DE29912367U1 - Schiebetürzarge - Google Patents
SchiebetürzargeInfo
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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Description
OHG 18_T2
Schiebetürzarge
Die Erfindung betrifft eine Schiebetürzargenvorrichtung in Kastenbauweise für einen Einbau in Wände eines Gebäudes, die &iacgr;&ogr; aufweist
- einen Stahlrahmen, der wenigstens teilweise mit einer Verkleidung versehen ist und
eine Schiebetür, die in dem Stahlrahmen beweglich gehalten und aus einem Aufnahmehohlraum in eine Türöffnung und umgekehrt zu verschieben ist.
Eine Schiebetürzargenvorrichtung der eingangs genannten Art ist aus dem DE-Katalog der Firma BOS: Stahlzargen-Technik, Brandschutz-Technik, Türen-Technik, Januar 1999, S. 12 bis 13 bzw. dem IT-Katalog der Firma SCRIGNO: SCRIGNO-Schiebetürensystem für verputzte Wände und Gipskarton-Wände, verputzte Wände, Druckvermerk Germany 05 20.000, S. 1 bis 7 bekannt, die aus einem Stahlrahmen besteht, der einen Aufnahmehohlraum und eine Türöffnung umfaßt. Im Stahlrahmen ist eine Schiebetür gehalten, die zwischen der Türöffnung und dem Türhohlraum zu verschieben ist.
Nachteilig ist, daß der Aufnahmehohlraum entweder durch Gipskartonplatten oder Streckmetall abgeschlossen wird, die in-
stabil sind, so daß die gesamte Vorrichtung instabil wird. Desweiteren ist der Aufwand für die Verstellung des Stahlrahmens hoch.
Es stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Schiebetürzargenvorrichtung der eingangs genannten Art so weiter zu entwickeln, daß deren Stabilität erhöht und der Aufwand verringert wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß der mit den Bauplatten verkleidete Aufnahmehohlraum sich statisch wie ein Teil einer fertiggestellten Mauer darstellt. Dadurch ist es möglich, die Schiebetürzargenvorrichtung in den Mauerdurchbruch so einzusetzen, als wäre sie Teil der gesamten Mauer. Für den Benutzer des Gebäudes stellt der Mauerabschnitt, der durch die gegenüberliegenden Bauplatten nach außen hin begrenzt wird, statisch einen integrierenden Bestandteil der Gesamtmauer dar, der auch an dieser Stelle über die gleiche Stabilität wie die übrige Mauer verfügt.
Die Bauplatten können in dem U-Profil mit jeweils wenigstens einem L-Profil als Teil des Stahlrahmens gehalten werden. Dieses Befestigen der Bauplatten gewährleistet wirksam die Stabilität des verkleideten Aufnahmehohlraums für die Tür.
Die wenigstens die den Aufnahmehohlraum begrenzenden Bauplatten und die Außenflächen der Wand können mit einer Wandputzschicht verputzt werden. Dem Bauherrn steht es dabei frei, bestimmte Teile des Stahlrahmens, der aus Edelstahl oder dergleichen gefertigt sein kann, entsprechend in der Wand als
dekoratives Element hervorzuheben. Es ist aber auch möglich, die Bauplatten einschließlich die sie haltenden Teile des Stahlrahmens zusammen mit der Wandputzschicht zu überdecken. Hierdurch entsteht ein einheitliches Bild des jeweiligen Raumes in dem Gebäude.
An einem der die Bauplatten haltenden U-Profil kann eine Laufschiene angeordnet sein, an der die Schiebetür verschiebbar gehalten wird. Dadurch, daß die Laufschiene Teil des Stahlrahmens wird, übt sie nicht nur eine haltende, sondern auch eine stabilisierende Funktion aus.
Die beiden sich gegenüberliegenden Bauplatten für die Begrenzung des Aufnahmehohlraums können aus wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Bauplatten bestehen, die durch zwei weitere nebeneinander angeordnete U-Profile zusammengehalten werden können.
