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DE29901521U1 - Eiskonfekt - Google Patents

Eiskonfekt

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Publication number
DE29901521U1
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DE
Germany
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ice
packaging
confectionery
chocolate
piece
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DE29901521U
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Ruebezahl Koch Schokoladen J Cersovsky De GmbH
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FRIEDEL ROBERT GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23GCOCOA; COCOA PRODUCTS, e.g. CHOCOLATE; SUBSTITUTES FOR COCOA OR COCOA PRODUCTS; CONFECTIONERY; CHEWING GUM; ICE-CREAM; PREPARATION THEREOF
    • A23G9/00Frozen sweets, e.g. ice confectionery, ice-cream; Mixtures therefor
    • A23G9/44Frozen sweets, e.g. ice confectionery, ice-cream; Mixtures therefor characterised by shape, structure or physical form
    • A23G9/50Products with edible or inedible supports, e.g. cornets
    • A23G9/506Products with edible or inedible supports, e.g. cornets products with an edible support, e.g. a cornet
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A23G9/44Frozen sweets, e.g. ice confectionery, ice-cream; Mixtures therefor characterised by shape, structure or physical form
    • A23G9/48Composite products, e.g. layered, laminated, coated, filled
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/72Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials
    • B65D85/78Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials for ice-cream

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Polymers & Plastics (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Confectionery (AREA)

