DE29803336U1 - Zange zum Verpressen von Werkstücken - Google Patents
Zange zum Verpressen von WerkstückenInfo
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Description
35260 Stadtallendorf, Wittigstr. 8
Zange zum Vorpressen -von Werkstücken
Die Erfindung betrifft eine Zange zum Verpressen von Werkstücken
mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs angegebenen Merkmalen. Die Zange kann insbesondere zur Herstellung lötfreier
Crimpverbxndungen, aber auch beispielsweise zum Verformen von Werkstücken eingesetzt werden. Es versteht sich, daß die meisten
genannten Teile, insbesondere bei durchgehender Einhaltung der Plattenbauweise, doppelt vorgesehen sind, auch wenn sie nachfolgend
aus Gründen der Klarheit nur einfach angeführt sind; dies gilt insbesondere für die Führungslaschen und die Kniehebellaschen.
Eine oder beide Deckplatten können als unebene Formkörper ausgebildet sein.
Eine Zange der eingangs beschriebenen Art ist aus der DE-PS 2.1
49 167 bekannt. Die Zange weist einen in Plattenbauweise mit
Telefon 05 51 / 710 68-69
Telefax 05 51/7 51 75
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Postbank Hannover BLZ 250 100 30 Kto. 249219-302
Deutsche Bank AG Göttingen BLZ 260 700 72 Kto. 035 090 000
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zwei ebenen Deckplatten erstellten C-förmigen Zangenkopf auf, in dem in einer randoffenen Ausnehmung eine ortsfest gelagerte
Preßbacke und eine bewegliche Preßbacke vorgesehen sind. Die bewegliche Preßbacke ist in je einem langlochartigen Schlitz in
jeder der Deckplatten mit einer Führungslasche linear geführt.
Zwei beabstandet angeordnete Führungsstifte definieren in Verbindung
mit dem langlochartigen Schlitz eine Verschiebegerade, in der die hubartige Bewegung der beweglichen Preßbacke relativ
zum Zangenkopf erfolgt. Es ist ein Kniehebeltrieb für den linearen
Antrieb der beweglichen Preßbacke vorgesehen, der einen fest mit dem Zangenkopf verbundenen Handhebel, einen gegenüber
dem Zangenkopf verschwenkbaren Handhebel, der einerseits mit dem den Handhebeln zugekehrten Führungsstift in der Führungslasche
und andererseits mit der Kniehebellasche gelenkig verbunden ist, und eine Kniehebellasche aufweist, die in einem an den Deckplatten
in der Verschiebegeraden angeordneten Schwenklager abgestützt ist. Die Führungslasche und die KniehebeHasche sind in
Richtung der Verschiebegeraden hintereinander angeordnet, so daß der Zangenkopf in dieser Richtung relativ lang baut. Die Führungsstifte
sind in einem Abstand voneinander angeordnet, der für die Genauigkeit und Kippsicherheit der linearen Führung der
beweglichen Preßbacke, und damit für die Qualität der Verpressung des Werkstücks, maßgebend ist. Die metallenen Handhebel
sind mit griffartigen Überzügen versehen, die einen Großteil der aus dem Zangenkopf herausragenden Handhebel abdecken. In der
Offenstellung der Zange legen die Handhebel bzw. die Überzüge
der Handhebel das Griffmaß fest, das zu Beginn der Betätigung
der Zange mit Daumen und Zeigefinger umgriffen werden muß. In diesem Zusammenhang ist auch das Übersetzungsverhältnis des
Kniehebeltriebes zu beachten, welches zur Erzeugung einer großen Preßkraft konstruktiv entsprechend groß gewählt werden sollte.
Die Preßbacken der Zange können zwei wahlweise benutzbare Nester aufweisen, die beispielsweise für zwei verschiedene Durchmesser—
bereiche der Werkstücke dimensioniert sind. ■ >
Aus der US 3,029,670 ist eine Critnpzange zum Verpressen elektrischer
Leiter mit zugehörigen Anschlußteilen vorgesehen, bei der in einer randoffenen Ausnehmung eines C-förmigen Zangenkopfes
eine erste Preßbacke ortsfest und eine zweite Preßbacke beweglich vorgesehen sind. Die bewegliche Preßbacke ist im
Zangenkopf durch eine Zylinderführung linear geführt. Für ihren Hub ist ein Kniehebeltrieb vorgesehen, der über zwei Handhebel
betätigt wird und verschiedene Zwischenhebel besitzt. Einer der Hebel des Kniehebeltriebes ist an einem ortsfest angeordneten
Schwenklager abgestützt. Auch diese Zange besitzt eine relativ große Baulänge, die durch den Platzbedarf für die lineare
Führung der Preßbacke und die Anordnung des Kniehebeltriebes mitbestimmt wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zange der eingangs beschriebenen Art mit verbesserter Kippabstutzung der
beweglichen Preßbacke bereitzustellen, damit bei kurzer Baulänge der Zange die Anzahl der wahlweise zu benutzenden Nutzen der
Preßbacken vergrößert und/oder eine qualitativ hochwertigere Verpressung erreicht werden kann.