Die Bauplatten können dabei eine gleiche und/oder unterschiedliche Breite aufweisen. Hierdurch ist es möglich, einen Aufnahmehohlraum unterschiedlicher Länge zu verkleiden, in dem eine Bauplatte mit Lieferbreite und eine zweite mit einer zugeschnittenen Breite zum Einsatz kommen. Werden allerdings die Schiebetürzargen in sehr großen Stückzahlen gefertigt, können mit dem Lieferanten der Bauplatte Sonderkonditionen dahin gehend vereinbart werden, daß Bauplatten immer gleicher Breite geliefert werden, die entsprechend zusammengesetzt worden.
Die Bauplatten können hierbei eine Dicke zwischen 6 und 50 mm haben. Da die Schiebetürzargenvorrichtung in Trennwänden eingesetzt wird, kommen vorzugsweise Bauplatten mit einer Nenndicke von 20 mm zum Einsatz. Die Bauplatten können aus einem
Kern, insbesondere einem Schaumstoffkern und aus auf wenigstens einer der Flachseiten des Schaumstoffkerns aufgebrachten Gewebes oder Vlies bestehen, das in einem aushärtenden zementartigen Mörtel eingebettet ist und innerhalb des erstarrten Mörtels eine Armierung bildet, so daß eine armierte Mörtelschicht entsteht. Der Schaumstoffkern kann dabei auch beidseitig mit einer armierten Mörtelschicht versehen werden. Die armierten Mörtelschichten erhöhen die Stabilität des Schaumstoffkerns. Sie bilden eine Außenschicht, die einer gegossenen Wand sehr ähnlich ist. Dadurch, daß das Armierungsgewebe an der Oberfläche der Mörtelschicht positioniert ist, entsteht eine gitterförmige Oberfläche, die ein gutes Anhaften von Putz und dergleichen gewährleistet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schiebetürzarge für einen Einbau in ein Mauerwerk in einer schematisch dargestellten Draufsicht,
Fig. 2a und 2b einen Schnitt durch eine Schiebetürzarge gemäß Fig. 1 entlang der Linie HA - HB,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Schiebetürzarge gemäß Fig. 1 entlang der Linie III - III und
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Schiebetürzarge gemäß Fig. 1 entlang der Linie IV - IV.
Eine Stahlzarge gemäß den Fig. 1 bis 4 weist einen Stahlrahmen 30 auf, in dem Bauplatten 22, 23, 24, 25 gehalten werden, die einen Aufnahmehohlraum 29 begrenzen. Neben dem Aufnahme-
hohlraum 29 umfaßt der Stahlrahmen 30 eine Türöffnung 26. In dem Stahlrahmen ist darüber hinaus eine Schiebetür 21 angeordnet, die aus der Türöffnung 26 heraus in den Aufnahmehohlraum 29 verschoben werden kann.
Wie insbesondere die Fig. 2a und 2b zeigen, wird der Aufnahmehohlraum 29 auf der einen Seite durch die Bauplatten 22 und 24 und auf der gegenüberliegenden Seite durch die Bauplatten 23 und 25 begrenzt. Die Bauplatten 22 und 24 bzw. 23 und 25 werden durch zwei mit dem Rücken aneinander liegende U-Profile 4 zusammengehalten. An den gegenüberliegenden Enden werden die Bauplatten 22 und 24 bzw. 23 und 25 durch L-Profile 3 gehalten, die in einem U-Profil 2 eingesetzt sind. Das U-Profil 2 begrenzt damit zusammen mit den Bauplatten 22, ...,25 den Aufnahmehohlraum 29.
An der dem U-Profil 2 gegenüberliegenden Seite wird der Stahlrahmen durch zwei gegenüberliegende Zargen 18 begrenzt. In den Stahlzargen 18 ist ein U-Profil 19 angeordnet, in dem die Bauplatten 24 und 25 gehalten werden. Die beiden Zargen 18 begrenzen zusammen mit einer gegenüberliegenden Stahlzarge 1 die Türöffnung 26. In die Stahlzarge 1 ist eine Türblattaufnahmeausnehmung 32 eingebracht. Lose Nagelanker 13 werden am Zargenprofil 1 eingebracht und stellen die Verbindung zur Wand her.
