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DE29915466U1 - Umhüllung für eine Scheibe, insbesondere Compakt-Disk - Google Patents

Umhüllung für eine Scheibe, insbesondere Compakt-Disk

Info

Publication number
DE29915466U1
DE29915466U1 DE29915466U DE29915466U DE29915466U1 DE 29915466 U1 DE29915466 U1 DE 29915466U1 DE 29915466 U DE29915466 U DE 29915466U DE 29915466 U DE29915466 U DE 29915466U DE 29915466 U1 DE29915466 U1 DE 29915466U1
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DE
Germany
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cover
cover parts
disc
parts
disk
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29915466U
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Publication date
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Publication of DE29915466U1 publication Critical patent/DE29915466U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0422Single disc boxes for discs without cartridge
    • G11B33/0427Single disc boxes for discs without cartridge comprising centre hole locking means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/54Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles of special shape not otherwise provided for
    • B65D85/544Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles of special shape not otherwise provided for for gramophone records
    • B65D85/546Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles of special shape not otherwise provided for for gramophone records formed by folding a single blank

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Umhüllung für eine Scheibe, insbesondere Compakt-Disk
Die Erfindung betrifft eine Umhüllung für eine Scheibe, insbesondere einen scheibenförmigen Datenträger, z.B. eine Compakt-Disk.
Derzeit werden scheibenförmige Datenträger bzw. Compakt-Disks in vergleichsweise aufwendigen, gehäuseartigen Umhüllungen aufbewahrt bzw. verschickt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine neue Umhüllung zu schaffen, die sich durch hohen Gebrauchsnutzen und besonders einfache Herstellbarkeit auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Umhüllung gelöst, welche im wesentlichen aus zwei über einen Falz bzw. Rücken miteinander aufklappbar verbundenen Deckelteilen sowie innenseitig an den Deckelteilen angeordneten Schließelementen besteht, welche die Scheibe, z.B. Compakt-Disk, im Schließzustand der Umhüllung durch formschlüssiges Zusammen-
wirken mit einem Rand der Scheibe zwischen den Deckelteilen festhalten.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, als Umhüllung für die Scheibe bzw. Compakt-Disk zwei miteinander nach Art eines Buches oder Heftes aufklappbare Deckelteile vorzusehen und die Scheibe bzw. Compakt-Disk innerhalb der Umhüllung dadurch festzuhalten, daß die die Deckelteile im Schließzustand zusammenhaltenden Schließelemente formschlüssig mit einem Rand der Scheibe bzw. Compakt-Disk zusammenwirken und insbesondere gemäß einer bevorzugten Ausführungsform im Schließzustand der Umhüllung durch eine Öffnung, insbesondere Mittelöffnung, der Scheibe bzw. Compakt-Disk hindurch miteinander verbunden sind. Dementsprechend übernehmen die Schließelemente eine Doppelfunktion, d.h. sie halten einerseits im Schließzustand der Umhüllung die Dekkelteile geschlossen, andererseits dienen die Schließelemente zur Halterung der Scheibe bzw. Compakt-Disk.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind als Schließelemente innenseitig der Deckelteile Klettverschlußteile angeordnet.
Im übrigen können die Deckelteile vorteilhafterweise auch mit einer Lochung versehen werden, um die Umhüllung in eine Ringheftermechanik od.dgl. einhängen zu können.
Wenn die Lochung nahe des Rückens bzw. des Falzes angeordnet ist, kann die Scheibe bzw. Compakt-Disk auch bei in die
Ringheftermechanik eingehängter Umhüllung herausgenommen oder in die Umhüllung eingelegt und durch Schließen der Umhüllung darin fixiert werden.
Im übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung der Zeichnung verwiesen, anhand der eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beschrieben wird.
Dabei zeigt die einzige Figur eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Umhüllung in geöffnetem Zustand.
Gemäß der Erfindung kann ein ringscheibenförmiger Datenträger 1 (CD bzw. CD-ROM) in eine Umhüllung 2 eingelegt werden, welche im wesentlichen aus zwei Deckelteilen 2' besteht, die einstückig miteinander über einen gefalzten Bereich 2" aufklappbar verbunden sind. Auf den in der Zeichnung sichtbaren Innenseiten der beiden Deckelteile 2' ist jeweils im mittleren Bereich ein im wesentlichen kreisscheibenförmiger Klettverschlußteil 3' bzw. 3" angeordnet, so daß die Deckelteile 2' miteinander aufreißbar verbunden werden, wenn die Deckelteile zum Schließen der Umhüllung 2 mit ihren Innenseiten leicht gegeneinander gedrückt werden.
Die Klettverschlußteile 3' und 3" sind im wesentlichen kreisscheibenförmig ausgebildet, wobei der Kreisscheibendurchmesser etwas geringer ist als der Innendurchmesser einer Zentralöffnung im scheibenförmigen Datenträger 1.
Wenn also der scheibenförmige Datenträger 1 auf eines der Deckelteile 2' derart aufgelegt wird, daß der jeweilige Klettverschlußteil - im Beispiel der Zeichnung der Klettverschlußteil 3" - innerhalb des Querschnittes der Mittelöffnung des scheibenförmigen Datenträgers 1 liegt, so werden die Klettverschlußteile 3' und 3" beim Schließen der Deckelteile 2' durch die Mittelöffnung des scheibenförmigen Datenträgers 1 hindurch miteinander verbunden. Damit halten die Klettverschlußteile 3' und 3" einerseits die Deckelteile 2' geschlossen. Andererseits wird der scheibenförmige Datenträger 1 auf den Klettverschlußteilen 3' und 3" wie auf einer zentralen Achse formschlüssig zwischen den Deckelteilen 2' radial und axial gehaltert.
Vorzugsweise ist in den Deckelteilen 2' nahe des gefalzten Bereiches 2" eine Lochung 4 angeordnet, so daß die Umhüllung 2 sowohl mit als auch ohne den scheibenförmigen Datenträger 1 in eine übliche Ringheftermechanik eines Ordners od.dgl. eingehängt werden kann.
Grundsätzlich kann diese Lochung 4 auch weggelassen sein und bei Bedarf mittels eines in Büros üblichen Lochers hergestellt werden.
Die Deckelteile 2' sowie der gefalzte Bereich 2" können aus einem einstückigen Kunststoffolienteil hergestellt sein. Diese Kunststoffolie kann transparent ausgebildet sein, so
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daß eine eventuelle Beschriftung auf dem scheibenförmigen Datenträger durch die Deckelteile 2' hindurch lesbar bleibt. Ein geeignetes Material für die Folie ist Polypropylen.
Zusätzlich oder alternativ zu den Klettverschlußteilen 3'
und 3" können auch Verschlußelemente vorgesehen sein, die die Scheibe 1 bei geschlossener Umhüllung 2 am Außenrand festhalten.
Im übrigen können statt der Klettverschlußteile auch andere Schließelemente vorgesehen sein, z.B. Druckknopfelemente, Adhäsionsverschlußelemente, Hakenelemente od.dgl.
Die Umhüllung kann auch als Kunststoff-Spritzgußteil ausgebilder oder aus derartigen Teilen zusammengesetzt sein, wobei die Schließelemente in bzw. an die Deckelteile 2' ein-
bzw. angeformt und die Deckelteile 2' miteinander über einen dünnen folienartigen Rücken bzw. Streifen aufklappbar verbunden sein können.
Schließlich kann die Umhüllung auch aus Papier oder Karton gefertigt sein.

