DE3045708A1 - Verbindungsglied fuer raupenketten - Google Patents
Verbindungsglied fuer raupenkettenInfo
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- B62D55/00—Endless track vehicles
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- B62D55/18—Tracks
- B62D55/20—Tracks of articulated type, e.g. chains
- B62D55/205—Connections between track links
- B62D55/21—Links connected by transverse pivot pins
- B62D55/213—Master track links
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Description
Bezeichnung;
Kupplungsglied einer Raupenkette
Beschreibung:
Beschreibung:
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kupplungsglied für
Ketten, insbesondere für Raupenketten.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf kuppelbare Kettenglieder für Kettenfahrzeuge, Raupenfahrwerke und
andere, kettenartig miteinander verbundene Vorrichtungen. Sie richtet sich damit insbesondere auf endlose Gleisketten,
wie sie in Raupenfahrwerken, Raupenschleppern usw. verwendet werden. Sie bezieht sich jedoch nicht ausschließlich
auf diese Anwendung und - wenn die folgende 'Beschreibung stets auf derartige Anwendungen in Raupenketten
bezug nimmt - ist die Anwendungsmöglichkeit der Erfindung für andere, ähnliche Bereiche damit nicht ausgeschlossen.
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Eine Raupenkette eines Raupenschleppers hat im wesentlichen eine Vielzahl von Bodenplatten, die mittels Schraubbolzen
an Kettengliedern der Raupenkette befestigt sind. Diese Kettenglieder sind wiederum gelenkig miteinander durch
Bolzen und Büchsen verbunden.
In jeder Raupenkette ist normalerweise ein Kupplungsstift
oder ein Kupplungskettenglied vorgesehen. Es befindet sich beim normalen Einsatz der Raupenkette fest in seiner
Position und ermöglicht, daß die Kettenglieder vom Raupenfahrwerk abgenommen werden können.
Im allgemeinen ist (zur Demontage von Raupenketten, insbesondere am Einsatzort) ein aus einer Mehrzahl von Teilen
bestehendes Kupplungsglied einfacher, bequemer und günstiger
beim praktischen Gebrauch als ein Kupplungsstift. Dies gilt insbesondere für recht große Fahrzeuge.
Aus diesem Grunde sind für Raupenketten bereits Kupplungskettenglieder
bekannt, die aus zwei oder drei, durch Paßschrauben miteinander verbundenen Teilen aufgebaut sind.
An diesen ist wiederum die zugehörige Bodenplatte fest angeordnet. Die Teile sind entlang mannigfaltiger Verbindungsprofile
miteinander verbunden, welche sich entlang eines mehr oder weniger großen Bereichs der Ver-
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bindungslinie der Teile erstrecken, oder sie sind mittels Kupplungsstiften verbunden, die in die beiden Teile
parallel zur Richtung der Paßschrauben eingepaßt sind.
Bei den derzeit bekannten und im Einsatz befindlichen Kupplungsgliedern ist es nachteilig, daß eine gleichmäßige
Verteilung der angreifenden Kräfte aufgrund der durch die Raupenkette auf die verschiedenen Bereiche des
mehrteiligen Kupplungsgliedes ausgeübten Zugspannung praktisch nicht erreichbar ist. Weiterhin ist eine sehr
hohe Präzision bei der Fertigung der einzelnen Teile erforderlich. Ein nicht zu vernachlässigender Anteil der
in der Kette vorhandenen Zugspannung wirkt sich zudem auf die der Verbindung dienenden Paßschrauben aus, die dadurch
erheblich vorbelastet werden. Bei Paßstiften als Verbindungsmittel ist eine sehr hohe Fertigungsgenauigkeit
der mechanischen Kupplungsteile des Kupplungsgliedes notwendig. Zudem ist eine gewisse, mangelnde Steifigkeit der
bekannten Kupplungsglieder in der Längsebene, allgemein eine recht schwierige, praktische Ausführbarkeit beim Anoder
Abkuppeln und schließlich eine nur begrenzte Eignung festzustellen, mehrfache An- und Abkupplungsvorgange
schadenfrei zu überstehen, da die Paßsitze sich abnutzen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten
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Kupplungs-Kettenglieder zu vermeiden und das Kettenglied der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß
es praktischer in der Handhabung und widerstandsfähiger im Einsatz ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Kupplungsglied mit den
Merkmalen des Anspruchs 1.
