Beschreibung: G 98 194
Benedikt Pohl
26871 Papenburg
Fensterelement
Die Neuerung betrifft ein Fensterelement mit einem Rahmen und einem auf
den Rahmen aufsetzbaren Belüftungsprofil zur Erzeugung einer zwangsweisen Belüftung, wobei das Belüftungsprofil einen etwa U-förmigen Querschnitt mit
einem Außenschenkel, einem Innenschenkel und einem diese verbindenden
Deckenschenkel aufweist und unter Ausbildung eines Luftdurchgangsweges zwischen der Außenseite und der Innenseite des Fensterelementes
beabstandet auf den Rahmen aufsetzbar ist.
Die aus dem Stand der Technik bekannten Fensterelemente erreichen inzwischen sehr hohe Dichtigkeitswerte und sind überdies auch hoch
schalldämmend, wobei sich jedoch das Problem einer Zwangsbelüftung bei geschlossenen Fensterelementen stellt. Sowohl zur Belüftung von Räumen,
zum Austausch von Luft und Feuchtigkeit und auch zur Versorgung des Rauminneren mit Sauerstoff, beispielsweise bei Ofenheizungen, sind
Belüftungseinrichtungen erforderlich, die bei geschlossenem Fensterelement in Funktion treten und eine Zwangsbelüftung des Rauminneren ermöglichen.
Derartige Zwangsbelüftungen sind in vielfältiger Weise bekannt, wobei Strömungswege für die Außenluft von außen nach innen z. B. durch Blend-
und Flügelrahmen eines Fensterelementes mit Hilfe von Durchbrechungen im
Blendrahmen und/oder Flügelrahmen geschaffen werden. Hierzu wird nur
beispielhaft auf das DE-GM 93 16 297 verwiesen.
Ein gattungsgemäßes Fensterelement ist beispielsweise aus der DE 297 14 954 U1 bekannt, bei dem ein Belüftungsprofil mit etwa U-förmigem
Querschnitt auf den oberen Querholm eines Rahmens aufgesetzt wird. Innerhalb des Belüftungsprofils wird ein Luftdurchgangsweg für die
Erzeugung einer zwangsweisen Belüftung ausgebildet, der überdies in Abhängigkeit vom herrschenden Winddruck regelbar ist. Dieses bekannte
Fensterelement ermöglicht zwar eine gute Zwangsbelüftung, jedoch wird dies mit einem verhältnismäßig hohen Aufwand erreicht, der sich nur bei
entsprechend hochpreisigen Fensterelementen rechnet, jedoch insbesondere für Massenherstellung und Verwendung an Großbaustellen mit entsprechend
hoher Anzahl an einzusetzenden Fensterelementen zu aufwendig ist.
Die Neuerung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Fensterelement der
eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß auf möglichst einfache und preiswerte Weise eine effektive und zuverlässige
Zwangsbelüftung des Rauminneren ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß mit einem Fensterelement gemäß den
kennzeichnenden Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird vorgeschlagen, daß der Rahmen des
neuerungsgemäßen Fensterelementes im Bereich seiner der Innenseite zugewandten Sichtfläche eine Ausklinkung aufweist, in die der Innenschenkel
des Belüftungsprofils unter Belassung einer Luftaustrittsöffnung einsetzbar ist.
Neuerungsgemäß ist es von daher lediglich erforderlich, in einen bereits fertiggestellten Rahmen an geeigneter Stelle, vorzugsweise im Bereich des
oberen Querholmes des Rahmens eine entsprechende Ausklinkung, z. B.
mittels eines Fräswerkzeuges einzubringen, in die ein Belüftungsprofil mit seinem Innenschenkel einsetzbar ist und unter Belassung eines
Luftdurchgangsweges auf dem Rahmen befestigbar ist, wodurch bei eingebautem neuerungsgemäßen Fensterelement bereits eine
Zwangsbelüftung auf einfachste Weise ermöglicht ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Neuerung schließt hierbei der
in die Ausklinkung des Rahmens eingesetzte Innenschenkel des Belüftungsprofiles bündig mit der der Ausklinkung benachbarten inneren
Sichtfläche des Rahmens ab. Hierdurch wird nicht nur eine besonders einfache Fertigung ermöglicht, sondern durch das bündige Abschließen erzielt das
neuerungsgemäße Fensterelement von der Raumseite her auch einen vorteilhaften optischen Eindruck, da das auf den Rahmen aufgesetzte
