DE29905365U1 - Vorgefertigtes Wärmedämmelement und Leibung - Google Patents
Vorgefertigtes Wärmedämmelement und LeibungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein vorgefertigtes Wärmedämmelement für den Innenrand einer mit einer Öffnung einer Gebäudewand für z. B. eine Tür, ein Fenster o. dgl. fluchtenden Aussparung in einer Fassaden-Wärmedämmschicht. Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch eine Leibung aus Wärmedämmaterial für eine derartige Aussparung in einer Fassaden-Wärmedämmschicht.
Aus Gründen der Energieeinsparung werden Neubauten mit relativ dicken Fassaden-Wärmedämmschichten versehen. Das hat im Bereich von Gebäudeöffnungen für beispielsweise Fenster, Türen o. dgl. den Nachteil, daß der Lichteinfall reduziert ist. Um diesem Nachteil entgegenzuwirken, sind aus DE-U-297 14 683 als vorgefertigte Bauelemente ausgestaltete Leibungselemente aus Wärmedämmaterial bekannt, die eine von einer Quaderform abweichende Gestalt aufweisen, und zwar derart, daß sie eine schräg verlaufende oder konkav bzw. konvex gewölbte den Innenrand der Leibung bildende Leibungsseite aufweisen. Schließlich
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ist aus DE-U-295 18 256 ein Leibungsrahmen bekannt, der sich wie das Leibungselement nach der zuvor genannten Druckschrift zur Fassadenseite des Gebäudes hin vergrößert und in dem bereichsweise Wärmedämmaterial eingebettet ist. 5
Bei einer Fassadendämmung wird auf die Fassaden-Wärmedämmschicht, die beispielsweise aus Mineralfasermaterial oder Leichtdämmstoff (Hartschaumkunststoff, insbesondere EPS) besteht, eine Putzmörtelschicht aufgetragen, in die ein Armierungsgewebe eingebettet wird. Anschließend wird dann der Deckputz aufgebracht. Während die Auftragung des Unterputzes bei ebenen Flächen . keine nennenswerten Probleme bereitet, ist es bei schräg verlaufenden bzw. gekrümmten Außenflächen, wie dies bei dem vorgefertigten Bauelement nach DE-U-297 14 683 der . Fall ist, mitunter schwierig, den Unterputz in gleichmäßiger Schichtdicke aufzutragen. Bringt man also zur Erhöhung des Lichteinfalls im Fenster- und Türbereich eines Gebäudes in die Fassaden-Wärmedämmschicht schräg verlaufende Leibungs-0 element ein, so ist dies mit einem erhöhten Aufwand bei den nachfolgenden Verarbeitungsschritten verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein vorgefertigtes Wärmedämmelement für eine Fassaden-Wärmedämmschicht zu schaffen, das als Leibungselement mit schräg verlaufender oder konvex bzw. konkav gewölbter Leibungsfläche einsetzbar, wobei das Auftragen von Putzmörtel o. dgl. Baumaterial vereinfacht ist.
0 Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein vorgefertigtes Wärmedämmelement vorgeschlagen, das versehen ist mit
einem Leibungselement aus einem Wärmedämmaterial, wobei das Leibungselement eine der Gebäudewand 5 zugewandte Innenseite, eine der Gebäudewand abgewandte Außenseite und eine diese Seiten verbindende
Leibungsseite aufweist, die zumindest bereichsweise schräg zur Innen- und Außenseite, konvex gewölbt und/oder konkav gewölbt verläuft, und
wobei auf der Leibungsseite und/oder auf der Außenseite des Leibungselements vorstehende Anschlagleisten zur Führung eines Auftragwerkzeuges zum Auftragen einer Mörtelschicht auf die Leibungsseite und/oder die Außenseite des Leibungselements angeordnet sind.
wobei auf der Leibungsseite und/oder auf der Außenseite des Leibungselements vorstehende Anschlagleisten zur Führung eines Auftragwerkzeuges zum Auftragen einer Mörtelschicht auf die Leibungsseite und/oder die Außenseite des Leibungselements angeordnet sind.
