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DE202008009194U1 - Chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung und chirurgisches Fixationssystem - Google Patents

Chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung und chirurgisches Fixationssystem Download PDF

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DE202008009194U1
DE202008009194U1 DE200820009194 DE202008009194U DE202008009194U1 DE 202008009194 U1 DE202008009194 U1 DE 202008009194U1 DE 200820009194 DE200820009194 DE 200820009194 DE 202008009194 U DE202008009194 U DE 202008009194U DE 202008009194 U1 DE202008009194 U1 DE 202008009194U1
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clamping
bone
bearing element
bone attachment
torque
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DE200820009194
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Aesculap AG
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Abstract

Chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung (12) mit einem Knochenbefestigungsteil (20) zum Festlegen an einem Knochen (16), einem Kopfteil (26), einem Lagerelement (38), einer ersten Klemmeinrichtung (74) zum klemmenden Festlegen des Lagerelements (38) am Kopfteil (26) und einer zweiten Klemmeinrichtung (96) zum klemmenden Festlegen eines Verbindungselements (14) eines chirurgischen Fixationssystems (10) am Lagerelement (38), wobei die erste Klemmeinrichtung (74) von einer ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und der Kopfteil (26) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment (130) in eine erste Implantationsstellung bringbar sind, in welcher der Kopfteil (26) und das Lagerelement (38) klemmend aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung (96) von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten Drehmoment (132) in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) klemmend aneinander gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung mit einem Knochenbefestigungsteil zum Festlegen an einem Knochen, einem Kopfteil, einem Lagerelement, einer ersten Klemmeinrichtung zum klemmenden Festlegen des Lagerelements am Kopfteil und einer zweiten Klemmeinrichtung zum klemmenden Festlegen eines Verbindungselements eines chirurgischen Fixationssystems am Lagerelement, wobei die erste Klemmeinrichtung von einer ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und der Kopfteil relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment in eine erste Implantationsstellung bringbar sind, in welcher der Kopfteil und das Lagerelement klemmend aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten Drehmoment in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement klemmend aneinander gehalten sind.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein chirurgisches Fixationssystem mit mindestens einer chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung und mindestens einem an der mindestens einen chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung klemmend festlegbaren Verbindungselement, welche Knochenbefestigungsvorrichtung einen Knochenbefestigungsteil zum Festlegen an einem Knochen, einen Kopfteil, ein Lagerelement, eine erste Klemmeinrichtung zum klemmenden Festlegen des Lagerelements am Kopfteil und eine zweite Klemmeinrichtung zum klemmenden Festlegen des mindestens einen Verbindungselements am Lagerelement umfasst, wobei die erste Klemmeinrichtung von einer ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und der Kopfteil relativ zuein ander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment in eine erste Implantationsstellung bringbar sind, in welcher der Kopfteil und das Lagerelement klemmend aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten Drehmoment in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement klemmend aneinander gehalten sind.
  • Eine Knochenbefestigungsvorrichtung sowie ein Fixationssystem der eingangs beschriebenen Art sind beispielsweise aus der DE 198 51 370 A1 bekannt. Sie werden insbesondere zur Stabilisierung von Wirbelsäulen eingesetzt, wobei beispielsweise jeweils in einen Wirbelkörper eine Knochenbefestigungsvorrichtung in Form einer Knochenschraube eingesetzt wird. Ein Verbindungselement, welches platten- oder stabförmig ausgebildet sein kann, kann dann an den Knochenschrauben festgelegt werden. Um das Verbindungselement unabhängig von einer Orientierung eines Schafts der Knochenschraube an dieser festlegen zu können, sind die Knochenschrauben beispielsweise als Polyaxialschrauben ausgebildet. Eine erste Klemmeinrichtung mit einer Klemmschraube dient zum Fixieren des Lagerelements am Kopf der Knochenschraube, ein Klemmelement in Form einer Mutter zum klemmenden Festlegen der Knochenplatte oder des Stabes am Lagerelement.
  • Zum Erreichen einer ausreichenden Klemmstabilität sind bei Fixationssystemen, insbesondere für die Wirbelsäule, relativ hohe Anzugsmomente erforderlich. Daher ist es notwendig, das Anzugsmoment zum Überführen beider Klemmeinrichtungen von der jeweiligen Montagestellung in die Implantationsstellung zu kompensieren, um die Einleitung des Anzugsmoments auf die Wirbelsäule zu verhindern. Hierfür sind mehrere Instrumentierungsschritte erforderlich und zudem ein entsprechendes Halteinstrument zum Gegenhalten.
  • Daher ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung sowie ein Fixationssystem der eingangs be schriebenen Art so zu verbessern, dass das Implantieren der Knochenbefestigungsvorrichtung sowie des Fixationssystems vereinfacht werden.
  • Diese Aufgabe wird bei einer chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung und einem Fixationssystem der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung derart ausgebildet sind, dass das erste und das zweite Drehmoment einander entgegengerichtet oder im Wesentlichen entgegengerichtet sind.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Weiterbildung ermöglicht es, auf das Gegenhalten beim Einleiten der Anzugsmomente oder Drehmomente der beiden Klemmeinrichtungen mit speziellen Instrumenten ganz zu verzichten. Die erfahrungsgemäß relativ hohen Anzugsmomente im Bereich von 10 Nm bis 15 Nm können dann beispielsweise einfach dadurch kompensiert werden, dass die Klemmeinrichtungen gleichzeitig von der jeweiligen Montagestellung in die jeweilige Implantationsstellung überführt werden. Entgegengerichtete oder im Wesentlichen entgegengerichtete Drehmomente können beispielsweise dadurch realisiert werden, dass Anzugskräfte gegenläufig eingeleitet werden, also beispielsweise eine der zum Überführen der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste Implantationsstellung eingeleitete Kraft im Uhrzeigersinn, eine zum Überführen der zweiten Klemmeinrichtung von der zweiten Montagestellung in die zweite Implantationsstellung im Gegenuhrzeigersinn oder aber auch umgekehrt. Auf diese Weise kann insgesamt auf ein Gegenhalten und damit auch auf einen entsprechenden Gegenhalter bei der Implantation des Fixationssystems beziehungsweise der Knochenbefestigungsvorrichtung verzichtet werden. Da somit zwei Verriegelungsschritte an der Knochenbefestigungsvorrichtung gleichzeitig vorgenommen werden können, verringert sich insgesamt die Zahl der erforderlichen Implantationsschritte und zudem die Zahl der erforderlichen Instrumente, denn die beiden Instrumente zum Einleiten der ersten und zweiten Drehmomente genügen, um die beiden Klemmeinrichtungen der Knochenbefestigungsvorrichtung in die beiden Implantationsstellungen zu überführen. Die beiden Instrumente wirken quasi für das jeweils andere Instrument als Gegenhalter, wobei sie nicht nur die Funktion des Gegenhalters ausüben, sondern gleichzeitig auch eine der beiden Klemmeinrichtungen von der jeweiligen Montagestellung in die Implantationsstellung überführen.
