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DE3019106A1 - Elektrische anschlussklemme - Google Patents

Elektrische anschlussklemme

Info

Publication number
DE3019106A1
DE3019106A1 DE19803019106 DE3019106A DE3019106A1 DE 3019106 A1 DE3019106 A1 DE 3019106A1 DE 19803019106 DE19803019106 DE 19803019106 DE 3019106 A DE3019106 A DE 3019106A DE 3019106 A1 DE3019106 A1 DE 3019106A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
retaining
terminal according
flanges
terminal
mounting
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Granted
Application number
DE19803019106
Other languages
English (en)
Other versions
DE3019106C2 (de
Inventor
Klaus Dipl.-Ing. 4933 Blomberg Eisert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann Gmb
Original Assignee
Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann & Co KG GmbH
PHOENIX ELEKT
Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann & Co Kg 4933 Blomberg GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann & Co KG GmbH, PHOENIX ELEKT, Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann & Co Kg 4933 Blomberg GmbH filed Critical Phoenix Elektrizitaetsgesellschaft H Knuemann & Co KG GmbH
Priority to DE19803019106 priority Critical patent/DE3019106C2/de
Publication of DE3019106A1 publication Critical patent/DE3019106A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3019106C2 publication Critical patent/DE3019106C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting
    • H01R9/2608Fastening means for mounting on support rail or strip

Landscapes

  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

  • Elektrische Anschlußklemme
  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlußklemme, insbesondere Schaltanlagen-Reihenklemme, mit einem Anschlußteil mit mindestens einer KlemmstelIe für einen elektrischen Leiter und mit einem mit Halteklauen versehenen Klemmenfuß, wobei der Klemmenfuß auf eine mit zwei Befestigungsflanschen versehene Tragschiene mit die freien Kanten der Befestigungsflansche unterfassenden Halteklauen aufsetzbar und mittels eines durch eine Druckschraube beaufschlagten Klemmstücks an der Tragschiene klemmbar ist.
  • Die Tragschienen, auf denen elektrische Anschlußklemmen des vorstehend beschriebenen Aufbaus montiert werden, weisen regelmäßig einen U-förmigen Querschnitt auf, an dessen U-Schenkel die Befestigungsflansche angeschlossen sind, wobei bei den üblichen, genormten Tragschienen- (vgl. DIN 46277 B1. 1, DIN EN 50022 die Befestigungsflansche gewöhnlich zueinander parallel und sowohl nach innen als auch nach außen gewandt angeordnet sein können. Die Erfindung lãßt sich bei allen diesen üblichen Tragschienen einsetzen, sieht aber insbesondere und vorzugsweise die Verwendung in Verbindung mit der bekannten kleinen 15 mm Tragschiene vor.
  • Bei üblichen, ausder Praxis vielfältig bekannten Durchgangsklemmen, bei denen der Anschlußteil von der Tragschiene elektrisch isoliert ist, ist es -bekannt, die Anschlußklemme mittels entsprechender Formschlußausbildungen eines umgebenden Isolierkörpers auf die Tragschiene aufzurasten. Unter Umständen stellt sich aber auch die Forderung, eine Anschlußklemme zusätz--lich an-der Tragschiene anzuklemmen. Dies gilt insbesondere bei Schutzleiterklemmen, be-i denen durch die Klemmung zugleich die galvanische Verbindung zwischän Anschlußteil und Tragschiene hergestellt wird. Die Erfindunbezieht sich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, auf eine soLche Schutzliterklemme. Anschlußklemmen des in Rede stehenden Aufbaus werden zunächst7 -so- auf -die Tragschiene aufgesetzt, daß die am Klemmenfuß vorgesehenen-Halteklauen die Befestigungsflansche unterfassen. Anschliessend wird durch Betätigung der Klemmschraube das Klemmstück gegen die Tragschiene gespannt, so daß im Ergebnis die Befestigungsflansche zwischen den Halteklaueneinerseits und dem Klemmstück andererseits eingespannt sind.
