DE3151220A1 - Tintenstrahlaufzeichnungsgeraet - Google Patents
TintenstrahlaufzeichnungsgeraetInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich_ auf ein Tintenstrahlaufzeichnungsqorät
und insbesondere auf ein Tintenstrahlaufzeichnungsge-25
rät, das mit einem Tintenstrahlkopf versehen ist, der ein sogenannter Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlkopf ist.
Von den gegenwärtig bekannten Aufzeichnungssystemen wird das
sogenannte TintenstrahlaufZeichnungssystem für sehr geeignet
30 gehalten zur Realisierung verschiedener Arten von Aufzeichnungsgeräten
wie beispielsweise Druckern, Wortverarbeitungsanlagen, Reproduktionsvorrichtungen usw., weil das Tintenstrahlauf
Zeichnungssystem ein anschlagloses Aufzeichnungssystem ist, das das geringste Geräusch zum Zeitpunkt der
35 Aufzeichnung erzeugt, und weil es mit sehr hoher Geschwin-
Di'ulsche B.ink iMiinchra) Kto 5t-61C/ '
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- Ρ -
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digkeit und auf normalem Papier aufzeichnen kann, ohne daß
irgendeine spezielle Fixierbehandlung notwendig ist. Im Zusammenhang mit diesem Tintenstrahlaufzeichnungssystem sind
bereits verschiedene Vorschläge gemacht worden, von denen einige nach zahlreichen Verbesserungen bereits zur Kommerzialisierung
geführt haben, während andere noch in der Vorberei-. tung für den praktischen Einsatz sind.
Beim TintenstrahlaufZeichnungssystem wird dadurch eine Abbildung
erzeugt, daß Tröpfchen einer Aufzeichnungsflüssigkeit,
die im folgenden als Tinte bezeichnet wird, nach verschiedenen Arbeitsverfahren dazu gebracht werden, in Richtung zu einer
und auf die Oberfläche eines Aufzeichnungsträgers zu
fliegen, bei dem es sich beispielsweise um Papier oder dergleichen handeln kann. Die Vorrichtung zur Erzeugung von Tintentröpfchen
für ein solches Tintenstrahlaufzeichnungssystem, d.h. die TintenstrahlaufZeichnungsvorrichtung bzw. das Tintenstrahlauf
Zeichnungsgerät, besteht in der Regel aus einem Tintenstrahlkopf,
der die Tintentröpfchen erzeugt,sowie einem Tintenzuführsystem, das den Tintenstrahlkopf mit der Tinte
speist.
Als Tintenstrahlkopf sind ein sogenannter Eindüsen-Tintenstrahlkopf
und ein Mehrdüseh-Tintenstrahlkopf mit zwischen
ein und ungefähr zehn Ausstoßdüsen für Tinte bekannt. Ein solcher Tintenstrahlkopf weist eine relativ einfache Konstruktion
auf, kann leicht ausgetauscht werden, wenn der Tintenstrahlkopf Störungen aufweist oder beschädigt ist, und
ist nicht so teuer Wie die anderen Aufzeichnungssysteme. Da dabei die Anzahl der Tintenstrahlzuführsysteme für den Tintenstrahlkopf kleiner als die Anzahl der Ausstoßdüsen für
die Tinte ist und weniger Tinte verbraucht wird, kann das Tintenzuführsystem verhältnismäßig einfach unter Verwendung
eines einfachen Patronentanks oder einer einzigen Speiseleitung für Tinte ausgebildet sein.
- 4 - DE 1779
Wenn dagegen ein anders ausgebildeter Tintenstrahlkopf zur Anwendung kommt, der normalerweise als Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlkopf
bezeichnet wird und praktisch gleichzeitig eine vollständige Zeile auf ein Aufzeichnungspapier
drucken kann, ist der Austausch des Tintenstrahlkopfes nicht einfach, obwohl die Wahrscheinlichkeit dafür größer ist, daß
Schwierigkeiten und Schaden an einem Teil des Tintenstrahlkopf es auftreten. Ferner ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
der Austausch des gesamten Tintenstrahlkopfes bzw. aller Tintenstrahlköpfe nur in begrenzten Fällen zweckmäßig.
