DE3937022C1 - - Google Patents
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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Description
Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung mit einem
oder zwei um Lagerzapfen der einen Steckverbindungshälfte schwenkbaren,
aus Blechmaterial U-förmig gebogenen Verriegelungsbügel, wobei bei
verriegelter Steckverbindung an den Seitenteilen des Verriegelungs
bügels angeordnete Rollen an der anderen Steckverbindungshälfte
angeordnete Verriegelungszapfen übergreifen und wobei zwischen den
Steckverbindungshälften eine elastische Dichtung angeordnet ist.
Bei derartigen Steckverbindungen, die insbesondere als mehrpolige
Steckverbinder ausgebildet und mit relativ großvolumigen und schweren
Druckgußgehäusen versehen sind und in industriellen Schaltanlagen und
Maschinensteuerungen Anwendung finden, ist es erforderlich, daß die
beiden Steckverbindungshälften durch die Verriegelungsbügel fest
zusammengepreßt werden, so daß an den Anschlußkabeln auftretende Zug
kräfte die Steckverbindung nicht trennen können sowie daß die ge
kuppelten Steckverbinder gegen das Eindringen von Schmutz und Feuchtig
keit geschützt sind. Darüber hinaus soll das Öffnen und Schließen der
Verriegelung mit möglichst geringem Kraftaufwand möglich sein.
Aus dem DE-GM 18 37 972 sowie der DE-OS 22 40 450 ist ein U-förmiger
Verriegelungsbügel für eine elektrische Steckverbindung bekanntge
worden, dessen Seitenteile einerseits mit einer Bohrung/Lagerstelle
zur schwenkbaren Halterung an Zapfen der einen Gehäusehälfte einer
Steckverbindung und andererseits mit einer mittels eines Nietzapfens
befestigten Rolle im oberen Bereich der Seitenteile versehen sind.
Beim Schließen des Verriegelungsbügels greifen die Rollen über am
anderen Gehäuseteil angeordnete Zapfen und halten die Steckverbindung
fest zusammen. Dabei ist weiterhin jeweils an den beiden Seitenteilen
des Verriegelungsbügels eine Feder vorgesehen, die ein federndes
Zusammenhalten der Steckverbindung bewirkt. Zur Abdichtung der ge
kuppelten Steckverbindung ist eine elastische Dichtung zwischen den
Gehäusen der Steckverbindungshälften vorgesehen.
Derartige, in ihrer Funktion im ganzen einigermaßen befriedigenden
Verriegelungsbügel verursachen jedoch zum einen aufgrund der Vielzahl
ihrer verschieden zu fertigenden und auf Lager zu haltenden Einzelteile
und zum anderen im Hinblick auf deren Montageart und Montagezeit er
hebliche Kosten, denn es sind neben den Drahtfedern und deren Befe
stigungszapfen im Bügelseitenteil zur Bildung der Übergreifteile des
Verriegelungsbügels zwei Rollen mit entsprechenden Nietbolzen sowie
mindestens zwei der vier Zapfen (Lagerzapfen) mit einem vergrößerten
Außenbund erforderlich, um ein Abrutschen/Ausweichen der Bügel/Federn
zu verhindern. Außerdem müssen die Verriegelungsbügel vom Hersteller
entweder an die eine oder andere Steckverbindungshälfte fest placiert
montiert werden; der Anwender hat nicht die Möglichkeit, einen solchen
Verriegelungsbügel am Ort der Anwendung je nach Zweckmäßigkeit und
Erfordernis einfach an die eine oder andere der miteinander zu kup
pelnden Steckverbindungshälften zu montieren.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung
bzw. deren Verriegelungsbügelder eingangs genannten Art dahingehend aus
zubilden, daß die Anzahl der benötigten Teile wesentlich verringert
und damit die Fertigungs- und Lagerhaltungskosten erheblich gesenkt
werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Rollen
im wesentlichen walzenförmig ausgebildet und mit einem die jeweilige
Rolle in zwei Teilrollen unterteilenden Schlitz versehen sind, wobei
eine die beiden Teilrollen verbindende Achse zwischen diesen ausgebil
det ist,
daß die Breite des Schlitzes geringfügig breiter ist als die Material stärke eines Seitenteiles des Verriegelungsbügels,
daß die Seitenteile des Verriegelungsbügels in ihren oberen Endbe reichen mit einer dem Achsdurchmesser der Rolle entsprechenden Lager bohrung versehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz vom Rande des Seitenteiles zur jeweiligen Lagerbohrung hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang in die Lager bohrung eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser der Achse bzw. der Lagerbohrung ist, und daß die Rolle derart in die Lagerbohrung einrastbar ist, daß sich deren Teilrollen jeweils zu beiden Seiten des jeweiligen Seitenteiles des Verriegelungsbügels befinden.
