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Elektrische Anschlußklemme
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Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlußklemme, insbesondere
Schaltanlagen-Reihenklemme, mit einem Anschlußteil mit mindestens einer KlemmstelIe
für einen elektrischen Leiter und mit einem mit Halteklauen versehenen Klemmenfuß,
wobei der Klemmenfuß auf eine mit zwei Befestigungsflanschen versehene Tragschiene
mit die freien Kanten der Befestigungsflansche unterfassenden Halteklauen aufsetzbar
und mittels eines durch eine Druckschraube beaufschlagten Klemmstücks an der Tragschiene
klemmbar ist.
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Die Tragschienen, auf denen elektrische Anschlußklemmen des vorstehend
beschriebenen Aufbaus montiert werden, weisen regelmäßig einen U-förmigen Querschnitt
auf, an dessen U-Schenkel die Befestigungsflansche angeschlossen sind, wobei bei
den üblichen, genormten Tragschienen- (vgl. DIN 46277 B1. 1,
DIN
EN 50022 die Befestigungsflansche gewöhnlich zueinander parallel und sowohl nach
innen als auch nach außen gewandt angeordnet sein können. Die Erfindung lãßt sich
bei allen diesen üblichen Tragschienen einsetzen, sieht aber insbesondere und vorzugsweise
die Verwendung in Verbindung mit der bekannten kleinen 15 mm Tragschiene vor.
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Bei üblichen, ausder Praxis vielfältig bekannten Durchgangsklemmen,
bei denen der Anschlußteil von der Tragschiene elektrisch isoliert ist, ist es -bekannt,
die Anschlußklemme mittels entsprechender Formschlußausbildungen eines umgebenden
Isolierkörpers auf die Tragschiene aufzurasten. Unter Umständen stellt sich aber
auch die Forderung, eine Anschlußklemme zusätz--lich an-der Tragschiene anzuklemmen.
Dies gilt insbesondere bei Schutzleiterklemmen, be-i denen durch die Klemmung zugleich
die galvanische Verbindung zwischän Anschlußteil und Tragschiene hergestellt wird.
Die Erfindunbezieht sich insbesondere, wenn auch nicht ausschließlich, auf eine
soLche Schutzliterklemme. Anschlußklemmen des in Rede stehenden Aufbaus werden zunächst7
-so- auf -die Tragschiene aufgesetzt, daß die am Klemmenfuß vorgesehenen-Halteklauen
die Befestigungsflansche unterfassen. Anschliessend wird durch Betätigung der Klemmschraube
das Klemmstück gegen die Tragschiene gespannt, so daß im Ergebnis die Befestigungsflansche
zwischen den Halteklaueneinerseits und dem Klemmstück andererseits eingespannt sind.
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Bei einer bekannten elektrischen Anschlußklemme der eingangs beschriebenen
Gattung (vgl.-DE-OS 29 34 317) besteht der Klemmenfuß zusammen mit den angeformten
Halteklauen und gleichfalls angeformten Klemmstellen für die elektrischen Leiter
aus einem starren Profilteil. Zum Aufsetzen des Klemmenfußes auf die Tragschiene
weist der Zwischenraum oberhalb der Halteklauen gegenüber -der-- zwischen den freien
Kanten der Befestigungsflansche gemessenenr Gesamtbreite der Tragschiene Übermaß
auf, so daß nach dem Einschieben eines der Befestigungsflansche über eine der Halteklauen
die andere Halteklaue üer ihren Befestigungsflansch geschoben werden kann. Zur anschließenden
Zentrierung
des Klemmenfußes gegenüber der Tragschiene weist das Klemmstück einen in den U-Innenraum
der Tragschiene hineinragenden Vorsprung auf. Diese bekannte Anschlußklemme ist
in ihrer Herstellung sehr aufwendig, außerdem erweist die Anbringung an der Tragschiene
sich als recht umständlich Entsprechendes gilt für eine (aus der Praxis) bekannte
ähnliche elektrische Anschlußklemme, bei der der Klemmenfuß gleichfalls starr-ausgebildet
ist,-das Klemmstück aber zusätzlich durch eine Feder beaufschlagt ist, so daß bereits
vor dem Anziehen der Druckschraube die Klemme ihre vorgesehene Lage gegenüber der
Tragschiene einnimmt. Im übrigen fehlt hierbei ein Anschlußteil im eigentlichen
Sinne - die elektrischen Leiter werden zwischen- im Klemmenfuß geführten Anschlußschrauben
einerseits lnd dem Klemmstück andererseits geklemmt. Das ist nachteilig, weil die
Funktion von mechanischer Klemmung an der Tragschiene und elektrischem Anschluß
der Leiter nicht voneinander getrennt sind.