Bei Verwendung des Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlkopfes
ist es ferner notwendig, einen konstanten Abstand bzw. Zwischenraum zwischen dem Tintenstrahlkopf und der Oberfläche
des Aufzeichnungspapiers über dessen gesamte Breite während des Aufzeichnungsvorganges einzuhalten. Um dies zu
erreichen, waren bisher hohe mechanische Genauigkeit und genauer Zusammenbau sowie komplizierte zusätzliche Mechanismen
und schwierige Maßnahmen notwendig, um Verunreinigungen des Tintenstrahlkopfes mit Tinte zu verhindern und den Tintenstrahlkopf
selber während des Stillstandes, d.h. während
nicht aufgezeichnet wird, zu schützen. Außerdem erfordert das t Tintenzuführsystem für einen solchen Tintenstrahlkopf eine
große Anzahl von Tintenspeiseleitungen und einen Tintentank mit großem Fassungsvermögen, damit der gesamte Tintenstrahlkopf
gleichmäßig mit Tinte gespeist wird, weil die Anzahl der Tintenausstoßdüsen bei einem solchen Tintenstrahlkopf
sehr hoch ist, was dazu führt, daß der Tintenverbrauch des
gesamten Tintenstrahlkopfes unvergleichlich viel größer als der des erstgenannten Tintenstrahlkopfes ist. Folge dessen
ist, daß die Gesamtkonstruktion des Gerätes unangenehm kompliziert wird und große Abmessungen hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
zu schaffen, bei dem alle vorstehend erwähnten Nachteile des herkömmlichen Gerätes beseitigt sind.
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Ferner soll ein sogenanntes Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlaufzeichnungsgerät geschaffen werden, das in der
Lage ist, an den Tintenausstoßdüsen Tintentröpfchen in genauer Entsprechung zu Eingangssignalen zu erzeugen und als
Ergebnis dieser Tröpfchenerzeugung eine praktisch perfekte und qualtitativ hochwertige Aufzeichnung durchzuführen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es
zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht, die das äußere
Erscheinungsbild eines erfindungsgemäßen TintenstrahlaufZeichnungsgerätes wiedergibt;
Figuren 2, jeweils eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung von Einzelheiten des Gerätes gemäß
Figur 1; und
Figuren 4,5, in verschiedenen Ansichten weitere Ausführungs-
6Λ und 6B , , „ ... ,
formen der Erfindung.
Im folgenden wird zunächst auf Figur 1 eingegangen, die eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
TintenstrahlaufZeichnungsgerätes zeigt« Dieses Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
umfaßt obere und untere Tintenstrahlköpfe 101 bzw. 101' in Mehrdüsengruppenbauart, in deren
seitlicher Stirnfläche zahlreiche Tintena.usstoßdüsen geradlinig
(beispielsYiei.se auf einer Zeile) angeordnet sind =
Eine flexible gedruckte Platte 102 verbindet die Tintenstrahlköpfe
101 und 101' elektrisch mit einer Halbleiter-Trägerplatte 106. Die Ti.ntenstrahiköpfü 101 und 101° werden
durch eine Speiseleitung 103 und über einen Anschluß 109
aus einem Tintentank 108 mit Aufseichnungsflüssigkeit bzw»
Tinte \rersorgt. Ein gemeinsames Anschlußstück 104 sammelt
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zahlreiche Zuleitungen, die zu den Tintenstrahlköpfen 101 und 101' elektrische Signale übertragen. Außerdem ist das
Anschlußstück 104 über ein Zuleitungskabel 105, einen Kabelanschluß
130, eine Kabelanschlußträgerleiste 123 und ein Steuerschaltungsverbindungskabel 129 mit einem nicht dargestellten
Signalausgangsabschnitt verbunden, der im Hauptrahmen angeordnet ist, an dem das dargestellte Tintenstrahlaufzeichnungsgerät
angebracht ist. Die übrigen Zuleitungskabel, die zum Betreiben der Tintenstrahlköpfe 101 und 101' erforderlich
sind, sind mit der gedruckten Platte 102 verbunder, im Anschluß an die sie durch die Halbleiter-Trägerplatte 106
in Form einer Matrix mit einer mehrschichtigen Verdrahtungsplatte 107 verdrahtet sind. Schließlich sind die übrigen Zuleitungskabel
über einen Verbinder 127 und ein weiteres Steuerschaltungsverbindungskabel 128 mit dem nicht dargestellten
Signalausgangsabschnitt verbunden.