daß die Breite des Schlitzes geringfügig breiter ist als die Material stärke eines Seitenteiles des Verriegelungsbügels,
daß die Seitenteile des Verriegelungsbügels in ihren oberen Endbe reichen mit einer dem Achsdurchmesser der Rolle entsprechenden Lager bohrung versehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz vom Rande des Seitenteiles zur jeweiligen Lagerbohrung hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang in die Lager bohrung eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser der Achse bzw. der Lagerbohrung ist, und daß die Rolle derart in die Lagerbohrung einrastbar ist, daß sich deren Teilrollen jeweils zu beiden Seiten des jeweiligen Seitenteiles des Verriegelungsbügels befinden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den An
sprüchen 2 bis 5 näher erläutert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß zur Herstellung eines Verriegelungsbügels lediglich zwei verschie
dene Teile angefertigt und auf Lager gehalten werden müssen, nämlich
ein U-förmiges Stanz-Biegeteil und die als Drehteil ausgebildeten
Rollen. Die Rollen können manuell oder ggfs. auch maschinell in einem
entspr. automatisierten Fertigungsprozeß in die Aufnahmen im Bügel-
Seitenteil eingerastet werden.
Durch die Rollen ist ein nahezu verschleißfreies Verriegeln und Ent
riegeln der Bügel bzw. Steckverbindungshälften möglich - was insbe
sondere bei häufiger Betätigung wesentlich ist -, wobei die Betäti
gungskräfte äußerst gering sind,und durch die entsprechend elastisch
ausgebildete Dichtung zwischen den beiden Steckverbindungshälften
wird eine ausreichende Federwirkung und Dichtung zwischen den gekup
pelten Steckverbindungshälften erzielt. Es hat sich gezeigt, daß
somit auf eine sonst im allgemeinen übliche, zusätzliche Feder ver
zichtet werden kann.
Durch die symmetrische Ausbildung und mittige Halterung der Rollen
an den Seitenteilen wird darüber hinaus gewährleistet, daß diese
beim Ver- bzw. Entriegeln, d.h. Aufgleiten auf die jeweiligen Gehäuse
zapfen keine Querkräfte auf die Bügel-Seitenteile ausüben und somit
vermieden wird, daß die Seitenteile beim Verriegelungsvorgang seitlich
ausweichen.
Ein weiterer Vorteil ist bei einem Verriegelungsbügel, dessen Lager
stellen für die schwenkbare Befestigung an der jeweiligen Steckver
bindungshälfte als einfache Blechdurchzüge bzw. Bohrungen mit koni
schen Einlaufschlitzen ausgebildet sind dadurch gegeben, daß dieser
Bügel einfach auf die Lagerzapfen der jeweiligen Steckverbindungs
hälfte aufgeschnappt bzw. aufgerastet werden kann. Dieser Montage
vorgang kann ggfs. auch vom Anwender vor Ort erfolgen, wobei der
Anwender entscheiden kann, an welcher der beiden Steckverbindungs
hälften der Verriegelungsbügel befestigt werden soll - oder diese
Zuordnung auch nachträglich noch ändern kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge
stellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht einer Steckverbindung mit Verriegelungs
bügeln,
Fig. 2 die Aufsicht auf die Steckverbindung gem. Fig. 1,
Fig. 3A die Ansicht einer Rolle des Verriegelungsbügels in
vergrößerter Darstellung,
Fig. 3B die Ansicht der Rolle gem. Fig. 3A im Schnitt,
Fig. 4 die Seitenansicht eines Verriegelungsbügels, und
Fig. 5 die Aufsicht auf den Verriegelungsbügel gem. Fig. 4.