5 Belüftungsprofil harmonisch in die innere Sichtfläche des Rahmens integriert ist.
In vorteilhafter Weiterbildung des neuerungsgemäßen Fensterelementes kann
darüber hinaus vorgesehen sein, daß innerhalb des zwischen dem Belüftungsprofil und dem Rahmen ausgebildeten Luftdurchgangsweges ein
Regelelement angeordnet ist, mittels dessen der Querschnitt des Luftdurchgangsweges in Abhängigkeit vom herrschenden Winddruck
selbsttätig veränderbar ist. Auf diese Weise kann der Querschnitt des Luftdurchgangsweges den jeweils vorherrschenden Windverhältnissen
angepaßt werden, so daß bei hohem Winddruck der Querschnitt des Luftdurchgangsweges verringerbar ist, um einen zu hohen Luftaustausch, der
Zugerscheinungen und/oder Kälteeinbrüche im Rauminneren hervorrufen könnte, zu verhindern, bei geringem Winddruck jedoch eine wirkungsvolle
Zwangsbelüftung zu ermöglichen.
Je nach Einsatzzweck kann hierbei vorgesehen sein, den Luftdurchgangsweg
bei Vorherrschen eines bestimmten Winddruckes auf ein vorbestimmbares Minimum oder gänzlich zu verschließen.
Als Regelelement kann beispielsweise eine in Abhängigkeit vom herrschenden
Winddruck selbsttätig bewegbare Klappe vorgesehen sein, die mit steigendem Winddruck aus einer den Luftdurchgangsweg freigebenden Position unter
Verringerung des Querschnittes desselben in Richtung einer den Luftdurchgangsweg verschließenden Position bewegbar ist und die bei
nachlassendem Winddruck wieder selbsttätig in ihre den Luftdurchgangsweg freigebende Position zurückbewegbar ist, so daß eine selbsttätige Regelung
der Zwangsbelüftung ermöglicht ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform des neuerungsgemäßen Fensterelementes kann die Klappe im Bereich des Rahmenfußes bewegbar am
Rahmen des Fensterelementes befestigt werden. Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Neuerung sieht demgegenüber vor, daß die Klappe im
Bereich des Deckensteges des Belüftungsprofiles bewegbar befestigt ist und nach Art eines Pendels in den Luftdurchgangsweg hineinragt.
Ferner kann vorgesehen sein, daß im Bereich des Deckensteges mindestens
ein in den Luftdurchgangsweg hineinragender Umlenksteg zur Erzeugung eines
labyrinthartigen Luftdurchgangsweges ausgebildet ist. Ein derartiger labyrinthartiger Luftdurchgangsweg bewirkt zum einen eine Verringerung der
Strömungsgeschwindigkeit der über den Luftdurchgangsweg strömenden Luftmassen, was wiederum unerwünschten Zugerscheinungen vorbeugt, wie
auch durch die labyrinthartige Ausbildung des Luftdurchgangsweges mit mehrfacher Richtungsumkehr eine wirksame Schalldämmung durch den mittels
des Belüftungsprofiles geschaffenen Luftdurchgangsweg ermöglicht wird.
Weiterhin wird vorgeschlagen, daß der Deckensteg des Belüftungsprofiles
mindestens einen vorstehenden Befestigungszapfen aufweist, der zum
beabstandeten Befestigen des Belüftungsprofiles auf dem Rahmen in eine
entsprechend ausgebildete Aufnahmenut im Bereich des Rahmenfußes einsteckbar ist. Derartige Aufnahmenuten sind an handelsüblichen
Rahmenprofilen verschiedener Hersteller von Fensterelementen üblicherweise in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden und können durch Auswahl
eines entsprechenden Befestigungszapfens des im Rahmen der Neuerung vorgeschlagenen Belüftungsprofiles für die Befestigung desselben auf einfache
Weise verwendet werden.
