-
Titel: Zerkleinerungsvorrichtung, insbesondere für Holz
-
Zerkleinerungsvorrichtun. insbesondere für Holz BESCHREIBUNG Die
Erfindung bezieht sich auf eine insbesondere zum Zerkleinern von Holz geeignete
Vorrichtung und betrifft in zerspanungs erster Linie eine verbesserte vorrichtung
dieser Art, die es ermöglicht, während des Zerspanungsvorgangs Abfallstoffe von
den erzeugten Spänen zu trennen.
-
In der kanadischen Patentschrift 1 029 284 der Anmelderin ist eine
zum Entfernen von Abfallstoffen geeignete Zerkleinerungsvorrichtung beschrieben,
zu der ein Läufer gehört, der eine Schneidfläche aufweist, welche eine Wand einer
vorderen Kammer bzw. einer Kammer für Abfallstoffe bildet, wobei diese Wand mit
einem Auslaß für die Abfallstoffe versehen ist. Die durch Messer auf dem Läufer
zugeschnittenen Späne werden von der vorderen Kammer aus zu einem Späneraum gefördert
und aus der Vorrichtung über einen gesonderten Späneauslaß abgegeben, so daß die
Späne und die Abfallstoffe voneinander getrennt und in Form getrennter Ströme über
zugehörige Auslässe aus der Vorrichtung abgeführt werden.
-
Die bekannten Zerspan ungsvorrichtungen der Scheibenbauart sind auf
der Rückseite der Scheibe mit Flügeln bzw. Schaufeln
versehen, die
dazu dienen, Luft durch die Rückwand des Gehäuses in die Spänekammer hinein anzusaugen
und sie zusammen mit den Spänen durch den Späneauslaß hindurchzublasen.
-
Die durch diese Schaufeln hervorgerufene Pumpwirkung bewirkt auch,
daß Luft durch die Messerschlitze hindurch angesaugt wird, die jedem Messer vorauseilen,
und durch welche die geschnittenen Späne oder Schnitzel abgeführt werden; diese
durch die Messerschlitze hindurchgesaugte Luft reißt kleine Abfallteilchen, z.B.
Sandkörner, Blätter, Nadeln, lockere Rinde usw., mit, so daß sie in die Spänekammer
gelangen, wo sie sich erneut mit den Spänen mischen.
-
Es wurde bereits vorgeschlagen, Spänetaschen auf der Rückseite der
Scheibe anzuordnen, die die durch die Messer geschnittenen Späne aufnehmen und sie
daran hindern, auf die Rückseite des Gehäuses der Vorrichtung aufzutreffen, wie
es z.B. in der kanadischen Patentschrift 962 921 beschrieben ist. Diese Taschen
halten die Späne zurück, bis sie zu dem Späneauslaß gelangen, woraufhin die Späne
direkt an den Späneauslaß abgegeben werden. Da die Spänetaschen das Anprallen der
geschnittenen Späne an die Rückseite des Gehäuses verhindern, verringern sie das
Ausmaß der Beschädigung der Späne während des Zerkleinerungsvorgangs.
-
Ferner wurde in einer älteren kanadischen Patentschrift 759 747 vorgeschlagen,
Spänetaschen vorzusehen, diese Spänetaschen in offene Verbindung mit der Atmosphäre
zu bringen und ein Schneckengehäuse vorzusehen, mittels dessen Luft durch die umlaufende
Scheibe durch die Taschen hindurchgepumpt wird. Hierbei ist die genannte in eine
Tasche eintretende Luft bestrebt, sich in Richtung auf ihr benachbarte Drehachsen
zu bewegen, so daß sie am Umfang tangential abgeschleudert wird.
