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DE3018560A1 - Traeger fuer seilscheiben am kopfende eines arms bzw. auslegers - Google Patents

Traeger fuer seilscheiben am kopfende eines arms bzw. auslegers

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Publication number
DE3018560A1
DE3018560A1 DE19803018560 DE3018560A DE3018560A1 DE 3018560 A1 DE3018560 A1 DE 3018560A1 DE 19803018560 DE19803018560 DE 19803018560 DE 3018560 A DE3018560 A DE 3018560A DE 3018560 A1 DE3018560 A1 DE 3018560A1
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DE
Germany
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carrier
lever
carrier according
arm
boom
Prior art date
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DE19803018560
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DE3018560C2 (de
Inventor
Francois Simon
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
    • B66C23/00Cranes comprising essentially a beam, boom, or triangular structure acting as a cantilever and mounted for translatory of swinging movements in vertical or horizontal planes or a combination of such movements, e.g. jib-cranes, derricks, tower cranes
    • B66C23/62Constructional features or details
    • B66C23/64Jibs
    • B66C23/66Outer or upper end constructions

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jib Cranes (AREA)
  • Forklifts And Lifting Vehicles (AREA)

Description

Träger für Seilscheiben am Kopfende eines Arms bzw. Auslegers
Die Erfindung betrifft Träger für Seilscheiben, die am Kopfende eines Auslegers bzw. eines Arms vorgesehen sind oder analog für Hebezeuge und/oder Förderzeuge nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Die Erfindung zielt darauf ab, Maschinen dieser Art weiter zu entwickeln, die insbesondere zur Ausführung von Einholarbeiten bestimmt sind, bei denen sich die Last nicht immer auf der Senkrechten zu dem Ausleger bzw. Arm befindet.
Nach der Erfindung zeichnet sich ein Träger für Seilscheiben am Kopfende eines Arms bzw. Auslegers oder in analoger Weise für Hebezeuge und/oder Förderzeuge, die wenigstens eine erste Seilscheibe haben, die ein biegsames bandförmiges Element, insbesondere ein Hubseil aufnimmt, das von dem Ausleger bzw. dem Arm kommt, dadurch aus, daß der Träger einen Seilzug trägt, der auf einem Hebel angebracht ist, der drehbar bzw. schwenkbar bezüglich des Trägers angeordnet ist.
Vorzugsweise sind erste Einrichtungen vorgesehen, um den Hebel bezüglich des Trägers in wenigstens einer Stellung zu verriegeln. Diese Stellung ist vorzugsweise jene, in der der Hebel beispielsweise in die Verlängerung des Auslegers bzw. Arms insbesondere zum Transport eingeholt ist oder
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waagerecht ist* wenn Arbeiten unter dem Boden ausgeführt werden sollen,, bei denen die vertikalen Abmessungen auf ein Minimum begrenzt sein sollen.
Die Verriegelungseinrichtungen werden beispielsweise von einem quer verlaufenden Dorn bzw. Bolzen gebildet, der in Öffnungen der Seitenwände des Trägers und des Hebels einführbar und dort blockierbar ist, wobei die öffnungen zuvor zueinander in Ausrichtung gebracht worden sind. Der Dorn kann direkt von Hand oder fernbedienbar betätigt werden.
Gemäß einer Weiterentwicklung ist ein Hebeseilzug hängend an einem Seilzug angeordnet, der an einem Ende des Seilzugs vorgesehen ist, der an dem Hebel angebracht ist und es sind zweite Einrichtungen vorgesehen/ die den Hebeseilzug bezüglich des Hebels in einer eingefahrenen Stellung des Seilzugs verriegeln.
Diese zweiten Verriegelungseinrichtungen können beispielsweise von wenigstens einer Lasche gebildet werden, die an einem Ende an dem Hebel oder dem Körper des Seilzugs angelenkt ist und die in entsprechender Weise an ihrem anderen Ende an dem Körper des Hebeseilzugs oder des Hebels festgehalten ist.
Die beiden zuvor beschriebenen Verriegelungen können unabhängig voneinander oder gleichzeitig entsprechend den Erfordernissen wirksam werden. Zum Transport beispielsweise können der Hebel und der Hebeseilzug in Ausrichtung zu dem Ausleger bzw. Arm verriegelt werden.
