-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung
mit einem Knochenbefestigungsteil zum Festlegen an einem Knochen,
einem Kopfteil, einem Lagerelement, einer ersten Klemmeinrichtung
zum klemmenden Festlegen des Lagerelements am Kopfteil und einer
zweiten Klemmeinrichtung zum klemmenden Festlegen eines Verbindungselements
eines chirurgischen Fixationssystems am Lagerelement, wobei die
erste Klemmeinrichtung von einer ersten Montagestellung, in welcher
das Lagerelement und der Kopfteil relativ zueinander bewegbar sind,
durch Beaufschlagen mit einem ersten Drehmoment in eine erste Implantationsstellung
bringbar sind, in welcher der Kopfteil und das Lagerelement klemmend
aneinander gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung
von einer zweiten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und
das Verbindungselement relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen
mit einem zweiten Drehmoment in eine zweite Implantationsstellung
bringbar sind, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement
klemmend aneinander gehalten sind.
-
Ferner
betrifft die Erfindung ein chirurgisches Fixationssystem mit mindestens
einer chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung und mindestens
einem an der mindestens einen chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung
klemmend festlegbaren Verbindungselement, welche Knochenbefestigungsvorrichtung
einen Knochenbefestigungsteil zum Festlegen an einem Knochen, einen
Kopfteil, ein Lagerelement, eine erste Klemmeinrichtung zum klemmenden
Festlegen des Lagerelements am Kopfteil und eine zweite Klemmeinrichtung
zum klemmenden Festlegen des mindestens einen Verbindungselements
am Lagerelement umfasst, wobei die erste Klemmeinrichtung von einer
ersten Montagestellung, in welcher das Lagerelement und der Kopfteil
relativ zuein ander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem
ersten Drehmoment in eine erste Implantationsstellung bringbar sind,
in welcher der Kopfteil und das Lagerelement klemmend aneinander
gehalten sind, und wobei die zweite Klemmeinrichtung von einer zweiten
Montagestellung, in welcher das Lagerelement und das Verbindungselement
relativ zueinander bewegbar sind, durch Beaufschlagen mit einem zweiten
Drehmoment in eine zweite Implantationsstellung bringbar sind, in
welcher das Lagerelement und das Verbindungselement klemmend aneinander gehalten
sind.
-
Eine
Knochenbefestigungsvorrichtung sowie ein Fixationssystem der eingangs
beschriebenen Art sind beispielsweise aus der
DE 198 51 370 A1 bekannt.
Sie werden insbesondere zur Stabilisierung von Wirbelsäulen
eingesetzt, wobei beispielsweise jeweils in einen Wirbelkörper
eine Knochenbefestigungsvorrichtung in Form einer Knochenschraube eingesetzt
wird. Ein Verbindungselement, welches platten- oder stabförmig
ausgebildet sein kann, kann dann an den Knochenschrauben festgelegt
werden. Um das Verbindungselement unabhängig von einer Orientierung
eines Schafts der Knochenschraube an dieser festlegen zu können,
sind die Knochenschrauben beispielsweise als Polyaxialschrauben
ausgebildet. Eine erste Klemmeinrichtung mit einer Klemmschraube
dient zum Fixieren des Lagerelements am Kopf der Knochenschraube,
ein Klemmelement in Form einer Mutter zum klemmenden Festlegen der Knochenplatte
oder des Stabes am Lagerelement.
-
Zum
Erreichen einer ausreichenden Klemmstabilität sind bei
Fixationssystemen, insbesondere für die Wirbelsäule,
relativ hohe Anzugsmomente erforderlich. Daher ist es notwendig,
das Anzugsmoment zum Überführen beider Klemmeinrichtungen von
der jeweiligen Montagestellung in die Implantationsstellung zu kompensieren,
um die Einleitung des Anzugsmoments auf die Wirbelsäule
zu verhindern. Hierfür sind mehrere Instrumentierungsschritte
erforderlich und zudem ein entsprechendes Halteinstrument zum Gegenhalten.
-
Daher
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine chirurgische Knochenbefestigungsvorrichtung
sowie ein Fixationssystem der eingangs be schriebenen Art so zu verbessern,
dass das Implantieren der Knochenbefestigungsvorrichtung sowie des
Fixationssystems vereinfacht werden.
-
Diese
Aufgabe wird bei einer chirurgischen Knochenbefestigungsvorrichtung
und einem Fixationssystem der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die erste und die zweite Klemmeinrichtung
derart ausgebildet sind, dass das erste und das zweite Drehmoment
einander entgegengerichtet oder im Wesentlichen entgegengerichtet
sind.
-
Die
erfindungsgemäß vorgeschlagene Weiterbildung ermöglicht
es, auf das Gegenhalten beim Einleiten der Anzugsmomente oder Drehmomente der
beiden Klemmeinrichtungen mit speziellen Instrumenten ganz zu verzichten.
Die erfahrungsgemäß relativ hohen Anzugsmomente
im Bereich von 10 Nm bis 15 Nm können dann beispielsweise
einfach dadurch kompensiert werden, dass die Klemmeinrichtungen
gleichzeitig von der jeweiligen Montagestellung in die jeweilige
Implantationsstellung überführt werden. Entgegengerichtete
oder im Wesentlichen entgegengerichtete Drehmomente können
beispielsweise dadurch realisiert werden, dass Anzugskräfte gegenläufig
eingeleitet werden, also beispielsweise eine der zum Überführen
der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die
erste Implantationsstellung eingeleitete Kraft im Uhrzeigersinn,
eine zum Überführen der zweiten Klemmeinrichtung
von der zweiten Montagestellung in die zweite Implantationsstellung
im Gegenuhrzeigersinn oder aber auch umgekehrt. Auf diese Weise
kann insgesamt auf ein Gegenhalten und damit auch auf einen entsprechenden
Gegenhalter bei der Implantation des Fixationssystems beziehungsweise
der Knochenbefestigungsvorrichtung verzichtet werden. Da somit zwei
Verriegelungsschritte an der Knochenbefestigungsvorrichtung gleichzeitig
vorgenommen werden können, verringert sich insgesamt die
Zahl der erforderlichen Implantationsschritte und zudem die Zahl
der erforderlichen Instrumente, denn die beiden Instrumente zum
Einleiten der ersten und zweiten Drehmomente genügen, um
die beiden Klemmeinrichtungen der Knochenbefestigungsvorrichtung in
die beiden Implantationsstellungen zu überführen. Die
beiden Instrumente wirken quasi für das jeweils andere
Instrument als Gegenhalter, wobei sie nicht nur die Funktion des
Gegenhalters ausüben, sondern gleichzeitig auch eine der
beiden Klemmeinrichtungen von der jeweiligen Montagestellung in
die Implantationsstellung überführen.
