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DE29908530U1 - Vorrichtung zur Personenidentifikation - Google Patents

Vorrichtung zur Personenidentifikation

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Publication number
DE29908530U1
DE29908530U1 DE29908530U DE29908530U DE29908530U1 DE 29908530 U1 DE29908530 U1 DE 29908530U1 DE 29908530 U DE29908530 U DE 29908530U DE 29908530 U DE29908530 U DE 29908530U DE 29908530 U1 DE29908530 U1 DE 29908530U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
light source
support surface
sensor unit
secondary light
finger
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29908530U
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English (en)
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Delsy Electronic Components Ag De
Original Assignee
P & P Sicherheitssysteme GmbH
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Publication date
Application filed by P & P Sicherheitssysteme GmbH filed Critical P & P Sicherheitssysteme GmbH
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Priority to DE19958378A priority patent/DE19958378A1/de
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Priority to EP99967010A priority patent/EP1141881A1/de
Priority to JP2000591570A priority patent/JP2002533848A/ja
Priority to KR1020017008004A priority patent/KR20010099911A/ko
Priority to AU22863/00A priority patent/AU2286300A/en
Priority to KR1020017013051A priority patent/KR20010110749A/ko
Priority to AU47528/00A priority patent/AU4752800A/en
Priority to PCT/EP2000/003849 priority patent/WO2000070547A1/de
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Priority to JP2000618919A priority patent/JP2002544532A/ja
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F18/00Pattern recognition
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING; CALCULATING OR COUNTING
    • G06VIMAGE OR VIDEO RECOGNITION OR UNDERSTANDING
    • G06V40/00Recognition of biometric, human-related or animal-related patterns in image or video data
    • G06V40/10Human or animal bodies, e.g. vehicle occupants or pedestrians; Body parts, e.g. hands
    • G06V40/12Fingerprints or palmprints
    • G06V40/13Sensors therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/117Identification of persons
    • A61B5/1171Identification of persons based on the shapes or appearances of their bodies or parts thereof
    • A61B5/1172Identification of persons based on the shapes or appearances of their bodies or parts thereof using fingerprinting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

S 21.780 G-DE/ah &Rgr;&&Rgr; Sicherheitssysteme GmbH 16. Mai 1999/ah
VORRICHTUNG ZUR
PERSONENIDENTIFIKATION
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Personenidentifikation mittels mindestens eines Fingerabdrucks
mit mindestens einer Lichtquelle zum Beleuchten und/oder zum Durchleuchten des vorderen Bereichs eines Fingers und
mit mindestens einer faseroptischen Fingerauflagefläche zum Abnehmen eines optischen Abbilds des Fingerabdrucks, durch welche Fingerauflagefläche das optische Abbild zu mindestens einer Sensoreinheit transportierbar ist, in der das optische Abbild in elektrische Signale umwandelbar ist.
Derartige gattungsgemäße Vorrichtungen (vgl. PCT/WO 98/27509) dienen der Aufnahme und Verarbeitung von Fingerabdrücken und können in beliebigen Bereichen zum Einsatz gebracht werden, in denen eine Personenidentifikation notwendig ist. Beispielhaft können in diesem Zusammenhang das Gebiet der Computertechnik, der Einlaßsysteme, der Kriminalistik, der Medizin, der Schutzsysteme im allgemeinen sowie der Banken- und Finanzbereich
genannt werden.
Gemeinsam ist derartigen Systemen, daß sie mindestens eine Lichtquelle aufweisen, die über dem zu durchleuchtenden Finger angeordnet ist, so daß sich der Finger bei Auflegen auf die Fingerauflagefläche zwischen der Lichtquelle und der Fingerauflagefläche befindet. Das von der Lichtquelle abgestrahlte Licht gelangt nach Durchlaufen des vorderen Bereichs des Fingers und Aufnehmen der Informationen hinsichtlich des Fingerabdrucks durch die Fasern der Fingerauflagefläche in die unterhalb der Fingerauflagefläche angeordnete Sensoreinheit, in der das optische Abbild in elektrische Signale umwandelbar ist.
Im Zusammenhang mit diesem sogenannten direktoptischen Verfahren erweist es sich jedoch als ausgesprochen problematisch, daß die mittels ihres Fingerabdrucks zu identifizierende Person den betreffenden Finger gewissermaßen in einen Hohlraum bzw. in eine Öffnung zwischen Lichtquelle und Fingerauflagefläche stecken muß.
Dies ist psychologisch ausgesprochen ungünstig und erhöht die Hemmschwelle, eine gattungsgemäße Vorrichtung zu benutzen, erfahrungsgemäß in signifikanter Weise, weil die zu identifizierende Person gleichsam genötigt ist, ein exponiertes Körperteil in Form des vorderen Bereichs des Fingers in einen nicht visuell erfaßbaren Hohlraum zu stecken, womit nicht selten ein gesteigertes Angstgefühl einhergeht.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen
• · • ··
und Unzulänglichkeiten liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung zur Personenidentifikation in einer Weise weiterzubilden, die einerseits eine ausreichende, zuverlässige Ergebnisse zeitigende Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers ermöglicht, bei der jedoch andererseits sowohl die Vorrichtung zur Personenidentifikation vollständig einsehbar als auch der Vorgang der Personenidentifikation für die zu identifizierende Person nachvollziehbar und transparent ist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs dadurch gelöst, daß gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung als primäre Lichtquelle Umgebungslicht vorgesehen ist.
Unter dem Oberbegriff Umgebungslicht ist in diesem Zusammenhang sowohl das Licht zu subsumieren, das von natürlichen Lichtquellen stammt, wie beispielsweise Tageslicht bzw. Sonnenlicht, als auch das Licht, das von nicht speziell der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zugeordneten künstlichen Lichtquellen, wie beispielsweise der Raumbeleuchtung oder der Straßenbeleuchtung, erzeugt wird.
