DE3002678C2 - - Google Patents
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- C07—ORGANIC CHEMISTRY
- C07C—ACYCLIC OR CARBOCYCLIC COMPOUNDS
- C07C51/00—Preparation of carboxylic acids or their salts, halides or anhydrides
- C07C51/347—Preparation of carboxylic acids or their salts, halides or anhydrides by reactions not involving formation of carboxyl groups
- C07C51/367—Preparation of carboxylic acids or their salts, halides or anhydrides by reactions not involving formation of carboxyl groups by introduction of functional groups containing oxygen only in singly bound form
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
p-n-Alkylbenzoesäuzren, welche Zwischenprodukte für
Flüssigkristalle darstellen.
Die Herstellung von p-n-Alkylbenzoesäuren mittels eines
wirtschaftlichen, industriell anwendbaren Verfahrens hat
sich bisher als schwierig erwiesen, da bei den herkömmlichen
Verfahren verzweigte Alkylbenzoesäuren oder o-
oder m-Alkylbenzoesäuren und andere Nebenprodukte gebildet
werden.
Die folgenden Verfahren zur Herstellung von p-n-Alkylbenzoesäuren
sind bekannt.
(1) Benzol wird in einer Friedel-Crafts-Reaktion
mit n-aliphatischem Säurechlorid acyliert, um n-Alkylphenylketon
zu erhalten, und anschließend wir die Carbonylgruppe
des Ketons reduziert, um n-Alkylbenzol zu erhalten.
Daraufhin wird das n-Alkylbenzol in p-n-Alkylacetophenon
überführt, indem man mit Acetylchlorid umsetzt, und die
Acetylgruppe des resultierenden p-n-Alkylacetophenons wird
mit einem Oxidationsmittel, wie Hypobromit, oxidiert, um
p-n-Alkylbenzoesäure zu erhalten. Dieses Verfahren ist
aus den US-PSen 36 83 040, 36 97 594, 37 64 621 und
23 83 874 bekannt.
(2) p-n-Alkylanilin wird durch Diazotieren und
Umsetzung mit einer wäßrigen Lösung von Kupfer(II)-cyanid
in p-n-Alkylbenzonitril überführt, und das p-n-Alkylbenzoenitril
wird anschließend zu p-n-Alkylbenzoesäure hydrolysiert.
Dieses Verfahren ist aus der ungeprüften japanischen
Patentpublikation 73384/1973 bekannt.
(3) n-Alkylbenzol wird durch Friedel-Crafts-Reaktion
mit Oxalsäuredichlorid in p-n-Alkylbenzoesäure
überführt.
Bei diesen herkömmlichen Verfahren werden viele und
komplizierte Reaktionsschritte benötigt, wodurch viele
Nebenreaktionen verursacht werden. Die Abtrennung von
Isomeren ist nicht leicht, und außerdem werden große Mengen
teurer Reagentien, wie z. B. Aluminiumchlorid, benötigt.
Die Behandlung der Abwässer ist nicht einfach und die resultierende
p-n-Alkylbenzoesäure ist teuer.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein neues, wirtschaftliches,
industriell anwendbares Verfahren zur Herstellung
von p-n-Alkylbenzoesäuren zu schaffen, mit dem die
gewünschten Produkte in wenigen Reaktionsschritten mit guter
Selektivität und in hoher Ausbeute erhalten werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das im Patentanspruch 1
angegebene Verfahren gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen
des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Verfahren weist zwei Reaktionsschritte
auf. Die Schritte umfassen die Umsetzung
von p-Formylbenzoesäure oder deren Ester mit
Methyl-n-alkylketon und eine Reduktion der
ungesättigten Ketogruppe der ungesättigten Ketonverbindung
(IV) zu einer n-Alkylgruppe. Sowohl bei dem ersten
als auch bei dem zweiten Reaktionsschritt muß jedoch die
Bildung von Zwischenprodukten in Erwägung gezogen werden.
Es ist daher möglich, die Umsetzungen in einem zweiten
und dritten Reaktionsschritt zu vervollständigen.
Es wird angenommen, daß der erste Reaktionsschritt gemäß
der folgenden Reaktionsgleichung verläuft.
Dabei haben R¹ und X die oben angegebene Bedeutung. In dem
ersten Reaktionsschritt wird durch Umsetzung von p-Formyl
benzoesäure (im folgenden als PFBA bezeichnet) oder deren
Ester (II) mit dem Keton (III) in Gegenwart des basischen
Katalysators das Zwischenprodukt (VII) gebildet. Das Zwischen
produkt (VII) wird anschließend durch eine Aufarbeitung
der Reaktionsmischung dehydratisiert, um die ungesättigte
Ketonverbindung (IV) zu bilden. Das Produkt (IV)
wird isoliert.
