DE3101911A1 - "vorrichtung zum schneiden von papier, pappe oder dgl.." - Google Patents
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Description
,in zeichen: Ml-4935 Dr.RO/Q/scl·
Karl Mohr, Fabrikant, Hattersheimer Str. 11 Wolfgang Mohr, Ingenieur, Hundshager Weg 42
6238 Hofheim/ Taunus
Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Pappe oder dgl.
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Pappe odgl., bei der das zu schneidende
Gut auf einem-Tisch von einer Vorschubeinheit um ein
gewolltes Maß vorgeschoben wird und bei dem Randschnitte sowie im Anschluß an einen oder mehrere Hauptschneidevorgänge
ein Zwischenschnitt vorgesehen sind.
Bei Vorrichtungen zum Schneiden von in Stapeln vorliegenden Bogen aus Papier, Pappe odgl., insbesondere bei
Sammelbogen, muß der Vorschub des Stapels unter das Messer sehr genau sein, um sicherzustellen, daß der
Stapel vom Messer jeweils an den gewollten Trennlinien geschnitten wird. Bereits geringe Verschiebungen können
dazu führen, daß der Schnitt des Messers nicht mehr an dercjswollten Trennlinie erfolgt, sondern von dieser
verschoben ist. Speziell bei Sammelbogen hätte dies zur Folge, daß in die einzelnen Muster hineingeschnitten
würde, um dies zu vermeiden, werden die Sammelbogen derart
bedruckt, daß die einzelnen Muster nicht direkt aneinander zu liegen kommen, sondern zwischen diesen Abstände
verbleiben. Es ist nunmehr zwar nötig, zwischen den Hauptschneidevorgängen Zwischenschnitte vorzusehen,
jedoch ist aufgrund dieser Verfahrensweise ein Hinein-
*)z.B. Maßabweichungen durch Papierverzug
-2-
\ S-
schneiden in die Muster nicht mehr möglich. Analog dazu werden vor dem Schneiden von Stapeln deren Randflächen
beschnitten. Der Vorteil dieser Verfahrensweise ist darin zu sehen, daß nach erfolgten Randschnitten der
zu schneidende Stapel in einer definierten Form bzw. Abmessung vorliegt, was auf die Exaktheit der nachfolgenden
Hauptschneidevorgänge entscheidenden Einfluß hat.
Aus Kostengründen wird beim Einlegen von Randschnitten sowie Zwischenschnitten die Breite der als Papierabfall
anfallenden Papierstreifen möglichst gering gehalten. In der Praxis fallen beim Einlegen von Rand- bzw. Zwischenschnitten
Papierstreifen an, deren Breite ungefähr 1,5 bis 2,0mm beträgt. Diese müssen von Hand entfernt
werden. Werden beispielsweise Sammelbogen beschnitten, so werden die anfallenden Papierabfälle üblicherweise
nach Ende aller den Sammelbogen betreffenden Schneidvorgänge entfernt. Demnach liegt der Sammelbogen in die
einzelnen Teilbögen zerteilt, mit den zwischen den Teilbögen befindlichen Papierabfällen vor dem Arbeitenden.
Dieser hat nun die Teilbögen auseinanderzurücken, die Papierabfälle zu entfernen und die Teilbögen wieder aneinanderzufügen.
Zum einen ist diese Arbeit sehr umständlich, abgesehen davon kann auch meist ein geübter Arbeiter
nicht verhindern, daß die Teilbögen sich gegeneinander verschieben, was zu einer Erschwerung des sich anschließenden
Arbeitsablaufes führt. Schließlich ist zu bedenken, daß der Arbeitende beim Entfernen der Papierstreifen im
Bereich des Messers arbeiten muß und demnach erhöhter Unfallgefahr ausgesetzt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der
die durch die Rand- bzw. Zwischenschnitte anfallenden Papierabfälle nicht mehr manuell entfernt werden müssen.
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Diese Aufgabe wird im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Tisch aus einem Vordertisch, welcher das geschnittene
Gut aufnimmt, sowie aus einem Hintertisch, welcher das zu schneidende Gut aufnimmt, besteht, wobei
Vorder- und Hintertisch zur Bildung eines Spaltes zwischen diesen auseinanderschiebbar sind.