  • Bei einer bekannten elektrischen Anschlußklemme der eingangs beschriebenen Gattung (vgl.-DE-OS 29 34 317) besteht der Klemmenfuß zusammen mit den angeformten Halteklauen und gleichfalls angeformten Klemmstellen für die elektrischen Leiter aus einem starren Profilteil. Zum Aufsetzen des Klemmenfußes auf die Tragschiene weist der Zwischenraum oberhalb der Halteklauen gegenüber -der-- zwischen den freien Kanten der Befestigungsflansche gemessenenr Gesamtbreite der Tragschiene Übermaß auf, so daß nach dem Einschieben eines der Befestigungsflansche über eine der Halteklauen die andere Halteklaue üer ihren Befestigungsflansch geschoben werden kann. Zur anschließenden Zentrierung des Klemmenfußes gegenüber der Tragschiene weist das Klemmstück einen in den U-Innenraum der Tragschiene hineinragenden Vorsprung auf. Diese bekannte Anschlußklemme ist in ihrer Herstellung sehr aufwendig, außerdem erweist die Anbringung an der Tragschiene sich als recht umständlich Entsprechendes gilt für eine (aus der Praxis) bekannte ähnliche elektrische Anschlußklemme, bei der der Klemmenfuß gleichfalls starr-ausgebildet ist,-das Klemmstück aber zusätzlich durch eine Feder beaufschlagt ist, so daß bereits vor dem Anziehen der Druckschraube die Klemme ihre vorgesehene Lage gegenüber der Tragschiene einnimmt. Im übrigen fehlt hierbei ein Anschlußteil im eigentlichen Sinne - die elektrischen Leiter werden zwischen- im Klemmenfuß geführten Anschlußschrauben einerseits lnd dem Klemmstück andererseits geklemmt. Das ist nachteilig, weil die Funktion von mechanischer Klemmung an der Tragschiene und elektrischem Anschluß der Leiter nicht voneinander getrennt sind.
  • Eine weitere (gleichfalls aus der Praxis) bekannte Anschlußklemme ähnlicher Gattung stellt gegenüber der vorstehend beschriebenen (aus der DE-OS 29 34 317) bekannten Anschlußklemme gleichsam eine kinematische Umkehrung insofern dar, als dabei die Klemmstellen für die elektrischen Leiter mit dem Klemmstück zusammen zu einem Profilteil verbunden sind und die Klemmung an der Tragschiene mittels eines aus Blech gebogenen und mit den Halteklauen versehenen Bügels erfolgt, der mittels einer Zugschraube gegen das Klemmstück gespannt wird. Die vorstehend angedeuteten Nachteile sind auch durch diese Ausführungsform nicht behoben.
  • Bei einer weiteren (aus der Praxis) bekannten Anschlußklemme ähnlicher Gattung ist innerhalb eines starren, aus Blech gebogenen Klemmenfußes, der gleichfalls in der erläuterten Weise auf die Tragschiene aufgeschoben werden muß, eine elektrisch leitende Zunge angeordnet, die nur einseitig gegen einen der Befestigungsflansche geklemmt wird, während andererseits nut eine einzige Anschlußstelle für einen elektrischen Leiter existiert.
  • Diese Ausführungsform ist zwar verhältnismäßig wenig aufwendig, läßt sich aber gleichfalls nur -umständlich an der Tragschiene anbringen und weist vor allem den Nachteil auf, daß - wegen des Vorhandenseins nur einer Klemmstelle - bereits bei der Montage festliegen muß, von welcher Seite her der elektrische Leiter anzuschließen ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlußklemme der eingangs beschriebenen Gattung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Auslegung als Schutzleiterklemme, anzugeben, die sich mit geringem Aufwand hinsichtlich Fertigung und Montage herstellen läßt, sich in einfacher Weise an einer Tragschiene anbringen läßt und einen zuverlässigen und störungsfreien Anschluß der elektrischen Leiter gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zunächst und vor allem dadurch gelöst, daß der Klemmenfuß aus mindestens zwei miteinander um eine zur Längsrichtung der Tragschiene parallele Achse schwenkbar verbundenen, mit den Halteklauen versehenen Halteflügeln besteht und daß die Klemmschraube im Verbindungsbereich der Halteflügel angreift. - Der Klemmenfuß stellt erfindungsgemäß somit kein starres Gebilde dar, das in mehr oder minder umständlicher Weise auf die Tragschiene aufgesetzt werden muß, vielmehr sind die Halteflügel, die den Klemmenfuß bilden, gegeneinander schwenkbar. Der Klemmenfuß kann daher in einfacher Weise unter Auseinanderspreizen der Halteflügel mit den Halteklauen über die Befestigungsflansche der Tragschiene geschoben werden, und beim anschließenden Anziehen der Druckschraube, die einerseits im Verbindungsbereich der Halteflügel und andererseits am Klemmstück angreift, legen die Halteklauen sich an die Befestigungsflansche an, so daß die Anschlußklemme ohne weiteres einwandfrei zentriert wird.