Die in dem ersten Reaktionsschritt der vorliegenden Erfindung
verwendeten Ausgangsmaterialien sind PFBA oder deren
Ester, wobei es sich vorzugsweise um Methylester handelt,
die als Nebenprodukte bei der Herstellung von Dimethylterephthalat
als einem Ausgangsmaterial von Polyestern
anfallen. Das Ausgangsmaterial kann auch mittels einer
Flüssigphasenoxidation von p-Xylol, mittels Hydrolyse eines
durch Chlorierung von p-Xylol erhaltenen Produkts oder
mittels Hydrolyse eines durch Chlorierung von p-Toluylsäure
erhaltenen Produktes erhalten werden. Die resultierende
PFBA kann zur Bildung der Ester verestert werden.
Bei den Estern handelt es sich um C1-6-Alkylester,
insbesondere um den Methylester, welcher industriell
erhältlich und damit wirtschaftlich ist.
Geeignete Ketone (III), die als Ausgangsmaterial bei dem
ersten Reaktionsschritt der vorliegenden Erfindung verwendet
werden, sind Methyl-n-alkylketone der Formel (III),
wobei R für eine C1-18-n-Alkyl- oder -n-Alenylgruppe,
wie z. B. Methyl, Äthyl, n-Propyl, n-Butyl, n-Heptyl, n-Octyl,
n-Decyl, n-Dodecyl, n-Hexadecyl, n-Octadecyl, Äthenyl,
n-Propenyl, n-Butenyl, n-Heptenyl, n-Octenyl, n-Decenyl,
n-Dodecenyl, n-Hexadecenyl und n-Octadecenyl, steht.
Bei dem ersten Reaktionsschritt wird das Keton (III) in
einem Molverhältnis von 1 bis 100, bezogen auf PFBA oder
deren Ester (II), als Ausgangsmaterial eingesetzt. Vorzugs
weise wird ein Gewichtsverhältnis von 1 bis 20, bezogen
auf PFBA oder deren Ester (II) verwendet. Falls das
Gewichtsverhältnis von Keton (III) zu PFBA oder ihrem Ester (II)
nicht groß genug ist, finden leicht Nebenreaktionen
statt. Daher wird vorzugsweise das Keton (III) im
Überschuß als Lösungsmittel eingesetzt. Falls das Keton (III) Aceton
ist, wird es besonders bevorzugt, einen großen Überschuß an Aceton
einzusetzen.Es ist auch möglich, andere
organische Lösungsmittel, wie z. B. Alkohole, aromatische
Kohlenwasserstoffe, aliphatische Kohlenwasserstoffe,
alicyclische Kohlenwasserstoffe, heterocyclische Verbindungen,
als Verdünnungsmittel für das Keton (III) zu
verwenden.
Bei der ersten Reaktionsstufe wird ein basischer Katalysator
verwendet. Geeignete basische Katalysatoren sind
Alkalimetallhydroxide, wie Natriumhydroxid und Kalium
hydroxid; Alkalimetallcarbonate, wie Natriumcarbonat
und Kaliumcarbonat; organische Basen, wie Amine, z. B.
Trimethylamin, Triäthylamin, Tripropylamin, Diäthylamin,
Piperidin; quaternäre Ammoniumhydroxide, wie Trimethyl
benzylammoniumhydroxid:
Alkoholate, wie Natriummethylat und Natriumäthylat; und
basische Ionenaustauschharze.
Der basische Katalysator wird in katalytischen Mengen eingesetzt,
und zwar in einer Menge von 0,05 bis 100 Gew.-%,
bezogen auf PFBA oder ihren Ester. Um die katalytische
Aktivität des basischen Katalysators zu steuern und eine
Polymerisation des Ketons zu verhindern, wird im Reaktions
system vorzugsweise Wasser zugesetzt, und zwar vorzugsweise
in einem Verhältnis von weniger als 100 Gew.-%,
bezogen auf das Keton, insbesondere im Falle von Aceton.
Die Reaktionstemperatur hängt von der Art und der Menge
des basischen Katalysators ab und liegt gewöhnlich in einem
Bereich von 0°C bis zum Siedepunkt, vorzugsweise 0°
bis 50°C. Die Reaktionszeit hängt von der Reaktionstemperatur
und der Menge des basischen Katalysators ab. Im
allgemeinen ist eine Reaktionszeit von weniger als etwa
5 Stunden bei Zimmertemperatur ausreichend.
Bei der ersten Reaktionsstufe kann die Aufarbeitung der
Reaktionsmischung, welche das resultierende Zwischenprodukt
der Umsetzung enthält, folgendermaßen durchgeführt
werden. Die Reaktionsmischung wird zur sauren Reaktion
eine Mineralsäure, wie Chlorwasserstoffsäure oder Schwefelsäure,
zugesetzt. Die Reaktionsmischung wird vorzugsweise
erhitzt, um eine Dehydration des Zwischenproduktes (III)
zu erreichen. Anschließend wird das Lösungsmittel
von der Reaktionsmischung abdestilliert oder die Reaktions
mischung wird mit Wasser verdünnt und das Produkt
durch Filtration abgetrennt, um die ungesättigte Keton
verbindung (IV) zu erhalten. Die resultierende ungesättigte
Ketonverbindung (IV) wird im zweiten Reaktionsschritt
für die Reduktion verwendet, und zwar gegebenenfalls
nach ihrer Reinigung mittels eines geeigneten
Reinigungsverfahrens, wie z. B. Umkristallisation aus einem
geeigneten Lösungsmittel, z. B. einem Alkohol.