Erfindungsgemäß ist es nunmehr möglich, den beim Schneiden
anfallenden Papierabfall in Form von Papierstreifen direkt
ZWi sehen
durch den worder- und Hintertisch gebildeten Spalt ohne manuelle Beeinflussung zu entfernen. Dies führt für ran Arbeitenden zu einer beträchtlichen Arbeitserleichterung. Der Arbeitende hat nun nicht mehr den Papierabfall von Hand zu entfernen, er ist unabhängig von dem Ablauf des Schneideprogrammes und erfüllt nunmehr vornehmlich eine Überwachungsfunktion bzw. kann sich anderen Aufgaben widmen. Durch die Verlagerung der Arbeitsfunktion von einer manuellen zu einer überwachenden Tätigkeit wird des weiteren die Unfallgefahr für den Arbeitenden vermindert. Parallel zu der beträchtlichen Arbeitserleichterung bzw. Unfallverminderung ermöglicht die Erfindung eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schneidprozesses.
durch den worder- und Hintertisch gebildeten Spalt ohne manuelle Beeinflussung zu entfernen. Dies führt für ran Arbeitenden zu einer beträchtlichen Arbeitserleichterung. Der Arbeitende hat nun nicht mehr den Papierabfall von Hand zu entfernen, er ist unabhängig von dem Ablauf des Schneideprogrammes und erfüllt nunmehr vornehmlich eine Überwachungsfunktion bzw. kann sich anderen Aufgaben widmen. Durch die Verlagerung der Arbeitsfunktion von einer manuellen zu einer überwachenden Tätigkeit wird des weiteren die Unfallgefahr für den Arbeitenden vermindert. Parallel zu der beträchtlichen Arbeitserleichterung bzw. Unfallverminderung ermöglicht die Erfindung eine wesentliche Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Schneidprozesses.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß das Auseinanderschieben von Vordertisch
und Hintertisch zeitlich vor dem Rand -bzw. dem Zwischenschnitt erfolgt.
Vorteilhaft ist es des weiteren, die Breite des sich beim Auseinanderschieben von Vorder- und Hintertisch ergebenden
Spaltes so zu wählen, daß dieser ein mehrfaches der Breite der beim Rand- bzw. Zwischenschnitt anfallenden
Papierstreifen beträgt. Es ist somit gewährleistet, daß die Papierstreifen ungehindert durch diesen nach unten
fallen können. Gemäß einer weiteren Ausführungsform der
31 ο 19
Erfindung ist der Vordertisch senkrecht zur Schneidebene vom Hintertisch verschiebbar. Dabei kann die Verschiebung
des Vordertisches mechanisch oder hydraulisch bewerkstelligt werdenf ggf- auch pneumatisch.
Sinnvollerweise ist die Verschiebung des Vordertisches dem Verlauf des Schneideprogrammes angepaßt. Im Idealfall
arbeitet die Vorrichtung vollautomatisch, das Bedienungspersonal hat demnach keine zusätzlichen Betätigungen
vorzunehmen und somit weitgehend Überwachungsfunktionen zu erfüllen.
In einer anderen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß ein Linial bei geschlossenem Spalt unter dem Vordertisch
im Bereich der Trennfläche von Vorder- und Hintertisch angeordnet ist, wobei dieses Lineal beim öffnen
des Spaltes aus der Ruhestellung bei geschlossenem Spalt in eine Arbeitsstellung verfahrbar ist, bei der es über
die ganze Länge der Trennfläche an der Hinterkante des Vordertisches anliegt und senkrecht zu dessen Papierauflagefläche
steht. Durch diese Anordnung des Lineals wird in dessen Arbeitsstellung zum einen verhindert, daß beim
Schneiden spröden Schneidgutes der Papierabfall durch das Schneidmesser auf den Vordertisch geschleudert wird, weiterhin
ermöglicht es das Lineal, daß bei dessen Verfahren in die Arbeitsstellung der hintere Rand des zuletzt abgeschnittenen
Schneidgutstapels vollends auf den Vordertisch geschoben wird und somit beim folgenden Schließen des
Spaltes kein Schneidgut eingeklemmt wird. Schließlich ermöglicht es das in Arbeitsposition befindliche Lineal
dem Arbeitenden, den aufgrund der Gestaltung des Messers in sich verschobenen geschnittenen Schneidgutstapel
wieder mit Hilfe eines Nutzenwinkels gerade zu richten, wobei dieser Richtvorgang durchaus auch automatisch durchgeführt
werden kann.