Durch dieses Umgebungslicht wird einerseits auf für den Fachmann nicht vorhersehbare Weise eine ausreichende, zuverlässige Ergebnisse zeitigende Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers ermöglicht, wobei der vordere Bereich des Fingers gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung von der der Fingerauflagefläche gegenüberliegenden Seite aus
• ·
beleuchtbar und/oder durchleuchtbar ist; mithin basiert die vorliegende Erfindung gewissermaßen auf der Durchlichttechnik, das heißt das optische Abbild des Fingerabdrucks wird als Durchlichtbild verarbeitet.
Indem nun beim Vorgang der Personenidentifikation die die Hautleisten oder Papillarlinien tragende Oberfläche des vorderen Bereichs des Fingers auf der Fingerauflagefläche aufliegt, "verschließen" die Hautleisten oder Papillarlinien bereichsweise die Eingänge der Fasern der Fingerauflagefläche, so daß in diesen durch die Hautleisten oder Papillarlinien verschlossenen Bereichen der faseroptischen Fingerauflagefläche kein oder nur sehr wenig im Inneren des vorderen Bereichs des Fingers gestreutes, sogenanntes Durchgangslicht in die Fingerauflagefläche gelangt.
In den Bereichen der Aussparungen zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien hingegen gelangt mehr gestreutes Licht in die Fasern der Fingerauflagefläche und demzufolge durch die Fingerauflagefläche zur Sensoreinheit, so daß ein äußerst sensibles Instrument zur Identifizierung von Personen anhand des Fingerabdrucks, insbesondere anhand der Bereiche der Hautleisten oder Papillarlinien und anhand der Bereiche zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien bereitgestellt ist.
Das aufgenommene optische Abbild des Fingerabdrucks gelangt mithin durch die Fasern der Fingerauflagefläche in die der Fingerauflagefläche nachgeordnete Sensoreinheit, in der das optische Abbild in elektrische Signale umwandelbar ist.
Insbesondere erfindungswesentlich ist in diesem Zusammenhang, daß sowohl die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung vollständig einsehbar ist als auch der Vorgang der Personenidentifikation für die zu identifizierende Person nachvollziehbar und transparent ist, da diese Person den vorderen Bereich ihres Fingers in psychologisch günstiger Weise lediglich auf die Fingerauflagefläche legen muß, nicht jedoch den Finger in einen Hohlraum oder in eine Öffnung stecken muß, so wie dies bei den Vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik (vgl. PCT/WO 98/27509) erforderlich ist.
Des weiteren ist als optionales erfindungswesentliches Merkmal der Vorrichtung die Auslegung für die Lebenderkennung (sogenannter "life support") zu nennen, das heißt aufgrund der Helligkeitsunterschiede zwischen den Bereichen der Hautleisten oder Papillarlinien und den Bereichen zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien ist mit der vorliegenden Erfindung auch eine Beobachtung oder Untersuchung dahingehend möglich, ob das beleuchtete Objekt, etwa der vordere Bereich des Fingers, lebt, das heißt beispielsweise von Blut durchflossen ist und/oder einen Pulsschlag aufweist.
So könnte mit der vorliegenden Erfindung beispielsweise eine Person nur dann als authentifiziert oder authorisiert identifiziert werden, wenn ihre aktuelle Pulsfrequenz um nicht mehr als zehn Prozent von der gespeicherten Pulsfrequenz nach oben oder nach unten abweicht; somit wird die Pulsfrequenz zu einem weiteren Kriterium für die Personenidentifikation.
Diese zusätzlichen, beispielsweise den Pulsschlag betreffenden biometrischen Daten senken die Fehlerwahrscheinlichkeit des Identifikationsvorgangs, weil sie es ermöglichen, den lebenden Finger der zu identifizierenden Person von einem früher erhaltenen Abdruck dieses Fingers zu unterscheiden. Die existierenden Daten über ■ die Veränderungen der Durchsichtigkeit des vorderen Bereichs des Fingers erlauben es, den Pulsschlag der zu identifizierenden Person rechnerisch zu ermitteln und die so erhaltene Durchsichtigkeitskurve analog einem
Elektrokardiogramm (EKG) für medizinische Zwecke einzusetzen.
Unter bestimmten Bedingungen, die sowohl durch äußere Gegebenheiten - beispielsweise durch diffuse Lichtverhältnisse - als auch durch die Anordnung, die Funktion und/oder die Verwendung der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bestimmt sein können, kann es vorteilhaft sein, wenn nicht allein nur die primäre Lichtquelle, das heißt das Umgebungslicht, vorgesehen ist:
Aus diesem Grunde kann gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Vorrichtung zur Personenidentifikation mindestens eine künstliche Lichtquelle als sekundäre Lichtquelle zuschaltbar sein, die in bevorzugter Weise seitlich neben der Fingerauflagefläche angeordnet ist und/oder deren Licht in zweckmäßiger Weise in Richtung auf die von der Sensoreinheit abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche abstrahlbar ist.
Indem die sekundäre Lichtquelle seitlich neben der Fingerauflagefläche angeordnet ist und/oder das Licht von der sekundären Lichtquelle in Richtung auf die von der Sensoreinheit abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche abstrahlbar ist, wird die Erreichung des Ziels einer ausreichenden, zuverlässige Ergebnisse zeitigenden Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers in vorzüglicher Weise unterstützt.
Hierbei erfolgt der Sekundärlichteinfall auf den vorderen Bereich des Fingers im wesentlichen von der Seite, wobei zumindest ein Teil des Lichts in das Innere des vorderen Bereichs des Fingers eindringt und dort gestreut wird, wobei die Streuung im wesentlichen in alle Richtungen, so unter anderem auch in Richtung der faseroptischen Fingerauflagefläche erfolgt (sogenannte Durchlichttechnik, das heißt das optische Abbild des Fingerabdrucks wird als Durchlichtbild verarbeitet; vgl. oben).
