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Elektrokochplatte
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Die Erfindung betrifft eine Elektrokochplatte mit einem Kochplattenkörper
aus Gußmaterial, in Nuten an der Unterseite der Kochplatte in Isoliermasse eingebetteten
Heizwiderständen und einem einen Innenraum an der Unterseite des Kochplattenkörpers
einschließenden Abdeckblech.
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Derartige übliche Kochplatten sind beispielsweise aus der DE-PS 26
20 004 bekannt geworden. Obwohl diese Art von Elektrokochplatten, die die Wärme
durch unmittelbaren Kontakt an die Kochgefäße übertragen, zu ihrem Arbeiten keine
sehr hohen Temperaturen benötigen und daher keine sehr hohen Wärmeverluste durch
Wärmeübertragung nach unten haben, ist es Aufgabe der Erfindung, den Wärmeverlust
der Kochplatte weiter zu verringern und darüber hinaus dafür zu sorgen, daß auch
beim Einbau in Kochmulden mit sehr geringer Bauhöhe keine Gefährdung der darunter
liegenden, evtl. feuergefährlichen Küchenmöbel besteht. Diese Aufgabe wird gemäß
der Erfindung dadurch gelöst, daß an der dem Abdeckblech
zugekehrten
Seite des Innenraumes eine Isolierung vorgesehen ist.
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Üblicherweise hatte man versucht, die Unterseite des Kochplattenkörpers
so gut wie möglich zu kühlen, um keinen Wärmestau zu bilden. Es ergibt sich jedoch
im Gegenteil, daß die Isolierung nicht nur Energieeinsparungen, sondern auch betriebsrnäßige
Vorteile mit sich bringt. Eine evtl. zu erwartende Uberhitzung der beheizung oder
mit den Anschlüssen der Elektrokochplatte tritt erstaunlicherweise nicht ein und
evtl.während eines Transportes, einer Lagerung o.dgl.
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eingedrungene Feuchtigkeit wird durch die gesteigerte Innenraumtemperatur
und ihr schnelles Ansteigen nach dem Anschalten rasch vertrieben.
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Die Isolierung kann auf besonders einfache Weise durch eine Metallfolie
erfolgen, die in erster Linie für eine gute Rückstrahlung sorgt, jedoch auch zwischen
sich und dem Abdeckblech für ein Luftpolster sorgt, das islierend wirkt.
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Es ist jedoch auch möglich, andere beispielsweise körnige oder faserige
hitzebeständige Isoliermaterialien zu verwenden, die dann vorteilhaft unter der
Metallfolie liegen können.
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Ein besonderer Vorteil kann dadurch geschaffen werden, daß im Innenraum
der Elektrokochplatte ein vorzugsweise bei höheren Temperaturen selbst regenerierendes
Trocknungsmittel vt1r,osellen ist. Ein solches Trocknungsmittel, vorzugsweise SiliRag>1,
jedoch evtl. auch Kieselgur oder Kalziumchlorid, sorgt dafür, daß bei Lagerung oder
Transport sowie unter besonders ungünstigen Bedindungen eingedrungene Feuchtigkeit
aufgenommen wird,ohne zu einer Erhöhung der Ableitströme zu führen.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
und der Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen hervor. Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert.
Es zeigen: Fig. 1 einen Querschnitt durch eine in einen Elektroherd, eine Kochmulde
o.dgl. eingebaute Elektrokochplatte, Fig. 2 eine Detailansicht, geschnitten nach
der Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt durch eine Variante eines Details
aus Fig. 1, Fig. 4 das durch den strichpunktierten Kreis IV in Fig.1 gekennzeichnete
Detail in vergrössertem Maßstab, Fig.5 bis7 Varianten des Details nach Fig.4, Fig.
8 eine Detailansicht in Richtung des Pfeils VIII in Fig.1 yesehen, Fig. 9 eine vergrößerte
Darstellung des Details der Mittelbefestigung der Kochplatte nach Fig.1, Fig. 10
drei übereinandergestapelte Kochplatten, die bis auf den Erdanschluß derjenigen
nach Fig.1 entsprechen und die zugehörigen Ver packungsmittel, Fig. 11 eine Detail-Draufsicht
nach dem Pfeil XI in Fig.10,
Fig. 12 ein zur Verdrehsicherung und
ggf.
