DE3008947A1 - Mechanische presse - Google Patents
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Description
Anwaltsakte: P 545 The Minster Machine Company,
Kennwort: "Bolster" Minster, V. St. A.
Mechanische Presse
Die Erfindung betrifft mechanische Pressen, insbesondere mit einer Bückholkisseneinrichtung ("retracting bolster"),
die es erlaubt, das Pressgesenk leichter abzunehmen und hierdurch zum Zwecke der Wartung usw. leichteren Zugang zu
anderen Teilen zu schaffen.
Mechanische Pressen wie beispielsweise Seitenstanderpressen
(straight side presses) sowie sogenannte gap frame - Pressen zum Stanzen und Ziehen umfassen im allgemeinen ein Kopfstück,
ein Fußstück und einen Pressenschieber, der im Rahmen gelagert ist und der eine hin und her gehende Bewegung in
Richtung auf das Fußstück und von dem Fußstüok hinweg ausführen kann· Der Pressenschieber wird von einer Kurbelwelle
angetrieben, und zwar über einen Arm, der am Pressenschieber angreift; am Pressenschieber ist das obere Gesenk befestigt.
Das untere Gesenk ist auf einer Unterlage-Einrichtung oder Puffer montiert, sogenannter Bolster, der seinerseits von
dem Fußstück getragen ist. Derartige mechanische Pressen sind für Stanz- und Zieharbeiten weithin in Anwendung. Ihre
Größen und Pressdrücke sind sehr unterschiedlich, je nach dem vorgesehenen Anwendungsfall.
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In den meisten Fällen ist das Bolster am Fußstück fest verankert und vermag keinerlei Bewegungen auszuführen. Dies
bedeutet, daß der maximale Abstand zwischen oberem und unteren Gesenk nicht verändert werden kann, ohne daß die
Schließhöhenverstellung durch Anheben des Pressenschiebers verändert wird.
Manchmal ist es notwendig, Wartungsarbeiten an den Gesenken während des Pressenlaufes auszuführen. Aufgrund der Tatsache,
daß der Hub der Presse normalerweise aus einer Reihe von Gründen minimal gehalten wird, hat der Gesenkeinsteller wenig
Raum, indem er an den Gesenken arbeiten kann, während diese noch in der Presse sind. Hierdurch ist das Entfernen der
Gesenke aus der Presse notwendig, was sehr zeitaufwendig ist und kostspielige Maschinenstillstandszeiten zur Folge hat.
Um auch dann in höherem Maße die Möglichkeit des Zuganges zu den Gesenken zu haben, während sich diese noch in der Presse
befinden, wird gemäß der Erfindung ein zurückziehbares Bolster vorgesehen, das aus seiner normalen Arbeitslage abgesenkt
werden kann.
Es sind zwar gewisse mechanische oder hydraulische Pressen bekannt, die mit Bolstern und Fußstücken ausgerüstet sind,
welche mittels hydraulischer oder pneumatischer Zylinder gelagert sind. Diese Lagerungen sind jedoch nachgiebig und wirken
als Gesenkkissen, da* die von dem oberen Gesenk übertragene, nach unten wirkende Kraft aufnimmt. Ein solches Kissen dient
dazu, bei gewissen Pressvorgängen wie Stanzen und Ziehen, zusätzliche Ausweichbewegungen zuzulassen. Die Erfindung schafft
jedoch ein hydraulisches Lager, das starr und unnachgiebig gegenüber jenen von oben herunterkommenden, von dem oberen
Gesenk übertragenen Kräften ist, und das in dieser Hinsicht nicht anders als ein Bolster arbeitet, welches starr an dem
Fußstück befestigt und von diesem getragen ist.