Erfindungsgemäß ist der Vordertisch weiterhin mit einer
abnehmbaren Platte versehen. Dies hat den Vorteil, daß das auf dem Vordertisch befindliche geschnittene Gut
nicht in einem besonderen Arbeitsgang von diesem gehoben werden muß, sondern mitsamt der Platte dem
nächsten Arbeitsgang zugeführt werden kann.
Zum Sammeln der Papierabfälle ist im Bereich der Trennfläche
von Vordertisch zu Hintertisch ein Behälter mit einem zwischen Behälter und Spalt befindlichen Leitblech
angeordnet. Dabei kann der Behälter mit einer Absaugung oder einer Transportvorrichtung zum Entfernen
der Papierabfälle verbunden sein. Um sicherzustellen, daß keine Papierabfälle infolge des Hängenbleibens
am Messer und somit nicht möglicher Entfernung durch den Spalt zwischen die geschnittenen Papierstapel gelangen,
ist vorgesehen, daß das Messer zum Schneiden des Gutes an der Messervorderseite eine Papierabstreifvorrichtung
aufweist.
In einer anderen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tisch aus einem Vordertisch, der als Grundgestell
mit einer Auflage zur Aufnahme des geschnittenen Gutes ausgebildet ist, sowie aus einem Hintertisch zur
Aufnahme des zu schneidenden Gutes besteht, wobei im Anschluß an den Rand -oder den Zwischenschnitt die Auflage
des Grundgestells auf diesen senkrecht zur Schneidebene verschoben werden kann und somit die beim Rand oder
Zwischenschnitt/änf allenden Papierstreifen durch
den zwischen dem Hintertisch und der Auflage entstehenden Spalt fallen können. Der Vorteil dieser Ausbildung
ist darin zu sehen, daß infolge der Gestaltung des Vordertisches mit einer separaten Auflage diese auf
dem Grundgestell des Vordertisches verschiebbai/ist und
somit die Größe der zu bewegenden Massen
zur Herstellung des Spaltes möglichst gering gehalten werden kann. Abgesehen davon ist es weiterhin möglich,
daß analog der Ausführung mit einteiligem Vordertisch die Auflage vom Grundgestell abnehmbar ist. Das auf
der Auflage befindliche geschnittene Gut ist demnach unmittelbar der nächsten Bearbeitungsstation zuführbar.
Eine besondere Wirtschaftlichkeit einer als Grundgestell mit einer Auflage gebildeten Vorrichtung läßt
sich dadurch erzielen, wenn gem. der obigen Ausführungen die Auflage mechanisch oder hydraulisch 'verschoben werden
kann, wobei die Verschiebung der Auflage dem Ablauf des Schneideprogramms angepaßt ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in der Beschreibung der Figuren und in den Unteransprüchen dargestellt, wobei
bemerkt wird, daß alle Einzelmerkmale und alle Kombinationen von Einzelmerkmalen erfindungswesentlich sind.
In den Figuren ist die Erfindung an zwei Ausführungsformen beispielsweise dargestellt, ohne auf diese Ausführungsformen beschränkt zu sein.
Es stellt dar:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer ersten erfindungsgemäßen Vorrichtung bei verschobenem
Vordertisch, während des Randschnittes,
Fig. 2 eine Detailansicht der Schneidzone bei einem Schnitt gem. Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Vorrichtung gem. Fig. 1 bei verschobenem Vordertisch nach
Beendigung eines Hauptschnittes,
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit auf dem Vordertisch
befindlicher abnehmbarer Platte und
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform mit einem aus Grundgestell und
Auflage bestehendem Vordertisch.