-
Durch die Erfindung ist eine Verbesserung gegenüber der Zerkleinerungsvorrichtung
der Scheibenbauart nach der kanadischen Patentschrift 1 029 284 dadurch geschaffen
worden, daß Maßnahmen getroffen sind, um einen Luftstrom durch den Späneschlitz
in die vordere Kammer bzw. die Abfallkammer zu leiten und hierdurch die Gefahr erheblich
zu verringern, daß leichtes Material durch den Späneschlitz hindurch mitgerissen
wird; in manchen Fällen wird solches Material sogar von dem Schlitz weggeblasen,
so daß es die Schlitze nicht passieren kann, um in den Bereich zu gelangen, der
den brauchbaren Spänen vorbehalten ist. Unter bestimmten Betriebsbedingungen ist
es ferner möglich, quer zur Bewegungsbahn der Späne einen Luftstrom zuzuführen,
um das leichte Material umzulenken und abzuscheiden, das von dem Spänestrom mitgeführt
wird, so daß dieses leichte Material zusammen mit den Abfallstoffen ausgeschieden
wird.
-
Genauer gesagt ist durch die Erfindung eine Zerkleinerungsvorrichtung
zum Erzeugen von Spänen geschaffen worden, zu der die nachstehend genannten Teile
gehören: ein Gehäuse, eine in dem Gehäuse drehbar gelagerte Scheibe mit einer Schneidfläche,
mindestens ein auf der Schneidfläche angeordnetes Messer, eine Abfallstoffe aufnehmende
Kammer, die zwischen der Schneidfläche und dem Gehäuse angeordnet ist, ein Schlitz,
mit dem die Schneidfläche versehen ist, um die durch das Messer geschnittenen Späne
zu einem von der Kammer für die Abfallstoffe getrennten Späne raum gelangen zu lassen,
ein sich an die Abfallkammer anschließender Abfallauslaß zum Abführen von Abfallstoffen
aus der Vorrichtung sowie ein gesonderter Späneauslaß, der mit dem genannten Raum
in Verbindung steht und dazu dient, die Späne aus der Vorrichtung abzuführen; die
erfindungsgemäße Verbesserung besteht darin, daß eine Einrichtung vorhanden ist,
die es ermöglicht, Druckluft zuzuführen, ferner eine auf dem Läufer nahe dem Schlitz
angeordnete Kammer, eine Einrichtung zum Zuführen von
Druckluft
zu der Kammer sowie eine Einrichtung zum Weiterleiten von Luft aus der Kammer durch
den Schlitz in Richtung auf die Abfallkammer, so daß mindestens während eines erheblichen
Teils einer jeden Umdrehung der Scheibe Luft durch den Schlitz strömt.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand schematischer
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine vereinfachte Stirnansicht einer
erfindungsgemäßen Zerkleinerungsvorrichtung; Fig. 2 den Schnitt 2-2 in Fig. 1; Fig.
3 und 4 jeweils einen Schnitt längs der Linie 3-3 in Fig. 1 zur Veranschaulichung
zweier Weiterbildungen der Erfindung; Fig. 5 ähnelt Fig. 3 und 4, zeigt jedoch in
einem Teilschnitt längs der Linie 5-5 in Fig. 6 eine andere Weiterbildung der Erfindung;
Fig. 6 den Schnitt 6-6 in Fig. 5; Fig. 7 den Schnitt 7-7 in Fig. 6; Fig. 8 den Schnitt
8-8 in Fig. 7; Fig. 9 in einer Fig. 5 ähnelnden Darstellung den bevorzugten einfachsten
Aufbau einer Ausführungsform der Erfindung; und Fig. 10 den Schnitt 10-10 in Fig.
2.
-
Zu der in Fig. 1 und 2 dargestellten Zerkleinerungsvorrichtung gehört
ein Gehäuse 10 mit einer in der Umfangsrichtung verlaufenden Wand 12, einer Vorderwand
14 und einer Rückwand 16. In dem Gehäuse ist eine Zerkleinerungsscheibe 18 mittels
einer Welle 20 drehbar gelagert; diese Scheibe unterteilt das Gehäuse in eine vordere
Kammer bzw. eine Abfallkammer 22 und eine hintere Kammer 24. Gemäß Fig. 2 arbeitet
mit der Scheibe 18 eine ringförmige innere Trennwand 23 zusammen, um die Kammern
22 und 24 voneinandggetrennt zu halten, so daß im wesentlichen die einzige Verbindung
zwischen den beiden Kammern auf eine noch zu erläuternde Weise durch Messerschlitze
36 hergestellt wird. Ein nahe der Vorderwand 14 angeordneter tangentialer Auslaß
26 steht in Verbindung mit der vorderen Kammer 22 und dient zum Abführen von in
die vordere Kammer eintretenden Abfallstoffen. Ein tangentialer Späneauslaß 28 steht
in Verbindung mit der hinteren Kammer 24 und dient zum Abführen der durch die Vorrichtung
erzeugten Späne.
