DE29912024U1 - Gurtaufroller mit Kraftbegrenzer - Google Patents
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Description
Gurtaufroller mit Kraftbegrenzer
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Die Erfindung betrifft einen Gurtaufroller mit einem Kraftbegrenzer, mit einer Gurtspule, die einen Hohlraum aufweist, und mit einem Sperrzahnrad.
Wird ein Fahrzeug bei einem Unfall durch einen Aufprall stark verzögert, sorgt im Normalfall ein Sicherheitsgurtsystem dafür, dai3 der Fahrzeuginsasse zurückgehalten wird und nicht durch den Kontakt mit Teilen im Fahrzeuginnenraum verletzt wird. Ein heftiger Aufprall, der sich in eine starke Verzögerung des Fahrzeugs und dementsprechend auch in eine sehr starke Verzögerung des Fahrzeuginsassen umsetzt, kann bei einer vollständigen Blockierung der Gurtspule z.B. durch eine Sperrklinke zu einer sehr hohen Belastung des Fahrzeuginsassen durch den Sicherheitsgurt führen, die diesen im Extremfall verletzen kann.
Daher werden in Gurtaufrollern Kraftbegrenzer eingesetzt, die beim Überschreiten eines bestimmten Kraftniveaus eine Drehung der Gurtspule gestatten, um Gurtband auszugeben, so daß die Kraft, die auf den Fahrzeuginsassen wirkt, verringert werden kann. Bekannt ist zu diesem
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Zvveck der Einsatz von Torsionsstäben in der Achse des Gurtaufroller, die bei einer Blockierung des Sperrzahnrades eine Drehung der Gurtspule erlauben. Konstruktionsbedingt läßt sich allerdings eine Drehung der Gurtspule um nur etwa ein bis zwei Umdrehungen realisieren. Um einen Fahrzeuginsassen einigermaßen sanft abfangen zu können, wäre es aber sinnvoll, diesem eine größere Länge abgezogenen Gurtbands zur Verfügung zu stellen. Ein anderer Nachteil der Torsionsstäbe ist, daß es sehr aufwendig ist, eine Kennlinie der Kraftbegrenzung zu verwirklichen, die nach einem ersten Anstieg einen abfallenden Teil aufweist. Dieser Verlauf einer Kennlinie wird im folgenden als "degressiv" bezeichnet. Eine solche Kennlinie ist wünschenswert, um z.B. im Zusammenwirken mit einem Gassack die Kraft, die auf den Insassen wirkt, möglichst konstant zu halten.
Die Erfindung hat daher zur Aufgabe, einen Gurtaufroller mit einem Kraftbegrenzer zu schaffen, der eine größere Anzahl an Umdrehungen der Gurtspule als ein Torsionsstab zuläßt, wobei der Kraftbegrenzer eine in weitern Rahmen voreinstellbare Kennlinie der Kraftbegrenzung aufweist und dabei einfach und kostengünstig herzustellen ist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß im Inneren der Gurtspule ein gewindebildendes Bauteil und ein zu bearbeitendes Bauteil angeordnet sind, wobei eines der Bauteile drehfest mit der Gurtspule und das andere Bauteil drehfest mit dem Sperrzahnrad verbunden ist und die beiden Bauteile miteinander in Eingriff sind, wobei eine Relativdrehung der beiden Bauteile gegeneinander zur Ausbildung eines Gewindes führt. Unter "gewindebildend" oder "Ausbildung eines Gewindes" ist hier insbesondere das spanende Schneiden oder das nichtspanende Formen eines Gewindes zu verstehen.
Das Ausbilden eines Gewindes in einem der Bauteile setzt der Drehung der Gurtspule einen mechanischen Widerstand entgegen, was dazu führt, daß beim Überschreiten eines bestimmten Kraftniveaus Gurtband abgezogen werden kann. Dieses Kraftniveau ist so gewählt, daß nur bei einer hohen Belastung des Gurtbandes durch den Fahrzeuginsassen eine Drehung der Gurtspule und damit Ausgabe von Gurtband erfolgt. Das Gewinde kann dabei entweder von einem mit der Gurtspule verbundenen
Bauteil in ein mit dem Sperrzahnrad verbundenes Bauteil geschnitten
Bauteil in ein mit dem Sperrzahnrad verbundenes Bauteil geschnitten
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werden oder von einem mit dem Sperrzahnrad verbundenen Bauteil in ein mit der Gurlspule verbundenes Bauteil.
