DE19808704C2 - System zur möblierbaren und wenigstens teilflächigen transparenten Abtrennung zweier Räume - Google Patents
System zur möblierbaren und wenigstens teilflächigen transparenten Abtrennung zweier RäumeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein System zur möblierbaren und wenig
stens teilflächig transparenten Abtrennung zweier Räume.
Im Rahmen der architektonischen Gestaltung von modernen Büros
besteht ein Trend zur hellen und transparenten Gestaltung
einzelner rastermäßig aufgebauter Büroräume. Dabei ist es
bisher üblich, in dem Bereich zwischen den Büroräumen und einem
Flur oder einer Mittelzone teilflächig Verglasungen vorzusehen,
während die Abtrennungen zwischen zwei Büroräumen üblicherweise
im Trockenbau weitgehendst geschlossen gestaltet wurden, da man
davon ausging, daß die Befestigung von Regalen, Hängeschränken
und dergleichen eine massive intransparente Wandgestaltung
erforderte.
Aus dem Prospekt der Firma C. + P. Elementbau GmbH & Co. KG, CP
"Innenausbau Wandsystem Monotop 100 - funktional durchdacht"
ist bereits ein System zur möblierbaren und wenigstens
teilflächig transparenten Abtrennung zweier Räume bekannt.
Diese Abtrennung setzt sich zusammen aus intransparenten
Flächen aus Vinyl, Laminat oder Stahl und Glasplatten, wobei
solche Platten jeweils mit einem Rahmen versehen und die Rahmen
aneinander befestigt sind. An den Stahl- bzw. Aluminiumrahmen
können Kleiderhaken, Bilderhaken oder Regalhaken befestigt
werden. Die durch Stahl- bzw. Aluminiumrahmen gefaßten Platten
können auch aus mehreren übereinander angeordneten
unterschiedlichen Teilplatten bestehen. Als nachteilig ist bei
diesem vorbekannten System anzusehen, daß die Transparenz von
Abtrennwänden deutlich durch die jeweils erforderlichen Rahmen
beeinträchtigt wird und daß Regale, Hängeschränke und
dergleichen nur unter Verwendung der jeweiligen Rahmenprofile
befestigt werden können.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein nur
aus Glaswandplatten bestehendes und leicht montierbares
Abtrennsystem verfügbar zu machen, das mit aufhängbaren Möbeln
befestigbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 ge
nannten Merkmale gelöst. Bevorzugte weitere Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den nachgeordneten Patentansprüchen erwähnt.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Systems wird
erstmalig die Gestaltung einer Rasterwand als Glaswand
erreicht, wobei die aneinander befestigten Glaswandplatten,
deren Breite vorzugsweise dem Rastermaß entspricht, den
mechanischen Halteanforderungen dadurch gerecht werden, daß
eine beiderseitige Aussteifung durch Metallpaneele an den
Stellen der zu erwartenden größten Durchbiegung vorgesehen ist.
Die Stärke der Glaswand beträgt dabei vorzugsweise mindestens
12 mm, und dadurch, daß das profilierte Metallpaneel eine
geringere Höhe als die Glaswandplatte besitzt, wird in dem
nicht durch das Paneel abgedeckten Bereich eine gute
Transparenz erreicht.
Das System besteht aus wenigstens zwei bündig nebeneinander
angeordneten Glaswandplatten, wobei die Ausgestaltung auch so
getroffen sein kann, daß sich Glaswandplatten mit Paneel und
ohne Paneel bei der Abtrennwandgestaltung abwechseln. Dabei
können sich Glaswandplatten mit konstanter Rastermaßbreite und
daran befestigten Metallpaneelen mit Glaswandplatten
geringerer oder größerer Breite ohne Metallpaneel nach Bedarf
abwechseln.
Als Verbindungselemente sind Laschen und/oder Hängeschienen
vorgesehen, die paarweise bevorzugt über Kunststoffringe
gegenüber den Glaswandplatten beabstandet sind, wobei
wenigstens eine Laschenpaar- bzw. Hängeschienenpaarbefestigung
im oberen und im unteren Bereich der Glaswandplatten vorgesehen
ist.
Zur Verbindung der Laschenpaare bzw. Hängeschienenpaare sind
vorzugsweise Schrauben vorgesehen, die jeweils durch eine
Bohrung in der Glaswandplatte treten, wobei die Schrauben im
Berührungsbereich mittels einer Schutzhülle umgeben sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist jede Schraube,
beispielsweise in Ausbildung als Imbusschraube mit einem
Linsensenkkopf, den ein selbstsicherndes Gewinde einer
gegenüberliegenden Lasche bzw. Hängeschiene versenkt schraubbar.
