DE3028934A1 - Verfahren zur gewinnung von halogenkomponenten aus einem carbonylierungsabgasstrom - Google Patents
Verfahren zur gewinnung von halogenkomponenten aus einem carbonylierungsabgasstromInfo
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Description
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BESCHREIBUNG
Die Erfindung bezieht sich auf die Carbonylierung von Estern und/oder Ethern unter Bildung verschiedener Carbonylierungsprodukte,
und sie befaßt sich insbesondere mit der Carbonylierung von Methylacetat und/oder Dimethylether unter Bildung
eines Carbonylierungsprodukts, das Essigsäureanhydrid und sonstige Carbonylierungsprodukte enthält.
Essigsäureanhydrid ist eine seit Jahren bekannte Industriechemikalie,
und große Mengen hiervon werden zur Herstellung von Celluloseacetat verwendet. Großtechnisch wird Essigsäureanhydrid
normalerweise durch Umsetzen von Keten und Essigsäure hergestellt. Weiter läßt sich F.ssigsäureanhydrid beispielsweise
auch durch Zersetzung von Ethylidendiacetat oder durch Oxidation von Acetaldehyd erzeugen. Jedes dieser sogenannten
klassischen Verfahren hat wohl bekannte Mängel und Nachteile, so daß immer noch nach besseren Verfahren zur Herstellung
von Essigsäureanhydrid gesucht wird. In US-PS 2 729 561, US-PS 2 730 546 und US-PS 2 789 137 werden beispielsweise
bereits Verfahren zur Herstellung von Anhydriden durch Einwirkung von Kohlenmonoxid auf verschiedene Reaktanten
(Carbonylierung) unter Verwendung von Cobalt- oder Nickelkatalysatoren bei sehr hohem Druck beschrieben. Seit neuerer
Zeit gibt es auch entsprechende Carbonylierungsverfahren,
bei denen bei niedrigeren Drücken unter Verwendung von Katalysatoren auf Basis von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des
Periodensystems in Gegenwart oder Abwesenheit von Promotoren gearbeitet wird. Verfahren dieser Art werden beispielsweise
beschrieben in US-PS 3 927 078 oder US-PS 4 046 807. Besonders interessante Verfahren zur Herstellung von Carbonsäureanhydriden
unter Einschluß von Essigsäureanhydrid durch Carbonylierung von Methylacetat gehen hervor aus GB-PS 1 468
(= DE-OS 24 41 502) und US-PS 4 115 444. Die BE-PS 839 321
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(= DE-OS 26 10 035) beschreibt ein Verfahren zur Carbonylierung von Methylacetat, das in Gegenwart ziemlicher Mengen an
Wasserstoff durchgeführt wird, so daß das entstandene Essigsäureanhydrid von Ethylidendiacetat, Acetaldehyd und Essigsäure
begleitet ist.
Solche Carbonylierungen werden in Gegenwart von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, nämlich
Rhodium, Iridium, Platin, Palladium, Osmium oder Ruthenium und ihren Verbindungen, in Gegenwart oder Abwesenheit anorganischer
und/oder organischer Promotoren durchgeführt, wobei das Carbonylierungssystem darüber hinaus auch noch Halogenkomponenten,
insbesondere Brom- oder Iodkomponenten, enthält, die zugeführt werden in Form organischer Halogenide,
beispielsweise in Form eines Methylhalogenids, wie Methyliodid, oder eines Acylhalogenids, wie Acetyliodid, oder auch
in Form anderer organischer Halogenide oder als Hydrohalogenid oder sonstiges Halogenid, beispielsweise in Form eines Salzes,
wie eines Alkalimetallsalzes oder eines sonstigen Metallsalzes, oder sogar als elementares Halogen, wie elementares Iod
oder Brom. Das jeweilige Halogen geht eine Wechselwirkung im System ein, und ziemliche Mengen des vorhandenen Halogengehalts
werden Teil der Gasphase in der Carbonylierungsreaktionszone. Diese Gasphase wird aus dem System abgezogen, und zwar
insbesondere bei kontinuierlichen Verfahren, um eine Ansammlung unerwünschter Komponenten zu verhindern, beispielsweise
von Verdünnungsgasen oder leichten Nebenproduktverbindungen,
wie Methan, und dieser abgezogene Strom enthält Halogenanteile, die in Dampfphase vorliegen. Ein Verlust dieser Halogenanteile
durch einfaches Verwerfen des abgezogenen Stroms stellt eine ziemliche Verschwendung dar und ist aus verschiedenen
Gründen unter Einschluß wirtschaftlicher Überlegungen von Nachteil. Darüber hinaus führt der Halogenanteil zu einer
Kontaminierung des abgezogenen Stroms und ergibt Probleme in bezug auf die Beseitigung eines solchen Stroms oder die Verwendung
der darin enthaltenen Bestandteile, die sich bei-
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spielsweise als Brennstoffe oder Chemikalien eignen, wie Methan. Aus den oben erwähnten Gründen ist eine Rückgewinnung
des Halogenanteils aus derartigen Strömen wichtig, damit sich dieses Halogen wieder in das Carbonylierungssystem
einführen läßt und damit ein auf diese Weise gereinigter abgezogener Strom in die Umwelt abgeführt werden kann. Dies
ist jedoch eine nicht sehr leichte Aufgabe. Das Halogen liegt in derartigen Strömen nämlich im allgemeinen in Form von
Methyliodid, Ethyliodid, Acetyliodid und dergleichen vor, wobei die Hauptmenge des Halogengehalts in Form von Methyliodid
vorhanden ist.
Infolge der oben geschilderten Umstände hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, ein neues und wirksames Verfahren
zu schaffen, durch das sich die in den bei Carbonylierungsreaktionen
der obigen Art anfallenden Abgasen enthaltenen Halogenanteile gewinnen lassen.
Es wurde nun überraschenderweise gefunden, daß sich die Halogenanteile,
insbesondere die Iodanteile, aus gasartigen Abströmen, die bei der Carbonylierung von Methylacetat und/oder
Dimethylether unter Verwendung von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente und von Halogenverbindungen
anfallen, wirksam und sauber gewinnen lassen, indem man derartige gasartige Ströme in direkten Gegenstromkontakt
mit einem Strom aus ein oder mehr Carbonylierungsprodukten mit Siedepunkten von über 1000C, insbesondere Essigsäureanhydrid,
Ethylidendiacetat, Essigsäure oder Gemischen hiervon, bringt. Erfindungsgemäß wird somit ein Gasstrom, der
Halogenanteile oder Halogenverbindungen enthält, mit einem hochsiedenden, jedoch verflüchtigbaren Produkt aus der Carbonylierungsreaktion
gewaschen, bei der der zu reinigende Gasstrom gebildet wird.