-
Ein Materialzuführungseinlaß 30 führt zu einer Öffnung der Vorderwand
14 und dient zum Zuführen von Holzstücken zu der Zerkleinerungsscheibe 18.
-
Zu der Zerkleinerungsscheibe 18 gehört eine vordere Schneidfläche
32, die mindestens ein Messer 34 trägt. Bei den dargestellten Konstruktionen erstreckt
sich ein Messerschlitz 36 durch die Scheibe 18 zu deren Rückseite 38; der bzw. jeder
Messerschlitz ist unmittelbar vor jedem Messer 34 angeordnet, so daß die durch das
Messer zugeschnittenen Späne jeweils durch einen Kanal 36 durch die Scheibe hindurchgeleitet
werden.
-
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2, 3 und 4 ist auf der Rückseite
der Scheibe 18 eine Spänekammer oder Tasche 38 angeordnet, welche die Späne aufnimmt,
die die Scheibe über
jeden Schlitz oder Kanal 36 passieren. Gemäß
Fig. 3 und 4 sind diese Späne taschen 38 in der Nähe der Welle 20 kleiner und derart
konisch ausgebildet, daß sie sich in Richtung auf die Umfangswand 12 im wesentlichen
gleichmäßig erweitern. Der äußere Rand 40 jeder Tasche 38 ist gemäß Fig. 2 der Form
der Innenfläche der Umfangswand 12 angepaßt und in einem relativ kleinen Abstand
von dieser Wand angeordnet, damit die zugeführt Luft aus den Taschen 38 möglichst
nur durch die Schlitze 36 entweichen kann, wie es jeweils während des größten Teils
einer Umdrehung der Scheibe 18 geschieht, allerdings dann nicht, wenn die Tasche
38 in Verbindung mit dem Späneauslaß 28 steht.
-
Ein Ring 42 verbindet die engeren Enden aller Taschen 38 miteinander.
Dieser Ring weist Öffnungen 44 auf, die im wesentlichen in radialer Richtung den
Innenraum des Rings mit jeder Tasche 38 verbinden; gemäß Fig. 2 und 3 ist jeweils
eine Öffnung 44 am engeren Ende jeder Tasche 38 vorhanden.
-
In dem Ring 42 kann gemäß Fig. 2 eine Ventilscheibe 46 angeordnet
sein, die mit einer die Welle 20 umgebenden Kammer 48 verbunden ist, welche durch
ein Rohr 50 mit einem Luftverdichter 52 verbunden ist, der gemäß Fig. 2 durch die
Welle 20 angetrieben wird. Die Verbindung zwischen der Kammer 48 und den einzelnen
Taschen 38 wird durch die Ventilscheibe 46 gesteuert, die gemäß Fig. 2 mit einem
Ausschnitt 54 versehen ist, so daß die Verbindung zwischen der Kammer 48 und jeder
Tasche 38 nach Bedarf dadurch gesteuert werden kann, daß die Öffnung 44 in Deckung
mit dem bzw. jedem Ausschnitt 54 gebracht wird.
-
In manchen Fällen kann man die Ventilscheibe 46 fortlassen, so daß
die Kammer 48 unmittelbar in Verbindung mit dem Innenraum des Rings 42 steht, wobei
alle Taschen 38 ständig mit der Kammer 48 verbunden sind, wie es bei den Ausführungsformen
nach
Fig. 5 bis 9 dargestellt ist. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 bis 4 wird es
vorgezogen, jede Tasche 38 von der Kammer 48 getrennt zu halten, während der radiale
Auslaß jeder Tasche in Verbindung mit dem Späneauslaß 28 steht; zu diesem Zweck
weist die Ventilscheibe 46 dort, wo die Taschen ihren Inhalt über den Auslaß 28
abgeben, massive Flächen auf, wie es in Fig. 10 gezeigt ist.