Wie insbesondere die Fig. 1, 3 und 4 zeigen, weist die Stahlzarge ein Stahlzargen-U-Profil 9 auf, in dem eine Laufschiene 10 angeordnet ist. In der Laufschiene wird mit Laufwerken 16 die Schiebetür gehalten. Zwei sich gegenüberliegende lose Vierkantprofile 13* verdecken die Schraubverbindungen zwischen den Laufwerken 16 und der Schiebetür 21.
Dem Zargen-U-Profil 9 gegenüberliegend befindet sich am unteren Ende der Zarge ein Bodenanker 14. In dem Bereich Oberkante Flur OFF ist wenigstens ein Türführungszapfen 6 eingelassen, mit dem gewährleistet wird, daß die Schiebetür 21 ohne zu schwingen verschoben werden kann.
Wie insbesondere die Fig. 1 und 4 zeigen, erstreckt sich vom Aufnahmehohlraum 29 heraus bis über die Türöffnung das Zargen-U-Profil 9. Das Zargen-U-Profil 9 ist an einem U-Profil 7 angeordnet. Das U-Profil 7 begrenzt die Schiebetürzarge oben und unten. In dem U-Profil 7 sind L-Profile 8 eingebracht, mit deren Hilfe die Bauplatten 22, ..., 25 an deren oberen und unteren Längskanten gehalten werden. In Fig. 2b ist ebenfalls der Führungszapfen 6 gezeigt, in dessen Bereich sich ein weiteres U-Profil 5 befindet, das bei Zargen und Bodeneinstand eingesetzt wird. Einem Bodenanker 14 kommt anstelle des U-Profils 5 bei Zargen ohne Bodeneinstand zum Einsatz.
Wie insbesondere Fig. 1 zeigt, wird der Stahlrahmen 30 insbesondere im Bereich der Türöffnung 26 durch Distanzschienen 12 begrenzt. Die einzelnen Teile des Stahlrahmens 30 gewährleisten, daß die Schiebetürzarge einschließlich Schiebetür und die durch die Bauplatten 22, ..., 25 begrenzten Aufnahmehohlraum eine Baueinheit darstellt, die als Fertigteil in eine Türöffnung einer Wand eingesetzt wird.
Ist die Schiebetürzarge in die Maueröffnung einer Wand 31 eingesetzt, werden anschließend die Außenflächen der Wand 31 und der Bauplatten 22, ..., 25 auf der einen Seite mit einer Wandputzschicht 27 und auf der gegenüberliegenden Seite mit einer Wandputzschicht 28 versehen. Hierdurch wird gewährleistet, daß der durch die Bauplatten 22, ..., 25 begrenzte Aufnahmehohlraum integrierter Teil der Wand 31 wird und für den
äußeren Betrachter als Teil dieser Wand durch die Verputzung erscheint. Die Bauplatten 22, ..., 25 haben eine solche Stabilität, daß sie den Wandabschnitt in diesem Bereich voll ausbilden.
Diese statischen Eigenschaften erhalten die Bauplatten 22, ..., 25 dadurch, daß sie aus einem Schaumstoffkern bestehen, der auf beiden Seiten mit einer armierten Mörtelschicht beschichtet ist. Diese Beschichtung wird so vorgenommen, daß
&iacgr;&ogr; auf den Flachseiten des Schaumstoffkerns flüssiger Mörtel aufgetragen und in diesen flüssigen Mörtel eine Bahn aus Glasfasergewebe oder Vlies bzw. Armitgewebe oder Polyestervlies eingebettet wird. Nach dem Einbetten wird überflüssiger Flüssigmörtel abgezogen und die beschichtete Bauplatte in einem Trockenofen getrocknet. Hierbei trocknet der Mörtel aus, so daß die armierte Mörtelschicht auf beiden Seiten entsteht. Nach dem Aushärten der Mörtelschicht tritt das Glasfasergewebe nach außen hervor und erscheint als Gitterstruktur. Diese Gitterstruktur gibt dem Putz der Wandputzschichten den nötigen Halt an den Bauplatten. Wesentlich ist, daß die armierten Mörtelschichten auf beiden Seiten die notwendige Stabilität herstellen. Die Bauplatten sind aber nicht nur mechanisch stabil, sondern auch feuchtigkeitsbeständig, so daß sie im Gegensatz zu anderen Verkleidungsmaterialien formbeständig bleiben und nicht durch die Feuchtigkeit angegriffen werden können. Darüber hinaus sind sie schall- und wärmeisolierend.