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Das erfindungsgemäße Waschen eines solchen Gasstroms führt zu einer sauberen Entfernung praktisch des gesamten Halogengehalts
und weiter auch zu einer Entfernung irgendwelcher flüchtiger organischer Bestandteile des Carbonylierungsreaktionssystems,
die mitgeschleppt werden oder sonstwie im Gasstrom vorhanden sind, wie beispielsweise Methylacetat. Obwohl
diese organischen Bestandteile in verhältnismäßig kleinen Mengen vorhanden sind, ist ihre Rückgewinnung trotzdem
erwünscht. Das erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht nun nicht nur die Gewinnung der entsprechenden Halogenverbindungen sondern
gleichzeitig auch die Abtrennung anderer wertvoller Bestandteile. Der erfindungsgemäß zu behandelnde Gasstrom enthält
darüber hinaus nicht nur Verdünnungsgase zusammen mit
Kohlenmonoxid und Wasserstoff, sondern auch noch Nebenproduktgase, wie das oben erwähnte Methan, und dieser Gasstrom ist
nach der erfindungsgemäßen Behandlung hoch rein und kann problemlos entweder direkt an die Atmosphäre abgeführt oder auch
als Brennstoff verwendet werden.
Der aus der Waschzone kommende gasförmige Abstrom wird zur Entfernung eventuell noch vorhandener restlicher Iodmengen,
die gewöhnlich in Teilen pro Million ausgedrückt werden, zweckmäßigerweise einer abschließenden weiteren Reinigungsbehandlung unterzogen. Der flüssige Strom, der die Halogenkomponenten
und organische Komponenten, wie Methylacetat, enthält, kann mit der Beschickung für die Carbonylierungsreaktion
vereinigt werden, so daß sich die darin enthaltenen Halogenkomponenten und das Methylacetat wieder bei einer
weiteren Carbonylierung einsetzen lassen. Nach erfolgtem Durchlaufen der Waschzone wird die Waschflüssigkeit, beispielsweise
Essigsäureanhydrid, die die gewonnenen Halogenkomponenten und organischen Komponenten enthält, somit am
besten wieder in die Carbonylierungszone eingeführt, in der
dann die rückgewonnenen Halogenkomponenten zusammen mit dem eventuell rückgewonnenen Methylacetat oder den sonstigen organischen
Komponenten wieder an der Carbonylierung teilneh-
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men können. Da die Waschflüssigkeit dem Carbonylierungssystem
entstammt, läßt sie sich ohne weiteres wieder direkt in die Carbonylierungszone einführen und verursacht keine
Probleme, wie sie bei Verwendung einer eigentlich fremden Waschflüssigkeit auftreten würden. Der Einsatz einer fremden
Waschflüssigkeit würde zusätzliche Verfahrensstufen zur Abtrennung der Halogenkomponenten und der sonstigen Komponenten
erfordern, da die Einführung einer solchen fremden Waschflüssigkeit in die Carbonylierungszone zu einer ernsthaften
Beeinträchtigung der Reaktion führen könnte. Erfindungsgemäß wird somit für ein leistungsfähiges, wirksames und direkt
aus dem Carbonylierungssystem stammendes Reinigungssystem
gesorgt, das Teil der Carbonylierungsreaktion ist und die Gewinnung wertvoller und bei der Carbonylierungsreaktion
brauchbarer Bestandteile ermöglicht, die sonst verloren gehen oder die Abgase verunreinigen würden, so daß sie sich nicht
problemlos abführen oder sonstwie verwenden lassen würden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Sie zeigt schematisch ein System zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Im einzelnen geht aus der Zeichnung eine Dampf-Flüssigkeits-Trennzone
10 hervor, die über eine Leitung 12 mit einem Strom
gespeist wird, der bei einer Carbonylierung von Methylacetat und/oder Dimethylether in Gegenwart eines Metalls aus der
Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente sowie in Anwesenheit von Halogenkomponenten, wie Methyliodid oder Methylbromid,
anfällt. Dieser Strom hat zweckmäßigerweise eine Temperatur von etwa 00C bis 1500C, vorzugsweise 30 bis 800C. Die
Trennzone 10, die die Form eines Tanks oder eines sonstigen Gefäßes haben kann, wird auf einem Druck von etwa 1,4 bis
bar, vorzugsweise 3,5 bis 35 bar, gehalten. Der durch die Leitung 12 eintretende Strom wird in der Trennzone 10 in einen
flüssigen und einen gasförmigen Anteil aufgetrennt, wobei der gasförmige Anteil diejenigen Komponenten enthält, die bei
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normalen Temperaturen und Drücken nicht kondensierbar sind. Gerade dieses gasförmige Gemisch enthält die flüchtigen Halogenkomponenten,
die sich durch das erfindungsgemäße Verfahren sauber gewinnen lassen. Dieser gasförmige Strom wird
über eine Leitung 16 abgezogen und dann entweder teilweise
oder ganz über eine Leitung 18 zu einem Kompressor 20 geführt. Ein eventueller Rest dieses gasförmigen Stroms wird
über eine Leitung 22 abgezweigt und in den Carbonylierungsreaktor (welcher nicht gezeigt ist) rückgeführt. Im Kompressor
20 wird der aus der Leitung 18 kommende Zweig- oder Reinigungsstrom auf einen Druck von 14 bis 105 bar, vorzugsweise
28 bis 56 bar, komprimiert und über eine Leitung 24 in eine erste Waschzone 30 geführt, die zweckmäßigerweise
die Form einer Kolonne 34 hat, welche zur Erhöhung des Kontakts zwischen Gas und Flüssigkeit Böden oder eine Füllung
enthält. In einigen Fällen kann man einen gasförmigen Reinigungsstrom auch direkt aus der Carbonylierungszone abziehen,
was nicht gezeigt ist. Ein solcher Strom kann ebenfalls flüchtige Halogenkomponenten enthalten und erfindungsgemäß
behandelt werden, indem man ihn direkt in die Leitung 18 über
eine unterbrochen gezeichnete Leitung 19 einführt. Bei der
aus der Zeichnung hervorgehenden schematischen Anlage zur· Durchführung des vorliegenden Verfahrens bildet die Waschzone
30 den unteren Teil der Kolonne 34, wobei diese Waschzone 30 jedoch auch eine getrennte Füllkörper- oder Bodenkolonne
sein kann. Im oberen Teil der Kolonne 34 befindet sich eine zweite Waschzone 32, in der die Endwaschung oder
Feinwaschung vorgenommen wird, welche von der ersten Waschzone 30, nämlich der hauptsächlichen Waschzone, beispielsweise
durch einen Kaminboden derart getrennt ist, daß sich eine Unterteilung ergibt, die einen Gasdurchtritt ermöglicht,
jedoch keinen Flüssigkeitsdurchtritt erlaubt, wie dies schematisch
durch eine unterbrochene Linie 36 angedeutet ist. Der durch die Leitung 24 eintretende Gasstrom strömt durch die
erste Waschzone 30 nach oben, durchläuft anschließend die zweite Waschzone 32 und wird schließlich über eine Leitung
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abgezogen. In der ersten Waschzone 3 0 wird das Gasgemisch mit einem nach unten strömenden Waschmittelstrom in Gegenstromkontakt
gebracht, bei dem es sich erfindungsgemäß um ein Produkt aus der Carbonylierung von Methylacetat und/oder
Dimethylether mit Kohlenmonoxid oder Kohlenmonoxid und Wasserstoff handelt. Am besten handelt es sich bei dieser Waschflüssigkeit
um Essigsäureanhydrid, obwohl stattdessen auch Ethylidendiacetat, Essigsäure und dergleichen verwendet werden
können. Die Waschflüssigkeit tritt in die Waschzone über eine Leitung 42 ein und verläßt diese über eine Leitung 44,
nachdem sie aus dem in der Waschzone nach oben fließenden Gasstrom die darin enthaltenen Halogenkomponenten entfernt hat.
