DE2901681B2 - Röntgenröhre - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Röntgenröhre, bestehend aus einem evakuierten Kolben mit Endteilen aus Glas
und einem Mittelteil aus Metall, einer im evakuierten Kolben angeordneten Kathodeneinheit und einer
ίο ebenfalls im Kolben angeordneten, der Kathodeneinheit
zugewandten Anodeneinheit, die eine an einem Rotor angebrachte Fangelektrode aufweist, und aus einem
wärmeabschirmenden Element mit einem Abschnitt, der in den Raum zwischen dem Rotor und der Fangelektrode
derart ragt, daß eine Aufheizung des Rotors durch die von_ der Fangelektrode abgestrahlte Wärme
verhindert wird.
Aus der DE-AS 10 53 105 ist bereits eine Röntgenröhre
bekannt, bei der zwischen der drehbaren Fangelektrode und einem Rotor wärmeabschirmende Elemente
vorgesehen sind. Diese wärmeabschirmenden Elemente
bestehen einerseits aus einem Zylinder und andererseits aus einem konisch ausgebildeten Metallteil, welches
Bestandteil des Rotors ist. Dieses konisch ausgebildete Metallteil ist bei dieser bekannten Konstruktion so
angeordnet, daß es Sekundärelektronen auffangen kann, wodurch sich das Metallteil erhitzt und die sich
dabei entwickelnde Wärme auf den Rotor übertragen wird.
J« Bei dieser bekannten Konstruktion ist an dem der
Fangelektrode zugeordneten Ende der Röhre ein tellerförmiges Metallstück vorgesehen, welches dazu
dient, die von der Fangelektrode abgestrahlte Wärme aufzunehmen und an ein Kühlmedium abzugeben.
Durch die gesamte Röhre erstreckt sich in axialer Richtung ein Kühlkanal, so daß diese bekannte
Röntgenröhre von innen her gekühlt wird. Dies bedeutet jedoch zwangsläufig eine entsprechend aufwendige
Konstruktion.
Aus der US-PS 37 90 836 ist bereits eine Röntgenröhre
mit den Merkmalen der eingangs definierten Art bekannt. Bei dieser bekannten Konstruktion ist im
Bereich zwischen einem Rotor und der Fangelektrode eine Kühleinrichtung vorgesehen, die aus magnetisch
betätigbaren Wärmeableitelementen besteht. Mit Hilfe mehrerer Permanentmagnete werden die Wärmeableitelemente
in Anlage an die untere Fläche der Fangelektrode gebracht und können dadurch Wärme
von dem Anodenkörper ableiten. Diese bekannte Konstruktion ist sehr aufwendig, da die Wärmeableitelemente
als Lamellenstrukturen ausgebildet sind, wobei zwischen den Kühllamellen Federlamellen eingefügt
sind, wodurch die Abdichtung dieser bekannten Konstruktion problematisch wird. Die dabei verwendeten
Magnetsegmente bilden zumindest einen Teil der eigentlichen Wandbegrenzung des Röhrenkolbens.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Röntgenröhre der eingangs definierten Art
derart zu verbessern, daß sie bei sehr einfachem Aufbau äußerst kompakt bei gleichzeitig hoher Leistung
ausgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von der Röntgenröhre der eingangs definierten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß der genannte Abschnitt des
*>5 wärmeabschirmenden Elements mit seiner Fläche der
Fangelektrode gegenüberliegt, so daß dieser Abschnitt die von der Fangelektrode abgestrahlte Wärme
auffängt und verhindert, daß das Glasendteil durch
29 Ol
Sekundärelektronen von der Fangelektrode bestrahlt wird, daß das wärmeabschirmende Element Bestandteil
des evakuierten Kolbens ist, derart, daß die vom wärmeabschirmenden Element aufgenommene Wärme
nach außen vom evakuierten Kolben wey abgestrahlt
wird, und daß ein isolierender Hohlzylinder vorgesehen ist, der mit dem einen Ende dicht an dem wärmeabschirmenden
Element liegt und durch den ein Kühlmedium zum Kühlen des wärmeabschirmenden Elements zuführbar
ist. H)
Erfindun^cgemäß ist also zwischen der Fangelektrode
und dem Rotorabschnitt ein wärmeabschirmendes Element angeordnet, dessen Fläche der Fangelektrode
gegenüberliegt, so daß die von der Fangelektrode abgestrahlte Wärme unmittelbar von dem wärmeabschirmenden
Element aufgefangen werden kann und unmittelbar an das Kühlmedium abgegeben werden
kann.