  • Um einen optimalen Ausgleich der Anzugsmomente zu erreichen, ist es günstig, wenn die erste und die zweite Klemmeinrichtung derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen ein Betrag des ersten Drehmoments einem Betrag des zweiten Drehmoments entspricht oder im Wesentlichen entspricht. Dies kann zudem ausgeglichen werden durch entsprechende Instrumente zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der ersten Klemmeinrichtung kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass sie ein erstes Klemmelement umfasst und dass der Kopfteil in der ersten Implantationsstellung klemmend zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten ist. Insbesondere ist es möglich, den Kopfteil und das Lagerelement bereits in der ersten Montagestellung unverlierbar aneinander zu sichern, so dass beispielsweise noch eine Relativbewegung möglich ist, jedoch kein Lösen von Kopfteil und Lagerelement voneinander. Des Weiteren kann das erste Klemmelement auch unverlierbar am Lagerelement gesichert werden. Eine Klemmung mittels der ersten Klemmeinrichtung kann somit auf einfache Weise dadurch erreicht werden, dass das erste Klemmelement in Richtung auf den Kopfteil und das Lagerelement hin bewegt wird.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Knochenbefestigungsvorrichtung eine erste Verbindungseinrichtung zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement. Diese ermöglicht es, das erste Klemmelement und das Lagerelement miteinander zu verbinden und gegebenenfalls auch ein erstes Drehmoment einzuleiten zum Überführen der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste Implantationsstellung.
  • Grundsätzlich sind alle Verbindungsarten denkbar zur Ausbildung der ersten Verbindungseinrichtung. Insbesondere günstig ist es, die erste Verbindungseinrichtung in Form einer Schraubverbindung, einer Exzenterverbindung oder einer Bajonettverbindung auszubilden. Derartige Verbindungen lassen sich auf einfache Weise herstellen und sind zudem für einen Anwender leicht handhabbar. Eine Verbindung kann insbesondere durch Verdrehen oder Verschrauben erreicht werden.
  • Ein einfacher Aufbau der Verbindungseinrichtung kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass sie ein erstes und ein zweites Verbindungsglied umfasst, dass das eine Verbindungsglied am ersten Klemmelement und dass das andere Verbindungsglied am Lagerelement vorgesehen ist und dass das erste und das zweite Verbindungsglied in der ersten Montagestellung und/oder der ersten Implantationsstellung in Eingriff stehen. Die vorzugsweise korrespondierend zueinander ausgebildeten Verbindungsglieder wirken somit zusammen, um das erste Klemmelement am Lagerelement zu halten oder mit diesem zu verbinden. Um entsprechende Klemmkräfte aufbringen zu können, stehen sie insbesondere in der ersten Implantationsstellung derart in Eingriff, dass der Kopfteil vorzugsweise klemmend zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten ist.
  • Vorzugsweise umfasst das erste Verbindungsglied einen Innengewindeabschnitt und das zweite Verbindungsglied einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt. Auf diese Weise können das erste und zweite Verbindungsglied direkt miteinander verschraubt werden. Die durch die Gewindeabschnitte vorgegebene überlagerte Translations-Rotations-Bewegung im Falle eines Verschraubens des ersten Klemmelements mit dem Lagerelement führt infolge einer Rotation zwangsweise zu einer Bewegung des ersten Klemmelements und des Lagerelements aufeinander zu, so dass zwischen diesen der Kopfteil einfach und sicher geklemmt werden kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Innengewindeabschnitt und der Außengewindeabschnitt in Form von Linksgewindeabschnitten ausgebildet sind. Eine Verdre hung des ersten Klemmelements und des Lagerelements relativ zueinander im Gegenuhrzeigersinn ermöglicht so auf einfache Weise, die erste Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste Implantationsstellung zu überführen.
  • Günstigerweise weist das erste Klemmelement den Außengewindeabschnitt auf. Es kann so insbesondere in Form einer Klemmschraube ausgebildet werden, die in eine mit einem Innengewindeabschnitt versehene Hülse einschraubbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt aufweist und dass der Hülsenabschnitt das erste oder zweite Verbindungsglied aufweist. Einen Hülsenabschnitt am Lagerelement vorzusehen, ermöglicht beispielsweise beim Einführen von Instrumenten eine Zentrierung derselben relativ zur Knochenbefestigungsvorrichtung auf einfache Weise. Durch das Anordnen oder Ausbilden des ersten oder zweiten Verbindungsglieds am Hülsenabschnitt kann insgesamt ein kompakter Aufbau des Lagerelements und damit der Knochenbefestigungsvorrichtung erreicht werden.
  • Besonders einfach herzustellen wird die Knochenbefestigungsvorrichtung, wenn das erste Klemmelement in Form einer Klemmschraube ausgebildet ist. Insbesondere kann es sich um eine kopflose Klemmschraube handeln, wodurch eine Bauhöhe, insbesondere des Lagerelements, und damit auch der Knochenbefestigungsvorrichtung insgesamt minimiert werden kann.
  • Um das erste Klemmelement auf einfache Weise relativ zum Lagerelement bewegen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das erste Klemmelement eine erste Werkzeugaufnahme aufweist. Insbesondere bei einem ersten Klemmelement in Form einer Klemmschraube kann diese so auf einfache Weise mit dem Lagerelement verschraubt werden. Bei einer Bajonett- oder Exzenterverbindung ist die Werkzeugaufnahme ebenfalls dienlich, um ein Instrument mindestens teilweise aufzunehmen, mit dem das erste Klemmelement relativ zum Lagerelement verdreht und gleichzeitig in Richtung auf den Kopfteil hin bewegt werden kann.
  • Vorzugsweise ist die Werkzeugaufnahme in Form einer konturierten Durchbrechung ausgebildet. Die konturierte Durchbrechung ermöglicht es, einen Teil eines korrespondierenden Instruments aufzunehmen. Ferner ermöglicht es die Durchbrechung, dass insbesondere durch das erste Klemmelement hindurch noch ein Zugriff auf den Kopfteil der Knochenbefestigungsvorrichtung verbleibt, so dass selbst dann, wenn die erste Klemmeinrichtung die Implantationsstellung einnimmt, die Knochenbefestigungsvorrichtung noch weiter in einen Knochen hineingetrieben werden kann.
  • Damit herkömmliche Instrumente zum Überführen der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste Implantationsstellung genutzt werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Werkzeugaufnahme in Form eines Innenvielkant oder Innenvielrund ausgebildet ist. So können insbesondere sogenannte Torx®-Werkzeuge genutzt werden, um das erste Klemmelement mit einem ersten Drehmoment zu beaufschlagen.