In der Waschzone herrscht zweckmäßigerweise ein Verhältnis von Flüssigkeit zu Dampf (F/D) von 0,1 bis 10, vorzugsweise
0,5 bis 2. Die über die Leitung 44 aus der Waschzone austretende Flüssigkeit wird in die Carbonylierungszone rückgeführt,
was nicht gezeigt ist, in der die darin enthaltenen Halogenkomponenten und sonstigen Komponenten wieder für eine Carbonylierungsreaktion
herangezogen werden. Die über die Leitung 42 zugeführte Waschflüssigkeit ist zweckmäßigerweise ein Teil
des aus der Carbonylierungszone entnommenen Produktgemisches, das vorher zur Auftrennung in seine einzelnen Komponenten
einer üblichen fraktionierten Destillation unterzogen worden ist, wie dies beispielsweise aus der oben erwähnten US-PS
4 115 444 hervorgeht. Statt einer aus dem Carbonylierungssystem stammenden Waschflüssigkeit läßt sich gewünschtenfalls
auch eine von einer äußeren Quelle stammende Waschflüssigkeit der gleichen Art verwenden. In ähnlicher Weise kann der über
die Leitung 12 in die Dampf-Flüssigkeits-Trennzone 10 eintretende
Strom selbstverständlich auch ein gemeinsamer Strom aus mehr als nur einer Carbonylxerungsreaktxon sein, beispielsweise
ein Strom aus einer Carbonylierung mit Kohlenmonoxid allein und einer Carbonylierung mit Kohlenmonoxid
und Wasserstoff.
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Die die Halogenkomponenten enthaltenden Ströme, welche erfindungsgemäß
behandelt werden, können bezüglich ihres Gehalts an Halogenkomponenten stark verschieden sein, was
beispielsweise vom Ausmaß der durch die Dampf-Flüssigkeits-Trennzone
10 erfolgten Auftrennung abhängt. Normalerweise sind in einem solchen Strom etwa 1 bis 15 Mol-% halogenhaltige
Verbindungen enthalten, und ferner auch Kohlenmonoxid und sonstige Gase, wie Wasserstoff, Methan und dergleichen,
sowie organische Komponenten des Carbonylierungsreaktionssystems,
wie Methylacetat, zugegen. Stammt der jeweilige Strom aus einer Carbonylierung unter Verwendung von Kohlenmonoxid
und Wasserstoff, dann enthält er natürlich Wasserstoff. Keiner dieser Bestandteile des Gasstroms wird beim
Durchlaufen der Waschzone jedoch beeinträchtigt, so daß hierdurch lediglich die darin enthaltenen Halogenkomponenten und
organischen Komponenten praktisch vollständig entfernt werden. Bei den über die Leitung 40 austretenden Gasen handelt
es sich somit im wesentlichen nur um die nicht kondensierbaren Komponenten des über die Leitung 24 eingespeisten ursprünglichen
GasStroms.
Die Waschzone, in der der Gasstrom zur Entfernung der Halogenkomponenten
erfindungsgemäß behandelt wird, hat, wie oben bereits erwähnt, zweckmäßigerweise die Form einer Kolonne,
die Böden oder Füllkörper enthält, wie Berle-Sattel, Metallspiralen,
Raschig-Ringe und dergleichen. Vorzugsweise enthält eine solche Kolonne wenigstens 10 theoretische Böden,
und im allgemeinen 10 bis 30 theoretische Böden. Selbstverständlich
gibt es keine obere Grenze für die Anzahl an theoretischen Böden, und diese Frage wird daher lediglich von
wirtschaftlichen Überlegungen bestimmt.
Bei der aus der Zeichnung schematisch hervorgehenden Anlage ist oberhalb der ersten Waschzone 30 eine zweite Waschzone
angeordnet, in der die End- oder Feinwaschung erfolgt. Je nach der gewünschten Reinheit des jeweiligen Gases kann man
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jedoch auch ohne eine solche zweite Waschzone 32 auskommen.
Die zweite Waschzone 32 ist daher nur wahlweise vorhanden. In der aus der Zeichnung hervorgehenden Anlage strömt der
Gasstrom nach Durchlaufen der ersten Waschzone 30 und nach Gegenstromkontakt mit der in der ersten Waschzone 30 nach unten
fließenden Waschflüssigkeit in die zweite Waschzone 32, in welcher er mit einem zweiten Strom an Waschflüssigkeit in
Kontakt kommt. Diese Waschflüssigkeit kann genauso zusammengesetzt
sein wie die erste Waschflüssigkeit, die in die erste Waschzone 30 fließt, oder sie kann auch irgendeine
hochsiedende Flüssigkeit sein, in der die Halogenkomponenten löslich sind, wie Glykol und ähnliche hochsiedende Flüssigkeiten,
oder auch ein Fluid darstellen, das Verbindungen enthält, die mit den Halogenkomponenten chemisch reagieren, beispielsweise
Alkalimetallhydroxide, wie Natrium- oder Kaliumhydroxid, oder Alkalimetallsalze, insbesondere Carboxylate,
wie Natriumacetat und dergleichen. Diese zweite Waschflüssigkeit tritt in den oberen Teil der zweiten Waschzone 32 über
eine Leitung 45 ein und wird vom unteren Teil der zweiten Waschzone 32 über eine Leitung 48 abgezogen. Die zweite Waschflüssigkeit
wird in einem geschlossenen Kreislauf gehalten und über eine Pumpe 50 im Kreislauf geführt. Sobald die mittels
der Pumpe 50 im Kreislauf geführte zweite Waschflüssigkeit mit Halogenkomponenten gesättigt ist oder das chemische
Reagens erschöpft ist, wird diese zweite Waschflüssigkeit ersetzt. Wahlweise kann man von diesem Kreislaufstrom auch
einen Zweigstrom entnehmen und diesen Zweigstrom durch eine frische Menge an zweiter Waschflüssigkeit ersetzen. Der behandelte
Gasstrom wird schließlich über die Leitung 40 entfernt, die sich am Kopf der zweiten Waschzone 32 befindet.