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als Erdanschluß dienendes Blechteil in Draufsicht, Fig. 13 eine teilgeschnittene
Ansicht nach der Linie XIII-XIII in Fig.12, Fig. 14 einen Detailschnitt durch den
unteren Mittelbereich einer Kochplatte im eingebauten Zustand und Fig. 15 die Hinteransicht
dieser Kochplatte.
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In Fig.1 ist eine Elektrokochplatte 11 dargestellt, die einen aus
Gußeisen bestehenden Kochplattenkörper 12 mit einer oberen ebenen und geschlossenen
Kochfläche 13 besitzt.
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Die unbeheizte Mittelzone 14 ist abgesenkt, so daß eine ringförmige
Kochfläche entsteht. Der Kochplattenkörper greift an seinem Außenumfang über einen
Uberfallrand 15 aus Blechmaterial von im wesentlichen U-förmigem Querschnitt über,
der sich auf dem hochgezogenen öffnungsrand 16 der Arbeitsplatte 17 eines Elektroherdes
oder einer Kochmulde abstützt.
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In dem beheizten Ringbereich ist die Kochplatte mit spiralig verlaufe.den
Rippen versehen, die zwischen sich ebenfalls spiralige Nuten 18 bilden, in denen
Heizwendeln 19 in keramischer Einbettmasse 20 liegen.
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Im Umfangsbereich des Kochplattenkörpers steht ein nach unten yerichteter
im wesentlichen zylindrischer Rand 21 vor, auf dessen Unterkante 22 sich ein flanschartiger
Randbereich eines zylindrischen, durch Ausprägungen versteiften und verformten Abdeckbleches
abstützt. An den Randbereich 23
schließt sich eine nach oben, d.h.
zur Kochfläche hin gerichtete Stufe 25 an, die auf der Innenseite des Randes 21
anliegt und damit den Abschlußdeckel bzw. das Abdeckblech zentriert.
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An einer Stelle des Umfanges hat der Rand 21 eine Aussparung26 in
Form eines viereckigen Ausschnittes (Fig.8), in die sich eine entsprechende Ausprägung
27 des Abdeckbleches legt und somit trotz eines relativ dichten Abschlusses für
eine Verdrehsicherung des Abdeckbleches 24 am Kochplattenkörper sorgt.
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Die Ausprägung 27 des Abdeckbleches sorgt ihrerseits dafür, daß die
fertige Kochplatte bei ihrer Handhabung während der Herstellung in Umfangsrichtung
ausgerichtet werden kann.Dadurch ist am Rand 21 kein innerer Vorsprung nötig.
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An die Stufe 25 schließt sich ein gegenüber dem Randbereich 23 zurückspringender
Bereich 28 des Abdeckblechs an und daran ein Mittelbereich 29, der gegenüber dem
Randbereich 23 etwas vorspringt.
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Im Zentrum der unbeheizten Mittelzone 14 besitzt der Kochplattenkörper
einen nach unten vorspringenden Zapfen 30, in den von unten her eine Sack- Gewindebohrung
31 hineinragt.
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In diese Gewindebohrung ist eine hohle Kopfschraube 32 eingeschraubt,
die detailiert in Fig.9 dargestellt ist. Sie besteht aus einem Blechpräge- bzw.
Tiefziehteil mit einem flanschartigen Kopfbereich 33 mit einer Sechskant-Schlüsselfläche
und einem sich daran anschließenden hülsenförmigen Gewindeabschnitt 34, in den ein
Innen- und Außengewinde eingedrückt oder eingepreßt ist. Die Schraube 32 ragt durch
ein Mittelloch 36 des Abdeckbleches 24 hindurch und ist in das Gewinde 35 der Bohrung
31 eingeschraubt, so daß das Abdeckblech 24 mit seinem Randbereich 23 gegen die
Unterkante22 des Randes 21 des Kochplattenkörpers 12 gedrückt wird.