-
Gemäß Fig. 3 und 4 kann jede Tasche.38 in Beziehung zur Drehrichtung
der Scheibe vor dem zugehörigen Schlitz 36 angeordnet oder gemäß Fig. 4 gegenüber
dem Schlitz nach hinten versetzt sein, wie es in Fig. 4 bei 38A dargestellt ist.
-
Gemäß Fig. 2 kann man die Rückwand 16 mit Öffnungen 56 versehen, damit
Luft durch die Rückwand hindurch in die hintere Kammer 24 hinein angesaugt werden
kann, wobei die Lücken zwischen den Taschen 38 durchströmt werden, die hierbei als
Schaufeln zur Wirkung kommen; hierdurch wird das Hindurchpumpen von Luft durch den
Späneauslaß 28 erleichtert, und dies trägt zum Abführen der Späne bei. Außerdem
sind auf der Scheibe 18 in der vorderen Kammer 22 Schaufeln oder Flügel 58 angeordnet,
die dazu beitragen, die Abfallstoffe über den Auslaß 26 abzuführen.
-
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 5 bis 9 sind die Taschen 38 nur
nach Bedarf vorgesehen, wie es in Fig. 5 mit gestrichelten Linien angedeutet ist,
und diese Taschen brauchen nicht mit einer Druckluftquelle verbunden zu sein.
-
Fig. 5 bis 8 zeigen eine Weiterbildung der Erfindung mit einer zusätzlichen
Stufe zum Abscheiden von Staub und Feingut nach dem Zuschneiden der Späne. In diesem
Fall sind die Taschen 38 durch Flegel 100 ersetzt, die gegenüber einer Konstruktion
102 vorspringen, welche eine Staubkammer 104 auf der Rückseite der Scheibe 18 abgrenzt.
Die Flügel 100 brauchen nicht fest mit dem Gehäuse 102 verbunden zu sein,
und
sie könnten tatsächlich dem gegenüber mit Bezug auf Drehrichtung der Scheibe 18
nach hinten versetzt sein.
-
Gemäß Fig. 6 und 7 sind die Konstruktionen 102, von denen bei der
dargestellten Anordnung nur eine vorhanden ist, während bei einer Vorrichtung mit
mehreren Messern jedem Messer eine solche Konstruktion zugeordnet sein würde, an
ihren äußeren Enden durch einen ringförmigen Flansch 106 verbunden, der von der
Scheibe 18 aus nach hinten ragt und gemäß Fig. 7 mit der Trennwand 23 zusammenarbeitet,
um die vordere Kammer 22 gegenüber der hinteren Kammer 24 abzudichten.
-
Jede der Staubkammern 104 steht mit der vorderen Kammer 22 über einen
am Umfang angeordneten Auslaß 108 in Verbindung, mit dem der Rand 106 zwischen der
Trennwand 23 und der Rückseite der Scheibe 18 versehen ist.
-
Eine Düse 110 wird durch einen langgestreckten Schlitz eines Kanals
112 gebildet, der eine innere Kammer 114 abgrenzt, welche mit dem vorderen Ende
der Kammer 48 in Verbindung steht, der in der beschriebenen Weise Druckluft von
einem Gebläse 52 aus über ein Rohr 50 zugeführt wird, wie es in Fig. 2 gezeigt ist;
gemäß Fig. 6 wird die Luft bei der Anordnung nach Fig. 5 bis 9 über die Öffnung
116 zugeführt.
-
Das vordere Ende der Kammer 48 ist offen und arbeitet teleskopartig
mit abdichtender Wirkung mit einem Ringteil 118 zusammen, das mit geeigneten Öffnungen
116 versehen ist, von denen jedem Kanal 112 und somit auch jedem Messer auf der
Scheibe 18 eine zugeordnet ist. Das Ringteil 118 ähnelt dem Ringteil 42 der Ausführungsform
nach Fig. 2 bis 4, doch ist bei den Anordnungen nach Fig. 5 bis 7 kein Ventil 46
erforderlich, da die Düsen 110 als Dosiereinrichtungen wirken und ohne Rücksicht
auf die Stellung des betreffenden Kanals 112 gegenüber dem Auslaß 28 ständig mit
der Druckluftquelle verbunden sein können, ohne daß sich der Druck in dem Kanal
112 erheblich verringert, während die Späne über den
Auslaß 28
ausgestoßen werden; dies gilt jedoch nur für den Fall, daß die Düsenöffnung nicht
zu groß ist.