  • Der Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung lässt sich noch weiter vereinfachen, wenn die zweite Klemmeinrichtung ein zweites Klemmelement umfasst und wenn das Verbindungselement in der zweiten Implantationsstellung klemmend zwischen dem zweiten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten ist. Ein Verbindungselement, mit dem die Knochenbefestigungsvorrichtung beispielsweise mit einer weiteren Knochenbefestigungsvorrichtung verbunden werden kann, kann dann beispielsweise an das Lagerelement angelegt und mit dem zweiten Klemmelement zwischen diesem und dem Lagerelement klemmend gehalten werden.
  • Vorteilhafterweise sind die erste und die zweite Klemmeinrichtung derart ausgebildet, dass das erste Klemmelement und das zweite Klemmelement zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen in entgegengesetzten Richtungen relativ zum Lager element verdrehbar sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, auf einen Gegenhalter beim Einleiten des ersten oder des zweiten Drehmoments auf die jeweilige Klemmeinrichtung zu verzichten, wenn die beiden Klemmeinrichtungen gleichzeitig von den jeweiligen Montagestellungen in die Implantationsstellungen überführt werden.
  • Der Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung kann weiter vereinfacht werden, wenn das erste und das zweite Klemmelement um die gleiche Drehachse verdrehbar am Lagerelement gehalten und/oder gelagert sind. Unter verdrehbar ist insbesondere auch eine Verdrehung bei einer Schraubenbewegung zu verstehen, wie sie beispielsweise durch ein Gewinde definiert wird. Das Gewinde definiert eine überlagerte Translations-Rotations-Bewegung. Eine Verdrehung ist beispielsweise auch bei miteinander zusammenwirkenden Exzenter- oder bei Bajonettverbindungen denkbar. Insbesondere zum Überführen der Klemmeinrichtungen von den jeweiligen Montage- in die Implantationsstellungen ist es günstig, wenn die Klemmelemente um die gleiche Drehachse verdrehbar am Lagerelement gehalten beziehungsweise gelagert sind.
  • Auf einfache Weise kann das zweite Klemmelement am Lagerelement gehalten beziehungsweise gelagert und definiert relativ zu diesen bewegt werden, wenn eine zweite Verbindungseinrichtung zwischen dem zweiten Klemmelement und dem Lagerelement vorgesehen ist.
  • Einfach in der Handhabung sowie einfach im Aufbau kann die Knochenbefestigungsvorrichtung insbesondere dadurch werden, dass die zweite Verbindungseinrichtung in Form einer Schraubverbindung, einer Exzenterverbindung oder einer Bajonettverbindung ausgebildet ist. Hier gelten entsprechend die Ausführungen und Vorteile zur oben im Detail beschriebenen ersten Verbindungseinrichtung analog. Alle drei Verbindungsarten, wobei angemerkt sei, dass es sich dabei um eine nicht abschließende Liste handelt, ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung eine Bewegung des zweiten Klemmelements in Richtung auf das Lagerelement hin infolge einer Drehbewegung, beispielsweise durch Einleiten eines entsprechenden zweiten Drehmoments.
  • Der Aufbau der zweiten Verbindungseinrichtung wird besonders einfach, wenn diese ein drittes und ein viertes Verbindungsglied umfasst, wenn das eine Verbindungsglied am zweiten Klemmelement und wenn das andere Verbindungsglied am Lagerelement vorgesehen ist und wenn das dritte und das vierte Verbindungsglied in der zweiten Montagestellung und/oder der zweiten Implantationsstellung in Eingriff stehen. Durch entsprechende Ausgestaltung der dritten und vierten Verbindungsglieder können das zweite Klemmelement und das Lagerelement aneinander gehalten beziehungsweise auch Drehmomente eingeleitet werden, um ein Verbindungselement des Fixationssystems zwischen dem zweiten Klemmelement und dem Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung klemmend zu halten.
  • Vorteilhafterweise umfasst das dritte Verbindungsglied einen Innengewindeabschnitt und das vierte Verbindungsglied einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt. Durch diese Ausgestaltung ist ein einfaches Verschrauben des zweiten Klemmelements mit dem Lagerelement möglich.
  • Die Herstellung und Handhabung der zweiten Klemmeinrichtung wird besonders einfach, wenn der Innengewindeabschnitt und der Außengewindeabschnitt in Form von Rechtsgewindeabschnitten ausgebildet sind. Dies ermöglicht es einem Anwender, die zweite Klemmeinrichtung von der zweiten Montagestellung in die zweite Implantationsstellung zu überführen durch einfaches Einleiten einer Betätigungskraft im Uhrzeigersinn. Insbesondere dann, wenn die erste Klemmeinrichtung durch Beaufschlagen mit einer Kraft im Gegenuhrzeigersinn von der ersten Montagestellung in die erste Implantationsstellung überführt werden kann, kann so auf einfache Weise auf bei bekannten Fixationssystemen bislang erforderliche Gegenhalter verzichtet werden. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, Rechtsgewindeabschnitte bei der ersten Verbindungseinrichtung vorzusehen und Linksgewindeabschnitte bei der zweiten Verbindungseinrichtung.
  • Vorzugsweise weist das zweite Klemmelement den Innengewindeabschnitt auf. Dies gestattet es, insbesondere dann, wenn das erste Klemmelement einen Außengewindeabschnitt aufweist, das zweite Klemmelement das erste Klemmelement umgebend am Lagerelement anzuordnen. Dadurch kann ein besonders kompakter Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung erreicht werden. Zudem kann so das Verbindungselement des Fixationssystems außen am Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung klemmend gehalten werden, der Kopfteil mittels des ersten Klemmelements im Innern des Lagerelements. So kann unter anderem auch eine Bauhöhe der Knochenbefestigungsvorrichtung minimiert werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt aufweist und dass der Hülsenabschnitt das dritte oder vierte Verbindungselement aufweist. Dies ermöglicht es insbesondere, das zweite Klemmelement direkt auf den Hülsenabschnitt aufzuschrauben oder ihn in diesen einzuschrauben.
  • Besonders einfach können Verbindungselemente des Fixationssystems beidseitig eines Hülsenabschnitts des Lagerelements klemmend in der zweiten Implantationsstellung gehalten werden, wenn das zweite Klemmelement in Form einer Klemmmutter ausgebildet ist. Diese kann insbesondere auf den Hülsenabschnitt aufgeschraubt werden, wenn dieser einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt trägt.
  • Damit ein Anwender gewünschte Anzugsmomente direkt in das zweite Klemmelement einleiten kann, weist dieses vorzugsweise einen Werkzeugkopplungsbereich auf.