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Gemäß einer weiteren Ausbildungsform sind die verschiedenen Seilscheiben am Kopfende des Auslegers bzw. Arms, des Seilzugs, der beim Hebel angebracht ist und des Hebeseilzugs derart hohl ausgebildet, daß sie in Achsrichtung zusätzliche Hebezeuge wie eine Traverse oder eine lastaufnehmende Führung oder auch andere Ausstattungen wie z.B. einen Endanschlag oder eine Einrichtung zur Steuerung des Arbeitsablaufes aufnehmen können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Trägers nach der Erfindung im Teilschnitt,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht zur Verdeutlichung
der koaxialen Seilscheiben und einer Seilführung,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Anordnung nach Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines Seilscheibenträgers am Kopfende gemäß einer abgewandelten Ausführungsform im Teilschnitt,
Fig. 5 eine Querschnittsansicht des Trägers längs
der Linie V-V in der Fig. 4, wobei auch Hebezeuge zusätzlich dargestellt sind und
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Fig. 6 eine Fig. 4 ähnliche Ansicht der Stellung des Hebels und des Hebeseilzugs in verriegelter und eingeholter Stellung.
In Fig. 1 ist ein Ende 1 eines Auslegers bzw. Arms 2, beispielsweise eines Teleskopauslegers eines Hebezeugs gezeigt. Der Ausleger 2 trägt an seinem Ende wenigstens eine kopfseitige Seilscheibe 3, die als Losscheibe an einem Träger 4 angebracht ist.
Zweckmässigerweise kann sich der Träger 4 über 360 frei um eine geometrische Achse 14 drehen, die vorzugsweise jedoch nicht notwendigerweise parallel zur Achse des Auslegers 2 liegt oder noch besser mit dieser zusammenfällt.
Es ist eine Einrichtung 3o, ein sog. Drehkranz, vorgesehen, der zwei koaxiale Elemente 31, 32 trägt, die mittels eines Lagers bzw. Wälzlagers 33 aufeinander abrollbar sind. Das äußere Element 31 ist ringförmig und vorzugsweise ist auch das innere Element 32 ringförmig ausgebildet.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist das innere Element am Ende 1 des Auslegers 2 beispielsweise mittels einer Schraub- bzw. Bolzenverbindung versteift, wie dies mit 34 angedeutet ist. Auf ähnliche Art und Weise ist das äußere Element 31 an einer Seitenwand 35 des Trägers 4 beispielsweise mit Hilfe einer Schrauben-Bolzenverbindung versteift bzw. fest verbunden, wie dies mit 36 angedeutet ist.
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-1ο-
Die Achse des Drehkranzes bildet die Schwenkachse 14 des Trägers 4 bezüglich des Auslegers.
Der Träger 4, der die Seilscheibe 3 trägt und um die Achse 14 auf irgendeine Weise wie z.B. mittels des Kranzes 3o drehbar bzw. schwenkbar ist, trägt seinerseits wenigstens einen Hebel 37, der an dem Träger 4 angelenkt ist. Die Anlenk- bzw. Gelenkachse des Hebels 37 an dem Träger 4 ist vorzugsweise senkrecht zu der Achse 14 und stimmt;:sogar vorzugsweise mit der Achse der Seilscheibe 3 überein.
Der Hebel 37 trägt an seinem freien, vom Träger 4 abgewandten Ende eine Flasche bzw. einen Seilzug 38 mit mehreren Seilscheiben 39. Wenn bei einer solchen Auslegung das Bündel der Seilstränge 13 Einholarbeiten vornimmt, richtet sich der Hebel 37 selbst in Einholrichtung aus, so daß man äußerst günstige mechanische Voraussetzungen für die Vornahme der Arbeiten hat.
In den Fig. 2 und 3 ist ein weiteres zweckmässiges Merkmal der Erfindung gezeigt. Bei dieser Auslegung ist eine Seilführung 22 vorgesehen. Die Seilführung 22 ist für den Seilzug bzw. die Flasche 38 bestimmt, deren Stränge eine sich verändernde Lage einnehmen können. Die Seilführung 22 weist zwei äußere Seitenwände 42 auf, die mit einem Träger 37 der Seilscheiben des Seilzugs und über Querstreben 24 verbunden sind. Zwischen den Ebenen zweier aufeinanderfolgender Seilscheiben tragen die Querstreben 24 ebene Laschen 43, die parallel zu den Ebenen der Seilscheiben sind. Diese Laschen können einfach als flache kopfförmige Teile ausgebildet sein. Die Seitenwände können sich aber auch bis nahe an die Seilscheiben erstrecken.