-
Um
einen optimalen Ausgleich der Anzugsmomente zu erreichen, ist es
günstig, wenn die erste und die zweite Klemmeinrichtung
derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der
beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen
ein Betrag des ersten Drehmoments einem Betrag des zweiten Drehmoments
entspricht oder im Wesentlichen entspricht. Dies kann zudem ausgeglichen
werden durch entsprechende Instrumente zum Überführen
der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen.
-
Ein
besonders einfacher Aufbau der ersten Klemmeinrichtung kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass sie ein erstes Klemmelement umfasst
und dass der Kopfteil in der ersten Implantationsstellung klemmend
zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten ist.
Insbesondere ist es möglich, den Kopfteil und das Lagerelement
bereits in der ersten Montagestellung unverlierbar aneinander zu
sichern, so dass beispielsweise noch eine Relativbewegung möglich
ist, jedoch kein Lösen von Kopfteil und Lagerelement voneinander.
Des Weiteren kann das erste Klemmelement auch unverlierbar am Lagerelement
gesichert werden. Eine Klemmung mittels der ersten Klemmeinrichtung
kann somit auf einfache Weise dadurch erreicht werden, dass das
erste Klemmelement in Richtung auf den Kopfteil und das Lagerelement
hin bewegt wird.
-
Vorteilhafterweise
umfasst die Knochenbefestigungsvorrichtung eine erste Verbindungseinrichtung
zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement. Diese ermöglicht
es, das erste Klemmelement und das Lagerelement miteinander zu verbinden
und gegebenenfalls auch ein erstes Drehmoment einzuleiten zum Überführen
der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste
Implantationsstellung.
-
Grundsätzlich
sind alle Verbindungsarten denkbar zur Ausbildung der ersten Verbindungseinrichtung.
Insbesondere günstig ist es, die erste Verbindungseinrichtung
in Form einer Schraubverbindung, einer Exzenterverbindung oder einer
Bajonettverbindung auszubilden. Derartige Verbindungen lassen sich
auf einfache Weise herstellen und sind zudem für einen
Anwender leicht handhabbar. Eine Verbindung kann insbesondere durch
Verdrehen oder Verschrauben erreicht werden.
-
Ein
einfacher Aufbau der Verbindungseinrichtung kann insbesondere dadurch
erreicht werden, dass sie ein erstes und ein zweites Verbindungsglied
umfasst, dass das eine Verbindungsglied am ersten Klemmelement und
dass das andere Verbindungsglied am Lagerelement vorgesehen ist
und dass das erste und das zweite Verbindungsglied in der ersten
Montagestellung und/oder der ersten Implantationsstellung in Eingriff
stehen. Die vorzugsweise korrespondierend zueinander ausgebildeten
Verbindungsglieder wirken somit zusammen, um das erste Klemmelement
am Lagerelement zu halten oder mit diesem zu verbinden. Um entsprechende Klemmkräfte
aufbringen zu können, stehen sie insbesondere in der ersten
Implantationsstellung derart in Eingriff, dass der Kopfteil vorzugsweise
klemmend zwischen dem ersten Klemmelement und dem Lagerelement gehalten
ist.
-
Vorzugsweise
umfasst das erste Verbindungsglied einen Innengewindeabschnitt und
das zweite Verbindungsglied einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt.
Auf diese Weise können das erste und zweite Verbindungsglied
direkt miteinander verschraubt werden. Die durch die Gewindeabschnitte
vorgegebene überlagerte Translations-Rotations-Bewegung
im Falle eines Verschraubens des ersten Klemmelements mit dem Lagerelement
führt infolge einer Rotation zwangsweise zu einer Bewegung
des ersten Klemmelements und des Lagerelements aufeinander zu, so
dass zwischen diesen der Kopfteil einfach und sicher geklemmt werden
kann.
-
Vorteilhaft
ist es, wenn der Innengewindeabschnitt und der Außengewindeabschnitt
in Form von Linksgewindeabschnitten ausgebildet sind. Eine Verdre hung
des ersten Klemmelements und des Lagerelements relativ zueinander
im Gegenuhrzeigersinn ermöglicht so auf einfache Weise,
die erste Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die erste
Implantationsstellung zu überführen.
-
Günstigerweise
weist das erste Klemmelement den Außengewindeabschnitt
auf. Es kann so insbesondere in Form einer Klemmschraube ausgebildet
werden, die in eine mit einem Innengewindeabschnitt versehene Hülse
einschraubbar ist.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt aufweist
und dass der Hülsenabschnitt das erste oder zweite Verbindungsglied
aufweist. Einen Hülsenabschnitt am Lagerelement vorzusehen,
ermöglicht beispielsweise beim Einführen von Instrumenten
eine Zentrierung derselben relativ zur Knochenbefestigungsvorrichtung
auf einfache Weise. Durch das Anordnen oder Ausbilden des ersten
oder zweiten Verbindungsglieds am Hülsenabschnitt kann
insgesamt ein kompakter Aufbau des Lagerelements und damit der Knochenbefestigungsvorrichtung
erreicht werden.
-
Besonders
einfach herzustellen wird die Knochenbefestigungsvorrichtung, wenn
das erste Klemmelement in Form einer Klemmschraube ausgebildet ist.