Das Schneiden oder Formen eines Gewindes zur Kraftbegrenzung einzusetzen bietet den Vorteil, daß gegenüber einem Torsionsstab eine deutlich höhere Zahl von Umdrehungen der Gurtspule erreicht werden kann. Außerdem läßt sich durch die Wahl des Gewindes sowie durch die Wahl des Materials des Bauteil, in das das Gewinde geschnitten oder geformt wird, die aufzuwendende Kraft leicht einstellen. Zudem ist es durch die Wahl der Form der Bauteile möglich, eine nichtlineare Kennlinie der Kraftbegrenzung zu erhalten.
Zweckmäßigerweise ist eine axiale Führung entweder für das
gewindebildende Bauteil oder für das zu bearbeitende Bauteil vorgesehen, um die notwendinge axiale Bewegung zum Bilden eines Gewindes zu ermöglichen und gleichzeitig ein Mitdrehen des einen Bauteils mit dem anderen zu verhindern.
In einer Weiterführung der Erfindung sind im Ausgangszustand beide Bauteile bereits einige Gewindegänge miteinander im Eingriff. Durch das Vorformen von einigen Windungen im zu bearbeitenden Bauteil und durch kontrolliertes Ein- oder Aufdrehen des gewindebildenden Bauteils in dieses Gewinde während der Montage ist sichergestellt, daß während des Betriebs des Kraftbegrenzers das Gewinde nicht verkantet, sondern korrekt geschnitten oder geformt wird. Außerdem wird durch diese Gestaltungsform die Gurtspule stabilisiert.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das gewindebildende Bauteil ein
Gewindestift ist. Gewindestifte sind bekannte, vielbenutzte Bauteile, die daher billig herstellbar und außerdem leicht in eine Baugruppe integrierbar sind. Auf gleiche Weise und mit den gleichen Vorteilen kann ein Gewindering als gewindebildendes Bauteil eingesetzt werden.
Ebenso ist es von Vorteil, wenn das zu bearbeitende Bauteil eine Hülse ist. Hülsenförmige Bauteile sind in einem großen Formen- und Materialspektrum erhältlich und damit kostengünstig im Einsatz.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist wenigstens ein Teil
der Hülse eine konische Form auf. Diese konische Form der Hülse erlaubt die Verwirklichung einer degressiven Kennlinie der Krat'tbegrenzung, die wiederum dazu führt, daß der Insasse möglichst sanft vom Gurt aufgefangen werden kann.
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Zusätzlich kann ein Anschlag für eines der Bauteile vorgesehen sein. Dieser Anschlag stoppt das jeweilige Bauteil, das während des Gewindeschneidens axial verschoben wird, und gewährleistet eine Kontrolle über die Länge des abgezogenen Gurtbandes, damit die Verlagerung des Insassen nach vorne aufgehalten wird, bevor dieser mit Teilen des Fahrzeuginnenraumes in Kontakt kommt. Dieser Anschlag kann je nach dem gewünschten Verlauf der Kennlinie der Kraftbegrenzung gestaltet werden.
In einer anderen vorteilhaften Gestaltungsform der Erfindung weist die Gurtspule eine Achse auf, und das gewindetragende Bauteil ist auf der Achse der Gurtspule angeordnet. Dabei kann das gewindetragende Bauteil einstückig mit der Achse ausgebildet sein oder entlang der Achse verschiebbar sein. Diese Anordnung ist vor allem platzsparend.
Die Verschiebung eines Bauteiles, insbesondere eines Gewinderinges entlang der Achse erlaubt einen besonders lange Strecke des Gewindeschneidens und damit besonders viele Umdrehungen der Gurtspule.
Es bietet sich an, in dieser Ausführungsform die Achse als Keilwelle auszubilden und das gewindetragende Bauteil wird auf dieser Keilwelle zu führen. So ergibt sich eine kostengünstige Kombination einer axialen Führung mit einer Sicherung gegen das Verdrehen des gewindetragenden Bauteils gegenüber der Achse der Gurtspule bei geringem Platzbedarf. Zudem erhält die Gurtspule durch diese Ausführung eine stabile Achse.
