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Die Erfindung betrifft ein Farb- und Feuchtwerk für auf Plattenzylindern angeordnete lithographische Druckplatten einer Druckmaschine, also eine Einrichtung zum Einfärben und Befeuchten, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Während man früher für einen Qualitätsdruck auf beiden Seiten einer bspw. aus Zeitungspapier bestehenden, zu bedruckenden Bahn auf Zylinder aufgebrachte Offsettücher verwandt hat, ist man danach dazu übergegangen, gattungsgemäße Farb- und Feuchtwerke zu verwenden, wie sie bspw. aus der GB-PS 13 28 257 bekanntgeworden sind, da Offsettücher dazu neigen, sowohl Farbe als auch lose Fasern, Fusseln od. dgl. anzusammeln.
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Bei vorbekannten Druckmaschinen, wie sie aus der GB-PS 13 28 257 bekanntgeworden sind, sind mehrere - im allgemeinen zwei bis vier - als Auftragswalzen arbeitende Formwalzen vorhanden, die jeweils in rollendem Eingriff mit einer auf einem Plattenzylinder angeordneten Druckplatte stehen, wobei jeder Formwalze im allgemeinen wiederum Schwingwalzen zugeordnet sind, denen durch einander nachgeordnete Walzen eines pyramidenartig ausgebildeten Walzenzuges Farbe zugeführt wird.
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Ein derartiges Farbwerk mit einer Vielzahl von Walzen dient dazu, die Farbfilmdicke auf dem Weg vom Farbreservoir zur Auftragswalze bzw. letztlich zur Druckplatte zu reduzieren und zu vergleichmäßigen, da der von einer in ein Farbreservoir eintauchenden Farbwalze gebildeter Farbfilm zu dick und zu ungleichmäßig ist, um bei einem Qualitätsdruck etwa unmittelbar auf die Druckplatte gegeben zu werden.
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Da nun aber der auf jeder der einander nachgeordneten Walzen befindliche Farbfilm bei einer Umdrehung der Auftragswalze nicht wieder vollständig aufgefrischt wird, nachdem ihm bei der vorherigen Umdrehung an der Druckplatte an bestimmten Stellen Farbe entnommen worden ist, kommt es einerseits an Stellen, an denen der Auftragswalze von der Druckplatte keine Farbe entnommen worden ist, zu einer Farbansammlung und andererseits an Stellen, an denen der Auftragswalze in der Druckplatte Farbe entnommen worden ist, zu einer Farbentfernung und damit bei der folgenden Umdrehung zu sog. Geisterbildern.
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Darüber hinaus sind die bekannten Druckmaschinen wegen ihrer Vielzahl von Walzen und der damit verbundenen komplexen Antriebe hinsichtlich der Investitionskosten wie auch der späteren Wartung sehr aufwendig.
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Man hat zwar versucht, dem Problem der Streifenbildung bzw. Geisterbildet dadurch Herr zu werden, daß man die von einer Farbübertragungswalze eingefärbte Auftragswalze nach Einfärbung der Druckplatte vor Bildung eines neuen Farbfilms auf der Auftragswalze mittels einer Abstreifklinge völlig bzw. weitgehend von der zurückgeführten Farbe befreit hat. Dieses führt jedoch zu einem erheblichen Verschleiß nicht nur derartiger Klingen, sondern auch der Oberfläche der Auftragswalzen, da diese im allgemeinen an ihrer Außenseite elastisch ausgebildet sind, was wiederum zu einem ungleichmäßigen Farbfilm und letztlich zu Beschädigungen führt.
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Aus der DE-OS 23 23 025 ist ein mit einem Feuchtwerk zusammenwirkendes Farbwerk bekannt, bei dem der Farbvorrat zwischen der einzigen Auftragswalze und einer mit dieser unter gegenseitigem Druckzugriff zusammenwirkende Walze gebildet ist, die man mithin nicht eigentlich als eine Farbübertragungswalze bezeichnen kann, wobei die Umfangsgeschwindigkeit dieser Walze relativ zur Auftragswalze steuerbar ist.