Zum Tintenstrahlaufzeichnungsgerät gehört ferner eine gemeinsame
Grundplatte 110, an der die Tintenstrahlköpfe 101 und
101', die Halbleiter-Trägerplatte 106, die mehrschichtige
Verdrahtungsplatte 107 sowie weitere den Tintenstrahlköpfen • zugeordnete Elemente angebracht sind. Auf beiden Seiten der
gemeinsamen Grundplatte 110 sind die oberen Tintenstrahlköpfe
101 und die unteren Tintenstrahlköpfe 101' mit Hilfe
zahlreicher Befestigungsklemmen befestigt, die auf einer
Seite derselben angeordnet sind. Die gemeinsame Grundplatte
110 ist ferner über einen Verbindungsabschnitt 125 mit einer Tankträgerplatte 124 verbunden. Für alle Tintenstrahlköpfe
101 und 101' gemeinsam ist eine Kappe bzw. Abdeckleiste 112 vorgesehen. Eine Kontaktdruckeinstellplatto 113 dient zum Einstellung
des Kontaktdrucks zwischen der Abdeckleiste 112 und den Tintenstrahlköpfen 101 und 101'. Ferner sind eine Feder
114 und ein Befestigungsblock 115 vorgesehen, der dazu dient,
das Tintenstrahlaufzeichnungsgerät am nicht dargestellten Hauptrahmen justiert zu befestigen.
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Ein Motor 119 dient als Antriebsquelle zum Antreiben einer
Spindel 120 und eines Gehäuses 121, was dazu führt, daß die kopftragende Grundplatte 110, die mit dem Gehäuse 121 verbunden
ist, in Axialrichtung der Spindel 120 hin- und herbewegt wird, wenn die Spindel 120 gedreht wird. Daß sich die
hin- und herbewegende Grundplatte 110 gegebenenfalls in einer
Anhaltestellung befindet, wird dadurch erfaßt, daß die Stellung einer Bezugszunge 116, die sich mit dem Gehäuse 121 bewegt,
mittels eines Rückwärts-Anhaltefühlers 117 und eines
Vorwärts-Anhaltefühlers 118 festgestellt wird. Zum Führen des Gehäuses 121 bei seiner Hin- und Herbewegung dient eine
Führungsschiene 122. Ferner ist ein Anschlag 131 für das Gehäuse
vorgesehen. Die kopftragende Grundplatte 110 und das
Gehäuse 121 sind mit Hilfe von Schrauben 132 miteinander verbunden. Ein weiterer Motor 126 dient als Antriebsquelle
zum Hin- und Herschwenken der Abdeckleiste 112, wenn diese im Bedarsfall mit den Tintenstrahlköpfen 101 und 101' in
Berührung gebracht wird. Der Motor 126 ist für die vorliegende Erfindung nicht unbedingt notwendig.
Obwohl in Figur 1 ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, bei dem mehrere unterteilte Tintenstrahlköpfe 101 und 101'
auf beiden Seiten der Grundplatte 110 einander gegenüber angeordnet sind, ist es auch möglich, einen einzigen, langgestreckten
Tintenstrahlköpf zu verwenden, der eine Anordnung von Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen aufweist, die sich über die
gesamte Breite des Aufzeichnungsträgers bzw. Aufzeichnungspapiers erstrecken.
Figur 2 zeigt hauptsächlich eine perspektivische Ansicht des Befestigungsblocks 115 bei Betrachtung von der Seite des
Tintentanks 108 nach Entfernung der Tintenstrahlköpfe und
des Tintentanks, die in Figur 1 gezeigt sind. In Figur 2 sind diejenigen Teile und Elemente, die mit Teilen und EIementen
gemäß Figur 1 übereinstimmen, mit gleichen Bezugszei-
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chen bezeichnet; eine erneute Erläuterung erübrigt sich.
Die Figuren 3A und 3 B zeigen Beispiele für eine erfindungsgemäße
Einheit, die aus der kopftragenden Grundplatte 110
und der Tankträgerplatte 124 besteht. Dabei zeigt Figur 3A ein Beispiel, bei dem die kopftragende Grundplatte 110 und
die Tankträgerplatte 124 getrennt gefertigt worden sind und dann mit Hilfe von Schrauben usw. am Verbindungsabschnitt
125 zusammengebaut worden sind. Diese Einheit aus der Grundplatte 110 und der Tankträgerplatte 124 ist mit Hilfe der
Schrauben 132 mit dem Gehäuse 121 (siehe Figur 2) verschraubt. Nachdem die Einheit am Befestigungsblock 115 angebracht
worden ist, werden die Tintenstrahlköpfe 101 und 101' an der Grundplatte 110 und die Tintentanks 108 an der
Tankträgerplatte 124 an ihren jeweiligen Einbauorten frei lösbar und erneut montierbar angebracht. Die Grundplatte
und die Tankträgerplatte 124 können beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise Aluminium, rostfreiem
Stahl usw., oder aus einem organischen Kunststoff bestehen, beispielsweise Polyacetalharz, Acrylharz und dergleichen.