Die Röntgenröhre nach der vorliegenden Erfindung wird daher in besonders vorteilhafter Weise gekühlt, so
daß sie in kompakter Bauweise bei gleichzeitig hoher Leistung ausgeführt werden kann.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Patentansprüchen 2 bis 10.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Zeichnung
näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine teilweise im Schnitt gehaltene Darstellung einer Röntgenröhre mit Merkmalen nach der Erfindung, jo
Fig. 2 eine Fig. 1 ähnelnde Darstellung einer Abwandlung des Kolbens der Röntgenröhre gemäß
Fig. 1,
Fig.3 eine Fig.2 ähnelnde Darstellung einer
Abwandlung des isolierenden Hohlzylinders der Rönt- r> genröhre gemäß F i g. 1.
Die in F i g. 1 dargestellte Röntgenröhre mit Merkmalen nach der Erfindung entspricht bezüglich ihres
Grundaufbaus zum großen Teil einer herkömmlichen Röntgenröhre.
Die Röntgenröhre besteht aus einem evakuierten Kolben 1 in Form von Endteilen la und Ic aus Glas
sowie einem Mittelteil Ifa aus Metall, einer im Kolben 1 angeordneten Kathodeneinheit 2, einer im Kolben 1
angeordneten, der Kathodeneinheit 2 zugewandten Anodeneinheit 3 in Form einer der Kathodeneinheit 2
zugewandten Fangelektrode 4 und eines Rotors 6 zum Drehen der Fangelektrode 4, einem Stator 7 zum
Drehen des Rotors 6 und einem isolierenden Hohlzylinder 8 zur Isolierung des Rotors 6 gegenüber dem Stator
7. Der schalenförmige Abschnitt 9 der Kathodeneinheit 2 enthält einen Heizfaden zum Emittieren eines
Elektronenstrahls. Zwischen der Fangelektrode 4 und dem Rotor 6 ist eine Kühl- und Abschirmkonstruktion
20 vorgesehen.
Die Röntgenröhre nach Fig. 1 weist weiterhin ein zwischen der Fangelektrode 4 und dem Rotor 6 koaxial
dazu angeordnetes wärmeabschirmendes Element 21 auf. Die Welle 5 erstreckt sich dabei durch die
Zentralbohrung des Elements 21 zur Verbindung der Fangelektrode 4 mit dem Rotor 6. Das Element 21 ist am
Außenumfang mit dem einen Ende des Metall-Mittelteils lides evakuierten Kolbens I und am Innenumfang
mit einem Metallring 22 verbunden, der mit dem einen Ende des Endteils la des Kolbens i verschmolzen bzw.
verschweißt ist Das Element 21 besitzt die Form einer flachen Scheibe mit einer Zentralbohrung 24. In
abgewandelter Ausführungsform kann das Element 21 auch gemäß Fig.2 mit seinem !nnenumfangsteil zur
Fangelektrode 4 hin abgewinkelt sein. In diesem Fall wird es vom elektrischen Standpunkt bevorzugt, daß
sich dieser Innenumfangsteil auf halber Strecke zwischen der Fangelektrode 4 und dem Rotor 6
berindet. Das Element 21 bzw. 20, wenn es die Form einer flachen Scheibe mit Zentralbohrung 24 besitzt,
kann weiterhin mit mindestens einem Vorsprung 23 versehen sein, der von seinem Innenumfangsteil in
Richtung auf die Fangelektrode 4 absteht
Die Zentralbohrung 24 des Elements 21 kann gegenüber der die Fangelektrode 4 mit dem Rotor 6
verbindenden Welle exzentrisch angeordnet sein. In diesem Fall ist das Zentrum der Zentralbohrung 24
weiter als die Achse der Welle 5 vom Bereich 9 der Kathodeneinheit 2 entfernt Der Durchmesser der
Zentra/bohrung 24 entspricht entweder demjenigen des
Rotors 6 oder ist kleiner als dessen Durchmesser. Vorzugsweise ist die Zentralbohrung 24 so groß, daß sie
mit Spiel von der Welle 5 durchsetzt wird.
Das Element 21 besteht aus einem Werkstoff mit gutem Wärmeleitvermögen, beispielsweise Kupfer.
Mindestens die der Fangelektrode 4 zugewandte Seite des Elements ist mit Kupfersulfid, Schwarzchrom o. dgl.
geschwärzt. An der dem Rotor 6 zugewandten Seite kann das Element 21 eine Anzahl von wärmeabstrahlenden
Rippen 25 aufweisen. Weiterhin kann das Element 21 so groß sein, daß sein Außenumfangsabschnitt über
den evakuierten Kolben 1 hinausragt.