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist die sekundäre Lichtquelle auf der der Sensoreinheit zugewandten Seite der Fingerauflagefläche angeordnet. Hierbei handelt es sich um eine hinreichende Voraussetzung dafür, daß das Licht von der sekundären Lichtquelle in Richtung auf die von der Sensoreinheit abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche abstrahlbar ist, das heißt der vordere Bereich des Fingers der zu identifizierenden Person wird von seitlich unten angestrahlt.
Des weiteren kann die sekundäre Lichtquelle zweckmäßigerweise von der Sensoreinheit seitlich beabstandet angeordnet sein. Diese bauliche Trennung von sekundärer Lichtquelle und Sensoreinheit ist insofern empfehlenswert, als es zur Erzielung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Vorrichtung vermieden werden sollte, daß Licht unmittelbar von der sekundären Lichtquelle in die Sensoreinheit gelangt; vielmehr soll nur Sekundärlicht in die vorzugsweise auf Siliziumbasis operierende Sensoreinheit gelangen, das zuvor im Inneren des vorderen Bereichs des Fingers gestreut wurde und demzufolge Informationen hinsichtlich der Hautleisten oder Papillarlinien, das heißt hinsichtlich des Fingerabdrucks trägt.
Gemäß einer erfindungswesentlichen Weiterbildung der vorliegenden Vorrichtung zur Personenidentifikation ist das Licht von der sekundären Lichtquelle auf die von der Sensoreinheit abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche seitlich einstrahlbar. Diese Weiterbildung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die sekundäre Lichtquelle in bevorzugter Form seitlich neben oder bereits knapp auf der von der Sensoreinheit abgewandten Seite der Fingerauflagefläche angeordnet ist; auch kann die sekundäre Lichtquelle bei dieser Weiterbildung gleichsam liegend angeordnet sein und das Licht "flach" auf den vorderen Bereich des Fingers abstrahlen.
Optionalerweise kann die sekundäre Lichtquelle als Pulslichtquelle ausgebildet sein, die für die Abstrahlung von gepulstem Licht ausgelegt ist.
Hierbei beträgt die Impulsdauer der abgestrahlten Lichtpulse vorteilhafterweise etwa eine Millisekunde. In Korrespondenz hierzu kann die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung mindestens eine Pulsgebereinheit zum Steuern der sekundären Lichtquelle aufweisen, wobei die Pulsgebereinheit zweckmäßigerweise zwischen der sekundären Lichtquelle und mindestens einem Steuerungselement für die Sensoreinheit angeordnet ist.
Um der zu identifizierenden Person den jeweiligen Betriebszustand der Vorrichtung zu signalisieren, ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der verschiedenen Betriebszustände der Vorrichtung vorgesehen ist.
Hierbei kann die Anzeigeeinrichtung zweckmäßigerweise mindestens eine einfarbige oder verschiedenfarbige Leuchtanzeige aufweisen, die die verschiedenen Betriebszustände der Vorrichtung signalisiert (beispielsweise grünes Licht: "Vorrichtung ist zur Personenidentifikation bereit"; rotes Licht: "Vorrichtung ist nicht zur Personenidentifikation bereit").
Will man die vorliegende Erfindung in diesem Zusammenhang in besonders eleganter und/oder kompakter Weise ausgestalten, so empfiehlt es sich, die Anzeigeeinrichtung in die sekundäre Lichtquelle zu integrieren und/oder die Anzeigeeinrichtung und die sekundäre Lichtquelle einheitlich auszubilden.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Vorrichtung zur
Personenidentifikation ist der sekundären Lichtquelle mindestens ein optisches System nachgeordnet. Ein derartiges optisches System übt zum einen eine gewisse Schutzfunktion aus, das heißt durch das optische System wird verhindert, daß die mittels ihres Fingerabdrucks zu identifizierende Person beim Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers die empfindliche und leicht beschädigbare sekundäre Lichtquelle berühren kann.
In besonders vorteilhafter Weise ist das optische System jedoch dafür ausgelegt, das von der sekundären Lichtquelle abgestrahlte Licht auf die von der Sensoreinheit abgewandte Seite der Fingerauflagefläche umzulenken und/oder das von der sekundären Lichtquelle abgestrahlte Licht auf der von der Sensoreinheit abgewandten Seite der Fingerauflagefläche diffus zu verteilen.
Hierdurch wird eine gleichmäßige Beleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers gewährleistet, wodurch ein informatives, vom vorderen Bereich des Fingers stammendes optisches Abbild des Fingerabdrucks entsteht. Dies ist für ein überzeugendes Funktionieren der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht unwesentlich.
In bevorzugter Weise ist das optische System als mindestens eine Linse, als mindestens ein Prisma, als mindestens ein Lichtleiter, als mindestens ein Lichtleitelement und/oder als mindestens ein Spiegel ausgebildet, wobei der Einsatz der vorgenannten optischen Elemente allein oder in Kombination beispielsweise vom zur Verfügung stehenden Platz oder vom erforderlichen Ausleuchtungsgrad abhängig ist.
Sowohl zur Erfüllung der vorstehend erläuterten Schutzfunktion als auch im Hinblick auf die Lichtverteilung bietet es sich an, für das Material des optischen Systems Kunststoff zu wählen. Kunststoff ist ein preiswerter und robuster Werkstoff, der insbesondere in transparenter Ausführung überzeugende optische Eigenschaften aufweist.
Zur Erfüllung der vorstehend erläuterten Schutzfunktion kann es des weiteren zweckmäßig sein, wenn zumindest die von der sekundären Lichtquelle abgewandte Seite des optischen Systems mit lichtdurchlässigem Material beschichtet ist. Hierdurch wird das nicht selten empfindliche optische System vor Verkratzen und/oder vor Verschmutzen geschützt, wobei durch die Beschichtung mit lichtdurchlässigem Material auch die Reinigung des optischen Systems erleichtert wird.