Bei dem Beispiel gemäß Figur 3B sind die Grundplatte 110
• und die Tankträgerplatte 124 einstückig ausgebildet. Eine solche einstückige Einheit kann beispielsweise durch Aluminiumspritzgießen
leicht hergestellt werden und hat den Vorteil, daß der Arbeitsschritt des Zusammenbauens von Grundplatte
und Tankträgerplatte entfällt.
Figur 4 zeigt perspektivisch und ausschnittsweise ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, wobei insbesondere
Einzelheiten des am Befestigungsblock 115 montierten Antriebssystems
erkennbar sind. In Figur 4 ist die kopftragende Grundplatte 110 entfernt. Figur 5 zeigt eine Ansicht,
teilweise im Schnitt, des in Figur 1 dargestellten Gehäuses 121, an dem die kopftragende Grundplatte angebracht wird und
das die Grundplatte bei seiner Bewegung mitnimmt.
- >£ -ή4 DE 1779
Unter Bezugnahme auf die Figuren 4 und 5 werden im folgenden die Bewegungen des Gehäuses nach vorne und nach hinten ausführlicher
erläutert. Wenn zu einem Zeitpunkt, zu dem gerade nicht aufgezeichnet wird, ein nicht dargestellter Schalter
eingeschaltet wird, wird die kopftragende Grundplatte, die in den Figuren 4 und 5 nicht dargestellt ist und zu diesem
Zeitpunkt eine bestimmte Stellung relativ zur Oberfläche eines Aufzeichnungspapiers PP einnimmt, in Richtung zur Oberfläche
des Aufzeichnungspapiers PP vorbewegt, und zwar aufgrund des Vorlaufes eines Gehäuses 204, mit dem die kopftragende
Grundplatte verbunden ist, auf und entlang einer Führungsschiene 203. Am Gehäuse 204 wirkt die Antriebskraft eines
Motors 201 über eine Spindel 202. Das Gehäuse 204 wird von der Spindel 202 vorgeschoben, die vom Motor 201 über in
den Figuren 4 und 5 nicht dargestellte Zahnräder gedreht wird. Genauer gesagt heißt dies, daß gegen das Gehäuse eine
Spindelmutter 305 drückt, die sich auf und entlang einer Spindel 304 bewegt, wie dies in Figur 5 erkennbar ist. Ein
in Figur 5 gezeigtes Gehäuse 301 weist in seinem unteren Bereich eine Ausnehmung auf, an deren beiden Enden sich Vorsprünge
308 und 308' befinden, wobei die Spindelmutter 305 , und eine Feder 306 sowie eine Zwischenscheibe 307 in der Ausnehmung
angeordnet sind. Die Feder 306 ist etwas zusammengedrückt, so daß sie über die Zwischenscheibe 307 gegen den
Vorsprung 308' drückt.
Wenn das Aufzeichnungssystem mit einem Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlkopf
arbeitet, muß der Spalt bzw. Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Aufzeichnungspapiers
und dem freien Ende des Tintenstrahlkopfes besonders genau
eingestellt und gehalten werden, wie dies einleitend erwähnt wurde. Zu diesem Zweck muß der Tintenstrahlkopf bei seiner
Vorwärtsbewegung entgegen den Trägheitskräften an einer bestimmten
Stelle genau angehalten werden.