Es wird angenommen, daß die Reduktion in der zweiten
Reaktionsstufe folgendermaßen abläuft:
(Auch bei Vorliegen einer Salzform ist die Säureform gezeigt.)
Bei der Reduktion wird vorzugsweise die
-CH=CH-Gruppe der ungesättigten Ketonverbindung (IV)
hydriert, um als Zwischenprodukt die gesättigte
Ketonverbindung (V) herzustellen. Anschließend wird
die Ketogruppe reduziert, um die angestrebte p-n-Alkyl
benzoesäure (I) herzustellen.
Die Reduktion als zweiter Reaktionsschritt kann mit einem
der folgenden drei Verfahren durchgeführt werden.
(1) Bei dem optimalen Verfahren wird die der
Ketogruppe benachbarte -CH=CH-Gruppe der ungesättigten
Ketonverbindung (IV) durch eine katalytische Reduktion
hydriert, um eine gesättigte Ketonverbindung (V) herzustellen,
und anschließend wird die Ketogruppe der Verbindung (V)
in einer Wolff-Kishner-Reduktion mit Hydrazin
reduziert. Die Durchführung dieses Verfahrens ist einfach
und die Ausbeute ist hoch.
(2) Die ungesättigte Ketoverbindung (IV) wird direkt
zu p-n-Alkylbenzoesäure (I) reduziert, ohne als
Zwischenprodukt die gesättigte Ketonverbindung (V) zu bilden.
Bei diesem Verfahren kann eine Clemmensen-Reduktion angewendet
werden, bei der ein Metallamalgam, wie Zinkamalgam,
eingesetzt wird.
(3) Die gesättigte Ketonverbindung (V) als Zwischenprodukt
wird durch Hydrierung hergestellt und anschließend
mit Lithium-Aluminiumhydrid, Natrium oder mittels
katalytischer Hydrierung in Gegenwart von Raney
Nickel weiter hydriert, um eine Hydroxyverbindung (VI) als
Zwischenprodukt herzustellen. Die Verbindung (VI) wird
nach einem bekannten Verfahren, z. B. einer Kombination
von Dehydratation und Hydrierung, weiter reduziert.
Die Reduktion kann auch mittels anderer Verfahren durchgeführt
werden. Beispielsweise kann eine Kombination aus einer
Mineralsäure und einem Metall, wie Zink oder Zinn,
oder eine Kombination von Jodwasserstoff und Phosphor
eingesetzt werden.
Im folgenden wird die Reduktion (1) näher beschrieben. Um
durch Hydrierung der -CH=CH-Gruppe der ungesättigten Keton
verbindung (IV) die gesättigte Ketonverbindung (V) als
Zwischenprodukt herzustellen, wird vorzugsweise eine katalytische
Reduktion durchgeführt. Als Katalysator kann ein
geeigneter, bekannter Katalysator, wie Palladium-Kohlenstoff
(Pd-C), Platinmoor (Pt), Raney Nickel (R-Ni) und
Rhodium-Kohlenstoff (Rh-C), eingesetzt werden. Der Rhodium-
Kohlenstoff-Katalysator ist der optimale. Die Menge an
Katalysator liegt gewöhnlich bei einem Verhältnis von 0,01
bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Ausgansmaterial.
Die Reaktionstemperatur liegt gewöhnlich in einem Bereich
von -20 bis 100°C, insbesondere 0 bis 50°. Der Wasserstoffdruck
liegt im allgemeinen in einem Bereich von Atmosphären
druck bis 49,05 bar, vorzugsweise Atmosphärendruck
bis 9,81 bar.
Das Lösungsmittel verhält sich vorzugsweise unter den Reaktions
bedingungen inert. Geeignete Lösungsmittel sind Alkohole,
wie Methanol und Äthanol; Ketone, wie Aceton; aliphatische
Kohlenwasserstoffe, wie n-Hexan; und aromatische
Kohlenwasserstoffe, wie Benzol, Toluol und Xylol. Als
Lösungsmittelmenge kann es, bezogen auf die ungesättigte
Ketonverbindung (IV) ausreichen, wenn eine Aufschlämmung
gebildet wird oder die Verbindung (IV) eingetaucht wird,
da die Löslichkeit des Reaktionsproduktes bei der Umsetzung
zunimmt. Es wird daher im allgemeinen das Lösungsmittel
in einem Gewichtsverhältnis eingesetzt, welches
das 2- bis 30fache und bevorzugt das 5- bis 20fache der
Verbindung (IV) ausmacht.
Bei der katalytischen Reduktion unter den genannten Bedingungen
wird ein Autoklav eingesetzt, der mit einem Wasserstoffgas-
Einleitungsrohr, einem Druckmesser, einem Thermometer
und einem Rührer ausgerüstet ist. Es wird eine gewünschte
Menge Wasserstoffgas bei einem gewünschten Druck
und einer gewünschten Temperatur unter Rühren absorbiert.
