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Bausatz zur Erstellung einer Wandvertäfelung"
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Bausatz zur Erstellung einer
Wandvertäfelung mittels aneiner an der Wand befestigten Tragkonstruktion anhängbaren
in Fixmaßen gefertigten Verkleidungsplatten.
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Derartige Konstruktionen sind bekannt. So wird beispielsweise in dem
DE-GM 76 40 1o2 eine Konstruktion beschrieben, bei der ebenfalls die Verkleidungsplatten
in Fixmaßen hergestellt werden. Die Halterung dieser Verkleidungsplatten erfolgt
über an der Wand befestigbare aufrechtstehende Tragleisten, die quer zu ihrer Längserstreckung
vorstehende Aufhängeorgane besitzen, wobei im Randbereich der Verkleidungsplatten
mit den Aufhngeorganen der Tragleisten zusammenwirkende Aufhängeorgane vorgesehen
werden, so daß die Verkleidungsplatten in diese Aurhängeorgane eingehängt werden
können.
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Zwischen den einander benachbarten Verkleidungsplatten bleibt ein
freier Raum, der unschön ist und. ihr vielen Fällen als störend empfunden wird.
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Entspricht die zu verkleidende Wandlänge nicht einer vollen Anzahl
von Verkleidungsplatten, sondern verbleibt ein Freiraum, der nur einem Teil der
Breite der Verkleidungsplatten entspricht, ist ein Schneiden der Verkleidungsplatten
an Ort und Stelle erforderlich und auch hier ergibt sich eine unschöne Eckausbildung,
denn es wird in vielen Fällen gewünscht, daß die Verkleidungsplatten gleiche Breite
aufweisen sollen, unabhängig wie groß die Breitenerstreckung der Wand ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bausatz zu schaffen,
bei welchem das Anbringen der Verkleidungsplatten dem Laien möglich gemacht wird,
bei welchem die Herstellung der Verkleidungsplatten in Fixmaßen in einer Fertigungsstelle
ermöglicht wird und wobei der Ausgleich der Wandlänge im Vergleich zur Paneelbreite
durch Zwischenblenden erfolgt, so daß unabhängig wie breit die Wand ist, die Verkleidungsplatten
in gleichbleibender Breite geliefert und eingesetzt werden können.
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Diese der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch den Bausatz
gelöst, wie er in den Patentansprüchen definiert ist, d.h. im wesentlichen dadurch,
daß an der Wand eine Tragkonstruktion befestigt wird, die bestimmte Fixmaße aufweist,
wobei das Firma3 der Breite etwas kleiner als das Fixmaß der Breite der Verkleidungsplatte
ist. Zwischen den Tragrahmen werden Zwischenblenden eingesetzt, deren Breite sich
nach der Gesamtbreite der Wand geteilt durch die Anzahl der einzusetzenden
Verkleidungsplatten
richtet, wobei die Stoßkante der Zwischenblende mit dem Randbereich der Tragkonstruktion
von der eigentlichen Verkleidungsplatte übergriffen wird. Die Verkleidungsplatte
kann im gleichen Holz wie die Zwischenblende furniert sein und es ist aber auch
möglich, hier Unterschiede vorzusehen, wodurch gewisse ästhetische Anforderungen
der Kunden berücksichtigt werden können.
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Die obere und untere Begrenzung wird durch obere und untere Passleisten
geschaffen, wobei die untere Passleiste fest an der Wand angelegt wird, während
die obere Passleiste von einer Tragkonstruktion getragen wird und sich wiederum
nach den örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich ihrer Breite richtet, so daß durch
die Breite der oberen Passleiste das gegebene Fixmaß der Verkleidungsplatte im Unterschied
zur vorhandenen Raumhöhe ausgeglichen wird.
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Die Verkleidungsplatten übergreifen in ihrem oberen und unteren Bereich
an der Vorderseite die Stoßkanten der oberen und unteren Passleiste, so daß hier
unschöne Fugen mit Sicherheit ausgeschaltet werden.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird ein System ge-F schaffen,
mit dem eine einheitliche Fertigung, aber eine indivi duelle Anpassung an Ort und
Stelle möglich ist, wobei dadurch, daß - wie dies an sich bekannt ist - die Verkleidungsplatten
al
gehoben werden können, ein nachträgliches Isolieren der Wände
ein nachträgliches Verlegen von Leitungen oder ein Umlegen von Leitungen möglich
ist. Verkleidungsplatten, die mit bestimmten Ausrüstungen versehen sind, wie beispielsweise
Lichtschalter oder Steckkontakte, können ohne großes fachmännisches Können zu besitzen,
auch von einem Laien umgehängt werden, so daß damit solche Anschlußmöglichkeiten
den örtlichen Gegebenheiten angepaßt und nachträglich variiert werden können.