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Es sind auch Pressen bekannt, die mit Sicherheitsbolstern ausgerüstet sind, wobei eine übermäßig hohe, nach unten
wirkende, von dem oberen Gesenk übertragene Kraft, die auf
fehlerhafte Ausrichtung oder verklemmte Teile zurückgeht, das Bolster zum Nachgeben und zu einer Bewegung nach unten
veranlaßt, so daß die übermäßig hohen Kräfte freigesetzt und Einklemmen (jamming) der Presse vermieden wird. Solche
Vorrichtungen unterscheiden sich jedoch in zweierlei Weise von der vorliegenden Erfindung. Zum einen sind die Sieherheitsbolster
nur in beschränkter Weise zurückziehbar, und zwar in der Größenordnung von 1 1/2 bis J>/K Zoll, was ganz eindeutig
nicht ausreicht, um Zugang zu dem Gesenk zu schaffen. Zum anderen erfolgt das Zurückziehen oder Zurückfahren eines
Sicherheitsbolsters ganz automatisch, im Gegensatz zur Erfindung, wobei ein Bolster mittels selektiven Betreibens
eines Kontrollaktuators geschieht.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung überwindet die den bekannten Pressen anhaftenden Nachteile durch Anordnen einer BoIstereinrichtung, die dazu in
der Lage ist, selektiv (d.h. gezielt) von der Pressen-Bedienungsperson oder dem Gesenk-Einsetzer über einen Abstand von wenigstens
2 Zoll, vorzugsweise 3 oder mehr Zoll ausgefahren zu werden, so daß genügend Gesenkfreiheit hergestellt wird, um an dem Gesenk
irgendwelche Wartungsarbeiten vorzunehmen, ohne die Notwendigkeit
der Entfernung des Gesenkes aus der Presse.
Das Gesenk ist in einer Reihe von Kolben und PUhrungsstiften
geführt, die an einer Basis befestigt sind, welche ihrerseits am Pressen-Fußstück montiert ist. Das Bolster wird durch
hydraulischen Druck angehoben; der Druck wird in Bohrungen eingeleitet, die im Bolster vorgesehen sind, und in welchen
die Kolben aufgenommen werden. Der hydraulische Druck ist genügend
groß, um eine starre, unnachgiebige Lagerung des Bolsters in seiner ausgefahrenen (d.h. nicht zurückgezogenen) Position
zu schaffen, wenn auch in den Kreis eine hydraulische Unter-
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brecherscheibe für den Pall eingeschaltet werden kann, daß
eine Zurückziehung im Falle des Überlastens vorgesehen werden
soll. In hochgefahrenem Zustand des Bolsters sorgt ein Klemmoder Peststellmechanismus für einen hierauf wirkenden Klemmdruck,
um das Bolster sicher gegen seitliche Verschiebung zu halten« Hierdurch sowie durch ein Paar im Querschnitt schwalbenschwanz
förmige Schienen ist das Bolster während des Pressenbetriebes genau ausgerichtet gehalten.
Das Bolster wird aus seiner zurückgefahrenen Position angehoben und dann mittels einer Luft-Über-Öl-Hochdruckpumpe bis zum
Endzustand von rund 70 kp/cm druckbeaufschlagt. Durch einen
elektrischen Kontaktschalter sowie einen druckempfindlichen Schalter wird sichergestellt, daß das Bolster in seine Endlage
hochgefahren und voll unter Druck gesetzt wird, bevor die Presse in Betrieb genommen werden kann.
Die Erfindung betrifft insbesondere eine Presse mit einem Rahmen, der ein Kopfstück und ein Pußstück aufweist, ferner
einen Pressenschieber (Schlitten), der im Rahmen zum Zwecke der hin und her gehenden Bewegung in Bezug auf das Pußstück
geführt ist, ferner eine Bolstereinrichtung, die am Pußstück montiert ist. Die Bolstereinrichtung umfaßt eine Basis, die am
Pußstück montiert ist, ferner das eigentliche Bolster mit einer oberen Seite, die dem Schlitten zugewandt ist; das Bolster ist
von der Basis getragen und zum Zwecke geradliniger Bewegung in Richtung auf Pußstück und Schlitten zwischen angehobener und
abgefahrener Position geführt. Der Basis und dem Bolster sind aus Kolben und Zylindern bestehende hydraulische Einheiten zugeordnet,
die das Bolster in seiner angehobenen Position dann halten, wenn dieses mit hydraulischem Druck beaufschlagt wird;
diese Einrichtungen erlauben es, daß das Bolster dann zurückgefahren wird, wenn der hydraulische Druck entlassen wird.
Klemmeneinrichtungen oder dergleichen, die an der Basis starr verankert sind, halten das Bolster gegen seitliche Bewegung
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relativ zu seiner Achse der geradlinigen Bewegung, wenn sich das Bolster in angehobener Position befindet. Der hydraulische
Druck wird durch ein Selektiv (wahlweise) betätigbares Ventil entlassen, wodurch das Bolster in seine abgefahrene Position
verbracht wird; hierdurch ist der Abstand zwischen Schlitten und Bolster genügend groß, um zum Zwecke der Wartung oder
dergleichen bequemen Zugang zu erlauben.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung nächer erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Pig. 1 zeigt in einer Aufrißansicht von vorn eine mechanische Presse mit einem erfindungsgemäßen, abfahrbaren Bolster.