Es ist auch denkbar, dai3 das zu bearbeitende Bauteil vor dem
Einsatz des Kraftbegrenzers gewindelos ist. Diese Gestaltung reduziert zum einen den Herstellungsaufwand und sorgt zum anderen für ein relativ hohes Kraftniveau, das zu überwinden ist, da das gesamte Gewinde in das Material geschnitten oder geformt werden muß.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele hervor, unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen. In diesen zeigen:
- Figur la eine schematische Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Gurtauf rollers gemäß einer ersten Ausführungsform,
- Figur Ib eine Schnittansicht der Führung des Gewindestifts aus Figur la,
- Figur 2a den Gurtaufroller aus Figur la in einer Weiterentwicklung,
- Figur 2b eine Kennlinie der Kraftbegrenzung des Gurtaufrollers nach Figur 2a,
- Figur 3a eine schematische Schnittansicht eines Gurtaufrollers gemäß einer weiteren Ausführungsform,
- Figur 3b eine schematische Schnittansicht entlang der Linie A-A aus Figur 3a,
- Figur 4a eine schematische Schnittansicht eines Gurtaufrollers gemäß einer weiteren Ausführungsform, und
- Figur 4b eine schematische Schnittansicht der Führung der Hülse aus Figur 4a.
Alle Figuren zeigen den Gurtaufroller oder Teile davon im Ausgangszustand vor dem Einsatz des Kraftbegrenzers.
Figur la zeigt einen erfindungsgemäßen Gurtaufroller nach einer ersten Ausführungsform mit einer Gurtspule 10, in deren Inneren ein Kraftbegrenzer 12 angeordnet ist, und einem Sperrzahnrad 14, das von einem bekannten Blockiermechanismus, z.B. von einer Sperrklinke 16, die in dessen Sperrverzahnung eingreift, blockiert werden kann. Nicht gezeigt ist eine Sicherung des Sperrzahnrads gegen axiale Verschiebung, um die von der Gurtspule während der Kraftbegrenzung durch das Gewin-
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deschneiden oder -formen ausgeübte axiale Kraft aufnehmen zu können, die in allen Ausführungsformen vorgesehen ist. Auf die Gurtspule ist das Gurtband (nicht gezeigt) aufgewickelt.
Für andere, nicht dargestellte, aber zur Funktion eines Gurtauf rollers notwendige Teile, die von der Erfindung nicht betroffen sind, können bekannte Bauteile verwendet werden.
Der Kraftbegrenzer 12 besteht aus einem Gewindestift 18 und einer Hülse 20 sowie einer Führung 22 für den Gewindestift 18 mit Schlitzen 32, in die der Gewindestift mit Vorsprüngen 24 eingreift. Die Führung 24 des Gewindestifts und damit auch der Gewindestift 18 sind in diesem Ausführungsbeispiel drehfest mit dem Sperrzahnrad 14 verbunden, während die Hülse 20 über ihr eines Ende 26 drehfest mit der Gurtspule 10 verbunden ist.
Das Sperrzahnrad 14 und die Gurtspule 10 liegen aneinander an, sind aber gegeneinander drehbar angeordnet.
Der Gewindestift 18 weist an seinem freien Ende 28 ein gewindebildendes, insbesondere selbstschneidendes oder selbstformendes Gewinde 30 auf. Der Kraftbegrenzer, d.h. die Kombination aus Gewindestift 18, Hülse 20 und Führung 22, bildet in diesem Fall auch die Achse der Gurtspule. In der Hülse 20 sind bereits etwa drei Umdrehungen eines Gewindes vorgeschnitten, in das das Gewinde 30 des Gewindestifts 18 bei der Montage bereits eingedreht wurde. So ist gewährleistet, daß das Gewinde 30 beim Schneiden eines Gewindes in der Hülse 20 nicht verkantet. Außerdem wird dadurch die Festigkeit der Achse des Gurtaufrollers erhöht.