Description

RUFR BEIER UND PARTNER
STUTTGART
Dipl.-Chem. Dr. Michael Ruff Dipl.-Ing. Joachim Beier Dipl.-Phys. Jürgen Schöndorf Dipl.-Chem. Dr. Thomas Mütschele
Ruff, Beier und Partner · Postfach 10 40 36 · D-70035 Stuttgart European Patent and Trade Mark Attorneys
&tgr;, i_ &agr;. &tgr;* · j &igr; ~ u„ Postfach (POB) 10 40 36, D-70035 Stuttgart
Anmelder: Robert Friedel GmbH Willy-Brandt-Str. 28, D-70173 Stuttgart
Max-Eyth-Straße 12 Telefon+49 (0)711-22 29 76-0
Telefax +49 (0)711-22 29 76-76 D-71394 Kernen e-mail: info@RBuRDE
Dresdner Bank (BLZ 60080000) Kto. 9011341 Landesgirokasse (BLZ 600 50101) Kto. 2 530413 Postbank Stuttgart (BLZ 60010070) Kto. 429 30-708 VAT-Nr.: DE 147528073
A 33 503 29. Januar 1999 TM/lg
Beschreibung
Eiskonfekt
Die Erfindung betrifft Eiskonfekt bzw. Einkonfektstücke.
Bekanntlich handelt es sich bei Eiskonfekt um massive Konfektstücke, die neben Kakaopulver oder Kakaomasse sowie anderen Geschmacksstoffen überwiegend ungehärtetes Kokosfett oder ggf. andere Fette mit hoher Schmelzwärme enthalten. Aufgrund dieser hohen Schmelzwärme ergibt sich beim Verzehr im Mund ein kühlender Effekt, dem das Eiskonfekt seinen Namen verdankt. Aufgrund der Schmelzpunkte des Kokosfettes und ggf. der anderen verwendeten Fette ist Eiskonfekt normalerweise mehr oder weniger klebrig. Dieser Nachteil wird bisher üblicherweise dadurch ausgeglichen, daß gehärtete Fette zugesetzt werden. Dies ist jedoch mit einer Verschlechterung des Kühleffektes verbunden.
Die Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, ein neues Eiskonfektprodukt zur Verfügung zu stellen, das den Nachteil der Klebrigkeit vermeidet, ohne den Kühleffekt des Eiskonfekts in nennenswertem Maße negativ zu beeinflussen. Gleichzeitig soll
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die Handhabbarkeit der Eiskonfektstücke insgesamt verbessert werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch Eiskonfekt bzw. Eiskonfektstücke mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungen sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 8 dargestellt. Der Wortlaut sämtlicher Ansprüche wird hiermit durch Bezugnahme zum Inhalt dieser Beschreibung gemacht.
Erfindungsgemäß ist das neue Eiskonfektstück mindestens teilweise mit Schokolade umhüllt bzw. überzogen. Vorzugsweise ist eine vollständige Umhüllung des Eiskonfekts vorgesehen.
Durch die beschriebene Maßnahme wird erreicht, daß dem Eiskonfekt keine, die Klebrigkeit verringernden Zusätze, wie beispielsweise Hartfett, zugesetzt werden müssen. Damit bleiben die Eigenschaften des Eiskonfekts, insbesondere sein Geschmack und sein kühlender Effekt vollständig erhalten. Außerdem wird durch die Einführung der zusätzlichen Komponente Schokolade als Umhüllung/Überzug erreicht, daß für das Konfekt zusätzliche Geschmacksvariationen bereitgestellt werden können. So kann die Umhüllung bzw. der Überzug aus verschiedenen Schokoladesorten bestehen, die auf das verwendete Eiskonfekt geschmacklich abgestimmt sind. Umgekehrt kann auch die Zusammensetzung des Eiskonfekts durch übliche bekannte Zusätze in Abhängigkeit von der verwendeten Schokoladeumhüllung abgeändert werden. Schließlich wird die Handhabbarkeit des Eiskonfekts insgesamt verbessert, da die Außenflächen des Konfektstückes zumindest teilweise nicht mehr klebrig sind. Dies bringt Vorteile bei der Lagerung und der Verpackung der Eiskonfektstücke.
Nach der Erfindung ist das Eiskonfektstück vorzugsweise mit Milchschokolade, insbesondere mit Vollmilchschokolade umhüllt. Auch Überzüge aus Bitterschokolade oder weißer Schokolade sowie ggf. anderer Schokoladesorten sind möglich.
A 33 503 - 3 -
Bei der Erfindung können grundsätzlich sämtliche bei Eiskonfekt üblichen Formen von Konfektstücken mit Schokolade umhüllt sein. Das erfindungsgemäße Eiskonfekt wird beispielsweise dadurch hergestellt, daß gleichzeitig die Schokolade für die Umhüllung und die zu umhüllende Eiskonfektmasse in einem Verfahrensschritt in eine entsprechende Form eingebracht werden. Diese Form kann vorzugsweise zylinderabschnittsförmig sein. Dabei ist dieser Zylinderabschnitt vorzugsweise leicht konisch ausgebildet, d.h. die Bodenfläche des Konfekts ist (etwas) größer als die Oberseite des Konfekts .
In Weiterbildung besitzt das Eiskonfektstück nach der Erfindung vorzugsweise eine eckige Querschnittsfläche, beispielsweise eine quadratische oder rechteckförmige Querschnittsfläche. Weiter bevorzugt ist die Querschnittsfläche eines, vorzugsweise regelmäßigen Sechsecks, resultierend in sechs Seitenflächen (sowie einer Bodenfläche und einer Oberseite) des Konfekts.
Zur Kennzeichnung oder für eine ansprechende Gestaltung kann das Eiskonfektstück auf mindestens einer seiner Begrenzungsflächen, vorzugsweise mindestens auf seiner Oberseite, eine Beschriftung und/oder eine bildliche Darstellung aufweisen. Bei der bildlichen Darstellung kann es sich insbesondere um die Wiedergabe einer Schneeflocke mit ihren Dentritarmen handeln, wodurch in beschreibender und optisch ansprechender Weise auf den kühlenden Effekt des Eiskonfektstücks hingewiesen wird.
Das erfindungsgemäße Eiskonfekt/Eiskonfektstück besitzt die Abmessungen, wie sie bei Konfekten oder Pralinen üblich sind. Beispielsweise kann die Höhe des Konfektstückes 1 - 2 cm, vorzugsweise ca. 1,5 cm, betragen und seine Breite 1-3 cm, vorzugsweise ca. 2,5 cm. Die in diesen Werten eingeschlossene
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Dicke der Umhüllung liegt üblicherweise zwischen 1 und 5 mm, vorzugsweise zwischen 2 und 3 mm.
Weiter umfaßt die Erfindung eine Verpackung für Süss- oder Zuckerwaren, insbesondere für Eiskonfekt. Diese Verpackung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß sie die Form eines Iglus aufweist. Dementsprechend ist die erfindungsgemäße Verpackung kuppeiförmig mit im wesentlichen kreisrunder Bodenfläche. Dabei können vorzugsweise die aufeinander geschichteten Blöcke, aus denen ein Iglu in der Wirklichkeit aufgebaut ist, auf der Verpackung zeichnerisch oder in sonstiger Weise dargestellt sein.
Die erfindungsgemäße Verpackung ist nicht nur optisch besonders ansprechend, sondern ermöglicht auch eine platzsparende Aufnahme der zu verpackenden Süss- oder Zuckerware.