Hierdurch ergibt sich vorteilhaft ein bündiger Abschluß der
Schraube mit der Laschenoberfläche.
Das profilierte Metallpaneel kann aus Stahlblech oder Aluminium
bestehen und ist bevorzugt wenigstens teilflächig an der
Glaswand anliegend im Bereich der Verbindungselemente, die
vorzugsweise aus Edelstahl oder verchromten Stahl bestehten,
befestigbar.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Metallpaneel mit
einem Stahlblech gebildet, das einen doppelt abgekanteten
Randabschnitt mit Anlageflächen und diese durchtrennenden
seitlich eingeformten laschenhintergreifenden Ausnehmungen
aufweist.
Gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ist das
Metallpaneel an seinem oberen Ende an einer Schiene hängend
befestigt oder im Bereich der Laschen bzw. Hängeschienen fest
geschraubt. Hierdurch ergeben sich individuelle Gestaltungs
möglichkeiten abhängig von den jeweiligen Belastungszuständen
der systementsprechenden Abtrennwand. Diese Belastungszustände
ergeben sich entsprechend den Bedürfnissen an Regalen, Hänge
schränken, Arbeitsplatten und dergleichen, die bei Bedarf auch
an beiden Seiten der Glaswand in den Metallpaneelen aufzunehmen
sind.
Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Draufsicht auf ein
Ausführungsbeispiel einer Trennwand mit Gestaltung
nach dem erfindungsgemäßen System;
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in
Fig. 1;
Fig. 3 eine Teilansicht einer Trennwand zur Erläuterung des
Systemaufbaus;
Fig. 3a eine Teilansicht einer Trennwand zur Erläuterung des
Systemaufbaus mit Hängeschienen statt Laschen;
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung eines Verbindungsbereichs
zwischen zwei Glaswandplatten;
Fig. 4a eine vergrößerte Darstellung eines Verbindungsbereichs
zwischen zwei Glaswandplatten mit Hängeschienen statt
Laschen;
Fig. 5 ein Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 4;
Fig. 5a ein Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig.
4a;
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in Fig.
4; und
Fig. 6a einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in Fig.
4a.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel einer Trennwand zwischen
zwei Räumen in Draufsicht gezeigt, die nach dem erfindungs
gemäßen System aufgebaut ist. Wie sich im Zusammenhang mit der
Schnittstellung von Fig. 2 ergibt, besteht die Abtrennung
beziehungsweise Abtrennwand 10 aus Glaswandplatten 11-15, die
in einer Reihe nebeneinander angeordnet sind und sich an einer
bodenseitigen U-förmigen Aufnahme 16 bis zu einer deckenseitigen
U-förmigen Aufnahme 17 einstückig erstrecken.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die deckenseitige
Aufnahme 17 in eine abgehängte Decke 18 integriert.
Die Glaswandplatten 11-15 haben eine Dicke von wenigstens
12 mm. Die Platten 11-14 haben eine Breite, die einem ersten
Rastermaß von beispielsweise 80 cm entspricht, während die
Glaswandplatte 15 die Breite eines zweiten Rastermaßes,
beispielsweise 60 cm aufweist.
Fig. 1 zeigt weiterhin, daß die Glaswandplatten 12-14 durch
Paneele 19-21 abgedeckt sind, die sich nur über einen Teil der
Höhe der Glaswandplatten 12-14 erstrecken. Die Paneele 19 und
20 sind dabei unmöbliert, während das Paneel 21, wie auch im
Zusammenhang mit Fig. 2 ersichtlich, mit Regalen 23-25 und
einem Hängeschrank 26 bestückt ist. Die Glaswand kann auch
beidseitig mit Möbeln bestückt sein.
Die Regale 23-25 und der Hängeschrank 26 sind rückseitig über
Halter in Aufnahmen 27 eingehängt bzw. befestigt, die, wie Fig.
3 entnehmbar, in vorgefertigter rasterförmiger Anordnung auf dem
Paneel gebildet sind. Die Trennwand 10 gemäß Fig. 1 stellt sich
somit bzgl. der Glaswandplatten 11 und 15 sowie Teilflächen der
Glaswandplatten 12-14 als transparent dar und ist nur in den
Bereichen der Paneele 19-21 abgedeckt. Hierdurch ergibt sich
gemäß der Erfindung eine möblierbare und teilflächig transparen
te Abtrennung zwischen zwei Räumen.