Der isolierende Hohlzylinder 8 ist so geformt und angeordnet, daß er den den Rotor umgebenden Endteil
la umschließt und die vom Endteil la abgehende, nach
außen freiliegende Seite des Elements 21 abdeckt oder abschirmt. In den Spalt zwischen dem Hohlzylinder 8
und dem Endteil la sowie zwischen dem Hohlzylinder 8
und dem Element 21 ist ein Kühlmittel zur Kühlung des Rotors 6 und des Elements 21 einführbar. Zur Zufuhr des
Kühlmittels und zu seiner Umwälzung in diesem Spalt ist eine nicht dargestellte Rohrleitung am einen Ende
mit dem isolierenden Hohlzylinder 8 und am anderen Ende mit einem nicht dargestellten Kühlmittelvorrat
verbunden. Als Kühlmittel kann ein isolierendes Gas, z. B. Schwefelhexafluorid (SF6) oder ein isolierendes öl
verwendet werden.
Der isolierende Hohlzylinder 8 kann auch die Form gemäß Fi g. 3 besitzen. Dieser abgewandelte Hohlzylinder
8 umschließt nur den Endteil 1 a, so daß er den Rotor 6 elektrisch vom Stator 7 isoliert.
Bei der dargestellten Röntgenröhre blockiert das Element 21 die von der Fangelektrode <
abgestrahlte Wärme. Die Wärme der Fangelektrode 4 wird daher, mit Ausnahme der über die Welle 5 übertragenen
Wärmemenge, nicht unmittelbar auf den Rotor 6 übertragen. Infolgedessen erwärmt sich der Rotor 6 in
keinem Fall so stark, daß die seine Welle tragenden Lager einer thermischen Ausdehnung unterworfen sind,
durch die der runde Lauf der Rotorwelle verhindert wird. Die erfindungsgemäße Röntgenröhre ist daher mit
hohem Wirkungsgrad betreibbar, so daß sie einen hohen praktischen Nutzwert bietet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (10)
1. Röntgenröhre, bestehend aus einem evakuierten Kolben mit Endteilen aus Glas und einem
Mittelteil aus Metall, einer im evakuierten Kolben angeordneten Kathodeneinheit und einer ebenfalls
im Kolben angeordneten, der Kathodeneinheit zugewandten Anodeneinheit, die eine an einem
Rotor angebrachte Fangelektrode aufweist, und aus einem wärmeabschirmenden Element mit einem
Abschnitt, der in den Raum zwischen dem Rotor und der Fangelektrode derart ragt, daß eine Aufheizung
des Rotors durch die von der Fangelektrode abgestrahlte Wärme verhindert wird, dadurch
gekennzeichnet, daß der genannte Abschnitt des wärmeabschirmenden Elements (21) mit seiner
Fläche der Fangelektrode (4) gegenüberliegt, so daß ditser Abschnitt die von der Fangelektrode abgestrahlte
Wärme auffängt und verhindert, daß das Glasendteil (ta)durch Sekundärelektronen von der
Fangelektrode bestrahlt wird, daß das wärmeabschirmende Element (21) Bestandteil des evakuierten
Kolbens (1) ist, derart, daß die vom wärmeabschirmenden Element (21) aufgenommene Wärme
nach außen vom evakuierten Kolben weg abgestrahlt wird, und Haß ein isolierender Hohlzylinder
(8) vorgesehen ist, der mit dem einen Ende dicht an dem wärmeabschirmenden Element (21) liegt und
durch den ein Kühlmedium zum Kühlen des wärmeabschirmenden Elements (21) zuführbar ist.
2. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmeisolierende Element
(21) eine Metallscheibe mit einer Zentralbohrung (24) ist, die vom Rotor (6) durchsetzt wird.
3. Röntgenröhre nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallscheibe aus Kupfer
besteht.
4. Röntgenröhre nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallscheibe an ihrer der
Fangelektrode zugewandten Seite geschwärzt ist.
5. Röntgenröhre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallscheibe an ihrer
anderen Seite mit einer Anzahl von wärmeabstrahlenden Rippen (25) versehen ist.
6. Röntgenröhre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmeabschirmende Element
(21) eine Metallscheibe mit einer exzentrischen Bohrung ist.
7. Röntgenröhre nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallscheibe am Außenumfangsabschnitt
am einen Ende des Kolben-Zwischenteils und am Innenumfang an einem Metallring
(22) befestigt ist, der mit dem einen Kolben-Endteil verschmolzen bzw. verschweißt ist.
8. Röntgenröhre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenumfangsabschnitt der
Metallscheibe (21) so in Richtung auf die Fangelektrode abgewinkelt ist, daß er sich auf halber Strecke
zwischen Fangelektrode und Rotor befindet.
9. Röntgenröhre nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenumfangsabschnitt der
Metallscheibe so in Richtung auf die Fangelektrode (4) abgewinkelt ist, daß er sich parallel zu deren
Außenumfangsabschnitt erstreckt.
10. Röntgenröhre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenumfangsabschnitt der
Metallscheibe mit mindestens einem in Richtung auf die Fangelektrode (4) abstehenden Vorsprung (23)
versehen ist.
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