Insbesondere kann es sich um eine kopflose Klemmschraube handeln,
wodurch eine Bauhöhe, insbesondere des Lagerelements, und
damit auch der Knochenbefestigungsvorrichtung insgesamt minimiert
werden kann.
-
Um
das erste Klemmelement auf einfache Weise relativ zum Lagerelement
bewegen zu können, ist es vorteilhaft, wenn das erste Klemmelement eine
erste Werkzeugaufnahme aufweist. Insbesondere bei einem ersten Klemmelement
in Form einer Klemmschraube kann diese so auf einfache Weise mit
dem Lagerelement verschraubt werden. Bei einer Bajonett- oder Exzenterverbindung
ist die Werkzeugaufnahme ebenfalls dienlich, um ein Instrument mindestens
teilweise aufzunehmen, mit dem das erste Klemmelement relativ zum Lagerelement
verdreht und gleichzeitig in Richtung auf den Kopfteil hin bewegt
werden kann.
-
Vorzugsweise
ist die Werkzeugaufnahme in Form einer konturierten Durchbrechung
ausgebildet. Die konturierte Durchbrechung ermöglicht es,
einen Teil eines korrespondierenden Instruments aufzunehmen. Ferner
ermöglicht es die Durchbrechung, dass insbesondere durch
das erste Klemmelement hindurch noch ein Zugriff auf den Kopfteil
der Knochenbefestigungsvorrichtung verbleibt, so dass selbst dann,
wenn die erste Klemmeinrichtung die Implantationsstellung einnimmt,
die Knochenbefestigungsvorrichtung noch weiter in einen Knochen
hineingetrieben werden kann.
-
Damit
herkömmliche Instrumente zum Überführen
der ersten Klemmeinrichtung von der ersten Montagestellung in die
erste Implantationsstellung genutzt werden können, ist
es vorteilhaft, wenn die Werkzeugaufnahme in Form eines Innenvielkant oder
Innenvielrund ausgebildet ist. So können insbesondere sogenannte
Torx®-Werkzeuge genutzt werden,
um das erste Klemmelement mit einem ersten Drehmoment zu beaufschlagen.
-
Der
Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung lässt sich noch
weiter vereinfachen, wenn die zweite Klemmeinrichtung ein zweites
Klemmelement umfasst und wenn das Verbindungselement in der zweiten
Implantationsstellung klemmend zwischen dem zweiten Klemmelement
und dem Lagerelement gehalten ist. Ein Verbindungselement, mit dem
die Knochenbefestigungsvorrichtung beispielsweise mit einer weiteren
Knochenbefestigungsvorrichtung verbunden werden kann, kann dann
beispielsweise an das Lagerelement angelegt und mit dem zweiten
Klemmelement zwischen diesem und dem Lagerelement klemmend gehalten
werden.
-
Vorteilhafterweise
sind die erste und die zweite Klemmeinrichtung derart ausgebildet,
dass das erste Klemmelement und das zweite Klemmelement zum Überführen
der beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen
in entgegengesetzten Richtungen relativ zum Lager element verdrehbar
sind. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, auf einen Gegenhalter
beim Einleiten des ersten oder des zweiten Drehmoments auf die jeweilige
Klemmeinrichtung zu verzichten, wenn die beiden Klemmeinrichtungen
gleichzeitig von den jeweiligen Montagestellungen in die Implantationsstellungen überführt
werden.
-
Der
Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung kann weiter vereinfacht
werden, wenn das erste und das zweite Klemmelement um die gleiche Drehachse
verdrehbar am Lagerelement gehalten und/oder gelagert sind. Unter
verdrehbar ist insbesondere auch eine Verdrehung bei einer Schraubenbewegung
zu verstehen, wie sie beispielsweise durch ein Gewinde definiert
wird. Das Gewinde definiert eine überlagerte Translations-Rotations-Bewegung.
Eine Verdrehung ist beispielsweise auch bei miteinander zusammenwirkenden
Exzenter- oder bei Bajonettverbindungen denkbar. Insbesondere zum Überführen
der Klemmeinrichtungen von den jeweiligen Montage- in die Implantationsstellungen
ist es günstig, wenn die Klemmelemente um die gleiche Drehachse
verdrehbar am Lagerelement gehalten beziehungsweise gelagert sind.
-
Auf
einfache Weise kann das zweite Klemmelement am Lagerelement gehalten
beziehungsweise gelagert und definiert relativ zu diesen bewegt werden,
wenn eine zweite Verbindungseinrichtung zwischen dem zweiten Klemmelement
und dem Lagerelement vorgesehen ist.
-
Einfach
in der Handhabung sowie einfach im Aufbau kann die Knochenbefestigungsvorrichtung insbesondere
dadurch werden, dass die zweite Verbindungseinrichtung in Form einer
Schraubverbindung, einer Exzenterverbindung oder einer Bajonettverbindung
ausgebildet ist. Hier gelten entsprechend die Ausführungen
und Vorteile zur oben im Detail beschriebenen ersten Verbindungseinrichtung
analog. Alle drei Verbindungsarten, wobei angemerkt sei, dass es
sich dabei um eine nicht abschließende Liste handelt, ermöglichen
bei entsprechender Ausgestaltung eine Bewegung des zweiten Klemmelements
in Richtung auf das Lagerelement hin infolge einer Drehbewegung,
beispielsweise durch Einleiten eines entsprechenden zweiten Drehmoments.
-
Der
Aufbau der zweiten Verbindungseinrichtung wird besonders einfach,
wenn diese ein drittes und ein viertes Verbindungsglied umfasst,
wenn das eine Verbindungsglied am zweiten Klemmelement und wenn
das andere Verbindungsglied am Lagerelement vorgesehen ist und wenn
das dritte und das vierte Verbindungsglied in der zweiten Montagestellung
und/oder der zweiten Implantationsstellung in Eingriff stehen. Durch
entsprechende Ausgestaltung der dritten und vierten Verbindungsglieder
können das zweite Klemmelement und das Lagerelement aneinander
gehalten beziehungsweise auch Drehmomente eingeleitet werden, um
ein Verbindungselement des Fixationssystems zwischen dem zweiten Klemmelement
und dem Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung klemmend
zu halten.