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Eine weitere (gleichfalls aus der Praxis) bekannte Anschlußklemme
ähnlicher Gattung stellt gegenüber der vorstehend beschriebenen (aus der DE-OS 29
34 317) bekannten Anschlußklemme gleichsam eine kinematische Umkehrung insofern
dar, als dabei die Klemmstellen für die elektrischen Leiter mit dem Klemmstück zusammen
zu einem Profilteil verbunden sind und die Klemmung an der Tragschiene mittels eines
aus Blech gebogenen und mit den Halteklauen versehenen Bügels erfolgt, der mittels
einer Zugschraube gegen das Klemmstück gespannt wird. Die vorstehend angedeuteten
Nachteile sind auch durch diese Ausführungsform nicht behoben.
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Bei einer weiteren (aus der Praxis) bekannten Anschlußklemme ähnlicher
Gattung ist innerhalb eines starren, aus Blech gebogenen Klemmenfußes, der gleichfalls
in der erläuterten Weise auf die Tragschiene aufgeschoben werden muß, eine elektrisch
leitende Zunge angeordnet, die nur einseitig gegen einen der Befestigungsflansche
geklemmt wird, während andererseits nut eine einzige Anschlußstelle für einen elektrischen
Leiter existiert.
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Diese Ausführungsform ist zwar verhältnismäßig wenig aufwendig, läßt
sich aber gleichfalls nur -umständlich an der Tragschiene anbringen und weist vor
allem den Nachteil auf, daß - wegen des Vorhandenseins nur einer Klemmstelle - bereits
bei der Montage festliegen muß, von welcher Seite her der elektrische Leiter anzuschließen
ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlußklemme
der eingangs beschriebenen Gattung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der
Auslegung als Schutzleiterklemme, anzugeben, die sich mit geringem Aufwand hinsichtlich
Fertigung und Montage herstellen läßt, sich in einfacher Weise an einer Tragschiene
anbringen läßt und einen zuverlässigen und störungsfreien Anschluß der elektrischen
Leiter gewährleistet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zunächst und vor allem dadurch
gelöst, daß der Klemmenfuß aus mindestens zwei miteinander um eine zur Längsrichtung
der Tragschiene parallele Achse schwenkbar verbundenen, mit den Halteklauen versehenen
Halteflügeln besteht und daß die Klemmschraube im Verbindungsbereich der Halteflügel
angreift. - Der Klemmenfuß stellt erfindungsgemäß somit kein starres Gebilde dar,
das in mehr oder minder umständlicher Weise auf die Tragschiene aufgesetzt werden
muß, vielmehr sind die Halteflügel, die den Klemmenfuß bilden, gegeneinander schwenkbar.
Der Klemmenfuß kann daher in einfacher Weise unter Auseinanderspreizen der Halteflügel
mit den Halteklauen über die Befestigungsflansche der Tragschiene geschoben werden,
und beim anschließenden Anziehen der Druckschraube, die einerseits im Verbindungsbereich
der Halteflügel und andererseits am Klemmstück angreift, legen die Halteklauen sich
an die Befestigungsflansche an, so daß die Anschlußklemme ohne weiteres einwandfrei
zentriert wird.