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Das Anhalten des Gehäuses 204, mit dem die in den Figuren 4
und 5 nicht dargestellte Grundplatte verbunden ist, wird von einem Vorwärts-Anhaltefühler 206 bewirkt. Wenn eine Bezugszunge 205 den Vorwärts-Anhaltefühler 206 passiert, wird ein
Stoppsignal erzeugt und dadurch bewirkt, daß der Motor 201 seine Drehung beendet. Da jedoch der Motor aufgrund seiner
Trägheit seine Drehung nicht schlagartig beenden kann, würde das Gehäuse 204 und die damit verbundene, kopftragende Grundplatte
an einer nicht genau definierten Stelle vor der bestimmten Stelle, d.h. an einer der Oberfläche des Aufzeichnungspapiers
PP näheren Stelle, anhalten, so daß das gewünschte Ziel nicht erreicht würde. Um dieses Einzelproblem
zu lösen, ist erfindungsgemäß ein Anschlag 303 für die Vorwärtsbewegung
des Gehäuses 301 in der Weise vorgesehen (siehe Figur 5), daß der Zeitpunkt, zu dem der Vorwärts-Anhaltefühler
206 (siehe Figur 4) betätigt wird, demjenigen Zeitpunkt entspricht, zu dem das Gehäuse 301 (siehe Figur 5) in
Berührung mit dem Anschlag 302 kommt. Wenn dann der Motor 201 noch weiterdreht, kann dies durch Zusammendrücken der
Feder 306 (Figur 5) absorbiert werden. Die Rückwärtsbewegung des Gehäuses 204, d.h. die Bewegung in zum Pfeil in Figur 5
entgegengesetzter Richtung, kann durch Umkehr der Motordrehrichtung auf entsprechende Weise wie die Vorwärtsbewegung
bewirkt werden. Da dabei kleine Unterschiede in der Anhalte-Stellung
weniger problematisch sind, reicht es, wenn für die Rückwärtsbewegung allein ein Rückwärts-Anhaltefühler 207 vorgesehen
ist. Wenn es sich jedoch als notwendig erweisen sollte, kann auch die Anhaltestellung bei der Rückwärtsbewegung mittels
eines Anschlages genauer bestimmt werden.
Die Figuren 6A und 6B zeigen die kopftragende Grundplatte
verbunden mit dem Gehäuse. Figur 6A ist eine Draufsicht, und
Figur 6B ist eine Seitenansicht bei Betrachtung in Pfeilrichtung in Figur 6A. Zu beachten ist, daß zur Vereinfachung der
Erläuterung und der Darstellung die Gruppe der Kopfeinheiten
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an der Grundplatte weggelassen ist. Die kopftragende Grundplatte hat in den Figuren 6Λ und 6B das Bezugszeichen 401,
und das bereits oben erläuterte Gehäuse hat das Bezugszeichen 403. Ein Lager 407 dient dazu, die Gruppe der nicht dargestellten
Kopfeinheiten, die an der Grundplatte 401 befestigt ist, parallel zu einem Befestigungsblock 402 zu halten
und dafür zu sorgen, daß die Grundplatte 401 parallel zur Oberfläche des Befestigungsblocks 402 glatt und stoßfrei bewegt
werden kann. Ferner sind eine obere Führungs- bzw. Lagerschiene 407, eine Verbindungsplatte 405, eine Tragachse
für das Lager und Spannschrauben 409 vorgesehen. Die obere Lagerschiene 404 soll verhindern, daß die Gruppe der Kopfeinheiten
sich aufschaukelt bzw. angefacht wird, wenn die Kopfeinheiten Schwingungen und Stößen ausgesetzt sind. Die Kopfeinheiten
sollten daher in ihrer Längsrichtung länger als die Bewegungsstrecke des Gehäuses 403 sein. Eine Ausnehmung
hat solche Abmessungen,daß durch die Ausnehmung 408 das Lager 407 paßt, so daß die kopftragende Grundplatte in der entsprechenden
Stellung am Gehäuse 403 angebracht und von diesem ge-0 trennt werden kann.
Das vorstehend beschriebene TintenstrahlaufZeichnungsgerät
gemäß der Erfindung weist mehrere getrennt konstruierte bzw. ausgebildete Tintenstrahlköpfe, eine Steuerschaltung sowie
ein den Tintenstrahlköpfen zugeordnetes Txntenzuführsystem
auf, die auf dem gemeinsamen Tragelement zu einer Einheit zusammengefaßt sind. Aus diesem Grunde kann das Tintenstrahlauf
zeichnungsgerät am Hauptrahmen der Einrichtung, die mit
dem Tintenstrahlaufzeichnungsgerät als Ausgabeabschnitt arbeitet,
leicht angebracht werden. Da während des Aufzeichnungsvorganges keine Relativbewegung zwischen den Tintenstrahlköpfen
und dem Tintenzuführsystem stattfindet, treten keine Unregelmäßigkeit im Tintenspeisedrudk auf, so daß die Tinte
gleichmäßig allen Tintenstrahlköpfen zugeführt werden kann,
was es ermöglicht, gleichmäßigen bzw. stabilen Tintenausstoß zu erreichen.