Claims (11)

1. Umhüllung (2) für eine Scheibe (1), insbesondere einen scheibenförmigen Datenträger, z. B. Compakt-Disk (CD, CD-ROM), im wesentlichen bestehend aus zwei über einen Falz bzw. Rücken (2") miteinander aufklappbar verbundenen Deckelteilen (2') sowie innenseitig an den Deckelteilen (2') angeordneten Schließelementen (3', 3"), welche die Scheibe (1) im Schließzustand der Umhüllung (2) durch formschlüssiges Zusammenwirken mit einem Rand der Scheibe (1) zwischen den Deckelteilen (2') festhalten.
2. Umhüllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Schließelemente (3', 3") der Deckelteile (2') im Schließzustand durch eine Öffnung, insbesondere Mittelöffnung, der Scheibe (1) hindurch miteinander verbunden sind.
3. Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Schließelemente (3', 3") Klettverschlußteile angeordnet sind.
4. Umhüllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß als Schließelemente (3', 3") Druckknopfteile angeordnet sind.
5. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch eine die Deckteile (2') durchsetzende Lochung (4) zum Einhängen der Umhüllung (2) in eine Ringheftermechanik.
6. Umhüllung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochung (4) neben dem Falz bzw. Rücken (2") angeordnet ist.
7. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelteile (2') miteinander einstückig über den Falz bzw. Rücken (2") verbunden sind.
8. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelteile (2') zumindest bereichsweise aus transparentem Material bestehen.
9. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die Scheibe (1) umhüllenden Deckelteile (2') Teil eines Buches oder Heftes sind.
10. Umhüllung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelteile (2') als Spritzgußteile, vorzugsweise mit ein- bzw. angeformten Schließelementen (3', 3"), ausgebildet sind.
11. Umhüllung nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als einstückiges Spritzgußteil, wobei die Deckelteile (2') am Rücken (2") über einen Folienstreifen verbunden sind.
DE29915466U 1999-09-03 1999-09-03 Umhüllung für eine Scheibe, insbesondere Compakt-Disk Expired - Lifetime DE29915466U1 (de)

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DE29915466U1 true DE29915466U1 (de) 1999-12-09

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