, daß der
Schutzrahmen durch Rahmenschenkel des Tragrahmens selbst gebildet ist. Besteht letzterer
aus Aluminium, ist es dann zweckmäßig, wenn die genannten Rahmenschenkel über eine
thermische Isolierung an dem Halterahmen verschiebbar anliegen.
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Außerdem kann der freie Rand des Schutz rahmens für den Verschiebeweg
des Halterahmens einen Anschlag bilden.
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Allen diesen Ausführungsformen gemeinsam ist der wesentliche Vorteil,
daß bei einer Volumenänderung der zwischen den Glasscheiben eingeschlossenen Luft
und/oder Änderung des Luftdrucks in der Außenatmosphäre selbsttätig eine Verschiebung
des Halterahmens mit seiner wetterseitigen Glasscheibe senkrecht zu der durch den
Tragrahmen gebildeten Ebene erfolgt. Diese Volumen-und/oder Druckänderungen führen
also im Randbereich der Glasscheiben zu keiner zusätzlichen Belastung; ein Aus-
oder Einwölben der Glasscheiben ist ausgeschlossen. Die in der Literatur für die
an sich wünschenswerte Vergrößerung des Luftzwischenraumes genannten Nachteile lassen
sich somit bei der erfindungsgemäßen Konstruktion mit Sicherheit vollständig vermeiden.
Demgegenüber stellt der Vorschlag nach der CH-PS 584 342 keine für die Praxis brauchbare
Lösung dar, da sich diese vorbekannte Isoliereinheit z.B. nicht in einer Druckverglasung
gemäß der DE-OS 27 12 691 verwenden läßt. Es müßte vielmehr eine völlig neue Rahmenkonstruktion
zur Aufnahme dieser Isoliereinheit entwickelt werden, wobei die um ihren unteren
Rand schwenkbar aufliegende Glasscheibe lediglich der Abdichtung und der Halterung
dieser Einheit besondere Probleme aufwirft.
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Jede, auch eine noch so geringe Ausbeulung der Glasscheiben ließe
sich naturgemäß nur dann vermeiden, wenn die Verschiebung des Halterahmens gegenüber
dem Tragrahmen reibungs- bzw. kraftfrei erfolgen würde. Da aber vor der tatsächlich
einsetzenden
Verschiebung immer erst die dieser Verschiebung entgegenwirkenden
Kräfte, die sich aus dem Rahmen-Dichtungsprofil, den Rahmenverbindungselementen,
den Schutzrahmen o.dgl. ergeben, überwunden werden müssen, läßt sich eine allerdings
nur außerordentlich geringe Ausbeulung der betroffenen Glasscheibe nicht völlig
ausschließen. Wird die an der Wetteraußenseite liegende Glasscheibe von plötzlich
auftretenden Windlasten oder anderen mechanischen Kräften beaufschlagt, kann die
daraus resultierende plötzliche Verschiebung der äußeren Glasscheibe in Richtung
auf ~ie innere Glasscheibe durch das als Puffer wirkende, auswölbende Rahmen-Dichtungsprofil
aufgefangen werden. Diese Auswölbung ist aber unschädlich.
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Sowohl der Halterahmen als auch der Tragrahmen können aus Metallprofilen
bestehen. Es wäre aber auch grundsätzlich möglich, den Tragrahmen als Holzrahmen
auszuführen. Vor allem aber können die beiden Rahmen ebenso wie die übrigen Bestandteile
der Konstruktion aus Kunststoff bestehen.
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Üblicherweise wird der Tragrahmen raumseitig angeordnet, während der
Halterahmen wetterseitig liegt. Eine umgekehrte Anordnung wäre aber grundsätzlich
möglich. Die bei der Beschreibung der Ausführungsbeispiele verwendeten Begriffe
raumseitig bzw.
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wetterseitig" lassen sich also gegeneinander vertauschen, ohne dadurch
den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen.