Erfindungsgemäß wird dies bei der Zange der eingangs beschriebenen
Art dadurch erreicht, daß der verschwenkbare Handhebel an dem den Preßbacken zugekehrten Führungsvorsprung angelenkt ist,
daß das Schwenklager der Kniehebellasche zwischen den zwei Führungsvorsprüngen angeordnet ist, so daß der Abstand zwischen
den zwei Führungsvorsprüngen damit vergrößert ist, und daß die Führungslasche eine Ausnehmung für ihren Hub und die ortsfeste
Anordnung des Schwenklagers der Kniehebellasche aufweist.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, die für die Linearführung
der beweglichen Preßbacke erforderlichen Führungselemente (Vorsprünge, Nuten; Stifte, Aaussparungen; Bolzen,
Vertiefungen) einerseits und das Schwenklager der Kniehebellasche andererseits nicht mehr wie bisher in Reihe hinter-
einander anzuordnen, sondern derart ineinanderzuschachteln, daß·
sich das Schwenklager der Kniehebellasche zwischen den die Linearführung bestimmenden Führungselementen befindet. Dies
ergibt vorteilhaft eine kurze Baulänge der Zange, aus der eine Mehrzahl von vorteilhaften Handhabungseigenschaften der Zange
folgen. Andererseits werden die beiden Führungselemente, die insbesondere als in langlochartigen Schlitzen geführte Führungsstifte
ausgebildet sein können, mit relativ großem Abstand zueinander an der Zange angeordnet, so daß die Kippsicherheit
dieser linearen Führung vorteilhaft erhöht ist, ohne die Baulänge der Zange in nachteiliger Weise zu vergrößern. Die
Führungslaschen sind trotz kurzer Baulänge länger gestaltet, und es läßt sich ohne weiteres innerhalb des Abstandes der Führungsstifte
ein sinnvolles großes Übersetzungsverhältnis an dem Kniehebeltrieb verwirklichen, ohne daß das Griffmaß an den
Handhebeln in unzumutbarer Weise vergrößert würde. Die Zange weist also bei kurzer Gesamtbaulänge eine extrem lange Führung
auf. Der Abstand zwischen den Führungselementen, die die Linearführung bestimmen, ist im Vergleich zum Stand der Technik etwa
verdreifacht. Über diese vergrößerte Abstützung entsteht eine große Kippsicherheit der linear geführten Preßbacke. Auch höhere
Kippmomente lassen sich leichter aufnehmen. Dies ermöglicht wiederum eine größere Ausladung der Preßbacken mit der Möglichkeit
der Vergrößerung der Anzahl der Nutzen, etwa senkrecht zu der Verschiebegeraden. So können je nach Größe der Nester bzw.
Gesenke der beiden Preßbacken ohne weiteres drei, vier oder sogar mehr Nester an den Preßbacken realisiert werden. Trotzdem
entsteht eine relativ kleine, d. h. kurze ausbalancierte Zange, die eine gute Handlichkeit besitzt, also sich einfach handhaben
läßt. Die mit der neuen Zange erzielbare Preßqualität ist verbessert, weil die bewegliche Preßbacke relativ zu der ortsfest
angeordneten Preßbacke im Zangenkopf genauer geführt wird. Damit können die Preßvorgänge unter Einhaltung kleinerer Toleranzen
reproduzierbar durchgeführt werden. Dies kommt wiederum der Lebensdauer der Zange bzw. der Preßbacken zugute. Die neue Zange
• ··
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ermöglicht auch die konstruktive Vergrößerung des Hubes, und dies sogar unter Beibehaltung eines relativ großen Übersetzungsverhältnisses.
Auch ein zumutbares Griffmaß kann bei vergrößertem Öffnungswinkel zwischen den Handhebeln eingehalten werden.
Der Zangenkopf und die beiden Handhebel können in Längsrichtung der Zange einander überlappend vorgesehen sein. Dies bedeutet,
daß sich der Zangenkopf bis in den Bereich der Handhebel hinein und umgekehrt die Handhebel bis in den Bereich des Zangenkopfes
hinein erstrecken. Auch diese Ausbildung verbessert einerseits die Kippsicherheit durch Vergrößerung des Abstandes zwischen den
Führungselementen für die lineare Führung, während andererseits die Gesamtbaulänge der Zange nicht vergrößert oder sogar noch
zusätzlich verkleinert wird. Auch das Griffmaß kann durch diese
Maßnahme kleiner und damit vorteilhafter gestaltet werden. Der bewegliche Handhebel ist mit seinen beiden Schwenklagern ganz im
Bereich des Zangenkopfes zu finden.
Die beiden Handhebel können aufgesetzte Kunststoffgriffe aufweisen,
deren das Griffmaß bildende Enden sich in Richtung des Zangenkopfes über das Schwenklager der Kniehebellasche hinaus
erstrecken. Die Kunststoffgriffe besitzen an ihren dem Zangenkopf
zugekehrten Enden nach außen vorstehende Aufwölbungen, die die Widerlager für den Daumen und den Zeigefinger bei Beginn
eines Schließvorgangs der Zange bilden. Zugleich wird hierdurch das Griffmaß festgelegt, welches vorteilhaft klein gestaltet
werden kann. Dies ist dadurch möglich, daß trotz großen Öffnungswinkels des beweglichen Handhebels relativ zum festen
Handhebel der Abstand der beiden Schwenklager an dem beweglichen Handhebel klein gestaltet werden kann. Damit wiederum lassen
sich günstige Übersetzungsverhältnisse des Kniehebeltriebes realisieren. Es ist sogar möglich, den Hub der beweglichen
Preßbacke vorteilhaft zu vergrößern. Zwar vergrößert ein vergrößerter Hub der Preßbacke letztlich auch die Baulänge der
Zange. Da jedoch die Gesamtlänge der Zange im Vergleich zum
• ··· * ft ft ft··· i
»ft·» ft ft 1
Stand der Technik reduziert ist, kann ein Teil dieser reduzierten Baulänge vorteilhaft für die Vergrößerung des Hubes genutzt
werden. Dies erleichtert die Auswechselbarkeit der Preßbacken und auch die Handhabung beispielsweise beim Einlegen von sperrigen
Werkstücken zwischen die geöffneten Preßbacken.