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Zwischen den Kopf 32 und das Abdeckblech ist ein Blechteil 37 (ein.2)
zwischengelegt, das die Form eines Blechstreifens hat, der an einer Seite ein Loch
38 hat, durch das die
Schraube 32 hindurchragt, während das andere
Ende etwas verjüngt ausgebildet ist und mit einem umgebogenen Ende 39 (Fig.1 und
2) eine Erdungsleitung 40 umfaßt. Die Erdungsleitung kann mit dem Blechteil 37 verpreßt
oder verschweißt sein. Dieses Blechteil wird also einfach nach Art einer Unterlegscheibe
unter den Schraubkopf 33 gelegt und ermöglicht einen sicheren Erdanschluß. Dabei
ist es besonders vorteilhaft, daß das Blechteil während der Herstellung und des
Versandes flach an der Unterseite des Abdeckbleches 24 anliegt und nur dann, wenn
es erforderlich ist, etwas von dieser abgebogen wird. Der Erdanschluß erhöht daher
die Bauhöhe der Kochplatte nicht erheblich.
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In Fig.9 ist auf der linken Seite dargestellt, daß die Anlagefläche
des Kopfes 33 mit einer vorzugsweise sternförmigen Riffelung 41 versehen sein kann,
Dementsprechend ist auch das Blechteil 37 an seiner Ober- und Unterseite sowie das
Abdeckblech 24 (siehe i íg. 2 und 15) versehen, wodurch die Schraube 32 gegen versehentliches
Losdrehen gesichert ist.
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Es ist jedoch auch möglich, andere Sicherungsarten vorzusehen.
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Die Kochplatte wird in der sie aufnehmenden Arbeitsplattenöffnung
durch einen Bügel 42 gehalten, der sich an der Unterseite der Arbeitsplatte 17 abstützt
und eine flache U-Form hat. Sein langer Rücken ist durch seitliche Aufbiegungen
43 ccsteift, Durch ein Loch 44 in der Mitte des Bügels ragt eine Kopfschraube 45,
die in das Innengewinde in der hohlen Schraube 32 eingeschraubt ist. Somit wird
die Kochplatte durch die Schraube und den Bügel nach unten gespannt und ist sicher
festgelegt. Durch diese Art der Befestigung wird nur mit Kopfschrauben gearbeitet,
die leicht mit automatischen Schraubern festzuziehen sind. Dabei äst die Schraube
32 ein einfaches Blechprägeteil und die Schraube 45 eine einfache Maschinenschraube.
Bisher wurden die Kochplatten mit Schraubbolzen versehen, die in den Zapfen 30 eingeschrat
waren und
die weit über die Unterseite der Kochplatte vorstanden.
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Zwei oder mehr auf diesen Bolzen geschraubte Muttern legten das Abdeckblech
und die Kochplatte am Bügel fest. Dadurch war eine raumsparende Verpackung nicht
möglich. Vielmehr nimmt die Kochplatte bei der Verpackung nur noch den von ihr selbst
benötigten Raum ein und man hat den zusätzlichen Vorteil, daß je nach der Höhe des
Bügels die Länge der Schraube 45 gewählt werden kann. Dies ist insbesondere wichtig,
wenn es um die Befestigung der Kochplatte in sehr flachen Einbaumulden geht. Es
kann somit ein Kochplattentyp für sämtliche Bügelhöhen verwendet werden. Früher
mußten die Kochplattentypen hierfür mit unterschiedlich langen Schraubbolzen ausgerüstet
sein.
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An dem Bügel 42 ist ein nach oben ragender Stift 47 angenietet, der
in eine hülsenartige, einstückig aus dem Abdeckblech nach innen herausgeformte Vertiefung
46 eingreift und somit die Kochplatte gegenüber dem Bügel gegen Verdrehung sichert.
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Um mehrere Einbaumöglichkeiten für die Kochplatte zu ermöglichen,
was insbesondere wegen der Lage der Anschlußleitungen wichtig ist, können mehrere
Vertiefungen 46 am Umfang, ggf.