— 7— *) bzw. pneumatisch
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, besteht die erfindungsgemäße
Vorrichtung aus einem verschiebbaren Vordertisch 1 sowie einem nichtverschiebbaren Hintertisch 2. Dabe.\ nimmt der
Hintertisch 2 einen zu schneidenden Papierstapel 3 auf. Ein im Bereich des Messers 4 angebrachter, nur teilweise
dargestellter Preßbalken 5 drückt den auf dem Hintertisch 2 liegenden, zu schneidenden Papierstapel 3 zur Erzielung
eines optimalen Schneidvorganges gegen die Oberfläche 6 des Hintertisches 2. In Anlage mit dem Preßbalken 5 gelangt
die Messerhalterung7, die das Messer 4 umgreift und somit
eine exakte Führung während des Schnittes gewährleistet. Im Bereich der Messervorderseite ist eine Papierabstreifvorrichtung
8 angeordnet, welche die infolge der statischen Aufladung am Messer hängenbleibenden Papierstreifen abstreift.
Zweckmäßig ist die Abstreifvorrichtung 8 als Filz oder Besen ausgebildet, der infolge der Relativbewegung
des nach dem Schneidvorgang zurückgehenden Messers 4 zur Abstreifvorrichtung 8 die eventuell am Messer 4
hängenden Papierstreifen abstreift. Unter dem Vordertisch
I ist im Bereich der Trennfläche von Vordertisch 1 und
Hintertisch 2 ein Lineal 9 angeordnet, wobei dieses Lineal 9 beim öffnen des Spaltes 10 aus der gestrichelt dargestellten
Ruhestellung gem. Fig. 1 bei geschlossenem Spalt in eine in Fig. 1 ausgezogen dargestellte Arbeitsstellung
verfahrbar ist, bei der es über die ganze Länge der Trennfläche zwischen den beiden Tischen 1,2 an der Hinterkante
II des Vordertisches 1 anliegt und senkrecht zu dessen
Papierauflagefläche 12 steht. Dabei erfolgt die Verschwenkung des Lineals 9 durch nicht dargestellte mechanische
Hilfsmittel aufgrund der Bewegung des Vordertisches 1 zum öffnen des Spaltes 10. An der Vorderkante 13 des Hintertisches
2 ist über die ganze Länge der Trennfläche zwischen den beiden Tischen 1 und 2 ein Ableitblech 14 angeordnet,
über dieses Ableitblech 14 können während dem noch zu beschreibenden
Rand -bzw. Zwischenschnitt durch den Spalt 10 fallende Papierabfälle direkt in einen Abfallbehälter 15
fallen. Zweckmäßig ist dieser Behälter 15 zum Sammeln der Papierabfälle im Bereich der Trennfläche von Vordertisch
1 zu Hintertisch 2 angeordnet. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist der Behälter 15 eine Absaugvorrichtung 16 auf.
Diese Absaugvorrichtung kann jedoch ebenfalls durch eine Transportvorrichtung wie z.B. ein Förderband bzw. eine
Förderschnecke ersetzt werden. Ebenfalls i-:st denkbar,
daß die entsprechenden Vorrichtungen über einen Takter steuerbar sind, welcher sich nur dann einschaltet, wenn
der Spalt 10 zwischen Vordertisch 1 und Hintertisch 2 geöffnet ist. Der Vorteil dieser Steuerung ist darin zu
sehen, daß an der Vorrichtung Arbeitende nicht unnötig durch den beispielsweise durch eine Absaugung erzeugten
Lärm belästigt werden.