  • Besonders einfach herzustellen wird das zweite Klemmelement, wenn der Werkzeugkopplungsbereich in Form eines Außenvielkant oder Außenvielrund ausgebildet ist. Das zweite Klemmelement kann dann insbesondere mit korrespondierenden Gabel- oder Ringschlüsseln bewegt werden, um die zweite Klemmvorrichtung von der zweiten Montagestellung in die zweite Implantationsstellung zu überführen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt mit einem Führungsteil aufweist und dass eine Sollbruchstelle vorgesehen ist zum Trennen des Führungsteils vom restlichen Teil des Hülsenabschnitts. Der Führungsteil des Hülsenabschnitts kann insbesondere dazu dienen, zum Einleiten von Anzugs- oder Drehmomenten zum Überführen der Klemmeinrichtungen von den jeweiligen Montage- in die Implantationsstellungen zum Einsatz kommende Instrumente zu führen, wenn der chirurgische Eingriff zum Implantieren des Fixationssystems minimalinvasiv oder endoskopisch erfolgt. Die Sollbruchstelle ermöglicht es dann, den Führungsteil vom restlichen Teil des Hülsenabschnitts zu trennen, wenn beide Klemmeinrichtungen die gewünschte Implantationsstellung einnehmen. Dadurch kann eine Bauhöhe der Knochenbefestigungsvorrichtung nach vorgenommener Implantation durch Abtrennen des Führungsteils minimiert werden.
  • Vorteilhafterweise ist die Sollbruchstelle proximalseitig der ersten und zweiten Klemmeinrichtung angeordnet. Proximalseitig bedeutet insbesondere vom Knochenbefestigungsteil weg weisend. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nur der Führungsteil vom Lagerelement getrennt wird, die beiden Klemmeinrichtungen jedoch in ihrer Funktion, zumindest wenn sie die Implantationsstellungen einnehmen, nicht beeinträchtigt werden.
  • Eine besonders stabile Knochenbefestigungsvorrichtung kann vorzugsweise dadurch erreicht werden, dass der Knochenbefestigungsteil und der Kopfteil einstückig ausgebildet oder fest miteinander verbunden sind. Insbesondere sind sie also unbeweglich aneinander gehalten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Knochenbefestigungsteil in Form eines Schraubenschafts und der Kopfteil in Form eines Schraubenkopfes einer Knochenschraube ausgebil det sind. Dies ermöglicht es, die Knochenbefestigungsvorrichtung mit dem Schraubenschaft in einen Knochen einzuschrauben und sie auf diese Weise sicher im Knochen oder einem Knochenteil zu verankern.
  • Günstigerweise ist die Knochenschraube eine Polyaxialschraube. Eine Polyaxialschraube ermöglicht es, das Lagerelement, welches vorzugsweise am Kopfteil gelagert und an diesem in der Montagestellung beweglich gehalten ist, um ein Zentrum des Kopfteils zu verschwenken, um so eine Änderung einer Orientierung einer Längsachse des Lagerelements bezogen auf eine Längsachse des Knochenbefestigungsteils zu gestatten.
  • Alternativ kann es auch vorteilhaft sein, wenn der Knochenbefestigungsteil in Form eines Nagelschafts und der Kopfteil in Form eines Nagelkopfes eines Knochennagels ausgebildet sind. Eine derartige Knochenbefestigungsvorrichtung kann auf einfache Weise durch Einschlagen in einen Knochen an diesem fixiert werden.
  • Günstigerweise ist der Kopfteil kugelförmig oder im Wesentlichen kugelförmig ausgebildet. Dies ermöglicht es optional, das vorzugsweise korrespondierend ausgebildete Lagerelement um ein Zentrum des kugelförmigen Kopfteils zu verschwenken und/oder zu rotieren, um so das Lagerelement in gewünschter beziehungsweise erforderlicher Weise auszurichten, um die Knochenbefestigungsvorrichtung mittels eines Verbindungselements des Fixationssystems mit einer weiteren, in einem anderen Knochenteil verankerten Knochenbefestigungsvorrichtung zu verbinden.
  • Eine optimale Lagerung kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass das Lagerelement einen zum Kopfteil korrespondierenden Lagerteilsitz aufweist. Ein derart ausgebildeter und geformter Lagerteilsitz ermöglicht insbesondere in der ersten Implantationsstellung eine zumindest abschnittsweise flächige Anlage des Kopfteils am Lagerelement.
  • Um eine möglichst gute Klemmung des Kopfteils zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn das erste Klemmelement einen zum Kopfteil korrespondierenden Klemmelementsitz aufweist. Ein Klemmelementsitz dieser Art ermöglicht insbesondere eine zumindest abschnittsweise flächenhafte Anlage des Klemmelements am Kopfteil in der ersten Implantationsstellung.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Fixationssystem ist es ferner vorteilhaft, wenn die mindestens eine Knochenbefestigungsvorrichtung in Form einer der oben beschriebenen Knochenbefestigungsvorrichtungen ausgebildet ist. Das Fixationssystem weist dann insbesondere die oben im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Ausführungsformen erfindungsgemäßer Knochenbefestigungsvorrichtungen beschriebenen Vorteile auf.
  • Auf einfache Weise lassen sich zwei Knochenbefestigungsvorrichtungen des Fixationssystems miteinander verbinden, wenn das mindestens eine Verbindungselement mindestens teilweise in Form einer Verbindungsplatte oder eines Verbindungsstabes ausgebildet ist. Insbesondere eine Verbindungsplatte mit einer entsprechenden Durchbrechung zur Aufnahme eines Teils des Lagerelements, beispielsweise des Hülsenabschnitts, ermöglicht es, die Verbindungsplatte sicher zwischen dem zweiten Klemmelement und dem Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung klemmend zu halten. Analog gilt dies auch für einen Verbindungsstab, welcher optional auch einseitig zwischen dem zweiten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten werden kann. Das Lagerelement kann zudem eine entsprechend geformte Aufnahme für die Verbindungsplatte oder einen Verbindungsstab aufweisen, um ein seitliches Austreten des Verbindungselements zu verhindern.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Fixationssystems können erste und zweite Drehmomentschlüssel vorgesehen sein, die derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen ein Betrag des ersten Drehmoments einem Betrag des zweiten Drehmoments entspricht oder im Wesentli chen entspricht. Insbesondere können die Drehmomentschlüssel mit entsprechenden Griffteilen versehen sein, die aufgrund ihrer Ausdehnung von einer Längsachse der Drehmomentschlüssel weg ein Drehmoment begrenzen können. Des Weiteren können sie optional auch mit einer Drehmomentbegrenzung ausgestattet sein. Vorzugsweise handelt es sich um ineinandergreifende Drehmomentschlüssel, so dass die optional einander umgebenden Klemmelemente der Klemmeinrichtungen gleichzeitig in unterschiedliche Richtungen verdreht werden können.