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Die Erfindung läßt sich, wie bereits angedeutet, ohne weiteres sowohl
bei von den U-Schenkeln der Tragschiene ein- und auswärtsgewandten Befestigun-gsflanschen
verwirklichen. Bei einer zu bevorzugenden Ausführungsform ist - für eine Tragschiene
mit auswärts, d. h. einander abgewandten
Befestigungsflanschen -
in einer Grundstellung der Halteflügel der lichte Abstand zwischen den Halteklauen
kleiner als der Abstand der freien Kanten der Befestigungsflansche und sind die
Halteflügel aus der Grundstellung entgegen Federkraft spreizbar. Bei einander zugewandten
Befestigungsflanschen ist entsprechend der lichte Abstand zwischen den Halteklauen
in der Grundstellung größer als der Abstand der freien Kanten der Befestigungsflansche
und werden die Halteflügel aus der Grundstellung entgegen Federkraft zusammengedrückt.
In beiden Fällen besteht jedenfalls die Möglichkeit, eine erfindungsgemäße Anschlußklemme
durch Aufrasten auf die Tragschiene in ihre vorbestimmte Lage zu bringen und anschließend
die Fixierung durch Anziehen der Druckschraube vorzunehmen. Zur Vereinfachung des
Aufrastens empfiehlt es sich, die Halteklaue eingangsseitig mit entsprechenden Anlaufschrägen
zu versehen. Vorzugsweise werden die Halteflügel mit den Halteklauen zugeordneten
Flanschauflagern versehen, die zusammen mit der jeweils zugeordneten Halteklaue
einen Aufnahmeschlitz begrenzen, dessen lichte Weite im wesentlichen der Dicke der
Befestigungsflansche entspricht. Bei einer solchen Ausführungsform wird die Anschlußklemme
auf die Tragschiene aufgerastet, bis die Flanschauflager an den Befestigungsflanschen
anliegen, die Halteflügel unter Unterfassen der Befestigungsflansche durch die Halteklauen
zurückfedern und damit eine eindeutige Betriebsstellung erreicht ist, in der nur
noch das Klemmstück fixiert werden muß.
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Für die im Rahmen der Erfindung besonders zu bevorzugende Ausführungsform
ist nach Vorstehendem wesentlich, daß die Halteflügel entgegen einer Federkraft
gegeneinander schwenkbar sind. Das läßt sich in besonders einfacher Weise dadurch
verwirklichen, daß der Klemmenfuß insgesamt einstückig aus elastischem Material
besteht.
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Eine in funktioneller Hinsicht besonders vorteilhafte Ausführungsform
ist weiter dadurch gekennzeichnet, daß die Halteflügel paarig mit je zwei an einem
Befestigungsflansch angreifenden und in gegenseitigem Abstand
angeordneten
Halteflügeln ausgebildet sind und das Klemmstück zwischen zur Längsrichtung der
Tragschiene orthogonalen Begrenzungsflächen der Halteflügel geführt-ist. Das führt
iunä;ch#t zu einem besonders sicheren Sitz der Anschlußklemme auf cte# Traqschiene,
zugleich bilden die Halteflügel eine Führungsbahn für das KIemmstück, das seinerseits
mit seiner Längsausdehnung imWesentlichen- senkrecht zur Längsausdehnung der Tragschiene
angeordnet ist. Diese Ausführungsform läßt sich in fertigungstechnischer Hinsicht
besonders günstig dadurch verwirklichen, daß der Klemmenfuß einstückig aus Federblech
gebogen ist und ein zur Tragschiene im wesentlichen paralleles MittelsIück aufweist,
wobei die Halteflügel von zur Längsrichtung der Trag--schiene-senkrechten Bègrenzungskanten:des
Mittelstücks abgebogen sind.