Die Ausnehmung in der Führungslasche kann randgeschlossen ausgebildet
sein. Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Ausführung in der Führungslasche auch randoffen auszubilden. Ihre Länge und
Gestalt muß den Hub der Preßbacken ermöglichen, ohne durch die Anordnung und Ausbildung des Schwenklagers für die Kniehebellaschen
behindert zu sein. Eine randgeschlossene Ausbildung der Ausnehmung gestattet eine symmetrische Gestaltung der Führungslaschen
verbunden mit der Nutzung großer Abstützflächen für die Kippsicherheit. Somit kann die Führungslasche symmetrisch zu der
Verschiebegeraden ausgebildet sein.
Die Kniehebellasche kann ein Zahnsegment eines Verriegelungsgesperres
und/oder einen Anlenkpunkt für eine Öffnungsfeder aufweisen. Das Zahnsegment des Verriegelungsgesperres ist nicht
mehr am beweglichen Handhebel, sondern nunmehr an der Kniehebellasche angeordnet, befindet sich also in einem größeren Abstand
vom Drehpunkt und erlaubt damit eine feinfühligere Ausbildung des Verriegelungsgesperres, zu dem eine in bekannter Weise
ausgebildete und aufgehängte Verriegelungsklinke gehört. Die Kniehebellaschen können zugleich auch einen Anlenkpunkt für eine
Öffnungsfeder aufweisen, deren Kraft über das Schwenklager der
Kniehebellasche in Öffnungsrichtung umgelenkt wird. Während das Schwenklager der Kniehebellasche und der Führungsstift, an dem
der bewegliche Handhebel angelenkt ist, in der Verschiebegeraden angeordnet sind, wird das Schwenklager, welches die Verbindung
zwischen der Kniehebellasche und dem beweglichen Handhebel herstellt, während des Schließvorgangs nur in eine Endlage
gebracht, die vor der Totpunktslage liegt, damit insoweit der Öffnungsvorgang der Zange, der durch die vorteilhaft als Druck-
feder ausgebildete Öffnungsfeder bewirkt wird, nicht behindert wird.
Die Führungsvorsprünge sind zweckmäßig als bolzenförmige Führungsstifte
und die Nuten als langlochartige Schlitze ausgebildet. Die Führungsstifte weisen im Bereich der langlochartigen
Schlitze in den Deckplatten Abstützflächen auf. Die Abstützflächen
stellen flächige Abflachungen der Bolzen dar, die jedoch nur im Bereich der langlochartigen Schlitze der Deckplatten vorgesehen
sind. Im Bereich ihrer übrigen Länge besitzen die Führungsstifte
bzw. Bolzen kreisrunden Querschnitt. In jeder der beiden Deckplatten ist für jeden der beiden Führungsstifte je
ein langlochartiger Schlitz vorgesehen. Die beiden langlochartigen Schlitze in jeder der beiden Deckplatten besitzen übereinstimmende
Länge, wie es für den vorgesehenen Hub der beweglichen Preßbacke erforderlich ist. Die Breite des langlochartigen
Schlitzes entspricht dem Abstand der beiden Abstützflächen an dem Bolzen.
Die Kunststoffgriffe können je eine Aussparung zur Aufnahme
eines Teils des Zangenkopfes aufweisen. Der Kunststoffgriff des
festen Handhebel nimmt einen Teil des Zangenkopfes auf. In der
Schließstellung schwenkt der Kunststoffgriff des beweglichen
Handhebles über einen anderen Teil des Zangenkopfes. Dies dient der Realisierung der Überlappung zwischen Handhebel und Zangenkopf
und ermöglicht insbesondere die Einnahme der Schließstellung der Handhebel bzw. der zange, ohne daß damit die nutzbare
Hebellänge der Handhebel verkleinert wird. Vorteilhaft ist es, wenn das Schwenklager für die Anlenkung der beiden Kniehebellaschen
mit der Oberfläche der Deckplatten bündig abschließt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Deckplatte mit dem
festen Handhebel ein zusammenhängendes plattenförmiges Teil
bildet und innerhalb der Zange zwei solche Teile in Verbindung mit nur einem beweglichen Handhebel Verwendung finden.
Die Ausnehmung an dem Zangenkopf kann randoffen ausgebildet sein. Dabei können zwei Versteifungsplatten für die Deckplatten
des Zangenkopfes innerhalb oder außerhalb der Deckplatten vorgesehen sein. Dies ist bei C-förmiger Ausbildung des Zangenkopfes
sinnvoll, um der Auffederung des Zangenkopfes bei besonders hohen Preßkräften entgegenzuwirken. Die Ausnehmung an dem
Zangenkopf kann aber auch randgeschlossen ausgebildet sein. In diesem Fall erübrigt sich die Anordnung von Versteifungsplatten.