-
Vorteilhafterweise
umfasst das dritte Verbindungsglied einen Innengewindeabschnitt
und das vierte Verbindungsglied einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt.
Durch diese Ausgestaltung ist ein einfaches Verschrauben des zweiten
Klemmelements mit dem Lagerelement möglich.
-
Die
Herstellung und Handhabung der zweiten Klemmeinrichtung wird besonders
einfach, wenn der Innengewindeabschnitt und der Außengewindeabschnitt
in Form von Rechtsgewindeabschnitten ausgebildet sind. Dies ermöglicht
es einem Anwender, die zweite Klemmeinrichtung von der zweiten Montagestellung
in die zweite Implantationsstellung zu überführen
durch einfaches Einleiten einer Betätigungskraft im Uhrzeigersinn.
Insbesondere dann, wenn die erste Klemmeinrichtung durch Beaufschlagen
mit einer Kraft im Gegenuhrzeigersinn von der ersten Montagestellung
in die erste Implantationsstellung überführt werden
kann, kann so auf einfache Weise auf bei bekannten Fixationssystemen
bislang erforderliche Gegenhalter verzichtet werden. Selbstverständlich
wäre es auch denkbar, Rechtsgewindeabschnitte bei der ersten
Verbindungseinrichtung vorzusehen und Linksgewindeabschnitte bei
der zweiten Verbindungseinrichtung.
-
Vorzugsweise
weist das zweite Klemmelement den Innengewindeabschnitt auf. Dies
gestattet es, insbesondere dann, wenn das erste Klemmelement einen
Außengewindeabschnitt aufweist, das zweite Klemmelement
das erste Klemmelement umgebend am Lagerelement anzuordnen. Dadurch kann
ein besonders kompakter Aufbau der Knochenbefestigungsvorrichtung
erreicht werden. Zudem kann so das Verbindungselement des Fixationssystems
außen am Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung
klemmend gehalten werden, der Kopfteil mittels des ersten Klemmelements
im Innern des Lagerelements. So kann unter anderem auch eine Bauhöhe
der Knochenbefestigungsvorrichtung minimiert werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt aufweist
und dass der Hülsenabschnitt das dritte oder vierte Verbindungselement
aufweist. Dies ermöglicht es insbesondere, das zweite Klemmelement
direkt auf den Hülsenabschnitt aufzuschrauben oder ihn
in diesen einzuschrauben.
-
Besonders
einfach können Verbindungselemente des Fixationssystems
beidseitig eines Hülsenabschnitts des Lagerelements klemmend
in der zweiten Implantationsstellung gehalten werden, wenn das zweite
Klemmelement in Form einer Klemmmutter ausgebildet ist. Diese kann
insbesondere auf den Hülsenabschnitt aufgeschraubt werden,
wenn dieser einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt trägt.
-
Damit
ein Anwender gewünschte Anzugsmomente direkt in das zweite
Klemmelement einleiten kann, weist dieses vorzugsweise einen Werkzeugkopplungsbereich
auf.
-
Besonders
einfach herzustellen wird das zweite Klemmelement, wenn der Werkzeugkopplungsbereich
in Form eines Außenvielkant oder Außenvielrund
ausgebildet ist. Das zweite Klemmelement kann dann insbesondere
mit korrespondierenden Gabel- oder Ringschlüsseln bewegt
werden, um die zweite Klemmvorrichtung von der zweiten Montagestellung
in die zweite Implantationsstellung zu überführen.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass das Lagerelement einen Hülsenabschnitt mit einem
Führungsteil aufweist und dass eine Sollbruchstelle vorgesehen
ist zum Trennen des Führungsteils vom restlichen Teil des
Hülsenabschnitts. Der Führungsteil des Hülsenabschnitts
kann insbesondere dazu dienen, zum Einleiten von Anzugs- oder Drehmomenten
zum Überführen der Klemmeinrichtungen von den
jeweiligen Montage- in die Implantationsstellungen zum Einsatz kommende
Instrumente zu führen, wenn der chirurgische Eingriff zum
Implantieren des Fixationssystems minimalinvasiv oder endoskopisch
erfolgt. Die Sollbruchstelle ermöglicht es dann, den Führungsteil
vom restlichen Teil des Hülsenabschnitts zu trennen, wenn
beide Klemmeinrichtungen die gewünschte Implantationsstellung
einnehmen. Dadurch kann eine Bauhöhe der Knochenbefestigungsvorrichtung
nach vorgenommener Implantation durch Abtrennen des Führungsteils
minimiert werden.
-
Vorteilhafterweise
ist die Sollbruchstelle proximalseitig der ersten und zweiten Klemmeinrichtung angeordnet.
Proximalseitig bedeutet insbesondere vom Knochenbefestigungsteil
weg weisend. Dadurch kann sichergestellt werden, dass nur der Führungsteil
vom Lagerelement getrennt wird, die beiden Klemmeinrichtungen jedoch
in ihrer Funktion, zumindest wenn sie die Implantationsstellungen
einnehmen, nicht beeinträchtigt werden.
-
Eine
besonders stabile Knochenbefestigungsvorrichtung kann vorzugsweise
dadurch erreicht werden, dass der Knochenbefestigungsteil und der
Kopfteil einstückig ausgebildet oder fest miteinander verbunden
sind. Insbesondere sind sie also unbeweglich aneinander gehalten.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen
sein, dass der Knochenbefestigungsteil in Form eines Schraubenschafts
und der Kopfteil in Form eines Schraubenkopfes einer Knochenschraube
ausgebil det sind. Dies ermöglicht es, die Knochenbefestigungsvorrichtung
mit dem Schraubenschaft in einen Knochen einzuschrauben und sie
auf diese Weise sicher im Knochen oder einem Knochenteil zu verankern.