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Damit weist- der Klemmenfuß in zur Längsrichtung der Tragschiene senkrechter-Richtung
ein im wesentlichen U-förmiges Profil auf. Die Halteflügel sind dabei in zur Längsrichtung
der Tragsch-iene senkrechten Ebenen fläch-ig ausgedehnt und weisen folglich eine
hohe Steifigkeit gegenüber der beim Anklemmen auftretenden Beanspruchung--auf-.
Die auf die Halteflügel wirkende Federkraft -wird im- wese;htlichen durch das Mittelstück
aufgebracht. In dieser Hinsicht empfiehlt es -sich weiten,: zwischen- den von Je
einer Begrenzungskante abgebogenen, also gegenüberliegenden Befestigungsflanschen
zugeordneten Halteflügel einen Spalt vorzusehen,. der im wesentlichen bis zum Mittelstück
reicht, Damit entsteht -ein eingeschnürter Schulterbereich zwischen den Halteflügeln,
der ein unabhängiges Ein- und Ausfedern der- Halteflügel er--laubt. Die Steifigkeit
dieses-Schulterbereiches und damit die auf die Halteflügel wirkende Federkraft-läßt
sich durch Breite und Tiefe dieses Spal-ts einstellen.
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Es ist vorstehend darauf hingewiesen worden, daß die Erfindung sich
grundsätzlich bei verschiedensten Anschlußklemmen verwirklichen läßt. Eine im--
Hint-lick auf die Anwendung bei einer Schutzleiterklemme besonders vorteilhafte
Ausführungsform-läßt sich dadurch erreichen, daß das Klemmstück durch das Anschlußteil
gebildet ist, mit anderen Worten also durch die Druck-schraube--das Anschlußteil
unmittelbar auf die Tragschiene bzw. auf die
Befestigungsflansche
aufgeklemmt wird. Die elektrischen Leiter können dabei ohne weiteres in üblicher
Weise axial und senkrecht zur Klemmrichtung, ggf.
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zwischen den Halteflügeln, zugeführt und angeschlossen werden, wobei
die Anschlußstellen beiderseits der Druckschraube liegen. Bei dieser eifindungsgemäßen
Lösung ist vor allem wesentlich, daß einerseits mit-einem üblichen, im wesentlichen
quaderförmigen Anschlußteil gearbeitet werden kann, wie es bei Standard-Durchgangsklemmen
verwendet wird und folglich kostengünstig in großen Mengen hergestellt werden kann,
und daß andererseits die Klemmung des Anschlußteils gegenüber der Tragschiene unabhängig
vom Anschluß der elektrischen Leiter am Anschlußteil erfolgt.
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Zur Klemmung des Klemmstücks bzw. des Anschlußtei zu empfiehlt es
sich, im Verbindungsbereich der Halteflügel bzw. an dem vorstehend erläuterten Mittelstück
ein Muttergewinde vorzusehen, und zwar vorzugsweise derart, daß eine Mutter unterhalb
des Verbindungsbereichs bzw. Mittelstücks zwischen die Halteflügel lose eingelegt,
ggf. auch durch Einrasten, Punktschwe-ißen usw.
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befestigt wird. Das Klemmstück bzw. das Anschlußteil werden vorzugsweise
mit einer - selbstverständlich nicht durchgehenden - Führungsbohrung für die Druckschraube
versehen, wobei die Druckschraube am Boden der Führungsbohrung angreift. Das führt
einerseits zu günstigen statischen Verhältnissen bei der Klemmung und andererseits
zu einer vorteilhaften Führung des Klemmstücks bzw. Anschlußteils durch die Druckschraube.
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Während Durchgangs- und Nulleiterklemmen regelmäßig mit einem die
stromführenden Teile umgebenden Isoliergehäuse ausgeführt werden, ist ein solches
Isoliergehäuse mindestens bei Schutzleiterklemmen nicht unbedingt erforderlich.