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Wenngleich diese bekannte Vorrichtung ersichtlich erheblich einfacher ausgebildet ist als bspw. die Vorrichtung gemäß der GB-PS 13 28 257, ist festzustellen, daß die Druckqualität noch zu wünschen übrig läßt, was insbesondere an einem sich ausbildenden nicht vollkommen gleichmäßigen Farbfilm und/oder auch einem nicht vollkommen gleichmäßigen Feuchtigkeitsfilm liegen dürfte, wobei letzteres wohl durch die nicht befriedigende Aufnahmefreudigkeit des vorher geschaffenen Farbfilms für Feuchtflüssigkeit liegt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein vereinfachtes und entsprechend weniger aufwendiges, betriebs- und wartungsfreundliches Farb- und Feuchtwerk zu schaffen, welches dennoch einen einwandfreien Qualitätsdruck gewährleistet, bei dem es also nicht zu Streifenbildungen, Geisterbilder oder sonstigen negativen Erscheinungen wie einer übermäßigen Ansammlung von Fusseln o. dgl. kommt, die sich negativ auf den Druck auswirkt. Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1.
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Es hat sich gezeigt, daß bei der zugleich den Aufwand entsprechend reduzierenden einzigen Auftragswalze je Plattenzylinder, wie sie bei Farbwerken bspw. aus der DE-AS 17 61 715 an sich bekannt ist, weder zu einer übermäßigen Ansammlung von Farbe und Feuchtflüssigkeit noch auch von Fusselchen o. dgl. auf der Druckplatte und den dieser vorgeordneten Walzen kommt, und daß bei der erfindungsgemäßen Ausbildung kontinuierlich eine genaue Steuerung einer gleichmäßigen Filmdicke gewährleistet ist, wobei Geisterbilder und daraus resultierende Farbveränderungen der gedruckten Bilder nicht auftreten. Der zwischen der an der Auftragswalze unter Druck anliegenden Farbübertragungswalze und der von einem Farbvorrat kontinuierlich gespeisten Farbdosierwalze gebildete Farbfilm wird am Farbübertragungsspalt aufgespalten, wobei ein Teil dieses Farbfilms auf der Farbübertragungswalze verbleibt und zur Farbdosierwalze zurückgeführt wird, während der andere Teil von der Farbübertragungswalze auf die Auftragswalze übertragen wird. Dabei tritt durch die Steuerung der Umfangsgeschwindigkeit der Farbübertragungswalze relativ zur Umfangsgeschwindigkeit der Auftragswalze ein Schlupf auf, so daß ein dünner, im wesentlichen gleichmäßiger kalandrierter, glatter Farbfilm auf der einzigen Auftragswalze je Druckplatte bzw. Plattenzylinder entsteht.
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Der dem Farbübertragungsspalt von der Auftragswalze zugeführte Farbfilm, der nach der Einfärbung der Druckplatte durch die Auftragswalze auf dieser verbleibt, ist indes ungleichmäßig, da ihm an einigen Stellen von der Druckplatte Farbe entnommen worden ist, während an anderen Stellen keine Farbe entnommen worden ist, so daß die erhebliche Gefahr besteht, daß Stellen des auf der Auftragswalze befindlichen Farbfilms, denen keine Farbe von der Druckplatte entnommen worden ist, im Farbübertragungsspalt überversorgt werden, während denjenigen Stellen, an denen der Auftragswalze von der Druckplatte Farbe entnommen worden ist, im Farbübertragungsspalt nicht hinreichend viel Farbe zugeführt wird, so daß der nach dem Farbübertragungsspalt auf der Auftragswalze befindliche Farbfilm nicht so gleichmäßig ist, wie er für einen Qualitätsdruck gewünscht wird. Dieses wird aber erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß an dem sich von der Druckplatte zum Farbübertragungsspalt bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze eine Farbausgleichswalze angeordnet ist, die mit dem dort befindlichen Farbfilm in drehendem Eingriff ist und bereits vor Erreichen des Farbübertragungsspaltes für eine weitgehende Vergleichmäßigung des nach dem Einfärben auf der Oberfläche der Auftragswalze verbliebenen Filmes sorgt, so daß bei dem anschließenden Einfärben der Auftragswalze am Farbübertragungsspalt eine vollbefriedigende Vergleichmäßigung des auf der Auftragswalze befindlichen Farbfilms erfolgt und es nicht zu den nachteiligen Erscheinungen wie bei bekannten Druckmaschinen kommt.
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Zur weiteren Verbesserung des Druckergebnisses ist bevorzugt vorgesehen, daß an dem sich vom Farbübertragungsspalt zum Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze eine Konditionierwalze angeordnet ist, welche mit dem dort befindlichen, gleichmäßig ausgebildeten Farbfilm in drehendem Eingriff ist und auf dessen Oberfläche ein mattes Finish erzeugt, welches für die anschließend mit dem Feuchtwerk - genauer gesagt der Feuchtflüssigkeitsübertragungswalze - aufzubringende Feuchtflüssigkeit erheblich aufnahmefreudiger wird.