Dieselben Maßgaben gelten auch für eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, bei der zumindest die von der Sensoreinheit abgewandte Seite der Fingerauflagefläche mit lichtdurchlässigem Material beschichtet ist. Hierbei kann eine derartige Beschichtung der Fingerauflagefläche insofern von erfindungswesentlicher Bedeutung sein, als eine saubere und unverkratzte Fingerauflagefläche für eine ordnungsgemäße Funktion der vorliegenden Vorrichtung zur Personenidentifikation essentiell ist.
Sowohl im Falle des optischen Systems als auch im Falle der Fingerauflagefläche handelt es sich bei dem lichtdurchlässigen Material gemäß einer vorteilhaften
&eegr; &Lgr;
Ausführungsform um Lack.
Wie vorstehend bereits ausgeführt, kann die mindestens eine sekundäre Lichtquelle im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine nicht unwichtige Funktion erfüllen. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß zum Zwecke einer gleichmäßigen Beleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers in den meisten praktischen Anwendungsfällen mehr als eine sekundäre Lichtquelle vorgesehen sein kann, beispielsweise zwei sekundäre Lichtquellen oder vier sekundäre Lichtquellen, die symmetrisch zueinander angeordnet sein können und/oder die seitlich oder ringförmig um die Sensoreinheit herum angeordnet sein können.
Hierbei kann es von Vorteil sein, wenn die sekundäre Lichtquelle eine lichtemittierende Diode (LED) ist, wobei der Vorzug derartiger lichtemittierender Dioden insbesondere darin zu sehen ist, daß diese sehr klein sind und demzufolge auch in Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung zum Einsatz kommen können, in denen im Zuge der Miniaturisierung wenig Raum zur Verfügung steht. Als weitere Pluspunkte sind das geringe Gewicht, die robuste Ausgestaltung, die niedrige Betriebsspannung und die hohe Lebensdauer der lichtemittierenden Dioden zu nennen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung strahlt die sekundäre Lichtquelle infrarotes Licht ab, wobei das infrarote Licht beispielsweise eine Wellenlänge von etwa 950 Nanometer aufweisen kann. Die sekundäre Lichtquelle selbst sollte zur Vermeidung einer unverhältnismäßig hohen Aufheizung der Vorrichtung eine Leistung von etwa 25 Milliwatt aufweisen.
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Um der vorliegenden Vorrichtung zur Personenidentifikation eine gewisse Stabilität zu verleihen, ist die Sensoreinheit in zweckmäßiger Weise auf einer Trägereinheit angeordnet. Diese Trägereinheit wiederum kann auf einer Leiterplatteneinheit angeordnet sein.
Um einen ordnungsgemäßen Transport des vom vorderen Bereich des Fingers stammenden, das optische Abbild des Fingerabdrucks tragenden Lichts durch die Fingerauflagefläche zur Sensoreinheit zu gewährleisten, sind die Fasern in der Fingerauflagefläche gemäß einer
erfindungswesentlichen Weiterbildung im wesentlichen parallel zueinander angeordnet.
Alternativ hierzu können die Fasern in der Fingerauflagefläche gemäß einer
erfindungswesentlichen Weiterbildung im wesentlichen zwei Richtungen aufweisen, die unter einem Winkel &agr; zueinander angeordnet sind. Hierbei ist eine Ausgestaltungsform bevorzugt, bei der die Fasern in der Fingerauflagefläche schichtweise angeordnet sind, wobei die Fasern innerhalb einer Schicht im wesentlichen parallel zueinander und die Fasern zueinander benachbarter Schichten unter dem Winkel &agr; zueinander angeordnet sind.
Bei der vorgenannten bevorzugten Ausgestaltungsform sind die in der einen Richtung unter dem Winkel &agr; zur anderen Richtung angeordneten Fasern der Fingerauflagefläche zweckmäßigerweise zum Transport von Licht auf die von der Sensoreinheit abgewandte Seite der Fingerauflagefläche vorgesehen, während die
• ·
in der anderen Richtung angeordneten Fasern der Fingerauflagefläche zweckmäßigerweise zum Transport des optischen Abbilds des Fingerabdrucks zur Sensoreinheit vorgesehen sind.
Einer besonderen Erwähnung bedarf es in diesem Zusammenhang, daß durch die vorgenannte bevorzugte Ausgestaltungsform mit zwei Vorzugsrichtungen für die Fasern die Anordnung eines optischen Systems insofern obsolet sein kann, als eine gleichmäßige Ausleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers durch die in der einen Richtung unter dem Winkel &agr; zur anderen Richtung angeordneten Fasern der Fingerauflagefläche gewährleistet ist.
Unabhängig von dem Gesichtspunkt des Weglassens des optischen Systems bietet sich hierbei für die Fingerauflagefläche eine Ausdehnung an, die sich bis in den Bereich über der sekundären Lichtquelle hinein erstreckt, so daß letztere abgedeckt und vor manuellen Eingriffen geschützt ist.
Da die Sensoreinheit naturgemäß nur von Licht erreicht werden soll, das die Informationen bezüglich des optischen Abbilds des Fingerabdrucks trägt, das heißt das vom vorderen Bereich des Fingers gestreut ist, ist es empfehlenswert, innerhalb der Fingerauflagefläche mindestens eine lichtundurchlässige Sperrschicht vorzusehen, da mittels dieser Sperrschicht verhindert wird, daß von der sekundären Lichtquelle emittiertes Licht unmittelbar, das heißt ohne Streuung im vorderen Bereich des Fingers, zur Sensoreinheit gelangt. Die Sperrschicht kann hierbei beispielsweise in Form verschlossener Fasern realisiert sein.
Denselben Zwecken wie die Sperrschicht innerhalb der Fingerauflagefläche dient mindestens eine lichtundurchlässige Sperrschicht, die zwischen der sekundären Lichtquelle und der Sensoreinheit vorgesehen sein kann.
In diesem Zusammenhang kann das Material der lichtundurchlassigen Sperrschicht beispielsweise Lack sein.