-
Günstigerweise
ist die Knochenschraube eine Polyaxialschraube. Eine Polyaxialschraube
ermöglicht es, das Lagerelement, welches vorzugsweise am
Kopfteil gelagert und an diesem in der Montagestellung beweglich
gehalten ist, um ein Zentrum des Kopfteils zu verschwenken, um so
eine Änderung einer Orientierung einer Längsachse
des Lagerelements bezogen auf eine Längsachse des Knochenbefestigungsteils
zu gestatten.
-
Alternativ
kann es auch vorteilhaft sein, wenn der Knochenbefestigungsteil
in Form eines Nagelschafts und der Kopfteil in Form eines Nagelkopfes eines
Knochennagels ausgebildet sind. Eine derartige Knochenbefestigungsvorrichtung
kann auf einfache Weise durch Einschlagen in einen Knochen an diesem
fixiert werden.
-
Günstigerweise
ist der Kopfteil kugelförmig oder im Wesentlichen kugelförmig
ausgebildet. Dies ermöglicht es optional, das vorzugsweise
korrespondierend ausgebildete Lagerelement um ein Zentrum des kugelförmigen
Kopfteils zu verschwenken und/oder zu rotieren, um so das Lagerelement
in gewünschter beziehungsweise erforderlicher Weise auszurichten,
um die Knochenbefestigungsvorrichtung mittels eines Verbindungselements
des Fixationssystems mit einer weiteren, in einem anderen Knochenteil
verankerten Knochenbefestigungsvorrichtung zu verbinden.
-
Eine
optimale Lagerung kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass
das Lagerelement einen zum Kopfteil korrespondierenden Lagerteilsitz aufweist.
Ein derart ausgebildeter und geformter Lagerteilsitz ermöglicht
insbesondere in der ersten Implantationsstellung eine zumindest
abschnittsweise flächige Anlage des Kopfteils am Lagerelement.
-
Um
eine möglichst gute Klemmung des Kopfteils zwischen dem
ersten Klemmelement und dem Lagerelement zu ermöglichen,
ist es vorteilhaft, wenn das erste Klemmelement einen zum Kopfteil
korrespondierenden Klemmelementsitz aufweist. Ein Klemmelementsitz
dieser Art ermöglicht insbesondere eine zumindest abschnittsweise
flächenhafte Anlage des Klemmelements am Kopfteil in der
ersten Implantationsstellung.
-
Bei
einem erfindungsgemäßen Fixationssystem ist es
ferner vorteilhaft, wenn die mindestens eine Knochenbefestigungsvorrichtung
in Form einer der oben beschriebenen Knochenbefestigungsvorrichtungen
ausgebildet ist. Das Fixationssystem weist dann insbesondere die
oben im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Knochenbefestigungsvorrichtungen beschriebenen Vorteile auf.
-
Auf
einfache Weise lassen sich zwei Knochenbefestigungsvorrichtungen
des Fixationssystems miteinander verbinden, wenn das mindestens eine
Verbindungselement mindestens teilweise in Form einer Verbindungsplatte
oder eines Verbindungsstabes ausgebildet ist. Insbesondere eine
Verbindungsplatte mit einer entsprechenden Durchbrechung zur Aufnahme
eines Teils des Lagerelements, beispielsweise des Hülsenabschnitts,
ermöglicht es, die Verbindungsplatte sicher zwischen dem
zweiten Klemmelement und dem Lagerelement in der zweiten Implantationsstellung
klemmend zu halten. Analog gilt dies auch für einen Verbindungsstab,
welcher optional auch einseitig zwischen dem zweiten Klemmelement
und dem Lagerelement gehalten werden kann. Das Lagerelement kann
zudem eine entsprechend geformte Aufnahme für die Verbindungsplatte oder
einen Verbindungsstab aufweisen, um ein seitliches Austreten des
Verbindungselements zu verhindern.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des Fixationssystems können
erste und zweite Drehmomentschlüssel vorgesehen sein, die
derart ausgebildet sind, dass zum Überführen der
beiden Klemmeinrichtungen von den Montagestellungen in die Implantationsstellungen
ein Betrag des ersten Drehmoments einem Betrag des zweiten Drehmoments
entspricht oder im Wesentli chen entspricht. Insbesondere können
die Drehmomentschlüssel mit entsprechenden Griffteilen
versehen sein, die aufgrund ihrer Ausdehnung von einer Längsachse
der Drehmomentschlüssel weg ein Drehmoment begrenzen können.
Des Weiteren können sie optional auch mit einer Drehmomentbegrenzung
ausgestattet sein. Vorzugsweise handelt es sich um ineinandergreifende
Drehmomentschlüssel, so dass die optional einander umgebenden
Klemmelemente der Klemmeinrichtungen gleichzeitig in unterschiedliche
Richtungen verdreht werden können.
-
Grundsätzlich
ist es denkbar, das Fixationssystem in beliebiger Weise einzusetzen,
um zwei Knochenteile in einer bestimmten Stellung relativ zueinander
zu fixieren. Günstigerweise ist das Fixationssystem ein
Wirbelsäulenfixationssystem. Dieses ist insbesondere geeignet,
zwei Wirbelkörper der Wirbelsäule, beispielsweise
benachbarte Wirbelkörper, in einer bestimmten Position
und einem bestimmten Abstand zueinander zu halten, beispielsweise
nach einer Bandscheibenoperation oder zum Versteifen eines durch
die miteinander zu verbindenden Wirbelkörper definierten
Wirbelsäulensegments.
-
Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung. Es zeigen:
-
1:
eine perspektivische Gesamtansicht eines Wirbelsäulenfixationssystems;
-
2:
eine perspektivische Teilansicht des Wirbelsäulenfixationssystems
aus 1 mit teilweise zerlegter Knochenbefestigungseinrichtung;
und
-
3:
eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in 2 eines
die erste und zweite Implantationsstellung einnehmenden Wirbelsäulenfixationssystems.
-
In
den 1 bis 3 ist beispielhaft ein chirurgisches
Fixationssystem 10 in Form eines Wirbelsäulenfixationssystems
dargestellt. Die in 1 dargestellte Variante umfasst
zwei identisch ausgebildete Knochenbefestigungsvorrichtungen 12 sowie ein
Verbindungselement 14. Optional können auch unterschiedlich
ausgebildete und/oder noch weitere Knochenbefestigungsvorrichtungen
zum Einsatz kommen. Die Knochenbefestigungsvorrichtungen 12 sind
jeweils in einem Wirbel 16 einer Wirbelsäule 18 verankert.