  • Grundsätzlich ist es denkbar, das Fixationssystem in beliebiger Weise einzusetzen, um zwei Knochenteile in einer bestimmten Stellung relativ zueinander zu fixieren. Günstigerweise ist das Fixationssystem ein Wirbelsäulenfixationssystem. Dieses ist insbesondere geeignet, zwei Wirbelkörper der Wirbelsäule, beispielsweise benachbarte Wirbelkörper, in einer bestimmten Position und einem bestimmten Abstand zueinander zu halten, beispielsweise nach einer Bandscheibenoperation oder zum Versteifen eines durch die miteinander zu verbindenden Wirbelkörper definierten Wirbelsäulensegments.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Gesamtansicht eines Wirbelsäulenfixationssystems;
  • 2: eine perspektivische Teilansicht des Wirbelsäulenfixationssystems aus 1 mit teilweise zerlegter Knochenbefestigungseinrichtung; und
  • 3: eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in 2 eines die erste und zweite Implantationsstellung einnehmenden Wirbelsäulenfixationssystems.
  • In den 1 bis 3 ist beispielhaft ein chirurgisches Fixationssystem 10 in Form eines Wirbelsäulenfixationssystems dargestellt. Die in 1 dargestellte Variante umfasst zwei identisch ausgebildete Knochenbefestigungsvorrichtungen 12 sowie ein Verbindungselement 14. Optional können auch unterschiedlich ausgebildete und/oder noch weitere Knochenbefestigungsvorrichtungen zum Einsatz kommen. Die Knochenbefestigungsvorrichtungen 12 sind jeweils in einem Wirbel 16 einer Wirbelsäule 18 verankert. Das Fixationssystem 10 dient dazu, die Wirbel 16 in einer bestimmten Orientierung relativ zueinander sowie in einem bestimmten Abstand voneinander zu halten. Der genaue Aufbau des Fixationssystems 10 sowie dessen Bauteile werden nachfolgend im Einzelnen näher erläutert.
  • Die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 umfasst einen Knochenbefestigungsteil 22 in Form eines Schraubenschafts 20, welcher mit einem Knochengewinde 24, vorzugsweise selbstschneidend, versehen ist. Ein proximaler, einstückig mit dem Knochenbefestigungsteil 20 ausgebildeter Kopfteil 26, welcher optional auch in Form eines vom Knochenbefestigungsteil 20 separaten Bauteils ausgebildet sein kann, ist in Form eines Kugelkopfs 28 ausgebildet, welcher proximalseitig eine im Wesentlichen ebene Endfläche 30 aufweist, die in proximaler Richtung weist. In einem Übergangsbereich zwischen dem Knochenbefestigungsteil 20 und dem Kopfteil 26 ist eine Einschnürung 32 ausgebildet, welche einen Außendurchmesser definiert, welcher kleiner ist als ein maximaler Außendurchmesser des Knochengewindes 24 sowie auch kleiner als ein maximaler Außendurchmesser des Kugelkopfs 28. Ausgehend von der Endfläche 30 ist im Kugelkopf 28 eine Werkzeugaufnahme 34 ausgebildet, welche, wie beispielhaft in 3 dargestellt, in Form eines Innenvielkant, beispielsweise eines Innensechskant oder in Form eines Innenvielrund, insbesondere eines Innentorx®, ausgebildet sein kann. Mit einem entsprechenden Werkzeug oder Instrument kann so die vom Knochenbefestigungsteil 20 sowie vom Kopfteil 26 einstückig, optional wie oben beschrieben auch zweiteilig, ausgebildete Knochenschraube 36 in den Wirbel 16 eingeschraubt und so verankert werden.
  • Am Kopfteil 26 ist in einer ersten Montagestellung ein Lagerelement 38 der Knochenbefestigungsvorrichtung 12 um einen Mittelpunkt 40 des Kugelkopfs 28 verschwenkbar gelagert. Das Lagerelement 38 ist insgesamt einstückig ausgebildet und umfasst einen Hülsenabschnitt 42, welcher eine Längsachse 44 definiert und distalseitig an einen im Wesentlichen plattenförmigen Lagerkörper 46 angeformt ist. Am Hülsenabschnitt 42 ist im Inneren einer durchgehenden Durchbrechung und an einem distalen Ende desselben ein hohlkalottenförmiger Lagerteilsitz 48 ausgebildet, dessen Innendurchmesser zum Außendurchmesser des Kugelkopfs 28 korrespondiert.
  • Ein Innendurchmesser einer distalseitig des Lagerteilsitzes 48 ausgebildeten Durchbrechung 50 ist kleiner als der Außendurchmesser des Kugelkopfs 28, jedoch etwas größer als der Außendurchmesser der Einschnürung 32. Dies ermöglicht eine Verschwenkung des Lagerelements 38 um den Mittelpunkt 40 des Kugelkopfs 28 derart, dass zwischen der Längsachse 44 und einer vom Knochenbefestigungsteil 20 definierten Längsachse 52 eine Verschwenkung in einem Bereich um bis zu 50° möglich ist.
  • Proximalseitig schließt sich an den Lagerteilsitz 48 eine gewindefreie zylindrische Innenfläche 54 an. Proximalseitig schließt sich an die Innenfläche 54 ein Verbindungsabschnitt 56 des im Wesentlichen hohlzylindrischen Hülsenabschnitts 42 an, welcher mit einem Innengewindeabschnitt 58 in Form eines Linksgewindes und mit einem Außengewindeabschnitt 60 in Form eines Rechtsgewindes versehen ist.
  • Proximalseitig des Verbindungsabschnitts 56 ist eine durch Materialschwächung des Hülsenabschnitts 42 gebildete Sollbruchstelle 62 vorgesehen, um bei Bedarf einen proximalseitig derselben einstückig angeformten Führungsteil 64 des Hülsenabschnitts vom Verbindungsabschnitt 56 abtrennen zu können. Der Führungsteil 64 ist mit einem Innengewinde 66 versehen, welches über die Sollbruchstelle 62 hinweg eine Fortsetzung des Innengewindeabschnitts 58 bildet, und folglich ebenfalls in Form eines Linksgewindes ausgebildet ist.
  • Ausgehend von einer Endfläche 68 des Führungsteils 64 sind zwei, bezogen auf die Längsachse 44 einander diametral gegenüberliegende Aussparung 70 ausgebildet. Des Weiteren schließt sich an diese im Inneren des Führungsteils 64 eine die Längsachse 44 koaxial umgebende flache Ringnut 72 an. Die Aussparungen 70 und die Ringnut 72 können mit einem entsprechenden Instrument in Eingriff gebracht werden, um beispielsweise bei der Implantation der Knochenbefestigungsvorrichtung 12 auf minimalinvasive oder endoskopische Weise ein einfaches Einführung von Instrumenten in das Lagerelement 38 zu ermöglichen oder um die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 zu halten.