Gleichwohl werden häufig auch Schutzleiterklemmen mit Isoliergehäuse ausgeführt,
beispielsweise um damit eine Farbkennzeichnung vorzunehmen, um eine Klemmenbeschriftung
aufzunehmen, eine Schraubendreherführung zu bewirken usw.. Wird ein solcher Isolierkörper
vorgesehen, so läßt er sich in besonders vorteilhafter Weise zugleich zur Führung
des Klemmstücks bzw.
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Anschlußteils einsetzen, indem nämlich der Isolierkörper an seiner
den
Halteklauen zugewandten Unterseite mit mindestens einer einwärtsgewandten
Fanglasche für das Klemmstück versehen wird. Üblicherweise besteht der Isolierkörper
aus zwei symmetrisch aufgebauten Schalen, die zwischen sich die Klemmenbauteile
(Klemmenfuß, Anschlußteil usw.) aufnehmen und miteinander durch Stifte, Zapfen,
Hülsen usw. verrastet werden. Bei einem solchen Aufbau empfiehlt es sich, an den
Schalen je eine Fanglasche vorzusehen, wobe-i ohne weiteres die Möglichkeit einer
fertigungstechnisch vorteilhaften, in Strenge gleichen Ausbildung auszuführen. Weiter
empfiehlt es sich, an der Unterseite des Isolierkörpers, und zwar vorzugsweise an
der der Tragschiene abgewandten Außenseite der Fanglaschen, zusätzliche Vorsprünge
vorzusehen, die zusammen mit der jeweils benachbarten Fanglasche einen Führungsschlitz
für den entsprechenden Befestigungsflansch begrenzen.
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Ist ein Isolierkörper vorgesehen, so läßt sich im Rahmen der Erfindung
damit in besonders vorteilhafter Weise eine weitere Funktion verwirklichen.
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Dazu wird vorgesehen, daß an die Halteflügel im Bereich der Halteklauen
(vorzugsweise also bezüglich der Tragschiene unterhalb oder - mit Rücksicht auf
die Bauhöhe - besser noch seitlich außerhalb) mit je einer Führungsausnehmung versehene
Verlängerungen angeschlossen sind, daß das Isoliergehäuse die Verlängerungen übergreifende
und elastisch nach außen abspreizbare Abdeckflansche aufweist und daß Mitnehmerzapfen
an die Abdeckflansche angeschlossen sind und die Führungsausnehmungen mit Spiel
durchsetzen.
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Mit "nach außen" bzw. "auswärts" ist dabei stets die von der Tragschiene
abgewandte Richtung gemeint. Mit der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung wird
zunächst eine einwandfreie, formschlüssige Halterung und Führung des Klemmenfußes
im Isolierkörper erreicht, wobei das zwischen den Führungsausnehmungen und den Mitnehmerzapfen
bestehende Spiel gewährleistet, daß die Halteflügel sich einwandfrei auf die Tragschiene
aufrasten lassen.
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Zusätzlich bietet diese Ausgestaltung in besonders einfacher Weise
eine Möglichkeit zum Lösen einer erfindungsgemäßen Anschlußklemme von der Tragschiene.
Die Abdeckflansche lassen sich bei geeigneter Auslegung aufgrund der Eigenelastizität
des Materials des Isolierkörpers diesem gegenüber
mehr oder minder
stark nach außen abspreizen und nehmen dabei aufgrund des Eingriffs der Mitnehmerzapfen
in den Führungsausnehmungen die Verlängerungen der Halteflügel mit - mit der Folge,
daß die Halteklauen aus dem Eingriff an den Befestigungsflanschen gelöst werden
und die Anschlußklemme sich von der Tragschiene abnehmen läßt. Die Abdeckflansche
können dabei zusätzlich durch sich über einen Teil der Breite der Abdeckflansche
erstreckende Einschnitte vom Isoliergehäuse abgetrennt sein.