  • Die Erfindung läßt sich, wie bereits angedeutet, ohne weiteres sowohl bei von den U-Schenkeln der Tragschiene ein- und auswärtsgewandten Befestigun-gsflanschen verwirklichen. Bei einer zu bevorzugenden Ausführungsform ist - für eine Tragschiene mit auswärts, d. h. einander abgewandten Befestigungsflanschen - in einer Grundstellung der Halteflügel der lichte Abstand zwischen den Halteklauen kleiner als der Abstand der freien Kanten der Befestigungsflansche und sind die Halteflügel aus der Grundstellung entgegen Federkraft spreizbar. Bei einander zugewandten Befestigungsflanschen ist entsprechend der lichte Abstand zwischen den Halteklauen in der Grundstellung größer als der Abstand der freien Kanten der Befestigungsflansche und werden die Halteflügel aus der Grundstellung entgegen Federkraft zusammengedrückt. In beiden Fällen besteht jedenfalls die Möglichkeit, eine erfindungsgemäße Anschlußklemme durch Aufrasten auf die Tragschiene in ihre vorbestimmte Lage zu bringen und anschließend die Fixierung durch Anziehen der Druckschraube vorzunehmen. Zur Vereinfachung des Aufrastens empfiehlt es sich, die Halteklaue eingangsseitig mit entsprechenden Anlaufschrägen zu versehen. Vorzugsweise werden die Halteflügel mit den Halteklauen zugeordneten Flanschauflagern versehen, die zusammen mit der jeweils zugeordneten Halteklaue einen Aufnahmeschlitz begrenzen, dessen lichte Weite im wesentlichen der Dicke der Befestigungsflansche entspricht. Bei einer solchen Ausführungsform wird die Anschlußklemme auf die Tragschiene aufgerastet, bis die Flanschauflager an den Befestigungsflanschen anliegen, die Halteflügel unter Unterfassen der Befestigungsflansche durch die Halteklauen zurückfedern und damit eine eindeutige Betriebsstellung erreicht ist, in der nur noch das Klemmstück fixiert werden muß.
  • Für die im Rahmen der Erfindung besonders zu bevorzugende Ausführungsform ist nach Vorstehendem wesentlich, daß die Halteflügel entgegen einer Federkraft gegeneinander schwenkbar sind. Das läßt sich in besonders einfacher Weise dadurch verwirklichen, daß der Klemmenfuß insgesamt einstückig aus elastischem Material besteht.
  • Eine in funktioneller Hinsicht besonders vorteilhafte Ausführungsform ist weiter dadurch gekennzeichnet, daß die Halteflügel paarig mit je zwei an einem Befestigungsflansch angreifenden und in gegenseitigem Abstand angeordneten Halteflügeln ausgebildet sind und das Klemmstück zwischen zur Längsrichtung der Tragschiene orthogonalen Begrenzungsflächen der Halteflügel geführt-ist. Das führt iunä;ch#t zu einem besonders sicheren Sitz der Anschlußklemme auf cte# Traqschiene, zugleich bilden die Halteflügel eine Führungsbahn für das KIemmstück, das seinerseits mit seiner Längsausdehnung imWesentlichen- senkrecht zur Längsausdehnung der Tragschiene angeordnet ist. Diese Ausführungsform läßt sich in fertigungstechnischer Hinsicht besonders günstig dadurch verwirklichen, daß der Klemmenfuß einstückig aus Federblech gebogen ist und ein zur Tragschiene im wesentlichen paralleles MittelsIück aufweist, wobei die Halteflügel von zur Längsrichtung der Trag--schiene-senkrechten Bègrenzungskanten:des Mittelstücks abgebogen sind.
  • Damit weist- der Klemmenfuß in zur Längsrichtung der Tragschiene senkrechter-Richtung ein im wesentlichen U-förmiges Profil auf. Die Halteflügel sind dabei in zur Längsrichtung der Tragsch-iene senkrechten Ebenen fläch-ig ausgedehnt und weisen folglich eine hohe Steifigkeit gegenüber der beim Anklemmen auftretenden Beanspruchung--auf-. Die auf die Halteflügel wirkende Federkraft -wird im- wese;htlichen durch das Mittelstück aufgebracht. In dieser Hinsicht empfiehlt es -sich weiten,: zwischen- den von Je einer Begrenzungskante abgebogenen, also gegenüberliegenden Befestigungsflanschen zugeordneten Halteflügel einen Spalt vorzusehen,. der im wesentlichen bis zum Mittelstück reicht, Damit entsteht -ein eingeschnürter Schulterbereich zwischen den Halteflügeln, der ein unabhängiges Ein- und Ausfedern der- Halteflügel er--laubt. Die Steifigkeit dieses-Schulterbereiches und damit die auf die Halteflügel wirkende Federkraft-läßt sich durch Breite und Tiefe dieses Spal-ts einstellen.