Wird dagegen ohne Verwendung der zweiten Waschzone 32 gearbeitet, dann ist die Leitung 40 selbstverständlich direkt am
oberen Teil der ersten Waschzone 30 angeschlossen.
Der erfindungsgemäß zu behandelnde Gasstrom stammt, wie bereits
oben erwähnt, von einer Carbonylierung von Methylacetat und/oder Dimethylether und stellt den gasförmigen Anteil dar,
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der vom Reaktionsprodukt einer solchen Carbonylierungsreaktion
abgetrennt wird. Die Carbonylierung bildet natürlich selbst keinen Teil der Erfindung, und Beispiele für derartige
Carbonylxerungsverfahren unter Verwendung von Metallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente gehen
unter anderem aus den bereits erwähnten GB-PS 1 358 940, US-PS 4 114 444, BE-PS 839 321, US-PS 4 002 677 und US-PS
4 002 678 hervor.
Eine typische derartige Carbonylierung von Methylacetat oder Dimethylether wird kontinuierlich in Gegenwart eines Katalysators
aus einem Metall der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, insbesondere eines Katalysators aus einem Edelmetall
aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, in Anwesenheit oder Abwesenheit eines Promotors, jedoch in
Gegenwart eines Halogenids, wie Methyliodid, durchgeführt. Die im anfallenden Reaktionsgemisch enthaltenen flüchtigen
Bestandteile werden dabei kontinuierlich vom verhältnismäßig nicht flüchtigen Metallkatalysator aus der Gruppe VIII des
Periodensystems der Elemente abgetrennt, wobei letzterer zur erneuten Verwendung wieder in die Carbonylierungsreaktion
rückgeführt wird. Die Carbonylierung wird zweckmäßigerweise in einer entsprechenden Carbonylierungszone durchgeführt, wobei
man die Abtrennung des Katalysators durch Kurzwegdestillation unter einem Druck vornimmt, der niedriger ist als der
in der Carbonylierungszone herrschende Druck. Das Ganze kann unter Zufuhr oder Abfuhr von Wärme erfolgen, wobei man die
Kurzwegdestillation auch adiabatisch durchführen kann. Eine adiabatische Kurzwegdestillation in Verbindung mit der Herstellung
von Essigsäure geht beispielsweise aus US-PS 3 845 hervor.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Carbonylierung von Methylacetat und erfindungsgemäßer Behandlung des dabei
anfallenden Halogenkomponenten enthaltenden Gasstroms näher erläutert.
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Die Umsetzung von Methylacetat mit Kohlenmonoxid wird gewöhnlich
bei Temperaturen zwischen 20 und 5000C, vorzugsweise 100 und 3000C, unter einem Kohlenmonoxidpartialdruck
von 0,007 bis 1050 bar durchgeführt, wobei man zweckmäßigerweise in Gegenwart eines Katalysators arbeitet, vorzugsweise
eines Edelmetallkatalysators aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, nämlich Rhodium, Iridium, Ruthenium,
Palladium, Osmium und/oder Platin, wie dies beispielsweise aus BE-PS 819 455, BE-PS 839 321 oder US-PS 4 115 444 hervorgeht.
Der Einfachheit halber wird das erfindungsgemäße Verfahren lediglich anhand der Carbonylierung von Methylacetat
erläutert. Statt Methylacetat oder zusätzlich dazu kann die Beschickung natürlich auch Dimethylether enthalten. Der Dimethylether
wird bei der Carbonylierungsreaktxon in Methylacetat überführt, so daß er sich" auch als Vorläufer für Methylacetat
ansehen läßt. Wird daher von Methylacetat als Beschickung für die Carbonylierungsreaktxon gesprochen, dann
soll hierunter auch der als Vorläufer dienende Dimethylether verstanden werden. Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich
weiter auch genauso gut auf die Carbonylierung anderer Alkylester von Alkansäuren anwenden, beispielsweise solcher Alkansäurealkylester,
wie sie aus US-PS 4 115 444, GB-PS 1 468 und BE-PS 819 455 hervorgehen.
Der Carbonylxerungskatalysator aus einem Metall aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente kann in jeder
geeigneten Form zugesetzt und verwendet werden, beispielsweise in nullwertigem Zustand oder irgendeinem höherwertigen
Zustand. Der Katalysator kann daher beispielsweise das Metall selbst in feinteiliger Form oder eine Metallverbindung
sein, wie ein Carbonat, Oxid, Hydroxid, Bromid, Iodid, Chlorid, Niederalkoxid (Methoxid), Phenoxid oder Metallcarboxylat,
dessen Carboxylation von einer Alkansäure mit 1 bis 20 Kohlenstoffatomen stammt. Es können auch Metallkomplexe verwendet
werden, beispielsweise Metallcarbonyle, wie Iridiumoder Rhodiumcarbonyl, beispielsweise Hexarhodiumhexadeca-
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carbonyl, oder sonstige Komplexe, wie die Carbonylhalogenide,
beispielsweise Iridiumtricarbonylchlorid /Ir(Co)3Cl/ oder
Chlordicarbonylrhodiumdimer, oder die Acetylacetonate, beispielsweise
Rhodiumacetylacetonat Rh(CcH7CU)3. Die oben angeführten
Verbindungen, Komplexe, Verbindungsklassen und Verbindungskomplexe sind selbstverständlich lediglich Beispiele
für geeignete Formen entsprechender Metallkatalysatoren aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, so daß sie
nicht als beschränkend aufzufassen sind.
Die verwendeten Metalle können Verunreinigungen enthalten, wie sie normalerweise in handelsüblichen Metallen oder Metallverbindungen
vorhanden sind, und sie brauchen nicht weiter gereinigt zu werden. Es werden daher zweckmäßigerweise
die handelsüblichen Metalle und Metallverbindungen eingesetzt.
Die Menge an Metallkatalysator aus der Gruppe VIII des Periodensystems
der Elemente ist in keiner Weise kritisch, stellt keinen Parameter des vorliegenden Verfahrens dar und kann
über einen breiten Bereich schwanken. Es wird daher in üblicher Weise mit einer solchen Katalysatormenge gearbeitet,
die zur jeweils gewünschten geeigneten und vernünftigen Reaktionsgeschwindigkeit
führt, da die Reaktionsgeschwindigkeit durch die Katalysatormenge beeinflußt wird. Praktisch jede
Katalysatormenge ergibt jedoch eine Erleichterung der Grundreaktion und läßt sich daher als katalytisch wirksame Menge
ansehen. Die anzuwendende Katalysatormenge beträgt im allgemeinen 1 Mol auf 10 bis 100 000 Mol Ester, vorzugsweise 1
Mol auf 50 bis 10 000 Mol Ester, und insbesondere 1 Mol auf 50 bis 2 000 Mol Ester.