Fig. 2 ist eine Draufsicht des Bolsters.
Pig. 3 ist eine Schnittdarstellung gemäß der Schnittlinie
3-3 von Fig. 2 sowie in Richtung der Pfeile gesehen.
Pig. 4 ist eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie 4-4
von Fig. 2 und in Richtung der Pfeile gesehen.
Fig. 5 ist eine Schnittansicht gemäß der Schnittlinie 5-5
von Fig. 3 und in Richtung der Pfeile gesehen.
Fig. 6 ist ein hydraulisches Schema, das veranschaulicht, wie das Bolster hydraulisch geschaltet ist.
Wie man aus den Figuren erkennt, umfaßt die Presse ein Kopfstück 10, ein Fußstück 12 sowie Säulen 14, die das Kopfstück
mit dem Fußstück 12 verbinden. Die Säulen 14 sind befestigt an oder einteilig mit der unteren Seite des Kopfstückes 10
sowie mit der oberen Seite des Fußstücks 12. Beine l6 sind dem Fußstück 12 angeformt und ruhen auf dem Werkstattboden l8
unter Zwischenfügung von stoßdämpfenden Kissen 20.
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Der Pressenschieber 22 (Schlitten) ist über eine Kurbelwelle sowie nicht dargestellte Kraftübertragungsgestänge von einem
Motor 24 angetrieben. Er ist vom Rahmen derart geführt, daß er hin und her gehende Bewegungen in Richtung auf das und von
dem Fußstück 12 ausführen kann. Es sei vermerkt, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die besondere, in der Zeichnung
dargestellte Pressenausführung beschränkt ist. Vielmehr läßt es sich auf jegliche Art von mechanischer Presse anwenden,
wie beispielsweise auf die eingangs erwähnten Pressengattungen, sowie auf andere Pressenarten wie beispielsweise hydraulische
Pressen.
Unter besonderer Bezugnahme auf die Figuren 2 bis 5 soll im folgenden die Bolstereinheit 26 gemäß der Erfindung näher
erläutert werden. Diese umfaßt eine Grundplatte 28 (siehe Fig. 3), an welcher vier Kolben 30 mittels Schrauben 32 sowie
Stiften 34 fest verbunden sind. Die Kolben 30 laufen in
Zylindern 36, die in Bolster 38 eingeformt sind; zwischen Kolben 30 und Zylindern 36 sind Dichtungsringe 4o vorgesehen.
Weiterhin sind die Kolben 30 mit achsialen Kanälen 4l versehen, die mit den Zylindern J>6 in Verbindung stehen, ferner
mit Kanälen 44. Die Kanäle 44 sind an hydraulische Leitungen 42 angeschlossen (siehe Fig. 6)„ Zwischen den Kanälen 4l und
44 sind 0-Ringe als Dichtungsringe eingelassen.
Bolster 38 vermag eine vertikale Gleitbewegung auf den Kolben 30 auszuführen. Dabei beträgt der Hub beispielsweise 3 1/2
Zoll. Bolster 38 ist außerdem mittels Führungsstäben 48 geführt, die unter Zwischenfügung von Gleitbuchsen 50 in Führungsbohrungen
52 laufen. Die Führungsstäbe 48 sind an der Grundplatte 28 mittels Stellschrauben 54 befestigt. Wie man aus Fig. 4 erkennt,
sind Halteschrauben 56 vorgesehen; diese sind durch Unterlegscheiben 150 sowie Abstandsbuchsen 58 hindurchgeführt und in
die Grundplatte 28 eingeschraubt. Schraubkappen 60 dienen dazu, Staub, Metallteile oder sonstige Fremdkörper daran zu hindern,
in die Bohrung 62 einzutreten, in der sich nämlich die Köpfe 64 der Schrauben 58 dann bewegen, wenn Bolster 38 ein- und ausgefahren
wird· Bolster 38 ist in seinem mittleren Bereich mit
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einer langgestreckten, sich verjüngenden öffnung 66 ausgestattet
- siehe die Fig. 2 und 3.