  • Es ist vorstehend darauf hingewiesen worden, daß die Erfindung sich grundsätzlich bei verschiedensten Anschlußklemmen verwirklichen läßt. Eine im-- Hint-lick auf die Anwendung bei einer Schutzleiterklemme besonders vorteilhafte Ausführungsform-läßt sich dadurch erreichen, daß das Klemmstück durch das Anschlußteil gebildet ist, mit anderen Worten also durch die Druck-schraube--das Anschlußteil unmittelbar auf die Tragschiene bzw. auf die Befestigungsflansche aufgeklemmt wird. Die elektrischen Leiter können dabei ohne weiteres in üblicher Weise axial und senkrecht zur Klemmrichtung, ggf.
  • zwischen den Halteflügeln, zugeführt und angeschlossen werden, wobei die Anschlußstellen beiderseits der Druckschraube liegen. Bei dieser eifindungsgemäßen Lösung ist vor allem wesentlich, daß einerseits mit-einem üblichen, im wesentlichen quaderförmigen Anschlußteil gearbeitet werden kann, wie es bei Standard-Durchgangsklemmen verwendet wird und folglich kostengünstig in großen Mengen hergestellt werden kann, und daß andererseits die Klemmung des Anschlußteils gegenüber der Tragschiene unabhängig vom Anschluß der elektrischen Leiter am Anschlußteil erfolgt.
  • Zur Klemmung des Klemmstücks bzw. des Anschlußtei zu empfiehlt es sich, im Verbindungsbereich der Halteflügel bzw. an dem vorstehend erläuterten Mittelstück ein Muttergewinde vorzusehen, und zwar vorzugsweise derart, daß eine Mutter unterhalb des Verbindungsbereichs bzw. Mittelstücks zwischen die Halteflügel lose eingelegt, ggf. auch durch Einrasten, Punktschwe-ißen usw.
  • befestigt wird. Das Klemmstück bzw. das Anschlußteil werden vorzugsweise mit einer - selbstverständlich nicht durchgehenden - Führungsbohrung für die Druckschraube versehen, wobei die Druckschraube am Boden der Führungsbohrung angreift. Das führt einerseits zu günstigen statischen Verhältnissen bei der Klemmung und andererseits zu einer vorteilhaften Führung des Klemmstücks bzw. Anschlußteils durch die Druckschraube.
  • Während Durchgangs- und Nulleiterklemmen regelmäßig mit einem die stromführenden Teile umgebenden Isoliergehäuse ausgeführt werden, ist ein solches Isoliergehäuse mindestens bei Schutzleiterklemmen nicht unbedingt erforderlich. Gleichwohl werden häufig auch Schutzleiterklemmen mit Isoliergehäuse ausgeführt, beispielsweise um damit eine Farbkennzeichnung vorzunehmen, um eine Klemmenbeschriftung aufzunehmen, eine Schraubendreherführung zu bewirken usw.. Wird ein solcher Isolierkörper vorgesehen, so läßt er sich in besonders vorteilhafter Weise zugleich zur Führung des Klemmstücks bzw.
  • Anschlußteils einsetzen, indem nämlich der Isolierkörper an seiner den Halteklauen zugewandten Unterseite mit mindestens einer einwärtsgewandten Fanglasche für das Klemmstück versehen wird. Üblicherweise besteht der Isolierkörper aus zwei symmetrisch aufgebauten Schalen, die zwischen sich die Klemmenbauteile (Klemmenfuß, Anschlußteil usw.) aufnehmen und miteinander durch Stifte, Zapfen, Hülsen usw. verrastet werden. Bei einem solchen Aufbau empfiehlt es sich, an den Schalen je eine Fanglasche vorzusehen, wobe-i ohne weiteres die Möglichkeit einer fertigungstechnisch vorteilhaften, in Strenge gleichen Ausbildung auszuführen. Weiter empfiehlt es sich, an der Unterseite des Isolierkörpers, und zwar vorzugsweise an der der Tragschiene abgewandten Außenseite der Fanglaschen, zusätzliche Vorsprünge vorzusehen, die zusammen mit der jeweils benachbarten Fanglasche einen Führungsschlitz für den entsprechenden Befestigungsflansch begrenzen.
  • Ist ein Isolierkörper vorgesehen, so läßt sich im Rahmen der Erfindung damit in besonders vorteilhafter Weise eine weitere Funktion verwirklichen.