Bei diesem Kupplungsglied ist eine spezielle Bodenplatte nicht notwendig, es kann eine normale Bodenplatte aufnehmen.
Die beiden Halbstücke haben jeweils an ihrem Endbereich einen Sitz für Preßpassung eines Bolzens bzw. einer Büchse,
eine Verbindungsfläche zwischen den beiden Halbstücken und
einen Sitz für das Kupplungsstück. Das Profil der Verbindungsfläche ist die Verbindungslinie, die zwei seitliche,
geradlinige Zweige aufweist, die sich in Diagonalrichtung zur Büchsen-Bolzen-Linie des Gliedes erstrecken und als
Anlagelinien der beiden Halbstücke gegeneinander dienen. Weiterhin hat die Verbindungslinie einen mittleren Bereich,
der als gegenseitige Anlagelinie dient und einen geformten Bereich aufweist, der in der normalen Arbeitsposition durch
die Paßschrauben unter Druck angezogen ist.
Das Kupplungsstück nimmt die Scherkräfte auf und entlastet
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dadurch die Schraubbolzen. Es ist vorzugsweise als ein angeschrägter Körper aus Metall ausgebildet, dessen Anschrägung
die Montage der beiden Halbstücke erleichtert und der beim Anspannen der Schraubbolzen in seinen Sitz
an dem einen Halbstück eingepreßt wird, während er präzise in den Sitz des anderen Halbstücks eingepaßt ist.
Durch die Merkmale des Anspruchs 3 wird eine leichte Montierbarkeit bei gutem Schutz gegen Eindringen von
Schmutz erzielt.
Aufgrund der Merkmale des Anspruchs 4 ist es möglich, eine normale Bodenplatte am Kupplungskettenglied zu befestigen.
Die besondere Ausbildung der Verbindungslinie gemäß Anspruch 5 gewährleistet eine gute mechanische Verbindung
und ermöglicht eine einfache Herstellung der Verbindungsfläche der Halbstücke.
Aufgrund der wesentlich größeren Dicke der inneren Bereiche der Halbstücke ist das erfindungsgemäße Kupplungsglied
biegungs- und verwindungssteif.
Die einzelnen Bereiche der Verbindungsfläche verlaufen in
erster Näherung parallel zu den Bolzen bzw. Büchsen.
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Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines kompletten Kupplungsgliedes (rechte Seite), das aus drei Teilen aufgebaut
ist und an dem mittels geeigneter Paßschrauben eine Bodenplatte befestigt ist, Fig. 2 eine Draufsicht auf das linke, eine Büchse aufnehmende
Halbstück, Blickrichtung auf die Bodenplatte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Kupplungsstück,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das rechte, einen Bolzen aufnehmende Halbstück, die Verbindungsfläche ist
erkennbar.
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Wie Fig. 1 zeigt, hat das erfindungsgemäße Kupplungsglied
zwei Halbstücke 11,12, die sich gegenseitig überlappen, aneinander angepaßt sind und mittels eines als Keilkörper
22 ausgebildeten KupplungsStücks entlang einer Verbindungsfläche,
die als Verbindungslinie 13 dargestellt ist, verbunden sind.
Zwei Paßschrauben (lange Schraubbolzen) 14, die in Durchgangslöchern
2o verlaufen, verbinden eine Bodenplatte 15 und das büchsenseitige Halbstück 12 mit dem bolzenseitigen
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Halbstück 11, in dem Sackloch-Gewindebohrungen 21 vorgesehen sind, die sich in Verlängerung der Durchgangslöcher
2o befinden und in die die Paßschrauben 14 eingeschraubt sind.