Wie man ferner aus den Fig. 2 und 3 erkennt, sind an den
Seiten Schutzvorrichtungen 68 vorgesehen. Diese sind mittels Schrauben 70 an Grundplatte 28 und mittelskSchrauben 74 an
Konsolen 72 befestigt. Die Konsolen 72 sind ihrerseits an Grundplatte 28 mittels Schrauben J6 befestigt. Von den beiden
an diametral einander gegenüberliegenden Ecken angeordneten Konsolen 72 der Einrichtung 26 ist eine in Fig. 5 dargestellte
Wie man sieht, umfaßt sie einen unteren Teil 78 sowie einen an diesem unteren Teil mittels Schrauben 82 befestigten oberen,
L-förmigen Teil 80„ Teil 80 greift über eine an Bolster 38 vorgesehene
Lippe 84. In dem übertragenden Teil 80 ist ein elektrischer Kontaktschalter 86 vorgesehen. Dieser erfaßt dann
die Lippe 84, wenn diese hiermit in Kontakt gelangt und gibt ein Ausgangssignal ab, das die Presse stillsetzt, solange
Bolster 38 nicht in seiner voll angehobenen Position ist. Das
Ausgangssignal könnte beispielsweise dazu ausgewertet werden, eine hier nicht dargestellte Einrückkupplung der Presse auszurücken.
Vertikale Haltestücke 88 sind an Grundplatte 28 mittels Schrauben 90 sowie ütiften I68 fest verankert (siehe die Fig.
2 und 4). Sie greifen an Grundplatte 28 formflüssig an und umgreifen eine Kante von Bolster 38 in einem schwalbenschwanzförmigen
Sitz 94, Der schwalbenschwanzförmige Sitz 9^ wird
aus einer übertragenden, schwalbenschwanzförmigen Schiene 96 im oberen Bereich des Haltestückes 88 sowie einen entsprechenden,
schwalbenschwanzförmigen Teil 98 im unteren Bereich des Bolsters 38 gebildet. Der Zweck dieses sehwalbenschwanzförmigen
Sitzes 94 zwischen den Haltestfcken 88 und dem Bolster 38 dient
dazu, eine genaue Ausrichtung des Bolsters 38 dann herbeizuführen, wenn sich dieser in seiner voll ausgefahrenen (hochgefahrenen)
Position befindet. Dies ist notwendig, um eine genaue Ausrichtung zwischen dem oberen und dem unteren Gesenk auch
dann noch zu gewährleisten, wenn Bolster 38 zum Zwecke des
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Wartens zurückgezogen und sodann wieder zum Fortsetzen des Arbeitens ausgefahren wurde. Da die Grundplatte 28 an Fußstück
12 mittels Schrauben 100 fest verankert ist, wie oben erwähnt, werden die Haltestücke 88 und demgemäß die voll ausgefahrene
Position von Bolster 38 genau und starr eingehalten.
Wie man aus den Fig. 2 und 3 erkennt, sind vier Keile 102 vorgesehen, die teilweise in Ausnehmung 104 in Bolster 38
eingreifen. Die Keile haben geneigte Flächen 106, die entsprechend geneigten Flächen 108 der Haltestücke 88 zugewandt
sind. Zwei Keilpaare 102 sind mittels Zugstäben 110 aneinander befestigt. Die Zugstäbe 110 erstrecken sich durch hydraulische
Zylinder 112, durch die Keile 102 sowie durch Bohrungen Il4 in Bolster 38 hindurch. Die Zugstäbe 110 sind durch Muttern
1ΐβ verankert. Die hydraulischen Zylinder 112 sind an eine
hydraulische Druckquelle mittels Fittings II8 angeschlossen. Die Druckquelle kann dieselbe wie jene sein, die zum Beaufschlagen
der Bohrungen 36 dient j es kann sich aber auch um
eine getrennte hydraulische Druckquelle handeln. Werden die hydraulischen Zylinder 112 beaufschlagt, so dehnen sie sich in
ihrer Längsrichtung derart aus, daß sie die Keile 102 nach einwärts gegen die geneigten Flächen 108 der Rückhalter 88 andrücken.
Da die Klemmflächen 108 und 106 gegen die größere horizontale rechtwinklige Achse der ganzen Einheit geneigt
sind, wird Bolster 38 gegen Bewegung in jeglicher seitlicher Richtung festgehalten, sei diese koachsial oder quer zu den
Achsen der Zugstäbe 110.
