DE2930931A1 - Stapelbarer behaelter fuer lebensmittel oder sonstige waren oder gegenstaende - Google Patents
Stapelbarer behaelter fuer lebensmittel oder sonstige waren oder gegenstaendeInfo
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Stackable Containers (AREA)
Description
COMMONWEALTH MOULDING PTY. LIMITED, eine Firma nach den Gesetzen des Staates Nev; South Wales, Commonwealth von Australien,
1-11 Sydenham Road, Marrickville, New South Wales 2204, Australien
Stapelbarer Behälter für Lebensmittel oder sonstige Waren oder Gegenstände.
Die Erfindung bezieht sich auf in der Regel oben offene stapelbare
Behälter oder Körbe für die Aufnahme von Eiern, Früchten und sonstigen Lebensmitteln sowie andersartigen Waren und Gegenständen.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Behälter, die übereinander in einem Stapel angeordnet werden, wenn sie
gefüllt sind und ineinander schachtelbar sind, wenn sie leer sind.
Es sind Behälter dieser Art bekannt, welche ein Paar von Stützbügeln
aufweisen, welche an den Seitenwänden des Behälters schwenkbar befestigt sind, in der Weise, daß sie sich quer über
die Behälterbreite erstrecken können und über die Behälteröffnung am oberen Ende des Behälters, so daß ein Behälter über den
anderen gestapelt werden kann und dabei der obere Behälter jeweils auf den beiden Bügeln aufruht. Wenn der zweite Behälter
in den ersten Behälter verschachtelt werden soll, werden die Bügel außerhalb des Bereiches der oberen Öffnung des ersten Behälters
geschwenkt, so daß sie eine Verschachtelung des zweiten Behälters in den ersten in einer gewissen Tiefe freigeben. Im
allgemeinen ist eine derartige Ausbildung, die Stapelung mit
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Hilfe eines Bügels vorzunehmen, um die erforderliche Auflage für die oberen Behälter zu bilden, zufriedenstellend, solange der
gebildete Stapel im Ganzen nicht irgendwelchen äußeren Beanspruchungen oder Kräften unterworfen ist. Beispielsweise haben diese
stapelbaren Behälter meist eine große Zugangsöffnung an einer Seite, durch welche die von dem Behälterinneren aufgenommenen
Gegenstände, wie beispielsweise größere Packungen oder dergleichen, entnommen werden können, ohne daß der Stapel auseinandergenommen
zu werden braucht. Wenn jedoch beispielsweise der Verkäufer oder Käufer es versucht, eine Packung von Eiern aus einem
Behälter zu entnehmen, welcher sich in einem Stapel von vier oder fünf Behältern oberhalb des Bodens befindet, so kann dies leicht
zur Folge haben, daß einer oder mehrere Behälter im Stapel zum Auskippen gebracht werden und manchmal kann der gesamte Stapel
zusammenfallen, insbesondere dann, wenn die Behälter im Stapel nicht exakt genau übereinander angeordnet wurden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden
und einen stapelbaren Behälter zu schaffen - der gegebenenfalls auch schachtelbar ist"-, welcher derart ausgebildet ist,
daß die Lage benachbarter oder übereinander angeordneter Behälter gegenseitig gesichert ist. Gemäß der Erfindung werden zur
Lösung dieser Aufgabe stapelbare Behälter in der Weise ausgebildet, daß sie mit einfachen Verriegelungsgliedern versehen
sind, welche die benachbarten Behälter gegenseitig in der gewollten Lage auch gegenüber unter normalen Umständen auftretenden
äußeren Kräften sichert, welche die Stabilität der gegenseitigen Anordnung der Behälter zu gefährden drohen.