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Diese Einschnitte, die vorzugsweise von der Unterseite her geführt
sind, erleichtern einerseits das Abspreizen der Abdeckflansche und bilden andererseits
Eingriffsausnehmungen, in die zum Abspreizen der Abdeckflansche ein geeignetes Werkzeug
(beispielsweise ein Schraubendreher od. -dgl.) eingesetzt werden kann. Aus Stabilitätsgründen
kann jeweils an der den Einschnitten gegenüberliegenden Gehäuseseite eine Randverstärkung
vorgesehen werden.
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Im übrigen werden die vorstehend erläuterten Mitnehmerzapfen vorzugsweise
zugleich zur Verbindung der den Isolierkörper bildenden Schalen herangezogen. Dazu
werden beispielsweise die Mitnehmerzapfen einer Gehäuseschale als Hülse ausgebildet,
in die ein an der anderen Gehäuseschale entsprechend angeformter Stift zur Verrastung
der beiden Gehäuseschalen einfaßt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine elektrische Anschlußklemme
in der Ausführungsform als Schutzleiterklemme im Querschnitt, Fig. 2 den Gegenstand
der Fig. 1 in Draufsicht, teilweise geschnitten gemäß II-II, Fig. 3 den Gegenstand
der Fig. 1 im Schnitt IIT-III,
Fig. 4 den Klemmenfuß beim Gegenstand
der Fig. 1 in perspektivischer Darstellung.
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Bei der in den Figuren dargestellten elektrischen Anschlußklemme handelt
es sich um eine Schaltanlagen-Reihenklemme, und zwar insbesondere um eine Schutzleiterklemme
1, die auf eine Tragschiene 2 von U-förmigem Querschnitt mit an die U-Schenkel angeformten,
einander ab- und damit auswärtsgewandten Befestigungsflanschen 3. Die Klemme 1 weist
zunächst ein metallisches, in seinen Außenabmessungen im wesentlichen quaderförmiges
Anschlußteil 4 aus Profilmaterial m-it durchgehendem Anschlußkanal 5 und zwei Klemmstellen
mit Klemmschrauben 6 zum Anschluß von (in den Figuren nicht dargestellten) elektrischen
Leitern auf. Entsprechend der Funktion der dargestellten Klemme 1 als Schutzleiterklemme
steht das Anschlußteil 4 in unmittelbarer galvanischer Verbindung mit der Tragschiene
2, und zwar dadurch, daß das Anschlußteil 4 durch eine Druckschraube 7 gegen die
Befestigungsflansche 3 der Tragschiene 2 geklemmt ist.
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Zum Anklemmen an der Tragschiene 2 weist die Klemme 1 einen Klemmenfuß
8 auf, -der sich auf die Befestigungsflansche 3 der Tragschiene 2 so aufsetzen läßt,
daß angeformte Halteklauen 9 die freien Kanten der Befestigungsflansche 3 unterfassen.
Wird in dieser Stellung die Druckschraube 7 angezogen, so werden die Befestigungsflansche
3 zwischen den Halteklauen 9 -einerseits und dem als Klemmstück wirkenden Anschlußteil
4 andererseits geklemmt und damit die Klemme 1 an der Tragschiene 2 festgelegt.
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Der - in Fig. 4 gesondert dargestellte - Klemmenfuß 8 ist einstückig
aus einem Federblech gebogen und besteht im wesentlichen aus einem Mittelstück 10,
das in Funktionsstellung (vgl. Fig. 1) im wesentlichen parallel zur Tragschiene
2 liegt, und aus Halteflügeln 11, die von zur Längsrichtung der Tragschiene 2 senkrechten
Begrenzungskanten 12 des Mittelstücks rechtwinklig abgebogen sind, so daß der Klemmenfuß
8 - in einer zur Längsrichtung der Tragschiene 2 senkrechten Richtung - ein im wesentlichen
U-förmiges
Profil aufweist. An den Begrenzungskanten 12 sind jeweils zwei Halteflügel 11 abgebogen.