Die in Fig. 3 und 3a gezeigte Ansicht zeigt einen Ausschnitt
aus einer Abtrennung, bei der vier Glaswandplatten 28-31 dar
gestellt sind. Die Glaswandplatten 28 und 31 sind nur teilweise
geschnitten angedeutet, während die Glaswandplatten 29 und 30
voll dargestellt sind und mit Paneelen 19 und 20 wie die Glas
wandplatten 12 und 13 in Fig. 1 versehen sind. Die Paneele 19
und 20 sind geschnitten im Bereich von Laschen 32 bzw. Hänge
schienen 44 dargestellt, die als seitliche Verbindungselemente
zwischen den Glaswandplatten 28-31 jeweils dienen und an
denen, wie in den Fig. 4-6a näher erläutert, die Paneele 19
und 20 befestigt werden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel bestehen die Paneele
(siehe auch Fig. 5 und 5a) aus einem abgekanteten verstärkten
Stahlblech, das im Sichtbereich die erwähnten Aufnahmeöffnungen
27 aufweist und wenigstens an den Seitenrändern eine erste
Abkantfläche 34 und eine von dieser ausgehenden weiteren Abkant
fläche 33 aufweisen. Die Abkantfläche 33 liegt an der Ober
fläche der Glaswandplatte 29 bzw. 30 über elastische Streifen
an.
In der Seitenfläche 34 des Paneels 19 ist an passender Stelle
eine laschenhintergreifende Ausnehmung 34 vorgesehen, die, wie
Fig. 6 und 6a zeigen, für das Aufsetzen und Hintergreifen der
Lasche 32 bzw. der Hängeschiene 44 zur Befestigung der Paneele
20 vorgesehen ist.
Die Stoßfuge zwischen den zwei bündig nebeneinander angeordneten
Glaswandplatten kann dabei zusätzlich durch transparentes Sili
kon ausgespritzt sein. Die Lasche 32 bzw. Hängeschiene 44 ist,
wie Fig. 5 bzw. 5a entnehmbar, beiderseits der Glaswand
platten 29 und 30 symmetrisch zur Glaswandebene vorgesehen,
wobei im oberen und unteren Bereich der Glaswandplatten 29 und
30 eine Verbindung durch die Laschen 32 bzw. Hängeschienen 44
gestaltet ist.
Wie sich im Zusammenhang mit den Fig. 5 und 6 bzw. 5a und 6a
ergibt, sind die Laschenpaare 32 bzw. Hängeschienenpaare 44
miteinander durch Schrauben 36 und 37 verbunden, die durch
Bohrungen 38 bzw. 39 treten, welche in den Glaswandplatten 30
bzw. 29 in einem ausreichenden Halteabstand von deren aufein
anderzuweisenden Rand gebildet sind. Mit 40 und 41 sind Gummi
tüllen bezeichnet, die die Schrauben 37 und 36 im Bereich der
Bohrungen 38 und 39 umgeben.
Desweiteren sind Kunststoffringe 42 und 43 für jede Schraube 36
und 37 zwischen der Glaswandplatte 29 oder 30 und der Lasche 32
bzw. Hängeschiene 44 vorgesehen. Diese Kunststoffringe 42, 43
können beispielsweise aus Neopren bestehen, sorgen für eine gute
Kraftverteilung und einen für die Befestigung der Paneele 19
oder 20 geeigneten Abstand der Laschen 32 bzw. Hängeschienen 44.
Die Schrauben 36 und 37 sind beispielsweise als Imbusschrauben
ausgebildet und besitzen einen Linsensenkkopf, mit dem sie
bündig in eine entsprechende Absägung der Lasche 32 bzw.
Hängeschiene 44 einschraubbar sind, wobei die gegenüberliegende
Lasche 32 bzw. Hängeschiene 44 ein selbstsicherndes Gewinde zur
Aufnahme der Schrauben 36 bzw. 37 besitzt.
Alternativ können die Paneele 19 und 20 auch in nicht darge
stellter Weise nur ihrem oberen Ende an der Schiene 44 hängend
befestigt oder zusätzlich im Bereich der unteren Laschen
verschraubt oder insgesamt nur im Laschen- bzw. Schienenbereich
verschraubt sein. Die Hängeschiene erstreckt sich dabei entweder
über die gesamte Breite einer Glaswandplatte bzw. eines Paneels
oder auch über mehrere Glaswandplattenseiten.