Nachfolgend soll nun der der Schneidvorrichtung zugrundeliegende Arbeitsablauf anhand der Figuren 1 bis 5 beschrieben
werden:
Bevor ein beispielsweise in Form von Sammelbögen zu schneidender
Papierstapel 3 zerschnitten wird, ist es nötig, die Ränder des Papierstapels 3 zu beschneiden. Dies ist
beispielsweise in Fig. 1 dargestellt. Der Papierstapel 3, der vom Hintertisch 2 aufgenommen wird, wird von einer
nicht dargestellten Vorschubeinrichtung um das Maß des abzuschneidenden Randstreifens 17 auf dem Hintertisch 2
verschoben. Dabei ist gleichzeitig der Vordertisch 1 verfahren, in dieser Stellung ist der Spalt 10 geöffnet,
des weiteren befindet sich das Lineal 9 in der in Fig. 1 bzw. 2 dargestellten durchgezogenen Position. Vor der
Durchführung des Randschnittes wird der Preßbalken 5 auf den zu schneidenden Papierstapel 3 niedergedrückt, sodann
trennt das Messer 4 beim Niederdrücken den Randstreifen 17 vom Papierstapel 3 ab, die Schneids 18 des Messers
4 berührt dabei die im Hintertisch 2 angeordnete Schneidleiste 19. Durch das während des Schneidvorganges senkrecht
stehende Lineal 9 wird verhindert, daß beim Schneiden spröden Schneidgutes der Abfall durch das Messer auf die
Papierauflagefläche 12 des Vordertisches geschleudert
wird. So kann der abgeschnittene Randstreifen 17 nur durch den Spalt 10 über das Ableitblech 14 in den Abfallbehälter
15 fallen. Sollten Papierstreifen 17 am Messer 4 haften bleiben, so werden diese, wie bereits beschrieben,
durch die Papierabstreifvorrichtung 8 vom Messer 4 entfernt.
Wie speziell aus der Detailansicht der Schneidzone gem. Fig. 2 ersichtlich, befindet sich die Schneidleiste 19
nicht direkt an der Vorderkante 13 des Hintertisches 2, sondern ist parallel zur Vorderkante 13 von dieser zurückgesetzt
angeordnet, welches aufgrund der beim Schneiden auftretenden Kräfte nötig ist. Dies hat zur Folge, daß der beim
Schneiden entstehende Randstreifen 17 an der Vorderkante 13 des Hintertisches 2 hängenbleibenund somit nicht in
den Abfallbehälter 15 gelangt. Gem. Fig. 2 wird deshalb nach erfolgter Abtrennung des Randstreifens 17 ein Zwischen-Vorschub
des zu schneidenden Papierstapels 3 eingelegt. Dies geschieht folgendermaßen: Nach erfolgtem Trennen
*) des Randstreifens 17 gem. Fig. 1 wird das Messer 14 in
die nichtdargestellte Ruheposition überführt. Dabei entspricht die Schneidebene des Messers 4 der strichpunktierten
Linie gem. Fig. 2. Somit befindet sich der zu schneidende Papierstapel 3 in einer Position, in welcher dessen Schneidebene
mit der strichpunktierten Linie zusammenfällt. Um nun zu gewährleisten, daß der nach dem Schneiden entstehende
Randstreifen 17 -falls er nicht schon selbst in den Abfallbehälter 15 gefallen sein sollte- in den Abfallbehälter
15 fällt, wird ein Zwischen-Vorschub des zu schneidenden Papierstapels 3 durchgeführt. Am Ende dieses Zwischen-Vorschubes
nimmt der zu schneidende Papierstapel 3 die in Fig. 2 ersichtliche Position ein, bei welcher er einen
eventuell im Bereich der Schneidzone verbleibenden Randstreifen 17 über die Vorderkante 13 des Hintertisches 2
geschoben hätte.
*) und der Preßbalken 5
**) durch die nach vorne gerichtete Keilwirkung des Messers
Analog dem hier Geschilderten werden die anderen Ränder des zu schneidenden Papierstapels 3 beschnitten. Dabei
muß der Stapel 3 vom Bedienungspersonal jeweils in die entsprechende Position gedreht werden. Erleichtert
wird dies durch ein zwischen dem Papierstapel 3 sowie dem Vordertisch 1 befindliches Luftpolster, welches
durch nichtdargestdlte im Vordertisch 1 befindliche Luftdüsen
erzeugt wird , welche auch im Hintertisch 2 angeordnet sein können.
In Fig. 2 ist des weiteren der Vordertisch 1 sowie das Lineal 9 bei geschlossenem Spalt 10 gestrichtelt dargestellt.
