DE29922461U1 - Einrichtung zur Abdichtung eines Fensterrahmens - Google Patents
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Landscapes
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Description
Dipl.-Chem. E.L. FRITZ 99/631
M. Hoffmann
59759 Arnsberg
Firma
Menke Kunststoffe GmbH & Co. KG
Mescheder Schling
59581 Warstein
"Einrichtlang zur Abdichtung eines Fensterrahmens"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens oder dergleichen und einer Laibung umfassend ein in einem Kanal des Profils angeordnetes Dichtband, das sich in einem komprimierten Zustand befindet, sowie Absperrmittel, die das Dichtband vor der Montage des Profils in dem komprimierten Zustand halten, so daß es sich innerhalb des Kanals des Profils befindet.
Einrichtungen zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens oder dergleichen sind aus dem Stand der Technik bekannt geworden. Beispielsweise beschreibt die DE 196 3 8 93 0 eine solche Einrichtung. Bei dieser bekannten Einrichtung befindet sich in einem Kanal einer Ausgleichsprofilleiste ein vorkomprimiertes Dichtband, welches zunächst durch Absperrmittel in einem komprimierten Zustand gehalten wird. Als Absperrmittel dient eine Deckleiste, die gelenkig nach Art eines Filmscharniers an der Ausgleichsprofilleiste befestigt ist. Nach dem Aufklappen dieser Deckleiste kann sich dann das komprimierte Dichtband ausdehnen und eine Fuge abdichten. Diese bekannte Einrichtung hat jedoch den Nachteil, daß diese Deckleiste so angeordnet ist, daß man sie vor der Montage der Ausgleichsprofilleiste öffnen muß. Somit kann es vorkommen, daß das vorkomprimierte Dichtband aus Schaumstoff bereits zu expandieren beginnt. Dies ist unerwünscht und hinderlich, da die Montage einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Einrichtung zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens oder dergleichen und einer Laibung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei der die Absperrmittel so ausgebildet sind, daß auch noch nach der Montage des Profils die Absperrmittel entfernt werden können zur Freigabe des sich dann expandierenden Schaumstoffstreifens.
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Die Lösung dieser Aufgabe liefert eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens und einer Laibung der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß die Absperrmittel eine Folie oder dergleichen umfassen, die auf Flächen aufgeklebt ist, die sich seitlich an den Kanal anschließen, welcher das Dichtband, zum Beispiel einen Schaumstoffstreifen aufnimmt. Dabei ist die Folie oder dergleichen so dimensioniert, das sie einen nach der Montage des Profils über den Rand des Profils überstehenden Bereich aufweist, der nach der Montage des Profils zugänglich ist. Somit ist es möglich, zunächst das Profil zu montieren und dann an dem überstehenden Bereich der Folie zu ziehen, um diese aus ihrer Position, in der sie als Absperrmittel für den Schaumstoffstreifen wirkt, zu entfernen, so daß sich dann der dann oberseitig freiliegende Schaumstoffstreifen expandieren kann. Anstelle einer Folie kann beispielsweise auch ein Papierbogen Verwendung finden.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Folie im Anschluß an den auf das Profil aufgeklebten Bereich um etwa 180° in die Gegenrichtung umgelegt ist und der überstehende Bereich der Folie Teil des umgelegten Bereichs ist. Bei dieser Anordnung erzielt man eine wesentlich bessere Kräfteeinwirkung beim Abziehen der als Absperrmittel ausgebildeten Folie. Durch dieses Umlegen der Folie in die Gegenrichtung wird erreicht, daß beim Ziehen an dem nach der Montage von außen her noch zugänglichen überstehenden Bereich der Folie zunächst eine Zugkraft auf den weiter innen liegenden Klebebereich zwischen Folie und deren Klebefläche auf dem Profil ausgeübt wird. Die als Absperrmittel dienende Folie löst sich also zunächst innen ab, löst sich dann von dem Schaumstoffstreifen und zuletzt von der weiter außen liegenden Klebefläche der Folie auf dem Profil. Dabei gibt es Kleber, die so ausgebildet sind, daß das nachträgliche Lösen der Folie in der genannten Weise ohne weiteres möglich ist.
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Besonders vorteilhaft sind dabei Kleber, deren Schälfestigkeit geringer ist als ihre Scherfestigkeit. Derartige Kleber gewähren eine ausreichende Klebekraft, um den komprimierten Schaumstoffstreifen zurückzuhalten, lassen sich aber dennoch in der genannten Weise anschließend abschälen.