Gewöhnlich wird, wenn die Absorption des Wasserstoffgases
gestoppt wird, der Druck in dem Autoklaven verringert und
Stickstoffgas wird zum Spülen eingeleitet. Gegebenenfalls
wird der Katalysator aus der Reaktionsmischung abgetrennt
und das Lösungsmittel entfernt, um das Zwischenprodukt (V)
als Rückstand zu erhalten. Nach Überführung des Produktes
in die Säure durch Hydrolyse mit Alkali in
Methanol-Wasser wird durch IR-Spektrum sichergestellt,
daß es sich bei dem Zwischenprodukt (V) um die
gesättigte Ketonverbindung der Formel
handelt. Die Verbindung (V) kann in Form der Säure oder
des Esters als Ausgangsmaterial bei der nachfolgenden
Reduktion eingesetzt werden.
Um durch Reduktion der Ketogruppe der gesättigten
Ketonverbindung (V) die angestrebte
p-n-Alkylbenzoesäure (I) zu erhalten, ist es möglich,
eine geeignete Hydrierungsreaktion, wie z. B. eine Clemmensen-
Reduktion, durchzuführen. Es ist jedoch insbesondere effektiv,
eine Wolff-Kishner-Reduktion unter Verwendung von
Hydrazin und einem basischen Katalysator durchzuführen.
Als basischer Katalysator, der in der Wolff-Kishner-Reduktion
verwendet wird, kommen Natriummetall, ein Alkalimetall
hydroxid, wie Natriumhydroxid und Kaliumhydroxid; und
Alkoholate, wie Natriumäthylat, in Frage. Bei der Reduktionsreaktion
kommen als Lösungsmittel Glykole, wie Äthylenglykol;
Alkanolamine, wie Triäthanolamin; Cellosolve, wie
Monomethyl- oder Monoäthyläther von Äthylenglykol, in Frage.
Bei der Wolff-Kishner-Reduktion der gesättigten Ketonverbindung (V)
werden die Verbindung (V), das Lösungsmittel
[nach Gewicht das 5 bis 20fache der Verbindung (V)],
Hydrazin [Molverhältnis von 1 bis 5, bezogen auf die
Verbindung (V)] und der basische Katalysator, wie Kalium
hydroxid [Molverhältnis 1,5 bis 6, bezogen auf die
Verbindung (V)], in ein Reaktionsgefäß gegeben. Die Mischung
wird unter Rühren aus 50 bis 250°C und vorzugsweise 100
bis 200°C erhitzt. Bei der Umsetzung entwickelt sich Stick
stoffgas. Nach der Umsetzung wird die Reaktionsmischung
abgekühlt und ein Alkalimetallsalz der p-n-Alkylbenzoesäure
kann sich in dem Reaktor niederschlagen. Falls die Reaktionsmischung
selbst, oder nach ihrer Verdünnung mit Wasser,
angesäuert wird und das Produkt durch Filtration abgetrennt
und getrocknet wird, kann p-n-Alkylbenzoesäure
(I) in Form roher Kristalle erhalten werden. Die rohen
Kristalle können gegebenenfalls durch Umkristallisation
oder Destillation gereinigt werden. Die für das Ansäuern
verwendete Säure kann eine Säurestärke aufweisen, die zur
sauren Abscheidung der Verbindung (I) ausreicht. Im allgemeinen
wird eine Mineralsäure, wie Chlorwasserstoffsäure
und Schwefelsäure, oder eine organische Säure, wie Essigsäure,
verwendet.
Die mittels des erfindungsgemäßen Verfahrens erhaltene
p-n-Alkylbenzoesäure weist im Unterschied zu dem Produkt,
das mittels eines herkömmlichen Verfahrens erhalten wird,
eine hohe Reinheit auf, ohne o- oder m-Isomere zu
enthalten. Bei der IR-spektrometrischen Untersuchung des
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen Produktes
treten im Spektrum keine Signale für die Verunreinigungen
auf.
Das erfindungsgemäße Verfahren
weist wegen seines industriellen Werts bemerkenswerte
Vorteile auf, nämlich eine im Vergleich zu herkömmlichen
Verfahren leichte und wirtschaftliche Durchführ
barkeit. Insbesondere ist es nicht notwendig,
Aluminiumchlorid und Bromwasser zu verwenden,
obwohl bei den herkömmlichen Verfahren große Mengen
benötigt werden. Diese Reagentien sind teuer und können
nicht leicht aufgearbeitet werden.
Bei der Herstellung von Flüssigkristallen ist eine Verunreinigung
durch ein Isomeres, wie o- oder m-Alkylbenzoesäure
oder verzweigtes Alkylbenzoesäure, von fataler Wirkung.
Es ist daher notwendig, p-n-Alkylbenzoesäure mit
hoher Reinheit zu erhalten. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren wird es ermöglicht, ein derartiges Produkt zu
erhalten.
Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand von
Beispielen und Vergleichsbeispielen näher erläutert.
In einen 1-l-Vierhalskolben, der mit einem Rückflußkühler,
einem Tropftrichter, einem Thermometer und einem Rührer
ausgerüstet ist, gibt man 50 g PFBA-methylester, 500 ml
Aceton und 100 ml Wasser und rührt die Mischung bei Zimmertemperatur
(etwa 20°C). Während 1 h werden 3 ml einer 40%igen
Methanollösung von Trimethylbenzylammoniumhydroxid als basischer
Katalysator allmählich tropfenweise zugegeben. Die
Umsetzung ist exotherm und wird folglich unter Kühlen bei
Raumtemperatur 2 h durchgeführt. Nach der Umsetzung wird
bis zur sauren Reaktion der Reaktionsmischung verdünnte
Chlorwasserstoffsäure zugegeben. Das Aceton wird auf einem
Heißwasserbad abdestilliert, und man erhält 64 g gelbliche,
rohe Kristalle. Das Rohprodukt wird aus der 4fachen
Menge Methanol umkristallisiert, und man erhält 57,6 g
gereinigte Kristalle.
Die resultierenden, gereinigten Kristalle sind blaßgelblich
weiß und haben einen Schmelzpunkt von 114 bis 116°C. Durch
NMR, IR und Elementaranalyse wird sichergestellt, daß es
sich bei dem Produkt um Methyl-p-(3-oxo-1-butenyl)-benzoat
handelt:
Die Ausbeute an gereinigten Kristallen, bezogen auf das
Ausgangsmaterial PFBA-methylester, beträgt 92,5%.
Das Verfahren von Beispiel 1 wird wiederholt; es werden jedoch
20 ml einer 10%igen wäßrigen Lösung von Natriumhydroxid
anstelle der Lösung von Trimethylbenzylammonium
hydroxid verwendet. Man erhält 64 g kristallines Rohprodukt.
Das kristalline Rohprodukt wird gemäß dem Verfahren
von Beispiel 1 durch Umkristallisation gereinigt. Man erhält
das gleiche Ergebnis wie in Beispiel 1.
In einen Autoklaven gibt man 10 g des in Beispiel 1 erhaltenen
Methyl-p-(3-oxo-butenyl)-benzoats [im folgenden wird
p-(3-Ox-butenyl)-benzoesäure als POBBA bezeichnet] und
100 ml Methanol. Es werden 0,3 g eines 5%igen Pd-C(Pd-auf-
Aktivkohle) als Katalysator zugegeben und der Autoklav
wird mit Stickstoff gespült. Bei Zimmertemperatur wird
Wasserstoffgas unter einem Druck von 2,943 bar (Überdruck) eingeleitet,
um eine Hydrierung durchzuführen. Nach etwa 30 min ist die
Absorption von Wasserstoffgas beendet. Nach der Reduktion wird
der Katalysator durch Filtration abgetrennt, es werden
200 ml einer 10%igen wäßrigen Lösung von Natriumhydroxid
zugegeben und die Mischung wird 1 h zum Sieden erhitzt. Danach
wird der Großteil des Methanols unter vermindertem Druck
abdestilliert. Zu der Reaktionsmischung gibt man
Chlorwasserstoffsäure zu. Es fallen
weiße Kristalle aus. Die Kristalle werden durch Filtration
abgetrennt und getrocknet, und man erhält 7,5 g des
Produkts. Das Filtrat wird dreimal mit Chloroform extrahiert,
um 1,3 g des in dem Filtrat verbliebenen, restlichen
Produkts zurückzugewinnen. Das Produkt weist einen
Schmelzpunkt von 119 bis 120°C auf. Durch NMR, IR und
Elementaranalyse wird sichergestellt, daß es sich bei dem
Produkt um p-(Oxo-n-butyl)-benzoesäure handelt:
Die Ausbeute an Produkt, bezogen auf das Ausgangsmaterial
POBBA-methylester, beträgt 93,5%.
In einen Vierhalskolben, der mit einem Wasserabscheider,
einem Thermometer und einem Rührer ausgerüstet ist, gibt
man 5 g der in Beispiel 3 erhaltenen p-(3-Oxo-n-butyl)-
benzoesäure, 28 g Triäthanolamin, 3,6 g Hydrazinhydrat
und 5,5 g Kaliumhydroxid als basischen Katalysator. Die
Mischung wird unter Rühren erhitzt. Die Entwicklung von
Stickstoffgas beginnt oberhalb von 100°C, insbesondere
bei etwa 125°C. Bei etwa 140°C tritt eine heftige Stickstoff
gasentwicklung auf. Nachdem die Stickstoffgasentwicklung
abgenommen hat, wird die Temperatur der Mischung allmählich
erhöht, wobei unter Verdampfung des Wassers in dem
System nach etwa 5 h ungefähr 200°C erreicht werden. Die
Reaktionsmischung ist eine transparente, gelbliche Flüssigkeit.