Aus derartigen Wärmedämmelementen läßt sich eine Leibung aus Wärmedämmaterial für eine Aussparung in einer Fassaden-Wärmedämmschicht herstellen, wobei diese Leibung versehen ist mit
zwei Seitenleibungselemente aus Wärmedämmaterial und - einem oberen Leibungselement aus Wärmedämmaterial,
wobei die Seitenleibungselemente und das obere Leibungselement nach Art eines umgekehrten "U" angeordnet sind und jedes Leibungselement eine einer Gebäudewand zugewandte Innenseite, eine der Gebäude-0 wand abgewandte Außenseite und eine diese Seiten
verbindende Leibungsseite aufweist, die zumindest bereichsweise schräg zur Innen- und Außenseite, konvex gewölbt und/oder konkav gewölbt verläuft, und
. - wobei auf der Leibungsseite und/oder auf der Außen-25" seite jedes Leibungselements vorstehende Anschlagleisten zur Führung eines Auftragwerkzeuges zum Auftragen einer Mörtelschicht auf die Leibungsseite und/oder die Außenseite des betreffenden Leibungselements angeordnet sind.
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. - wobei auf der Leibungsseite und/oder auf der Außen-25" seite jedes Leibungselements vorstehende Anschlagleisten zur Führung eines Auftragwerkzeuges zum Auftragen einer Mörtelschicht auf die Leibungsseite und/oder die Außenseite des betreffenden Leibungselements angeordnet sind.
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Das erfindungsgemäße vorgefertigte Wärmedämmelement (nachfolgend Leibungselement genannt) weist also Anschlagleisten auf, die herstellerseitig an dem Leibungselement angebracht sind. Entlang dieser Anschlagleisten, die von 5 der Leibungsseite und/oder von der Außenseite des Leibungselements vorstehen, läßt sich ein Auftragwerkzeug
entlangführen. Die der Leibungsseite und/oder der Außenseite des Leibungselements zugewandte Kante des Auftragwerkzeuges (Spachtel o. dgl.) ist entsprechend der Kontur der Leibungsseite bzw. der Außenseite des Leibungselements geformt. Zweckmäßigerweise erstreckt sich dieses Auftragwerkzeug von der Übergangskante der Leibungsseite zur Innenseite des Leibungselements bis zur dieser gegenüberliegenden Außenkante der Außenseite des Leibungselements. Damit können in einem Arbeitsgang die nach Einbau freiliegenden Flächen des Leibungselements (Leibungsseite und Außenseite) mit Mörtelmaterial beschichtet werden. Dies führt zu einer spürbaren Vereinfachung des Auftragvorganges .
Die Ausgestaltung der Leibungsseite und der Außenseite kann vielfältig sein. So ist es beispielsweise denkbar, daß diese beiden Seiten nach Art eines 90°-Bogen ausgebildet sind, der entweder konkav oder konvex gewölbt ist. Alternativ können diese beiden Seiten abschnittsweise polygonale Flächen aufweisen, die entlang von Kanten winklig zueinander verlaufen. Entlang dieser Übergangskanten sind dann zweckmäßigerweise die Anschlagleisten angeordnet. Diese Anschlagleisten bestehen vorzugsweise aus Kunststoff und liegen in Band- oder Gitterstreifenform vor, wobei von dem Band bzw. den Gitterstreifen eine Rippe aufragt. Zwei derartige Anschlagleisten können als Doppel-Anschlagleiste über ein Filmscharnier.o. dgl. miteinander verbunden sein.-Diese* Doppel-Anschlagleistenausführung hat den Vorteil, daß diese im Übergangs- bzw. Eckenbereich zweier planer Flächen der Leibungs- und/oder Außenseite des Leibungselements anbringbar' ist, wobei dann die vorstehenden Rippen von einander abgespreizt von den einzelnen Flächen abstehen.
5 Das erfindungsgemäße Leibungselement ist mit zwei Stirnseiten versehen, zwischen denen sich die Innen-, die
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Außen- und die Leibungsseite erstrecken. Bei zwei rechtwinklig zueinander verlaufenden Leibungselementen sind deren sich einander berührenden Stirnseiten unter einem Winkel von 45° abgeschrägt (auf Gehrung geschnitten).
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Aus optischen Gründen ansprechend ist es, wenn die Fensterbank sich um die Breite der Leibungselemente zu beiden Seiten der Gebäudeöffnung erstreckt. In diesen Seitenendbereichen grenzt also das Leibungselement an die Fensterbank an. Damit aber besteht die Gefahr, daß Feuchtigkeit, die sich auf der Fensterbank befindet, von unten in das Wärmedämmaterial des Leibungselements eindringt. Das kann zu Bauschäden führen und verringert insbesondere die Wärmedämmungswirkung. Daher ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Stirnseite eines erfindungsgemäßen Leibungselements, das in eingebautem Zustand oberhalb der Fensterbank angeordnet ist (Seitenleibungselement) an seiner Unterseite eine feuchtigkeitshemmende Schicht aufweist, die das Aufsteigen von Feuchtigkeit verhindert. Hierfür verwendbare Materialien sind grundsätzlich bekannt. Im einfachsten Fall könnte es sich bei dieser Schicht um eine entsprechend preparierte Platte handeln, die an der Stirnseite des Leibungselements beispielsweise durch Verkleben o. dgl. befestigt ist.