Das hydraulische Schema des Einfahrbolsters ist in Fig. 6
veranschaulichte Wie man sieht, umfaßt das eine Quelle pneumatischen
Druckes, die an eine Leitung 120 angeschlossen ist, die ihrerseits mit einem Luftregulator 122 in Verbindung steht,
dessen Ausgang am Ventil 124 angeschlossen ist. Befindet sich Ventil 124 in der dargestellten Position, so wird eine Luft-Über-Öl-Pumpe
126 vom Typ Haskel derart angetrieben, daß der Druck des Öls in Leitung 128 von 300 p.s.i. auf 1200 p.s„i.
in Leitung 130 ansteigt, so daß der notwendige hydraulische
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Druck zur Verfügung steht. Nadelventil 132 regelt die
Geschwindigkeit der Bolsterausdehnung (des Bolsterausfahrens); sein Aufgang ist an Regelventil 134 angeschlossen, das von
Hand betätigt wird. Befindet sich Regelventil 134 in der in
Pig. 6 veranschaulichten Position, so ist hydraulisches Hochdruckmedium an Leitung 136 angeschlossen und strömt zu den
Zylindern 36 durch die Leitungen 42 und die Kanäle 44 und
Ein Ablaßventil 138 dient dazu, übermäßigem Systemdruck vorzubeugen; sein Auslaß ist an einen Sumpf l4o angeschlossen.
Ein Druckschalter 142 ist an den hier nicht dargestellten Pressenregelkreis angeschlossen und hält die Presse so lange
außer Betrieb, bis der in Leitung 136 vorhandene Druck genügend groß ist, um dem von der Presse erzeugten Stanzdruck standzuhalten.
Gleich dem Kontaktschalter 86 könnte das von Druckschalter l42 erzeugte Signal dazu ausgenutzt werden, die Presse
durch Ausrücken einer Pressenkupplung stillzusetzen.
Falls gewünscht, kann der Bolster durch Einschalten einer geeigneten Vorrichtung wie beispielsweise einer Bruchmembranvorrichtung
l44, die in Leitung 136 eingeschaltet ist, mit einer Überlastvorrichtung, d.h. einen Überlastungsschutz, versehen
werden. Die Bruchscheibenvorrichtung 144 enthält eine Scheibe oder Membran, die bei einer bestimmten Belastung birst
oder platzt, d.h. dann, wenn der Druck einen vorbestimmten Wert erreicht, so daß das unter hohem Druck stehende hydraulische
Medium in Sumpf 146 abströmt. Es sei jedoch nochmals darauf verwiesen, daß der Hauptzweck des Ein- und Ausfahrbolsters
nicht darin besteht, als Überlastschutz zu dienen, sondern ein genügendes Abfahren zu ermöglichen, um freien Zugang zum
Gesenk zu schaffen, und zwar durch gezieltes, willkürliches Drosseln von Ventil 134 zu der alternativen Stellung, in welcher
Druckmedium aus Leitung 136 in Sumpf 148 abfließt.
Im Betrieb wird Bolster 38 dadurch hochgefahren, daß Ventil in die dargestellte Position verbracht und Ventil 124 derart
eingestellt wird, daß der pneumatische Druck des Reglers an Pumpe 126 angeschlossen ist. Pumpe 126 liefert Druokmedium
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hohen hydraulischen Druckes an die Zylinder 36 über die
hydraulischen Leitungen 136 und 42 und die Kanäle 44 und 4l.
Hierdurch wird Bolster 38 über eine Strecke von 3,5 Zoll beispielsweise hochgefahren, bis die Lippen 98 die schwalbenschwanzförmigen
Schienen 96 erfassen und die Köpfe 64 der Schrauben 56 an den Unterlegscheiben 150 anliegen. Bei
diesem Punkte wird der hydraulische Druck bei 1200 p.s.i. gehalten, und zwar mittels der Pumpe 126, so daß der Pressenbetrieb
beginnen kann. Der hydraulische Druck reicht aus, um Bolster 38 in seiner oberen, hochgefahrenen Position gegen
die Stanz- oder Presskraft zu halten.
Sollte es erforderlich sein, zum Zwecke der Wartung oder aus anderen Gründen Zugang zu den Gesenken zu schaffen, so
wird Ventil 134 in seine alternative Stellung umgelegt, so daß
das Medium hohen hydraulischen Druckes in Leitung 136 in den Sumpf l48 abgelassen wird. Aufgrund des Gewichtes des Bolsters
38 sowie des davon getragenen Gesenks fährt Bolster 38 nach
unten, bis er an der Bodenfläche von Grundplatte 28 anliegt. Soll die Pressenarbeit wieder aufgenommen werden, so wird
Ventil 134 in die in Fig. 6 veranschaulichte Postion umgelegt.