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Zur weiteren Verbesserung des Druckergebnisses kann in weiterer Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung an dem sich vom Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt zur Druckplatte bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze eine Glättwalze angeordnet sein, die mit dem dort befindlichen Farb-Feuchtflüssigkeits-Film in drehendem Eingriff ist.
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Die Erfindung ist nachstehend an Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert. Es zeigt
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Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Teils einer Zeitungs-Rotationsdruckmaschine;
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Fig. 2 einen gegenüber Fig. 1 noch weiter vereinfachten und verkleinert dargestellten Abschnitt einer Zeitungs-Rotationsdruckmaschine mit mehreren Einheiten; und
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Fig. 3 eine vergrößerte Teildarstellung der für die Erfindung wesentlichen Bauteile des rechten Teils von Fig. 1 in einer Schnittdarstellung.
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Die Fig. 1 und 2 zeigen eine stark schematisierte Darstellung einer im ganzen mit 1 bezeichneten Zeitungs-Rotationsdruckmaschine, und zwar zeigt Fig. 1 die wesentlichen Teile einer Druckeinheit, während Fig. 2 eine aus mehreren Einheiten bestehende Anlage zeigt, mittels welcher niedrigviskose Farbe und Feuchtflüssigkeit gleichzeitig auf zwei einander gegenüberliegende, mit den beiden Seiten eines zu bedruckenden bahnförmigen Materials W (Zeitungspapier) gleichzeitig in Eingriff kommende Druckplatten 112 bzw.112&min; aufzubringen ist, die jeweils auf einem Plattenzylinder P 1 bzw. P 2 angeordnet sind.
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Wie aus der Zeichnung erkennbar ist, sind die beiden spiegelsymmetrisch zur zu bedruckenden Bahn W liegenden Seiten der Druckmaschine 1 gleich ausgebildet, wobei die im linken Teil der Zeichnung liegenden und mithin dem Plattenzylinder P 2 zugeordneten Teile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind wie die entsprechenden Teile im rechten Teil der Zeichnung, jedoch ergänzt um ein "&min;", so daß es ausreicht, wenn nachstehend der in vergrößerter Darstellung in Fig. 3 erkennbare rechte Teil von Fig. 1 beschrieben wird.
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Wie insbesondere aus den Fig. 1 und 3 erkennbar ist, ist dem Plattenzylinder P 1 bzw. der auf diesem angeordneten Druckplatte 112 nur eine einzige Auftragswalze 90 zugeordnet. Der Auftragswalze 90 ist ein im ganzen mit 100 bezeichnetes Farbwerk sowie ein im ganzen mit 200 bezeichnetes Feuchtwerk zugeordnet. Das in der US-PS 39 37 141 im einzelnen beschriebene Feuchtwerk 200 enthält eine mit Feuchtflüssigkeit 214 a gefüllte Wanne 214, die als Feuchtflüssigkeitsvorrat dient, wobei eine Feuchtflüssigkeitsdosierwalze 212 in die Feuchtflüssigkeit 214 a eintaucht und unter Bildung eines Feuchtflüssigkeitsdosierspaltes N a (siehe Fig. 3) in Druckeingriff mit einer hydrophilen Feuchtflüssigkeitsübertragungswalze 210 steht, die ihrerseits unter Bildung eines Feuchtflüssigkeitsübertragungsspaltes 106 a mit der Auftragswalze 90 in Druckeingriff ist.
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Das Farbwerk 100 weist eine mit Farbe 14 a gefüllte Farbwanne 14 auf, in welche eine Farbdosierwalze 12 eintaucht, die unter Bildung eines Farbdosierspaltes N mit einer oleophilen Farbübertragungswalze 10 in Druckeingriff steht, welche ihrerseits unter Bildung eines Farbübertragungsspaltes 106 in Druckeingriff mit der Auftragswalze 90 steht. An der Farbübertragungswalze 10 liegt außerdem eine Reibwalze 82 zur Vergleichmäßigung des im Farbdosierspalt N gebildeten Farbfilms 104 a auf der Oberfläche der Farbübertragungswalze an. Die Drehzahl und damit die Umfangsgeschwindigkeit der Farbübertragungswalze 10 relativ zur Auftragswalze 90 ist steuerbar, also veränderbar.
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An dem sich von der Druckplatte 112 zum Farbübertragungsspalt 106 bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze 90 ist eine Farbausgleichswalze 94 angeordnet, die mit dem dort befindlichen Farbfilm 130 in drehendem Eingriff ist.
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An dem sich vom Farbübertragungsspalt 106 zum Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt 106 a bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze 90 ist eine Konditionierwalze 86 angeordnet, welche mit dem dort befindlichen Farbfilm 100&min;&min; in drehendem Eingriff ist.