Die Reaktionsmischung wird in 400 ml Wasser gegossen
und bis zur sauren Reaktion mit Chlorwasserstoffsäure versetzt.
Dabei fällt ein weißer Niederschlag aus. Der Niederschlag
wird durch Filtration abgetrennt, mit Wasser gewaschen
und getrocknet, und man erhält 3,5 g Kristalle. Die Kristalle
weisen einen Schmelzpunkt von 95 bis 114°C in Flüssigkristallform
auf. Durch NMR, IR und Elementaranalyse wird
sichergestellt, daß es sich bei dem Produkt um p-n-Butyl
benzoesäure handelt, die keine Verunreinigungen enthält.
Die Elementaranalysenwerte entsprechen den berechneten
Werten.
Berechnet:
C 74,17%, H 7,86%, O 17,97%;
Gefunden:
C 74,12%, H 7,90%, O 17,98%.
Berechnet:
C 74,17%, H 7,86%, O 17,97%;
Gefunden:
C 74,12%, H 7,90%, O 17,98%.
Die Ausbeute des Produktes, bezogen auf das Ausgangsmaterial
p-(o-Oxo-n-butyl)-benzoesäure, beträgt 75,5%.
Durch Vergleich der NMR- und IR-Spektren und Mischunter
suchungen mit einer als Zwischenprodukt für einen Flüssigkristall
im Handel erhältlichen p-n-Butylbenzoesäure
wird sichergestellt, daß es sich um
identische Substanzen handelt.
Das Verfahren von Beispiel 1 wird wiederholt. Es wird jedoch
Methyläthylketon (kein Wasser) anstelle von Aceton
eingesetzt und die Umsetzung bei 40°C anstelle von Zimmer
temperatur durchgeführt. Man erhält 64 g eines gelblichen,
flüssigen Produktes. Das Produkt wird aus der 4-fachen Menge
Methanol umkristallisiert, und man erhält 39 g gereinigtes
Produkt. Die resultierenden, gereinigten Kristalle haben
einen Schmelzpunkt von 95 bis 97°C. Durch NMR, IR und Elementar
analyse wird sichergestellt, daß es sich bei dem
Produkt um Methyl-p-(3-oxo-1-pentyl)-benzoat handelt.
Die Ausbeute der gereinigten Kristalle, bezogen auf das
Ausgangsmaterial PFBA-methylester, beträgt 58,7%.
Wie bei dem Verfahren von Beispiel 3, jedoch unter Verwendung
von POPBA-methylester anstelle des POBBA-methylesters,
wird eine Hydrierung durchgeführt und das Produkt durch
Filtration abgetrennt und getrocknet. Man erhält 7,8 g
des Produkts. Die durch Extraktion aus dem Filtrat erhaltene
Produktmenge beträgt 1,0 g. Das Produkt hat einen
Schmelzpunkt von 105 bis 117°C. Durch NMR, IR und Elementar
analyse wird sichergestellt, daß es sich bei dem Produkt
um p-(3-Oxo-n-pentyl)-benzoesäure handelt. Die
Ausbeute des Produktes, bezogen auf das Ausgangsmaterial
POPBA-methylester, beträgt 93,1%.
Gemäß dem Verfahren von Beispiel 4, wobei jedoch p-(3-Oxo-
n-pentyl)-benzoesäure anstelle von p-(3-Oxo-n-butyl)-benzoe
säure verwendet wird, werden die Umsetzung und die Aufarbeitung
durchgeführt. Man erhält 3,5 g Kristalle. Die
resultierenden Kristalle weisen einen Schmelzpunkt von 89
bis 126°C in Flüssigkristallform auf. Durch NMR, IR und
Elementaranalyse wird sichergestellt, daß es sich bei dem
Produkt um p-n-Pentylbenzoesäure handelt, die keine
Verunreinigungen aufweist. Die Elementaranalysenwerte
entsprechen den berechneten Werten.
Berechnet:
C 75,02%, H 8,33%, O 16,65%;
Gefunden:
C 75,08%, H 8,30%, O 16,62%.
Berechnet:
C 75,02%, H 8,33%, O 16,65%;
Gefunden:
C 75,08%, H 8,30%, O 16,62%.
Die Ausbeute an Kristallen, bezogen auf das Ausgangsmaterial
p-(3-Oxo-n-pentyl)-benzoesäure, beträgt 75,1%.
Durch NMR, IR und durch Mischuntersuchung mit einer als
Zwischenprodukt für einen Flüssigkristalll im Handel
erhältlichen p-n-Pentylbenzoesäure wird
sichergestellt, daß beide Substanzen identisch sind.
Gemäß dem Verfahren von Beispiel 5-(1), wobei jedoch
Methyl-n-butylketon anstelle von Methyläthylketon eingesetzt
wird, werden die Umsetzung und die Aufarbeitung
durchgeführt.Man erhält 52 g gereinigtes Produkt. Das
Produkt weist einen Schmelzpunkt von 98 bis 98,5°C auf. Durch
NMR, IR und Elementaranalyse wird sichergestellt, daß es
sich bei dem Produkt um Methyl-p-(3-oxo-1-heptenyl)-
benzoat handelt:
Die Ausbeute an gereinigten Kristallen, bezogen auf das
Ausgangsmaterial PFBA-methylester, beträgt 69,3%.