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In der Zeichnung sind einige als Beispiele dienende Ausführungsformen
der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen: Figur 1 einen Querschnitt durch
den unteren Bereich eines Fensterflügels; Figur 2 ein Detail aus Figur 1 in einer
abgewandelten Ausführungs form; Figur 3 das in Figur 2 dargestellte Detail in einer
abgewandelten Ausführungsform; Figur 4 in einer Darstellung gemäß Figur 1 eine abgewandelte
Ausführungsform eines Fensterflügels; Figur 5 ein Detail aus Figur 4 in perspektivischer
Darstellung; Figur 6 ein Detail aus Figur 4 in abgewandelter Ausführung; Figur 7
ein Detail aus Figur 6 in perspektivischer Darstellung; Figur 7 ein Detail aus Figur
6 in perspektivischer Darstellung; Figuren 8 bis 11 abgewandelte Ausführungsformen
in einer Darstellung gemäß Figur 1 und Figur 12 in vergrößertem Maßstab und perspektivischer
Darstellung ein Winkelstück für die Rahmenecken des Trag- und/oder Halterahmens
nebst einem Schnitt durch einen Winkelschenkel.
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Der Fensterflügel gemäß Figur 1 besteht aus einem raumseitigen Tragrahmen
1 und einem wetterseitigen Halterahmen 2. Letzterer
ist am Tragrahmen
1 fliegend gelagert und mit diesem über Rahmenverbindungselemente verbunden, die
bei der Ausführungsform gemäß Figur 1 aus einer im Querschnitt V-förmigen Federleiste
3 bestehen, die mit entsprechend abgebogenen Enden mit den beiden Rahmen 1,2 verklipst
ist. In dem Tragrahmen 1 ist eine raumseitige Glasscheibe 4 eingesetzt, die von
Glashalteelementen in Form von aus Chromstahl bestehenden V-förmigen Federleisten
5 gegen eine Scheibendichtung 6 gedrückt wird, die sich an einer Längsleiste 7 des
Tragrahmens 1 abstützt. Dabei stützen sich die Federleisten 5 mit ihrem einen V-Schenkel
unmittelbar am Tragrahmen 1 ab und liegen mit ihrem anderen V-Schenkel gegen die
der Scheibendichtung 6 abgewandte Seite der Glasscheibe 4 an.
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In den Halterahmen 2 ist eine wetterseitige Glasscheibe 8 eingesetzt
und hier ebenso gehalten wie die Glasscheibe 4. Als Glashalteelemente fungierende
V-förmige Federleisten 5 drücken die Glasscheibe 8 gegen eine Scheibendichtung 9,
die sich ihrerseits an einer Längsleiste 10 des Halterahmens 2 abstützt. Das Gewicht
der wetterseitigen Glasscheibe 8 sowie die auf diese Glasscheibe vom Wind ausgeübten
Kräfte werden über die die Rahmenverbindungselemente bildenden Federleisten 3 vom
Halterahmen 2 auf den Tragrahmen 1 übertragen.
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Der Halterahmen 2 weist vom Tragrahmen 1 einen lichten Abstand in
Form eines Verschiebespaltes 11 auf, der von einem Rahmen-Dichtungsprofil 12 überbrückt
wird. Letzteres weist eine oder mehrere Dehnfalten 12a auf und schließt den Luftzwischenraum
13 zwischen den beiden Glasscheiben 4,8 über den gesamten Rahmenumfang gegenüber
der Außenatmosphäre dampfdicht ab.
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Figur 1 läßt erkennen, daß der Halterahmen 2 mit seiner wetterseitigen
Glasscheibe 8 genau senkrecht zu der durch den Tragrahmen 1 bzw. dessen Glasscheibe
4 gebildeten Ebene verschiebbar ist und zwar unter der bzw. gegen die Wirkung der
Federleisten 3, wobei die Dehnfalten 12a des Rahmen-Dichtungsprofils 12 die Verschiebung
kompensieren.
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Figur 2 zeigt für die Rahmenverbindungselemente eine abgewandelte
Ausführungsform und zwar eine Ausbildung als Schere 14, während Figur 3 ein Rahmenverbindungselement
in Form eines Scnarniers 15 zeigt. Außerdem ist in Figur 3 das Rahmen-Dichtungsprofil
12 anstelle mit einer Dehnfalte mit einer Querschnittsver -düngung versehen, die
ebenfalls eine Kompensation der Verschiebung des Halterahmens 2 gegenüber dem Tragrahmen
1 zuläßt.