Besonders bevorzugt sind solche Kleber, die auf den Flächen der Folie stärker haften als auf den Flächen des Profils beziehungsweise des SchaumstoffStreifens. Bei Verwendung solcher Kleber ist es möglich, beim Abschälen der Folie den Kleber weitgehend von den Profilflächen und gegebenenfalls auch vom Schaumstoffstreifen abzulösen, da der Kleber an der Folie haften bleibt. Ein solches Verhalten des Klebers ist aber zur Erfüllung der erfindungsgemäßen Aufgabe nicht unbedingt erforderlich. Wichtig ist nur, daß sich die Folie nachträglich abziehen läßt und das komprimierte Dichtband dann freigibt, vorher aber ausreichend klebt, um das Dichtband zurückzuhalten.
Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
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Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 einen Horizontalschnitt durch eine erfindungsgemäße Einrichtung zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens und einer Laibung;
Fig. 2 eine vergrößerte Schnittansicht des Profils mit Schaumstoffstreifen und Absperr folie,-
Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Einrichtung zur Abdichtung gemäß einer Variante im horizontalen Schnitt.
Es wird zunächst auf Fig. 2 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt im horizontalen Schnitt ein beispielhaftes Profil 13, wie es z.B. im Bereich zwischen einem Fensterrahmenprofil und einer Laibung angeordnet werden kann. Entsprechende Anwendungsbeispiele zeigen die Fig. 1 und 3. Das Profil 13 weist unter anderem einen Kanal 11 auf, der zu einer Seite hin offen ist, so daß dieser Kanal 11 quasi eine etwa T-förmige Nut bildet. Dieser Kanal 11 nimmt einen Schaumstoffstreifen 12 auf, der zur Abdichtung einer Fuge dient, wie nachfolgend noch näher erläutert wird. Bei diesem Schaumstoffstreifen handelt es sich um ein spezielles Material, welches sich zunächst vor der Montage des Profils 13 in einem komprimierten Zustand befindet. Dieser komprimierte Zustand ist in Fig. 2 dargestellt. In diesem Zustand befindet sich dieser Schaumstoffstreifen 12 innerhalb des Kanals 11 des Profils, d.h. er ragt zumindest nicht über die Abmessungen des Profils 13 an der offenen Seite des Kanals 11 hinaus. Um diesen Schaumstoffstreifen 12 in dem in Fig. 2 dargestellten komprimierten Zustand zu halten ist erfindungsgemäß eine Absperrfolie 10 vorgesehen, die mittels eines speziellen Klebers 16 auf zwei Flächen 17, 18 des Profils 13 aufgeklebt ist wobei sich diese Flächen 17, 18 jeweils seitlich an die Öffnung 19 des Kanals 11 anschließen.
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Durch die Absperrfolie 10 wird also verhindert, daß sich der komprimierte Schaumstoffstreifen 12 ausdehnen und aus dem Kanal 11 herausbewegen kann.
Die Folie 10, die als Absperrmittel dient, ist dabei mit einer unteren Lage mittels des Klebers 16 auf die Fläche und auf die Fläche 18 des Profils 13 aufgeklebt. Diese Folie 10 ist jedoch über dem Profil 13 doppellagig angeordnet, dadurch daß die Folie 10 im Anschluß an den auf die Fläche des Profils aufgeklebten Bereich 15 der Folie um etwa 180° umgelegt ist und sich dann in die Gegenrichtung erstreckt. Dieser umgelegte Bereich der Folie, innerhalb dessen diese über dem Profil 13 doppellagig angeordnet ist, ist in Fig. mit 20 bezeichnet.
Die Folie 10 setzt sich jedoch dann noch über diesen umgelegten Bereich 20 und über die Seitenkante 21 des Profils 13 hinaus, so daß sich ein überstehender Bereich 14 der Folie ergibt. Dieser überstehende Bereich 14 der Folie erstreckt sich bis zum freien Ende der Folie und dient somit dazu, die Folie 10 anzufassen, wenn man diese abziehen will von den beiden Flächen 17, 18 des Profils 13, auf die sie aufgeklebt ist.
Der Kleber 16 auf diesen beiden Flächen 17, 18 ist dabei vorzugsweise ein spezieller Kleber, der auf der Fläche der Folie 10 eine höhere Haftung aufweist als auf den beiden Klebeflächen 17, 18 des Profils 13. Dadurch kann man erreichen, daß beim Abziehen der Folie, bei dem an dem 0 überstehenden Bereich 14 in Pfeilrichtung gezogen wird der Kleber 16 sich überwiegend von den Klebeflächen 17, 18 des Profils und möglichst auch von der Klebefläche auf dem Schaumstoffstreifen 12 ablöst. Nach diesem Abziehen der Absperrfolie 10 ist der komprimierte Schaumstoffstreifen oberseitig frei und kann sich nach oben hin, d.h. in Pfeilrichtung in Fig. 2 ausdehnen.