Bei der Integration der Fensterbank in die Seitenleibung hinein ist es zweckmäßig, wenn die der Fensterbank zugewandte untere Stirnseite der Seitenleibungselemente 0 parallel zur Oberseite der Fensterbank verlaufen. Fensterbänke im Außenbereich von Gebäuden weisen nämlich ein Gefälle zur Fassade auf. Bei horizontalem Verlauf der unteren Stirnseite des eingebauten Seitenleibungselements würde damit ein sich nach vorne aufweitender Spalt entstehen. Dies wird verhindert, indem die untere Stirn-
seite parallel zum Gefälle der Fensterbank verläuft. Dies führt zu einem optisch ansprechenden Design.
Die bekannten Fensterbänke weisen an ihren Seitenenden zumeist aufgesteckte hochstehende Randstücke auf, die einen Seitenabschluß der Fensterbank bilden. Es ist zweckmäßig, die Seitenleibungselemente im eingebauten Zustand derart oberhalb der Seitenendbereiche der Fensterbank zu positionieren, daß die unteren Stirnseiten unmittelbar oberhalb des Seitenrandes oder diesen berührend angeordnet sind.
Nachfolgend wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fign. 1 bis 4
Darstellungen zur Verdeutlichung der zeitlichen Abfolge beim Anbringen einer Fassadendämmung mit integrierter Fensterleibung,
Fig. 5 einen Horizontalschnitt entlang der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 6 einen Vertikalschnitt entlang der Linie VI-VI der
Fig. 4,
Fig. 7 einen Horizontalschnitt durch ein Seitenleibungselement entsprechend VII-VII der Fig. 6
0 zur Verdeutlichung des Auftragvorganges der Unter
putzschicht mit Hilfe eines der Kontur des Seitenleibungselements angepaßten Auftragwerkzeuges,
Fign. 8 und 9
Horizontalschnitte entsprechend Fig. 7 durch Leibungselemente gemäß alternativer Ausgestaltungen mit konvexer bzw. konkaver Vorwölbung, 5
Fig. 10 eine vergrößerte Darstellung eines Teilhorizontal Schnitts entsprechend dem Bereich X der Fig. 5,
Fig. 11 eine vergrößerte Ansicht des Bereichs XI der Fig. 6 zur Verdeutlichung des Übergangs der
Leibung im Bereich der Fensterbank zum Seiten-' leibungselement,
Fig. 12 eine Ansicht entsprechend XII der Fig. 11,
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Fig. 13 eine Darstellung eines Seitenleibungselements gemäß einer alternativen Ausgestaltung, und
Fig. 14 einen Schnitt entlang der Linie XIV-XIV der Fig. 13.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt einer Gebäudeaußenwand 10 mit einer Gebäudeöffnung 12 für ein Fenster. Auf die Außenseite der Außenwand 10 wird, wie aus den Fign. 2 bis 4 ersichtlich, eine Wärmedämmschicht 14 aufgebracht, die außerhalb der Gebäudeöffnung 12 aus einzelnen Wärmedämmplatten 16 besteht. Diese Wärmedämmplatten 16 weisen ein Mineralfaser-Dämmaterial oder einen Leichtdämmstoff auf; im letzteren Fall bietet sich insbesondere Kunststoff-Hart schaum bzw. EPS an. In dem Bereich um die Gebäudeöffnung 12 herum befindet sich ebenfalls Wärmedämmaterial, . allerdings in Form von vorgefertigten Elementen, die die Leibung 18 des Fensters 20 innerhalb, der Wärmedämmschicht 14 bilden. Zu diesem Zweck weist die Wärmedämm-Leibung 18
vier Leibungselemente aus dem gleichen Wärmedämmaterial wie der übrige Teil der Fassaden-Wärmedämmschicht 14 auf. Bei diesen vier Leibungselementen handelt es sich um zwei Seitenleibungselemente 22, ein Sturz-Leibungselement 24 und ein unteres Leibungselement 26, das unterhalb einer ebenfalls zur Leibung 18 gehörenden Fensterbank 28 angeordnet ist. Die Seitenleibungselemente 22 und das Sturz-Leibungselement 24 sind auf Gehrung gesetzt und laufen um den Fensterrahmen 3 0 herum. Unterhalb des unteren Fensterrahmenschenkels (sog. Wasserschenkel) befindet sich die Fensterbank 28, die seitlich des Fensters 20 sich zu beiden Seiten der Leibung bis zu deren Ende erstreckt.