  • Dazu wird vorgesehen, daß an die Halteflügel im Bereich der Halteklauen (vorzugsweise also bezüglich der Tragschiene unterhalb oder - mit Rücksicht auf die Bauhöhe - besser noch seitlich außerhalb) mit je einer Führungsausnehmung versehene Verlängerungen angeschlossen sind, daß das Isoliergehäuse die Verlängerungen übergreifende und elastisch nach außen abspreizbare Abdeckflansche aufweist und daß Mitnehmerzapfen an die Abdeckflansche angeschlossen sind und die Führungsausnehmungen mit Spiel durchsetzen.
  • Mit "nach außen" bzw. "auswärts" ist dabei stets die von der Tragschiene abgewandte Richtung gemeint. Mit der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung wird zunächst eine einwandfreie, formschlüssige Halterung und Führung des Klemmenfußes im Isolierkörper erreicht, wobei das zwischen den Führungsausnehmungen und den Mitnehmerzapfen bestehende Spiel gewährleistet, daß die Halteflügel sich einwandfrei auf die Tragschiene aufrasten lassen.
  • Zusätzlich bietet diese Ausgestaltung in besonders einfacher Weise eine Möglichkeit zum Lösen einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme von der Tragschiene. Die Abdeckflansche lassen sich bei geeigneter Auslegung aufgrund der Eigenelastizität des Materials des Isolierkörpers diesem gegenüber mehr oder minder stark nach außen abspreizen und nehmen dabei aufgrund des Eingriffs der Mitnehmerzapfen in den Führungsausnehmungen die Verlängerungen der Halteflügel mit - mit der Folge, daß die Halteklauen aus dem Eingriff an den Befestigungsflanschen gelöst werden und die Anschlußklemme sich von der Tragschiene abnehmen läßt. Die Abdeckflansche können dabei zusätzlich durch sich über einen Teil der Breite der Abdeckflansche erstreckende Einschnitte vom Isoliergehäuse abgetrennt sein.
  • Diese Einschnitte, die vorzugsweise von der Unterseite her geführt sind, erleichtern einerseits das Abspreizen der Abdeckflansche und bilden andererseits Eingriffsausnehmungen, in die zum Abspreizen der Abdeckflansche ein geeignetes Werkzeug (beispielsweise ein Schraubendreher od. -dgl.) eingesetzt werden kann. Aus Stabilitätsgründen kann jeweils an der den Einschnitten gegenüberliegenden Gehäuseseite eine Randverstärkung vorgesehen werden.
  • Im übrigen werden die vorstehend erläuterten Mitnehmerzapfen vorzugsweise zugleich zur Verbindung der den Isolierkörper bildenden Schalen herangezogen. Dazu werden beispielsweise die Mitnehmerzapfen einer Gehäuseschale als Hülse ausgebildet, in die ein an der anderen Gehäuseschale entsprechend angeformter Stift zur Verrastung der beiden Gehäuseschalen einfaßt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine elektrische Anschlußklemme in der Ausführungsform als Schutzleiterklemme im Querschnitt, Fig. 2 den Gegenstand der Fig. 1 in Draufsicht, teilweise geschnitten gemäß II-II, Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 1 im Schnitt IIT-III, Fig. 4 den Klemmenfuß beim Gegenstand der Fig. 1 in perspektivischer Darstellung.
  • Bei der in den Figuren dargestellten elektrischen Anschlußklemme handelt es sich um eine Schaltanlagen-Reihenklemme, und zwar insbesondere um eine Schutzleiterklemme 1, die auf eine Tragschiene 2 von U-förmigem Querschnitt mit an die U-Schenkel angeformten, einander ab- und damit auswärtsgewandten Befestigungsflanschen 3. Die Klemme 1 weist zunächst ein metallisches, in seinen Außenabmessungen im wesentlichen quaderförmiges Anschlußteil 4 aus Profilmaterial m-it durchgehendem Anschlußkanal 5 und zwei Klemmstellen mit Klemmschrauben 6 zum Anschluß von (in den Figuren nicht dargestellten) elektrischen Leitern auf. Entsprechend der Funktion der dargestellten Klemme 1 als Schutzleiterklemme steht das Anschlußteil 4 in unmittelbarer galvanischer Verbindung mit der Tragschiene 2, und zwar dadurch, daß das Anschlußteil 4 durch eine Druckschraube 7 gegen die Befestigungsflansche 3 der Tragschiene 2 geklemmt ist.