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Die Aufgabe dieser ebenen Laschen besteht darin, die Paare der Seilstränge 13 zu trennen, die von verschiedenen Seilscheiben des Seilzugs ausgehen. Die Seilführung 22 verhindert, daß das Seil aus den Hohlkehlen der Seilscheiben austritt. Auch kann man eine Reibung oder eine evtl. Verwicklung des Seils verhindern.
Nachstehend soll die Ausführungsform nach den Fig. 4 bis 6 erläutert werden, wobei gleiche oder ähnliche Teile wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
Der Träger 4 trägt zwei äußere vertikale Seitenwände 4o, die an ihren oberen Rändern mittels einer angeschweißten Platte verbunden sind.
Die Seilscheibe 3, die einzige bei der dargestellten Ausführungsform, ist hohl ausgebildet. Die Seilscheibe 3 trägt nach Fig. 5 ein inneres, ringförmiges Element 42, das an einer der Seitenwände 4o mittels einer geeigneten Einrichtung 42' befestigt ist, ein Lager bzw. Wälzlager 43 und ein kreisförmiges,äußeres Element 44, das frei drehbeweglich mit Hilfe des Lagers 43 angeordnet ist und eine Hohlkehle 45 für ein Hubseil 13 aufweist.
Vorzugsweise ist auch hierbei der Träger 4 über 36O°_um eine geometrische Achse 14 frei drehbar, die vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise, parallel zur Achse des Auslegers 2 ist oder sogar noch besser mit dieser übereinstimmt.
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Hierzu können Einrichtungen 3o nach Fig. 1 vorgesehen sein, wie z.B. ein Drehkranz. Man kann auch wie in den Fig. 4 und gezeigt ist, am Träger 4 ein Rohr 46 befestigen, das mittels Wälzlagern bzw. Lagern 47 axial angeordnet ist und zum Innenraum des Auslegers 2 drehbar ist. Die Achse 14 kann in einem Abstand zu dem Strang des Seilzugs 13 innerhalb des Auslegers 2 angeordnet sein und kann sich bis zu einer Hubseilwinde (nicht gezeigt) erstrecken.
Zwischen den Seitenwänden 4o des Trägers 4 ist ein Rohr 48 koaxial zur Seilscheibe 3 angebracht, auf dem frei drehbeweglich der Schwenkhebel 37 angebracht ist. Dieser hat zwei äußerst liegende Seitenwände 49, die parallel zu den Seitenwänden 4o sind und die in deren Nähe dazwischen liegen. Der Hebel 37 ist durch ein Zwischenstück 5o zweckmässigerweise versteift.
Der Hebel 37 trägt an seinem dem Rohr 48 gegenüberliegenden Ende einen Seilzug 38, dessen Seilscheiben 39 an den Seitenwänden 49 ähnlich wie die Seilscheibe 3 an den Seitenwänden 4o angebracht sind. Befestigungsschrauben bzw. Befestigungsbolzen 51 durchsetzen die Seitenwände 49 und die ringförmigen festen Teile der Seilscheiben 39. Ein Rohr 52 durchzieht koaxial zu den Seilscheiben 39 die Seilzuganordnung 38 und die Seitenwände 49 und es ist unbeweglich mit Hilfe geeigneter Mittel festgelegt. Die Seilscheibe 3 ist zu einer außen liegenden Seilscheibe 39 ausgerichtet.
Am Hebel 37 ist mittels des Hubseils 13 ein Hubseilzug 54 hängend angeordnet, der drei Losseilscheiben 55 trägt, deren
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innere ringförmigen Elemente an den beiden äußersten Seitenwänden 56 mit Hilfe von Bolzen bzw. Schrauben 57 befestigt sind.
Ein Rohr 58, das ähnlich wie die Rohre 48 und 52 ausgelegt ist, erstreckt sich in axialer Richtung quer zu den Seilscheiben 55 und es ist an den Seitenwänden 56 befestigt.
Ein Lasthaken 59 ist an dem unteren Teil des Seilzugs 54 angelenkt.
Die zuvor beschriebene Anordnung kann in der in Fig. 4 sowie in Fig. 1 gezeigten Stellung für normale Hubarbeiten arbeiten, in der der Hebel 37 infolge der Schwerkraft seine untere Lage einnimmt und der Hubseilzug 54 unter dem Seilzug 38 ist. Das von dem Ausleger kommende Seil 13 geht zuerst über die kopfseitig angeordnete Seilscheibe 3 und dann alternativ über die Seilscheiben 39, 55 der Seilzüge 38 und 54 und sein Ende ist auf einer der Seilzüge verankert.