Pumpe 126 liefert dann Druckmedium durch Ventil 134 zu den
hydraulischen Leitungen I36 und 42 sowie die Kanäle 44 und 4l
in die Zylinder 36« Hierdurch wird Bolster 38 nach oben angehoben,
bis die schwalbenschwanzformige Lippe 98 in Eingriff mit der schwalbenschwanzförmigen Schiene 96 gelangt. Die
Pressenarbeit kann so lange nicht aufgenommen werden, bis Kontaktschalter 86 von den Lippen 84 des Bolsters 38 berührt
wird, und auch erst dann, wenn der druckempfindliche Schalter l42 einen genügend hohen hydraulischen Druck in der Leitung
136 ermittelt.
Sollten die Gesenke mangelhaft ausgerichtet, Teile eingeklemmt sein oder andere Störungen wie Verstopfungen auftreten, so
tritt dann, wenn Pressenschieber 22 auf diesen Widerstand (diese Verstopfung) beim Abwärtsfahren auftrifft, am Bolster 38 ein
abnorm hoher Druck auf. Dieser wird in hohen hydraulischen Druck in Leitung 136 umgewandelt, was dazu führt, daß die Scheibe
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In der Sicherheitsvorrichtung 144 bricht und das hydraulische
Medium in Sumpf 146 abströmt.
Um Bolster 38 daranzu hindern, sich dann abzusenken, wenn das System über eine längere Zeitspanne stillgelegt ist, kann
zwischen Grundplatte 28 und Bolster 38 ein Abstandsblock 170
eingeschoben werden (siehe Fig. 3).
Wenn auch die oben veranschaulichte Ausführungsform der Erfindung
vier Kolben 30 vorsieht, so ist die Erfindung keineswegs
hierauf beschränkt. Es ließe sich stattdessen jede andere Zahl· von Kolben verwenden, je nach der Größe von Bolster 38.
Außerdem können notwendigenfalls mehr als zwei Klemmenpaare verwendet werden, also beispielsweise drei oder vier pro Seite,
je nach den Betriebsverhältnissen.
Ein ganz entscheidender Vorteil des Einfahrbolsters liegt dann vor, wenn eine Pressenverklemmung aufgrund einer Ausrichtung
oder dergleichen auftreten sollte. Bei zahlreichen Pressen besteht die Abhilfe des Beseitigens einer Verklemmung darin,
die Zugstäbe soweit zu erwärmen, daß sie sich in notwendigem Maße ausdehnen und dabei den Schlitten freigeben. Bei einer
mit einem erfindungsgemäßen Mickfahrbolster ausgerüsteten
Presse braucht man jedoch weiter nichts zu tun, als Ventil 134
in die Abgabeposition umzustellen, wodurch Bolster 38 zum Zurückfahren veranlaßt wird. Die Klemmung (Verkantung, Verstopfung
oder dergleichen) läßt sich leicht beseitigen und der Maschinenbetrieb mit einem Minimum von Stillstandszeiten
wieder aufnehmen.
06.03.1980
drw/mj 030047/0608
Leerseite
Claims (16)
- Anwaltsakte: P 545 The Minster Machine Company,Kennwort: "Bolster" Minster, V. St. A.PATENTANSPRÜCHEl.yPresse mit einem Rahmen, einem Kopfteil, einem Fußteil, einem von dem Rahmen geführten Schlitten, der in Richtung auf das Pußstück und von dem Fußstück hinweg hin und her zu gehen vermag sowie eine Bolstereinrichtung, die an dem Fußstück montiert ist, gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden Merkmale:a) eine Grundplatte ist an dem Fußstück montiert;b) ein Bolster hat eine obere Fläche, die dem Schlitten zugewandt ist;c) der Bolster ist auf der Grundplatte gelagert und von der Grundplatte zum Zwecke einer geradlinigen Bewegung entgegen Fußstück und Schlitten zwischen angehobener und abgefahrener Position geführt;d) der Grundplatte und dem Bolster sind hydraulische Einheiten, jeweils aus Kolben und Zylinder bestehend, zugeordnet, die den Bolster in seiner angehobenen Position dann festhalten, wenn sie mit hydraulischem Druck beaufschlagt sind, und die ein Abfahren des Bolsters dann erlauben, wenn der hydraulische Druck entlassen wird;13 Q30047/0608e) es sind Mittel vorgesehen, die an die Grundplatte angeschlossen sind, um den Bolster gegen seitliche Bewegung relativ zur Achse seiner geradlinigen Bewegung dann zu sichern, wenn der Bolster sich in der angehobenen Position befindet;f) es sind wahlweise betätigbare Ventile zum Freigeben des hydraulischen Druckes in den hydraulischen Einheiten vorgesehen, um den Bolster zum Abfahren in seine abgesenkte Position zu veranlassen, und zwar in einem solchen Maße, um zum Zwecke der Wartung oder dergleichen leichten Zugang zum Gesenk zu erlangen.