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auch um 90" gegeneinander versetzt, vorgesehen sein. Durch die Anbringung
des Verdrehsicherungsstiftes 45 am Bügel statt, wie bisher an der Kochplatte wird
dafür gesorgt, daß die Gesamttiefenabmessungen der Kochplatte gering bleiben.
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Die Vertiefung 46 ist geschlossen, so daß der sich zwischen dem Abdeckb].ech
24 und dem Kochplattenkörper 12 bildende heiße Innenraum 48 der Kochplatte abgeschlossen
ist.
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Fig. 3 zeigt eine Variante für die Vertiefung 46, die dann gewählt
werden kann, wenn das Blech, aus dem die Abdeckplatte 24 besteht, keiner zu großen
Verformung unterworfen werden soll.
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Es wird eine gesondert hergestestellte Hülse 46' durch eine zweiseitige
Bördelung46''in einer Öffnung des Abdeckbleches 24 dicht befestigt. Es ist auch
möglich, die Hülse z.B. im Bereich der Bördelung 46''mit einem eingepreßten Gewinde
zum nachträglichen Einschrauben eines Stiftes zu versehen.
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Fig. 4 zeigt in einer Detaildarstellung, daß zwischen den Randbereich
23 des Abdeckblechs 24 und die Unterkante 22 der Kochplattenrandes 21 ein Dichtring
25 zwischengelegt ist, der eine flache oder kreisrunde Querschnittsform haben kann
und aus einem wärmebeständigen Dichtungsmaterial besteht.
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Hierfür sind Silikonkautschuk, asbesthaltige Dichtungsmaterialien
etc. geeignet. Weitere Dichtungsausführungen sind in den Fig.5 und 6 gezeigt, wobei
in Fig.5 die Dichtung 25a aus einer Paste besteht, die in den Winkel zwischen dem
Randbereich 23 und der Stufe 25 eingebracht wurde und sich beim Anpressen über die
Unterkante 22 und die Innenseite des Randes 21 verteilt. Bei dieser Ausführungsform
ist die Möglichkeit zur Abdichtung im Bereich der Aussparung 26 besonders vorteilhaft.
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Fig. 6 zeigt an der entsprechenden Stelle einen vorgefertigten Dichtungsring
25b mit Z-förmigem Querschnitt, der die Unterkante 22, die Innenseite des Randes
21 und ein Stück der Innenfläc1we des zurückgesetzten Abschnittes-28 des Abdeckbleches
24 überdeckt. Dieser Dichtungsring kann aus einer Preßmasse bestehen, die aus einer
Tonerde-Silikat-Faser hergestellt ist und mit einem Lack auf Silikonharzbasis getränkt
ist.
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Bei einer Verwendung einer Dichtung am Außenumfang ist es auch ratsam,
im Bereich der Schraube 32 eine Abdichtung vorzunehmen.
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Die Dichtung ist dazu bestimmt, ein Eindringen von Feuchtigkeit in
den Innenraum 48 der Kochplatte und damit u.U. in die Einbettmasse 20 zu vermeiden,
wenn die Kochplatte extremen Bedingungen ausgesetzt wird, beispielsweise einem Seetransport.
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Die Kochplatte treibt zwar evtl. eingedrungene Feuchtigkeit sofort
selbst wieder aus, ohne vorher unzulässige Ableitströme zu erzeugen, jedoch stellt
die Abdichtung eine zusätzliche Sicherheit dar. Die Dichtung wird insbesondere durch
die Auflage des Abdeckbleches auf dem unteren Flansch ermöglicht,
weil
dadurch die Dichtung in einen Bereich niedrigerer emperatur kommt und besser ausgelegt
werden kann. Bisherige Abdeckbleche lagen auf der Unterseite der Einbettmasse 20
an. Die Stufe 25 sorgt für eine zusätzliche Abdichtung und eine einwandfreie Zentrierung.