Dank der möglichen Drehung des Trägers 4 um die Achse 14 kann die Anordnung auch auf der Seite zum seitlichen Einholen arbeiten.
Die Anordnung kann auch, wie in gebrochenen Linien in Fig. 4 bei dem Seil 13 eingetragen, derart arbeiten, daß die Stränge des Seils zwischen den Seilzügen 38 und 54 im wesentlichen parallel zu dem Ausleger 2 sind und unter diesem durchgehen, wobei der Hebel 37 zur Anlage gegen den Träger 4 kommt.
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Wenn die Last bei Einholarbeiten gezogen wird, die mit einem Arbeiten an der Seite kombiniert werden können, richten sich die Seilzüge 38 und 54 von selbst zur Achse des Rohrs 48 dank der schwimmenden Lagerung des Hebels 37 aus, der gestattet, daß die Arbeiten unter ausgezeichneten mechanischen Voraussetzungen ausgeführt werden können.
Ferner sind Einrichtungen vorgesehen, mit denen zeitweise der Hebel 37 in wenigstens einer Stellung fest mit dem Träger 4 verbunden ist.
Diese Stellung ist beispielsweise jene, in der der Hebel 37 zu dem Ausleger 2 (Fig. 6) ausgerichtet ist oder jene, in der der Ausleger waagerecht angeordnet ist.
Zur Verwirklung dieser Verriegelung sieht man in den Seitenwänden 4o und 49 des Trägers 4 und des Hebels 37 etwa außerhalb des Umrisses der Seilscheiben öffnungen 6o, 61 mit gleichem Durchmesser vor, die zur Aufnahme eines Bolzens bzw. eines Dorns 62 fluchten, wenn der Hebel 37 seine zu verriegelnde Stellung einnimmt. Wenn der Dorn 62 nicht zur Verriegelung dient, ist der Dorn 62 in öffnungen 63 der Seitenwände 4o an einer Stelle angeordnet, wo er das Arbeiten nicht behindert. Wie mit 6.1' angedeutet, sind mehrere Paare von Öffnungen 61 vorhanden, die eine Verriegelung in mehreren Stellungen gestatten. Die Möglichkeit mit aufgerichtetem oder eingeholtem Hebel 37 zu arbeiten, ermöglicht den Vorteil, daß ohne Abänderung des Hebezeugs in der Höhe Platz gewonnen wird, so daß Arbeiten unter dem Boden ausgeführt werden können.
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In diesem Fall nimmt der Hebel 37 vorzugsweise eine horizontale Stellung ein und das Einholen kann entweder durch Schwenken bzw. Kippen des Auslegers oder mit dem Seil 13 erfolgen.
Man kann den Hebel 37 auch verriegeln, wenn sich das Hebezeug ohne bestimmungsgemässe Verwendung bewegt oder wenn man eine Traverse bzw. einen Hebel oder eine lastaufnehmende Führung verwendet, die in dem Rohr 48 aufgenommen ist. Das Heben erfolgt dann einfach durch Bewegung des Auslegers. Als Beispiel für diese Verwendungsweise ist in Fig. 5 eine Traverse 64 dargestellt, die in dem Rohr 48 aufgenommen ist.
Zur Verdeutlichung von weiteren Varianten kann der Verriegelungsdorn 62 beispielsweise mit Hilfe eines Elektromagneten, eines Arbeitszylinders oder eines Mechanismus 8o (der in gebrochenen Linien eingetragen ist) fernbedient werden und die Kippbzw. Schwenkbewegung des Hebels 37, die erforderlich ist, um denselben in die Verriegelungsstellung zu bringen, kann von einem Hubzylinder 81 ausgeführt werden (der in gebrochenen Linien eingetragen ist), der zwischen der als Versteifung dienenden Zwischenplatte 5o und dem Träger 4 wirkt.
Auch sind zusätzliche Einrichtungen vorgesehen, die den Hebel 37 und den Seilzug 54 zeitweise fest verbinden, wenn der Seilzug zur Anlage gegen den Hebel 37 gekommen ist.