  • Zum Anklemmen an der Tragschiene 2 weist die Klemme 1 einen Klemmenfuß 8 auf, -der sich auf die Befestigungsflansche 3 der Tragschiene 2 so aufsetzen läßt, daß angeformte Halteklauen 9 die freien Kanten der Befestigungsflansche 3 unterfassen. Wird in dieser Stellung die Druckschraube 7 angezogen, so werden die Befestigungsflansche 3 zwischen den Halteklauen 9 -einerseits und dem als Klemmstück wirkenden Anschlußteil 4 andererseits geklemmt und damit die Klemme 1 an der Tragschiene 2 festgelegt.
  • Der - in Fig. 4 gesondert dargestellte - Klemmenfuß 8 ist einstückig aus einem Federblech gebogen und besteht im wesentlichen aus einem Mittelstück 10, das in Funktionsstellung (vgl. Fig. 1) im wesentlichen parallel zur Tragschiene 2 liegt, und aus Halteflügeln 11, die von zur Längsrichtung der Tragschiene 2 senkrechten Begrenzungskanten 12 des Mittelstücks rechtwinklig abgebogen sind, so daß der Klemmenfuß 8 - in einer zur Längsrichtung der Tragschiene 2 senkrechten Richtung - ein im wesentlichen U-förmiges Profil aufweist. An den Begrenzungskanten 12 sind jeweils zwei Halteflügel 11 abgebogen. Das hat zur Folge, daß an den Befestigungsflanschen 3 jeweils zwei paarig und in gegenseitigem Abstand angeordnete Halteflügel 11 angreifen. Das das Klemmstück bildende Anschlußteil 4 iit dabei zwischen zur Längsrichtung der Tragschiene 2 orthogonalen Begrenzungsflächen der Halteflügel 11 geführt. Zwischen den von je einer Begrenzungskante 12 abgebogenen Halteflügeln 11 besteht ein Spalt 13, der im wesentlichen bis zum Mittelstück 10 reicht, so daß der Klemmenfuß - in Längsrichtung der Tragschiene 2 gesehen - ein annähernd V-förmiges Profil von gleichsam schmetterlingsförmiger Kontur mit einer Eins-chnürung im Bereich des Mittelstücks 10 aufweist. Mit dieser Ausbildung des Klemmenfußes 8 wird erreicht, daß die miteinander verbundenen Ha1teflügel 11 um eine zur 'Längsrichtung der Tragschiene 2 parallele Achse 14 gegeneinander schwenkbar sind, und zwar aufgrund der Eigenelastizität des Materials des Klemmenfußes 8 entgegen einer Federkraft. In der in Fig. 4 dargestellten Grundstellung sowie in der in Fig. 1 dargestellten auf die Tragschiene 2 aufgerasteten Stellung ist der lichte Abstand b zwischen den an die Halteflügel 11 angeformten Halteklauen 9 kleiner als der Abstand B- der freien Kanten der Befestigungsflansche 3. Zum Aufrasten der Klemme 1 mit dem Klemmenfuß 8 auf die Tragschiene 2 werden die mit Anlaufschrägen 15 versehenen Halteklauen 9 über die freien Kanten der Befestigungsflansche 3 geschoben und dabei die Halteflügel 11 entgegen der im wesentlichen durch das Mittelstück 10 des Klemmenfußes 8 aufgebrachten Federkraft auseinandergespreizt. An den Halteflügeln 11 sind den Halteklauen 9 zugeordnete Flanschauflager 16 vorgesehen, die zusammen mit der jeweils zugeordneten Halteklaue 9 einen Aufnahmeschlitz 17 begrenzen, dessen lichte Weite im wesentlichen der Dicke der Befestigungsflansche 3 entspricht. Beim Aufrasten wird der Klemmenfuß 8 auf die Tragschiene 2 aufgeschoben, bis die Flanschauflager 16 an den Befestigungsflanschen 3 anliegen, die Halteflügel 11 unter Unterfassen der Befestigungsflansche 3 durch die Halteklauen 9 zurückfedern und damit die Klemme 1 eine eindeutige Funktionsstellung erreicht hat, in der sie lediglich noch festgeklemmt werden muß. Dazu ist im Verbindungsbereich ~der Halteflügel 1-1,-nämlich unterhalb des Mittelstücks 10 des Klemmenfußes eine:Gewindemutter 18 lose eingelegt, in die die Druckschraube 7 eingeschraubt ist. Das Anschlußteil 4 weist mittig zwischen den Klemmschrauben 6 eine in den Anschlußkanal 5 mündende Führungsbohrung 19 auf3 in der die-Druckschraube 7 - unter Abstützung am Boden des Anschlußkanals 5 -geführt ist-. Zusätzlich ist eine zu Anschlußkanal 5 und Führungsbohrung 19 senkrechte~Freibohrung 20 im Anschlußteil 4 vorgesehen. Man erkennt ohne weiteres, daß beim Anziehen~der Druckschraube 7-die Befestigungsflansche 3 zwischen. Anschlußteil 4 und Halteklauen 9 geklemmt werden.