Aus praktischen oder gestalterischen Gründen kann auch der Eingangsbereich eines realen Iglus bei der erfindungsgemäßen Verpackung nachgebildet sein, beispielsweise in Form eines vorstehenden bogenförmigen Eingangs.
Die erfindungsgemäße Verpackung kann einteilig ausgebildet sein, wobei dann zum Einbringen oder zur Entnahme der zu verpackenden Gegenstände beispielsweise ein Teil dieser einteiligen Verpackung abgeklappt werden kann. Dies kann beispielsweise mit Hilfe einer scharnier- oder gelenkartigen Einrichtung an der Verpackung geschehen.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Verpackung mindestens zweiteilig ausgebildet. In diesem Fall werden zum Einbringen oder Entnehmen der zu verpackenden Gegenstände Teile der Verpackung voneinander getrennt bzw. zusammengefügt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform besteht die Verpackung aus einer im wesentlichen kreisförmigen Bodenplatte (Bodenteil) und einem kuppeiförmigen (IgIu-)Deckelteil. Diese beiden Teile
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können beispielsweise nach Einbringen der zu verpackenden Süss- oder Zuckerware in das Deckelteil miteinander verklebt werden. Diese Verklebung kann beispielsweise mit Hilfe eines um die umlaufende Stoßkante der beiden Teile herumgeführten Klebebandes bewirkt werden, wobei dieses Klebeband dann ggf. noch zur Beschriftung und/oder grafischen Ausgestaltung verwendet werden kann. Es ist auch möglich und bevorzugt, die beiden Teile mit Hilfe eines Klebers miteinander zu verkleben, wobei zu diesem Zweck sowohl am Bodenteil als auch am Deckelteil horizontale, kreisringförmige Flächen vorgesehen sein können, die nach Aufbringung eines geeigneten Klebers anexnandergedrückt werden.
Es ist weiter bevorzugt, daß die erfindungsgemäße Verpackung mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, transluzent bzw. transparent ausgestaltet ist. Dies kann vorzugsweise dadurch erreicht werden, daß die Verpackung mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einem transluzenten/-transparenten Material gefertigt ist. Diese "durchschimmernde" Version macht die Verpackung in besonderer Weise für die Präsentation von Süss- oder Zuckerwaren geeignet, insbesondere für Eiskonfekt. Durch die transluzente/transparente Ausgestaltung wird nämlich, zusätzlich zur Igluform, der Eindruck von Kühle/Schnee/Eis hervorgerufen.
In Weiterbildung ist es bevorzugt, wenn die Verpackung aus Kunststoff, insbesondere aus transluzentern/transparentem Kunststoff gefertigt ist. Auf diese Weise läßt sich die Verpackung besonders einfach herstellen.
Die Wandstärke der erfindungsgemäßen Verpackung liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 mm. Der Durchmesser der Bodenfläche einer erfindungsgemäßen Verpackung kann vorzugsweise zwischen 10 und 20 cm liegen, wobei beispielsweise ein Durchmesser von ca. 15 cm bevorzugt ist. Die Höhe der Ver-
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packung kann vorzugsweise zwischen 5 und 15 cm liegen, insbesondere bei ca. 7 cm.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die beschriebene erfindungsgemäße Verpackung mit einer Süss- oder Zuckerware, insbesondere mit Eiskonfekt, gefüllt. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Eiskonfekt um das oben bereits beschriebene, mit Schokolade umhüllte Eiskonfekt, auch in seinen bevorzugten Ausführungen. Bei den soeben geschilderten Abmessungen der Verpackung können beispielsweise zwischen 10 und 2 0 Stück des Eiskonfekts verpackt sein, vorzugsweise ca. 15 Stück.
Die beschriebenen Merkmale und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen in Verbindung mit den Unteransprüchen und den Zeichnungen. Hierbei können die einzelnen Merkmale jeweils für sich oder zu mehreren in Kombination miteinander verwirklicht sein.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht eines erfindungsgemäßen Eiskonfektstückes,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Eiskonfektstückes gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung, und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Verpackung gemäß Fig. 3.
Das erfindungsgemäße Eiskonfekt bzw. Eiskonfektstück 1 gemäß Fig. 1 besitzt die Gestalt eines Zylinderabschnittes mit
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sechseckiger Querschnittsfläche. Das Eiskonfektstück 1 ist dabei leicht konisch ausgebildet, dergestalt, daß die Querschnittsfläche am Boden des Eiskonfektstückes größer ist als an dessen Oberseite.
Das Eiskonfektstück 1 gemäß Fig. 1 ist in der Fig. 2 in einer schematischen Schnittansicht dargestellt. Aus dieser ist zu erkennen, daß das Eiskonfektstück 1 aus einem Eiskonfektkern 2 und einer Umhüllung 3 aus Schokolade aufgebaut ist, wobei letztere den Eiskonfektkern 2 vollständig umschließt. Dadurch werden die bereits geschilderten Vorteile nach der Erfindung erreicht.
Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 11, die die Gestalt eines Iglus besitzt und aus transluzentern Kunststoff, hier Polystyrol, gefertigt ist. Wie aus Fig. 3 ebenfalls zu erkennen ist, besteht die Verpackung 11 aus einem weitgehend plattenförmigen Bodenteil 12 und einem igluförmigen Deckelteil 13. Bodenteil 12 und Deckelteil 13 werden nach Einbringen der zu verpackenden Süss- oder Zuckerware, insbesondere von Eiskonfektstücken 1 gemäß Fig. 1 und 2, miteinander, beispielsweise durch Verklebung, verbunden. Letztere ist in Fig. 3 nicht dargestellt.
Fig. 3 zeigt auch, daß das igluförmige Deckelteil 13 derart ausgebildet ist, daß die ein Iglu aufbauenden Eis- oder Schneeblöcke 14 als Oberflächenrelief nachgezeichnet sind. Weiter besitzt das Deckelteil 13 eine weitgehend glatt ausgebildete untere Umfangsflache 15, auf der beispielsweise Beschriftungen oder Verzierungen angebracht sein oder angebracht werden können. In einem Bereich seines Außenumfangs ist das Deckelteil 13 noch so ausgebildet, daß ein Eingangsbereich 16 eines Iglus dargestellt ist.
A 33 503 - 8 -
In Fig. 4 ist die Verpackung 11 gemäß Fig. 3 nochmals in Draufsicht dargestellt. Gleiche Bezugszeichen geben die bereits geschilderten Teile der Verpackung 11 wider. Zusätzlich ist in Fig. 4 ein unten am Außenumfang des Deckelteils 13 vollständig umlaufender, flacher, horizontaler Randbereich 17 bezeichnet. Dieser dient zur Verklebung des Deckelteils 13 mit dem Bodenteil 12 bzw. einem dort ebenfalls vorgesehenen entsprechenden Randbereich.