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Wie bereits unter Bezugnahme auf die Figuren 4, 6A und 6B erläutert worden ist, ermöglicht es die Erfindung, die Gruppe
von Ganzzeilen-Mehrdüsengruppen-Tintenstrahlköpfen und die
zugehörigen Vorrichtungen wie das Tintenzuführsystem usw. automatisch und genau relativ zur Oberfläche des Aufzeichnungspapiers
anzuordnen und dabei für guten Zusammenhalt dieser Vorrichtungen bzw. Komponenten zu sorgen. Ferner können
im Stillstand alle Tintenstrahlköpfe ausreichend weit von der Oberfläche des Aufzeichnungspapiers entfernt gehalten werden,
so daß das Aufzeichnungspapier vor unerwünschter Verschmutzung
durch Tintenspritzer und dergleichen gut geschützt werden kann und die Tintenstrahlköpfe selber vor dem Aufzeichnungspapier geschützt sind.
Da erfindungsgemäß die Tintenstrahlköpfe und das Tintenzuführsystem
eine Einheit bilden, sind der Austausch und die Reparatur der Komponenten erleichtert. Ferner erbringt diese
Ausbildung als Einheit Vorteile hinsichtlich der Wartung des TintenstrahlaufZeichnungsgerätes.
TintenstrahlaufZeichnungsgerät mit einem Ganzzeilen-Mehrdüsengruppcn-Tintenstrahlkopf,
der in einer bestimmten Stellung eine Aufzeichnung bewirken, kann, einem Vorratsbehälter
für Tinte, in dem Tinte gespeichert ist, mit der der Tintenstrahlköpf gespeist wird, und einem gemeinsamen
Tragelement, auf dem der Tintenstrahlkopf und der Vorratsbehälter
miteinander in Verbindung stehend derart angeordnet sind, daß keine Änderung der Relativstellungen zwischen
ihnen erfolgt.
Claims (1)
- P a te ntansprüchedurch einen Tintenstrahlköpf (101 j 101r)r der in einer bestimmten Stellung eine Aufzeichnung durchführen kann, einen Vorratsbehälter (108), der Tinte speichert, die dem Tintenstrahlkopf zugeführt werden soll, und ein gemeinsa-25 mes Tragelement (110, 124; 401) für den Tintenstrahlkopf und den Vorratsbehälter, wobei der Tintenstrahlkopf und der Vorratsbehälter auf dem gemeinsamen Tragelement derart angeordnet sind, daß keine Änderung der relativen Anordnung zwischen ihnen auftritt.2. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß der Tintenstrahlkopf (101; 101') zahlreiche Tintenausstoßdüsen aufweist, die in einem bestimmten Muster ange-35 ordnet sind.Deutsche Bank !München) KIo 5U61070Bnnk IMunrlHviJ KIo .TPtretwhoi.k iMiinchrni KIo 671) 43-804- «fr -"■'""'■ DE" 17793. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der-Tintenstrahlkopf (101; 101') und der Vorratsbehälter (108) für Tinte miteinander in Verbindung stehend durch eine Speiseleitung (103) verbunden sind.4. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,dadurch gekennzeichnet , daß das gemeinsame Tragelement (110, 124; 401) ferner auf einem Tisch (115; 402) angeordnet ist, der das gemeinsame Tragelement in der Weise trägt, daß es parallel zum Tisch bewegbar ist.5. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät,gekennzeichnetdurch einen Tintenstrahlkopf (101; 101'), der in einer bestimmten Stellung eine Aufzeichnung durchführen kann, ein Tintenzuführsystem (103, 108, 109) für den Tintenstrahlkopf, ein Tragelement (110, 124; 401), auf dem der Tintenstrahlkopf und das Tintenzuführsystem angeordnet sind, und ein Antriebssystem (119, 120, 122; 201, 202, 203), das das Tragelement auf und entlang einem vorgegebenen Weg bewegt.5 6. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach Anspruch 5, gekennzeichnetdurch ein dem Antriebssystem (119, 120, 122; 201, 202, 203) zugeordnetes Antriebssteuersystem (116, 117, 118; 205, 206, 207) zur Steuerung der Bewegung des Tragelementes (110, 124; 401).7. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebssystem (119, 120, 122; 201, 202, 203) mit einer Positioniereinrichtung (131; 303) zum Festlegen ei-DE 1779ner Anhaltestellung des Tragelementes (110, 124; 401) versehen . ist.8. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7,dadurch gekennzeichnet , daß das Tragelement (110, 124; 401) und das Antriebssystem (119, 120, 122; 201, 202, 203) an einem Teil (121; 204; 301; 403) derselben miteinander verbunden sind. 109. Tintenstrahlaufzeichnungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß der Tintenstrahlkopf (101; 101') zahlreiche Tintenausstoßdüsen aufweist, die in einem bestimmten Muster angeordnet sind.
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