-
Die Düse 110 erstreckt sich im wesentlichen über die volle Länge des
Messerschlitzes und ist auf die Kante 124 gerichtet, die gemäß Fig. 6 zwischen der
nachlaufenden Wand 120 des Späneschlitzes 36 und der der Schneidfläche 35 gegenüberliegenden
Rückwand 122 der Scheibe 18 vorhanden ist.
-
Die durch die Düse 110 strömende Luft bildet einen sich über die ganze
Länge des Schlitzes 36 erstreckenden Vorhang, von dem ein Teil durch den Schlitz
36 hindurch umgelenkt wird, während ein anderer Teil in Richtung auf die Staubkammer
104 umgelenkt wird, wenn sich keine Späne durch den Schlitz hindurchbewegen.
-
Bei der in Fig. 9 gezeigten Ausführungsform ist die Düse 110 durch
eine ähnliche Düse 126 ersetzt, doch da hier die Staubkammer 104 fortgelassen ist,
ist die Düse 126 in Form eines sich über die Länge des Späneschlitzes 36 erstreckenden
Schlitzes so gerichtet, daß Luft in Form eines Vorhangs von dem Kanal 112A an den
Schlitz 36 von der vorauseilenden Seite des Schlitzes abgegeben wird, so daß sie
gegenüber der nachlaufenden Wand 120 umgelenkt und zu der vorderen Kammer 22 geleitet
wird. Ferner sind der Kanal 112A und die Kammer 114A parallel zur Achse der Scheibe
18 erweitert, um die Öffnung 116 zu vergrößern, damit eine ausreichende Luftmenge
zugeführt wird. Bei den Anordnungen nach Fig. 5 bis 9 könnte der Kanal 112 auf ähnliche
Weise erweitert sein.
-
Die Düsen 110 und 126 sind im wesentlichen von gleicher Konstruktion,
und sie erzeugen jeweils einen sich über den Späneschlitz 36 hinweg erstreckenden
Luftvorhang. Die Luft könnte auch parallel zu dem bzw. jedem Schlitz 36 strömen,
d.h. nicht quer dazu, doch wäre die Herstellung solcher Düsen schwieriger, es könnten
leichter Beschädigungen auftreten, und die Düsen könnten sich mit Spänen zusetzen.
-
Beim Betrieb der Vorrichtung wird das zu erkleinernde Holz über die
Rutsche 30 zugeführt, um durch die Messer 34 zerkleinert zu werden. Beim Auftreffen
der Messer auf die Holzstücke werden Abfallstoffe und dgl. gelockert, insbesondere
beim Zerkleinern vollständiger Baumstämme, bei denen eine erhebliche Menge von Rinde,
Sand, kleinen Zweigen und Nadeln, Blättern usw. vorhanden ist, die von den Spanabschnitten
getrennt werden können, um in die vordere Kammer 22 herabzufallen. Die fertigen
Späne gelangen durch die Schlitze 36 in die Taschen 38 oder die hintere Kammer 23,
wie es in Fig. 5 bis 9 gezeigt ist.
-
Gemäß Fig. 2 wird Luft von dem Gebläse 52 in Richtung der Pfeile 60
angesaugt und der Kammer 48 über die Rohrleitung 50 zugeführt.
-
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2, 3 und 4 steht die Kammer 48 mit
dem Ausschnitt 54 und den Öffnungen 44 oder nur über die Öffnungen 44 in Verbindung
mit den Taschen 38, damit Luft über die Schlitze 36 in die Kammer 22 abgegeben wird.
-
Die Luftmenge, die an den äußeren radialen Enden der Taschen 38 entweichen
kann, wird durch die enge Fassung zwischen dem Rand 40 und der inneren Umfangsfläche
der Wand 12 des Gehäuses 10 begrenzt, solange die Taschen 38 nicht in Verbindung
mit dem Auslaß 28 stehen, über den ein Luftstrom zusammen mit Spänen abgegeben wird.