Vorteilhaft ist die Luftaustrittsöffnung auf der Raumseite des neuerungsgemäßen Fensterelementes zwischen dem freien Ende des
Innenschenkels und einem unteren horizontalen Randbereich der Ausklinkung
des Blendrahmens ausgebildet, wobei selbstverständlich im Rahmen der Neuerung auch andere Positionen für die Luftaustrittsöffnung denkbar sind.
Beispielsweise kann der Innenschenkel die Ausklinkung im Rahmen vollständig
ausfüllen und mit Durchbrechungen für den Luftdurchtritt versehen sein.
Zur Verbesserung des optischen Eindruckes und zur weiteren Verbesserung
der Schalldämmung kann überdies der Innenschenkel des Belüftungsprofiles im
Bereich seines freien Endes einen die Luftaustrittsöffnung überdeckenden Sichtschenkel aufweisen.
Ferner wird vorgeschlagen, daß das Belüftungsprofil im Bereich seiner
stirnseitigen Enden vorstehende Abgrenzstege aufweist, die mit dem Umriß des Rahmens korrespondierenden und bei auf den Rahmen aufgesetztem
Belüftungsprofil einen stirnseitigen Abschluß zwischen dem Belüftungsprofil und dem Rahmen bewirken. Hierdurch wird der unerwünschten Ausbreitung
von über den Luftdurchgangsweg strömender Luft aus dem Zwischenraum zwischen Rahmen und Belüftungsprofil über die Stirnseiten desselben
vorgebeugt, so daß keine Feuchtigkeit oder Schmutzpartikel sich rings um den Rahmen des neuerungsgemäßen Fensterelementes ansammeln können.
Auch kann das auf den Rahmen aufgesetzte Belüftungsprofil im Bereich der
Stirnseite gegenüber dem Rahmen abgedichtet sein. Beispielsweise können im Bereich der Stirnseiten des Belüftungsprofiles Dichtkissen aus Moosgummi
oder Schaumstoff vorgesehen sein, um das Belüftungsprofil gegenüber dem Rahmen abzudichten. Hierdurch wird auch der unerwünschten Ausbreitung
von gegebenenfalls im Luftdurchgangsweg anfallendem Kondenswasser entgegengewirkt.
Die Ausklinkung für den Innenschenkel des Belüftungsprofiles ist vorteilhaft
am oberen Querholm des Rahmens ausgebildet, so daß dort das Belüftungsprofil befestigbar ist. Selbstverständlich sind jedoch auch andere
Positionen für die Ausklinkung und Anbringung des Belüftungsprofiles am Rahmen möglich.
5 Das Belüftungsprofil und die Ausklinkung bilden vorteilhaft einen auf einem
Teilbereich der Länge eines Rahmenholmes des Rahmens begrenzten Luftdurchgangsweg, der zur Schaffung einer ausreichenden Zwangsbelüftung
den benötigten Querschnitt für den Luftdurchgang bildet.
Das in der vorangehend beschriebenen Weise ausgebildete Fensterelement
kann überdies je nach Bauausführung sowohl einen Rahmen mit darin eingesetzter Festverglasung wie auch einen Blendrahmen mit daran offenbar
angeschlagenem und die Verglasung tragenden Flügelrahmen ausgebildet sein. Im letztgenannten Fall wird sodann das Belüftungsprofil auf den Blendrahmen
aufgesetzt.
Die Neuerung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Ansicht eines neuerungsgemäßen Fensterelementes von der
Rauminnenseite her,
Figur 2 den Schnitt durch den oberen Querholm des Fensterelementes
gemäß Pfeilen C in Figur 1,
Figur 3 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform eines
neuerungsgemäßen Fensterelementes analog zur Darstellung
gemäß Figur 2,
Figur 4 eine Ansicht des oberen Querholms des Blendrahmens des
neuerungsgemäßen Fensterelementes,
10
Figur 5 eine Seitenansicht eines Belüftungsprofils des neuerungsgemäßen
Fensterelementes.