Der weitere Schneidverlauf mit den entsprechenden Zwischenschnitten
ist am besten aus Fig. 3 zu erkennen. Nach erfolgtem Randschnitt gem. Fig. 2 sowie dem dort
dargestellten Zwischen-Vorschub wird der Vordertisch 1 in Richtung des Hintertisches 2 verfahren. So schwenkt
das Lineal 9 aus der senkrecht dargestellten Arbeitsposition in dessen Ruheposition unterhalb des Vordertisches 1
bis schließlich die Hinterkante 11 des Vordertisches 1 an den Hintertisch 2 stößt. Der bisher zwischen dem Vordertisch
1 und dem Hintertisch 2 gebildete Spalt 10 ist somit geschlossen. Sodann wird von der Vorschubeinrichtung
der zu schneidende Papierstapel 3 bis zur abzuschneidenden Breite in Richtung des Vordertisches 1 verfahren. Es
erfolgt dann ein üblicher Schneidvorgang wie bei der Beschreibung der Fig. 1 beim Abtrennen des Randstreifens
17 beschrieben, wobei ein erster geschnittener Papierstapel 20 entsteht. Der unterste Bogen des Papierstapels
20 liegt dabei infolge der beschriebenen Anordnung der Schneidebene nicht nur auf dem Vordertisch 1 auf, sondern
überdeckt geringfügig die Oberfläche 6 des Hintertisches 2. Aufgrund der keilförmigen Form des Messers liegen
die einzelnen Bogen des geschnittenen Papierstapels 20 nach dem Ende des Trennvorganges derart aufeinander, daß
der Papierstapel 20 in Schneidebene gesehen, einen paraileiogrammförmigen
Querschnitt aufweist.
-11-
Nach eriblgtem Schneidvorgang wird der Vordertisch 1 vom
Hintertisch 2 verschoben. Die Verschiebung kann dabei sowohl mechanisch als auch hydraulisch^bewerkstelligt
werden. Während des Verschiebevorganges wird das Lineal 9 aus der Ruhestellung in die Arbeitsstellung überführt.
Wie bereits beschrieben, nimmt das Lineal 9 in der Arbeitsstellung eine Position ein, in der es an der Hinterkante
11 des Vordertisches 1 anliegt und senkrecht zur Papierauflagefläche 12 steht. Beim überführen des Lineals
9 in die Arbeitsstellung schiebt das Lineal 9 dabei den über den Vordertisch 1 stehenden geschnittenen Stapel 20
vollends auf den Vordertisch 1. Es ist somit nicht möglich, daß beim noch zu beschreibenden weiteren Arbeitsablauf der
geschnittene Stapel 20 im sich wieder schließenden Spalt eingeklemmt wird.
Ist im Anschluß an den beschriebenen Vorgang zum Trennen des Papierstapels 20 ein Zwischenschnitt einzulegen, so
verbleibt das Lineal 9 in der senkrechten Position. Dort dient es gleichzeitig als Anlagefläche zum Korrigieren
des parallelogrammformig vorliegenden Stapels 20. So ist es beispielsweise durch Heranführen des Nutzenwinkels 21
an den Stapel 20 möglich, diesen an dem in senkrechter Stellung befindlichen Lineal auszurichten.
Wird nun im Anschluß an den Hauptschneidevorgang zum Abtrennen des Stapels 20 ein Zwischenschnitt eingelegt, so
erfolgt ein Vorschub des zu schneidenden Papierstapels 3 um das Maß des beim Zwischenschnitt abzuschneidenden Papierstreifens.
Es erfolgt dann der bereits beim Trennen des Randstreifens 17 beschriebene Arbeitsablauf. Dies bedeutet
im einzelnen das Niederdrücken des Preßbalkens 5;
den eigentlichen Schneidevorgang durch Herabsenken des Messers 4, dabei fällt der beim Zwischenschnitt entstehende
Streifen 17 über das Ableitblech 14 in den Behälter
*) bzw. pneumatisch -12-
Eventuell hängenbleibende Papierstreifen 17 werden von
der Papierabstreifvorrichtung 8 beim Zurückgehen des Messers 4 von diesem entfernt, das aufgestellte Lineal
verhindert wiederum beim Schneiden spröden Schneidgutes/ daß die abgeschnittenen Papierstreifen 17 auf den Vordertisch
1 geschleudert werden. Im Anschluß an den Zwischenschnitt erfolgt der bereits beschriebene Zwischenvorschub,
mit dem gewährleistet werden soll, daß eventuell noch im Bereich der Schneidzone verbliebene Papierstreifen 17
zuverlässig dem Behälter 15 zugeführt werden. Schließlich wiederum das Schließen des Spaltes 10 mit Zurückführen des
Lineals 9 in dessen Ruhestellung, der weitere Vorschub des zu schneidenden Papierstapels 3 mit anschließendem Schneidevorgang,
bei dem ein weiterer Papierstapel 20 vom zu schneidenden Stapel 3 getrennt wird. Es entstehen schließlich
nach mehreren Hauptschneidevorgängen mit eingelegten Zwischenschnitten gem. Fig. 3 mehrere hintereinander befindliche
geschnittene Papierstapel 20, wobei diese jeweils nach einem Hauptschneidevorgang oder wie in Fig. 3 dargestellt
nach mehreren Hauptschneidevorgängen mit Hilfe des Nutzwinkels 21 am Lineal 9 ausgerichtet werden können.