Claims (9)
1. Schiebetürzargenvorrichtung in Kastenbauweise für einen Einbau in Wände (31) eines Gebäudes, die aufweist dadurch gekennzeichnet, daß die Verkleidung aus wenigstens zwei sich gegenüberliegenden Bauplatten (22, . . ., 25) besteht, die im Stahlrahmen (30) angeordnet sind und durch die der Aufnahmehohlraum (29) für die Schiebetür (21) gemeinsam mit wenigstens einem U-Profil (2, 7) begrenzt ist.
1. einen Stahlrahmen (30), der wenigstens teilweise mit einer Verkleidung (22, 23, 24, 25) versehen ist und
2. eine Schiebetür (21), die in dem Stahlrahmen (30) beweglich gehalten und aus einem Aufnahmehohlraum (29) in eine Türöffnung (26) und umgekehrt zu verschieben ist,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauplatten (22, . . . 25) in dem U-Profil (2, 7) mit jeweils wenigstens einem L-Profil (3, 8) als Teil des Stahlrahmens (30) gehalten sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die den Aufnahmehohlraum (29) begrenzenden Bauplatten (22, . . . 25) und die Außenflächen der Wand (31) mit einer Verputzschicht (27, 28) zu verputzen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an einem die Bauplatten (22, . . . 25) haltenden U-Profil (2, 7) eine Laufschiene (10) angeordnet ist, an der die Schiebetür (21) verschiebbar angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die sich gegenüberliegenden Bauplatten jeweils aus wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Bauplatten (22, 24; 23, 25) bestehen, die durch zwei weitere nebeneinander angeordnete U-Profile (4) zusammengehalten sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die nebeneinander angeordneten Bauplatten (22, 24; 23, 25) eine gleiche und/oder unterschiedliche Breite haben.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauplatten (22, . . ., 25) eine Nenndicke zwischen 6 und 50 mm haben.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauplatten (22, . . ., 25) aus einem Kern, insbesondere Schaumstoffkern, und aus auf wenigstens einer der Flachseite des Schaumstoffkerns aufgebrachten Gewebe oder Vlies bestehen, das in einem aushärtenden zementartigen Mörtel eingebettet ist und innerhalb des erstarrten Mörtels eine Armierung bildet, so daß eine armierte Mörtelschicht besteht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkern zweiseitig mit einer armierten Mörtelschicht beschichtet ist.
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EP1842982A2 (de) * | 2006-04-07 | 2007-10-10 | Eclisse Srl | Gegenrahmenprofil für eine Tapetenschiebetür mit Putzabdichtungsabschnitt |
DE202011001534U1 (de) | 2011-01-16 | 2011-03-24 | Ginzel, Lothar, Dipl.-Ing. | Zarge mit integriertem Linearantrieb |
ITTV20090234A1 (it) * | 2009-12-17 | 2011-06-18 | Eclisse Srl | Cassa per controtelaio per porta scorrevole a scomparsa e controtelaio con cassa del pannello porta provvisti di fianco atto al supporto di oggetti in sospensione |
-
1999
- 1999-07-15 DE DE29912367U patent/DE29912367U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 19991014 |
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R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020802 |
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R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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Effective date: 20070622 |
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R071 | Expiry of right |