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Wie bei Kupplungsgliedern an sich bekannt ist, hat ein
Halbstück, in Fig. 1 ist es das linke Halbstück 12, einen Sitz 16, in den eine (in der Figur nicht dargestellte)
Büchse einpaßbar ist. Das rechte Halbstück 11 hat ebenfalls einen Sitz 17, in den ein (in der Figur nicht gezeigter)
Gelenkstift eingetrieben werden kann. Diese Gelenkbüchsen und -stifte werden nach dem Einsetzen in
ihrer Arbeitsposition durch Preßpassung in den Sitzen 16, 17 oder durch geeignete, andere Mittel gehalten.
Weiterhin haben die beiden Halbstücke 11,12 beidseits der
Verbindungslinie 13 liegende Seitenflächen 18, 19, die so
gestaltet und bearbeitet sind, daß sie bei zusammengebautem Kupplungsglied zwei plane, parallele Oberflächen
bilden. Die Seitenfläche·18 des Halbstücks 11 wirkt als Rollbahn (für die Kettenspannräder und die Rollen) des
eingesetzten Kupplungsgliedes. Die Seitenfläche 19 des Halbstücks 12 dient als Befestigungsfläche für die Bodenplatte
15 in montiertem Zustand, der Halt wird dabei durch die Paßschrauben 14 erreicht, die auch das gesamte Kupplungs-
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kettenglied zusammenhalten, wie oben beschrieben wurde.
Wie Fig. 2 zeigt, hat der rechts liegende Teilbereich des Halbstücks 12, der dem links liegenden Teilbereich gegenüberliegt,
welcher einen als Lagerfläche ausgebildeten Sitz 16 für eine Büchse und einen zum Verbinden mit einem
normalen Kettenglied benötigten Bereich aufweist, einen erheblich breiteren Querschnitt und demzufolge eine deutliche
Vergrößerung seiner Masse.
In gleicher Weise hat, wie Fig. 4 zeigt, auch der in dieser Figur links liegende Teilbereich des bolzenseitigen Halbstücks
11, der einem Teilbereich gegenüberliegt, der sowohl einen Sitz 17 für einen Gelenkbolzen als auch einen für
die Verbindung mit einem normalen Kettenglied benötigten Bereich aufweist, ebenfalls einen wesentlich breiteren
Querschnitt und demzufolge ist seine Masse recht groß.
Die Vergrößerung der Masse beeinflußt den gesamten, zentralen Bereich des montierten Kupplungsgliedes und ist so ausgelegt,
daß er gleichzeitig mehrere Vorteile bietet, insbesondere eine breitere Verteilung der sehr hohen Zugkräfte aufgrund
der in der Raupe herrschenden Kräfte innerhalb des Körpers des Kupplungsgliedes, eine Basis für die Anlage der HaIbstücke
11,12 gegeneinander auf geradlinigen Endzweigen der
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ORIGINAL INSPECTED
Verbindungsfläche, die so groß wie möglich ist, um die auf das Material einwirkende Flächenbelastung aufgrund
des das Kupplungsglied belastenden Gewichts des Raupenfahrzeugs und der Vorspannung durch die Paßschrauben 14
möglichst klein zu machen.
Weiterhin führt die beschriebene Verdickung des Querschnitts zu einer steiferen Kopplung zwischen den beiden
Halbstücken 11,12 in einer Längsebene des montierten Ip Kupplungsgliedes und ermöglicht es den Kontaktflächen des
Keilkörpers 22, die Flächenpressung im Kupplungsbereich zwischen den beiden Halbstücken 11,12, d.h. im Zentralbereich
der Verbindungslinie 13, aufnehmen zu können.
Wie weiterhin aus Fig. 1 ersichtlich ist, ändern die endseitigen Zweige der Endbereiche der Verbindungslinie 13
ihre Richtung, so daß sie nahezu im rechten Winkel in die Seitenflächen 18 und 19 des montierten Kupplungsgliedes
münden, Fig. 1 zeigt dies für beide Enden.