In der Figur 1 ist beispielhaft ein offenbares Fensterelement mit einem als
5 Blendrahmen 1 bezeichneten äußeren Rahmen und einem in an sich bekannter Weise schwenkbar daran angeschlagenen inneren Flügelrahmen 2, der eine
Verglasung 3 trägt, dargestellt. Wie sich auch aus der Schnittdarstellung gemäß Figur 2 ergibt, ist im Bereich des oberen horizontalen Querholmes 1a,
2a des Blendrahmens 1 und Flügelrahmens 2 auf den Blendrahmen 1 ein Belüftungsprofil 4 zur Schaffung einer zwangsweisen Belüftung aufgesetzt,
welches sich etwa in der Mitte des oberen Querholmes 2a über einen Teilbereich der Gesamtlänge desselben erstreckt.
Wie in näheren Einzelheiten aus der Figur 2 ersichtlich, bestehen im hier
dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl der Blendrahmen 1 als auch der Flügelrahmen 2 aus mehrkammerigen Hohlprofilen aus einem
thermoplastischen Kunststoff, die beispielsweise über in Verstärkungskammern 11, 21 eingesetzte metallische Verstärkungsprofile
11a, 21a ausgesteift sind. Über in Überschlagstegen 10, 20 in entsprechende
Nuten 17, 27 angeordnete Anschlagdichtungen 18, 28 ist der Flügelrahmen 2
gegenüber dem Blendrahmen 1 unter Ausbildung einer umlaufenden Falzkammer 24 abgedichtet, so daß an sich kein Luftaustausch bei
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geschlossenem Flügelrahmen 2 zwischen der Außenseite A und der Innenseite
I des Fensterelementes stattfinden kann. Um dennoch einen solchen Luftaustausch zwischen der Außenseite A und der Innenseite I des
Fensterelementes bewirken zu können, ist das Belüftungsprofil 4 vorgesehen.
5
Das Belüftungsprofil 4 weist einen etwa U-förmigen Querschnitt auf, der von
einem auf der Außenseite A angeordneten Außenschenkel 41, einem auf der Innenseite I angeordneten Innenschenkel 42 und einem den Außenschenkel 41
und Innenschenkel 42 verbindenden Deckenschenkel 40 gebildet wird. Das
solchermaßen ausgestaltete Belüftungsprofil 4 wird in nachfolgend noch näher beschriebener Weise beabstandet auf dem oberen Querholm 1a des
Blendrahmens 1 beabstandet befestigt, so daß ein von der Außenseite A zur Innenseite I durchgängig zwischen Blendrahmen 1 und Belüftungsprofil 4
verlaufender Luftdurchgangsweg ausgebildet ist, über den ein mit Pfeilen L 5 gekennzeichneter Luftstrom zur zwangsweisen Belüftung der Innenseite I des
Fensterelementes von der Außenseite A her einströmen kann. Ferner ist über diesen Luftdurchgangsweg in Umkehrung der in der Figur 2 dargestellten
Strömungsrichtung auch eine Entlüftung des Rauminneren von der Innenseite I
zur Außenseite A beispielsweise auf der windabgewandten Seite eines Gebäudes ermöglicht.
Zur beabstandeten Befestigung des Belüftungsprofiles 4 auf dem oberen
Querholm 1a des Blendrahmens 1 sind an der dem Blendrahmen 1 zugewandten Seite des Deckensteges 40 vorstehende Befestigungszapfen 46
ausgebildet, die in eine entsprechend ausgebildete Nut 16 im Bereich des Blendrahmenfußes 15 einsteckbar sind. Die Nut 16 ist hierbei an handelsüblich
ausgebildeten Blendrahmen zwischen Fußsteges 15b ausgebildet und kann für
die Befestigung des Belüftungsprofiles 4 problemlos verwendet werden. Zur Außenseite A des Fensterelementes ist der Luftdurchgangsweg dadurch
ausgebildet, daß der Außenschenkel 41 der äußeren Sichtfläche 12 des
Blendrahmens 1 vorgelagert und damit beabstandet von diesem angeordnet ist, so daß ein Luftstrom gemäß Pfeilen L über eine Lufteintrittsöffnung 5a in
den Luftdurchgangsweg zwischen Belüftungsprofil 4 und Blendrahmen 1
einströmen kann.