Die Möglichkeiten der Anwendung der vorliegenden Erfindung bei der Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens und einer Laibung lassen sich anhand von Fig. 1 bzw. Fig. 3 besser erläutern. Fig. 1 zeigt ein mögliches Ausführungsbeispiel mit einer Laibung 23 und einem Fensterrahmenprofil 22, zwischen denen das erfindungsgemäße Profil 13 angeordnet ist, um den Spalt zu überbrücken. Nach der Montage des Fensterrahmenprofils 22 erfolgt die Montage des Profils 13. Danach wird die Absperrfolie in Pfeilrichtung abgezogen wie zunächst unter Bezugnahme auf Fig. 2 beschrieben wurde. Der Vorteil liegt also darin, daß man die Absperrfolie 10 aufgrund ihres überstehenden Bereichs 14 nach der Montage des Profils 13 abziehen kann. Anschließend kann man noch eine Abdeckleiste 24 mit einem Rastschenkel in eine Kammer des Profils 13 eindrücken und dort verrasten, wodurch man auch den verbleibenden Spalt zwischen dem Profil 13 und der Laibung 23 überdeckt. Dieser Spalt 25 wird dann weiter innen durch den sich ausdehnenden Schaumstoffstreifen 12 abgedichtet, der wie man in Fig. 1 durch die gestrichelten Linien erkennen kann, sich bis an die Laibung 23 hin ausdehnen kann.
Fig. 3 zeigt ein anderes Anwendungsbeispiel. Hier ist das Profil, das mit 33 bezeichnet ist, breiter und komplexer in seiner Bauform als bei dem Anwendungsbeispiel gemäß Fig. 1. Das Profil 33 ist auch in Fig. 3 zwischen einem Fensterrahmenprofil 22 und einer Laibung 23 eines Mauerwerks angeordnet. Das Profil 33 in Fig. 3 weist wiederum einen Kanal 11 auf, der den Schaumstoffstreifen 12 aufnimmt. Hier ist der Kanal etwas anders ausgebildet, so daß der Schaumstoffstreifen 12 den Kanal 11 ausfüllt. Darauf kommt es jedoch im Rahmen der Erfindung nicht an. Man erkennt in Fig. 3 auch wiederum die Folie 10, die so absperrt, daß sich der Schaumstoffstreifen 12 zunächst nicht ausdehnen kann. Zieht man dann nach der Montage des Profils 33 an dem überstehenden Bereich 14 und zieht die Folie 10 in Pfeilrichtung in Fig. 3 ab, dann kann sich wieder der Schaumstoffstreifen 12
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ausdehnen und den Spalt 25 zur Laibung des Mauerwerks hin abdichten.
Claims (5)
1. Einrichtung zur Abdichtung im Bereich zwischen einem Profil eines Fensterrahmens oder dergleichen und einer Laibung umfassend ein in einem Kanal des Profils angeordnetes Dichtband, das sich in einem komprimierten Zustand befindet sowie Absperrmittel, die das Dichtband vor der Montage des Profils in dem komprimierten Zustand halten, so daß es sich innerhalb des Kanals des Profils befindet, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrmittel eine Folie (10) oder dergleichen umfassen, die auf die Flächen aufgeklebt ist, die sich seitlich an den Kanal (11), welcher das Dichtband (12) aufnimmt, anschließen, wobei die Folie (10) oder dergleichen so dimensioniert ist, daß sie einen nach der Montage des Profils (13) über den Rand des Profils überstehenden Bereich (14) aufweist, der nach der Montage des Profils zugänglich ist.
2. Einrichtung zur Abdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (10) im Anschluß an den auf das Profil aufgeklebten Bereich (15) um etwa 180° in die Gegenrichtung umgelegt ist und der überstehende Bereich (14) der Folie Teil des umgelegten Bereichs ist.
3. Einrichtung zur Abdichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (10) mit einem Kleber (16) auf die Flächen des Profils aufgeklebt ist, der auf der Fläche der Folie eine höhere Haftung aufweist als auf den Klebeflächen des Profils, so daß sich der Kleber beim Abziehen der Folie (10) zumindest überwiegend von den Klebeflächen des Profils und/oder von dem Dichtband (12) ablöst.
4. Einrichtung zur Abdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtband ein Schaumstoffstreifen ist.
5. Einrichtung zur Abdichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleber (16) eine Scherfestigkeit aufweist, die höher ist als seine Schälfestigkeit.
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