In der Fig. 1 ist eine Steckverbindung in gekuppeltem Zustand darge
stellt, während Fig. 2 eine Aufsicht auf diese zeigt, wobei zur bes
seren Erkennbarkeit von Einzelheiten die Verriegelungsbügel im Halb
schnitt dargestellt sind. Die Steckverbindung besteht im wesentlichen
aus den beiden Steckverbindungshälften 1 und 2 sowie den beiden
U-förmigen Verriegelungsbügeln 3. Im Inneren der Steckverbindungshälf
ten, d.h. von deren Gehäusen, wobei die Gehäuse üblicherweise als
Druckgußgehäuse hergestellt sind, sind an sich bekannte, hier nicht
näher dargestellte, mehrpolige Kontakteinsätze angeordnet, deren Kon
taktelemente beim Zusammenfügen der Steckverbindungshälften in gegen
seitigen Kontakt gelangen und die elektrische Verbindung der elektri
schen Leitungen der beiden Steckverbindungshälften herstellen. Zwischen
den beiden Steckverbindungshälften ist eine elastische Dichtung 4 vor
gesehen.
An den Seiten der Steckverbindungshälften 1, 2 sind Lager- 5 bzw.
Verriegelungszapfen 6 angeordnet, die vorzugsweise allesamt den glei
chen Durchmesser aufweisen. Die Zapfen sind als Nietzapfen ausgebildet
und in die Seitenflächen der Gehäuse der Steckverbindungshälften einge
nietet, oder auch einstückig an dem jeweiligen Gehäuse bei dessen
Herstellung als Spritzgußteil angeformt.
Die Verriegelungsbügel sind in an sich bekannter Weise aus Blechma
terial in einem Stanz-Biegeverfahren hergestellt und dabei im wesent
lichen U-förmig gebogen. Zur dreh- bzw. schwenkbaren Befestigung/
Halterung der Verriegelungsbügel an einer Steckverbindungshälfte sind
deren Seitenteile 7 im unteren Bereich mit einer Bohrung/Lagerbohrung
8 versehen, deren Durchmesser etwas größer ist als der Durchmesser
der Lagerzapfen 5.
Vom äußeren Rand der Seitenteile her ist ein konisch zulaufender
Schlitz 9 vorgesehen, der in die Bohrung 8 übergeht. Dabei weist
dieser Schlitz am Rande des Seitenteiles seine größte Weite auf, und
die Weite beim Übergang 10 in die Lagerbohrung 8 ist etwas geringer
als der Durchmesser des jeweiligen Lagerzapfens 5 bzw. der Lager
bohrung selbst. Dadurch kann der Verriegelungsbügel von der Schmal
seite der Steckverbindungshälfte her auf die Lagerzapfen 5 aufge
schoben und mit leichtem Druck auf diese aufgerastet werden, wie in
der Fig. 1 dargestellt. Die Verriegelungsbügel 3 sind somit schwenk
bar, jedoch unverlierbar an der Steckverbindungshälfte 1 gehalten.