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In Fig.7 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der der Rand 21'
des Kochplattenkörpers an seiner inneren Unterseite eine stufenförmige Ausdrehung
49 aufweist, so daß ein äußerer umlaufender Randabschnitt 50 des Randes 21' entsteht,
der etwas weiter nach unten reicht, als die Auflagefläche für den Randbereich 23
des Abdeckblechs 24. Hier kann bei der nur in Ausnahmefällen gegebenen Gefahr, daß
Wasser an der Kochplatte herunterläuft, dieses abtropfen ohne kapillar in den Innenraum
48 gesaugt zu werden.
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Aus Fig.1 ist zu erkennen, daß etwa parallel zum Abdeckblech im Innenraum
48 eine Metallfolie 51 liegt, die insbesondere ein blanke Aluminium-Knitterfolie
ist. Sie ist zwischen dem Rand 21 und dem Abdeckblech 24 bzw. den vorgesehenen Dichtungen
(siehe Fig.4 bis 7) eingespannt und schließt zwischen sich und dem Abdeckblech 24
eine Schicht 52 ein, die vorzugsweise aus Silicagel oder Kieselgur besteht bzw.
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dieses enthält. Dieses Material sorgt nicht nur für eine gute Isolation,
sondern auch dafür, daß das z.B. mit der Luftfeuchtigkeit eingedrungenes Wasser
in dem als Trocknungsmittel dienenden Silikagel aufgenommen wird. Infolge der automatischen
Erhitzung während des Betriebes der Kochplatte wird das Trocknungsmittel stets von
selbst bei der Austreibung des Wassers regeneriert, so daß es stets wirksam bleibt.
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Wenn man ein Trocknungsmittel verwendet, kann es angebracht sein,
die Metallfolie zu lochen oder das Trocknungsmittel in anderen Behältnissen in den
Innenraum 48 einzubringen, um seine Wirksamkeit sicherzustellen.
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Falls extreme Bedingungen bezüglich Feuchtigkeitsanfalls
nicht
zu befürchten sind, ist es möglich, die Schicht 52 aus hoch wärmebeständigen Isoliermaterialien
herzustellen, beispielsweise anorganischen Fasern wie Asbest oder anderen bekannten
Isliermaterialien. Zusammen mit der darüber liegenden Metallfolie bildet sich eine
sehr wirksame Isolation, die die bei einer Kontaktkochplatte ohnehin geringen Wärmeverluste
durch Abstrahlung und Konvektion nach unten weiter verringert. Dadurch wird jedoch
vor allem die Temperatur des Abdeckblechs 24 geriny gehalten, so daß ein Einbau
auch in flachsten Kochmulden n der Nähe von Holzteilen bei Küchenmöbeln möglich
ist.
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In Fig.10 sind drei übereinandergestapelte Kochplatten dargestellt,
die bis auf die Tatsache, daß das Blechteil 37' (siehe auch Fig.11) mit einer Flachsteckzunge
53 zum Anschluß eines entsprechenden Flachsteckers 54 für die Erdungsleitung 40
versehen ist, mit der Kochplatte nach Fig.1 identisch sind. In der ganzen Beschreibung
bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile. Die Schnittführung ist in Fig. 10
gegenüber Fig.1 um 450 versetzt, so daß zu erkennen ist, daß durch das Abdeckblech
24 ein sich innen an diesem abstützendes Isolierstück 55 hindurchragt, das in seinem
im Innenraum 48 liegenden Abschnitt einen Temperaturbegrenzer enthält und durchgehende
öffnungen 57 hat (Fig.15) durch die mit einer hoch wärmebeständigen Isolierung versehene
Anschlußleitungen 58 aus dem Innenraum 48, wo sie mit aus der Einbettmasse 20 herausragenden
Anschlußstiften verschweißt zi5d, hindurchragen.Die Grundform des Isolierstücks
55 ist in Umfangrichtng langgestreckt und es ragt im Bereich einer Ausbauchung 60
durch das Abdeckblech hindurch.