Die Seitenwände 56 des Seilzugs 54 tragen außen an jeder Seite eine Lasche 65, die bei 66 an der zugeordneten Seitenwand 56 angelenkt ist. Die Lasche 65 weist an ihrem von der Gelenk-
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stelle 66 entfernt liegenden Ende im Bedarfsfall eine öffnung 67 auf, die durch Verschwenken der Platte von Hand in Ausrichtung mit den Öffnungen 68 oder 69 kommen kann, die in den Seitenwänden 56 des Seilzugs 54 und in den Seitenwänden 49 des Hebels 37 vorgesehen sind.
In ihrer nicht verriegelten Stellung (Fig. .4) sind die Laschen 65 mittels eines Doms 7o festgehalten, der durch die vier Öffnungen 67, 68 geht, während in der verriegelten Stellung (Fig. 6) die Laschen 65 den Hebel 37 und den Seilzug 54 fest miteinander verbinden, wenn die beiden gegeneinanderstoßen, wobei der Dorn 7o dann durch die vier öffnungen 67, 69 geht.
Die in Fig. 6 gezeigte Stellung ist jene, bei der der Hebel 37 über den Träger 4 und der Seilzug 54 über den Hebel verriegelt ist. Diese Stellung erreicht man, wenn das Seil 13 am weitesten eingezogen ist und anschließend die Verriegelungen einrasten und evtl. in Verbindung mit einer Betätigung eines Hub- bzw. ArbeitsZylinders 81. Diese Stellung ist für den Transport des Hebezeugs bestimmt, wenn man unter dem Boden arbeiten muß oder in dem Fall, wenn man eine Traverse oder eine lastaufnehmende Führung verwenden will, die von einem der Rohre 48, 52, 58 getragen wird.
In Fig. 6 ist beispielsweise eine lastaufnehmende Führung 71 gezeigt, die vom Rohr 52 getragen wird und eine lastaufnehmende Führung 72, die vom Rohr 58 getragen wird.
Der Benutzer kann in Abhängigkeit von den Erfordernissen die
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eine und/oder die andere der beiden Verriegelungen wählen und der Benutzer kann evtl. das eine oder das andere Hebezeug als Zusatzeinrichtung oder auch weitere zusätzliche Einrichtungen einsetzen, die von den Rohren 48, 52 und 5 8 getragen werden können.
Einer der Vorteile des Trägers für die Seilscheiben am Kopfende nach der Erfindung ist darin zu sehen, daß man ohne Vergrößerung des Raumbedarfs, was ein entscheidender Faktor ist, ein und dieselbe Maschine ohne irgendeine Abänderung für die verschiedensten Arbeiten zum Heben, Einholen und/oder zum Fördern verwenden kann, wozu man normalerweise gesonderte Maschinen oder wenigstens eine Anpassung bzw. Abänderung einer Maschine auf der Baustelle in Kauf nehmen mußte, um die zusätzlichen Einrichtungen zu demontieren oder anzubringen.
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Claims (21)

LIEDL, NÖTII, ZEITLER - n rß ς e η Patentanwälte JU IÖODU 8000 München 22 · Steinsdorfstraße 21-22 ■ Telefon 089 / 22 94 41 Francois SIMON Route d'Annecy, 7341 ο Albens, Frankreich Träger für Seilscheiben am Kopfende eines Arms bzw. Auslegers Patentansprüche:
1. Träger für Seilscheiben am Kopfende eines Arms bzw. Auslegers oder in analoger Weise für Hebezeuge und/oder Förderzeuge, die wenigstens eine erste Seilscheibe haben, die ein biegsames bandförmiges Element, insbesondere ein Hubseil aufnimmt, das von dem Ausleger bzw. dem Arm kommt, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger einen Seilzug (38) trägt, der auf einem Hebel (37) angebracht ist, der drehbar, bzw. schwenkbar bezüglich des Trägers (4) angeordnet ist.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net , daß die Gelenk- bzw. Drehachse des Hebels (37)
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auf dem Träger (4) parallel zur Achse der ersten Seilscheibe (3) ist und vorzugsweise mit dieser übereinstimmt.
3. Träger nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Träger (4)selbst drehbeweglich am Ende (1) des Arms bzw. Auslegers (2) angeordnet ist.
4. Träger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (14) des Trägers (4) parallel zur Achse des Arms bzw . Auslegers .(2) ist und vorzugsweise mit dieser übereinstimmt.