Die Seitenleibungselemente 22 und das Sturz-Leibungselement 24 sind jeweils mit einer der Gebäudeaußenwand 10 zugewandten Innenseite 32 (siehe Fign. 6, 7, 13, 14) und einer dieser abgewandten Außenseite 34 sowie einer diese verbindenden Leibungsseite 3 6 versehen. Die Leibungsseite 36 ist diejenige Seite der Leibungselemente 22,24, die die Leibungsinnenseite definieren. Je nach Ausgestaltung der Leibungselemente kann auch die Außenseite 34 der Leibungselemente 22,24 die Leibungsinnenseiten definieren.
5 In dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel gemäß insbesondere Fign. 7, 13 und 14 verläuft die Leibungsseite 36 schräg und insbesondere unter einem Winkel von 45° zu den Innen- und Außenseiten 32,34. Die Querschnittsform der Leibungselemente 22,24 ergibt sich insbesondere aus den Figuren 7 und 14. Zu erkennen ist, daß sich an die Leibungsseite 3 6 die Außenseite 34 anschließt, die dann an einer seitlichen Begrenzungsfläche 3 8 des Leibungselements 22,24 endet. Mit dieser Seitenfläche 3 8 liegt die Leibung 18 an den Wärmedämmplatten 16 der Fassadendämmung 14 an.
Der Anschluß der Leibungsseite 36 zur Innenseite 32 des Leibungselements 22,24 erfolgt über einen schmalen
Flächenbereich 40, der parallel zur Seitenfläche 38 verläuft.
Auf diese Weise bilden sich seitlich der Leibungsseite 36 zwei Kanten 42, an denen Doppel-Anschlagleisten 44 angeordnet sind (siehe Fig. 7). Bei diesen Doppel-Anschlagleisten 44 handelt es sich um Schienen 46, die ein entlang der Mittelachse verlaufendes Filmscharnier 4 8 aufweisen. Zu beiden Seiten des Filmscharniers 48 steht von den Schienen 44 eine Anschlagrippe 50 ab (siehe Fig. 7) . Diese Anschlagrippe 50 dient zur Führung eines spachtelähnlichen Auftragwerkzeuges 52 zum Auftragen von Unterputz-Mörtel auf die Seiten/Flächen 34,36,40. Die Kontur der Abstreifkante 53 des Auftragwerkzeuges 52 ist komplementär zur Außenkontur des betreffenden Leibungselements 22 an dessen Seiten/Flächen 34,36,40.
Eine zur Doppel-Anschlagleiste 44 alternative Ausgestaltung einer Anschlagleiste ist in Fig. 14 gezeigt. Dort weist die Anschlagleiste 44' ein vorstehendes Führungsprofil 50' auf, von dem Verankerungszapfen 51' abstehen, die in das Wärmedämmaterial des Leibungselements 22 eingebettet und dort gehalten sind.
Andere mögliche Konturen für die Leibungselemente 22,24 sind in den Fign. 8 und 9 gezeigt. Gemäß Fig. 8 weist das dort abgebildete Leibungselement 22' eine nach Art eines 90°-Bogens ausgebildete Leibungsseite 36' auf, die nahtlos und ohne Kanten in die Außenseite 34' übergeht. An den 0 Randbereichen dieser beiden Flächen zu der Seitenfläche 38' und der Innenfläche 32' hin befinden sich dann wiederum dann die Doppel-Anschlagleisten 44. Die Variante gemäß Fig. 9 weist ebenfalls eine gewölbte Leibungsseite 36" auf, die allerdings im Gegensatz zu Fig. 8 konkav ausgebildet ist. Zur Innenseite 32" und zur Außenseite 34"
hin sind jeweils Kanten 42" ausgebildet, in deren Bereich wiederum die Doppel-Anschlagleisten 44" ausgebildet sind. Wie ferner anhand der Fign. 8 und 9 zu erkennen ist, weisen die zu diesen Konturen der Leibungselemente 22',22" passenden Auftragwerkzeuge 52',52" Auftragkanten 53',53" auf, die wiederum eine zu den Flächen 34',36' bzw. 34",36",40" komplementäre Form aufweisen.