Das Fixationssystem 10 dient dazu, die Wirbel 16 in
einer bestimmten Orientierung relativ zueinander sowie in einem
bestimmten Abstand voneinander zu halten. Der genaue Aufbau des
Fixationssystems 10 sowie dessen Bauteile werden nachfolgend
im Einzelnen näher erläutert.
-
Die
Knochenbefestigungsvorrichtung 12 umfasst einen Knochenbefestigungsteil 22 in
Form eines Schraubenschafts 20, welcher mit einem Knochengewinde 24,
vorzugsweise selbstschneidend, versehen ist. Ein proximaler, einstückig
mit dem Knochenbefestigungsteil 20 ausgebildeter Kopfteil 26, welcher
optional auch in Form eines vom Knochenbefestigungsteil 20 separaten
Bauteils ausgebildet sein kann, ist in Form eines Kugelkopfs 28 ausgebildet,
welcher proximalseitig eine im Wesentlichen ebene Endfläche 30 aufweist,
die in proximaler Richtung weist. In einem Übergangsbereich
zwischen dem Knochenbefestigungsteil 20 und dem Kopfteil 26 ist
eine Einschnürung 32 ausgebildet, welche einen
Außendurchmesser definiert, welcher kleiner ist als ein
maximaler Außendurchmesser des Knochengewindes 24 sowie
auch kleiner als ein maximaler Außendurchmesser des Kugelkopfs 28.
Ausgehend von der Endfläche 30 ist im Kugelkopf 28 eine
Werkzeugaufnahme 34 ausgebildet, welche, wie beispielhaft
in 3 dargestellt, in Form eines Innenvielkant, beispielsweise
eines Innensechskant oder in Form eines Innenvielrund, insbesondere
eines Innentorx®, ausgebildet sein
kann. Mit einem entsprechenden Werkzeug oder Instrument kann so
die vom Knochenbefestigungsteil 20 sowie vom Kopfteil 26 einstückig,
optional wie oben beschrieben auch zweiteilig, ausgebildete Knochenschraube 36 in
den Wirbel 16 eingeschraubt und so verankert werden.
-
Am
Kopfteil 26 ist in einer ersten Montagestellung ein Lagerelement 38 der
Knochenbefestigungsvorrichtung 12 um einen Mittelpunkt 40 des
Kugelkopfs 28 verschwenkbar gelagert. Das Lagerelement 38 ist
insgesamt einstückig ausgebildet und umfasst einen Hülsenabschnitt 42,
welcher eine Längsachse 44 definiert und distalseitig
an einen im Wesentlichen plattenförmigen Lagerkörper 46 angeformt
ist. Am Hülsenabschnitt 42 ist im Inneren einer durchgehenden
Durchbrechung und an einem distalen Ende desselben ein hohlkalottenförmiger
Lagerteilsitz 48 ausgebildet, dessen Innendurchmesser zum
Außendurchmesser des Kugelkopfs 28 korrespondiert.
-
Ein
Innendurchmesser einer distalseitig des Lagerteilsitzes 48 ausgebildeten
Durchbrechung 50 ist kleiner als der Außendurchmesser
des Kugelkopfs 28, jedoch etwas größer
als der Außendurchmesser der Einschnürung 32.
Dies ermöglicht eine Verschwenkung des Lagerelements 38 um
den Mittelpunkt 40 des Kugelkopfs 28 derart, dass
zwischen der Längsachse 44 und einer vom Knochenbefestigungsteil 20 definierten
Längsachse 52 eine Verschwenkung in einem Bereich
um bis zu 50° möglich ist.
-
Proximalseitig
schließt sich an den Lagerteilsitz 48 eine gewindefreie
zylindrische Innenfläche 54 an. Proximalseitig
schließt sich an die Innenfläche 54 ein
Verbindungsabschnitt 56 des im Wesentlichen hohlzylindrischen
Hülsenabschnitts 42 an, welcher mit einem Innengewindeabschnitt 58 in
Form eines Linksgewindes und mit einem Außengewindeabschnitt 60 in
Form eines Rechtsgewindes versehen ist.
-
Proximalseitig
des Verbindungsabschnitts 56 ist eine durch Materialschwächung
des Hülsenabschnitts 42 gebildete Sollbruchstelle 62 vorgesehen, um
bei Bedarf einen proximalseitig derselben einstückig angeformten
Führungsteil 64 des Hülsenabschnitts
vom Verbindungsabschnitt 56 abtrennen zu können.
Der Führungsteil 64 ist mit einem Innengewinde 66 versehen,
welches über die Sollbruchstelle 62 hinweg eine
Fortsetzung des Innengewindeabschnitts 58 bildet, und folglich
ebenfalls in Form eines Linksgewindes ausgebildet ist.
-
Ausgehend
von einer Endfläche 68 des Führungsteils 64 sind
zwei, bezogen auf die Längsachse 44 einander diametral
gegenüberliegende Aussparung 70 ausgebildet. Des
Weiteren schließt sich an diese im Inneren des Führungsteils 64 eine
die Längsachse 44 koaxial umgebende flache Ringnut 72 an.
Die Aussparungen 70 und die Ringnut 72 können
mit einem entsprechenden Instrument in Eingriff gebracht werden,
um beispielsweise bei der Implantation der Knochenbefestigungsvorrichtung 12 auf minimalinvasive
oder endoskopische Weise ein einfaches Einführung von Instrumenten
in das Lagerelement 38 zu ermöglichen oder um
die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 zu halten.