Sollen während der Hauptschneidevorgänge keine Zwischen schnitte eingelegt werden, so ist es selbstverständlich
überflüssig, den Vordertisch 1 vom Hintertisch 2 zu verfahren. In diesem Fall werden alle Schneidevorgänge in
der Folge Schneiden, Vorschub, Schneiden usw. durchgeführt.
Fig. 4 zeigt eine geringfügig abgewandelte Ausführungsform eines Vordertisches. Dort ist der Vordertisch 1 mit einer
abnehmbaren Platte 22 versehen. Die Platte 22 ist während des Betriebes der Vorrichtung mit dem Vordertisch 1 über
nichtdargestellte Befestigungselemente verbunden. Die Platte 22 ist vom Vordertisch 1 lösbar, die auf der Platte 22 befindlichen
geschnittenen Papierstapel 20 können auf einfache
Weise zusammen mit der Platte 22 zur Weiterverarbeitung transportiert werden. Dies beinhaltet den Vorteil, daß
die Bedienungsperson die geschnittenen Papierstapel· nicht einzeln zur Weiterbearbeitung transportieren muß, besonders
deshalb, weil das zu schneidende Material meist sehr unhandlich und recht schwer ist.
Fig. 5 zeigt eine zweite Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser besteht der Tisch aus einem Vordertisch 1, der
als Grundgestell 30 mit einer Auflage 31 zur Aufnahme des geschnittenen Gutes 20 ausgebildet ist, sowie aus
einem Hintertisch 2 zur Aufnahme des zu schneidenen Gutes besteht, wobei analog der Arbeitsweise gem. der Beschreibung
der Fig. 1 bis 4 im Anschluß an die Randschnitte oder den Zwischenschnitt die Auflage 31 des Grundgestells
30 auf diesem senkrecht zur Schneidebene verschoben werden kann und somit die beim Randschnitt bzw. Zwischenschnitt
anfallenden Papierstreifen 17 durch den zwischen dem Hintertisch 2 und der Auflage 31 entstehenden Spalt 10 fallen
können. Nicht dargestellt ist die Art der Verstellmöglichkeit. Diese kann analog der ersten Ausführungsform mechanisch
als auch hydraulisch bewerkstelligt werden. In Anlehnung an Fig. 4 ist es sinngemäß ebenfalls möglich, die Auflage
31 vom Grundgestell 30 abzuheben.
Sowohl die Auflage 31 als auch die Platte 22^ allgemein
der Vordertisch 1 sowie der Hintertisch 2 können mit Luftdüsen ausgerüstet sein, welche zwischen der Unterlage und
dem auf dieser liegenden Papierstapel ein Luftpolster erzeugen. Schließlich ist zur Vermeidung der Quetschgefahr
für den an der Vorrichtung Arbeitenden vorgesehen, daß eine an der Vorrichtung vorhandene berührungslos wirkende Schutzeinrichtung/beispielsweise
in Form einer Lichtschranke, auch dazu verwendet wird, daß bei Eingriff des Bedienenden in
die Gefahrenzone und somit Unterbrechung des Strahlenganges
die Bewegung des Vordertisches 1 bzw. der Auflage 31 zum Schließen des Spaltes 10 verhindert bzw. gestoppt
wird.