Anhand der Fign. 5, 6 und 10 bis 12 soll nachfolgend noch auf die "Schnittstelle" der Seitenleibungselemente 22 zur Fensterbank 28 eingegangen werden. Wie bereits oben erwähnt ragt die Fensterbank 28 seitlich über die Gebäude* öffnung 12 über. In diesen Seitenendbereichen 54 ragt die Fensterbank 28 bis unter die Seitenleibungselemente 22.
Den seitlichen Abschluß der Fensterbank 28 bilden Randelemente 56, die auf die Fensterbank 28 aufgesteckt sind und nach oben ragen. Wie insbesondere anhand von Fig. 11 zu erkennen ist, liegt jedes Seitenleibungselement 22 mit seiner unteren Stirnseite 58 auf diesen Randelementen 56 auf. Die untere Stirnseite 58 verläuft dabei parallel zur Fensterbank 28. Da die Fensterbank 28. zum Ablauf von Wasser nach außen abfällt, verläuft damit auch die untere Stirnseite 58 schräg, was auch anhand von Fig. 13 zu erkennen. Zwischen der unteren Stirnseite 58 und der Fensterbank 28 bildet sich damit ein durch die Höhe des Randelements 56 bestimmter Spalt 60. Durch diesen Abstand wird verhindert, daß auf der Fensterbank 28 abfließendes Wasser direkt von unten in die Seitenleibungselemente 22 eindringt.
Um auch zu verhindern, daß Spritzwasser oder von unten hochgedrücktes Wasser in die Seitenleibungselemente 22 eindringt, weisen diese an ihrer unteren Stirnseite 58 feuchtigkeitshemmende Schichten 62 auf, die im einfachsten Fall in Form einer Platte ausgebildet sind, die auf die unteren Stirnseiten 58 aufgebracht sind und diese bilden.
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Fig. 10 zeigt in Ergänzung zu dem vorher Gesagten die Situation im verputzten Zustand der Fassadendämmung 14. Auf den Dämmelementen 16 und den Leibungselementen 22,24,26 befindet sich eine Mörtel-Unterputzschicht 64 mit eingebettetem Armierungsgewebe 66. Auf dieser Schicht 64 befindet sich die Deckputzschicht 68. Durch die Doppel-Anschlagleisten 44, die herstel-lerseitig an den Leibungselementen 22,24 angebracht sind, läßt sich die Unterputzschicht 64 bequem und einfach auftragen. Diese Doppel-Anschlagleisten 44 verbleiben in der Unterputzschicht 64 und sind in dieser eingebettet und schließlich mittels der Deckputzschicht 68 überdeckt.
Claims (20)
1. Vorgefertigtes Wärmedämmelement für den Innenrand einer mit einer Öffnung einer Gebäudewand für z. B. eine Tür, ein Fenster o. dgl. fluchtenden Aussparung in einer Fassaden-Wärmedämmschicht, mit
1. einem Leibungselement (22; 24) aus einem Wärmedämmaterial, wobei das Leibungselement (22; 24) eine der Gebäudewand. (10) zugewandte Innenseite (32), eine der Gebäudewand (10) abgewandte Außenseite (34) und eine diese Seiten (32, 34) verbindenden Leibungsseite (36) aufweist, die zumindest bereichsweise schräg zur Innen- und Außenseite (32, 34), konvex gewölbt und/oder konkav gewölbt verläuft, und
2. wobei auf der Leibungsseite (36) und/oder auf der Außenseite (34) des Leibungselements (22; 24) vorstehende Anschlagleisten (44; 44') zur Führung eines Auftragwerkzeuges (52) zum Auftragen einer Mörtelschicht (64) auf die Leibungsseite (36) und/- oder die Außenseite (34) des Leibungselements (22) angeordnet sind.
2. Wärmedämmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (44; 44') in den Übergangsbereichen zwischen der Leibungsseite und der Außenseite (42) des Leibungselements (22; 24) angeordnet sind.
3. Wärmedämmelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (44') ein von dem Leibungselement (22; 24) vorstehendes Führungsprofil (50') und Verankerungselemente (51') aufweisen, die in dem Wärmedämmaterial des Leibungselements (22; 24) eingebettet und gehalten sind.
4. Wärmedämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leibungsseite eine polygonale Fläche (36, 40) aufweist.
5. Wärmedämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite (34) eine polygonale Fläche aufweist.
6. Wärmedämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Leibungselement (22; 24) zwei Stirnseiten (58) aufweist, zwischen denen sich die Innen-, die Außen- und die Leibungsseite (32, 34, 36) erstrecken.
7. Wärmedämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Leibungselement (22) eine im eingebauten Zustand einer Fensterbank (28) gegenüberliegende untere Stirnseite (58) aufweist und daß die untere Stirnseite (58) mit einer feuchtigkeitshemmenden Schicht (62) versehen ist.
8. Wärmedämmelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Stirnseite (58) im wesentlichen parallel zur Fensterbank (28) und damit schräg verläuft.
9. Wärmedämmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Leibungselement (22; 24) ein Mineralfasermaterial oder einen Leichtdämmstoff, insbesondere ein Hartschaummaterial und vorzugsweise EPS aufweist.
10. Leibung aus Wärmedämmaterial für eine Aussparung in einer Fassaden-Wärmedämmschicht, mit
1. zwei Seitenleibungselemente (22) aus Wärmedämmaterial und
2. einem oberen Leibungselement (24) aus Wärmedämmmaterial,
3. wobei die Seitenleibungselemente (22) und das obere Leibungselement (24) nach Art eines umgekehrten "U" angeordnet sind und jedes Leibungselement (22; 24) eine einer Gebäudewand (10) zugewandte Innenseite (32), eine der Gebäudewand (10) abgewandte Außenseite (34) und eine diese Seiten (32, 34) verbindenden Leibungsseite (36) aufweist, die zumindest bereichsweise schräg zur Innen- und Außenseite (32, 34), konvex gewölbt und/oder konkav gewölbt verläuft, und
4. wobei auf der Leibungsseite (36) und/oder auf der Außenseite (34) jedes Leibungselements (22; 24) vorstehende Anschlagleisten (44; 44') zur Führung eines Auftragwerkzeuges (52) zum Auftragen einer Mörtelschicht (64) auf die Leibungsseite (36) und/oder die Außenseite (34) des betreffenden Leibungselements (22; 24) angeordnet sind.
11. Leibung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (44; 44') in den Übergangsbereichen (42) zwischen der Leibungsseite (36) und der Außenseite (34) jedes Leibungselements (22; 24) angeordnet sind.
12. Leibung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (44') ein von dem Leibungselement (22; 24) vorstehendes Führungsprofil (50') und Verankerungselemente (51') aufweisen, die in dem Wärmedämmaterial des Leibungselements (22; 24) eingebettet und gehalten sind.
13. Leibung nach einem der Ansprüch 10 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Leibungsseite eine polygonale Fläche (36, 40) aufweist.
14. Leibung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite (34) eine polygonale Fläche aufweist.
15. Leibung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Leibungselement (22; 24) zwei die Innen-, die Außen- und die Leibungsseiten (32, 34, 36) verbindende Stirnseiten (58) aufweist und daß die dem oberen Leibungselement (24) abgewandten Stirnseiten (58) der Seitenleibungselemente (22) jeweils eine feuchtigkeitshemmende Schicht (62) aufweisen.
16. Leibung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Seitenleibungselemente (22) eine Fensterbank (28) mit Seitenendbereichen (54) angeordnet ist und daß die dieser Fensterbank (28) zugewandten Stirnseiten (58) der Seitenleibungselemente (22) den Seitenendbereichen (54) der Fensterbank (28) gegenüberliegend angeordnet sind und parallel zu diesen verlaufen.
17. Leibung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenendbereiche (54) der Fensterbank (28) jeweils einen hochstehenden Seitenrand (56) aufweisen, auf dem das betreffende Seitenleibungselement (22) mit seinen unteren Stirnseiten (58) ruht oder unmittelbar oberhalb derer die untere Stirnseite (58) als betreffendes Seitenleibungselement (22) angeordnet ist.
18. Leibung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Fensterbank (28) ein unteres Leibungselement (26) aus Wärmedämmaterial angeordnet ist.
19. Leibung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Leibungselement (26) Quaderform aufweist.
20. Leibung nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Leibungselement (22, 24, 26) ein Mineralfaser-Dämmaterial oder einen Leichtdämmstoff, insbesondere ein Hartschaummaterial und vorzugsweise EPS aufweist.
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