Der innere Querschnitt der Hülse 20 kann in Längsrichtung geradlinig, konisch oder, wie in diesem Ausführungsbeispiel, nur auf der Unterseite konisch ausgeführt sein. Auch eine Kombination dieser Merkmale, wie in Figur 2a, ist denkbar.
Die Funktion des Kraftbegrenzers 12 ist folgende: Im Normalbetrieb des Gurtaufrollers läßt sich das Ensemble aus Gurtspule 10, Sperrzahnrad 14 und Kraftbegrenzer 12 leicht drehen, damit der Fahrzeuginsasse
Gurtband abziehen kann, bzw. wird von einer nicht gezeigten Aufrollfeder in Gurteinzugrichtung so lange gedreht, bis der Gurt bequem am Oberkörper des Fahrzeuginsassen anliegt. Wird nun durch ruckhafles Ziehen am Gurtband oder durch das Auslösen eines fahrzeugseitigen Sensors die Gurtspule durch einen Blockiermechanismus, z.B. eine Sperrklinke 16, gesperrt, so wird bei geringer Belastung, wie sie z.B. bei normalen bis heftigen Bremsmanövern auftritt, das ganze Ensemble aus Sperrzahnrad, Gurtspule und Kraftbegrenzer in seiner Drehung gehindert. Dies liegt daran, daß der Kraftbegrenzer, in diesem Fall der Gewindestift, der in die Hülse eingedreht wird, so ausgelegt ist, daß er bei diesen geringen Kräften noch nicht anspricht.
Auf diese Weise wird die normale Funktion des Gurtaufrollers über Jahre hinweg erhalten und sichergestellt, daß der Kraftbegrenzer bei einem Unfall wirklich zur Verfügung steht.
Die bei einem Unfall wirkenden Kräfte sind hingegen so hoch, daß sie bei blockiertem Sperrzahnrad 14 ausreichen, um die Hülse 20 auf den Gewindestift 18 aufzuschrauben. Die maximale Kraft, die der Insasse als Rückhaltekraft durch den Gurt erfährt, wird dabei durch die Kraft bestimmt, die nötig ist, um ein Gewinde in die Hülse 20 zu schneiden oder zu formen. Diese Kraft läßt sich leicht durch die Wahl der Gewindesteigung sowie des Materials der Hülse 20 voreinstellen. Damit es zum Schneiden oder Formen eines Gewindes kommen kann, muß der Gewindestift 18 eine laterale Bewegung ausführen können, während er gleichzeitig gegen das Mitdrehen mit der Hülse 20 und damit der Gurtspule geschützt ist. Dies wird durch die Vorsprünge 24, die in Schlitze 32 in der Führung 22 eingreifen, gewährleistet, wie deutlicher in Figur Ib dargestellt ist. Dadurch ist dem Gewindestift 18 nur eine axiale, nicht aber eine seitliche Bewegung in Drehrichtung möglich.
Figur 2a zeigt den Gurtaufroller aus Fig. la in einer Weiterbildung der Erfindung. Gegenüber der Ausführung nach Fig. la gleiche Bauteile tragen die gleichen Bezugszeichen wie in Fig. la, die Bezugszeichen modifizierter Bauteile sind mit einem Strich versehen.
Die Kennlinie der Kraftbegrenzung ergibt sich aus der Kraft, die
notwendig ist, um Gurtband abzuziehen, in Abhängigkeit von der Länge des abgezogenen Gurtbandes (Fig. 2b). Diese Kennlinie läßt sich bei einem erfindungsgemäßen Kraftbegrenzer durch die geeignete Auswahl des Verlaufs des Querschnitts der Hülse 20 und des Gewindestifts 18 auf einfache Weise vorgeben. Insbesondere läßt sich eine in einem bestimmten Bereich B abfallende (degressive) Kennlinie erreichen, wenn der Innenquerschnitt der Hülse 20' im Längsschnitt konisch gestaltet ist (Fig. 2a), wobei sich der Konus vom Gewindestift weg öffnet. Ebenso kann auch der Querschnitt in Längsrichtung des Gewindestifts 18' konisch geformt sein, wobei dann das freie Ende 28' den größten Durchmesser hat. Dies ergibt den Bereich B der Kennlinie in Figur 2b. Ist die Hülse 20' teilweise konisch und teilweise einfach zylindrisch gestaltet, läßt sich erreichen, daß der degressive Abschnitt B der Kennlinie von einem konstanten Abschnitt C gefolgt wird.