Das Kohlenmonoxid wird vorzugsweise in praktisch reiner und wie im Handel erhältlicher Form eingesetzt, kann gewünschtenfalls
jedoch auch inerte Verdünnungsmittel enthalten, wie Kohlendioxid, Stickstoff, Methan oder Edelgase. Die Gegenwart
inerter Verdünnungsmittel führt zu keiner Beeinträchtigung
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der Carbonylierungsreaktion, macht jedoch eine Erhöhung des Gesamtdruckes erforderlich, damit sich der jeweils gewünschte
Kohlenmonoxidpartialdruck ergibt. Das Kohlenmonoxid sollte jedoch genauso wie die anderen Reaktanten praktisch trocken
sein, und dies bedeutet, daß das Kohlenmonoxid und die anderen Reaktanten ausreichend wasserfrei sein sollten. Die Gegenwart
von Wasserspuren, wie sie in technischen Formen der Reaktanten vorkommen, ist jedoch zulässig. Auch Wasserstoff,
der in kleinen Mengen als Verunreinigung vorhanden sein kann, ist nicht störend und kann sogar zu einer Stabilisierung des
Katalysators beitragen.
Die Aktivität der Katalysatoren von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente der oben beschriebenen
Art läßt sich bekanntlich, insbesondere in bezug auf die Reaktionsgeschwindigkeit und die Produktkonzentration,
durch gleichzeitige Verwendung eines Promotors stark verbessern. Zu wirksamen Promotoren gehören die Elemente mit
Atomgewichten von größer als 5 aus den Gruppen IA, HA, IHA, IVB, VIB, die Nichtedelmetalle aus der Gruppe VIII und die
Metalle der Lanthaniden- und Actinidengruppe des Periodensystems der Elemente. Besonders bevorzugt werden hiervon die
Metalle mit niedrigerem Atomgewicht aus jeder dieser Gruppen, beispielsweise die Metalle mit Atomgewichten von unter 100,
und ganz besonders bevorzugt sind die Metalle der Gruppen IA, HA und IHA sowie die Metalle der Gruppe VIB und die Nichtedelmetalle
der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente. Am besten geeignet sind im allgemeinen Lithium, Magnesium,
Calcium, Titan, Chrom, Eisen, Nickel und Aluminium. Besonders bevorzugte Elemente sind Lithium und Chrom. Die Promotoren
können in elementarer Form, beispielsweise in Form feinteiliger Metallpulver, oder auch in Form der verschiedensten Verbindungen,
und zwar sowohl organischer als auch anorganischer Verbindungen, eingesetzt werden, die für eine wirksame Einführung
des jeweiligen Elements in das Reaktionssystem sorgen.
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Zu Beispielen für typische Verbindungen von Promotorelementen gehören daher die entsprechenden Oxide, Hydroxide, Halogenide,
wie Bromide oder Iodide, Oxyhalogenide, Hydride oder Alkoxide. Besonders bevorzugte organische Verbindungen
sind die Salze organischer Monocarbonsäuren, beispielsweise die Alkanoate, wie Acetate, Butyrate, Decanoate oder Laurate,
oder auch die Benzoate. Zu anderen geeigneten Verbindungen gehören Metallalkyle, Carbonylverbindungen, Chelate, Assoziationsverbindungen
und Enolsalze. Besonders bevorzugt werden die elementaren Formen, Verbindungen, die Bromide oder Iodide
sind, und organische Salze, wie Salze der Monocarbonsäure, die dem zu erzeugenden Säureanhydrid entspricht. Gewünschtenfalls
können auch Promotorgemische eingesetzt werden, und zwar insbesondere Gemische von Elementen aus verschiedenen
Gruppen des periodischen Systems der Elemente. Der genaue Wirkungsmechanismus für einen Promotor und die genaue Form,
in der ein solcher Promotor seine Wirkung entfaltet, sind nicht bekannt. Wird der Promotor jedoch in elementarer Form,
beispielsweise in Form eines feinteiligen Metalls, zugesetzt, dann läßt sich eine schwache Induktionsperiode feststellen.
Die Promotormenge kann innerhalb breiter Grenzen schwanken, macht vorzugsweise jedoch 0,0001 bis 100 Mol, insbesondere
0,001 bis 10 Mol, pro Mol des jeweiligen Katalysators aus.
Bei der Aufarbeitung der Reaktionsgemische, beispielsweise durch Destillation, bleibt der Promotor im allgemeinen zusammen
mit dem Metallkatalysator aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente als einer der am wenigsten
flüchtigen Bestandteile zurück und wird zweckmäßigerweise zusammen mit dem Katalysator rückgeführt oder sonstwie gehandhabt
.
Die Wirksamkeit der oben beschriebenen Katalysatoren von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der
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Elemente läßt sich, insbesondere in bezug auf die Reaktionsgeschwindigkeit,
die Produktkonzentration, die Katalysatorstabilität und die Korrosionshemmung, auch durch Verwendung
eines organischen Promotors stark verbessern, wobei sich besonders der gleichzeitige Einsatz einer Promotorkombination
oder eines Copromotorsystems aus einer Metallkomponente, bei der es sich um ein Metall aus den Gruppen IVB, VB und VIB
oder ein Nichtedelmetall aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente in irgendeiner der oben beschriebenen
Formen handelt, in Assoziation oder Kombination mit einer Organo stickstoffverbindung oder einer Organophosphorverbindung,
bei der der Stickstoff oder der Phosphor in dreiwertigem Zustand vorliegen, empfiehlt.