Die Sensoreinheit kann in zweckmäßiger Weise mindestens ein auf CMOS-Technik basierendes Bauelement oder mindestens eine auf CMOS-Technik basierende Schaltung aufweisen (CMOS = complementary MOS) .
Alternativ oder in Ergänzung hierzu kann mindestens ein ladungsgekoppeltes Bauelement oder mindestens eine ladungsgekoppelte Schaltung (CCD = charge coupled device) vorgesehen sein; hierbei kann es sich insbesondere um mindestens eine Zweibereich-CCD handeln, die als lichtsensitive Einheit fungiert und die keinen gesonderten lichtgeschützten Bereich aufweist.
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachstehend in der Zeichnung anhand der Figuren 1 bis 3C beschrieben, durch die in exemplarischer Form drei Ausführungsbeispiele der Vorrichtung zur Personenidentifikation gemäß der vorliegenden Erfindung veranschaulicht sind.
Es zeigt:
Figur 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zur Personenidentifikation
gemäß der vorliegenden Erfindung;
Figur 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zur Personenidentifikation
gemäß der vorliegenden Erfindung;
Figur 3A ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Vorrichtung zur Personenidentifikation
gemäß der vorliegenden Erfindung;
Figur 3B einen Ausschnitt aus der
Fingerauflagefläche der Vorrichtung zur
Personenidentifikation aus Figur 3A; und
Figur 3C den Ausschnitt aus der Fingerauflagefläche
aus Figur 3B im teilweisen Aufriß.
Gleiche oder ähnliche Bestandteile oder Merkmale der Erfindung sind in den Figuren 1 bis 3C mit identischen Bezugszeichen versehen.
Die in den Figuren 1 bis 3A gezeigten drei Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung zur Personenidentifikation mittels mindestens eines Fingerabdrucks dienen der Aufnahme und Verarbeitung von Fingerabdrücken und können in beliebigen Bereichen zum Einsatz gebracht werden, in denen eine Personenidentifikation notwendig ist. Beispielhaft können in diesem Zusammenhang das Gebiet der Computertechnik, der Einlaßsysteme, der Kriminalistik, der Medizin, der Schutzsysteme im allgemeinen sowie der Banken- und Finanzbereich
genannt werden.
Hierbei zeichnen sich die in den Figuren 1 bis 3A dargestellten drei Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung zur Personenidentifikation mittels mindestens eines Fingerabdrucks dadurch aus, daß einerseits eine ausreichende, zuverlässige Ergebnisse zeitigende Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers möglich ist, andererseits jedoch sowohl die Vorrichtung zur Personenidentifikation selbst vollständig einsehbar ist als auch der Vorgang der Personenidentifikation für die zu identifizierende Person nachvollziehbar und transparent ist.
Dies ist realisiert, indem bei den in den Figuren 1 bis 3A gezeigten drei Ausführungsbeispielen einer Vorrichtung zur Personenidentifikation mittels mindestens eines Fingerabdrucks als primäre Lichtquelle Umgebungslicht vorgesehen ist.
Unter dem Oberbegriff Umgebungslicht ist in diesem Zusammenhang sowohl das Licht zu subsumieren, das von natürlichen Lichtquellen stammt, wie beispielsweise Tageslicht bzw. Sonnenlicht, als auch das Licht, das von nicht speziell der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung zugeordneten künstlichen Lichtquellen, wie beispielsweise der Raumbeleuchtung oder der Straßenbeleuchtung, erzeugt wird.
Durch dieses Umgebungslicht wird einerseits eine ausreichende, zuverlässige Ergebnisse zeitigende Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers ermöglicht, wobei der vordere Bereich des Fingers von der einer faseroptischen
Fingerauflagefläche 30 zum Abnehmen eines optischen Abbilds des Fingerabdrucks gegenüberliegenden Seite aus beleuchtbar und/oder durchleuchtbar ist; mithin basiert die vorliegende Erfindung gewissermaßen auf der Durchlichttechnik, das heißt das optische Abbild des Fingerabdrucks wird als Durchlichtbild verarbeitet.
Indem nun beim Vorgang der Personenidentifikation die die Hautleisten oder Papillarlinien tragende Oberfläche des vorderen Bereichs des Fingers auf der Fingerauflagefläche 30 aufliegt, "verschließen" die Hautleisten oder Papillarlinien bereichsweise die Eingänge der Fasern 310 der Fingerauflagefläche 30, so daß in diesen durch die Hautleisten oder Papillarlinien verschlossenen Bereichen der faseroptischen Fingerauflagefläche 3 0 kein oder nur sehr wenig im Inneren des vorderen Bereichs des Fingers gestreutes, sogenanntes Durchgangslicht in die Fingerauflagefläche 30 gelangt.
In den Bereichen der Aussparungen zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien hingegen gelangt mehr gestreutes Licht in die Fasern 310 der Fingerauflagefläche 3 0 und demzufolge durch die Fingerauflagefläche 30 zu einer Sensoreinheit 40, so daß ein äußerst sensibles Instrument zur Identifizierung von Personen anhand des Fingerabdrucks, insbesondere anhand der Bereiche der Hautleisten oder Papillarlinien und anhand der Bereiche zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien bereitgestellt ist.
Das derart aufgenommene optische Abbild des Fingerabdrucks gelangt mithin durch die Fasern 310
der Fingerauflagefläche 30 in die der Fingerauflagefläche 3 0 nachgeordnete Sensoreinheit 4 0 und wird dann mittels einer der Sensoreinheit 40 nachgeordneten Auswerteeinheit analysiert und verarbeitet.
Hierbei ist aufgrund der Helligkeitsunterschiede zwischen den Bereichen der Hautleisten oder Papillarlinien und den Bereichen zwischen den Hautleisten oder Papillarlinien mit der in den Figuren 1 bis 3C gezeigten Erfindung auch eine Beobachtung oder Untersuchung dahingehend möglich, ob das beleuchtete Objekt, etwa der vordere Bereich des Fingers, lebt, das heißt beispielsweise von Blut durchflossen ist und/oder einen Pulsschlag aufweist (sogenannter "life support").