-
Die
Knochenbefestigungsvorrichtung 12 umfasst eine erste Klemmeinrichtung 74,
welche das Lagerelement 38 und ein erstes Klemmelement 76 in Form
einer kopflosen Klemmschraube 78 umfasst, welche ein Außengewinde 80 aufweist,
welches korrespondierend zum Innengewindeabschnitt 58 ausgebildet
ist. Die Klemmschraube 78 ist koaxial zur Längsachse 44 mit
einer konturierten Durchbrechung 84 versehen, welche eine
Werkzeugaufnahme 82 definiert. Um eine optimale Führung
für ein nicht dargestelltes Einschraubwerkzeug zum Einschrauben
der Klemmschraube 78 in das Lagerelement 38 zu
ermöglichen, ist ein Innendurchmesser der Durchbrechung 84 distalseitig
der Werkzeugaufnahme 82 einstufig verjüngt und
bildet so einen Ringflansch 86, welcher als Anschlag für
ein Einschraubwerkzeug dient. Eine distalseitige Stirnfläche 88 der
Klemmschraube 78 ist hohlkalottenförmig geformt,
definiert einen Klemmelementsitz 89 für den Kugelkopf 28 und ist
mit ihrem Innendurchmesser an den Außendurchmesser des
Kugelkopfs 28 angepasst, so dass dieser klemmend zwischen
dem ersten Klemmelement 76 und dem Lagerelement 38 in
einer Implantationsstellung fixiert werden kann, wodurch der Kopfteil 26 und das
Lagerelement 38, die in der ersten Montagestellung noch
relativ zueinander beweglich sind, in einer ersten Implantationsstellung,
wie sie beispielsweise in 1 dargestellt
ist, unbeweglich aneinander gehalten sind.
-
In
der ersten Implantationsstellung kann das erste Klemmelement 76 vorzugsweise
so weit in das Lagerelement 38 eingeschraubt werden, dass
ein proximales Ende des ersten Klemmelements 76 nicht über
die Sollbruchstelle 62 hinausragt. Der Innengewindeabschnitt 58 sowie
das Außengewinde 80 bilden erste und zweite Verbindungsglieder 90, 92 einer ersten
Verbindungseinrichtung 94, mit welcher das erste Klemmelement 76 und
das Lagerelement 38 miteinander verbunden werden können.
-
Zum
unbeweglichen Festlegen des Verbindungselements 14 am Lagerelement 38 ist
eine zweite Klemmeinrichtung 96 vorgesehen, welche ein zweites
Klemmelement 98 in Form einer Klemmmutter 100 und
das Lagerelement 38 umfasst. Das Verbindungselement 14 weist
zwei parallel zueinander verlaufende Stababschnitte 102 auf,
welche jeweils stirnseitig über Querstege 106 miteinander
verbunden sind. Ein Abstand der Stababschnitte 102 ist
etwas kleiner als ein maximaler Außendurchmesser des Hülsenabschnitts 42,
welcher jedoch mit in radialer Richtung von der Längsachse 44 weg
weisenden und einander diametral gegenüberliegenden Abflachungen 108 im
Bereich des Außengewindeabschnitts 60 versehen
ist, so dass der Hülsenabschnitt 42 durch den
Spalt 104 durchgeschoben werden kann, bis die Stababschnitte 102 in
am Lagerelement 38 seitlich des Hülsenabschnitts 42 ausgebildete wannenförmige
Ausnehmungen 110 eingreifen können, welche korrespondierend
zu einem Außendurchmesser der Stababschnitte 102 geformte
Ausrundungen aufweisen. Die Stababschnitte 102 können
auf diese Weise so angeordnet werden, dass sie im Wesentlichen den
Kopfteil 26 umgeben und ebenfalls im Wesentlichen distalseitig
des Verbindungsabschnitts 56 angeordnet sind.
-
Die
Klemmmutter 100 weist ein Innengewinde 112 auf,
welches zum Außengewindeabschnitt 60 des Verbindungsabschnitts 56 korrespondiert
und somit ebenfalls in Form eines Rechtsgewindes ausgebildet ist.
Die Klemmmutter 100 kann über den Führungsteil 64 geschoben
werden, dessen Außendurchmesser etwas kleiner ist als ein
freier Innendurchmesser der Klemmmutter 100. Wird die Klemmmutter 100 auf
den Außengewindeabschnitt 60 aufgeschraubt, kann
nach Aufbringen eines entsprechenden Anzugsmoments beziehungsweise
Drehmoments das Verbindungselement 14 klemmend zwischen
dem zweiten Klemmelement 98 und dem Lagerelement 38 in
einer zweiten Implantationsstellung fixiert werden, wie sie insbesondere
in 1 dargestellt ist.
-
Das
Innengewinde 112 sowie der Außengewindeabschnitt 60 bilden
dritte und vierte Verbindungsglieder 114, 116 einer
zweiten Verbindungseinrichtung 118 zum Verbinden des zweiten
Klemmelements 98 mit dem Lagerelement 38.
-
Optional
kann am Lagerelement 38 einseitig ein weiterer quaderförmiger
Lagerabschnitt 120 angeformt sein, welcher eine Aufnahme 122 mit
einem nicht dargestellten Anschlag für einen Kopf 124 einer weiteren,
als Stabilisierungsschraube dienenden Knochenschraube 126 aufweist.
Die Knochenschraube 126 kann optional in den Wirbel 16 eingeschraubt
werden, nachdem das Lagerelement 38 mittels der Klemmschraube 78 in
seiner endgültigen Position am Kopfteil 26 festgelegt
ist.
-
Die
Klemmschraube 78 kann insbesondere nach dem Einschrauben
in den Hülsenabschnitt 42 gegen Verlieren gesichert
werden, beispielsweise durch Verstemmen des Innengewindes 66.
-
Eine
mögliche Vorgehensweise bei der Implantation des Fixationssystems 10 wird
nachfolgend kurz erläutert.
-
Zunächst
wird die Knochenschraube 36 mit dem Schraubenschaft 42 von
proximal her kommend in den Hülsenabschnitt 42 des
Lagerelements 38 eingeführt, bis der Kugelkopf 28 am
Lagerteilsitz 48 anschlägt. Als nächstes
wird die Klemmschraube 78 in den Hülsenabschnitt 42 eingeschraubt
und das Innengewinde 66 proximalseitig der Klemmschraube 78 verstemmt,
um diese unverlierbar am Lagerelement zu sichern. Die Knochenbefestigungsvorrichtung 12 ist
nun vormontiert und nimmt die erste Montagestellung ein. Das Lagerelement 38 ist
relativ zur Knochenschraube 36 verschwenkbar.