  • Die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 umfasst eine erste Klemmeinrichtung 74, welche das Lagerelement 38 und ein erstes Klemmelement 76 in Form einer kopflosen Klemmschraube 78 umfasst, welche ein Außengewinde 80 aufweist, welches korrespondierend zum Innengewindeabschnitt 58 ausgebildet ist. Die Klemmschraube 78 ist koaxial zur Längsachse 44 mit einer konturierten Durchbrechung 84 versehen, welche eine Werkzeugaufnahme 82 definiert. Um eine optimale Führung für ein nicht dargestelltes Einschraubwerkzeug zum Einschrauben der Klemmschraube 78 in das Lagerelement 38 zu ermöglichen, ist ein Innendurchmesser der Durchbrechung 84 distalseitig der Werkzeugaufnahme 82 einstufig verjüngt und bildet so einen Ringflansch 86, welcher als Anschlag für ein Einschraubwerkzeug dient. Eine distalseitige Stirnfläche 88 der Klemmschraube 78 ist hohlkalottenförmig geformt, definiert einen Klemmelementsitz 89 für den Kugelkopf 28 und ist mit ihrem Innendurchmesser an den Außendurchmesser des Kugelkopfs 28 angepasst, so dass dieser klemmend zwischen dem ersten Klemmelement 76 und dem Lagerelement 38 in einer Implantationsstellung fixiert werden kann, wodurch der Kopfteil 26 und das Lagerelement 38, die in der ersten Montagestellung noch relativ zueinander beweglich sind, in einer ersten Implantationsstellung, wie sie beispielsweise in 1 dargestellt ist, unbeweglich aneinander gehalten sind.
  • In der ersten Implantationsstellung kann das erste Klemmelement 76 vorzugsweise so weit in das Lagerelement 38 eingeschraubt werden, dass ein proximales Ende des ersten Klemmelements 76 nicht über die Sollbruchstelle 62 hinausragt. Der Innengewindeabschnitt 58 sowie das Außengewinde 80 bilden erste und zweite Verbindungsglieder 90, 92 einer ersten Verbindungseinrichtung 94, mit welcher das erste Klemmelement 76 und das Lagerelement 38 miteinander verbunden werden können.
  • Zum unbeweglichen Festlegen des Verbindungselements 14 am Lagerelement 38 ist eine zweite Klemmeinrichtung 96 vorgesehen, welche ein zweites Klemmelement 98 in Form einer Klemmmutter 100 und das Lagerelement 38 umfasst. Das Verbindungselement 14 weist zwei parallel zueinander verlaufende Stababschnitte 102 auf, welche jeweils stirnseitig über Querstege 106 miteinander verbunden sind. Ein Abstand der Stababschnitte 102 ist etwas kleiner als ein maximaler Außendurchmesser des Hülsenabschnitts 42, welcher jedoch mit in radialer Richtung von der Längsachse 44 weg weisenden und einander diametral gegenüberliegenden Abflachungen 108 im Bereich des Außengewindeabschnitts 60 versehen ist, so dass der Hülsenabschnitt 42 durch den Spalt 104 durchgeschoben werden kann, bis die Stababschnitte 102 in am Lagerelement 38 seitlich des Hülsenabschnitts 42 ausgebildete wannenförmige Ausnehmungen 110 eingreifen können, welche korrespondierend zu einem Außendurchmesser der Stababschnitte 102 geformte Ausrundungen aufweisen. Die Stababschnitte 102 können auf diese Weise so angeordnet werden, dass sie im Wesentlichen den Kopfteil 26 umgeben und ebenfalls im Wesentlichen distalseitig des Verbindungsabschnitts 56 angeordnet sind.
  • Die Klemmmutter 100 weist ein Innengewinde 112 auf, welches zum Außengewindeabschnitt 60 des Verbindungsabschnitts 56 korrespondiert und somit ebenfalls in Form eines Rechtsgewindes ausgebildet ist. Die Klemmmutter 100 kann über den Führungsteil 64 geschoben werden, dessen Außendurchmesser etwas kleiner ist als ein freier Innendurchmesser der Klemmmutter 100. Wird die Klemmmutter 100 auf den Außengewindeabschnitt 60 aufgeschraubt, kann nach Aufbringen eines entsprechenden Anzugsmoments beziehungsweise Drehmoments das Verbindungselement 14 klemmend zwischen dem zweiten Klemmelement 98 und dem Lagerelement 38 in einer zweiten Implantationsstellung fixiert werden, wie sie insbesondere in 1 dargestellt ist.
  • Das Innengewinde 112 sowie der Außengewindeabschnitt 60 bilden dritte und vierte Verbindungsglieder 114, 116 einer zweiten Verbindungseinrichtung 118 zum Verbinden des zweiten Klemmelements 98 mit dem Lagerelement 38.
  • Optional kann am Lagerelement 38 einseitig ein weiterer quaderförmiger Lagerabschnitt 120 angeformt sein, welcher eine Aufnahme 122 mit einem nicht dargestellten Anschlag für einen Kopf 124 einer weiteren, als Stabilisierungsschraube dienenden Knochenschraube 126 aufweist. Die Knochenschraube 126 kann optional in den Wirbel 16 eingeschraubt werden, nachdem das Lagerelement 38 mittels der Klemmschraube 78 in seiner endgültigen Position am Kopfteil 26 festgelegt ist.
  • Die Klemmschraube 78 kann insbesondere nach dem Einschrauben in den Hülsenabschnitt 42 gegen Verlieren gesichert werden, beispielsweise durch Verstemmen des Innengewindes 66.
  • Eine mögliche Vorgehensweise bei der Implantation des Fixationssystems 10 wird nachfolgend kurz erläutert.
  • Zunächst wird die Knochenschraube 36 mit dem Schraubenschaft 42 von proximal her kommend in den Hülsenabschnitt 42 des Lagerelements 38 eingeführt, bis der Kugelkopf 28 am Lagerteilsitz 48 anschlägt. Als nächstes wird die Klemmschraube 78 in den Hülsenabschnitt 42 eingeschraubt und das Innengewinde 66 proximalseitig der Klemmschraube 78 verstemmt, um diese unverlierbar am Lagerelement zu sichern. Die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 ist nun vormontiert und nimmt die erste Montagestellung ein. Das Lagerelement 38 ist relativ zur Knochenschraube 36 verschwenkbar.
  • Mit einem nicht dargestellten Instrument, welches einen zur Werkzeugaufnahme 34 korrespondierenden Werkzeugabschnitt aufweist, wird durch die Durchbrechung 84 der Klemmschraube 78 hindurch in die Werkzeugaufnahme 34 eingegriffen und die Knochenschraube 36 in den Wirbel 16 eingeschraubt.