Das hat zur Folge, daß an den Befestigungsflanschen 3 jeweils zwei paarig und in
gegenseitigem Abstand angeordnete Halteflügel 11 angreifen. Das das Klemmstück bildende
Anschlußteil 4 iit dabei zwischen zur Längsrichtung der Tragschiene 2 orthogonalen
Begrenzungsflächen der Halteflügel 11 geführt. Zwischen den von je einer Begrenzungskante
12 abgebogenen Halteflügeln 11 besteht ein Spalt 13, der im wesentlichen bis zum
Mittelstück 10 reicht, so daß der Klemmenfuß - in Längsrichtung der Tragschiene
2 gesehen - ein annähernd V-förmiges Profil von gleichsam schmetterlingsförmiger
Kontur mit einer Eins-chnürung im Bereich des Mittelstücks 10 aufweist. Mit dieser
Ausbildung des Klemmenfußes 8 wird erreicht, daß die miteinander verbundenen Ha1teflügel
11 um eine zur 'Längsrichtung der Tragschiene 2 parallele Achse 14 gegeneinander
schwenkbar sind, und zwar aufgrund der Eigenelastizität des Materials des Klemmenfußes
8 entgegen einer Federkraft. In der in Fig. 4 dargestellten Grundstellung sowie
in der in Fig. 1 dargestellten auf die Tragschiene 2 aufgerasteten Stellung ist
der lichte Abstand b zwischen den an die Halteflügel 11 angeformten Halteklauen
9 kleiner als der Abstand B- der freien Kanten der Befestigungsflansche 3. Zum Aufrasten
der Klemme 1 mit dem Klemmenfuß 8 auf die Tragschiene 2 werden die mit Anlaufschrägen
15 versehenen Halteklauen 9 über die freien Kanten der Befestigungsflansche 3 geschoben
und dabei die Halteflügel 11 entgegen der im wesentlichen durch das Mittelstück
10 des Klemmenfußes 8 aufgebrachten Federkraft auseinandergespreizt. An den Halteflügeln
11 sind den Halteklauen 9 zugeordnete Flanschauflager 16 vorgesehen, die zusammen
mit der jeweils zugeordneten Halteklaue 9 einen Aufnahmeschlitz 17 begrenzen, dessen
lichte Weite im wesentlichen der Dicke der Befestigungsflansche 3 entspricht. Beim
Aufrasten wird der Klemmenfuß 8 auf die Tragschiene 2 aufgeschoben, bis die Flanschauflager
16 an den Befestigungsflanschen 3 anliegen, die Halteflügel 11 unter Unterfassen
der Befestigungsflansche 3 durch die Halteklauen 9 zurückfedern und damit die Klemme
1 eine eindeutige Funktionsstellung erreicht hat, in der sie lediglich noch festgeklemmt
werden muß. Dazu ist im Verbindungsbereich
~der Halteflügel 1-1,-nämlich
unterhalb des Mittelstücks 10 des Klemmenfußes eine:Gewindemutter 18 lose eingelegt,
in die die Druckschraube 7 eingeschraubt ist. Das Anschlußteil 4 weist mittig zwischen
den Klemmschrauben 6 eine in den Anschlußkanal 5 mündende Führungsbohrung 19 auf3
in der die-Druckschraube 7 - unter Abstützung am Boden des Anschlußkanals 5 -geführt
ist-. Zusätzlich ist eine zu Anschlußkanal 5 und Führungsbohrung 19 senkrechte~Freibohrung
20 im Anschlußteil 4 vorgesehen. Man erkennt ohne weiteres, daß beim Anziehen~der
Druckschraube 7-die Befestigungsflansche 3 zwischen. Anschlußteil 4 und Halteklauen
9 geklemmt werden.