-
Mit
einem nicht dargestellten Instrument, welches einen zur Werkzeugaufnahme 34 korrespondierenden
Werkzeugabschnitt aufweist, wird durch die Durchbrechung 84 der
Klemmschraube 78 hindurch in die Werkzeugaufnahme 34 eingegriffen und
die Knochenschraube 36 in den Wirbel 16 eingeschraubt.
-
In
analoger Weise wird eine auf gleiche Weise vorbereitete Knochenbefestigungsvorrichtung 12 in
einen weiteren Wirbel 16 eingeschraubt. Die Orientierung
der Längsachsen 52 wird in Abhängigkeit
von der Form und Physiologie des Wirbels 16 gewählt, um
eine möglichst optimale und stabile Verankerung der Knochenschrauben 36 in
den Wirbeln 16 zu gewährleisten. In einem nächsten
Schritt wird das Verbindungselement 14 über die
Hülsenabschnitte 42 der beiden Knochenbefestigungsvorrichtung 12 geschoben,
so dass die Führungsteile 64 zunächst durch
den Spalt 104 durchragen. Anschließend wird auf
jeden Hülsenabschnitt 42 die korrespondierende Klemmmutter 100 über
den jeweiligen Führungsteil 64 geschoben und auf
den zugehörigen Außengewindeabschnitt 60 des
Verbindungsabschnitts 56 aufgeschraubt. Das Verbindungselement 14 ist, wenn
die Klemmmutter 100 noch nicht angezogen ist, noch etwas
relativ zum Lagerelement 38 beweglich, wodurch eine zweite
Montagestellung definiert wird.
-
Wesentlicher
Kern des Verfahrens zum Implantieren des Fixationssystems 10 ist
der nächste Implantationsschritt. Mit nicht dargestellten
Drehmomentschlüsseln, welche an einer von der Klemmmutter 100 definierten,
einen Werkzeugkopplungsbereich bildende Außenvielrundkontur 128 sowie
in die Werkzeugaufnahme 82 gleichzeitig eingreifen, werden
die erste Klemmeinrichtung 74 und die zweite Klemmeinrichtung 96 gleichzeitig
von der jeweiligen Montagestellung in die jeweilige Implantationsstellung überführt.
Dies erfolgt durch eine Rotation der Klemmschraube 78 um
die Längsachse 44 im Gegenuhrzeigersinn 134 sowie
durch eine Rotation der Klemmmutter 100 in entgegengesetzter
Richtung, nämlich im Uhrzeigersinn 136. Somit
werden erste und zweite Drehmomente 130, 132 in
die erste und zweite Klemmeinrichtung 74, 96,
insbesondere in das erste Klemmelement 76 sowie das zweite
Klemmelement 98 eingeleitet, die einander entgegengerichtet
sind. Das erste Drehmoment 130 weist in proximaler Richtung
das zweite Drehmoment 132, wie schematisch in 3 dargestellt,
in distaler Richtung. Auf entsprechende Gegenhalter beim Anziehen der
Klemmelemente 76 und 98 kann verzichtet werden,
wenn das erste und zweite Drehmoment 130, 132 den
gleichen Betrag aufweisen. Sie heben sich dann direkt gegeneinander
auf. Durch das gleichzeitige Anziehen der Klemmelemente 76 und 98 kann das
Festlegen des Verbindungselements 14 am Lagerelement 38 sowie
das Fixieren des Lagerelements 38 an der Knochenschraube 36 in
einem einzigen Schritt erfolgen.
-
Wenn
die Klemmeinrichtungen 74 und 96 die jeweiligen
Implantationsstellungen einnehmen, kann der überstehende
Führungsteil 64, welcher eine Einführung
der zur Implantation genutzten Instrumente in den Körper
und an die Knochenbefestigungsvorrichtungen heran erleichtert, entfernt
werden, beispielsweise durch Abdrehen unter Nutzung der Sollbruchstellung 62.
Beispielsweise kann ein entsprechendes Halteinstrument hierfür
an den Aussparungen 70 sowie der Ringnut 72 angreifen.
-
Falls
erforderlich, kann die Knochenschraube 36 auch nach dem
Fixieren des Verbindungselements 14 am Kugelkopf 28 noch
weiter eingedreht werden, wobei dabei die Klemmeinrichtung 74 vorzugsweise
die Montagestellung einnimmt. Hierfür ist die Werkzeugaufnahme 34 durch
den nach Abtrennen des Führungsteils 64 verbliebenen
Teils des Hülsenabschnitts 56 hindurch frei zugänglich.
Beispielsweise kann hier ein geeigneter Schraubendreher, zum Beispiel
mit einer Kugeltorxspitze durch die Klemmschraube 78 hindurch
in den Kugelkopf 28 eingeführt werden.
-
Optional
ist es auch denkbar, dass nach dem Festziehen der Klemmeinrichtungen 74 und 96 ein weiteres
Instruments, zum Beispiel ein zum Anziehen der Klemmmutter 100 genutzter
Steckschlüssel als Gegenhalter zum Abdrehen des Führungsteils 64 verwendet
wird.
-
Statt
der beschriebenen Verbindungseinrichtungen 94 und 118 in
Form von Schraubverbindungen können alternativ auch Exzenterklemmverbindungen
oder Bajonettverbindungen ausgebildet werden, wobei darauf zu achten
ist, dass diese ebenfalls gegenläufig ausgebildet sind,
so dass sich beim Überführen der Klemmeinrichtungen 74 und 96 von den
Montagestellungen in die Implantationsstellungen die Drehmomente 130 und 132 gegenseitig
aufheben.
-
Nach
endgültiger Platzierung der Knochenschraube 36 kann
zusätzlich noch das Lagerelement 38 mit der Knochenschraube 126 gesichert
werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-