Der ansteigende Abschnitt A wird durch das Ansteigen der Kraft auf das Ansprechniveau des Kraftbegenzers hervorgerufen.
Um anschließend die Ausgabe von Gurtband zu stoppen, damit der Fahrzeuginsasse sich nicht durch den Aufprall auf Teile im
Fahrzeuginnenraum verletzen kann, ist ein Anschlag 36 am Gewindestift 18 ausgebildet. Dieser Anschlag 36 kann, wie dargestellt, abgeschrägt sein, um ein allzu abruptes Ansteigen der Kraft zu vermeiden, wie der Abschnitt D der Kennlinie zeigt.
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Durch die beschriebenen Modifikationsmöglichkeiten läßt sich die Kennlinie des Kraftbegrenzers genau auf den jeweiligen Einsatzzweck abstimmen.
Figur 3a zeigt einen erfindungsgemäßen Gurtaufroller in einer weiteren Ausführungsform. Gegenüber den vorhergehenden Figuren gleiche Bauteile tragen die gleichen Bezugszeichen.
In dieser Ausführungsform sind ebenfalls eine Gurtspule 10, ein Sperrzahnrad 14 und ein Kraftbegrenzer 12 vorgesehen. Der Kraftbegrenzer 12 enthält eine als Keilwelle 138 ausgebildete Achse der Gurtspule 10, auf der ein Gewindering 140 axial verschiebbar angebracht ist. Diese Keilwelle 138 steht mit dem Sperrzahnrad 14 in dreh-
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festcr Verbindung. Das Sperrzahnrad 14 kann wiederum durch einen bekannten Blockiermechanismus (nicht gezeigt) an der Drehung gehindert werden. Die Keilwelle 138 mit dem Gewindering 140 ist von einer Hülse 120 umgeben, die drehfest mit der Gurtspule 10 verbunden ist. Der Gewindering 140 sitzt in der Ausgangsstellung in etwa in der Mitte der Keilwelle 138, wo er im Normalbetrieb auch zur Stabilisierung der Achse der Gurtspule beiträgt. Ein Teil der Hülse 120 weist einen verengten Querschnitt 142 auf, der in Längsrichtung gesehen variiert, was wie im ersten Ausführungsbeispiel beschrieben eine gezielte Gestaltung der Kennlinie der Kraftbegrenzung erlaubt. In diesen verengten Querschnitt 142 greift der Gewindering 140, der außen mit einem selbstschneidenden oder selbstformenden Gewinde 30 versehen ist, ein, um im Fall der Kraftbegrenzung durch das Schneiden eines Gewindes in den Abschnitt 142 der Hülse 120 eine Verdrehung der Gurtspule 10 gegenüber dem Sperrzahnrad 14 zuzulassen. Auch in diesem Fall wird bereits bei der Montage ein Gewinde mit etwa drei Umdrehungen in den Abschnitt 142 der Hülse 120 vorgeschnitten und der Gewindering 140 eingedreht. Im Fall des Abziehens des Gurtbands unter hoher Last, also dem Eintreten der Kraftbegrenzung, kann sich die Gurtspule 10 gegen den Widerstand des Gewindeschneidens oder Gewindeformens in der Hülse 120 drehen, wobei der Gewindering 142 in axialer Richtung auf der feststehenden Keilwelle 138 folgen kann (Pfeil), durch das Keilwellenprofil aber gegen am Mitdrehen mit der Gurtspule 10 gehindert wird (Fig. 3b).
Ein vorstehender Ring 144 in der Gurtspule 10, der in eine entsprechende Aussparung im axial fixierten Sperrzahnrad 14 eingreift, sorgt dabei für eine axiale Stabilisierung der Gurtspule 10, erlaubt aber gleichzeitig eine Verdrehung der Gurtspule 10 gegenüber dem Sperrzahnrad 14.