  • Die vorstehend erläuterte Ausführung der Halteflügel 11 mit Flanschauflager 16- und Aufnahmesch-litz 17 ist in der Fig. 1 (gestrichelt) links angedeutet.
  • Dagegen zeigt die Fig. 1 rechts (gleichfalls gestrichelt) eine andere Ausführungsforrn, be-i der Flanschauflager im vorstehenden Sinn fehlen und die Befestigungsflansche 3 durch die abgeschrägte Innenkontur der Halteflügel 11 -gegen d-ie Halteklauen 9 gedrückt werden.-Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die stromführenden Teile (Anschlußteil 4, Klemmenfuß-& usw.) von einem Isolierkörper 21 umgeben, der aus zwei gleich aufgebauten und mit;einander verrastbaren Halbschalen aufgebaut ist.
  • An der: den Hal-teklauen 9 zugewandten Unterseite weisen beide Halbschalen des Isolierkörpes 21 je eine innerhalb der Befestigungsflansche 3 angeordnete und einwärts gewandte Fanglasche 22 auf, durch die das Anschlußteil 4 festgehalten wird. Ferner ist in Fig. 1 angedeutet, daß an der Außenseite der Befestigungsflansche 3 am Isolierkörper 21 Vorsprünge 23 vorgesehen sind, die zusammen mit-der jeweils benachbarten Fanglasche 22 einen Führungsschlitz 24 begrenzen, in dem-der jeweilige Befestigungsflansch 3 geführt ist.
  • Eine weitere wesentliche Ausgestaltung ergibt sich aus den Fig. 1 und 4.
  • Man erkennt, wie andie Halteflügel 11 im Bereich der Halteklauen 9, und zwar mit Rücksicht auf eine geringe Bauhöhe außerhalb und ungefähr in gleicher Höhe der Haltekiauen 9 - je-eine mit einer Führungsausnehmung 25 versehene Verlängerung 26 angeschlossen ist. Der Isolierkörper 21 weist Abdeckflansche 27 auf, die die Verlängerungen 26 übergreifen, durch jeweils einen sich über einen Teil ihrer Breite erstreckenden Einschnitt 28 vom übrigen Isolierkörper 21 getrennt sind und sich - ggf. mittels eines in die Einschnitte 28 eingesetzten Werkzeugs (beispielsweise eines Schraubendrehers od. dgl.) - elastisch vom Isolierkörper 21 nach außen abspreizen lassen.
  • An den einander zugewandten Innenseiten weisen die Abdeckflansche 28 Mitnehmerzapfen 29 auf, die die - im Ausführungsbeispiel als Langlöcher mit zur Ebene der Befestigungsflansche 3- senkrechter größter Ausdehnung ausgeführten - Führungsausnehmungen 25 mit Spiel durchsetzen. Aufgrund dieses Spiels läßt der Klemmenfuß 8 sich ohne weiteres auf die Tragschiene 2 aufrasten, während durch entsprechende Betätigung der Abdeckflansche 27 die Halteklauen 9 sich aus dem Eingriff an den Befestigungsflanschen 3 lösen lassen, so daß die Klemme 1 in einfacher Weise von der Tragschiene 2 abgenommen werden kann.
  • Wie insbesondere die Fig. 2 erkennen läßt, sind die Mitnehmerzapfen 29 jeweils paarweise einander gegenüberliegend angeordnet, wobei jeweils einer der Mitnehmerzapfen 29 als Hülse 30 ausgebildet ist, während der gegenüberliegende Mitnehmerzapfen 29 einen Stift 31 aufweist, der beim Zusammenfügen der Halbschalen zum Isolierkörper 21 in die Hülse 30 eingerastet wird. Im übrigen zeigt die Fig. 1, daß die den Isolierkörper 21 bildenden Halbschalen mindestens im Bereich der Abdeckflansche 27 eine Randverstärkung 32 aufweisen.