So kann mit der in den Figuren 1 bis 3C veranschaulichten Erfindung eine Person nur dann als authentifiziert oder authorisiert identifiziert werden, wenn ihre aktuelle Pulsfrequenz um nicht mehr als zehn Prozent von der gespeicherten Pulsfrequenz nach oben oder nach unten abweicht; somit wird die Pulsfrequenz zu einem weiteren Kriterium für die Personenidentifikation.
Diese zusätzlichen, den Pulsschlag betreffenden biometrischen Daten senken die Fehlerwahrscheinlichkeit des Identifikationsvorgangs, weil sie es ermöglichen, den lebenden Finger der zu identifizierenden Person von einem früher erhaltenen Abdruck dieses Fingers zu unterscheiden. Die existierenden Daten über die Veränderungen der Durchsichtigkeit des vorderen Bereichs des Fingers erlauben es, den Pulsschlag der zu identifizierenden
Person rechnerisch zu ermitteln und die so erhaltene Durchsichtigkeitskurve analog einem Elektrokardiogramm (EKG) für medizinische Zwecke einzusetzen.
Die in den Figuren 1 bis 3A exemplarisch dargestellte Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist hierbei vollständig einsehbar, und der Vorgang der Personenidentifikation ist für die zu identifizierende Person nachvollziehbar und transparent, da diese Person den vorderen Bereich ihres Fingers in psychologisch günstiger Weise lediglich auf die Fingerauflagefläche 3 0 legen muß, nicht jedoch den Finger in einen Hohlraum oder in eine Öffnung stecken muß.
Unter bestimmten Bedingungen, die sowohl durch äußere Gegebenheiten - beispielsweise durch diffuse Lichtverhältnisse - als auch durch die Anordnung, die Funktion und/oder die Verwendung der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung bestimmt sein können, ist es vorteilhaft, wenn nicht allein nur die primäre Lichtquelle, das heißt das Umgebungslicht, vorgesehen ist:
Aus diesem Grunde sind bei der in den Figuren 1 bis 3A exemplarisch dargestellten Vorrichtung zur Personenidentifikation jeweils zwei symmetrisch zur Sensoreinheit 40 angeordnete künstliche Lichtquellen zum Beleuchten des vorderen Bereichs eines Fingers als sekundäre Lichtquellen 10 zuschaltbar, die seitlich neben der Fingerauflagefläche 3 0 angeordnet sind und deren Licht in Richtung auf die von der Sensoreinheit 4 0 abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der
Fingerauflagefläche 30 abstrahlbar ist.
Indem die sekundäre Lichtquelle 10 seitlich neben der Fingerauflagefläche 3 0 angeordnet ist und das Licht von der sekundären Lichtquelle 10 in Richtung auf die von der Sensoreinheit 40 abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche 30 abstrahlbar ist, wird die Erreichung des Ziels einer ausreichenden, zuverlässige Ergebnisse zeitigenden Beleuchtung und/oder Durchleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers in vorzüglicher Weise unterstützt.
Hierbei erfolgt der Sekundärlichteinfall auf den vorderen Bereich des Fingers im wesentlichen von der Seite, wobei zumindest ein Teil des Lichts in das Innere des vorderen Bereichs des Fingers eindringt und dort gestreut wird, wobei die Streuung im wesentlichen in alle Richtungen, so unter anderem auch in Richtung der faseroptischen Fingerauflagefläche 30 erfolgt (sogenannte Durchlichttechnik, das heißt das optische Abbild des Fingerabdrucks wird als Durchlichtbild verarbeitet; vgl. oben).
Durch die Fingerauflagefläche 3 0 wird das optische Abbild des Fingerabdrucks zur Sensoreinheit 4 0 transportiert, in der das optische Abbild des Fingerabdrucks in elektrische Signale umgewandelt wird. Die Sensoreinheit 40 ist auf einer Trägereinheit 50 angeordnet, die wiederum auf einer Leiterplatteneinheit 60 angeordnet ist.
Bei den in den Figuren 1 und 2 gezeigten beiden ersten Ausführungsbeispielen der vorliegenden
Erfindung ist den sekundären Lichtquellen 10 jeweils ein als Linse ausgebildetes optisches System 20 aus Kunststoff nachgeordnet. Dieses optische System 20 übt zum einen eine gewisse Schutzfunktion aus, das heißt durch das optische System 2 0 wird verhindert, daß die mittels ihres Fingerabdrucks zu identifizierende Person beim Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers die empfindlichen und leicht beschädigbaren sekundären Lichtquellen 10 berühren kann.
Insbesondere ist das optische System 20 jedoch dafür ausgelegt, das von den sekundären Lichtquellen 10 abgestrahlte Licht auf die von der Sensoreinheit 40 abgewandte Seite der Fingerauflagefläche 3 0 umzulenken und das von den sekundären Lichtquellen 10 abgestrahlte Licht auf der von der Sensoreinheit 40 abgewandten Seite der Fingerauflagefläche 30 diffus zu verteilen.
Hierdurch wird eine gleichmäßige Beleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers gewährleistet, wodurch ein informatives, vom vorderen Bereich des Fingers stammendes optisches Abbild des Fingerabdrucks entsteht. Dies ist für ein überzeugendes Funktionieren der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht unwesentlich.
Das in Figur 2 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom in Figur 1 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß die sekundären Lichtquellen 10 auf der der Sensoreinheit 4 0 zugewandten Seite der Fingerauflagefläche 3 0 angeordnet sind, das heißt sich in Figur 2 unterhalb der Fingerauflagefläche 3 0
befinden. Hierbei handelt es sich um eine hinreichende Voraussetzung dafür, daß das Licht von den sekundären Lichtquellen 10 in Richtung auf die von der Sensoreinheit 40 abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche 30 abgestrahlt wird, das heißt der vordere Bereich des Fingers der zu identifizierenden Person wird von seitlich unten angestrahlt.