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An dem sich von der Feuchtflüssigkeitsübertragungswalze 106 a zur Druckplatte 112 bewegenden Oberflächenabschnitt der Auftragswalze 90 ist eine als Schwingwalze ausgebildete Glättwalze 93 angeordnet, die mit dem dort befindlichen Farb-Feuchtflüssigkeits-Film 216 in drehendem Eingriff ist.
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Der Plattenzylinder P 1 besitzt einen elastischen Überzug 140, der an einem festen Kern 142 befestigt ist. Die Druckplatte 112 ist an dem Plattenzylinder P 1 mit bekannten Plattenklemmen 144 befestigt.
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Eine Drehung der Walzen 94 und 86 erfolgt durch Reibkontakt mit der Auftragswalze 90.
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Wenn der Farbfilm 100&min;&min; aus dem Farbübertragungsspalt 106 austritt ist er geschlichtet und kalandriert und demgemäß nicht sonderlich aufnahmefähig für Feuchtflüssigkeit. Da die Konditionierwalze 86 mit dem Farbfilm 100&min;&min; in Eingriff kommt und diesen gleichsam aufteilt, erzeugt sie einen Farbfilm 100 a mit einem matten Finish, der mikroskopisch kleine Vertiefungen aufweist, so daß die am Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt 106 a auf den Farbfilm 100 a übertragende Feuchtflüssigkeit williger von dem Farbfilm 100 a aufgenommen wird.
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Die Konditionierwalze 86 sowie die Farbausgleichswalze 94 besitzen unterschiedliche Durchmesser, um eine Wiederholung auszuschließen.
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Wenn die Oberfläche der Farbdosierwalze 12 in Richtung auf den Farbdosierspalt N dreht, wird von der Farbdosierwalze 12 eine verhältnismäßig dicke Farbschicht aufgenommen. Am Farbdosierspalt N bildet sich eine Farbwulst 102 aus, die einen Farbüberschuß bildet, jedoch nicht übermäßig dick ist, da ein übermäßiger Farbüberschuß in die Wanne 14 zurückläuft. Außerdem wird der Farbüberschuß durch die Oberflächengeschwindigkeit der Farbdosierwalze 12 gesteuert.
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Der Farbfilm 104 auf der Farbübertragungswalze 10 gestattet es, daß sich die Farbübertragungswalze 10 und die Auftragswalze 90 mit unterschiedlichen Oberflächengeschwindigkeiten bewegen. Vorzugsweise wird die Auftragswalze 90 mit gleicher Geschwindigkeit gedreht wie die Druckplatte 112 und von der Druckmaschine mit vergrößerter Umfangsgeschwindigkeit angetrieben als dieses der Oberflächengeschwindigkeit der Farbübertragungswalze 10 entspricht.
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Durch Steuerung der Differenzgeschwindigkeit zwischen der Farbübertragungswalze 10 und der Auftragswalze 90 kann die auf die Druckplatte 112 aufgebrachte Farbmenge reguliert werden.
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Der von der Auftragswalze 90 zurückgeführte Farbfilm 128 besitzt Abschnitte 128&min; mit weniger Farbe, von denen Farbe aufgrund von Bildabschnitten 122 auf der Druckplatte 112 entnommen worden ist, während den Abschnitten 128&min;&min; keine Druckfarbe entnommen worden ist. Aufgrund der Einwirkung der Farbausgleichswalze 94 auf den ungleichmäßigen Farbfilm 128 wird dieser bereits stark vergleichmäßigt, so daß ein bereits weitgehend vergleichmäßigter Film 130 in den Farbübertragungsspalt 106 gelangt und dort vollständig vergleichmäßigt wird, so daß der aus dem Farbübertragungsspalt auslaufende Farbfilm 100&min;&min; alle Anforderungen für den Qualitätsdruck erfüllt, zumal er noch mittels der nachgeschalteten Konditionierwalze 86 weiter vergleichmäßigt und oberflächenmäßig für die Aufbringung der Feuchtflüssigkeit gefinished wird, die von der Feuchtflüssigkeitsübertragungswalze 210 am Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt 106 a auf ihn aufgebracht wird, wobei der Farb-Feuchtflüssigkeits-Film 216, der aus dem Feuchtflüssigkeitsübertragungsspalt 106 a ausläuft und sich zum Spalt 120 zwischen der Auftragswalze und der Druckplatte 112 bewegt, beim Auftreffen auf die Druckplatte 112 extrem gleichmäßig ist, zumal der Film 216 zuvor noch von der Glättwalze 93 beaufschlagt wird.