Sind Öffnungen 56 vorhanden, kann Luft in manchen Fällen durch diese Öffnungen der
Rückwand 16 des Gehäuses in die Räume zwischen den Taschen 38 hinein angesaugt und
zusammen mit den Spänen über den Auslaß 28 abgeführt werden. Hierbei wird die Luftzufuhr
nicht übermäßig groß, denn die Räume zwischen den Taschen 38 sind im wesentlichen
in der gleichen Weise abgedichtet, wie die Taschen 38, was jedoch nicht für den
Bereich des Auslasses 28 gilt. Soll über die Lücken zwischen den Taschen 38 ein
stärkerer Luftstrom zugeführt werden, kann man die Rückwand 16 des Gehäuses 10 versetzen,
um die Kammer 24 zu vergrößern und einen größeren Abstand zwischen den Taschen 38
und der
Rückwand vorzusehen, damit sich die zwischen den Taschen
zugeführte Luft entspannen kann, um im wesentlichen während jeder vollständigen
Umdrehung der Scheibe 18 über den Auslaß 28 abgegeben zu werden; ferner könnte man
in den Zwischenräumen Flügel oder Schaufeln anordnen.
-
Die in die vordere Kammer 22 gelangenden Abfallstoffe werden aus dem
Gehäuse 10 mit Hilfe der Schaufeln 58 über den Auslaß 26 abgeführt. Der Druck der
Luft in den Taschen 38 bewirkt, daß Luft über die Schlitze 36 der Kammer 22 zugeführt
wird, und dies führt zu einer erheblichen Verringerung der Gefahr, daß kleine Staubteilchen,
Blätter, Nadeln o.dgl. von den Taschen 38 mitgerissen und erneut mit den Spänen
gemischt werden, wie es bei einer Zerkleinerungsvorrichtung bekannter Art geschehen
würde, bei der die Erfindung nicht angewendet ist; hierdurch wird eine bessere Trennung
der Abfallstoffe von den Spänen erreicht.
-
Die Wirkungsweise der Ausführungsformen nach Fig. 5 bis 9 ist grundsätzlich
die gleiche wie diejenige der Ausführungsformen nach Fig. 2 bis 4. Gemäß Fig. 5
bis 7 wird jedoch die Luft, die von jeder Düse 110 abgegeben wird, während keine
Späne zugeschnitten werden, teilweise in Richtung auf den Späneschlitz 36 und die
Staubkammer 104 umgelenkt. Werden Späne erzeugt, blockieren sie die Kanäle 36, d.h.
wenn die Messer 34 arbeiten, werden die Schlitze in einem erheblichen Ausmaß durch
Holzspäne blockiert, und die Menge der über die Kanäle 36 der vorderen Kammer 22
zugeführten Luft wird verringert, so daß die von den Düsen 110 abgegebenen Luftströme
zu den Taschen 110 geleitet werden. Selbst wenn keine Umlenkung der Luftströme stattfindet,
kann der Teil jedes Luftstroms, der durch die Kante 124 unterteilt wird, und bestrebt
ist, sich durch den Spänestrom hindurch oder um ihn herum zu der Kammer 104 zu bewegen,
einen Teil des Feinguts und der Staubteilchen, die von den Spänen mitgerissen werden,
mitführen, wodurch die Späne gereinigt werden, welch letztere nicht
in
einem bemerkbaren Ausmaß umgelenkt werden, da ihre Massenträgheit zu groß ist, und
da sie sich normalerweise längs einer bestimmten Bahn zu der hinteren Kammer 24
bewegen, aus der sie durch die Flügel 100 ausgeworfen werden.
-
Das Feingut und leichte Stoffe, die in die Kammer 104 eintreten, bewegen
sich in dieser Kammer radial nach außen, um den Auslaß 108 am Umfang der Scheibe
18 in Richtung auf die vordere Kammer 22 zu passieren und durch die Flügel 58 über
die Öffnung 26 für die Abfälle ausgestoßen zu werden.
-
Fig. 9 zeigt eine Ausführungsform, bei der keine weitere Abscheidung
von Feingut und Staub von den Spänen stattfindet.