Des weiteren sind die sekundären Lichtquellen 10 in den in den Figuren 1 bis 3A gezeigten drei Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung von der Sensoreinheit 40 seitlich beabstandet angeordnet. Diese bauliche Trennung von sekundären Lichtquellen 10 und Sensoreinheit 40 ist insofern von Vorteil, als es zur Erzielung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Vorrichtung zu vermeiden ist, daß Licht unmittelbar von der sekundären Lichtquelle 10 in die Sensoreinheit 40 gelangen kann; vielmehr soll nur Licht in die Sensoreinheit 40 gelangen, das zuvor im Inneren des vorderen Bereichs des Fingers gestreut wurde und demzufolge Informationen hinsichtlich der Hautleisten oder Papillarlinien, das heißt hinsichtlich des Fingerabdrucks trägt.
Die in den Figuren 1 und 2 dargestellten ersten beiden Ausführungsbeispiele unterscheiden sich von dem in Figur 3 dargestellten dritten Ausführungsbeispiel im wesentlichen dadurch, daß die Fasern 310 in der Fingerauflagefläche 30 im wesentlichen parallel zueinander angeordnet, um einen ordnungsgemäßen Transport des vom vorderen Bereich des Fingers stammenden, das optische Abbild des Fingerabdrucks tragenden Lichts durch die
Fingerauflagefläche 30 zur Sensoreinheit 40 zu gewährleisten.
Alternativ hierzu weisen die Fasern 310, 320 in der Fingerauflagefläche 30 des dritten Ausführungsbeispiels (vgl. die Figuren 3A, 3B und 3C) im wesentlichen zwei Richtungen auf, die unter einem Winkel von etwa 45 Grad zueinander angeordnet sind. Hierbei sind die Fasern 310, 320 in der Fingerauflagefläche 30 schichtweise angeordnet, das heißt die Fasern 310, 320 innerhalb einer Schicht sind im wesentlichen parallel zueinander und die Fasern 310, 320 zueinander benachbarter Schichten sind unter dem Winkel von etwa 45 Grad zueinander angeordnet.
Hierbei sind beim dritten Ausführungsbeispiel (vgl. die Figuren 3A, 3B und 3C) die in der einen Richtung unter dem Winkel von etwa 4 5 Grad zur anderen Richtung angeordneten Fasern 320 der Fingerauflagefläche 3 0 zum Transport des Lichts der sekundären Lichtquelle 10 auf die von der Sensoreinheit 40 abgewandte Seite der Fingerauflagefläche 30 vorgesehen, während die in der anderen Richtung angeordneten Fasern 310 der Fingerauflagefläche 3 0 zum Transport des optischen Abbilds des Fingerabdrucks zur Sensoreinheit 4 0 vorgesehen sind.
Einer besonderen Erwähnung bedarf es in diesem Zusammenhang, daß durch die in den Figuren 3A, 3B und 3C veranschaulichte Ausgestaltungsform mit zwei Vorzugsrichtungen für die Fasern 310, 320 die Anordnung eines optischen Systems 20 gemäß den Figuren 1 und 2 insofern obsolet sein kann, als eine
gleichmäßige Ausleuchtung des vorderen Bereichs des Fingers durch die in der einen Richtung unter dem Winkel von etwa 4 5 Grad zur anderen Richtung angeordneten Fasern 320 der Fingerauflagefläche 30 gewährleistet ist.
Unabhängig von dem Gesichtspunkt des Weglassens des optischen Systems 20 bietet sich hierbei für die Fingerauflagefläche 30 eine Ausdehnung an, die sich bis in den Bereich über der sekundären Lichtquelle 10 hinein erstreckt, so daß letztere abgedeckt und vor manuellen Eingriffen geschützt ist (vgl. die Figuren 2 und 3A).
Da die Sensoreinheit 4 0 naturgemäß nur von Licht erreicht werden soll, das die Informationen bezüglich des optischen Abbilds des Fingerabdrucks trägt, das heißt das vom vorderen Bereich des Fingers gestreut ist, sind beim in Figur 2 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung innerhalb der Fingerauflagefläche 30 zwei Sperrschichten 130 vorgesehen, die für das Licht der sekundären Lichtquellen 10 undurchlässig sind. Mittels dieser Sperrschichten 130 wird verhindert, daß von den sekundären Lichtquellen 10 emittiertes Licht unmittelbar, das heißt ohne Streuung im vorderen Bereich des Fingers zur Sensoreinheit 4 0 gelangt.
Denselben Zwecken wie die Sperrschichten 130 innerhalb der Fingerauflagefläche 3 0 (vgl. Figur 2) dienen zwei Sperrschichten 14 0, die bei den in den Figuren 1 bis 3A gezeigten drei Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung jeweils zwischen der sekundären Lichtquelle 10 und der Sensoreinheit 40
• ·
vorgesehen sind und die ebenfalls für das Licht der sekundären Lichtquellen 10 undurchlässig sind.

Claims (43)

1. Vorrichtung zur Personenidentifikation mittels mindestens eines Fingerabdrucks
- mit mindestens einer Lichtquelle (10) zum Beleuchten und/oder zum Durchleuchten des vorderen Bereichs eines Fingers und
- mit mindestens einer faseroptischen Fingerauflagefläche (30) zum Abnehmen eines optischen Abbilds des Fingerabdrucks, durch welche Fingerauflagefläche (30) das optische Abbild zu mindestens einer Sensoreinheit (40) transportierbar ist, in der das optische Abbild in elektrische Signale umwandelbar ist,dadurch gekennzeichnet, daß als primäre Lichtquelle Umgebungslicht vorgesehen ist.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Bereich des Fingers im wesentlichen von der der Fingerauflagefläche (30) gegenüberliegenden Seite aus beleuchtbar und/oder durchleuchtbar ist.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine künstliche Lichtquelle als sekundäre Lichtquelle (10) zuschaltbar ist.