  • In analoger Weise wird eine auf gleiche Weise vorbereitete Knochenbefestigungsvorrichtung 12 in einen weiteren Wirbel 16 eingeschraubt. Die Orientierung der Längsachsen 52 wird in Abhängigkeit von der Form und Physiologie des Wirbels 16 gewählt, um eine möglichst optimale und stabile Verankerung der Knochenschrauben 36 in den Wirbeln 16 zu gewährleisten. In einem nächsten Schritt wird das Verbindungselement 14 über die Hülsenabschnitte 42 der beiden Knochenbefestigungsvorrichtung 12 geschoben, so dass die Führungsteile 64 zunächst durch den Spalt 104 durchragen. Anschließend wird auf jeden Hülsenabschnitt 42 die korrespondierende Klemmmutter 100 über den jeweiligen Führungsteil 64 geschoben und auf den zugehörigen Außengewindeabschnitt 60 des Verbindungsabschnitts 56 aufgeschraubt. Das Verbindungselement 14 ist, wenn die Klemmmutter 100 noch nicht angezogen ist, noch etwas relativ zum Lagerelement 38 beweglich, wodurch eine zweite Montagestellung definiert wird.
  • Wesentlicher Kern des Verfahrens zum Implantieren des Fixationssystems 10 ist der nächste Implantationsschritt. Mit nicht dargestellten Drehmomentschlüsseln, welche an einer von der Klemmmutter 100 definierten, einen Werkzeugkopplungsbereich bildende Außenvielrundkontur 128 sowie in die Werkzeugaufnahme 82 gleichzeitig eingreifen, werden die erste Klemmeinrichtung 74 und die zweite Klemmeinrichtung 96 gleichzeitig von der jeweiligen Montagestellung in die jeweilige Implantationsstellung überführt. Dies erfolgt durch eine Rotation der Klemmschraube 78 um die Längsachse 44 im Gegenuhrzeigersinn 134 sowie durch eine Rotation der Klemmmutter 100 in entgegengesetzter Richtung, nämlich im Uhrzeigersinn 136. Somit werden erste und zweite Drehmomente 130, 132 in die erste und zweite Klemmeinrichtung 74, 96, insbesondere in das erste Klemmelement 76 sowie das zweite Klemmelement 98 eingeleitet, die einander entgegengerichtet sind. Das erste Drehmoment 130 weist in proximaler Richtung das zweite Drehmoment 132, wie schematisch in 3 dargestellt, in distaler Richtung. Auf entsprechende Gegenhalter beim Anziehen der Klemmelemente 76 und 98 kann verzichtet werden, wenn das erste und zweite Drehmoment 130, 132 den gleichen Betrag aufweisen. Sie heben sich dann direkt gegeneinander auf. Durch das gleichzeitige Anziehen der Klemmelemente 76 und 98 kann das Festlegen des Verbindungselements 14 am Lagerelement 38 sowie das Fixieren des Lagerelements 38 an der Knochenschraube 36 in einem einzigen Schritt erfolgen.
  • Wenn die Klemmeinrichtungen 74 und 96 die jeweiligen Implantationsstellungen einnehmen, kann der überstehende Führungsteil 64, welcher eine Einführung der zur Implantation genutzten Instrumente in den Körper und an die Knochenbefestigungsvorrichtungen heran erleichtert, entfernt werden, beispielsweise durch Abdrehen unter Nutzung der Sollbruchstellung 62. Beispielsweise kann ein entsprechendes Halteinstrument hierfür an den Aussparungen 70 sowie der Ringnut 72 angreifen.
  • Falls erforderlich, kann die Knochenschraube 36 auch nach dem Fixieren des Verbindungselements 14 am Kugelkopf 28 noch weiter eingedreht werden, wobei dabei die Klemmeinrichtung 74 vorzugsweise die Montagestellung einnimmt. Hierfür ist die Werkzeugaufnahme 34 durch den nach Abtrennen des Führungsteils 64 verbliebenen Teils des Hülsenabschnitts 56 hindurch frei zugänglich. Beispielsweise kann hier ein geeigneter Schraubendreher, zum Beispiel mit einer Kugeltorxspitze durch die Klemmschraube 78 hindurch in den Kugelkopf 28 eingeführt werden.
  • Optional ist es auch denkbar, dass nach dem Festziehen der Klemmeinrichtungen 74 und 96 ein weiteres Instruments, zum Beispiel ein zum Anziehen der Klemmmutter 100 genutzter Steckschlüssel als Gegenhalter zum Abdrehen des Führungsteils 64 verwendet wird.
  • Statt der beschriebenen Verbindungseinrichtungen 94 und 118 in Form von Schraubverbindungen können alternativ auch Exzenterklemmverbindungen oder Bajonettverbindungen ausgebildet werden, wobei darauf zu achten ist, dass diese ebenfalls gegenläufig ausgebildet sind, so dass sich beim Überführen der Klemmeinrichtungen 74 und 96 von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen die Drehmomente 130 und 132 gegenseitig aufheben.
  • Nach endgültiger Platzierung der Knochenschraube 36 kann zusätzlich noch das Lagerelement 38 mit der Knochenschraube 126 gesichert werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19851370 A1 [0003]

Claims (41)

  1. Chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung (12) mit einem Knochenbefestigungsteil (20) zum Festlegen an einem Knochen (16), einem Kopfteil (26), einem Lagerelement (38), einer ersten Klemmeinrichtung (74) zum klemmenden Festlegen des Lagerelements (38) am Kopfteil (26) und einer zweiten Klemmeinrichtung (96) zum klemmenden Festlegen eines Verbindungselements (14) eines chirurgischen Fixationssystems (10) am Lagerelement (38), wobei die erste Klemmeinrichtung (74) von einer ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und der Kopfteil (26) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment (130) in eine erste Implantationsstellung bringbar sind, in welcher der Kopfteil (26) und das Lagerelement (38) klemmend aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung (96) von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten Drehmoment (132) in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) klemmend aneinander gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung (74, 96) derart ausgebildet sind, dass das erste und das zweite Drehmoment (130, 132) einander entgegengerichtet oder im Wesentlichen entgegengerichtet sind.
  2. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung (74, 96) derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen (74, 96) von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen ein Betrag des ersten Drehmoments (130) einem Betrag des zweiten Drehmoments (132) entspricht oder im Wesentlichen entspricht.
  3. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Klemmeinrichtung (74) ein erstes Klemmelement (76) umfasst und dass der Kopfteil (26) in der ersten Implantationsstellung klemmend zwischen dem ersten Klemmelement (76) und dem Lagerelement (38) gehalten ist.
  4. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine erste Verbindungseinrichtung (94) zwischen dem ersten Klemmelement (76) und dem Lagerelement (38).
  5. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (94) in Form einer Schraubverbindung (94), einer Exzenterverbindung oder einer Bajonettverbindung ausgebildet ist.
  6. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindungseinrichtung (94) ein erstes und ein zweites Verbindungsglied (90, 92) umfasst, dass das eine Verbindungsglied (90) am ersten Klemmelement (76) und dass das andere Verbindungsglied (92) am Lagerelement (38) vorgesehen ist und dass das erste und das zweite Verbindungsglied (90, 92) in der ersten Montagestellung und/oder der ersten Implantationsstellung in Eingriff stehen.