Auch bei gemischter Bauweise, also Anordnung einer randgeschlossenen Ausnehmung, die geöffnet werden kann, sind gesonderte
Versteifungsplatten nicht erforderlich, und die Materialdicke der Deckplatten kann sogar noch vorteilhaft reduziert werden.
Die Erfindung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Zange in einer ersten Ausführungsform
in der Offenstellung,
Fig. 2 eine Vorderansicht der Zange gemäß Fig. l,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Zange gemäß Fig. 1 in der Schließstellung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den schwenkbaren Handhebel,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den festen Handhebel mit integrierter Deckplatte,
Fig. 6 eine Innenansicht des zur Aufnahme des beweglichen Handhebels bestimmten Kunststoffgriffes,
Fig. 7 eine Seitenansicht des Kunststoffgriffes gemäß Fig. 6,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Führungslasche,
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Kniehebellasche,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Versteifungsplatte,
Fig. 10 eine Draufsicht auf die Versteifungsplatte,
Fig. 11 eine Seitenansicht einer Zange mit randgeschlossen ausgebildetem Zangenkopf in der Schließstellung und
Fig. 12 eine Draufsicht auf eine weitere Bauart der Zange in
der Schließstellung.
Die in den Fig. l bis 3 verdeutlichte Zange 1 ist in C-förmiger
Bauart ausgebildet. Demgemäß weist der Zangenkopf 2 eine von der Seite her zugängliche randoffene Ausnehmung 3 für das Einsetzen
bzw. Auswechseln von zwei Preßbacken 4 und 5 und das Einführen und Herausnehmen eines nicht dargestellten Werkstückes auf.
Die Zange 1 ist durchgängig in Plattenbauweise erstellt, d. h. sämtliche hierfür geeignete Teile sind als ebene Platten ausgebildet,
die in einfacher Weise gestanzt, gefräst oder durch Schleifen hergestellt werden können. In den Darstellungen sind
die Konturen der einzelnen Teile in durchgezogener Linienführung wiedergegeben, um die Erkennbarkeit zu verbessern, obgleich die
Teile hintereinander und damit einander überdeckend vorgesehen sind.
Die Zange 1 weist als wesentliche Elemente zwei Deckplatten 6 und 7 auf, die im Bereich des Zangenkopfes 2 die C-förmige
Gestalt besitzen, wie dies insbesondere aus Fig. 5 hervorgeht. Die Deckplatten 6, 7 sind über den Zangenkopf 2 hinaus zu festen
Handhebeln 8, 9 verlängert. Die Deckplatten 6, 7 und der jeweilige
feste Handhebel 8, 9 sind hier einstückig als ebene Platten ausgebildet. Es ist natürlich auch möglich, die Teile zweistückig
herzustellen und miteinander fest zu verbinden. Auch müssen die Deckplatten 6, 7 nicht unbedingt aus ebenem Plattenmaterial
bestehen. Auch Ausführungen aus nicht-ebenem Material
sind möglich. Den beiden festen Handhebeln 8 und 9, die also
innerhalb der Zange 1, ebenso wie die Deckplatten 6, 7, doppelt vorgesehen sind, ist ein einziger schwenkbarer Handhebel 10
zugeordnet, der die insbesondere aus Fig. 4 ersichtliche Formgebung aufweist. Auch der Handhebel 10 ist aus einer ebenen
Materialplatte hergestellt. Den beiden festen Handhebeln 8 und 9 ist ein Kunststoffgriff Ii zugeordnet, dessen dem Zangenkopf
2 zugekehrtes Ende 12 eine sich bogenförmig nach außen erstreckende
Aufwölbung 13 besitzt. Bereits aus Fig. 1 ist erkennbar, daß sich der Kunststoffgriff Il bis weit in den Zangenkopf
2 hineinerstreckt und somit einen großen Teil 14 des Zangenkopfes 2 aufnimmt. Zur Aufnahme des metallenen Handhebels 10 ist
ein Kunststoff griff 15 vorgesehen, der in den Fig. 6 und 7 in zwei Ansichten dargestellt ist. Auch der Kunststoffgriff 15
besitzt an seinem dem Zangenkopf 2 zugekehrten Ende 16 eine sich nach außen erstreckende Aufwölbung 17. Die Entfernung zwischen
den Aufwölbungen 13 und 17 stellt das Griffmaß 18 dar, welches beim Ergreifen der Zange in der Offenstellung (Fig. l) von dem
Benutzer mit dem Daumen und dem Zeigefinger einer Hand umschlossen wird.
Wie insbesondere aus den Fig. 6 und 7 hervorgeht, besitzt der Kunststoffgriff 15, der auf den beweglichen Handhebel 10 aufgesteckt
wird, in seinem dem Zangenkopf 2 zugekehrten Teil eine Aussparung 19, die nach vorn und nach innen, also zwischen den
Kunststoffgriffen 11 und 15, offen gestaltet ist und damit zur
Aufnahme des linken Bereichs des Teils 14 des Zangenkopfes 2 in der Schließstellung dient, wie dies aus Fig. 3 erkennbar ist.