Auf der Innenseite I des Fensterelementes hingegen, ist, wie sich in näheren
Einzelheiten auch aus der Figur 4 in Verbindung mit Figur 5 ergibt, zur Ausbildung des Luftdurchgangsweges zwischen dem Belüftungsprofil 4 und
dem oberen Querholm 1a des Blendrahmens 1 eine Ausklinkung 14 in den oberen Querholm 1a des Blendrahmens 1 im mittleren Bereich desselben
eingebracht, die zugleich die Position des Belüftungsprofiles 4 gemäß Figur 1 festlegt. Die Ausklinkung im oberen Querholm 1a des Blendrahmens 1 ist
hierbei vom Blendrahmenfuß 15 ausgehend in dem die innere Sichtfläche 13
des oberen Querholmes 1a bildenden Steg des Blendrahmens 1 ausgebildet und weist eine Tiefe T1 und eine Breite B gemäß Figur 4 auf.
In diese Ausklinkung 14 ist, siehe auch Figuren 1 und 2 der Innenschenkel 42
des Belüftungsprofiles 4 eingesetzt, wobei der Innenschenkel 42 des
Belüftungsprofiles 4 eine entsprechende Breite B aufweist und in Einbauposition bündig mit der an die Ausklinkung 14 angrenzenden inneren
Sichtfläche 13 des oberen Querholmes 1a des Blendrahmens 1 anschließt, so
daß eine optische Einheit zwischen der inneren Sichtfläche 13 und dem in die
Ausklinkung 14 eingesetzten Innenschenkel 42 des Belüftungsprofiles 4
geschaffen wird.
Lediglich im Bereich des freien Endes des Innenschenkels 42 des
Belüftungsprofiles 4 verbleibt zwischen dem freien Ende und dem unteren
horizontalen Randbereich 14a der Ausklinkung 14 ein schlitzförmiger Freiraum,
der als Luftaustrittsöffnung 5b für den über den Luftdurchgangsweg zwischen Belüftungsprofil 4 und Blendrahmen 1 strömenden Luftstrom zur Innenseite I
dient. Dies wird dadurch erzeugt, daß die Tiefe T1 der Ausklinkung 14 größer
als die Länge T2 des Innenschenkels 42, siehe hierzu auch Figur 5,
ausgebildet ist. Diese Luftaustrittsöffnung 5b zwischen dem freien Ende des Innenschenkels 42 und dem unteren horizontalen Rand 14a der Ausklinkung
14 wird zur Innenseite I hin von einem an das freie Ende des Innenschenkels
42 integral angeformten Sichtschenkel 43 überdeckt, so daß sich ein vorteilhafter optischer Eindruck von der Innenseite I des Fensterelementes her
ergibt.
5
Es ist somit möglich, zur Schaffung einer zwangsweisen Belüftung der
Innenseite I des Fensterelementes einen Luftstrom gemäß Pfeilen L über die Lufteintrittsöffnung 5a auf der Außenseite A des Fensterelementes in den
Luftdurchgangsweg, d. h. zunächst zwischen äußerer Sichtfläche 12 des Blendrahmens 1 und Außenschenkel 41, hieran anschließend zwischen dem
Blendrahmenfuß 15 und dem Deckschenkel 40 des Belüftungsprofiles 4 und
hieran anschließend zwischen dem Innenschenkel 42 und dem die Ausklinkung
14 zur Außenseite A hin begrenzenden Restquerschnitt des Blendrahmens 1
und die Luftaustrittsöffnung 5b zur Innenseite I des Fensterelementes strömen 5 zu lassen, wodurch die Zwangsbelüftung bewirkt ist.
Eine Ausbildung des Belüftungsprofiles in einer der Breite B der Ausklihkung
entsprechenden Breite von beispielsweise ca. 160 mm hat sich in der Praxis als ausreichend zur Belüftung üblicher Raumgrößen erwiesen, kann jedoch je
nach Größe des zu belüftenden Raumes sowie den herrschenden Windverhältnissen vom Fachmann auf einfache Weise vergrößert oder auch
verkleinert werden.