Dadurch wird eine größere mechanische Festigkeit in den Eckenbereichen erzielt, die an der Schnittstelle der Verbindungslinie
13 mit den außenseitigen Seitenflächen 18 und 19 auftreten, wodurch ein Abplatzen oder Abblättern
dieser Bereiche aufgrund ihrer Sprödigkeit vermieden wird.
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Weiterhin ermöglicht diese Anordnung eine geringe Vergrößerung der Materialstärke außerhalb des Paßbereichs
(Sitze 16,17) mit der Gelenkbüchse bzw. dem Gelenkbolzen.
Schließlich hat die Verbindungslinie 13 einen drehsymmetrischen Verlauf, sie hat zwei übereinstimmende
Zweige und kann dadurch in einem einzigen Bearbeitungsschritt für beide Halbstücke 11,12 zugleich hergestellt
werden, indem diese nach Wenden und Drehen um 18o Grad des einen Halbstücks ausgehend von der in Fig. 1 gezeigten
Position aufeinandergelegt und sorgfältig ausgerichtet werden.
Das oben beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt lediglich eine bevorzugte Ausführung der Erfindung
dar und kann im erfindungsgemäßen Rahmen Abwandlungen erfahren.
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Claims (5)
- Maxton · Maxton · LangmaackPatentanwälte Maxton & Langmaack · Pferdmengeastr. 50 · 5000 Köln 51 Simmel S.p.A.1-31033 Castelfranco Veneto (Prov. Treviso) ItalienUnsere Zeichen100 pg 8021 Bezeichnung:Verbindungsglied für RaupenkettenPatentanwältegegr. 1695Diplom-IngenieureAlfred Maxton sr. (1943-1978)Alfred MaxtonJürgen Langmaack5000 Köln 5iDatum05.12.305 Ansprüche!Kupplungsglied für Ketten, insbesondere für Raupen-en, gekennzeichnet durch zwei im wesentlichen übereinstimmende Halbstücke (11,12), die entlang einer Verbindungslinie (13) mit zwei abgesetzten, in zueinander parallelen Ebenen verlaufenden und sich diagonal zur Verbindungsachse erstreckenden Seiten zweigen, und durch ein als verbindendes Teil wirkendes, gegen Zug- und Scherkräfte widerstandsfähiges Kupplungsstück (Keilkörper 22), das in einem Sitz im Zentralbereich der Verbindungs--2-13 0035/0523Telefon: C0221) 380238 · Telegramm: Inventator Köln · Telex: 8883555 max d Postscheckkonto Köln (BLZ 37010050) Kto.-Nr. 152251-500 · Deutsche Bank AG Köln (BLZ 37070060) Kto.-Nr. 1236181•i-linie (13) angeordnet ist.
- 2. Kupplungsglied nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsstück als ein geformter Keilkörper (22) ausgebildet ist, der eine das Zusammenfügen erleichternde Abschrägung aufweist und in einen, in einem Halbstück (z.B. 12) vorgesehenen Sitz einpreßbar ist und in einen Sitz im anderen Halbstück (z.B. 11) präzise einpaßbar ist.
- 3. Kupplungsglied nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der beiden Halbstücke (11,12) mittels zweier, zueinander paralleler Paßschrauben (14) erfolgt, die durch Durchgangslöcher (2o) im außenseitigen Halbstück (z.B. 12) hindurchrexchen und in Sackgewindelöcher (21) im anderen Halbstück (11) einschraubbar sind.
- 4. Kupplungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die von der teilweise geradlinig verlaufenden Verbindungslinie (13) beschriebene Verbindungsfläche der Halbstücke (11,12) parallel zur Verbindungsachse verläuft und in Nähe der abrollenden Seitenfläche (18} und der der Befestigung einer Bodenplatte (15) dienenden Seitenfläche (19) in Zweigen endet, die im wesentlichen rechtwinklig zu diesen Seitenflächen (18,19) verlaufen.-3-130035/0523
- 5. Kupplungsglied nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß beide Halbstücke (11,12) in ihrem außerhalb der einen Gelenkstift bzw. eine Gelenkbüchse aufnehmenden Anschlußbereich eine deutlich breitere Querschnittsabmessung aufweisen.—4—130035/0523
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