5. Träger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger drehbeweglich am Ende (1)des Auslegers bzw. Arms (2) unter Zwischenschaltung eines Drehkranzes (3o) angebracht ist, der zwei koaxiale Elemente (31, 32) trägt, die dank eines Lagers (33) wechselweise aufeinander drehbeweglich sind und daß diese Elemente (31, 32) jeweils fest mit dem Träger (4) und dem Ausleger bzw. Arm (2) verbunden sind.
6. Träger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die koaxialen Elemente (31, 32) ringförmig ausgebildet sind.
7. Träger nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet , daß das innere Element (32)
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fest mit dem Ausleger bzw. Arm (2) und das äußere Element (31) fest mit dem Träger (4) verbunden ist.
8. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e k e n-n ζ e i c h η e t , daß er eine Seilführung (22) hat, die zwei außenliegende Seitenwände (42) aufweist, die mittels Querstreben (24) verbunden sind, die in jeder Ebene eine Trenneinrichtung für die Stränge des biegsamen, seilförmigen Elements tragen, die zwei aufeinanderfolgende Seilscheiben trennt.
9. Träger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich net , daß die Trenneinrichtung ein längliches Element (43) ist.
1o. Träger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich η e t , daß die Trenneinrichtung eine Seitenwand ist, die sich unmittelbar zu den Seilscheiben erstreckt.
11. Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 1o, dadurch · g e ken η ζ e i c h net , daß erste Einrichtungen (6o, 61, 62) vorgesehen sind, die den Hebel (37) in Bezug zu dem Träger (4) wenigstens in einer Stellung verriegeln.
12. Träger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich net , daß die Stellung jene ist, in der der Hebel (37) vorzugsweise in die Verlängerung des Arms bzw. Auslegers eingeholt ist oder waagerecht ist.
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13. Träger nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet , daß die Verriegelungseinrichtungen von einem Dorn (62) gebildet werden, deren Öffnungen (61, 6o) im Hebel (37) und im Träger (4) einführbar sind, die in der Verriegelungsstellung fluchten.
14. Träger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich net, daß der Dorn bzw. Bolzen (62) insbesondere mittels eines Elektromagneten, eines Zylinders oder einer mechanischen Einrichtung (8o) fernbedienbar ist.
15. Träger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich net, daß der Dorn (62) fernbedienbar ist, insbesondere mit Hilfe eines Elektromagneten, eines Zylinders oder einer mechanischen Einrichtung (8o).
16. Träger nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet , daß ein Hebeseilzug (54) hängend an dem von dem Hebel (37) getragenen Seilzug (38) angeordnet ist, daß zweite Einrichtungen (65, 67, 69, 7o) vorgesehen sind, mit denen der Hebeseilzug (54) bezüglich des Hebels (37) in der eingeholten Stellung des Hebeseilzuges verriegelbar ist.
17. Träger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich net, daß die Verriegelungsstellung des Hebeseilzugs jene ist, in der er zur Anlage gegen den Hebel (37) kommt.
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18. Träger nach einem der Ansprüche 16 und 17, dadurch g e k en η ζ e i c h η et , daß die zweiten Verriegelungseinrichtungen wenigstens von einer Lasche gebildet werden, die an dem Hebeseilzug (54) angelenkt ist und die mittels eines Dorns (7o) mit dem Hebel (37) verriegelbar ist, der Öffnungen (67, 69) der Lasche (65) und des Hebels (37) durchzieht.
19. Träger nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet , daß der Hebel (37) und der Hebeseilzug (54) zu dem Arm bzw. dem Ausleger (2) ausgerichtet sind, wenn die beiden Verriegelungen wirksam sind.
2o. Träger nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch g e k e η η ζ ei c h η e t , daß die Seilscheiben (3, 39, 55) hohl ausgebildet sind und auf Rohren (48, 52, 58) angebracht sind, die zur Aufnahme von zusätzlichen Hebezeugen (64, 71, 72), beispielsweise einer Traverse oder einer lastaufnehmenden Führung oder einer anderen Ausrüstung wie z.B. einer Endanschlagseinrichtung oder einer Arbeitssteuereinrichtung dienen.
21. Träger nach einem der Ansprüche 11 bis 2o, dadurch gekennzeichnet , daß ein Hubzylinder (81) zwischen dem Träger (4) und dem Hebel (37) für die Schwenkbzw. Kippbewegung desselben angeordnet ist.
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DE19803018560 1979-05-18 1980-05-14 Traeger fuer seilscheiben am kopfende eines arms bzw. auslegers Granted DE3018560A1 (de)

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