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Die vorstehend erläuterte Ausführung der Halteflügel 11 mit Flanschauflager
16- und Aufnahmesch-litz 17 ist in der Fig. 1 (gestrichelt) links angedeutet.
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Dagegen zeigt die Fig. 1 rechts (gleichfalls gestrichelt) eine andere
Ausführungsforrn, be-i der Flanschauflager im vorstehenden Sinn fehlen und die Befestigungsflansche
3 durch die abgeschrägte Innenkontur der Halteflügel 11 -gegen d-ie Halteklauen
9 gedrückt werden.-Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die stromführenden
Teile (Anschlußteil 4, Klemmenfuß-& usw.) von einem Isolierkörper 21 umgeben,
der aus zwei gleich aufgebauten und mit;einander verrastbaren Halbschalen aufgebaut
ist.
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An der: den Hal-teklauen 9 zugewandten Unterseite weisen beide Halbschalen
des Isolierkörpes 21 je eine innerhalb der Befestigungsflansche 3 angeordnete und
einwärts gewandte Fanglasche 22 auf, durch die das Anschlußteil 4 festgehalten wird.
Ferner ist in Fig. 1 angedeutet, daß an der Außenseite der Befestigungsflansche
3 am Isolierkörper 21 Vorsprünge 23 vorgesehen sind, die zusammen mit-der jeweils
benachbarten Fanglasche 22 einen Führungsschlitz 24 begrenzen, in dem-der jeweilige
Befestigungsflansch 3 geführt ist.
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Eine weitere wesentliche Ausgestaltung ergibt sich aus den Fig. 1
und 4.
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Man erkennt, wie andie Halteflügel 11 im Bereich der Halteklauen 9,
und zwar mit Rücksicht auf eine geringe Bauhöhe außerhalb und ungefähr in gleicher
Höhe der Haltekiauen 9 - je-eine mit einer Führungsausnehmung 25 versehene
Verlängerung
26 angeschlossen ist. Der Isolierkörper 21 weist Abdeckflansche 27 auf, die die
Verlängerungen 26 übergreifen, durch jeweils einen sich über einen Teil ihrer Breite
erstreckenden Einschnitt 28 vom übrigen Isolierkörper 21 getrennt sind und sich
- ggf. mittels eines in die Einschnitte 28 eingesetzten Werkzeugs (beispielsweise
eines Schraubendrehers od. dgl.) - elastisch vom Isolierkörper 21 nach außen abspreizen
lassen.
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An den einander zugewandten Innenseiten weisen die Abdeckflansche
28 Mitnehmerzapfen 29 auf, die die - im Ausführungsbeispiel als Langlöcher mit zur
Ebene der Befestigungsflansche 3- senkrechter größter Ausdehnung ausgeführten -
Führungsausnehmungen 25 mit Spiel durchsetzen. Aufgrund dieses Spiels läßt der Klemmenfuß
8 sich ohne weiteres auf die Tragschiene 2 aufrasten, während durch entsprechende
Betätigung der Abdeckflansche 27 die Halteklauen 9 sich aus dem Eingriff an den
Befestigungsflanschen 3 lösen lassen, so daß die Klemme 1 in einfacher Weise von
der Tragschiene 2 abgenommen werden kann.
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Wie insbesondere die Fig. 2 erkennen läßt, sind die Mitnehmerzapfen
29 jeweils paarweise einander gegenüberliegend angeordnet, wobei jeweils einer der
Mitnehmerzapfen 29 als Hülse 30 ausgebildet ist, während der gegenüberliegende Mitnehmerzapfen
29 einen Stift 31 aufweist, der beim Zusammenfügen der Halbschalen zum Isolierkörper
21 in die Hülse 30 eingerastet wird. Im übrigen zeigt die Fig. 1, daß die den Isolierkörper
21 bildenden Halbschalen mindestens im Bereich der Abdeckflansche 27 eine Randverstärkung
32 aufweisen.
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