  • Leerseite

Claims (15)

  1. Patentansprüche: t IElektrische Anschlußklemme, insbesondere Schaltanlagen-Reihenklemme, mit einem-Anschlußteil mit mindestens einer Klemmstelle für einen elektrischen Leiter und mit einem mit Halteklauen versehenen Klemmenfuß, wobei der Klemmenfuß auf eine mit zwei Befestigungsflanschen versehene Tragschiene mit die freien Kanten der Befestigungsflansche unterfassenden ~Ha-lteklauen aufsetzbar und mittels eines durch eine Druckschraube beaufschlagten Klemmstücks an der Tragschiene klemmbar ist, d a d u r c h g e-k e n n z e i c h n e t , daß der Klemmenfuß (8) aus mindestens zwei miteinander um eine zur Längsrichtung der Tragschiene parallele Achse (14-) schwenkbar verbundenen, mit den Halteklauen (9) versehenen Halteflügeln (11) besteht und daß die Druckschraube (7) im Verbindungsbereich der Halteflügel (11) angreift.
  2. 2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Grundstellungder Ha-lteflügel (11) der lichte Abstand (b) zwischen den Halteklauen-(9) kleiner ist als der Abstand (B) der freien Kanten der Befesti-gungsflansche (3) und daß die Halteflügel (11) aus der Grundstellung entgegen Federkraft spreizbar sind.
  3. 3.. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die -Halteflüg-el (11) den Halteklauen (9) zugeordnete Flanschauflager (16) aufweisen, die zusammen mit der jeweils zugeordneten Halteklaue (9) einen Aufnahmeschlitz (17) begrenzen, dessen lichte Weite im wesentlichen der Dicke der Befestigungsflansche (3) entspricht-.
  4. 4. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmenfuß (8) .einstückig aus elastischem Material besteht.
  5. 5. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteflügel (11) paarig mit je zwei an einem Befestigungsflansch (3) angreifenden und in gegenseitigem Abstand angeordneten Halteflügeln (11) ausgebildet sind und das Klemmstück zwischen zur Längsrichtung der Tragschiene (2) orthogonalen Begrenzungsflächen der Halteflügel (8) geführt ist.
  6. 6. Anschlußklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmenfuß (8) einstückig aus Federblech gebogen ist und ein zur Tragschiene (2) im wesentlichen paralleles Mittelstück (10) aufweist und daß die Halteflügel (11) von zur Längsrichtung der Tragschiene (2' senkrechten Begrenzungskanten (12) des Mittelstücks (10) abgebogen sind.
  7. 7. Anschlußklemme nach- Anspruch 6, dadurch gekenn~ichnet, daß zwischen den von je einer Begrenzungskante (12) abgebogenen Halt¢,lügeln (11) ein im wesentlichen bis zum Mittelstück (10) reichender Spalt (13) besteht.
  8. 8. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück durch das Anschlußteil (4) gebildet ist.
  9. 9. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Verbindungsbereich der Halteflügel (11) bzw. am Mittelstück (12) ein Muttergewinde (18) vorgesehen ist.
  10. 10. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück bzw. das Anschlußteil (4) eine Führungsbohrung (19) aufweist und die Druckschraube (7) am Boden der Führungsbohrung (19) angreift.
  11. 11. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 10 in der Ausführungsform mit den Klemmenfuß und das Anschlußteil umgebendem Isolierkörper, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (21) an seiner den Halteklauen (9) zugewandten Unterseite mindestens eine einwärtsgewandte Fanglasche (22) für das Klemmstück bzw. das Anschlußteil (4) aufweist.
  12. 12. Anschlußklemme nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Isolierkörpers (21) Vorsprünge (23) vorgesehen sind, die zusammen mit der jeweils benachbarten Fanglasche (22) einen Führungsschlitz (24) für den entsprechenden Befestigungsflansch (3) begrenzen.
  13. 13. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 12 in der Ausführungsform mit den Klemmenfuß und das Anschlußteil umgebendem Isolierkörper, dadurch gekennzeichnet, daß an die Halteflügel (11) im Bereich der Halteklauen (9) mit je einer Führungsausnehmung (25) versehene Verlängerungen (26) angeschlossen sind, daß der Isolierkörper (21) die Verlängerungen (26) übergreifende und elastisch nach außen abspreizbare Abdeckflansche (27) aufweist und daß Mitnehmerzapfen (29) an die Abdeckflansche (27) angeschlossen sind und die Führungsausnehmungen (25) mit Spiel durchsetzen.
  14. 14. Anschlußklemme nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckflansche (27) durch sich über einen Teil der Breite der Abdeckflansche (27) erstreckende Einschnitte (28) vom Isoliergehäuse (21) getrennt sind.
  15. 15. Anschlußklemme nach Anspruch 12 oder 13 in der Ausführungsform mit aus zwei Halbschalen aufgebautem Isolierkörper, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmerzapfen (29) einander paarweise gegenüberstehend angeordnet sind und miteinander verrastbare Formschlußausbildungen (30, 31) aufweisen.
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