Der organische Promotor kann irgendeine Organostickstoff- oder Organophosphorverbindung sein, bei der der Stickstoff
und der Phosphor in dreiwertigem Zustand vorliegen. Vorzugsweise handelt es sich beim Organostickstoffpromotor jedoch
um ein Amin, insbesondere ein tertiäres Amin der allgemeinen
R1
\ 3 12 3
Formel ^N - R , worin R , R und R gleich oder verschieden
sind und Alkyl-, Cycloalkyl-, Aryl- oder Acylgruppen, die durch nicht störende Gruppen substituiert sein können, bedeuten
und vorzugsweise bis zu 20 Kohlenstoffatome enthalten, wie Trimethylamin, Triethylamin, Triphenylamin oder Ethylendiamintetraessigsäure,
ein heterocyclisches Amin, wie Pyridin, Picolin, Chinolin, Methylchinolin, Hydroxychinolin, Pyrrol
oder Pyrrolidin, ein Imidazol, wie Imidazol selbst oder Methylimidazol, ein Imid einer einbasischen oder mehrbasischen,
aliphatischen oder aromatischen Carbonsäure mit vorzugsweise bis zu 20 Kohlenstoffatomen, wie von Essigsäure, Bernsteinsäure,
Phthalsäure oder Pyromellithsäure, beispielsweise N, N-DimethyIacetamid,
Succinimid, Phthalimid oder Pyromellithdiimid, ein aliphatisches oder aromatisches Nitril oder Amid
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mit vorzugsweise bis zu 20 Kohlenstoffatomen, wie Acetonitril oder Hexamethylphosphortriamid, ein Imid, Nxtril
oder Amid, oder ein Oxim, wie Cyclohexanonoxim. Selbstverständlich
können auch höhermolekulare Promotoren, beispielsweise Polymere Formen von Organostickstoff verbindungen, verwendet
werden, wie Polyvinylpyridin oder Polyvinylpyrrolidon.
Der Organophosphorpromotor ist vorzugsweise ein Phosphin
der allgemeinen Formel c^P ~ R / worin R , R und R
gleich oder verschieden sein können und Alkyl-, Cycloalkyl-, Aryl- oder Amidgruppen oder auch Halogenatome bedeuten, wobei
die Alkyl- und Cycloalkylgruppen vorzugsweise 1 bis 20 Kohlenstoffatome und die Arylgruppen vorzugsweise 6 bis 18
Kohlenstoffatome enthalten. Typische derartige Phosphine
sind Trimethylphosphin, Tripropylphosphin, Tributylphosphin, Tricyclohexylphosphin oder Triphenylphosphxn.
Die organischen Promotoren werden dem Katalysatorsystem vorzugsweise
getrennt zugesetzt. Sie können ihm jedoch auch in Form von Komplexen mit dem Edelmetall-aus der Gruppe VIII
des Periodensystems der Elemente zugesetzt werden, und Beispiele für solche Komplexe sind Trichlortrispyridinrhodium,
Tris(triphenylphosphxn)rhodium, Chlortris(triphenylphosphxn)-rhodium
oder Chlorcarbonylbis(triphenylphosphxn)rhodium. Es können sowohl freie organische Promotoren als auch komplexe
Promotoren verwendet werden. Wird ein Komplex aus einem organischen Promotor und einem Edelmetall aus der Gruppe VIII
des Periodensystems der Elemente eingesetzt, dann empfiehlt sich sogar die zusätzliche Zugabe von freiem organischem
Promotor. Die Menge an organischem Promotor liegt im allgemeinen innerhalb des oben für den Metallpromotor angegebenen
Bereichs, mit der Ausnahme, daß der organische Promotor vorzugsweise in einer Menge von bis zu 50 Mol pro Mol Katalysator
angewandt wird.
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Das Verhältnis von Ester zu Halogenid im Reaktionssystem kann innerhalb eines breiten Bereiches schwanken. Die HaIogenidmenge
beträgt normalerweise 1 bis 500 Äquivalent, vorzugsweise 1 bis 200 Äquivalent,pro Äquivalent Ester. Die
Estermenge beträgt demnach normalerweise 1 bis 500 Mol, vorzugsweise 1 bis 200 Mol, pro Halogenreaktant. Durch
Aufrecherhaltung der oben angegebenen Kohlenmonoxidpartialdrücke ist immer eine Estermenge vorhanden, die für eine
Reaktion mit dem Halogenkohlenwasserstoff ausreicht.
Die Carbonylierung läßt sich einfach in einer einzigen Reaktionszone
durchführen, in die man eine Halogenquelle, beispielsweise ein Kohlenwasserstoffhalogenid, wie Methyliodid,
und das Methylacetat einspeist und beides in der Reaktionszone, vorzugsweise in flüssiger Phase, in Gegenwart
von Kohlenmonoxid und in Anwesenheit eines Metallkatalysators aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente erhitzt.
Der Halogenkohlenwasserstoff kann selbstverständlich auch im Reaktionsgemisch gebidet werden, und das Halogenid läßt
sich somit dem System nicht nur als Kohlenwasserstoffhalogenid
zuführen, sondern kann auch von irgendeinem anderen organischen Halogenid, von Halogenwasserstoff oder einem
sonstigen anorganischen Halogenid, beispielsweise einem Salz wie einem Alkali- oder sonstigen Metallsalz, oder sogar auch
von elementarem Iod oder Brom stammen.
Die Carbonylierungsreaktion kann innerhalb eines breiten Temperaturbereichs durchgeführt werden, wobei im allgemeinen
bei Temperaturen von 20 bis 5000C, vorzugsweise bei Temperaturen
von 100 bis 3000C, und insbesondere bei Temperaturen von 125 bis 2500C, gearbeitet wird. Es können auch
niedrigere Temperaturen angewandt werden, was jedoch mit niedrigeren Reaktionsgeschwindigkeiten verbunden ist. Ferner
kann auch bei höheren Temperaturen gearbeitet werden, doch ergibt sich hierdurch kein besonderer Vorteil.
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Die Reaktionszeit stellt ebenfalls keinen Parameter für dieses Verfahren dar und ist weitgehend abhängig von der angewandten
Reaktionstemperatur. Typische Verweilzeiten liegen
beispielsweise im allgemeinen zwischen 0,1 und 20 Stunden.
Die Umsetzung wird unter überatmosphärischem Druck durchgeführt, wobei jedoch keine Drücke erforderlich sind, die die
Verwendung spezieller Hochdruckanlagen notwendig machen würden. Die Umsetzung wird vorzugsweise unter Kohlenmonoxidpartialdrücken
von 0,35 bis 140 bar durchgeführt, wobei allgemein jedoch auch bei Kohlenmonoxidpartialdrücken zwischen 0,007
und 1050 bar gearbeitet werden kann. Als Gesamtdruck wird derjenige
Druck verstanden, der für den jeweils gewünschten Kohlenmonoxidpartialdruck erforderlich ist und vorzugsweise für
die Aufrechterhaltung einer flüssigen Phase sorgt. Im allgemeinen wird bei Gesamtdrücken von bis zu etwa 210 bar, und
vorzugsweise bis zu höchstens 70 bar, gearbeitet. Die Umsetzung wird zweckmäßigerweise in einem Autoklav oder einer ähnlichen
Apparatur durchgeführt.