In einen Autoklaven gibt man 10 g POHBA-methylester,
100 ml Methanol und 0,3 g 5%iges Pd-C (Pd-auf-Aktivkohle)
als Katalysator. Der Autoklav wird mit Stickstoff gespült
und Wasserstoffgas wird bei Zimmertemperatur unter einem
Druck von 2,943 bar (Überdruck) eingeleitet, um die Hydrierung
durchzuführen. Die Absorption des Wasserstoffgases ist nach etwa
1,5 h beendet. Nach der Umsetzung wird der Katalysator
durch Filtration abgetrennt und das Lösungsmittel von dem
Filtrat abdestilliert. Dabei bleibt ein gelbliches, öliges
Produkt als Rückstand zurück.
In einen Vierhalskolben, der mit einem Wasserabscheider,
einem Thermometer und einem Rührer ausgerüstet ist, gibt
man das ölige Produkt, 57 g Triäthanolamin, 6,7 g Hydrazin
hydrat und 10,3 g Kaliumhydroxid als basischen Katalysator.
Die Mischung wird unter Rühren erhitzt. Oberhalb von 100°C
beginnt die Stickstoffgasentwicklung, insbesondere bei
etwa 125°C. Bei etwa 140°C tritt eine heftige Stickstoff
gasentwicklung auf. Nachdem die Stickstoffgasentwicklung
zurückgegangen ist, wird die Temperatur der Mischung
allmählich erhöht, wobei das Wasser in dem System verdampft.
Nach etwa 5 h werden etwa 200°C erreicht. Die Reaktions
mischung ist eine transparente, gelbliche Flüssigkeit.
Die Reaktionsmischung wird in 800 ml Wasser gegossen und
Chlorwasserstoffsäure wird bis zur sauren Reaktion zugegeben,
um einen weißen Niederschlag auszufällen. Der Niederschlag
wird durch Filtration abgetrennt, mit Wasser gewaschen
und getrocknet. Man erhält 6,3 g Kristalle. Die Kristalle
haben einen Schmelzpunkt von 101 bis 120°C in Flüssigkristallform.
Durch NMR, IR und Elementaranalyse wird sichergestellt,
daß es sich bei dem Produkt um p-n-Heptylbenzoesäure
handelt. Die Elementaranalysenwerte entsprechen den
berechneten Werten.
Berechnet:
C 76,36%, H9,09%, O 14,55%;
gefunden:
C 76,33%, H 9,10 g, O14,57%.
Berechnet:
C 76,36%, H9,09%, O 14,55%;
gefunden:
C 76,33%, H 9,10 g, O14,57%.
Die Ausbeute an Produkt, bezogen auf das Ausgangsmaterial
POHBA-methylester, beträgt 70,3%. Durch Vergleich der
NMR- und IR-Spektren und durch Mischprüfung mit einer als
Zwischenprodukt für einen Flüssigkristall im Handel erhältlichen
p-n-Heptylbenzoesäure wird sichergestellt,
daß die beiden Substanzen identisch sind.
Gemäß dem Verfahren von Beispiel 6-(1) und (2), wobei man
jedoch Methyl-n-propylketon (MPK) oder Methyl-n-amylketon
(MAK) verwendet, werden die Umsetzung und die Aufarbeitung
durchgeführt, um zunächst Methyl-p-(3-oxo-n-hexenyl)-benzoat
oder Methyl-p-(3-oxo-n-octenyl)-benzoat zu erhalten,
und durch weitere Umsetzung und Aufarbeitung p-n-Hexyl-
benzoesäure oder p-n-Octylbenzoesäure zu erhalten. Die
Schmelzpunkte, NMR, IR und Elementaranalysenwerte der
Produkte werden mit denen von im Handel erhältlichen Produkten
verglichen. Die Ergebnisse sind in der folgenden
Tabelle zusammengestellt.
In einen 2-l-Vierhalskolben, der mit einem Rückflußkühler,
einem Tropftrichter, einem Thermometer und einem Rührer
ausgerüstet ist, gibt man 50 g PFBA und 1000 ml Methyl-n-
butylketon. Die Mischung wird bei Zimmertemperatur gerührt
und mit 40 g Piperidin als basischem Katalysator versetzt.