Desweiteren weist der Kunststoffgriff 15 in seinem Inneren einen
Langschlitz 20 auf, dessen Dimensionierung und Anordnung an die Kontur des Handhebels 10 angepaßt ist. Der nicht im einzelnen
dargestellte Kunststoffgriff Il ist ähnlich ausgebildet. Auch er
weist eine Aussparung auf, die zur Aufnahme des rechten Bereichs des Teils 14 des Zangenkopfes 2 in der Schließstellung ausgebildet
ist. Sein Langschlitz ist entsprechend breiter ausgebildet
und an die Aufnahme der beiden festen Handhebel 8 und 9 angepaßt, die innerhalb der Zange 1 mit dem aus Fig. 2 ersichtlichen
Abstand voneinander angeordnet sind.
Als weiteres wesentliches Element der Zange 1 ist in doppelter Anordnung zu einer Längsmittelebene 21 eine Führungslasche 22
vorgesehen, die im einzelnen in Fig. 8 dargestellt ist. Die Führung s lasche 22 ragt an ihrem oberen Teil sowohl in der
Öffnungsstellung wie auch in der Schließstellung der Zange 1 um ein gewisses Maß aus dem Umriß der Deckplatten 6 und 7 in die
Ausnehmung 3 vor und trägt dort die verschiebliche Preßbacke 5. Zur verliersicheren Befestigung der beweglichen Preßbacke 5
besitzt die Führungslasche 22 eine Bohrung 23, die von einer aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellten Sicherungsschraube
durchsetzt wird. Die Führungslasche 22 besitzt darüber hinaus zwei weitere, im Abstand 24 voneinander angeordnete
Bohrungen 25 und 26, die zur Aufnahme je eines Führungsstiftes 27 und 28 dienen, die im wesentlichen als Bolzen mit kreisförmigem
Querschnitt ausgebildet sind. Die Führungsstifte 27 und 28
sind symmetrisch zur Längsmittelebene 21 ausgebildet und angeordnet. Sie durchsetzen von innen nach außen eine Bohrung 29 in
dem beweglichen Handhebel 10 und sodann die beiden Führungslaschen 22 und die beiden Deckplatten 6, 7. Im Bereich der
Deckplatten 6, 7 weisen die Führungsstifte 27 und 28 ebene Abstützflächen 30 auf, die sich in langlochartigen Schlitzen 31
und 32 im Bereich der Deckplatten 6, 7 des Zangenkopfes 2 führen. Der Abstand 24 der Führungsstifte 27, 28 und damit die
gegenseitige Anordnung der Abstützflächen 3 0 voneinander bestimmt die Kippsicherheit der Führung bzw. Lagerung der beiden
Führungslaschen 22. Außerdem wird damit eine Verschiebegerade 33
festgelegt, die als Doppelpfeil in Fig. 1 verdeutlicht ist und insoweit die lineare Verschiebbarkeit der Führungslaschen 22 und
damit letztendlich der linear bewegbaren Preßbacke 5 repräsentiert. Im einzelnen durchsetzt der dem Zangenkopf 2 zugekehrte
Führungsstift 27 die Bohrung 29 des verschwenkbaren Handhebels
10 sowie dann die beiden Bohrungen 25 in den Führungslaschen 22 sowie dann nach außen den langlochartigen Schlitz 31, der in
beiden Deckplatten 6 und 7 vorgesehen ist, wobei sich die Abstützflächen 3 0 des Führungsstiftes 27 hier abstützen. Der
Führungsstift 28, der den Handhebeln 8, 9 und 10 zugekehrt im
Zangenkopf 2 angeordnet ist, durchsetzt lediglich die Bohrungen 26 an den beiden Führungslaschen und stützt sich mit seinen
Abstützflächen 3 0 an den beiden langlochartigen Schlitzen 32 in den beiden Deckplatten 6 und 7 ab. Die langlochartigen Schlitze
31 und 32 besitzen jeweils eine Länge, die mindestens dem Maß des Hubes 34 entspricht, den die linear verschiebbare Preßbacke
5 gegenüber der ortsfest gelagerten Preßbacke 4 zwischen der Offenstellung und der Schließstellung der Zange 1 zurücklegt.
Mit Hilfe einer Kniehebellasche 35, die in Fig. 9 einzeln dargestellt
ist und an der Zange 1 in doppelter Anordnung vorgesehen ist, wird in Verbindung mit dem schwenkbaren Handhebel 10 ein
Kniehebeltrieb 36 gebildet. Die beiden Kniehebellaschen 35 sind an einem ortsfest gegenüber den Deckplatten 6 und 7 vorgesehenen
Schwenklager 37 im Zangenkopf 2 schwenkbar gelagert, wobei das Schwenklager 37 einen Bolzen aufweist, der die beiden miteinander
fluchtenden Bohrungen 38 in den Deckplatten 6, 7 durchsetzt und eine langlochartige Ausnehmung 39 in jeder der beiden
Führungslaschen 22 durchdringt. Die Länge der Ausnehmung 39 ist
unter Beachtung des Hubes 34 dimensioniert und angeordnet, so daß sich die beiden Führungslaschen 22 über das Schwenklager 37
hinauserstrecken können, ohne daß ihre lineare Verschiebbarkeit durch das ortsfest angeordnete Schwenklager 37 behindert wird.