Figur 4a zeigt den erfindungsgemäßen Gurtaufroller in einer dritten Ausführungsform. Bauteile, die bereits beschrieben wurden, tragen wiederum die gleichen Bezugszeichen wie in den vorhergehenden Figuren. Wie in den anderen beiden Ausführungsformen besteht dieser Gurtaufroller aus einer Gurtspule 10, einem Sperrzahnrad 14 und einem Kraftbegrenzer 12. In diesem Fall weist die Achse 246 der Gurtspule 10 an einer bestimmten Stelle, wie hier dargestellt z.B. in der Mitte, ein Gewinde 248 auf, das mit einem Abschnitt 250 einer die Achse 246 um-
fassenden Hülse 220 in Eingriff kommt. Die Achse 246 der Gurtspule 10 mit dem Gewinde 248 ist dabei über ein Keilwellenprofil 249 drehfest mit dem Sperrzahnrad 14 verbunden. Die Hülse 220 steht in drehfester Verbindung mit der Gurtspule 10, ist aber in dieser axial verschiebbar in Schlitzen 254 in einer Führung 252 geführt. Beim Eintreten der Kraftbegrenzung dreht sich nun die Gurtspule 10 beim Überschreiten einer bestimmten Kraft gegenüber dem Sperrzahnrad 14, wobei der mechanische Widerstand zum Schneiden eines Gewindes durch das Gewinde 248 der Achse der Gurtspule in den Abschnitt 250 der Hülse 220 überwunden werden muß. Während des Gewindeschneidens oder Gewindeformens bewegt sich die Hülse 220 gleichzeitig zu ihrer Drehbewegung in axiale Richtung. Dazu ist in der Hülse 220 ein Schlitz 254 ausbildet, in den die an der Gurtspule 10 ausgebildete Führung 252 eingreift (Fig. 4b). Dadurch wird die Hülse 220 zwar mit der Gurtspule 10 mitgedreht, läßt sich aber gleichzeitig axial in Richtung des Sperrzahnrades 14 verschieben. Wie in der Ausführungsform nach Fig. 3a wird die Gurtspule bei der Drehung durch einen Ring 144 im Sperrzahnrad gestützt.
Claims (11)
1. Gurtaufroller mit einem Kraftbegrenzer (12) mit einer Gurtspule (10), die einen Hohlraum aufweist und mit einem Sperrzahnrad (14), wobei im Inneren der Gurtspule (10) ein gewindebildendes Bauteil (18, 18'; 140; 248) und ein zu bearbeitendes Bauteil (20, 20'; 120; 220) angeordnet sind, wobei eines der Bauteile (20, 20'; 120; 220) drehfest mit der Gurtspule (10) und das andere Bauteil (18, 18'; 140; 248) drehfest mit dem Sperrzahnrad (14) verbunden ist und die beiden Bauteile (18, 18', 20, 20'; 140, 120; 248, 220) miteinander in Eingriff sind, wobei eine Relativdrehung der beiden Bauteile gegeneinander zur Ausbildung eines Gewindes führt.
2. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß eine axiale Führung (22; 138; 252) für eines der Bauteile (18, 18'; 140; 220) vorgesehen ist.
3. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß im Ausgangszustand beide Bauteile (18, 18', 20, 20'; 140, 120; 248, 220) einige Gewindegänge miteinander in Eingriff sind.
4. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß das gewindebildende Bauteil ein Gewindestift (18, 18') ist.
5. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß das gewindebildende Bauteil ein Gewindering (140) ist.
6. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß das zu bearbeitende Bauteil eine Hülse (20, 20'; 120; 220) ist.
7. Gurtaufroller nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch, daß wenigstens ein Abschnitt der Hülse (20, 20'; 120; 220) eine konische Form aufweist.
8. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß ein Anschlag (36) für eines der Bauteile (18') vorgesehen ist.
9. Gurtaufroller nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet dadurch, daß die Gurtspule (10) eine Achse aufweist und das gewindebildende Bauteil (140; 248) auf der Achse der Gurtspule (10) angeordnet ist.
10. Gurtaufroller nach Anspruch 9, gekennzeichnet dadurch, daß die Achse als Keilwelle (138) ausgebildet ist und das gewindebildende Bauteil (140) auf der Keilwelle (138) geführt wird.
11. Gurtaufroller nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß das zu bearbeitende Bauteil (20, 20'; 120; 220) im Ausgangszustand gewindelos ist.
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