-η-
Leerseite
Claims (13)
1.) Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Pappe o.dgl.
bei der das zu schneidende Gut auf einem Tisch von einer Vorschubeinheit um ein gewolltes Maß vorgeschoben
wird und bei dem Randschnitte sowie im Anschluß an einen oder mehrere Hauptschneidevorgänge ein Zwischenschnitt
vorgesehen sind dadurch gekennzeichnet, daß der Tisch aus einem Vordertisch (1), welcher das geschnittene
Gut (20) aufnimmt, sowie einem Hintertisch (2), welcher das zu schneidendeun) aufnimmt besteht, wobei Vordertisch
(1) und Hintertisch (2) zur Bildung eines Spaltes (10) zwischen diesen auseinander schiebbar sind.
2.) Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß da; Auseinanderschieben von Vordertisch (1) und Hintertisch
(2) zeitlich vor dem Rand- bzw. dem Zwischenschnitt erfolgt.
3.) Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2 , dadurch gekennzeichnet,
daß die sich beim Auseinanderschieben von Vordertisch (1) und Hintertisch (2) ergebende Dicke des
Spaltes (10) ein Mehrfaches der Breite der beim Rand- bzw. Zwischenschnitt anfallenden Papierstreifen (17) beträgt.
4.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Vordertisch (1) senkrecht
zur Schneidebene vom Hintertisch (2) verschiebbar ist.
5.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Vordertisch (1) mechanisch/
, ,, -,.. u-i-i. ·,. pneumatisch
oder hydraulisch verschiebbar ist.
6.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebung des Vordertisches
(1) dem AbTtauf des Schneideprogrammes angepaßt ist.
7.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lineal (9) bei geschlossenem
Spalt (10) unter dem Vordertisch (1) im Bereich der Trennfläche von Vorder- (1) und Hintertisch (2)
angeordnet ist, wobei dieses Lineal (9) beim öffnen des Spaltes (10) aus der Ruhestellung bei geschlossenem
Spalt (10) in eine Arbeitsstellung verfahrbar ist, bei
der es über die ganze Länge der Trennfläche an der Hinterkante (11) des Vordertisches (1) anliegt und senkrecht
zu dessen Papierauflagefläche (12) steht.
8.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadjr/ilch gekennzeichnet, daß der Vordertisch (1) mit einer
abnehmbaren Platte (22) versehen ist.
9.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß unter dem Tisch im Bereich der
Trennfläche von Vordertisch (1) zu Hintertisch (2) ein Behälter (15) mit einem zwi sehen Bfcbiäl ter (1 5) und Spalt (10)
befindlichen Leitblech (14) zum Sammeln der Papierabfälle
angeordnet ist.
10.) Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (15) mit einer Absaugung (16) oder einer Transportvorrichtung zum Entfernen der Papierabfälle
verbunden ist.
11.) Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadj^iJch gekennzeichnet, daß das Messer (4) zum Schneiden
des Gutes (3) an der Messervorderseite eine Papierabstreifvorrichtung
(8) aufweist.
12.) Vorrichtung zum Schneiden von Papier, Pappe o.dgl.,
bei der das zu schneidende Gut auf einem Tisch von einer Vorschubeinheit ungewolltes Maß vorgeschoben
wird und bei dem Randschnitte, sowie im Anschluß an einen oder mehrere der Hauptschneidevorgänge ein
Zwischenschnitt vorgesehen sind insbesondere nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Tisch aus einem Vordertisch (1), der als Grundgestell (30) mit einer Auflage (31) zur
Aufnahme des geschnittenen Gutes (20) ausgebildet ist, sowie aus einem Hintertisch (2) zur Aufnahme des zu
schneidenden Gutes (3) besteht, wobei im Anschluß an die Randschnitte oder den Zwischenschnitt die Auflage (31)
des Grundgestells (30) auf diesem senkrecht zir Schneidebene
verschoben werden kann und somit die beim Zwischenschnitt anfallenden Papierstreifen (17) durch den
zwischen dem Hintertisch (2) und der Auflage (31) entstehenden Spalt (10) fallen können.
13.) Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflage (31) vom Grundgestell (30) abnehmbar
ist.
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