Wie vorstehend bereits erwähnt, sind die Verriegelungszapfen 6 der
oberen Steckverbindungshälfte 2 mit dem gleichen Durchmesser wie die
Lagerzapfen 5 der unteren Steckverbindungshälfte ausgeführt. Die Ver
riegelungsbügel könnten somit in gleicher Weise auf die Zapfen der
oberen Steckverbindungshälfte 1 aufgerastet werden, wobei dann gemäß
vorstehender Definition die Lagerzapfen 5 zu Verriegelungszapfen
würden und umgekehrt. An welcher der beiden Steckverbindungshälften
die Verriegelungsbügel drehbar befestigt werden, kann vom Anwender
je nach Erfordernis (Handling) festgelegt werden, wobei - wie leicht
erkennbar - diese Zuordnung auch nachträglich geändert werden kann.
Im oberen Bereich der Seitenteile 7 ist jeweils eine walzenförmige
Rolle 11 vorgesehen, die beim Verriegelungsvorgang über die Verrie
gelungszapfen 6 der Steckverbindungshälfte 2 gleitet bis die Zapfen
an der Kante 12 des Seitenteiles zur Anlage gelangen und die Rolle
dabei über den höchsten Punkt des jeweiligen Verriegelungszapfens
hinweggerollt ist. Durch die Elastizität der zwischen den Steckver
bindungshälften 1, 2 angeordneten Dichtung 4 wird diese beim Ver
riegelungsvorgang zunächst stark zusammengepreßt, wird jedoch beim
Ende des Verriegelungsvorganges - nämlich wenn die Rolle den höchsten
Punkt des Verriegelungszapfens überschritten hat - wieder etwas ent
lastet. Dabei ist jedoch durch entsprechende Elastizität der Dichtung
und maßliche Abstimmung der Abstände der Lager- und Verriegelungs
zapfen in Verbindung mit dem äußeren Durchmesser der Rollen dafür
Sorge getragen, daß auf die Dichtung auch noch nach dieser Entla
stung ein ausreichender Druck ausgeübt wird, der eine einwandfreie
Abdichtung des Steckverbindungs-Innenraumes gewährleistet.
Es hat sich gezeigt, daß somit auf die sonst bei derartigen Verrie
gelungen übliche Feder zur Erzielung des Verriegelungsdruckes ver
zichtet werden kann.
Zur Befestigung der Rollen 11 ist im oberen Bereich der Seitenteile 7
eine Lagerbohrung 13 vorgesehen und ein konischer Schlitz 14 erstreckt
sich vom Rande der Seitenteile her auf diese Bohrung zu und geht
schließlich in diese über. Dabei weist der Schlitz seine größte Weite
am Rande des Seitenteiles auf und seine Weite beim Übergang in die
Bohrung 13 ist etwas geringer als deren Durchmesser.
Wie in Fig. 3A, 3B dargestellt, sind die Rollen 11 als walzenförmige
Rollen ausgebildet. Sie sind vorzugsweise als einfache Drehteile herge
stellt und mit einem mittleren Schlitz 15 versehen, wobei zwei Teil
rollen 11′, 11′′ ausgebildet werden, die durch eine Achse 16 miteinander
verbunden sind. Die Breite dieses Schlitzes ist dabei geringfügig
größer als die Materialstärke der Seitenteile 7. Der Durchmesser der
Achse ist etwas kleiner ausgebildet als der Durchmesser der Lager
bohrungen 13 in den Seitenteilen, er ist jedoch etwas größer als die
Weite des Überganges 17 des konischen Schlitzes 14 in die jeweilige
Lagerbohrung.
Zur Montage der Rollen 11 an den Seitenteilen 7 werden diese so auf
die Seitenteile 7 aufgeschoben, daß sich die beiden Teilrollen 11′, 11′′
jeweils zu beiden Seiten des jeweiligen Seitenteiles befinden, d.h.
die Achse 16 der Rolle wird durch den Schlitz 14 geschoben und durch
dessen Verengung 17 in die jeweilige Lagerbohrung 13 hineingedrückt.