Weiterhin ist der Figur 2 entnehmbar, daß zur selbsttätigen Regelung des über
den vorangehend erläuterten Luftdurchgangsweg strömenden Luftstromes gemäß Pfeilen L ein Regelelement in Gestalt einer bewegbaren Klappe 47
innerhalb des Luftdurchgangsweges vorgesehen ist. Die Klappe 47 ist im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 beispielsweise mittels hier nicht näher
dargestellter Scharnierelemente schwenkbar im Bereich des Blendrahmenfußes 15 des oberen Querholmes 1a des Blendrahmens 1 befestigt und befindet sich
in ihrer Ausgangsstellung in einer mit ausgezogenen Linien dargestellten Position, in welcher sie den Querschnitt des Luftdurchgangsweges freigibt.
Mit steigendem Winddruck des von der Außenseite A zur Innenseite I über den
Luftdurchgangsweg strömenden Luftstromes gemäß Pfeilen L wird die sich in ihrer Öffnungsstellung befindliche Klappe 47 selbsttätig entsprechend dem
herrschenden Winddruck in Pfeilrichtung P in Richtung auf eine mit strichlierten Linien dargestellte Endposition bewegt, in der sie den Querschnitt
des Luftdurchgangsweges zwischen dem Belüftungsprofil 4 und dem oberen Querholm 1a des Blendrahmens 1 auf ein vorbestimmbares Minimum verengt
bzw. gänzlich verschließt, so daß bei zu starkem Winddruck unerwünscht hohe Luftgeschwindigkeiten und -mengen, die über den Luftdurchgangsweg
zur Innenseite I strömen, begrenzt werden können, wodurch unerwünschten Zugerscheinungen und/oder zu starker Auskühlung des Rauminneren
vorgebeugt wird. Bei demgegenüber nachlassendem Winddruck bewegt sich die Klappe 47 selbsttätig entgegen Pfeilrichtung P wieder in ihre den
Luftdurchgangsweg freigebende Position, was beispielsweise auch durch
Anordnung entsprechender Torrosionsfedern oder ähnlicher Mittel, die eine
Rückstellung der Klappe 47 aus ihrer mit strichlierten Linien dargestellten Position entgegen Pfeilrichtung P in ihrer Öffnungsstellung bewirken,
unterstützt werden kann.
Ferner kann auch vorgesehen sein, daß der Deckenschenkel 40 des Belüftungsprofiles 4 einen in den Luftdurchgangsweg hineinragenden
Umlenksteg 45 aufweist, der einen labyrinthartigen Verlauf des Luftdurchgangsweges zwischen Belüftungsprofil 4 und oberem Querholm 1a
des Blendrahmens 1 bewirkt, wodurch der über diesen Luftdurchgangsweg strömende Luftstrom gemäß Pfeilen L eine mehrfache Umkehrung erfährt.
Diese mehrfache Umkehrung bewirkt zum einen eine Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit des Luftstromes, was wiederum Zugerscheinungen
vorbeugt, wie auch die Weiterleitung von Schallwellen von der Außenseite zur Innenseite des Fensterelementes über den durch den Luftdurchgangsweg
strömenden Luftstrom L erschwert und verringert wird. Gleichzeitig kann der in den Luftdurchgangsweg ragende Umlenksteg 45 auch als Anschlag für die
mit strichlierten Linien dargestellte Endposition der Klappe 47, bei der sie den
Luftdurchgangsweg infolge hohem anliegendem Winddruck verschließt, dienen.
Demgegenüber ist in der Figur 3 eine alternative Ausführungsform eines
Fensterelementes dargestellt, welches sich von dem in der Figur 2 dargestellten Ausführungsbeispiel lediglich durch die Anordnung der als
Regelelement dienenden Klappe 47 unterscheidet. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3 ist die Klappe 47 zur Regelung des
Querschnittes des Luftdurchgangsweges bewegbar am Deckenschenkel 40 des Belüftungsprofiles 4 befestigt und ragt nach Art eines Pendels in den
Luftdurchgangsweg hinein. Aus einer mit ausgezogenen Linien dargestellten Ausgangsposition, bei der ein ungehinderter Luftdurchtritt des mit Pfeilen L
gekennzeichneten Luftstromes über den Luftdurchgangsweg ermöglicht ist, 5 kann diese Klappe 47 bei steigendem Winddruck gemäß Pfeil P selbsttätig in
eine mit strichlierten Linien dargestellte Endposition bewegt werden, in der sie
an einem als Anschlag dienenden Fußsteg 1 5a des Blendrahmens 1 anschlägt
und eine Verringerung bzw. einen Verschluß des Querschnittes des Luftdurchgangsweges bei einem zu hohen Winddruck selbsttätig bewirkt.