-
Dadurch, daß die Luftströme oder Luftvorhänge aus den Düsen 126 in
Richtung auf die Schlitze 36 austreten, wie es ähnlich bei der Luft der Fall ist,
die bei der Ausführungsform nach Fig. 5 bis 7 über die Schlitze 36 ausgestoßen wird,
verringert sich die Luftmenge, die durch die Schlitze durch die Pumpwirkung der
Flügel 100 angesaugt wird, so daß sich die Gefahr verringert, daß Material durch
die Schlitze hindurch mitgerissen wird und zu einer Verunreinigung der Späne führt.
-
Die Luft soll mit einer Geschwindigkeit von etwa 350 m/min zugeführt
werden, um leichtes Material aus der Abfallkammer an der Vorderseite der Messer
abzuführen, und die Strömungsgeschwindigkeit soll vorzugsweise über etwa 1500 m/min
liegen.
-
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 5 bis 9 soll die Breite der Düsen
mindestens etwa 6,5 mm betragen und vorzugsweise über etwa 13 mm liegen, wobei der
Druck in den Kanälen 112 mindestens etwa 130 mm Wassersäule und vorzugsweise über
etwa 250 mm Wassersäule liegt, wenn mit einem niedrigen Druck gearbeitet werden
soll. Sind höhere Drücke erwünscht, kann man kleinere Düsen verwenden, doch ergeben
sich hierbei zusätzlicheAnsprüche an die Konstruktion der Gebläse.
-
Zwar zeigen die Zeichnungen eine im wesentlichen nur radiale Zufuhr
von Luft zu den Kammern 38, 114 und 114A über einen axialen Kanal 48, doch könnte
man auch andere Anordnungen zum Zuführen von Luft vorsehen. Beispielsweise könnte
man bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 4 eine Sammelkammer hinter der Rückwand
16 des Gehäuses und der Rückwand anordnen und einen Schlitz vorsehen, der mit den
Taschen 38 durch entsprechende Öffnungen der Rückwand der Taschen 38 in Verbindung
steht, die in Fluchtung mit den Schlitzen angeordnet sind. Bei dieser Konstruktion
würde es erforderlich sein, eine Einrichtung zum Abdichten der Schlitze, z.B. eine
radiale Wand, auf der Scheibe 18 zwischen den zu den in der Umfangsrichtung benachbarten
Taschen führenden Öffnungen vorzusehen.
-
Jede Änderung der Winkelgeschwindigkeit der Scheibe 18 führt natürlich
zu einer Änderung der Strömungsgeschwindigkeit der Späne, der Abfallstoffe usw.
sowie der Fliehkräfte, durch welche bei allen Ausführungsformen der Erfindung die
Luft in Bewegung gesetzt wird. Nimmt die Winkelgeschwindigkeit der Scheibe 18 zu,
kann es erforderlich sein, den der Späne kammer oder über die Düsen zugeführten
Luftstrom entsprechend einz tellen. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 und 6 erfolgt
außerdem eine Erhöhung der Winkelgeschwindigkeit der Scheibe 18, wenn die Geschwindigkeit,
mit der die Späne sich an der zu der Staubkammer 104 führenden Öffnung vorbei bewegen,
und auf diese Weise wird die Zeit, die zum Abscheiden von Staub zur Verfügung steht,
in einem solchen Ausmaß verkürzt, daß es bei einer höheren Geschwindigkeit und bei
in der Praxis anwendbaren Luftdrücken ggf. nicht möglich ist, den Staub in einem
erheblichen Ausmaß abzuscheiden.
-
Die Winkelgeschwindigkeit trägt zusammen mit den Parametern der Vorrichtung
erheblich zu der Pump- bzw. Gebläsewirkung der Spänetaschen bei, und wenn durch
die Gebläsewirkung der rotierenden Scheibe eine zu große Luftmenge über die Spänetaschen
abeführt wird, muß man Luft in die Spänekammern einleiten.
-
Der Ausdruck "Scheibe" bezeichnet hier einen Läufer mit einer ebenen
bzw. radialen Schneidfläche sowie solche Läufer, mit konischen Schneidflächen, die
durch zwei konische Scheiben gebildet sind, so daß sie eine Zerspanungseinrichtung
bilden, die gelegentlich als V-Trommel bezeichnet wird.