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Die Frontseite der Verkleidungsplatten kann furniert sein, kann in
gleicher Weise aber mit einer Textiltapete oder mit einer Textilbespannung ausgerüstet
sein und hier sind alle möglichen ästhetischen Variationen möglich, ohne daß dadurch
der Rahmen des erfindungsgemäßen Bausatzes verlassen wird.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnungen erläutert. Die Zeichnungen zeigen dabei in Fig. 1 schaubildlich eine
Ansicht von vorne auf eine mit einer Tragkonstruktion versehene Wand bei abgeklappter
Verkleidungsplatte, in Fig. 2 eine Ansicht von der Wand aus gesehen auf die Rückseite
der Tragkonstruktion und der Verkleidungsplatte und in Fig. 3 einen Schnitt quer
zur Längserstreckung der
Rahmenkonstruktion und der Verkleidungsplatte
durch eine abgeänderte Aus führungs form.
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In den Zeichnungen ist mit 1 eine Verkleidungsplatte bezeichnet, die
an ihrer Rückseite bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel drei Aufhängeleisten
2, 3 und 4 trägt, wobei sich die Aufhängeleisten 2 und 4 möglichst nahe im oberen
und unteren Randbereich der Verkleidungsplatte 1 befinden.
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An der Wand 5 festgelegt ist ein Tragrahmen 6, der aus den beiden
vertikalen Leisten 7 und 8 und horizontal ausgerichteten Tragriegeln 9 und 10 gebildet
wird, wobei zusätzlich eine untere horizontalgerichtete Querleiste 11 vorgesehen
sein kann. Die Festlegung des Tragrahmens 6 erfolgt über die in der Zeichnung dargestellten
Befestigungsmittel, beispielsweise Dübelschrauben 1.
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In dem Tragrahmen können, wie dies bei 14 aargestellt ist, Queröffnungen
vorgesehen sein, die nach Abhängen der Verkleidungsplatte 1 ein nachträgliches Verlegen
von Kabeln, Leitungen u. dgl ermöglichen, wobei es natürlich selbstverständlich
auch möglich ist, daß zwischen der Rückseite des Tragrahmens 6 und der eigentlichen
Wand 5 Unterlegmittel vorgesehen sind, wie sie Deispielsweise in Fig. 3 mit 15 bezeichnet
sind, die sich aber nicht über die gesamte Höhe des Tragrahmens 6 erstrecken, so
daß dadurch entsprechende Queröffnungen geschaffen werden.
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Die einzelnen Tragrahmen 6 werden im Abstand voneinander an der Wand
5 festgelegt, wobei der Abstand zwischen den Tragrahmen 6 jeweils durch eine Zwischenblende
16 überbrückt wird.
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Die Zwischenblende ist dabei über eine Nut- und Federverbindung 17,
18 an den jeweiligen Randbereichen der benachbarten Tragrahmen 6 befestigt und es
ist offensichtlich, daß ein leichtes Einschieben der Zwischenblende und der nachfolgenden
Tragrahmen ineinander möglich ist.
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Eine untere Passleiste 19 ist über Dübelschrauben 20 an der Wand befestigt
und weist an ihrer Oberseite eie tragriegelartige Ausbildung 21 auf, die mit der
Aufhängeleiste 4 der Verkleidungsplatte 1 zusammenwirkt. Zusätzlich trägt die obere
Kante der Passleiste 19 den Querriegel 11 des Rahmens 6, wobei jede beliebige andere
Ausbildung hier auch möglich ist,und es ist auch möglich, daß auf den Querriegel
11 verzichtet wird, wenn der entsprechende Tragriegel 1o relativ niedrig ist bzw.
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die Gesamthöhe des Tragrahmens 6 nicht sehr groß ist. Der obere Abschluß
der erfindungsgemäßen Verkleidung erfolgt über eine Befestigungsleiste 22, die über
Dübelschrauben 23 an der Wand festlegbar ist und eine Passleiste 24, die in ihrer
Breite den örtlichen Gegebenheiten angepaßt wird.
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Die Größenabmessungen des erfindungsgemäßen Bausatzes sind derart,
daß die durch die Außenkanten des Tragrahmens 6-definierte Breite des Tragrahmens
etwas kleiner als die Gesamtbreite der
Verkleidungsplatte 1 ist,
so daß die Randkanten der Verkleidungsplatte 1 die Außenkanten des Tragrahmens 6
übergreifen, so wie dies besonders deutlich aus Fig. 3 ersichtlich ist. Die Höhe
der Verkleidungsplatte 1 wird so gewählt, daß die Unterkante und die Oberkante der
Verkleidungsplatte 1 die obere Randkante der Passleiste 19 bzw. die untere Randkante
der oberen Passleiste 22 übergreift, so daß diese Kanten nach Einhängen der Verkleidungsplatte
1 nicht mehr sichtbar sind.
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Fig. 3 zeigt, daß in den freien Raum im Tragrahmen 6 eine Isolierung
25 einbringbar -ist.
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Aus den Zeichnungen und der Beschreibung ist ersichtlich, daß durch
den erfindungsgemäßen Vorschlag eine ein- und aushängbare Wandvertäfelung erreicht
wird, die in Fixmaßen hergestellt werden kann, aber aufgrund der eingebauten Zwischenblenden
16 Anpassungen an unterschiedliche Wandlängen ermöglicht, die nachträglich aushängbar
und damit variierbar ist.
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