Im einzelnen ist die Erfindung in den Patentansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung in ihren verschiedenen Bauarten und
Möglichkeiten erläutert.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird durch die Erfindung ein korb- oder kastenartiger stapelbarer Behälter mit Verriegelungsmitteln
versehen, welche mit besonderem Vorzug aus einer Art Blattfeder bestehen, welche mit ihren Enden im Bereich
des oberen Randes einer Behälterwandung angeordnet ist und durch äußere Einwirkungen zwei bestimmte Stellungen einnehmen
kann, in der Weise, daß in einer ersten Stellung die Blattfeder in den Bereich der oberen öffnung des Behälters hineinragt
und in einer zweiten Stellung aus dem Bereich dieser Öffnung herausgebracht werden kann. Ergänzend ist hierbei eine
entsprechende Eingriffsöffnung im Bereich des Bodens bzw. des unteren Endes des Behälters angeordnet, wobei die Gesamtausbildung
derart ist, daß, wenn die Feder sich in ihrer zweiten Stellung befindet, der Boden eines zweiten ähnlichen Behälters in
die Öffnung des ersten Behälters hineingebracht werden kann, worauf dann diese Feder in ihre erste Stellung gebracht werden
kann und in dieser verriegelnd in die Verriegelungsöffnung des zweiten Behälters eingreift.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind aus der
Zeichnung ersichtlich, in welcher die Erfindung beispielsweise erläutert ist. Es zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Darstellung eines stapelbaren Behälters
gemäß der Erfindung;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht von zwei gestapelten Behältern
in einem Teilausschnitt;
Figur 3 einen Schnitt gemäß der Linie 3-3 in Figur 2 und
Figur 4 in einem vergrößerten Maßstab einen fragmentarischen Ausschnitt von zwei Seitenwänden zweier auf der glei-
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chen Ebene nebeneinander stehender Behälter.
In der Zeichnung ist mit 5 ein Behälter mit Seitenwandungen 6 und 7 bezeichnet, in welchen Öffnungen oder Aussparungen 8 und
9 vorgesehen sind. Im Vergleich zu Öffnung 8 ist die Öffnung 9 weitaus größer ausgebildet, um eine Entnahme des Behälterinhaltes
zu ermöglichen, wenn ein entsprechender anderer Behälter über diesen Behälter in einem Stapel angeordnet ist. Die anderen beiden
Behätfcerwandungen 10 und 11 weisen Ausschnitte (13 und 14)
auf, deren Oberteil jeweils durch einen federnden Steg 15 überbrückt ist, dessen Enden an den Seitenwandungen der Ausschnitte
13 oder 14 befestigt sind oder mit diesen aus einem Stück besteht.
Jeder der federnden Stege 15 ist mit einem abwärts gerichteten Ansatz 16 versehen, Jede der federnden Stege 15 hat
zwei bestimmte Lagen, wobei in einer dieser Lagen der Steg nach innen gebogen ist und so eine Verriegelungsstellung (siehe Figur
2) einnimmt, in welcher er die obere Öffnung des Behälters überragt. In der anderen bestimmten Stellung ist der federnde Steg
15 nach außen gebogen und nimmt so eine nicht-riegelnde Stellung
ein, wie sie in Figur 1 gezeigt ist. Die Nachgiebigkeit der Stege ist derart, daß sie keinesfalls von sich selbst irgendeine
Mittellage zwischen den beiden geschilderten Stellungen einnehmen können.
Jede der beiden Wandungen 10 und 11 ist in ihrem unteren Bereich mit einer Verriegelungsöffnung 17 mit einem nach unten gerichteten
Ausschnitt 18 versehen.
Im oberen Behälterumfang sind übliche gekröpfte Bügel 19 vorgesehen,
welche frei schwingend durch Gelenkenden 2.0 in Öffnungen der Wandungen des Containers schwenkbar sind. Diese Bügel können
jeweils in eine von zwei kennzeichnenden Stellungen gebracht werden. Wie in der Zeichnung veranschaulicht, sind die Bügel in
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ihrer Arbeitsstellung, in welcher sie von Vertiefungen oder Nuten 21 in den Wandungen des Behälters aufgenommen werden. In
dieser Stellung überbrücken die mittleren Teile der Bügel die obere BehälterÖffnung. Jeder der Bügel kann nach außen aus dieser
Arbeitsstellung ausgeschwenkt werden, so daß er dann auf einem Paar von Anschlägen 22 an den Enden der Ausschnitte 13 und
14 aufruht. Jeder der Behälter hat schließlich im Bereich seines Bodens Nuten oder Vertiefungen 23, in x^elche die Bügel 19
eingreifen können.