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Figur 4 zeigt einen abgewandelten Fensterflügel in seiner Anschlagstellung
an einem insgesamt mit 16 bezeichneten feststehenden Fensterrahmen. Gegenüber der
Ausführungsform nach Figur 1 sind die Glashalteelemente 17 etwas anders ausgebildet,
die mit einem Druckschenkel 17a gegen die der zugeordneten Scheibendichtung 6 bzw.
9 abgewandte Seite der Glasscheibe 4 bzw. 8 anliegen und sich mit einem zweiten,
die zugeordnete Glasscheibe untergreifenden Schenkel am Trag- bzw. Halterahmen abstützen.
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Unterschiedlich gegenüber Figur 1 ist ferner die Ausbildung der Rahmenverbindungselemente,
die aus vorzugsweise aus Kunststoff gefertigten Steckteilen 18 bestehen, die in
eine hinterschnittene Nut des Tragrahmens 1 eingeschoben und in zugeordneten, ebenfalls
aus Kunststoff gefertigten Führungsteilen 19 gleitend geführt sind, die ihrerseits
in einer hinterschnittenen Nut des Halterahmens 2 gehalten sind. Figur 5 läßt die
Ausbildung des Steck- und Führungsteils 18,19 deutlicher erkennen.
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Gemäß Figur 4 ist in dem Luftzwischenraum 13 ein Haltekorb 20 eingeschoben,
der zwei Einschubschlitze zur Aufnahme von zwei parallel zur Rahmenebene liegenden
transparenten Scheiben 21 aufweist. Außerdem liegt der Haltekorb 20 mit Abdeckstreifen
22 an den Glasscheiben 4,8 so an, daß diese Abdeckstreifen 22 einer Verschiebung
des Halterahmens 2 gegenüber dem Tragrahmen 1 folgen können.
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Die Konstruktion gemäß Figur 6 entspricht im wesentlichen der gemäß
Figur 4. Jedoch dienen als Rahmenverbindungselemente nunmehr z.B. aus Schichtpapier
bestehende Flachstücke 23, die mit ihrem einen Ende fest in eine entsprechende Nut
des Tragrahmens 1 eingepreßt sein können und mit ihrem anderen Ende eine Gleitauflage
für den Halterahmen 2 bilden. Figur 7 zeigt ein solches Flachstück 23.
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Bei der Ausführungsform gemäß Figur 8 besteht das ein Rahmenverbindungselement
bildende Steckteil 18 z.B. aus einem Nylongleiter, der am Halterahmen 2 festgelegt
ist und in eine das Führungsteil 19 bildende Verschiebenut des Tragrahmens 1 eingreift.
Ein weiterer Unterschied gegenüber den anderen Ausführungsformen ist darin zu sehen,
daß das Rahmen-Dichtungsprofil nunmehr innerhalb der Rahmenverbindungselemente und
zwischen den beiden Glasscheiben 4,8 liegt. Dabei besteht das Rahmen-Dichtungsprofil
aus einer Druckfeder 24, die sich über Glasleisten 31 an Dichtungsstreifen 25 abstützt,
die z.B. Klebebänder sein können.
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Außerdem ist bei dieser Konstruktion eines Fensterflügels eine dritte,
rauminnenseitig angeordnete Glasscheibe 26 vorgesehen, die ebenso wie die Glasscheibe
4 in den Tragrahmen 1 eingesetzt ist. Außerdem ist am Tragrahmen 1 ein Anschlag
27 vorgesehen, der den maximalen Verschiebeweg des Halterahmens 2 gegenüber dem
Tragrahmen 1 nach außen und innen begrenzt.
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Für die wetterseitig liegende Glasscheibe 8 ist als Glashalteelement
eine am Halterahmen 2 festgelegte Glashalteleiste mit einer Neopren-Leiste 32 vorgesehen.