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich, wie bereits oben
erwähnt, auch auf Gasströme anwenden, die bei einer Carbonylierung von Methylacetat oder Dimethylether unter Verwendung
von Katalysatoren von Edelmetallen aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente, und insbesondere von Rhodium-
und/oder Palladiumkatalysatoren, mit Kohlenmonoxid und Wasserstoff in Gegenwart einer Halogenkomponente, insbesondere
einer Iodkomponente, anfallen, wobei außer Essigsäureanhydrid
auch Ethylidendiacetat, Acetaldehyd und Essigsäure erzeugt werden. Ein solches Verfahren wird beispielsweise beschrieben
in BE-PS 839 321 (= DE-OS 26 10 035). Eine solche Carbonylierung von Methylacetat wird wie oben beschrieben durchgeführt,
wobei abweichend davon zusätzlich zu Kohlenmonoxid auch größere Mengen an Wasserstoff eingesetzt werden. Der
anzuwendende Wasserstoffpartialdruck liegt innerhalb der oben angegebenen Bereiche für den Kohlenmonoxidpartialdruck. Die
Molverhältnisse von Kohlenmonoxid zu Wasserstoff betragen im allgemeinen 1:100 bis 100:1, zweckmäßigerweise 50:1 bis 1:50,
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und vorzugsweise 10:1 bis 1:10. Besonders bevorzugt werden Molverhältnisse von Kohlenmonoxid zu Wasserstoff von 0,1:5
bis 5:1.
Die obigen Carbonylierungen werden selbstverständlich unter praktisch wasserfreien Bedingungen durchgeführt. Die Gegenwart
geringer Wassermengen, wie sie in handelsüblichen Reaktanten
vorkommen, ist jedoch zulässig. Die einzelnen Reaktanten sollten im allgemeinen nicht mehr als 5 Mol-% Wasser,
zweckmäßigerweise weniger als 3 Mol-% Wasser, und insbesondere weniger als 1 Mol-% Wasser, enthalten.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Beispielen weiter erläutert. Alle darin enthaltenen Teilangaben verstehen
sich als Gewichtsangaben, sofern nichts anderes gesagt ist.
Eine Carbonylierungszone in Form eines gerührten Druckreaktors, der mit einer Entnahmeleitung für überfließende Flüssigkeit
versehen und mit einer aus der Zeichnung hervorgehenden Anlage verbunden ist, wird bis zur Höhe der Entnahmeleitung
mit einem Gemisch aus etwa 93,5 Mol-% Methylacetat, 2,25 Mol-% Methyliodid, 4 Mol-% Lithiumiodid und 0,25 Mol-%
Rhodiumacetat gefüllt. Sodann erhitzt man dieses Gemisch auf etwa 1700C und leitet in den Reaktor derart Kohlenmonoxid
ein, daß sich ständig ein Kohlenmonoxidpartialdruck von etwa 21 bar ergibt. Hierauf beginnt man mit der kontinuierlichen
Zufuhr von flüssiger Beschickung zum Reaktor und der kontinuierlichen Entnahme von flüssigem Reaktionsprodukt. Die Umsetzung
wird derart durchgeführt, daß sich eine Verweilzeit im Reaktor von etwa 3 Stunden ergibt. Auf diese Weise werden
kontinuierlich etwa 750 Teile Methylacetat pro Stunde (unter Einschluß von 490 Teilen rückgeführtem Methylacetat)
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zusammen mit rückgeführten Iod-, Lithium- und Rhodiumkomponenten
in einer Menge von 38 Teilen Methyliodid pro Stunde, 32 Teilen Lithiumiodid pro Stunde und 2 Teilen Rhodiumacetat
pro Stunde und zusammen mit rückgeführtem Essigsäureanhydrid eingespeist, wobei sich die später beschriebenen Rückführströme
ergeben. Das Reaktionsgemisch wird kontinuierlich mit einer Geschwindigkeit von 1000 Teilen pro Stunde abgezogen
und zuerst einer Kurzwegdestillation bei einem Druck von etwa 5,6 bar und einer Temperatur von 1500C unterzogen.
Die bei der Kurzwegdestillation anfallende schwere Flüssigkeit, die die Katalysatorkomponenten, Methylacetat und Essigsäureanhydrid
enthält, wird in die Carbonylierungszone in einer Menge von etwa 300 Teilen pro Stunde rückgeführt. Der
bei der Kurzwegdestillation erhaltene Dampf wird dann einer Destillation unterzogen, um so die rückzuführenden leichten
Komponenten unter Einschluß von Methylacetat und Methyliodid abzutrennen. Das bei dieser Destillation anfallende Sumpfprodukt
enthält etwa 260 Teile des als Produkt gewünschten Essxgsäureanhydrxdspro Stunde. Ein nicht kondensierbarer
Gasstrom, der noch brauchbare Iodkomponenten enthält, wird als Zweigstrom vom oberen Teil des Reaktors abgezogen, abgekühlt
und in der Dampf-Flüssigkeits-Trennzone 10 einer Kurzwegdestillation
unterzogen, in der praktisch alle kondensierbaren Komponenten abgetrennt werden, die dann wieder in den
Reaktor eingeführt werden. Der bei dieser Kurzwegdestillation anfallende Dampf wird im Kompressor 20 auf einen Druck von
35 bar komprimiert und in eine mit Böden versehene Waschzone 30 geführt, die 10 theoretische Böden aufweist, in welcher
dieser Dampf mit einem Strom aus einer gewissen Menge des erzeugten Essxgsäureanhydrxds in Gegenstromkontakt gebracht
wird, den man in einer Menge von 30 Teilen pro Stunde einleitet. Durch diesen Gegenstromkontakt werden 99,9 % und mehr
der im. Gasstrom enthaltenen Iodkomponenten entfernt. Der mit Iod angereicherte Essigsäureanhydrxdstrom wird dem Rückleitstrom
für den Carbonylxerungsreaktor zugesetzt und ergibt
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auf diese Weise eine gewisse Menge an Essigsäureanhydrid und Iodkomponente für den Carbonylierungsrückstrom.
Das in Beispiel 1 beschriebene Verfahren wird wiederholt, wobei man den in der ersten Waschzone 30 erhaltenen behandelten
Strom aus nicht kondensierbaren Gasen zusätzlich auch noch durch eine zweite Waschzone 32 mit ebenfalls 10 theoretischen
Böden leitet und darin mit einem Strom aus gesättigtem wäßrigem Kaiiumhydroxid (40 Mol pro Stunde) in
GegenStromkontakt bringt, den man mit einer Temperatur von etwa 800C einführt. Der aus dieser zweiten Waschzone kommende
Gasstrom enthält weniger als 2 ppm lodwerte. Der Kaliumhydroxidstrom
wird aus dem unteren Teil der zweiten Waschzone 32 abgezogen und in den oberen Teil der zweiten Waschzone
32 rückgeführt und hierdurch mit weiteren Mengen des aus der ersten Waschzone 30 kommenden GasStroms in Kontakt
gebracht. Von Zeit zu Zeit wird der im Kreislauf geführte Kaliumhydroxidstrom abgezweigt und erneuert, so daß eine Ansammlung
von Iodverbindungen vermieden wird.