Wenn ein Behälter über den anderen gestapelt werden soll, dann werden die beiden Bügel des unteren Behälters in ihre Arbeitsstellung
geschwenkt, wie sie in der Zeichnung dargestellt ist. Der zweite Behälter wird dann über den ersten Behälter gestapelt,
indem er auf diesem derart aufgesetzt wird, daß die Bügel 19 mit den Nuten oder Vertiefungen 23 in Eingriff gelangen und so
der obere Behälter über den unteren Behälter in der gewünschten Stapellage aufgesetzt ist. Wenn diese Stapelung eines Behälters
über den anderen durchgeführt wird, sind vorher die federnden Stege 15 in ihre auswärtige Stellung zu bringen, wie sie in Figur
1 veranschaulicht ist. Wenn der obere Behälter über den unteren Behältern, wie erwähnt, gesfapelt ist, sind die Verriegelungsausschnitte
17 des oberen Behälters in korrespondierender Stellung mit den federnden Zungen 15 des unterm Behälters. Diese
federnden Stege werden dann nach innen gedrückt, so daß durch eine Art Schnappbewegung sie in die Verriegelungsausschnitte
eingreifen, wie es in Figur 2 und 3 veranschaulicht ist und so den oberen Behälter gegenüber dem unteren Behälter verriegeln.
Bei diesem Verriegelungsvorgang treten die Ansätze 16 in die Ausschnitte
18 und erstrecken sich nach unten unterhalb des Bodens des oberen Behälters, wie es aus Figur 2 und 3 ersichtlich ist.
Wenn der obere Behälter von dem unteren Behälter entfernt wer-
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den soll, werden die nach abwärts gerichteten Ansätze 16 - welehe
entsprechend ausgebildet sind - als Handhabe benutzt, um die federnden Stege 15 in ihre äußere Stellung zu bringen, in welcher
sie die Verriegelungsöffnungen des oberen Behälters freigeben.
Es sei hervorgehoben, daß eine gewisse Verbesserung der Stabilität
eines Stapels von Behältern schon dadurch erhalten werden kann, wenn nur ein federnder Steg 15 und eine entsprechende Verriegelungsöffnung
17 vorgesehen ist. Im allgemeinen empfiehlt es sich jedoch, zwei derartige federnde Stege und entsprechende
Verriegelungsöffnungen auf gegenüberliegenden Seiten der Behälter vorzusehen, wie es in den Zeichnungen veranschaulicht ist.
Es sei fernerhin bemerkt, daß auch mehr als zwei federnde Stege und entsprechende Schlitze Anwendung finden können, wenn dies
unter gewissen schweren Bedingungen erforderlich oder empfehlenswert
ist.
Wenn ein Behälter tief in den anderen leeren Behälter eingeschachtelt
werden soll, werden die Bügel in ihre nicht abstützende Stellung nach außen geschwenkt. Da die Behälter im allgemeinen
etwas konisch gestaltet sind, so daß ihre Wände im abwärts gerichteten Sinne konvergieren, kann ein oberer Behälter in
einen unteren Behälter in der Weise hineingeschachtelt werden, daß die Plansche 25 des oberen Behälters dann auf den Anschlägen
22 des unteren Behälters aufruhen.
Für eine zusätzliche Sicherung der Stabilität eines Paares von nebeneinander stehenden Stapeln von Behältern kann jeder der Behälter
an einer Seite mit zumindest einem Verriegelungsflansch 26 und auf seiner gegenüberliegenden Seite mit einem entsprechenden
Eingriffsflansch 27 versehen sein. Diese Verriegelungsflansche sind derart angeordnet, daß, wenn zwei Behälter in
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gleicher Höhe nebeneinander gestellt werden, die beiden Eingriffsflansche der beiden Behälter sich ineinander verhaken, wie es in
Figur 4 veranschaulicht ist. Vorzugsweise ist jede End- oder
Seitenwandung eines Behälters mit zwei Eingriffsflanschen, einer für Rechtseingriff und der andere für Linkseingriff, ausgerüstet,
so daß die Seitenwandungen oder die Endwandungen bzw. Rückwandungen zweier Behälter gegeneinander verriegelt werden können,
ohne daß diese Behälter in eine besondere Stellung Ende gegenEnde oder Seite gegen Seite zueinander gebracht werden müssen.