Claims (14)

  1. *'·' ^ATENTaNWALTE "
    RUFF, BEIER UND PARTNER
    STUTTGART
    Dipl.-Chem. Dr. Michael Ruff Dipl.-Ing. Joachim Beier Dipl.-Phys. Jürgen Schöndorf Dipl.-Chem. Dr. Thomas Mütschele
    Ruff, Beier und Partner · Postfach 1040 36 · D-70035 Stuttgart European Patent and Trade Mark Attorneys
    ^ ^ . ^ , . Postfach (POB) 10 40 36, D-70035 Stuttgart
    Anmelder: Robert Friedel GmbH Willy-Brandt-Str. 28, D-70173 Stuttgart
    Max-Eyth-Straße 12 Telefon+49 (0)711-22 29 76-0
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    A 33 503 29. Januar 1999 TM/lg
    Schutzansprüche
    1. Eiskonfektstück, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens teilweise mit Schokolade umhüllt ist.
  2. 2. Eiskonfektstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es vollständig mit Schokolade umhüllt ist.
  3. 3. Eiskonfektstück nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Schokolade um Milchschokolade, insbesondere Vollmilchschokolade, handelt.
  4. 4. Eiskonfektstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eiskonfektstück eine eckige Querschnittsfläche besitzt.
  5. 5. Eiskonfektstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Eiskonfektstück eine sechseckige Querschnittsfläche besitzt.
  6. 6. Eiskonfektstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eiskonfektstück auf seiner Oberseite eine Beschriftung aufweist.
    A 33 503 - 2 -
  7. 7. Eiskonfektstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Eiskonfektstück auf seiner Oberseite eine bildliche Darstellung aufweist.
  8. 8. Eiskonfektstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um die bildliche Darstellung einer Schneeflocke mit ihren Dentriten handelt.
  9. 9. Verpackung für Süss- oder Zuckerwaren, insbesondere für Eiskonfekt, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung die Form eines Iglus aufweist.
  10. 10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus mindestens zwei Teilen aufgebaut ist.
  11. 11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem im wesentlichen plattenförmigen Bodenteil und einem igluförmigen Deckelteil aufgebaut ist.
  12. 12. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus einem transluzenten Material gefertigt ist.
  13. 13. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung mindestens teilweise, vorzugsweise vollständig, aus Kunststoff gefertigt ist.
  14. 14. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung mit Eiskonfekt, insbesondere mit Eiskonfekt nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mindestens teilweise befüllt ist.
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