Der Bolzen des Schwenklagers 37 durchsetzt die Ausnehmung 39 mit Spiel, d. h. an dieser Stelle ist keine Führung für die
Führungslaschen 22 gebildet. Die Ausnehmung 39 an den Führungslaschen 22 könnte deshalb auch randoffen gestaltet sein. Durch
die Anordnung des Schwenklagers 37 zwischen den beiden Führungsstiften
27 und 28 wird einerseits der Abstand 24, der maßgeblich für die kippsichere Lagerung der beweglichen Preßbacke 5 und
damit für die erzielbare Qualität der Verpressung verantwortlich ist, vorteilhaft vergrößert, und zwar ohne daß durch die Anordnung
des Schwenklagers 37 die Gesamtbaulänge der Zange 1 in der
Haupters treckungsrichtung vergrößert wird. Der Kniehebel trieb 3 6 wird durch die Anlenkung des verschwenkbaren Handhebels 10 an
den Kniehebellaschen 35 vervollständigt. Zu diesem Zweck weist der verschwenkbare Handhebel 10 eine Bohrung 40 und die Kniehebellaschen
35 je eine Bohrung 41 auf, die von einem nicht dargestellten Bolzen durchsetzt werden, so daß hier eine gelenkige
Verbindung geschaffen ist. Das Übersetzungsverhältnis des Kniehebeltriebs
3 6 wird von dem Verhältnis des Abstandes der beiden Bohrungen 38 und 41 an den Kniehebellaschen 35 zum Abstand
zwischen den beiden Bohrungen 29 und 40 an dem verschwenkbaren Handhebel 10 festgelegt. Wie Fig. 3 erkennen läßt, wird der
Kniehebeltrieb 36 nur bis kurz vor Erreichen der Totpunktslage benutzt, d. h. der Mittelpunkt der Bohrung 40 bzw. des diese
durchsetzenden Bolzens liegt geringfügig links von der Verschiebegeraden 33. Dies dient dem leichten Öffnen der Zange nach
Erreichen der Schließstellung. Andererseits wird damit dennoch die erforderliche Preßkraft reproduzierbar übertragen.
Zum verläßlichen reproduzierbaren Erreichen einer Endstellung zwischen den Preßbacken 4 und 5 unter Aufbrauch des Hubes 34 und
damit dem Erreichen einer garantierten Preßkraft ist ein an sich
bekanntes Verriegelungsgesperre 42 vorgesehen. Das Verriegelungsgesperre 42 weist eine auf einem Bolzen 43 schwenkbar gelagerte
Sperrklinke 44 auf, die mit einem an der Kniehebellasche 35 vorgesehenen Zahnsegment 45 zusammenarbeitet. Eine Schwenkfeder
46 ist zwischen den Deckplatten 6, 7 und der Sperrklinke 44 eingehängt. Die Schwenkfeder 46 führt die Sperrklinke 44 bei
Freigabe durch das Zahnsegment 45 in die in Fig. 1 dargestellte Neutralstellung zurück.
Zum Öffnen der Zange 1 aus der Schließstellung gemäß Fig. 3 in
die Offenstellung gemäß Fig. 1 ist eine Öffnungsfeder 47 vorge-
sehen, die als Druckfeder ausgebildet ist und auf einem stabförmig
ausgebildeten Federlager gegen Ausbauchen abgestützt ist, welches die Öffnungsfeder 47 auf einem wesentlichen Teil ihrer
Länge durchsetzt. Das andere Ende der Öffnungsfeder 47 ist in einem ortsfesten Lager 49 abgestützt, welches zwischen den
festen Handhebeln 8 und 9 angeordnet ist. Das Federlager 48 ist mit einem Schwenkbolzen 50 schwenkbar an den beiden Kniehebellaschen
35 angelenkt, die von dem Schwenkbolzen 5 0 in Bohrungen 51 durchsetzt werden. Der Schwenkbolzen 50 und die beiden
Bohrungen 51 bilden einen Anlenkpunkt 52 für die Öffnungsfeder 47 an den Kniehebellaschen 35. Die Kraft der Öffnungsfeder 47
bewirkt den Öffnungsvorgang des Kniehebeltriebes 36 nach Erreichen der Schließstellung und Loslassen bzw. Freigabe der
die Handhebel 8, 9 und 10 beaufschlagenden Handkraft.
Wie Fig. 5 erkennen läßt, besitzen die Deckplatten 6 und 7 des
Zangenkopfes 2 in der Haupterstreckungsrichtung der Zange eine Länge 53, die größer als im Stand der Technik gestaltet ist. Die
Handhebel 8, 9, 10 besitzen eine Länge 54, die im Vergleich zum Stand der Technik nicht verkürzt ist, um über die entsprechend
lang gestalteten Hebel der Handhebel 8, 9 und 10 hohe Preßkräfte aufzubringen. Fig. 5 läßt erkennen, wie sich die Längen 53 und
54 der Deckplatten 6, 7 einerseits und der Handhebel 8, 9 und 10 andererseits überlappen und damit insgesamt eine kurze Baulänge
der Zange 1 in der Haupterstreckungsrichtung ermöglichen, obwohl der im Stand der Technik vorhandene Langlochschlitz in die
beiden Langlochschlitze 31 und 32 aufgeteilt wurde, die einen insoweit vergrößerten Abstand 24 voneinander aufweisen und damit
zur Verbesserung der Kippsicherheit der beweglichen Preßbacke 5 beitragen. Hieraus wiederum resultiert die Möglichkeit, die
Anzahl der Nester an den Preßbacken 4 und 5 zu erhöhen. Fig. l zeigt drei wahlweise benutzbare Nester an den Preßbacken 4, 5.
Die Anzahl kann noch weiter gesteigert werden, wobei es durchaus möglich ist, daß sich ein Teil der Nester seitlich aus der Ausnehmung
3 über den Umriß der Deckplatten 6, 7 hinauserstreckt.