Erwähnt sei auch, daß, wenn auch die gemäß der Erfindung vorgeschlagene
Verriegelung insbesondere an Behältern veranschaulicht wurde, die nicht nur übereinander stapelbar sind, sondern auch
ineinander verschachtelbar sind, die Erfindung nicht unbedingt auf derartige Behälter beschränkt ist, sondern auch bei nur stapelbaren
Behältern Anwendung finden kann.
Ferner sei hervorgehoben, daß auch Ausführungsformen der Erfindung
möglich sind, bei denen die Stützbügel 19 in Fortfall kommen und die federnden Stege 15 die einzigen Mittel für die Abstützung
eines über den anderen gestapelten Behälters bilden.
Sämtliche in der Beschreibung erwähnten und in den Zeichnungen erkennbaren technischen Einzelheiten sind für die Erfindung von
Bedeutung.
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.AA-
Leer seife
Claims (12)
1.) Stapelbarer Behälter für Lebensmittel oder sonstige Wahren oder Gegenstände, dadurch gekennzeichnet, daß er mit
Verriegelungseinrichtungen zur Sicherung seiner Lage gegenüber einem darüber gestapelten oder daneben angeordneten
Behälter ausgerüstet ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er
im Bereich seines oberen Randes mit einer oder mehreren Verriegelungsvorrichtungen
(15, 16) und im Bereich seines unteren Randes mit entsprechenden Eingreiföffnungen (17, 18) versehen
ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daßv die Sperrvorrichtungen (15, 16) nach Art von Blattfedern
(15) ausgebildet sind.
4. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern in zwei
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ORIGINAL INSPECTED
Stellungen schnappbar sind.
5. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedersperren in einer Schnappstellung ( Figur 2) in den Raum der oberen Behälteröffnung
hineinragen und in einer anderen Schnappstellung sich ausserhalb dieser Öffnung befinden, so daß der Unterteil eines anderen
Behälters in die obere Öffnung des ersten Behälters eingebracht und durch die Bewegung der Blattfedersperren (15) in
die Eingriffsöffnung (17, 18) dieses zweiten Behälters verriegelbar ist.
die Eingriffsöffnung (17, 18) dieses zweiten Behälters verriegelbar ist.
6. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfedern (15) mit einem Ansatz (16) und die Eingriffsöffnung (17) mit einem entsprechenden
Ausschnitt (18) versehen ist.
7. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (16) als Handhabe
für die Bewegung der Feder (15) aus der Riegelstellung ausgebildet ist.
für die Bewegung der Feder (15) aus der Riegelstellung ausgebildet ist.
8. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jeder Behälter mit zwei oder
mehr Verriegelungen versehen ist.
mehr Verriegelungen versehen ist.
9. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß er in dem Bereich der oberen
Öffnung einen oder mehrere einschwenkbare Bügel (19) als Abstützung für einen weiteren Behälter in der Stapelstellung aufweist.
Öffnung einen oder mehrere einschwenkbare Bügel (19) als Abstützung für einen weiteren Behälter in der Stapelstellung aufweist.
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10. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am Boden des Behälters für die Bügel (19) entsprechende Vertiefungen (23) vorgesehen sind.
11. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Rand der Behälterwandungen Einschnitte (21) für die Aufnahme der Bügel in der Abstützstellung
vorgesehen sind.
12. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Seitenwandung mit einem Riegel oder Eingreifflansch (26) und einem entsprechenden
Gegenflansch (27) für die seitliche Sicherung des Behälters oder Stapels versehen ist(Figur 4).
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