4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) seitlich neben der Fingerauflagefläche (30) angeordnet ist.
5. Vorrichtung gemäß Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht von der sekundären Lichtquelle (10) in Richtung auf die von der Sensoreinheit (40) abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche (30) abstrahlbar ist.
6. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) auf der der Sensoreinheit (40) zugewandten Seite der Fingerauflagefläche (30) angeordnet ist.
7. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) von der Sensoreinheit (40) seitlich beabstandet angeordnet ist.
8. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Licht von der sekundären Lichtquelle (10) auf die von der Sensoreinheit (40) abgewandte, zum Auflegen des vorderen Bereichs des Fingers vorgesehene Seite der Fingerauflagefläche (30) seitlich einstrahlbar ist.
9. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) als Pulslichtquelle ausgebildet ist.
10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) zur Abstrahlung von Lichtpulsen mit einer Impulsdauer von etwa einer Millisekunde ausgelegt ist.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Pulsgebereinheit zum Steuern der sekundären Lichtquelle (10) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der verschiedenen Betriebszustände der Vorrichtung vorgesehen ist.
13. Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung mindestens eine einfarbige oder verschiedenfarbige Leuchtanzeige aufweist, die die verschiedenen Betriebszustände der Vorrichtung signalisiert.
14. Vorrichtung gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung in die sekundäre Lichtquelle (10) integriert ist und/oder daß die Anzeigeeinrichtung und die sekundäre Lichtquelle (10) einheitlich ausgebildet sind.
15. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der sekundären Lichtquelle (10) mindestens ein optisches System (20) nachgeordnet ist.
16. Vorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das optische System (20) das von der sekundären Lichtquelle (10) abgestrahlte Licht auf die von der Sensoreinheit (40) abgewandte Seite der Fingerauflagefläche (30) umlenkt und/oder daß das optische System (20) das von der sekundären Lichtquelle (10) abgestrahlte Licht auf der von der Sensoreinheit (40) abgewandten Seite der Fingerauflagefläche (30) diffus verteilt.
17. Vorrichtung gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß das optische System (20) als mindestens eine Linse, als mindestens ein Prisma, als mindestens ein Lichtleiter, als mindestens ein Lichtleitelement und/oder als mindestens ein Spiegel ausgebildet ist.
18. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das optische System (20) aus Kunststoff ist.
19. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die von der sekundären Lichtquelle (10) abgewandte Seite des optischen Systems (20) mit lichtdurchlässigem Material beschichtet ist.
20. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die von der Sensoreinheit (40) abgewandte Seite der Fingerauflagefläche (30) mit lichtdurchlässigem Material beschichtet ist.
21. Vorrichtung gemäß Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem lichtdurchlässigen Material um Lack handelt.
22. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) eine lichtemittierende Diode (LED) ist.
23. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) infrarotes Licht abstrahlt.
24. Vorrichtung gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das infrarote Licht eine Wellenlänge von etwa 950 Nanometer aufweist.
25. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundäre Lichtquelle (10) eine Leistung von etwa 25 Milliwatt aufweist.
26. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (40) auf einer Trägereinheit (50) angeordnet ist.
27. Vorrichtung gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägereinheit (50) auf einer Leiterplatteneinheit (60) angeordnet ist.
28. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern (310) in der Fingerauflagefläche (30) im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
29. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern (310, 320) in der Fingerauflagefläche (30) im wesentlichen zwei Richtungen aufweisen, die unter einem Winkel (α) zueinander angeordnet sind.
30. Vorrichtung gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern (310, 320) in der Fingerauflagefläche (30) schichtweise angeordnet sind, wobei die Fasern (310, 320) innerhalb einer Schicht im wesentlichen parallel zueinander und die Fasern (310, 320) zueinander benachbarter Schichten unter dem Winkel (α) zueinander angeordnet sind.
31. Vorrichtung gemäß Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die in der einen Richtung unter dem Winkel (α) zur anderen Richtung angeordneten Fasern (320) der Fingerauflagefläche (30) zum Transport von Licht auf die von der Sensoreinheit (40) abgewandte Seite der Fingerauflagefläche (30) vorgesehen sind und daß die in der anderen Richtung angeordneten Fasern (310) der Fingerauflagefläche (30) zum Transport des optischen Abbilds des Fingerabdrucks zur Sensoreinheit (40) vorgesehen sind.
32. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Fingerauflagefläche (30) eine Ausdehnung aufweist, die sich bis in den Bereich über der sekundären Lichtquelle (10) hinein erstreckt.
33. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Fingerauflagefläche (30) mindestens eine lichtundurchlässige Sperrschicht (130) vorgesehen ist.
34. Vorrichtung gemäß Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrschicht (130) in Form verschlossener Fasern (310) realisiert ist.
35. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der sekundären Lichtquelle (10) und der Sensoreinheit (40) mindestens eine lichtundurchlässige Sperrschicht (140) vorgesehen ist.
36. Vorrichtung gemäß Anspruch 33 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der lichtundurchlässigen Sperrschicht (130, 140) Lack ist.
37. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 3 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als eine sekundäre Lichtquelle (10) vorgesehen ist.
38. Vorrichtung gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die sekundären Lichtquellen (10) seitlich oder ringförmig um die Sensoreinheit (40) herum angeordnet sind.
39. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (40) auf Siliziumbasis operiert.
40. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (40) mindestens ein auf CMOS-Technik basierendes Bauelement oder mindestens eine auf CMOS-Technik basierende Schaltung aufweist (CMOS = complementary MOS).
41. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoreinheit (40) mindestens ein ladungsgekoppeltes Bauelement oder mindestens eine ladungsgekoppelte Schaltung (CCD = charge coupled device) aufweist.
42. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung für die Lebenderkennung (sogenannter "life support") ausgelegt ist.
43. Vorrichtung gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensoreinheit (40) mindestens eine Auswerteeinheit nachgeordnet ist.
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