Die Rollen sind somit leicht drehbar, jedoch unverlierbar am Seiten
teil des Verriegelungsbügels gehalten. Die Richtung/Öffnung des
Schlitzes ist dabei selbstverständlich so gewählt, daß die Rollen beim
Verriegelungsvorgang in die Lagerbohrung hineingedrückt werden und
nicht herausrutschen können.
Durch die symmetrische Ausbildung der Rollen, wobei sich deren Teil
rollen 11′, 11′′ jeweils zu beiden Seiten des Seitenteiles befinden,
wird erreicht, daß beim Verriegeln bzw. bei verriegelter Steckverbin
dung keinerlei Querkräfte auf die Rollen bzw. die Bügel-Seitenteile
ausgeübt werden, so daß ein Abrutschen der Rollen von den Verriege
gelungszapfen vollständig ausgeschlossen ist.
In den Fig. 4 und 5 ist ein modifizierter Verriegelungsbügel 3′ darge
stellt, der sich vom vorstehend beschriebenen Verriegelungsbügel da
durch unterscheidet, daß der die Lagerbohrung aufweisende Bereich der
Seitenteile 7 abgewandelt ist. Hierbei ist vorgesehen, daß die Lager
bohrungen 8′ als allseitig geschlossene Öffnungen, als sog. Blech
durchzug hergestellt sind. Dabei wird durch den Blechdurchzug 18 eine
"Führungshülse" mit vergrößerter Lagerfläche - in bezug auf die Ma
terialstärke des Seitenteiles - erzielt.
Ein derartiger Verriegelungsbügel wird dadurch an der Steckverbin
dungshälfte montiert, daß die eine gewisse Federelastizität aufwei
senden Seitenteile etwas aufgebogen und auf die Lagerzapfen der
Steckverbindungshälfte so aufgeschnappt werden, daß die Zapfen in die
Lagerbohrungen 8′ hineingleiten. Ein solcher Verriegelungsbügel 3′
wird vorzugsweise bei Steckverbindungen verwendet, die äußerst häufig
betätigt werden müssen, und bei denen dann - insbesondere wenn relativ
dünnes Material für die Seitenteile verwendet wird - bei einem Ver
riegelungsbügel 3 die Gefahr besteht, daß die Lagerstellen in den
Seitenteilen vorzeitig verschleißen bzw. sich die Seitenteile in die
Lagerzapfen einarbeiten.
Claims (5)
1. Elektrische Steckverbindung mit einem oder zwei um Lagerzapfen
der einen Steckverbindungshälfte schwenkbaren, aus Blechmaterial
U-förmig gebogenen Verriegelungsbügel, wobei bei verriegelter
Steckverbindung an den Seitenteilen des Verriegelungsbügels ange
ordnete Rollen an der anderen Steckverbindungshälfte angeordnete
Verriegelungszapfen übergreifen und wobei zwischen den Steckver
bindungshälften eine elastische Dichtung angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Rollen (11) im wesentlichen walzenförmig ausgebildet und mit einem die jeweilige Rolle in zwei Teilrollen (11′, 11′′) unter teilenden Schlitz (15) versehen sind, wobei eine die beiden Teil rollen verbindende Achse (16) zwischen diesen ausgebildet ist,
daß die Breite des Schlitzes (15) geringfügig breiter ist als die Materialstärke eines Seitenteiles (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′),
daß die Seitenteile (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′) in ihren oberen Endbereichen mit einer dem Achsdurchmesser der Rolle (11) entsprechenden Lagerbohrung (13) versehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz (14) vom Rande des Seitenteiles zur jeweiligen Lagerbohrung (13) hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang (17) in die Lagerbohrung (13) eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser der Achse (16) bzw. der Lager bohrung ist, und
daß die Rolle (11) derart in die Lagerbohrung (13) einrastbar ist, daß sich deren Teilrollen (11′, 11′′) jeweils zu beiden Seiten des jeweiligen Seitenteiles (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′) befinden.