Infolge der angreifenden Schwerkraft wird diese Klappe 47 selbsttätig bei
nachlassendem Winddruck wieder in ihre mit ausgezogenen Linien dargestellte Position zurückschwenken, wodurch ebenfalls eine selbsttätige Regelung des
Querschnittes des Luftdurchgangsweges in Abhängigkeit vom vorherrschenden Winddruck auf einfache Weise ermöglicht ist.
Bei der Anordnung einer Klappe 47 nach Art eines Pendels, wie es in Figur 3
dargestellt ist, kann diese Klappe 47 gleichzeitig auch die Funktion des Umlenksteges 45 gemäß Ausführungsbeispiel in Figur 2 übernehmen und eine
mehrfache Umlenkung des über den Luftdurchgangsweg strömenden Luftstromes gemäß Pfeilen L zwecks Verringerung der
Strömungsgeschwindigkeit und Schalldämmung bewirken. Es ist selbstverständlich auch möglich, neben der nach Art eines Pendels
aufgehangenen Klappe 47 auch weitere Umlenkstege innerhalb des Luftdurchgangsweges vorzusehen.
Um den Luftdurchgangsweg überdies auf den Bereich zu begrenzen, in
welchem das Belüftungsprofil 4 auf den oberen Querholm 1a des Blendrahmens 1 aufgesetzt ist und insbesondere von dem Luftstrom in den
Luftdurchgangsweg hineintransportierte Feuchtigkeit und/oder Schmutz an einem Zutritt zu weiteren Umgebungsbereichen des Blendrahmens 1 zu
hindern, sind auf der dem Blendrahmen zugewandten Seite von Innenschenkel
42, Deckenschenkel 40 und Außenschenkel 41 des Belüftungsprofiles 4
aneinander anschließende und vorstehende seitliche Abgrenzstege 44 ausgebildet, die mit dem Umriß des Blendrahmens 1 korrespondieren und beim
Aufsetzen des Belüftungsprofiles 4 auf dem Blendrahmen, z. B. in der in Figur 2 und 3 dargestellten Weise einen stirnseitigen Abschluß zwischen dem
5 Belüftungsprofil 4 und dem Blendrahmen 1 bewirken.
Das in den vorangehenden Ausführungsbeispielen dargestellte Belüftungsprofil
kann auf rationelle Weise beispielsweise als Spritzgußteil aus einem thermoplastischen Kunststoff nach den bekannten Verfahren zu niedrigen
Kosten hergestellt werden.
Die Neuerung ist nicht auf die vorangehend erläuterten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern kann in Anpassung an die jeweils vorherrschenden Einbaubedingungen auch hiervon abweichend ausgebildet werden.
Beispielsweise ist es möglich, innerhalb des Luftdurchgangsweges andere als
die dargestellten Regelelemente in Gestalt einer bewegbaren Klappe 47 vorzusehen, wie es auch möglich ist, die Position von Lufteintrittsöffnung 5a
und Luftaustrittsöffnung 5b zu variieren oder beispielsweise auch ein schalldämmendes und/oder Schadstoffe aus den über den Luftdurchgangsweg
strömenden Luftmassen ausfilterndes Filterelement innerhalb des Luftdurchgangsweges anzuordnen.
Auch ist es einfach möglich, ein Fensterelement mit einer in nur einem
Rahmen gehalterten Festverglasung in analoger Weise mit einem Belüftungsprofil auszurüsten.
In jedem Fall kann durch einfache Anpassungen der Dimensionen des
jeweiligen Belüftungsprofiles 4 unter Rückgriff auf bereits vorhandene bekannte Fenstersysteme und ihre jeweiligen Profilquerschnitte für den
Blendrahmen 1 mit geringem Aufwand ein Fensterelement gemäß der Neuerung mit einer selbsttätigen Zwangsbelüftung der Innenseite desselben
geschaffen werden.