• 4 |
•
• |
• · | • | * | ** |
•
• |
• * | ||||
Die verbesserte kippsichere Lagerung der beweglichen Preßbacke 5 ermöglicht dies, obwohl bei der Benutzung eines solchen in
relativ großer Entfernung von der Verschiebegeraden 33 angeordneten Nestes an den Preßbacken 4, 5 erhebliche Kippkräfte aufzunehmen
sind. Durch die Anordnung des ortsfesten Schwenklagers 37 zwischen den beiden Führungsstiften 27 und 28 wird die Gesamtbaulänge
der Zange 1 nicht vergrößert, sondern in geschickter Weise der vergrößerte Abstand 24 für die Anordnung des Schwenklagers
37 genutzt. Bei der Realisierung der Zange in C-Form, wie dies aus den Fig. l bis 5 erkennbar ist, können erhebliche Preßkräfte
erzielt werden, da andererseits entsprechend dem Abstand 24 relativ große Hebellängen des Kniehebeltriebes 36 unterbringbar
sind. Bei solchen großen Preßkräften federt die Zange im Bereich der C-förmigen Deckplatten 6, 7 auf. Um dieser Auffederung
entgegenzuwirken und die Zange noch steifer auszubilden, können zwei Versteifungsplatten 55 (Fig. 10) vorgesehen sein,
die, wie Fig. 2 erkennen läßt, unterhalb der Deckplatten 6 und 7 in einem Teilbereich des Zangenkopfes 2 vorgesehen sind.
Im Bereich des Zangenkopfes 2 sind die beiden Deckplatten 6, 7
an mehreren Stellen miteinander auf Abstand angeordnet und miteinander verbunden. Hierzu dienen verschiedene Abstützpunkte
56, die durch Bolzen bzw. Abstandsschrauben realisiert werden und nicht im einzelnen dargestellt sind. Die Deckplatten 6, 7
und die Versteifungsplatten 55 weisen weiterhin Bohrungen 57 auf, die der verliersicheren Lagerung der ortsfesten Preßbacke
4 dienen und von einer nicht dargestellten Sicherungsschraube durchsetzt sind. Die kraftmäßige Abstützung der ortsfesten
Preßbacke 4 geschieht dagegen an den Deckplatten 6, 7 bzw. den Versteifungsplatten 55. Die kraftmäßige Abstützung der beweglichen
Preßbacke 5 erfolgt an den beiden Führungslaschen 22.
In den Fig. Ii und 12 sind zwei weitere grundsätzlich mögliche
Ausführungsformen von Zangen 1 dargestellt. Fig. 11 zeigt einen geschlossenen Zangenkopf 2, also eine sogenannte &Agr;-Form, bei der
die beiden Deckplatten 6 und 7 eine randgeschlossene Ausnehmung 3 besitzen, so daß das Werkstück nicht seitlich, sondern nur in
Längsrichtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. &igr; in die Ausnehmung
3 und damit in das wahlweise benutzbare Nest zwischen den Preßbacken 4 und 5 eingeführt und nach Beendigung des
Verpressungsvorgangs auch wieder entnommen werden kann. Alle übrigen Elemente und Teile sind entsprechend oder ähnlich der
vorangehend beschriebenen C-förmigen Ausführungsform ausgebildet und angeordnet. Die beiden Versteifungsplatten 55 können hier
ohne weiteres fehlen, weil die Kraftaufnahme durch die geschlossene
Ausbildung des Zangenkopfes 2 verbessert ist und durch diese Ausbildung der Auffederung entgegengewirkt ist.
Fig. 12 zeigt eine gemischte Bauweise. Auch hier ist eine randgeschlossene
Ausnehmung 3 vorgesehen, wobei die Preßbacken 4 und 5 hier nicht dargestellt sind. Die Deckplatten 6, 7 werden hier
durch ein Schwenkteil 58 ergänzt, welches um ein Lager 59 in der dargestellten weise verschwenkbar ist. Die aufgeschwenkte Stellung
ist gestrichelt dargestellt. Insoweit ist die Ausnehmung 3 zum seitlichen Einführen des Werkstückes und zur Erleichterung
des Auswechselns der Preßbacken 4 und 5 seitlich offen. Es versteht sich, daß der Schwenkteil 58 während des Verpressungsvorgangs
in die in durchgezogener Linienführung wiedergegebene Schließstellung verbracht wird, in der er durch einen einsetzbaren
Bolzen 60 gesichert oder in sonstiger Weise an den Deckplatten 6, 7 abgestützt ist.