- 2. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der angehobenen und der abgefahrenen Position ein Abstand von wenigstens zwei Zoll besteht.
- 3. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der angehobenen und der abgefahrenen Position ein Abstand von wenigstens drei Zoll besteht.
- k. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der angehobenen und der abgefahrenen Position ein Abstand von wenigstens 3*5 Zoll besteht.
- 5. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die hydraulischen Einheiten eine Anzahl von Kolben umfaßt, die an der Grundplatte montiert sind sowie eine Anzahl von Zylindern, die im Bolster eingeformt sind, und daß die Kolben in den Zylindern zu gleiten vermögen.
- 6. Presse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß den Zylindern über Kanäle in dem genannten Kolben hydraulisches Medium zugeleitet wird.
- 7. Presse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an Grundplatte oder Bolster Piihrungsstäbe befestigt und in entsprechenden Bohrungen des jeweils anderen Elementes, also wiederum Grundplatte oder Bolster, aufgenommen sind.030047/0608 i430Ql8947
- 8. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil ein handbetätigtes Ventil umfaßt bzw. darstellt.
- 9. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Erzeugen hohen Druckes in dem für die hydraulischen Einheiten bestimmten Druckmedium eine Luft-über-Öl-Pumpe vorgesehen ist.
- 10. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine hydraulischer Kreis zur Versorgung der genannten hydraulischen Einheiten vorgesehen ist, und daß ein druckempfindlicher Überdruck-Schalter an den hydraulischen Kreis vorgesehen ist, um die Presse außer Betrieb zu setzen, wenn nicht ein vorbestimmter minimaler hydraulischer Druck in dem genannten Kreis erreicht wird.
- 11. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Festhalten des Bolsters eine Klemmeinrichtung umfassen.
- 12. Presse nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch' gekennzeichnet, daß vier Klemmen vorgesehen sind, und daß jede dieser Klemmen einen Keil umfaßt, der eine erste, geneigte Klemmfläche aufweist, und daß zwei der Keile an ein und derselben Seite des Bolsters angeordnet und die beiden anderen Keile an der dieser Seite gegenüberliegenden Seite angeordnet sind, und daß die Keile mittels Zugstäben an dem Bolster angreifen und die Zugstäbe sich durch den Bolster hindurch von der einen Seite zur anderen erstrecken.
- 13.Presse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß einem jeden Zugstab zum Zusammenspannen der Keile eine hydraulische Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
- 14. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der genannten Grundplatte Rückhaltestücke montiert und an einander gegenüberliegenden Seiten des Bolsters angeordnet sind, und daß die Rückhaltestücke die genannte zweite Klemmfläche umfassen, die gegen die genannte erste geneigt ist und mit dieser zusammenarbeitet.030047/060815
- 15. Presse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß ein RUckhaltestUck auf der Grundplatte montiert ist und auf dieser steht sowie einen einen Teil des Bolsters übergreifenden Bereich aufweist, Um die aufwärtsstrebende Bewegung des Bolsters zu begrenzen und damit die hochgefahrene Position genau festzulegen.
- 16.Presse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolster einander gegenüberliegende Seiten aufweist und mit einer zweiten Rückhaltevorrichtung ausgerüstet ist, und daß die beiden Rückhaltevorrichtungen an einander gegenüberliegenden Seiten des Bolsters angeordnet sind.17· Presse nach einem der Ansprüche 1 bis l6, dadurch gekennzeichnet·, daß der Bolster und der hervorragende Teil der Rückhaltevorrichtung miteinander zusammenarbeitende, schwalbenschwanzförmige Teile aufweisen.O6.O3.I98O
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