Ferner bilden Rahmenschenkel 39 des Tragrahmens 1 einen Schutzrahmen, der den Verschiebespalt
11 zwischen Trag- und Halterahmen 1,2 und damit auch das Rahmen-Dichtungsprofil
24 weitgehend abdeckt. Zumindest der im Rahmen unten liegende Rahmenschenkel 39
könnte auch so ausgebildet sein, daß er genau senkrecht zur Scheibenebene liegt
und den gegenüberliegenden Schenkel des Halterahmens 2 etwas untergreift.
Dadurch
ergäbe sich dann für den Halterahmen eine Zentrierung sowie eine Abstützung, so
daß man dann auf zusätzliche Rahmenverbindungselemente (bei der Ausführungsform
gemäß Fig. 8 also auf das Steckteil 18 und das Führungsteil 19) verzichten könnte.
Um zwischen den Rahmenschenkeln 39 und dem Halterahmen 2 eine Kältebrücke zu verhindern,
wäre es dann zweckmäßig, wenn sich der Halterahmen 2 über eine eine thermische Isolierung
bildende Kunststoffleiste an den Rahmenschenkeln 39 abstützen würde.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 9 sind das Rahmen-Dichtungsprofil
und die Rahmenverbindungselemente zu einem einstückigen Bauteil 30 integriert. Der
Schutzrahmen 39 ist separat ausgebildet und in den Tragrahmen 1 gesteckt. Für die
wetterseitige Glasscheibe 8 ist ein Glashalteelement 33 vorgesehen, daß 29 aus einem
z.B. mit Silikon/ausgespritzten Falzbett besteht.
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Figur 10 zeigt eine Konstruktion, bei der der Tragrahmen 1, der Halterahmen
2, das Rahmen-Dichtungsprofil, die Rahmenverbindungselemente sowie der Haltekorb
20 für die zusatzlichen Scheiben 21 gemeinsam durch ein einstückiges Kunststoffteil
34 gebildet sind, das auch noch den Schutzrahmen 39 umfaßt. Im Tragrahmen 1 ist
ein umlaufender Kanal 35 vorgesehen, der mit einem feuchtigkeitsabsorbierenden,
rieselfähigen Material gefüllt ist.
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Dieser Kanal 35 steht über die gestrichelt angedeuteten offnungen
mit dem Luftzwischenraum 13 in gasaustauschender Verbindung.
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Ferner ist für den Kanal 35 eine Entleerungsöffnung 36 angedeutet,
die über einen Stopfen gasdicht verschlossen ist.
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Figur 11 zeigt eine Ausführungsform, bei der Tragrahmen 1, Haltekorb
20 und Schutzrahmen 39 ein einstückiges Bauteil bilden.
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Der Halterahmen 2 übergreift mit einem Gleitschenkel 28 den Tragrahmen
1, wobei dieser Gleitschenkel zwischen dem Haltekorb 20 und dem Tragrahmen 1 verschiebbar
geführt ist. In Verschieberichtung des Gleitschenkels 28 bildet der Tragrahmen 1
einen
Anschlag 27 für die maximale Verschiebung des Halterahmens 2 gegen den Tragrahmen.
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Figur 12 zeigt in vergrößertem Maßstab ein Winkelstück 37, das im
Eckbereich des Trag- und/oder Halterahmens 1,2 in die entsprechenden Rahmenprofile
eingeschoben wird. In der Mantelfläche dieses Winkelstücks sind nach außen offene
Dichtungsnuten 38 vorgesehen, die mit einer von außen zugänglichen Dichtungsmasse-Einspritzöffnung
über eine Verbindungsnut 40 und einem Luftaustritt 42 in Verbindung stehen. Jeder
der beiden Schenkel des Winkelstücks sollte zumindest eine ringförmige um ihn herumgeführte
Dichtungsnut 38 aufweisen. Zur Bildung eines geschlossenen, durch den Trag- oder
Halterahmen umlaufenden Kanals zur Aufnahme von feuchtigkeitsabsorbierendem Material
ist das Winkelstück 37 bei 41 durchbohrt.
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