  7. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verbindungsglied (92) einen Innengewindeabschnitt (58) und das zweite Verbindungsglied (90) einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt (80) umfasst.
  8. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Innengewindeabschnitt (58) und der Außengewindeabschnitt (80) in Form von Linksgewindeabschnitten (58, 80) ausgebildet sind.
  9. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (76) den Außengewindeabschnitt (80) aufweist.
  10. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (38) einen Hülsenabschnitt (42) aufweist und dass der Hülsenabschnitt (42) das erste oder zweite Verbindungsglied (90) aufweist.
  11. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (76) in Form einer Klemmschraube (78) ausgebildet ist.
  12. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (76) eine Werkzeugaufnahme (82) aufweist.
  13. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahme (82) in Form einer konturierten Durchbrechung (84) ausgebildet ist.
  14. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahme (82) in Form eines Innenvielkant oder Innenvielrund ausgebildet ist.
  15. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Klemmeinrichtung (96) ein zweites Klemmelement (98) umfasst und dass das Verbindungselement (14) in der zweiten Implantationsstellung klemmend zwischen dem zweiten Klemmelement (98) und dem Lagerelement (38) gehalten ist.
  16. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung (74, 96) derart ausgebildet sind, dass das erste Klemmelement (76) und das zweite Klemmelement (98) zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen (74, 96) von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen in entgegengesetzten Richtungen (134, 136) relativ zum Lagerelement verdrehbar sind.
  17. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Klemmelement (76, 98) um dieselbe Drehachse (44) verdrehbar am Lagerelement (38) gehalten und/oder gelagert sind.
  18. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, gekennzeichnet durch eine zweite Verbindungseinrichtung (118) zwischen dem zweiten Klemmelement (98) und dem Lagerelement (38).
  19. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (118) in Form einer Schraubverbindung (118), einer Exzenterverbindung oder einer Bajonettverbindung ausgebildet ist.
  20. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Verbindungseinrichtung (118) ein drittes und ein viertes Verbindungsglied (114, 116) umfasst, dass das eine Verbindungsglied am zweiten Klemmelement (114) und dass das andere Verbindungsglied (116) am Lagerelement (38) vorgesehen ist und dass das dritte und das vierte Verbindungsglied (114, 116) in der zweiten Montagestellung und/oder der zweiten Implantationsstellung in Eingriff stehen.
  21. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das dritte Verbindungsglied (114) einen Innengewindeab schnitt (112) und das vierte Verbindungsglied (116) einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt (60) umfasst.
  22. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Innengewindeabschnitt (112) und der Außengewindeabschnitt (60) in Form von Rechtsgewindeabschnitten (112, 60) ausgebildet sind.
  23. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmelement (98) den Innengewindeabschnitt (112) aufweist.
  24. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (38) einen Hülsenabschnitt (42) aufweist und dass der Hülsenabschnitt (42) das dritte oder vierte Verbindungselement (116) aufweist.
  25. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmelement (98) in Form einer Klemmmutter (100) ausgebildet ist.
  26. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmelement (98) einen Werkzeugkopplungsbereich (128) aufweist.
  27. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkzeugkopplungsbereich (128) in Form eines Außenvielkant oder Außenvielrund (128) ausgebildet ist.
  28. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (38) einen Hülsenabschnitt (42) mit einem Führungsteil (64) aufweist und dass eine Sollbruchstelle (62) vorgesehen ist zum Trennen des Führungsteils (64) vom restlichen Teil des Hülsenabschnitts (42).
  29. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle (62) proximalseitig der ersten und zweiten Klemmeinrichtung (74, 96) angeordnet ist.
  30. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Knochenbefestigungsteil (20) und der Kopfteil (26) einstückig ausgebildet oder fest miteinander verbunden sind.
  31. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Knochenbefestigungsteil (20) in Form eines Schraubenschafts (22) und der Kopfteil (26) in Form eines Schraubenkopfes (28) einer Knochenschraube (36) ausgebildet sind.
  32. Knochenbefestigungsvorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Knochenschraube (36) eine Polyaxialschraube ist.
  33. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Knochenbefestigungsteil (20) in Form eines Nagelschafts und der Kopfteil (26) in Form eines Nagelkopfes eines Knochennagels ausgebildet sind.
  34. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil (26) kugelförmig oder im Wesentlichen kugelförmig ausgebildet ist.
  35. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerelement (38) einen zum Kopfteil (26) korrespondierenden Lagerteilsitz (48) aufweist.
  36. Knochenbefestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (76) einen zum Kopfteil (26) korrespondierenden Klemmelementsitz (89) aufweist.
  37. Chirurgisches Fixationssystem (10) mit mindestens einer chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung (12) und mindestens einem an der mindestens einen chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung (12) klemmend festlegbaren Verbindungselement (14), welche Knochenbefestigungsvorrichtung (12) einen Knochenbefestigungsteil (20) zum Festlegen an einem Knochen (16), einen Kopfteil (26), ein Lagerelement (38), eine erste Klemmeinrichtung (74) zum klemmenden Festlegen des Lagerelements (38) am Kopfteil (26) und eine zweite Klemmeinrichtung (96) zum klemmenden Festlegen des mindestens einen Verbindungselements (14) am Lagerelement (38) umfasst, wobei die erste Klemmeinrichtung (74) von einer ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und der Kopfteil (26) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment (130) in eine erste Implantationsstellung bringbar sind, in welcher der Kopfteil (26) und das Lagerelement (38) klemmend aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung (96) von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten Drehmoment (132) in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in welcher das Lagerelement (38) und das Verbindungselement (14) klemmend aneinander gehalten sind, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung (74, 96) derart ausgebildet sind, dass das erste und das zweite Drehmoment (130, 132) einander entgegengerichtet oder im Wesentlichen entgegengerichtet sind.
  38. Fixationssystem nach Anspruch 37, gekennzeichnet durch mindestens eine Knochenbefestigungsvorrichtung (12) nach einem der Ansprüche 2 bis 36.
  39. Fixationssystem nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungselement (14) mindestens teilweise in Form einer Verbindungsplatte oder eines Verbindungsstabes (102) ausgebildet ist.
  40. Fixationssystem nach einem der Ansprüche 37 bis 39, gekennzeichnet durch erste und zweite Drehmomentschlüssel, die derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der beiden Klemmeinrichtungen (74, 96) von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen ein Betrag des ersten Drehmoments (130) einem Betrag des zweiten Drehmoments (132) entspricht oder im Wesentlichen entspricht.
  41. Fixationssystem nach einem der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixationssystem (10) ein Wirbelsäulenfixationssystem (10) ist.
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DE102009032034A1 (de) * 2009-06-26 2010-12-30 Aesculap Ag Chirurgische Knochenverankerungsvorrichtung und Wirbelsäulenfixationssystem
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