Für die seitliche Befestigung einer Glaswandplatte an einer
Stirnwand kann entweder ebenfalls eine U-Profilaufnahme
wenigstens abschnittsweise vorgesehen sein. Falls jedoch die
betreffende Glaswandplatte wenigstens ebenfalls wenigstens
teilweise durch ein Paneel abgedeckt und ggf. möbliert werden
soll, kann auch eine Verbindung mit entsprechend abgewinkelten
Laschen 32 oder Hängeschienen 44 erfolgen, um entsprechende
Befestigungsmöglichkeiten für Paneele vorzusehen.
Claims (12)
1. System zur möblierbaren und wenigstens teilflächig
transparenten Abtrennung zweier Räume durch
Glaswandplatten (11-15, 28-31), die sich von einer
bodenseitigen bis zur deckenseitigen Aufnahme (16, 17)
erstrecken und bündig nebeneinander angeordnet sind, wobei
die Glaswandplatten (11-15, 28-31) aneinander mittels
laschen- bzw. schienenförmiger Verbindungselemente (32,
44) befestigt sind, welche beiderseits der Glaswandplatten
(11-15, 28-31) an diesen beabstandet in deren seitlichem
Randbereich angebracht sind, wobei wenigstens ein
profiliertes Metallpaneel (19, 21) geringerer Höhe
vorgesehen ist, das nur im Bereich der laschen- bzw.
schienenförmigen Verbindungselemente (32-44) an einer
Glaswandplatte befestigbar ist und das Aufnahmen (27) zur
Halterung von Möbeln (23-26) aufweist.
2. System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Laschen (32) oder/und Hängeschienen (44) paarweise
über Kunststoffringe (42, 43) gegenüber den Glaswandplatten
(11-15, 28-31) beabstandet sind.
3. System nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine paarweise Befestigung mit Laschen (32)
oder/und Hängeschienen (44) im oberen und im unteren
Bereich der Glaswandplatten (11-15, 28-31) vorgesehen ist.
4. System nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Laschenpaare (32) bzw. Hängeschienenpaare (44)
mittels zweier Schrauben (36, 37) verbunden sind, jeweils
durch eine Bohrung (38, 39) durch die Glaswandplatten (11-
15, 28-31) treten.
5. System nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrauben (36, 37) im Bereich der Bohrungen (38,
39) mit einer Schutztülle (40, 41) umgeben sind.
6. System nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Schraube (36, 37) in ein selbstsicherndes Gewinde
einer gegenüberliegenden Lasche (32) bzw. Hängeschiene (44)
schraubbar ist.
7. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallpaneel (19-21) wenigstens teilflächig an der
Glaswandplatte (11-15, 28-31) anliegend befestigbar ist.
8. System nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallpaneel (19-21) einen doppelten Kantenrandab
schnitt mit Glaswandplatten-Anlagefläche (33) und eine
seitlich (34) eingeformte laschen- bzw. hängeschienen
hintergreifende Ausnehmung (35) aufweist.
9. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallpaneel (19-21) an seinem oberen Ende an einer
Schiene hängend befestigt ist.
10. System nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallpaneel (19-21) im Bereich der Laschen (32)
bzw. Hängeschienen (44) festgeschraubt ist.
11. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Metallpaneel (19-21) Aufnahmen (27) für das Haltern
von Regalen (23, 25), Hängeboards bzw. Hängeschränken (26),
Arbeitsplatten oder dergleichen aufweist.
12. System nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß für die Befestigung von Glaswandplatten in einem Eckbe
reich abgewinkelte Befestigungslaschen bzw. Hängeschienen
(44) vorgesehen sind.
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DE (1) | DE19808704C2 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
CN107594921A (zh) * | 2017-09-12 | 2018-01-19 | 王工 | 采用固装家具替代室内砖砌隔墙体的方法 |
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EP0024857A1 (de) * | 1979-08-17 | 1981-03-11 | Pilkington Brothers P.L.C. | Glasaufstellung und Befestigungsvorrichtung dafür |
DE8524319U1 (de) * | 1985-08-24 | 1985-10-10 | Röhm GmbH, 6100 Darmstadt | Verglasungssprosse |
DE29515491U1 (de) * | 1995-09-28 | 1996-01-18 | Schmitz, Hans-Dieter, 53809 Ruppichteroth | Klemmvorrichtung zum Befestigen von Platten, insbesondere Glasplatten |
DE29706757U1 (de) * | 1997-01-21 | 1997-06-26 | Krauss Innovation Ltd., Bridgewater, Nova Scotia | Vorrichtung zur Halterung von Glasscheiben |
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1998
- 1998-03-02 DE DE1998108704 patent/DE19808704C2/de not_active Expired - Fee Related
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