In einem Reaktor in Form eines Rührautoklav aus rostfreiem Stahl (Hastelloy C), der mit einem Flüssigkeitseinlaß sowie
Leitungen zum Einspeisen von Kohlenmonoxid, Wasserstoff und Rückleitgas versehen ist, carbonyliert man in der im folgenden
näher beschriebenen Weise Methylacetat in Gegenwart eines Katalysators aus Rhodiumtrichloridtrihydrat, Tributylphosphin
und Chromhexacarbonyl. Der Reaktor wird mit einem Gemisch aus
etwa 20 % Methyliodid und 80 % Methylacetat beschickt, das etwa 0,007 Mol (ausgedrückt als Rh) Rhodiumhrichlorxdtrihydrat,
0,118 Mol Tributylphosphin und 0,007 Mol (ausgedrückt als Cr)
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Chromhexacarbonyl enthält, und dann 1 Stunde auf 1600C erhitzt.
Sodann beginnt man mit dem kontinuierlichen Betrieb durch Einspeisen von etwa 510 Teilen Methyliodid pro Stunde
und etwa 2560 Teilen Methylacetat pro Stunde unter Einschluß der rückgeführten Ströme. Dem Reaktor wird soviel Kohlenmonoxid
zugeführt, daß ein.Kohlenmonoxidpartialdruck von 29 bar aufrecht erhalten bleibt. In ähnlicher Weise wird auch derart
Wasserstoff zugesetzt, daß ein Wasserstoffpartialdruck von 3,8 bar aufrechterhalten bleibt. Der entstehende Produktstrom
wird kontinuierlich derart aus der Reaktionszone in Dampfform abgezogen, kondensiert und gesammelt, daß sich eine
Kondensatmenge von etwa 1900 Teilen pro Stunde ergibt. Der
nicht kondensierte Anteil des Produktabstoms, der etwas
Methylacetat und Methyliodid enthält, wird rückgeführt und derart mit frischem Methylacetat, Methyliodid sowie mit
frischem Kohlenmonoxid und Wasserstoff ergänzt, daß sich die oben angegebenen jeweiligen Partialdrücke ergeben.
Das oben erwähnte Kondensat wird dann in eine Zone mit verringertem
Druck von etwa 6,4 bar geleitet, in der die im Kondensat gelösten Gase in einer Menge von etwa 60 Teilen pro
Stunde freigesetzt werden, und zwar zusammen mit 35 Teilen Methylacetat pro Stunde und 6 Teilen Methyliodid pro Stunde.
Die in dieser Niederdruckzone anfallende Flüssigkeit, die die Hauptmenge an Methylacetat sowie Methyliodid und das bei der
Carbonylxerungsreaktxon gebildete Essigsäureanhydrid enthält, wird dann wie in Beispiel 1 beschrieben destilliert, um auf
diese Weise das für die Rückführung in den Reaktor benötigte Methylacetat und Methyliodid von dem als Produkt gewünschten
Essigsäureanhydrid abzutrennen. Der oben erwähnte Strom an gelösten Gasen wird komprimiert und in die Dampf-Flüssigkeits-Trennzone
10 geführt, die unter einem Druck von 35 bar und einer Temperatur von 500C steht, in der der Großteil an Methylacetat
und Methyliodid kondensiert wird und so einen flüssigen Strom für die Rückführung in den Carbonylierungsreaktor
ergibt. Der in der Dampf-Flüssigkeits-Trennzone 10 anfallende nicht kondensierbare Strom enthält etwa 60 Teile
nicht kondensierbare Gase pro Stunde zusammen mit 1,5 Teilen
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Methylacetat pro Stunde und 0,3 Teilen Iodverbindungen pro Stunde, und dieser Strom wird wie in Beispiel 1 beschrieben
in eine mit Böden versehene Waschzone geführt und darin mit Essigsäureanhydrid in Gegenstromkontakt gebracht, das man
in einer Menge von 40 Teilen pro Stunde einspeist. Genauso wie bei Beispiel 1 werden auch durch diesen Gegenstromkontakt
wieder 99,9 % und mehr der im Gasstrom enthaltenen Iodwerte entfernt. Der aus der Waschzone 30 austretende Strom an mit
Iodkomponenten angereichertem Essigsäureanhydrid wird zweckmäßigerweise
dem flüssigen Strom zugesetzt, der aus der unter erniedrigtem Druck stehenden Abtrennzone vor der Dampf-Flüssigkeits-Trennzone
kommt, worin das Essigsäureanhydrid von Iodwerten befreit wird, die sich wieder in den Carbonylierungsreaktor
rückführen lassen.
Das in Beispiel 2 beschriebene Verfahren wird mit der Ausnahme wiederholt, daß der aus der Waschzone 30 von Beispiel 3
austretende behandelte Gasstrom als Beschickung verwendet wird. Auch hierdurch erhält man wieder einen gereinigten Gasstrom
mit einem Gehalt von weniger als 2 ppm Iodwerten.
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Claims (5)
- PFENNING-MAASMEINlG-SPOTTSCHLEISSHEIMERSTa 2§θ6000 MÜNCHEN 401145Halcon Research and Development Corporation, New York, NY, V. St. A.Verfahren zur Gewinnung von Halogenkomponenten aus einem CarbonylierungsabgasstromPATENTANSPRÜCHEVerfahren zur Gewinnung von Halogenkomponenten aus einem Abgasstrom, der bei der Carbonylierung von Methylacetat und/oder Methylether in Gegenwart eines Metalls aus der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente und einer Halogenverbindung anfällt, dadurch gekennzeichnet, daß man einen solchen Abgasstrom in einer Waschzone mit wenigstens einem der bei der Carbonylierungsreaktion anfallenden Produkte mit einem Siedepunkt von über 1000C in Gegenstromkontakt bringt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Carbonylierung Essigsäureanhydrid gebildet wird und daß dieses Essigsäureanhydrid mit einem solchen Abgasstrom in einer Waschzone in Gegenstromkontakt gebracht wird.130008/0889
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Carbonylierung Ethylidendiacetat gebildet wird und
daß dieses Ethylidendiacetat mit einem solchen Abgasstromin einer Waschzone in Gegenstromkontakt gebracht wird. - 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Carbonylierung Essigsäure gebildet wird und daß diese Essigsäure mit einem solchen Abgasstrom in einer Waschzone in Gegenstromkontakt gebracht wird.
- 5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man den Abgasstrom nach Durchlaufen der Waschzone zur Entfernung restlicher Mengen oder Spurenmengen an Halogenkomponenten einer abschließenden Behandlung unterzieht.130008/0869
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