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Die Anschluß leitungen 58 sind mit einem gemeinsamen Anschlußstück
75 aus keramischem Isoliermaterial verbunden (Fig.10u.153, das Steck- oder Schraubanschlußklemmen
76 für den Anschluß von Stromzuleitungen 78 enthält. Durch die Anordnung des Isolierstücks
in radialer Richtung etwa in der Mitte des ringförmigen
beheizten
Bereiches und die Bemessung der Anschluß leitungen, liegt die Außenkante 77 des
Anschlußstücks 75 vorzugsweise maximal in einem Abstand von weniger als einem Kochplattenradius
von deren Außenkante entfernt und läßt sich flexibel den Einbaubedingungen anpassen,
wobei die Anschlußleitungen wie ein flexibles Band wirken, das eine leichte Schwenkbarkeit
und größere Beweglichkeit des Anschlußstückes in vertikaler Richtung zuläßt, jedoch
eine Verdrehung und seitliche Bewegung stärker beschränkt.
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Dem Isolierstück 55 diametral gegenüber und in entsprechendem radialen
Abstand von der Kochplattenmitte befindet sich im Abdeckblech 24 eine Vertiefung
61, diin ihren Abmessungen so gewählt ist, daß sie den vorspringenden Teil des Isolierstückes
in der in Fig.10 dargestellten gegenseitigen Zuordnung der Kochplatte mit Sicherheit
aufnehmen kann, ohne daß die Anschlußleitungen 58 zu scharf abgeknickt werden. Die
Breite der Vertiefung ist wesentlich größer als die des Isolierstückes, so daß,
wie aus Fig.10 bei den beiden oberen Kochplatten zu erkennen ist, die Anschlußleitungen
58 nach innen geklappt werden können und das Anschlußstück 77 neben dem Isolierstück
in der Vertiefung 61 liegen können. Es ist auch möglich, das Anschlußstück 77(Fig.10
unten) nach außen yeklappt etwa in einer Ebene mit der Kochplatte zu lagern, wobei
die Anschlußleitungen 58 durch einen entsprechenden Ausschnitt der Packplatte 63
hindurchführen.
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Durch die Vertiefung im Abdeckblech ist es möglich, die Kochplatten
bei Lagerung und Versand besonders raumsparend und sicher zu verpacken. Dazu werden
die Kochplatten mit ihren Mittelachsen fluchtend jeweils mit ihren ebenen Kochflächeni3
und mit ihren von den Abdeckblechen 24 überdeckten Unterseiten gegeneinander gerichtet
übereinandergestapelt, wobei zwischen den Kochflächen 13 zum Verhindern von Verkratzungen
lediglich ein Blatt oder eine Folie 62 eingelegt wird,während zwischen die Kochplatten-Unterseiten
eine Packplatte 63 gelegt ist, die aus Sperrholz oder Preßspan bestehen kann
und
Ausnehmungen besitzt, die so gewählt sind, daß die Kochplatte beim Auflegen auf
sie zentriert wird. Gegenüber dem Außenrand 23 der Abdeckplatte nach unten vorspringende
Teile der Kochplatte ragen in die Ausnehmung 64 der Packplatte 63 hinein.
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Die Kochplatten 11 sind in Umfangsrichtung jeweils um 1800 gegeneinander
versetzt, so daß das Isolierstück 55 mit den Anschlußleitungen in die 57ertiefung
61 hineinragt und die Kochplatte sogar einen geringeren Packraum benötigt, als ihrer
Gesamthöhe entspricht. Die Ränder 21 stützen sich unter Zwischenlage der Packplatte
63, indem ein fester Stapel gebildet wird, der nicht zum Umkippen neigt. Dazu trägt
insbesondere auch die übereinander fluchtende Anordnung der Kochplatten bei. Die
Packplatten 63 haben entsprechend der gewünschten Verpackungs- bzw. Palettengröße
zahlreiche Ausnehmungen 64 nebeneinander und hintereinander, so daß eine grosse
Anzahl von Kochplatten in einem massiven Block gelagert und transportiert werden
können, dadurch werden nicht nur Lager- und Transportkosten gespart, sondern auch
die Unfallsicherheit erhöht. Die Verpackung kann auch vollautomatisch durch Greifer
erfolgen.
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Bei den Kochplatten nach Fig.10 fehlt die Silicagelfüllung.