Die Mischung wird auf 50°C erhitzt und die Umsetzung wird
bei der gleichen Temperatur 3 h fortgeführt. Die unreagierte
PFBA wird entfernt. Die Geschwindigkeit, mit der die
angestrebte Verbindung gebildet wird, wird durch Gaschromato
graphie analysiert. Nach der Umsetzung wird die Reaktionsmischung
unter reproduziertem Druck konzentriert und
man erhält weiße Kristalle. Die Kristalle werden in heißem
Wasser dispergiert und es wird Chlorwasserstoffsäure bis
zur sauren Reaktion zugegeben. Das Produkt wird durch Filtration
abgetrennt und getrocknet; man erhält 76 g rohe
Kristalle. Die rohen Kristalle werden aus Methanol
umkristallisiert. Durch IR und NMR wird sichergestellt, daß
es sich bei dem Produkt um p-(3-Oxo-n-heptenyl)-benzoesäure
handelt. Das umkristallisierte Produkt wird verestert,
um den Methylester desselben zu erhalten. Es werden
die IR-Spektren verglichen, und es wird gemäß dem
Test von Beispiel 6-(1) eine Mischprüfung durchgeführt.
Das Ergebnis zeigt, daß beide Substanzen identisch sind.
In einen Autoklaven gibt man 10 g POHBA, 300 ml Äthanol
und 1,0 g 5%iges Rh-C (Rh-auf-Aktivkohle) als Katalysator.
Der Autoklav wird mit Stickstoff gespült und es wird Wasser
stoffgas bei Zimmertemperatur unter einem Druck von
9,81 bar (Überdruck) eingeleitet, um die Hydrierung durchzuführen. Nach
etwa 4 h ist die Absorption des Wasserstoffgases beendet.
Nach der Umsetzung wird der Katalysator durch Filtration
abgetrennt und das Lösungsmittel unter vermindertem Druck
abdestilliert. Man erhält 10 g weißes Produkt.
Die Wolff-Kishner-Reduktion von Beispiel 6-(2) wird
wiederholt. Es werden jedoch das Produkt, 57 g Äthylenglykol,
6,5 g Hydrazinhydrat und 10,2 g Kaliumhydroxid als basischer
Katalysator eingesetzt und die Reduktion wird
halb von 170°C durchgeführt. Man erhält 9,0 g eines kristallinen
Rohproduktes. 5 g des kristallinen Rohproduktes
werden aus n-Hexan umkristallisiert, wobei man 4 g gereinigtes
Produkt erhält. Es wurde festgestellt, daß das Produkt
mit der in Beispiel 6-(2) erhaltenen p-n-Heptylbenzoesäure
identisch ist. Andererseits werden 4,0 g des kristallinen
Rohproduktes durch Destillation unter vermindertem
Druck von 1,3 mbar bei einer Temperatur von 152 bis 154°C
gereinigt. Man erhält 3,2 g gereinigte p-n-Heptylbenzoe
säure.
Das Verfahren von Beispiel 8 wird wiederholt. Es wird jedoch
Aceton anstelle von Methyl-n-butylketon eingesetzt.
Die Tabelle zeigt die Ergebnisse.
Umsetzung von PFBA mit Aceton | ||
Menge an PFBA | 50 g | |
Ausbeute an roher p-(3-Oxo-n-butenyl)-benzoesäure | 59 g | |
Hydrierung und Reduktion @ | Menge an roher p-(3-Oxo-n-butenyl)-benzoesäure | 10 g |
p-n-Butylbenzoesäure @ | Ausbeute an Rohprodukt | 8,4 g |
Ausbeute an gereinigtem Produkt (Umkristallisation) (5 g Rohprodukt) | 3,2 g |
Claims (3)
1. Verfahren zur Herstellung von p-n-Alkylbenzoesäuren
der allgemeinen Formel I
in welcher R für eine C₁-C₁₈-n-Alkylgruppe steht,
dadurch gekennzeichnet, daß man
(a) p-Formylbenzoesäure oder deren Ester der allgemeinen Formel II in der X ein Wasserstoffatom oder eine C1-6-Alkylgruppe bedeutet, mit einem Keton der allgemeinen Formel III in welcher R¹ für eine C₁-C₁₈-n-Alkyl- oder n-Alkenylgruppe steht, im Überschuß in Gegenwart eines basischen Katalysators umsetzt und
(b) die so erhaltenen ungesättigten Ketonverbindungen der allgemeinen Formel IV in der R¹ und X die oben angegebene Bedeutung haben, reduziert.
(a) p-Formylbenzoesäure oder deren Ester der allgemeinen Formel II in der X ein Wasserstoffatom oder eine C1-6-Alkylgruppe bedeutet, mit einem Keton der allgemeinen Formel III in welcher R¹ für eine C₁-C₁₈-n-Alkyl- oder n-Alkenylgruppe steht, im Überschuß in Gegenwart eines basischen Katalysators umsetzt und
(b) die so erhaltenen ungesättigten Ketonverbindungen der allgemeinen Formel IV in der R¹ und X die oben angegebene Bedeutung haben, reduziert.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man bei der Umsetzung von p-Formylbenzoesäure oder deren
Estern mit Aceton Wasser zusetzt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man in einem ersten Schritt die ungesättigte Ketonverbindung
IV im Autoklaven in einem Lösungsmittel in Gegenwart
eines Hydrierungskatalysators hydriert und in einem weiteren
Schritt das Hydrierungsprodukt durch Hydrazin und einen
basischen Katalysator reduziert.
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