17
1 | - Zange | 11 | - Kunststoffgriff |
2 | - Zangenkopf | 12 | - Ende |
3 | - Ausnehmung | 13 | - Aufwölbung |
4 | - feste Preßbacke | 14 | - Teil |
5 | - verschiebliche Preßbacke | 15 | - Kunststoffgriff |
6 | - Deckplatte | 16 | - Ende |
7 | - Deckplatte | 17 | - Aufwölbung |
8 | - fester Handhebel | 18 | - Griffmaß |
9 | - fester Handhebel | 19 | - Aussparung |
10 | - schwenkbarer Handhebel | 20 | - Langschlitz |
21 | - Längsmittelebene | 31 | - langlochartiger Schlitz |
22 | - Führungslasche | 32 | - langlochartiger Schlitz |
23 | - Bohrung | 33 | - Verschiebegerade |
24 | - Abstand | 34 | - Hub |
25 | - Bohrung | 35 | - Kniehebellasche |
26 | - Bohrung | 36 | - Kniehebeltrieb |
27 | - Führungsstift | 37 | - Schwenklager |
28 | - Führungsstift | 38 | - Bohrung |
29 | - Bohrung | 39 | - Ausnehmung |
30 | - Abstützfläche | 40 | - Bohrung |
41 | - Bohrung | 51 | - Bohrung |
42 | - Verriegelungsgesperre | 52 | - Anlenkpunkt |
43 | - Bolzen | 53 | - Länge |
44 | - Sperrklinke | 54 | - Länge |
45 | - Zahnsegment | 55 | - Versteifungsplatte |
46 | - Schwenkfeder | 56 | - Abstützpunkt |
47 | - Öffnungsfeder | 57 | - Bohrung |
48 | - Federlager | 58 | - Schwenkteil |
49 | - Lager | 59 | - Lager |
50 | - Schwenkbolzen | 60 | - Bolzen |
Claims (11)
1. Zange (1) zum Verpreßen von Werkstücken, insbesondere zur
Herstellung lötfreier Verbindungen, mit einem insbesondere in Plattenbauweise mit zwei Deckplatten (6, 7) erstellten Zangenkopf
(2) , in dem in einer Ausnehmung (3) eine ortsfest gelagerte Preßbacke (4) und eine bewegliche Preßbacke (5) vorgesehen sind,
wobei die bewegliche Preßbacke (5) in geradlinigen Nuten in den Deckplatten (6, 7) mit einer zwei beabstandet angeordnete Führung
svorsprünge aufweisenden und eine Verschiebegerade (33)
festlegenden Führungslasche (22) linear geführt ist, und mit
einem Kniehebeltrieb (3 6) für den linearen Antrieb der beweglichen Preßbacke (5) , der eine Kniehebe Hasche (35) , die in
einem an den Deckplatten (6, 7) in der Verschiebegeraden (33) angeordneten Schwenklager (37) abgestützt ist, einen fest mit
dem Zangenkopf (2) verbundenen Handhebel (8, 9) und einen gegenüber dem Zangenkopf (2) verschwenkbaren Handhebel (10)
aufweist, der einerseits mit einem der Führungsvorsprünge der Führungslasche (22) und andererseits mit der Kniehebellasche
(35) gelenkig verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der verschwenkbare Handhebel (10) an dem den Preßbacken (4, 5) zugekehrten
Führungsvorsprung (27) angelenkt ist, daß das Schwenklager (37) der Kniehebellasche (35) zwischen den zwei Führungsvorsprüngen
(27, 28) angeordnet ist, so daß der Abstand (24) zwischen den zwei Führungsvorsprüngen (27, 28) damit vergrößert
ist, und daß die Führungs lasche (22) eine Ausnehmung (39) für ihren Hub (34) und die ortsfeste Anordnung des Schwenklagers
(37) der Kniehebe Has ehe (35) aufweist.
2. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zangenkopf (2) und die beiden Handhebel (8, 9, 10) in Längsrichtung
der Zange (1) einander überlappend vorgesehen sind.
3. Zange nach Anspruch l oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
beiden Handhebel (8, 9, 10) aufgesetzte Kunststoffgriffe (11,
15) aufweisen, deren das Griffmaß (18) bildende Enden (12, 16)
sich in Richtung des Zangenkopfes (2) über das Schwenklager (37) der Kniehebellasche (35) hinaus erstrecken.
4. Zange nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(39) in der Führungslasche (22) randgeschlossen ausgebildet
ist.
5. Zange nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungslasehe (22) symmetrisch zu der Verschiebegeraden (33)
ausgebildet ist.
6. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kniehebellasche
(35) ein Zahnsegment (45) eines Verriegelungsgesperres (42) und/oder einen Anlenkpunkt (52) für eine Öffnüngsfeder
(47) aufweist.
7. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsvorsprünge
als bolzenförmige Führungsstifte (27, 28) und die Nuten als langlochartige Schlitze (31, 32) ausgebildet sind,
und daß die Führungs st if te (27, 28) im Bereich der langlochartigen Schlitze (31, 32) in den Deckplatten (6, 7) Abstüt &zgr; flächen
(3 0) aufweisen.
8. Zange nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß in jeder
der beiden Deckplatten (6, 7) für jeden der beiden Führungsstifte (27, 28) je ein langlochartiger Schlitz (31, 32) vorgesehen
ist.
9. Zange nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoff
griffe (11, 15) je eine Aussparung (19) zur Aufnahme eines Teils (14) des Zangenkopfes (2) aufweisen.
10· Zange nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(3) an dem Zangenkopf (2) randoffen ausgebildet ist und zwei Versteifungsplatten (55) für die Deckplatten (6, 7) des
Zangenkopfes (2) vorgesehen sind.
11. Zange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung
(3) an dem Zangenkopf (2) randgeschlossen ausgebildet ist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29803336U DE29803336U1 (de) | 1998-02-25 | 1998-02-25 | Zange zum Verpressen von Werkstücken |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE29803336U DE29803336U1 (de) | 1998-02-25 | 1998-02-25 | Zange zum Verpressen von Werkstücken |
Publications (1)
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ID=8053214
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R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980910 |
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R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20011201 |