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Es ist lediglich zu Isolationszwecken eine Aluminium-Knitterfolie
51 parallel zum Abdeckblech 24 gelegt.
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In den Fig.12 bis 15 ist eine andere Vorrichtung dargestellt, um als
Verc'.rehsicherung der Kochplatte gegenüber Befestigungsteilen, beispielsweise dem
Bügel 42 sicherzustellen. Dazu dient ein Blechteil 65,das die Form eines flachrechtwinkligen
Streifens hat, der im Bereich des Knicks 66 hindurchreicht. Seitliche Einschnitte
67 trennen an den Enden der Abschnitte 68 Randbereiche ab, die um die Enden herum
zusammengebogen bzw. eingerollt sind (siehe insb.Fig.13), so daß die Enden stiftartig
sind. In den Abschnitten 68 sind U-förmige Ausschnitte 70 vorgesehen, so daß Blechlappen
71
entstehen, die aus der Ebene der Abschnitte 68 hinaus abgebogen
sind. Aus Fig.14 ist dieses Blechteil 65 in eingebautem ustand zu erkennen. Es ist
ebenso wie das Blechteil 37 in Fig.l mit der Schraube 32 an der Kochplatte befestigt
und an dieser durch den Lappen 71 gegen Verdrehung gesichert, der durch eine Öffnung
72 in der Kochplatte hindurchragt.
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Anstelle der Öffnung72 könnte auch eine entsprechende Ausprägung vorgesehen
sein, um das Abdeckblech nicht zu durchbrechen. Die Enden 69 werden vorzugsweise
erst beim Einbau der Kochplatte in einen Herd o.dgl. um ca.900 abgebogen, was aufgrund
der Einschnitte 67 leicht möglich ist. Dabei braucht nur dasjenige Ende 69 abgebogen
zu werden, das in ein Loch 73 des Befestigungsbügels 42' eingeführt werden soll.
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Auch hier wird eine Verdrehsicherung geschaffen, ohne daß der Transportraum
vergrößert wird.
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In Fig.12 ist strichliert angedeutet, daß das Verdrehsicherungs-Blechteil
65 mit einem dritten Abschnitt 37'' versehen sein könnte, an dessen Ende eine Flachsteckzunge
53 zum Anschluß einer Erdungsleitung angeordnet ist. Dadurch kann mit einem einzigen
Teil eine doppelte Funktion, nämlich Verdrehsicherung und Erdanschluß bewerkstelligt
werden. Es ist jedoch auch möglich, wie in Fig.15 gezeigt, daß das Blechteil 37'
zusätzlich zum Verdrehsicherungsblechteil 65 durch die Schraube 32 angeschraubt
wird. Da das Teil 65 ohnehin verdrehgesichert ist, reicht eine Riffelung 41 auf
diesem aus, ohne daß sie am Abdeckblech nötig wäre.
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Da die Kochplatten vorzugsweise in um 1800 versetzter Lage verpackt
werden, liegt die Vertiefung 61 dem Isolierteil 55 diametral gegenüber. Es wäre
natürlich auch möglich, einen Versatz unter einem anderen Winkel vorzusehen. Dementsprechend
müßte die Vertiefung 61 ebenfalls um einen anderen Winkel gegenüber dem Isolierstück
55 versetzt sein. In jedem Fall hat das Abschlußblech den Vorteil, daß es trotz
ausreichender Steifigkeit aufgrund der nicht sehr tiefen Verformung
leicht
herstellbar ist und einen gut isolierenden abgeschlossenen Innenraum schafft. sei
einer Ausführung mit einem Mitteldurchbruch für eine zentrale Fühlerdose könnte
die Auflage des Deckels sowohl auf dem Außenrand 21, als auch auf dem die Fühlerausnehmung
umgebenden Innenrand mit einer Stufe dem Abdeckblech folgen. Auch dort könnte die
Befestigung mittels Hohlschrauben geschehen. In diesem Falle würde also der Zapfen
mit dem Innen gewinde nicht zentral sondern beispielsweise im Berecri des Außenrandes
liegen.
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