daß die Rollen (11) im wesentlichen walzenförmig ausgebildet und mit einem die jeweilige Rolle in zwei Teilrollen (11′, 11′′) unter teilenden Schlitz (15) versehen sind, wobei eine die beiden Teil rollen verbindende Achse (16) zwischen diesen ausgebildet ist,
daß die Breite des Schlitzes (15) geringfügig breiter ist als die Materialstärke eines Seitenteiles (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′),
daß die Seitenteile (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′) in ihren oberen Endbereichen mit einer dem Achsdurchmesser der Rolle (11) entsprechenden Lagerbohrung (13) versehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz (14) vom Rande des Seitenteiles zur jeweiligen Lagerbohrung (13) hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang (17) in die Lagerbohrung (13) eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser der Achse (16) bzw. der Lager bohrung ist, und
daß die Rolle (11) derart in die Lagerbohrung (13) einrastbar ist, daß sich deren Teilrollen (11′, 11′′) jeweils zu beiden Seiten des jeweiligen Seitenteiles (7) des Verriegelungsbügels (3, 3′) befinden.
2. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet,
daß die Lager- (5) bzw. Verriegelungszapfen (6) der Gehäuse
hälften (1, 2) allesamt den gleichen Durchmesser aufweisen.
3. Elektrische Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet,
daß die Lager- (5) bzw. Verriegelungszapfen (6) der Gehäuse
hälften (1, 2) einstückig und gleichzeitig aus dem jeweiligen
Material der entsprechenden Gehäusehälften geformt sind.
4. Elektrische Steckverbindung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lagerstellen (8′) der Verriegelungsbügel (3′) als Blech durchzüge (18) mit vergrößerten Führungsflächen bzw. -hülsen aus gebildet sind, und
daß die Verriegelungsbügel (3′) derart auf die Lagerzapfen (5) aufgerastet sind, daß die jeweiligen Lagerzapfen in den Öffnungen der Blechdurchzüge aufgenommen sind.
daß die Lagerstellen (8′) der Verriegelungsbügel (3′) als Blech durchzüge (18) mit vergrößerten Führungsflächen bzw. -hülsen aus gebildet sind, und
daß die Verriegelungsbügel (3′) derart auf die Lagerzapfen (5) aufgerastet sind, daß die jeweiligen Lagerzapfen in den Öffnungen der Blechdurchzüge aufgenommen sind.
5. Elektrische Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Lagerung bzw.Halterung der Verriegelungsbügel (3) an der jeweiligen Gehäusehälfte in den Seitenteilen (7) der Ver riegelungsbügel (3) jeweils Bohrungen (8) mit einem dem Durch messer der Lagerzapfen (5) entsprechenden Durchmesser vorgesehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz (9) vom Rande des Seiten teiles (7) zur jeweiligen Bohrung hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang (10) in die Lagerbohrung (8) eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser des Zapfens (5) bzw. der Lagerbohrung (8) ist, und
daß die Verriegelungsbügel (3) auf die Lagerzapfen (5) aufgera stet sind.
daß zur Lagerung bzw.Halterung der Verriegelungsbügel (3) an der jeweiligen Gehäusehälfte in den Seitenteilen (7) der Ver riegelungsbügel (3) jeweils Bohrungen (8) mit einem dem Durch messer der Lagerzapfen (5) entsprechenden Durchmesser vorgesehen sind,
daß sich ein konisch zulaufender Schlitz (9) vom Rande des Seiten teiles (7) zur jeweiligen Bohrung hin erstreckt, der seine größte Weite am Rande des Seitenteiles aufweist und der beim Übergang (10) in die Lagerbohrung (8) eine Weite aufweist, die etwas geringer als der Durchmesser des Zapfens (5) bzw. der Lagerbohrung (8) ist, und
daß die Verriegelungsbügel (3) auf die Lagerzapfen (5) aufgera stet sind.
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